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Bescheid Mustermann - Flegel-G.de

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alg2_bewilligungsbescheid_v1_20040628 01<br />

Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt<br />

Herrn<br />

Maximilian <strong>Mustermann</strong><br />

Musterallee 23<br />

11111 Musterdorf<br />

Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis<br />

Ihr Zeichen:<br />

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Mein Zeichen: 102<br />

Nummer BG: 26401BG0000015<br />

(Bei je<strong>de</strong>r Antwort bitte angeben)<br />

Name:<br />

Durchwahl:<br />

Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Datum:<br />

Dienstgebäu<strong>de</strong> Telefon<br />

Bankverbindung<br />

Öffnungszeiten<br />

Musterweg 5<br />

0123/4567<br />

Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis Mo - Mi 07:00 - 16:00 Uhr<br />

11112 Musterstadt<br />

Telefax<br />

Postbank Hamburg<br />

Do 07:00 - 18:00 Uhr<br />

0123/456789<br />

BLZ 20010020<br />

Fr 07:00 - 14:00<br />

Internet<br />

Kto.Nr. 123456789<br />

BIC:<br />

IBAN:<br />

Herr Alg2_03<br />

04.11.2004<br />

B e s c h e i d<br />

über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts nach <strong>de</strong>m Zweiten Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB II)<br />

Sehr geehrter Herr <strong>Mustermann</strong>,<br />

für Sie und die mit Ihnen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Personen wer<strong>de</strong>n Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s<br />

Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 in folgen<strong>de</strong>r Höhe bewilligt:<br />

vom bis Höhe <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n Leistungen<br />

01.01.2005 30.06.2005 389,31 EUR<br />

Der Berechnung <strong>de</strong>r Leistung liegen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die <strong>de</strong>r übrigen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft zu Grun<strong>de</strong>, wie Sie von Ihnen bzw. <strong>de</strong>n sonst beteiligten Personen bei <strong>de</strong>r<br />

Antragstellung angegeben und nachgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />

Aus <strong>de</strong>m beigefügten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die oben angegebenen<br />

Beträge im Einzelnen zusammensetzen.<br />

Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) <strong>de</strong>r<br />

Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn an<strong>de</strong>re Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Bedarfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II).<br />

Die zu zahlen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong> ich jeweils monatlich im Voraus an nachstehen<strong>de</strong> Überweisungsanschrift<br />

auszahlen. Bereits fällige Beträge wer<strong>de</strong>n in Kürze zur Zahlung angewiesen.<br />

Zahlungsweg / Bankleitzahl 21751230 - Kontonummer 123456789<br />

Ist keine Bankverbindung angegeben, wer<strong>de</strong>n die zustehen<strong>de</strong>n Leistungen über die Postanschrift zugeleitet.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen auch an Dritte (z.B. an <strong>de</strong>n Vermieter o<strong>de</strong>r bei<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vertretung innerhalb <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft an einen an<strong>de</strong>ren Angehörigen) überwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Trifft dies während <strong>de</strong>s Bewilligungszeitraumes zu, erhalten Sie darüber eine beson<strong>de</strong>re Mitteilung.


2<br />

Regelungen zur Kranken- Pflege- und Rentenversicherung für Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft.<br />

Hinweis:<br />

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (Bezieher von Sozialgeld) sind nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Kranken- und<br />

Pflegeversicherung versicherungspflichtig.<br />

Die Prüfung, ob für Bezieher von Sozialgeld Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r gesetzlichen Kranken- und<br />

Pflegeversicherung im Rahmen einer Familienversicherung besteht, erfolgt durch die Krankenkasse. Bitte setzen<br />

Sie sich ggf. mit <strong>de</strong>r für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung.<br />

Erwerbsfähige Hilfebedürftige wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung und in <strong>de</strong>r sozialen<br />

Pflegeversicherung pflichtversichert, soweit für sie nicht bereits im Rahmen einer Familienversicherung<br />

Versicherungsschutz besteht.<br />

Während <strong>de</strong>s Bezuges von Arbeitslosengeld II besteht in <strong>de</strong>r Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Versicherungsschutz für<br />

<strong>Mustermann</strong>, Maximilian bei <strong>de</strong>r DAK 01.01.2005-30.06.2005 als - pflichtversichert<br />

Während <strong>de</strong>s Bezuges von Arbeitslosengeld II zahlt die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung,<br />

und zwar an die<br />

Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter 01.01.2005-30.06.2005<br />

für <strong>Mustermann</strong>, Maximilian<br />

Gegen diesen <strong>Bescheid</strong> können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>de</strong>rspruch erheben. Der<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch ist schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r oben genannten Stelle einzulegen.<br />

Die Wi<strong>de</strong>rspruchsfrist von einem Monat beginnt am 01. 01. 2005 (Inkrafttreten <strong>de</strong>s SGB II). Zuvor<br />

eingehen<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rsprüche wirken auf diesen Termin.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag


3<br />

Hinweise zur Höhe <strong>de</strong>r Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes nach <strong>de</strong>m SGB II<br />

Die Grundsicherung für Arbeitsuchen<strong>de</strong> umfasst Dienstleistungen (Beratung, Information usw.), Geldleistungen<br />

zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit und zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts sowie Sachleistungen.<br />

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II (Alg II)<br />

1. Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes;<br />

dazu gehören z. B. die Regelleistung zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes, Leistungen für<br />

Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r kostenaufwändiger Ernährung<br />

2. die Kosten für Unterkunft und Heizung soweit diese angemessen sind.<br />

3. bei Vorliegen entsprechen<strong>de</strong>r Voraussetzungen einen befristete Zuschlag nach Bezug von<br />

Arbeitslosengeld.<br />

Die Leistungen wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Bedarfs<strong>de</strong>ckungsgrundsatzes so weit wie möglich pauschaliert.<br />

Bun<strong>de</strong>sweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen für die monatlichen Regelleistungen:<br />

- in <strong>de</strong>n alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro<br />

- in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn 331 Euro<br />

Bei Partnern ab vollen<strong>de</strong>tem 18. Lebensjahres beträgt die Regelleistung jeweils 90 % <strong>de</strong>r genannten Beträge.<br />

Für weitere erwerbsfähige Angehörige beträgt die Regelleistung jeweils 80 %.<br />

Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit einem Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten<br />

bezogen auf die angegebenen Regelleistungen Sozialgeld bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 14. Lebensjahres in Höhe von<br />

60 % und danach bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres 80 % <strong>de</strong>r Regelleistungen.<br />

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchen<strong>de</strong> kann unter an<strong>de</strong>rem nur erhalten, wer hilfebedürftig ist d. h.<br />

seinen Lebensunterhalt und <strong>de</strong>n seiner Angehörigen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Das zu<br />

berücksichtigen<strong>de</strong> Einkommen und Vermögen kann insoweit die zu erbringen<strong>de</strong>n Geldleistungen vermin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Anspruch ausschließen.<br />

Der als Anlage beigefügte Berechnungsbogen enthält Angaben zu allen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n<br />

Angehörigen und zur Berechnung <strong>de</strong>r Leistungen nach <strong>de</strong>m SGB II für je<strong>de</strong> Person.<br />

Wie lange wer<strong>de</strong>n Leistungen bewilligt und wann wer<strong>de</strong>n sie ausgezahlt ?<br />

Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt wer<strong>de</strong>n. Für<br />

Übergangsfälle (Überleitung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Arbeitslosengeld II) umfasst <strong>de</strong>r<br />

Bewilligungszeitraum drei bis neun Monate. Der Anspruch besteht für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag. Der Monat wird mit 30<br />

Tagen berechnet. Stehen Leistungen nicht einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.<br />

Beispiel:<br />

Anspruch auf Leistungen monatlich 345 Euro für die Zeit vom 01. bis 11. eines Monats.<br />

Höhe <strong>de</strong>r zustehen<strong>de</strong>n Leistung: 126,50 Euro (345 Euro x 11 Tage : 30 Tage = 126,50 Euro)<br />

Die zustehen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong>n grundsätzlich an die Überweisungsanschrift ausgezahlt, die im Antrag<br />

angegeben ist.<br />

Unter Umstän<strong>de</strong>n kann die Auszahlung <strong>de</strong>r Leistung auch an Dritte erfolgen (z. B. Überweisung <strong>de</strong>r Kosten für<br />

Unterkunft direkt an <strong>de</strong>n Vermieter). Über die Zahlungen an einen Dritten ergeht ein geson<strong>de</strong>rter <strong>Bescheid</strong>.<br />

Aufgabenverantwortung und Zuständigkeit<br />

Die neue Aufgabe wird in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und<br />

Landkreise (kommunale Träger) ausgeführt.<br />

Die kommunalen Träger sind zuständig für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Kin<strong>de</strong>rbetreuung, die<br />

Schuldner- und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung und die Übernahme von Leistungen für<br />

Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung sowie Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten


4<br />

Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für das Arbeitslosengeld II (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für Unterkunft), das<br />

Sozialgeld, die Beitrage zur Sozialversicherung und die arbeitsmarktlichen Einglie<strong>de</strong>rungsleistungen.<br />

Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist vorgesehen, dass die Träger <strong>de</strong>r Leistungen<br />

Arbeitsgemeinschaften bil<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben <strong>de</strong>r Agenturen für Arbeit nach<br />

<strong>de</strong>m SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach<br />

<strong>de</strong>m SGB II übertragen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die kreisfreien Städte und Kreise alleiniger Träger <strong>de</strong>r Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchen<strong>de</strong>.<br />

Bitte beachten Sie auch folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />

• Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Erwerbslosigkeit bemühen. Sie müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit mitwirken. Dazu<br />

gehört auch <strong>de</strong>r Abschluss einer Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung. Grundsätzlich ist erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen je<strong>de</strong> Erwerbstätigkeit zumutbar. Auf Verlangen <strong>de</strong>s zuständigen Trägers sind erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige, die keine Erwerbstätigkeit fin<strong>de</strong>n können, verpflichtet, eine angebotene Arbeitsgelegenheit zu<br />

übernehmen. Außer<strong>de</strong>m müssen sie auf Verlangen ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen.<br />

• Sie sind ohne Auffor<strong>de</strong>rung verpflichtet, je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,<br />

die für <strong>de</strong>n Anspruch auf die Leistung erheblich ist, <strong>de</strong>m zuständigen Träger unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt<br />

für Sie und die mit Ihnen zusammenleben<strong>de</strong>n Angehörigen.<br />

Für die schriftliche Mitteilung benutzen Sie bitte <strong>de</strong>n Ihnen ausgehändigten Vordruck „Verän<strong>de</strong>rungsmitteilung<br />

- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld.“<br />

• Soweit die Leistung <strong>de</strong>r Höhe nach vorläufig festgesetzt wor<strong>de</strong>n ist, han<strong>de</strong>lt es sich um einen Vorschuss im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 42 <strong>de</strong>s Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I). Überzahlte Beträge sind zurückzuzahlen.<br />

• Dieser <strong>Bescheid</strong> dient - ggf. zusammen mit <strong>de</strong>m Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung –<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Krankenkasse und sonstigen Stellen als Nachweis dafür, dass sie Arbeitslosengeld II /<br />

Sozialgeld beziehen.


Anlage zum <strong>Bescheid</strong> vom 04.11.2004<br />

Vetreter <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft: Maximilian <strong>Mustermann</strong> Nummer <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft:<br />

26401BG0000015<br />

5<br />

B e r e c h n u n g s b o g e n<br />

Dieser Berechnungsbogen enthält Angaben zu allen im Haushalt leben<strong>de</strong>n Angehörigen und zur<br />

Berechnung <strong>de</strong>r Leistungen für je<strong>de</strong> Person. Er ist Bestandteil <strong>de</strong>s jeweils maßgeblichen <strong>Bescheid</strong>es.<br />

Angaben zur Höhe <strong>de</strong>r pauschalierten monatlichen Regelleistungen (RL) beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld<br />

Jeweils:<br />

Alte Län<strong>de</strong>r +<br />

Berlin (Ost)<br />

Neue Län<strong>de</strong>r<br />

Alleinstehen<strong>de</strong>(r)<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Alleinerziehen<strong>de</strong>(r)<br />

100%<br />

345 Euro<br />

331 Euro<br />

Kin<strong>de</strong>r bis zur Vollendung<br />

<strong>de</strong>s<br />

14. Lebensjahres (LJ)<br />

60% <strong>de</strong>r RL<br />

207 Euro<br />

199 Euro<br />

Bewilligungszeitraum von 01.01.2005 bis 30.06.2005<br />

Höhe <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen in Euro<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Regelleistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s<br />

Lebensunterhalts für erwerbsfähige<br />

Hilfsbedürftige<br />

Sozialgeld für nicht erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige<br />

Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für<br />

* angemessener nachgewiesener Mehrbedarf für<br />

kostenaufwändige Ernährung monatlich …Euro<br />

Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt<br />

monatlich ............Euro*)<br />

Gesamtbedarf <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft<br />

Gesamtbedarf<br />

345,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

Sonstige Angehörige <strong>de</strong>r Bedarfgemeinschaft<br />

Kin<strong>de</strong>r ab Beginn <strong>de</strong>s<br />

15. LJ bis zur Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 18. LJ<br />

Antragsteller Partner/in<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

345,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

30,68 EUR<br />

310,00 EUR 310,00 EUR<br />

Partner ab Beginn<br />

<strong>de</strong>s<br />

19. Lebensjahres<br />

80% <strong>de</strong>r RL 90% <strong>de</strong>r RL<br />

276 Euro 311 Euro<br />

265 Euro 298 Euro<br />

weitere<br />

Angehörige<br />

*) Die Kosten für Unterkunft und Heizung wer<strong>de</strong>n zu gleichen Teilen auf die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.<br />

Zu berücksichtigenen<strong>de</strong>s monatliches Einkommen<br />

685,68 EUR 685,68 EUR<br />

weitere<br />

Angehörige


Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Netto-Erwerbseinkommen monatlich *)<br />

abzüglich Freibetrag<br />

anzusetzen<strong>de</strong>s Erwerbseinkommen:<br />

6<br />

Gesamtbetrag<br />

296,37 EUR<br />

0,00 EUR<br />

296,37 EUR<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

296,37 EUR<br />

0,00 EUR<br />

296,37 EUR<br />

Erwerbseinkommen (ALG2): 296,37 EUR 296,37 EUR<br />

monatliches Gesamteinkommen<br />

296,37 EUR 296,37 EUR<br />

*) Das Netto-Erwerbseinkommen errechnet sich wie folgt: Brutto-Einkommen . /. abzusetzen<strong>de</strong> Beträge (z. B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Werbungskosten) = angegebenes Netto-Erwerbseinkommen<br />

Verteilung <strong>de</strong>r Einkommensanteile unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r zuständigen Leistungsträger<br />

- Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht <strong>de</strong>r gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln ge<strong>de</strong>ckt, gilt je<strong>de</strong> Person <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>s eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.<br />

- Das zu berücksichtigen<strong>de</strong> Einkommen und Vermögen min<strong>de</strong>rt die Geldleistungen <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und<br />

Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist/sind, min<strong>de</strong>rt es die Geldleistungen <strong>de</strong>r kommunalen Träger<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Gesamtbetrag<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

Verteilung Gesamtbedarf 685,68 EUR 685,68 EUR<br />

Verteilung Gesamteinkommen 296,37 EUR 296,37 EUR<br />

Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensanrechnung<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes<br />

- ohne Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

abzüglich<br />

anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Zeile "Verteilung<br />

Gesamteinkommen"<br />

Bedarf nach<br />

Einkommensanrechnung<br />

Gesamtbetrag<br />

Ggf. Einkommensüberhang 0,00 EUR<br />

Kosten für Unterkunft und Heizung nach Einkommensanrechnung<br />

Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

375,68 EUR 375,68 EUR<br />

296,37 EUR 296,37 EUR<br />

79,31 EUR 79,31 EUR<br />

Gesamtbetrag<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft und Heizung 310,00 EUR 310,00 EUR<br />

Abzüglich Einkommensüberhang 0,00 EUR<br />

=zustehen<strong>de</strong> Kosten für Unterkunft und Heizung 310,00 EUR 310,00 EUR<br />

Weitere zustehen<strong>de</strong> Leistungen


Familienname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Befristeter Zuschlag nach Bezug von<br />

Arbeitslosengeld<br />

Zuschuss zu <strong>de</strong>n Beiträgen bei<br />

Befreiung von Versicherungspflicht<br />

- zur Krankenversicherung<br />

- zur Pflegeversicherung<br />

- zur Rentenversicherung<br />

Gesamtbetrag <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n Leistungen<br />

7<br />

Gesamtbetrag<br />

<strong>Mustermann</strong><br />

Maximilian<br />

23.11.1967<br />

0,00 EUR 0,00 EUR<br />

0,00 EUR 0,00 EUR<br />

0,00 EUR 0,00 EUR<br />

0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Nach Abzug <strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Einkommens (Nr.2) wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> monatliche Leistungen zuerkannt:<br />

- Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts<br />

- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

Gesamtbetrag:<br />

79,31 EUR<br />

310,00 EUR<br />

389,31 EUR

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