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Newsletter April 2004 - Gemeindeamt - Kanton Zürich

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<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />

<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Nun ist es endlich soweit - die Abteilung Einbürgerungen ist online!<br />

Seit einigen Wochen ist die neue Homepage der Abteilung Einbürgerung auf<br />

der Seite des <strong>Gemeindeamt</strong>es (www.gaz.zh.ch) aufgeschaltet.<br />

Darin finden Sie viele Informationen und Antworten zum Thema Einbürgerung im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> sowie diverse interessante Links.<br />

Damit diese Homepage sowohl für Sie und die BürgerrechtsbewerberInnen als<br />

auch für uns zu einem echten Hilfs- und Arbeitsmittel wird, sind wir froh um Ihre<br />

Anregungen und Ihr kritisches Feedback.<br />

Gleichzeitig beabsichtigen wir, in unregelmässigen Abständen einen <strong>Newsletter</strong> zu<br />

versenden. Dieser ist für die Sachbearbeiter/Innen der Einbürgerungsabteilungen<br />

gedacht und soll dazu dienen, gegenseitig Informationen und Gedanken<br />

auszutauschen. Ausserdem soll dieser <strong>Newsletter</strong> auch dazu da sein, Fragen<br />

einzelner Gemeinden, welche von allgemeinem Interesse sind, zu beantworten.<br />

Dieser <strong>Newsletter</strong> enthält:<br />

1. Einen Überblick über die Organisation unserer Abteilung<br />

2. Eine schematische Übersicht über den Ablauf eines ordentlichen<br />

Einbürgerungsverfahrens<br />

3. Hinweise zur Sistierungen von Einbürgerungsverfahren<br />

4. Verschiedene Musterbeschlüsse<br />

5. Sowie weitere Bemerkungen (Diverses)<br />

In einem ersten Schritt haben wir versucht, die zuständigen Sachbearbeiter/Innen<br />

ausfindig zu machen. Falls dieses Mail trotzdem an eine falsche Person gelangt<br />

ist, bitten wir Sie, es weiterzuleiten und uns Name und Email-Adresse der<br />

zuständigen Person mitzuteilen.<br />

Auch können Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde gerne einen Link zu unserer<br />

Seite einrichten. Falls Sie Informationen zur Einbürgerung in Ihrer Gemeinde<br />

bereits auf dem Netz haben, können Sie uns diese URL-Adresse mitteilen und wir<br />

werden diesen Link bei uns eintragen.<br />

Zum Schluss möchten wir uns für die bisherig gute Zusammenarbeit herzlich<br />

bedanken und freuen uns auf einen regen Informationsaustausch.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

die Abteilung Einbürgerungen<br />

E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46


<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />

<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />

Die Abteilung Einbürgerungen<br />

In unserer Abteilung arbeiten 12 Personen, wovon zwei für das erleichterte (z.B. Ehepartner<br />

bereits Schweizer/In) und acht für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständig sind.<br />

Die Dossiers sind nach Buchstaben aufgeteilt und einem/einer bestimmten SachbearbeiterIn<br />

zugewiesen.<br />

Wir bitten Sie, sich bei Rückfragen immer direkt an den/die buchstabenmässig zuständigen<br />

SachbearbeiterIn zu wenden. Diese können für Fälle, die im Zuständigkeitsbereich anderer<br />

MitarbeiterInnen unserer Abteilung liegen, leider keine Auskünfte erteilen.<br />

Bürgerrechtsentlassungen /<br />

Abteilungsleiter<br />

Weisungen<br />

Stv. Abteilungsleiter<br />

Einbürgerungen A, B<br />

Einbürgerungen C, G, R, U<br />

Einbürgerungen J, K, O<br />

Einbürgerungen N, S<br />

Einbürgerungen F, I, Q, V, X, Z<br />

Einbürgerungen E, T, Y<br />

Einbürgerungen L, M, W<br />

Einbürgerungen D, H, P<br />

Erleichterte Einbürgerungen<br />

A-J<br />

Erleichterte Einbürgerungen<br />

K-Z<br />

gesamte Abteilung<br />

Otto Hänseler<br />

Tel. 043 259 83 80<br />

Libor Jesatko<br />

Tel. 043 259 83 76<br />

Delia D'Agostino<br />

Tel. 043 259 83 74<br />

Françoise Demut<br />

Tel. 043 259 83 84<br />

Yvonne Kwakernaak<br />

Tel. 043 259 83 46<br />

(Dienstag - Freitag)<br />

Stephan Lang<br />

Tel. 043 259 83 77<br />

Silvia Luchsinger<br />

Tel. 043 259 83 75<br />

(Montag bis Donnerstag)<br />

vakant 50 %<br />

Tel. 043 259 83 86<br />

Silvia Pontet<br />

Tel. 043 259 83 81<br />

Margrith Wacker<br />

Tel. 043 259 83 73<br />

Silvia Casty Schweizer<br />

Tel. 043 259 83 70<br />

Montag/Dienstag/Donnerstag: ganzer Tag<br />

Freitag: Vormittag<br />

Roland Hayoz<br />

Tel. 043 259 83 78<br />

Fax. 043 259 84 32<br />

E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46


<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />

<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />

Das Einbürgerungsverfahren<br />

Um Ihnen eine allgemeine Übersicht über den Verlauf des ordentlichen<br />

Einbürgerungsverfahrens zu ermöglichen, erhalten Sie eine schematische Darstellung der<br />

einzelnen Bearbeitungsstufen.<br />

Sistierungen<br />

Vermehrt erhalten wir Mitteilungen über Verfahrenssistierungen bis zu zwei Jahren oder sogar<br />

“auf unbestimmte Dauer”.<br />

Die Sistierung eines Einbürgerungsgesuches dient dem Zweck, nicht schwerwiegende<br />

Ablehnungsgründe wie geringfügige sprachliche Unzulänglichkeiten oder ungenügende<br />

staatsbürgerliche Kenntnisse etc. innert nützlicher Frist aufzuarbeiten.<br />

Aus unserer Sicht bedeutet das, dass eine Sistierung nur dann Sinn macht, wenn der<br />

Sistierungsgrund innert relativ kurzer Zeit (Grössenordnung max. 6 Monate) behoben werden<br />

kann. Falls ein Gesuchsteller / eine Gesuchstellerin voraussichtlich länger benötigen sollte, um<br />

Mängel, insbesondere im Umfeld der sozialen und kulturellen Integration, zu beheben,<br />

empfehlen wir Ihnen, entweder auf einen Rückzug hinzuwirken oder das Einbürgerungsgesuch<br />

abzulehnen. Dies auch deshalb, weil die vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin<br />

eingereichten Unterlagen (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Bescheinigung<br />

des Steueramtes) als Grundlage für Ihre definitive Beschlussfassung möglichst aktuell sein<br />

sollten und nach längerer Zeit keine Aussagekraft mehr besitzen.<br />

Musterbeschlüsse<br />

Hin und wieder ergeben sich Unsicherheiten beim Verfassen von Einbürgerungsbeschlüssen.<br />

Einige Gemeinden haben uns deshalb um Musterbeschlüsse gebeten.<br />

Diesem Wunsch kommen wir selbstverständlich gerne nach. Im Anhang finden Sie Vorschläge<br />

zur Gestaltung folgender Beschlüsse:<br />

Diverses<br />

Steuerausweise<br />

a) Aufnahme durch den bürgerlichen Gemeinderat<br />

b) Rückstellung<br />

c) Mitteilung des Ablehnungsantrages<br />

d) Befürwortender Antrag an die Bürgergemeindeversammlung<br />

e) Aufnahme durch die Bürgergemeindeversammlung<br />

f) Ablehnung durch die Bürgergemeindeversammlung<br />

Da für die Festlegung der Einbürgerungsgebühren die steuerlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt<br />

der Rechnungstellung massgebend sind bitten wir Sie, uns jeweils einen aktuellen<br />

Steuerausweis (nicht älter als 1 Monat) mitzuschicken.<br />

Bei Bewerbern, die der Quellensteuerpflicht unterstellt sind, sind wir für eine approximative<br />

Berechnung der Steuerwerte durch Ihr Steueramt dankbar. Diese Werte werden von uns für<br />

die Festlegung der kantonalen Gebühren übernommen.<br />

E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46

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