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satzungen fischereivereins montafon - Fischereiverein Montafon

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zulässig.<br />

7. Die Generalversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung zum festgesetzten<br />

Zeitpunkt ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />

8. Die Wahlen und die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgen mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein<br />

aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen.<br />

9. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein<br />

Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende<br />

Vorstandsmitglied den Vorsitz.<br />

§X<br />

Aufgabenkreis der Generalversammlung<br />

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br />

1. Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des<br />

Rechnungsabschlusses<br />

2. Beschlussfassung über den Voranschlag<br />

3. Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer<br />

4. Beschlussfassung über die im Vorstand vorgeschlagene Beitrittsgebühr und den<br />

Mitgliedsbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder<br />

5. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft<br />

6. Beschlussfassung über Statutenänderung und freiwillige Auflösung des Vereins.<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Punkte.<br />

8. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung muss mindestens folgende<br />

Punkte umfassen:<br />

a) Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />

b) Genehmigung der letzten Niederschrift<br />

c) Bericht des Kassiers und Vorlage des Rechnungsabschlusses<br />

d) Bericht der Rechnungsprüfer<br />

e) Entlastung der Vorstandsmitglieder<br />

f) Vorlage eines Voranschlages<br />

g) Festsetzung der Beitrittsgebühr und des Mitgliedsbeitrages<br />

h) Allfälliges<br />

§ XI<br />

Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus dem Obmann, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem<br />

Kassier, sowie der notwendigen Anzahl von Beiräten.<br />

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