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Irak - Gemeindeamt

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12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />

<strong>Irak</strong><br />

Wichtig: Sämtliche in dieser Wegleitung verlangten Dokumente werden von den irakischen Behörden ausgestellt.<br />

Ist es der betroffenen Person selber nicht möglich, die Dokumente zu beschaffen und beim irakischen<br />

Innenministerium und der Konsularabteilung beglaubigen zu lassen, so kann sie die Besorgung oder Beglaubigung<br />

mittels Vollmacht durch eine Vertrauensperson (Verwandter, Anwalt oder bevollmächtigte Person) vornehmen<br />

lassen.<br />

*Pass-/ID-Beschaffung: Personen mit legalem Wohnsitz (auch Asylbewerber), können bei der zuständigen irakischen<br />

Botschaft in Bern ID-Karten beantragen.<br />

Nationalitätsbestätigung: <strong>Irak</strong>ische Nationalitätsbestätigungen können analog zu den Pässen bzw. ID-Karten<br />

persönlich bei der irakischen Botschaft in Bern beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache im <strong>Irak</strong> ist nicht<br />

mehr erforderlich.<br />

Bei Übersetzungen aus dem Arabischen können Probleme entstehen. Namen können auf verschiedene Weise<br />

geschrieben werden. Schreibweise der Namen im Zweifelsfalle von den Betroffenen bestätigen lassen.<br />

Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt<br />

über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die<br />

Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.

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