24.10.2013 Aufrufe

Irak - Gemeindeamt

Irak - Gemeindeamt

Irak - Gemeindeamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar<br />

12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />

<strong>Irak</strong><br />

vollständige Geburtsurkunde (copy of Entry 1957), auf internationalem Formular (englisch/arabisch), mit<br />

Foto, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das „Directorate General of Nationality and Civil Status, Bagdad<br />

(Central Office)“. Wichtig: Ein "Extrait d'une inscription de l'année 1957" sowie eine Geburtsbestätigung,<br />

ausgestellt durch das Gesundheitsministerium der Provinz, wird nicht akzeptiert.<br />

Vorgehen: Auf Basis der Identitätskarte stellt das "Directorate of Identity and Nationality" der jeweiligen Provinz<br />

eine Geburtsurkunde (nationale irakische Version in arabischer Sprache der "Copy of Entry 1957") aus.<br />

Damit diese Urkunde internationalen Charakter erhält, muss sie der Zentralbehörde in Bagdad (Central Directorate<br />

of Identity and Nationality) zugestellt werden, welche als einzige Behörde die international gültige Geburtsurkunde<br />

"Copy of Entry 1957" auf internationalem Formular (englisch/arabisch) ausstellt. Danach muss<br />

die Geburtsurkunde "Copy of Entry 1957" auf internationalem Formular zuerst vom Innenministerium und<br />

dann vom Aussenministerium beglaubigt werden.<br />

Zivilstandsbestätigung<br />

Vorgehen: Aufgrund der Bestätigung der Geburtsklinik stellt die Gesundheitsbehörde (Gesundheitsministerium)<br />

der jeweiligen irakischen Provinz eine Geburtsbestätigung aus. Diese Geburtsbestätigung der Gesundheitsbehörde<br />

muss den Zivilstandsbehörden (Directorate of Identity and Nationality) der Provinz vorgelegt<br />

werden. Diese Zivilstandsbehörde stellt auf Basis dieser Bestätigung eine Identitätskarte aus. Es ist eine<br />

"Copie conforme à l'original" zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der<br />

Einreichung der Unterlagen beizulegen. Eine Beglaubigung durch die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />

in Bagdad wird nicht gemacht. Der Zivilstand wird somit mittels der irakischen ID-Karte<br />

nachgewiesen.<br />

Wohnsitzbescheinigung im Original und offizieller Übersetzung, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch<br />

die zuständige Wohnsitzgemeinde. Eine Beglaubigung durch die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />

in Bagdad wird nicht gemacht.<br />

Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als<br />

2 Monate.<br />

Nationalitätsbestätigung (Carte de nationalité irakienne / Shahadat al-Jinsiyyah), ausgestellt durch das<br />

irakische Innenministerium-Directorate General of Nationality, Civil Status Identification. Es ist eine "Copie<br />

conforme à l'original" zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der Einreichung<br />

der Unterlagen beizulegen.<br />

Vom Zivilstandsamt beglaubigte Pass- oder Identitätskartenkopie*.<br />

Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />

Heiratsurkunde (acte de mariage) der letzten Ehe<br />

Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />

Scheidungsurteil im Original (acte de divorce) mit Rechtskraftvermerk, ausgestellt vom Zivilstandsgericht<br />

mit offizieller Übersetzung, die anschliessend durch das Ministry of Justice/Notary Public sowie durch die<br />

Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums in Bagdad beglaubigt wird.<br />

Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />

Todesurkunde (acte de décès) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, ausgestellt durch das Gesundheitsministerium<br />

(Section de la Statistique Sanitaire et Biologique). Es ist eine "Copie conforme à l'original"<br />

zusammen mit einer offiziellen Übersetzung notwendig. Das Original ist bei der Einreichung der Unterlagen<br />

beizulegen. Ebenfalls akzeptiert wird ein Original mit offizieller Übersetzung.<br />

Bei Asylbewerberinnen / Asylbewerbern sind zusätzlich folgende Papiere notwendig<br />

Fragebogen und allenfalls weitere hinterlegte Papiere des BFM (nur wenn Angaben strittig oder widersprüchlich)<br />

Besonderes<br />

<strong>Irak</strong>ische Zivilstandsdokumente, mit Ausnahme der Zivilstandsbestätigung und des Staatsangehörigkeitsnachweises,<br />

sind durch das irakische Innenministerium und die Konsularabteilung des irakischen Aussenministeriums<br />

in Bagdad beglaubigen zu lassen. Anschliessend sind sämtliche Dokumente von der zuständigen Schweizer<br />

Vertretung in Amman (Jordanien) überbeglaubigen zu lassen.


12/12© <strong>Gemeindeamt</strong> des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen<br />

<strong>Irak</strong><br />

Wichtig: Sämtliche in dieser Wegleitung verlangten Dokumente werden von den irakischen Behörden ausgestellt.<br />

Ist es der betroffenen Person selber nicht möglich, die Dokumente zu beschaffen und beim irakischen<br />

Innenministerium und der Konsularabteilung beglaubigen zu lassen, so kann sie die Besorgung oder Beglaubigung<br />

mittels Vollmacht durch eine Vertrauensperson (Verwandter, Anwalt oder bevollmächtigte Person) vornehmen<br />

lassen.<br />

*Pass-/ID-Beschaffung: Personen mit legalem Wohnsitz (auch Asylbewerber), können bei der zuständigen irakischen<br />

Botschaft in Bern ID-Karten beantragen.<br />

Nationalitätsbestätigung: <strong>Irak</strong>ische Nationalitätsbestätigungen können analog zu den Pässen bzw. ID-Karten<br />

persönlich bei der irakischen Botschaft in Bern beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache im <strong>Irak</strong> ist nicht<br />

mehr erforderlich.<br />

Bei Übersetzungen aus dem Arabischen können Probleme entstehen. Namen können auf verschiedene Weise<br />

geschrieben werden. Schreibweise der Namen im Zweifelsfalle von den Betroffenen bestätigen lassen.<br />

Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt<br />

über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die<br />

Einforderung weiterer Papiere vorbehalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!