Irak - Gemeindeamt
Irak - Gemeindeamt
Irak - Gemeindeamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar<br />
12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />
<strong>Irak</strong><br />
vollständige Geburtsurkunde (copy of Entry 1957), auf internationalem Formular (englisch/arabisch), mit<br />
Foto, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Directorate General of Nationality and Civil Status, Bagdad<br />
(Central Office)“. Wichtig: Ein "Extrait d'une inscription de l'année 1957" sowie eine Geburtsbestätigung,<br />
ausgestellt durch das Gesundheitsministerium der Provinz, wird nicht akzeptiert.<br />
Vorgehen: Auf Basis der Identitätskarte stellt das "Directorate of Identity and Nationality" der jeweiligen Provinz<br />
eine Geburtsurkunde (nationale irakische Version in arabischer Sprache der "Copy of Entry 1957") aus.<br />
Damit diese Urkunde internationalen Charakter erhält, muss sie der Zentralbehörde in Bagdad (Central Directorate<br />
of Identity and Nationality) zugestellt werden, welche als einzige Behörde die international gültige Geburtsurkunde<br />
"Copy of Entry 1957" auf internationalem Formular (englisch/arabisch) ausstellt. Danach muss<br />
die Geburtsurkunde "Copy of Entry 1957" auf internationalem Formular zuerst vom Innenministerium und<br />
dann vom Aussenministerium beglaubigt werden.<br />
Zivilstandsbestätigung<br />
Vorgehen: Aufgrund der Bestätigung der Geburtsklinik stellt die Gesundheitsbehörde (Gesundheitsministerium)<br />
der jeweiligen irakischen Provinz eine Geburtsbestätigung aus. Diese Geburtsbestätigung der Gesundheitsbehörde<br />
muss den Zivilstandsbehörden (Directorate of Identity and Nationality) der Provinz vorgelegt<br />
werden. Diese Zivilstandsbehörde stellt auf Basis dieser Bestätigung eine Identitätskarte aus. Es ist eine<br />
"Copie conforme à l'original" zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der<br />
Einreichung der Unterlagen beizulegen. Eine Beglaubigung durch die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />
in Bagdad wird nicht gemacht. Der Zivilstand wird somit mittels der irakischen ID-Karte<br />
nachgewiesen.<br />
Wohnsitzbescheinigung im Original und offizieller Übersetzung, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch<br />
die zuständige Wohnsitzgemeinde. Eine Beglaubigung durch die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />
in Bagdad wird nicht gemacht.<br />
Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als<br />
2 Monate.<br />
Nationalitätsbestätigung (Carte de nationalité irakienne / Shahadat al-Jinsiyyah), ausgestellt durch das<br />
irakische Innenministerium-Directorate General of Nationality, Civil Status Identification. Es ist eine "Copie<br />
conforme à l'original" zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der Einreichung<br />
der Unterlagen beizulegen.<br />
Vom Zivilstandsamt beglaubigte Pass- oder Identitätskartenkopie*.<br />
Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />
Heiratsurkunde (acte de mariage) der letzten Ehe<br />
Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />
Scheidungsurteil im Original (acte de divorce) mit Rechtskraftvermerk, ausgestellt vom Zivilstandsgericht<br />
mit offizieller Übersetzung, die anschliessend durch das Ministry of Justice/Notary Public sowie durch die<br />
Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums in Bagdad beglaubigt wird.<br />
Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />
Todesurkunde (acte de décès) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, ausgestellt durch das Gesundheitsministerium<br />
(Section de la Statistique Sanitaire et Biologique). Es ist eine "Copie conforme à l'original"<br />
zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der Einreichung der Unterlagen<br />
beizulegen. Ebenfalls akzeptiert wird ein Original mit offizieller Übersetzung.<br />
Bei Asylbewerberinnen / Asylbewerbern sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />
Fragebogen und allenfalls weitere hinterlegte Papiere des BFM (nur wenn Angaben strittig oder widersprüchlich)<br />
Besonderes<br />
<strong>Irak</strong>ische Zivilstandsdokumente, mit Ausnahme der Zivilstandsbestätigung und des Staatsangehörigkeitsnachweises,<br />
sind durch das irakische Innenministerium und die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />
in Bagdad beglaubigen zu lassen. Anschliessend sind sämtliche Dokumente von der zuständigen Schweizer<br />
Vertretung in Amman (Jordanien) überbeglaubigen zu lassen.
12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />
<strong>Irak</strong><br />
Wichtig: Sämtliche in dieser Wegleitung verlangten Dokumente werden von den irakischen Behörden ausgestellt.<br />
Ist es der betroffenen Person selber nicht möglich, die Dokumente zu beschaffen und beim irakischen<br />
Innenministerium und der Konsularabteilung beglaubigen zu lassen, so kann sie die Besorgung oder Beglaubigung<br />
mittels Vollmacht durch eine Vertrauensperson (Verwandter, Anwalt oder bevollmächtigte Person) vornehmen<br />
lassen.<br />
*Pass-/ID-Beschaffung: Personen mit legalem Wohnsitz (auch Asylbewerber), können bei der zuständigen irakischen<br />
Botschaft in Bern ID-Karten beantragen.<br />
Nationalitätsbestätigung: <strong>Irak</strong>ische Nationalitätsbestätigungen können analog zu den Pässen bzw. ID-Karten<br />
persönlich bei der irakischen Botschaft in Bern beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache im <strong>Irak</strong> ist nicht<br />
mehr erforderlich.<br />
Bei Übersetzungen aus dem Arabischen können Probleme entstehen. Namen können auf verschiedene Weise<br />
geschrieben werden. Schreibweise der Namen im Zweifelsfalle von den Betroffenen bestätigen lassen.<br />
Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt<br />
über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die<br />
Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.