Irak - Gemeindeamt
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12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />
<strong>Irak</strong><br />
Wichtig: Sämtliche in dieser Wegleitung verlangten Dokumente werden von den irakischen Behörden ausgestellt.<br />
Ist es der betroffenen Person selber nicht möglich, die Dokumente zu beschaffen und beim irakischen<br />
Innenministerium und der Konsularabteilung beglaubigen zu lassen, so kann sie die Besorgung oder Beglaubigung<br />
mittels Vollmacht durch eine Vertrauensperson (Verwandter, Anwalt oder bevollmächtigte Person) vornehmen<br />
lassen.<br />
*Pass-/ID-Beschaffung: Personen mit legalem Wohnsitz (auch Asylbewerber), können bei der zuständigen irakischen<br />
Botschaft in Bern ID-Karten beantragen.<br />
Nationalitätsbestätigung: <strong>Irak</strong>ische Nationalitätsbestätigungen können analog zu den Pässen bzw. ID-Karten<br />
persönlich bei der irakischen Botschaft in Bern beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache im <strong>Irak</strong> ist nicht<br />
mehr erforderlich.<br />
Bei Übersetzungen aus dem Arabischen können Probleme entstehen. Namen können auf verschiedene Weise<br />
geschrieben werden. Schreibweise der Namen im Zweifelsfalle von den Betroffenen bestätigen lassen.<br />
Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt<br />
über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die<br />
Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.