satzungen fischereivereins montafon - Fischereiverein Montafon
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zulässig.<br />
7. Die Generalversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung zum festgesetzten<br />
Zeitpunkt ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
8. Die Wahlen und die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgen mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein<br />
aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen.<br />
9. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein<br />
Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende<br />
Vorstandsmitglied den Vorsitz.<br />
§X<br />
Aufgabenkreis der Generalversammlung<br />
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br />
1. Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des<br />
Rechnungsabschlusses<br />
2. Beschlussfassung über den Voranschlag<br />
3. Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer<br />
4. Beschlussfassung über die im Vorstand vorgeschlagene Beitrittsgebühr und den<br />
Mitgliedsbeitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder<br />
5. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft<br />
6. Beschlussfassung über Statutenänderung und freiwillige Auflösung des Vereins.<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Punkte.<br />
8. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung muss mindestens folgende<br />
Punkte umfassen:<br />
a) Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />
b) Genehmigung der letzten Niederschrift<br />
c) Bericht des Kassiers und Vorlage des Rechnungsabschlusses<br />
d) Bericht der Rechnungsprüfer<br />
e) Entlastung der Vorstandsmitglieder<br />
f) Vorlage eines Voranschlages<br />
g) Festsetzung der Beitrittsgebühr und des Mitgliedsbeitrages<br />
h) Allfälliges<br />
§ XI<br />
Der Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus dem Obmann, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem<br />
Kassier, sowie der notwendigen Anzahl von Beiräten.<br />
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