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Menschenrechte und Wirtschaft - Forschungsjournal Soziale ...

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EINE LEBENSGEFÄHRLICHE AUFGABE 43<br />

nen. Menschenrechtler stehen in Kolumbien<br />

zwischen den Fronten; sie müssen Drohungen<br />

<strong>und</strong> Anschläge von allen Seiten befürchten.<br />

Seit Ende 1996 spitzt sich die Lage zu: Mitglieder<br />

von Menschenrechtsorganisationen erhalten<br />

immer wieder Todesdrohungen <strong>und</strong> werden<br />

schließlich Opfer von Attentaten. Wegen<br />

der ernsten Bedrohungssituation musste auch<br />

amnesty international Anfang 1998 das Büro<br />

ihrer kolumbianischen Sektion auf unbestimmte<br />

Zeit schließen. Und dies obwohl die Aktivisten<br />

in Kolumbien - einer weltweiten Arbeitsregel<br />

der Organisation folgend - nicht zur Menschenrechtssituation<br />

im eigenen Land tätig sind.<br />

3 Gezerre um eine UNO-Deklaration<br />

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten<br />

Nationen war sich Anfang der 80er Jahre<br />

darin einig, dass es besonderer Maßnahmen<br />

bedarf, um die persönliche Lebenssituation <strong>und</strong><br />

die Arbeitsbedingungen für Verteidiger der<br />

<strong>Menschenrechte</strong> weltweit zu verbessern. Bis<br />

vor kurzem standen lediglich offizielle Wahlbeobachter<br />

oder Teilnehmer an so genannten<br />

friedenserhaltenden Maßnahmen der UNO unter<br />

dem besonderen Schutz der internationalen<br />

Staatengemeinschaft.<br />

1983 beschloss die 40. Menschenrechtskommission<br />

der Vereinten Nationen in Genf, die<br />

Arbeit an einer ,Erklärung über das Recht <strong>und</strong><br />

die Verantwortung Einzelner, Gruppen <strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />

Organe, für die <strong>Menschenrechte</strong><br />

einzutreten' aufzunehmen. Erst Anfang 1986<br />

trat die entsprechende Arbeitsgruppe aus 43<br />

Staatenvertretern zu ihrer ersten Sitzung zusammen.<br />

Dreizehn Jahre dauerten die Beratungen,<br />

ehe sich die Kommission im Frühjahr<br />

1998 anlässlich ihrer 54. Sitzung auf einen<br />

Entwurf für eine UNO-Gr<strong>und</strong>satzerklärung<br />

zum Schutz von Menschenrechtlem einigte.<br />

Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Deklaration<br />

vor allem Pflichten enthalten würde;<br />

HAUPTBEITRÄGE<br />

als ginge es darum, den Staat vor Menschenrechtlem<br />

zu schützen <strong>und</strong> nicht umgekehrt.<br />

Regierungen, die Verteidiger der <strong>Menschenrechte</strong><br />

verfolgen, versuchten die Erklärung zu<br />

blockieren - allen voran China, Kuba, Mexiko,<br />

Iran <strong>und</strong> Syrien. So brachte Kuba einen<br />

Vorschlag ein, der Menschenrechtler dazu aufforderte,<br />

„Informationen nicht zu manipulieren<br />

<strong>und</strong> Aktionen zu unterlassen, die geeignet<br />

sind, Personen oder Institutionen zu diffamieren<br />

<strong>und</strong> ihren Ruf zu schädigen sowie Schmutzkampagnen<br />

zu fördern" (amnesty international<br />

1995: 28). Nach dem Willen einiger Staaten<br />

sollten sich die Aktivitäten von Menschenrechtlem<br />

lediglich auf die eigenen Rechte konzentrieren<br />

<strong>und</strong> dabei nationaler Gesetzgebung<br />

untergeordnet sein, welche nicht selten hinter<br />

den internationalen Menschenrechtsstandards<br />

zurückbleibt. Den USA, Großbritannien, Griechenland<br />

<strong>und</strong> Deutschland widerstrebte die Vorstellung,<br />

Dritten zu erlauben, gerichtlich für<br />

die <strong>Menschenrechte</strong> anderer einzutreten; denn<br />

diese so genannte .Popularklage' ist in den<br />

meisten Rechtssytemen nicht vorgesehen. Den<br />

mit Abstand größten Zankapfel stellte die finanzielle<br />

<strong>und</strong> materielle Unterstützung von<br />

Menschenrechtlem aus dem Ausland dar.<br />

Der Konsensprozess wurde bis zum Schluss<br />

durch zahlreiche Änderungsvorschläge torpediert.<br />

Noch am 2. März 1998 brachten Ägypten,<br />

China, Iran, Jemen, Kuba, Sudan <strong>und</strong> Syrien<br />

22 Modifikationen des bisherigen Deklarationstextes<br />

ein, um die Kontrolle des Staates<br />

über die Arbeit von Verteidigern der <strong>Menschenrechte</strong><br />

zu sichern (Human Rights Monitor 1998:<br />

9). Einige Nicht-Regierungsorganisationen haben<br />

als offizielle Beobachter in der Arbeitsgruppe<br />

immer wieder auf eine Verabschiedung<br />

der Erklärung gedrängt <strong>und</strong> einen Katalog mit<br />

Mindestforderungen vorgelegt. Mit Unterstützung<br />

einiger Regierungen haben sie wichtige<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zum Schutz von Menschenrechtlem<br />

in der Deklaration verankern können (Kern

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