Newsletter April 2004 - Gemeindeamt - Kanton Zürich
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<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />
<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Nun ist es endlich soweit - die Abteilung Einbürgerungen ist online!<br />
Seit einigen Wochen ist die neue Homepage der Abteilung Einbürgerung auf<br />
der Seite des <strong>Gemeindeamt</strong>es (www.gaz.zh.ch) aufgeschaltet.<br />
Darin finden Sie viele Informationen und Antworten zum Thema Einbürgerung im<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> sowie diverse interessante Links.<br />
Damit diese Homepage sowohl für Sie und die BürgerrechtsbewerberInnen als<br />
auch für uns zu einem echten Hilfs- und Arbeitsmittel wird, sind wir froh um Ihre<br />
Anregungen und Ihr kritisches Feedback.<br />
Gleichzeitig beabsichtigen wir, in unregelmässigen Abständen einen <strong>Newsletter</strong> zu<br />
versenden. Dieser ist für die Sachbearbeiter/Innen der Einbürgerungsabteilungen<br />
gedacht und soll dazu dienen, gegenseitig Informationen und Gedanken<br />
auszutauschen. Ausserdem soll dieser <strong>Newsletter</strong> auch dazu da sein, Fragen<br />
einzelner Gemeinden, welche von allgemeinem Interesse sind, zu beantworten.<br />
Dieser <strong>Newsletter</strong> enthält:<br />
1. Einen Überblick über die Organisation unserer Abteilung<br />
2. Eine schematische Übersicht über den Ablauf eines ordentlichen<br />
Einbürgerungsverfahrens<br />
3. Hinweise zur Sistierungen von Einbürgerungsverfahren<br />
4. Verschiedene Musterbeschlüsse<br />
5. Sowie weitere Bemerkungen (Diverses)<br />
In einem ersten Schritt haben wir versucht, die zuständigen Sachbearbeiter/Innen<br />
ausfindig zu machen. Falls dieses Mail trotzdem an eine falsche Person gelangt<br />
ist, bitten wir Sie, es weiterzuleiten und uns Name und Email-Adresse der<br />
zuständigen Person mitzuteilen.<br />
Auch können Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde gerne einen Link zu unserer<br />
Seite einrichten. Falls Sie Informationen zur Einbürgerung in Ihrer Gemeinde<br />
bereits auf dem Netz haben, können Sie uns diese URL-Adresse mitteilen und wir<br />
werden diesen Link bei uns eintragen.<br />
Zum Schluss möchten wir uns für die bisherig gute Zusammenarbeit herzlich<br />
bedanken und freuen uns auf einen regen Informationsaustausch.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
die Abteilung Einbürgerungen<br />
E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46
<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />
<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />
Die Abteilung Einbürgerungen<br />
In unserer Abteilung arbeiten 12 Personen, wovon zwei für das erleichterte (z.B. Ehepartner<br />
bereits Schweizer/In) und acht für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständig sind.<br />
Die Dossiers sind nach Buchstaben aufgeteilt und einem/einer bestimmten SachbearbeiterIn<br />
zugewiesen.<br />
Wir bitten Sie, sich bei Rückfragen immer direkt an den/die buchstabenmässig zuständigen<br />
SachbearbeiterIn zu wenden. Diese können für Fälle, die im Zuständigkeitsbereich anderer<br />
MitarbeiterInnen unserer Abteilung liegen, leider keine Auskünfte erteilen.<br />
Bürgerrechtsentlassungen /<br />
Abteilungsleiter<br />
Weisungen<br />
Stv. Abteilungsleiter<br />
Einbürgerungen A, B<br />
Einbürgerungen C, G, R, U<br />
Einbürgerungen J, K, O<br />
Einbürgerungen N, S<br />
Einbürgerungen F, I, Q, V, X, Z<br />
Einbürgerungen E, T, Y<br />
Einbürgerungen L, M, W<br />
Einbürgerungen D, H, P<br />
Erleichterte Einbürgerungen<br />
A-J<br />
Erleichterte Einbürgerungen<br />
K-Z<br />
gesamte Abteilung<br />
Otto Hänseler<br />
Tel. 043 259 83 80<br />
Libor Jesatko<br />
Tel. 043 259 83 76<br />
Delia D'Agostino<br />
Tel. 043 259 83 74<br />
Françoise Demut<br />
Tel. 043 259 83 84<br />
Yvonne Kwakernaak<br />
Tel. 043 259 83 46<br />
(Dienstag - Freitag)<br />
Stephan Lang<br />
Tel. 043 259 83 77<br />
Silvia Luchsinger<br />
Tel. 043 259 83 75<br />
(Montag bis Donnerstag)<br />
vakant 50 %<br />
Tel. 043 259 83 86<br />
Silvia Pontet<br />
Tel. 043 259 83 81<br />
Margrith Wacker<br />
Tel. 043 259 83 73<br />
Silvia Casty Schweizer<br />
Tel. 043 259 83 70<br />
Montag/Dienstag/Donnerstag: ganzer Tag<br />
Freitag: Vormittag<br />
Roland Hayoz<br />
Tel. 043 259 83 78<br />
Fax. 043 259 84 32<br />
E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46
<strong>Gemeindeamt</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> Einbürgerungen<br />
<strong>Newsletter</strong> <strong>April</strong> <strong>2004</strong><br />
Das Einbürgerungsverfahren<br />
Um Ihnen eine allgemeine Übersicht über den Verlauf des ordentlichen<br />
Einbürgerungsverfahrens zu ermöglichen, erhalten Sie eine schematische Darstellung der<br />
einzelnen Bearbeitungsstufen.<br />
Sistierungen<br />
Vermehrt erhalten wir Mitteilungen über Verfahrenssistierungen bis zu zwei Jahren oder sogar<br />
“auf unbestimmte Dauer”.<br />
Die Sistierung eines Einbürgerungsgesuches dient dem Zweck, nicht schwerwiegende<br />
Ablehnungsgründe wie geringfügige sprachliche Unzulänglichkeiten oder ungenügende<br />
staatsbürgerliche Kenntnisse etc. innert nützlicher Frist aufzuarbeiten.<br />
Aus unserer Sicht bedeutet das, dass eine Sistierung nur dann Sinn macht, wenn der<br />
Sistierungsgrund innert relativ kurzer Zeit (Grössenordnung max. 6 Monate) behoben werden<br />
kann. Falls ein Gesuchsteller / eine Gesuchstellerin voraussichtlich länger benötigen sollte, um<br />
Mängel, insbesondere im Umfeld der sozialen und kulturellen Integration, zu beheben,<br />
empfehlen wir Ihnen, entweder auf einen Rückzug hinzuwirken oder das Einbürgerungsgesuch<br />
abzulehnen. Dies auch deshalb, weil die vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin<br />
eingereichten Unterlagen (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Bescheinigung<br />
des Steueramtes) als Grundlage für Ihre definitive Beschlussfassung möglichst aktuell sein<br />
sollten und nach längerer Zeit keine Aussagekraft mehr besitzen.<br />
Musterbeschlüsse<br />
Hin und wieder ergeben sich Unsicherheiten beim Verfassen von Einbürgerungsbeschlüssen.<br />
Einige Gemeinden haben uns deshalb um Musterbeschlüsse gebeten.<br />
Diesem Wunsch kommen wir selbstverständlich gerne nach. Im Anhang finden Sie Vorschläge<br />
zur Gestaltung folgender Beschlüsse:<br />
Diverses<br />
Steuerausweise<br />
a) Aufnahme durch den bürgerlichen Gemeinderat<br />
b) Rückstellung<br />
c) Mitteilung des Ablehnungsantrages<br />
d) Befürwortender Antrag an die Bürgergemeindeversammlung<br />
e) Aufnahme durch die Bürgergemeindeversammlung<br />
f) Ablehnung durch die Bürgergemeindeversammlung<br />
Da für die Festlegung der Einbürgerungsgebühren die steuerlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt<br />
der Rechnungstellung massgebend sind bitten wir Sie, uns jeweils einen aktuellen<br />
Steuerausweis (nicht älter als 1 Monat) mitzuschicken.<br />
Bei Bewerbern, die der Quellensteuerpflicht unterstellt sind, sind wir für eine approximative<br />
Berechnung der Steuerwerte durch Ihr Steueramt dankbar. Diese Werte werden von uns für<br />
die Festlegung der kantonalen Gebühren übernommen.<br />
E-Mail einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch Tel 043 259 83 46