Bescheid Mustermann - Flegel-G.de
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alg2_bewilligungsbescheid_v1_20040628 01<br />
Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt<br />
Herrn<br />
Maximilian <strong>Mustermann</strong><br />
Musterallee 23<br />
11111 Musterdorf<br />
Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis<br />
Ihr Zeichen:<br />
Ihre Nachricht:<br />
Mein Zeichen: 102<br />
Nummer BG: 26401BG0000015<br />
(Bei je<strong>de</strong>r Antwort bitte angeben)<br />
Name:<br />
Durchwahl:<br />
Telefax:<br />
E-Mail:<br />
Datum:<br />
Dienstgebäu<strong>de</strong> Telefon<br />
Bankverbindung<br />
Öffnungszeiten<br />
Musterweg 5<br />
0123/4567<br />
Arbeitsgemeinschaft für <strong>de</strong>n Musterkreis Mo - Mi 07:00 - 16:00 Uhr<br />
11112 Musterstadt<br />
Telefax<br />
Postbank Hamburg<br />
Do 07:00 - 18:00 Uhr<br />
0123/456789<br />
BLZ 20010020<br />
Fr 07:00 - 14:00<br />
Internet<br />
Kto.Nr. 123456789<br />
BIC:<br />
IBAN:<br />
Herr Alg2_03<br />
04.11.2004<br />
B e s c h e i d<br />
über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts nach <strong>de</strong>m Zweiten Buch<br />
Sozialgesetzbuch (SGB II)<br />
Sehr geehrter Herr <strong>Mustermann</strong>,<br />
für Sie und die mit Ihnen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Personen wer<strong>de</strong>n Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s<br />
Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 in folgen<strong>de</strong>r Höhe bewilligt:<br />
vom bis Höhe <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n Leistungen<br />
01.01.2005 30.06.2005 389,31 EUR<br />
Der Berechnung <strong>de</strong>r Leistung liegen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die <strong>de</strong>r übrigen<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft zu Grun<strong>de</strong>, wie Sie von Ihnen bzw. <strong>de</strong>n sonst beteiligten Personen bei <strong>de</strong>r<br />
Antragstellung angegeben und nachgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />
Aus <strong>de</strong>m beigefügten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die oben angegebenen<br />
Beträge im Einzelnen zusammensetzen.<br />
Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) <strong>de</strong>r<br />
Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn an<strong>de</strong>re Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Bedarfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II).<br />
Die zu zahlen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong> ich jeweils monatlich im Voraus an nachstehen<strong>de</strong> Überweisungsanschrift<br />
auszahlen. Bereits fällige Beträge wer<strong>de</strong>n in Kürze zur Zahlung angewiesen.<br />
Zahlungsweg / Bankleitzahl 21751230 - Kontonummer 123456789<br />
Ist keine Bankverbindung angegeben, wer<strong>de</strong>n die zustehen<strong>de</strong>n Leistungen über die Postanschrift zugeleitet.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen auch an Dritte (z.B. an <strong>de</strong>n Vermieter o<strong>de</strong>r bei<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vertretung innerhalb <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft an einen an<strong>de</strong>ren Angehörigen) überwiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Trifft dies während <strong>de</strong>s Bewilligungszeitraumes zu, erhalten Sie darüber eine beson<strong>de</strong>re Mitteilung.
2<br />
Regelungen zur Kranken- Pflege- und Rentenversicherung für Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft.<br />
Hinweis:<br />
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (Bezieher von Sozialgeld) sind nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Kranken- und<br />
Pflegeversicherung versicherungspflichtig.<br />
Die Prüfung, ob für Bezieher von Sozialgeld Versicherungsschutz in <strong>de</strong>r gesetzlichen Kranken- und<br />
Pflegeversicherung im Rahmen einer Familienversicherung besteht, erfolgt durch die Krankenkasse. Bitte setzen<br />
Sie sich ggf. mit <strong>de</strong>r für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung.<br />
Erwerbsfähige Hilfebedürftige wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung und in <strong>de</strong>r sozialen<br />
Pflegeversicherung pflichtversichert, soweit für sie nicht bereits im Rahmen einer Familienversicherung<br />
Versicherungsschutz besteht.<br />
Während <strong>de</strong>s Bezuges von Arbeitslosengeld II besteht in <strong>de</strong>r Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Versicherungsschutz für<br />
<strong>Mustermann</strong>, Maximilian bei <strong>de</strong>r DAK 01.01.2005-30.06.2005 als - pflichtversichert<br />
Während <strong>de</strong>s Bezuges von Arbeitslosengeld II zahlt die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung,<br />
und zwar an die<br />
Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter 01.01.2005-30.06.2005<br />
für <strong>Mustermann</strong>, Maximilian<br />
Gegen diesen <strong>Bescheid</strong> können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>de</strong>rspruch erheben. Der<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch ist schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r oben genannten Stelle einzulegen.<br />
Die Wi<strong>de</strong>rspruchsfrist von einem Monat beginnt am 01. 01. 2005 (Inkrafttreten <strong>de</strong>s SGB II). Zuvor<br />
eingehen<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rsprüche wirken auf diesen Termin.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag
3<br />
Hinweise zur Höhe <strong>de</strong>r Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes nach <strong>de</strong>m SGB II<br />
Die Grundsicherung für Arbeitsuchen<strong>de</strong> umfasst Dienstleistungen (Beratung, Information usw.), Geldleistungen<br />
zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit und zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts sowie Sachleistungen.<br />
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II (Alg II)<br />
1. Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes;<br />
dazu gehören z. B. die Regelleistung zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes, Leistungen für<br />
Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r kostenaufwändiger Ernährung<br />
2. die Kosten für Unterkunft und Heizung soweit diese angemessen sind.<br />
3. bei Vorliegen entsprechen<strong>de</strong>r Voraussetzungen einen befristete Zuschlag nach Bezug von<br />
Arbeitslosengeld.<br />
Die Leistungen wer<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Bedarfs<strong>de</strong>ckungsgrundsatzes so weit wie möglich pauschaliert.<br />
Bun<strong>de</strong>sweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen für die monatlichen Regelleistungen:<br />
- in <strong>de</strong>n alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro<br />
- in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn 331 Euro<br />
Bei Partnern ab vollen<strong>de</strong>tem 18. Lebensjahres beträgt die Regelleistung jeweils 90 % <strong>de</strong>r genannten Beträge.<br />
Für weitere erwerbsfähige Angehörige beträgt die Regelleistung jeweils 80 %.<br />
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit einem Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten<br />
bezogen auf die angegebenen Regelleistungen Sozialgeld bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 14. Lebensjahres in Höhe von<br />
60 % und danach bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres 80 % <strong>de</strong>r Regelleistungen.<br />
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchen<strong>de</strong> kann unter an<strong>de</strong>rem nur erhalten, wer hilfebedürftig ist d. h.<br />
seinen Lebensunterhalt und <strong>de</strong>n seiner Angehörigen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Das zu<br />
berücksichtigen<strong>de</strong> Einkommen und Vermögen kann insoweit die zu erbringen<strong>de</strong>n Geldleistungen vermin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Anspruch ausschließen.<br />
Der als Anlage beigefügte Berechnungsbogen enthält Angaben zu allen in <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n<br />
Angehörigen und zur Berechnung <strong>de</strong>r Leistungen nach <strong>de</strong>m SGB II für je<strong>de</strong> Person.<br />
Wie lange wer<strong>de</strong>n Leistungen bewilligt und wann wer<strong>de</strong>n sie ausgezahlt ?<br />
Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt wer<strong>de</strong>n. Für<br />
Übergangsfälle (Überleitung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Arbeitslosengeld II) umfasst <strong>de</strong>r<br />
Bewilligungszeitraum drei bis neun Monate. Der Anspruch besteht für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtag. Der Monat wird mit 30<br />
Tagen berechnet. Stehen Leistungen nicht einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.<br />
Beispiel:<br />
Anspruch auf Leistungen monatlich 345 Euro für die Zeit vom 01. bis 11. eines Monats.<br />
Höhe <strong>de</strong>r zustehen<strong>de</strong>n Leistung: 126,50 Euro (345 Euro x 11 Tage : 30 Tage = 126,50 Euro)<br />
Die zustehen<strong>de</strong>n Leistungen wer<strong>de</strong>n grundsätzlich an die Überweisungsanschrift ausgezahlt, die im Antrag<br />
angegeben ist.<br />
Unter Umstän<strong>de</strong>n kann die Auszahlung <strong>de</strong>r Leistung auch an Dritte erfolgen (z. B. Überweisung <strong>de</strong>r Kosten für<br />
Unterkunft direkt an <strong>de</strong>n Vermieter). Über die Zahlungen an einen Dritten ergeht ein geson<strong>de</strong>rter <strong>Bescheid</strong>.<br />
Aufgabenverantwortung und Zuständigkeit<br />
Die neue Aufgabe wird in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und<br />
Landkreise (kommunale Träger) ausgeführt.<br />
Die kommunalen Träger sind zuständig für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Kin<strong>de</strong>rbetreuung, die<br />
Schuldner- und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung und die Übernahme von Leistungen für<br />
Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung sowie Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten
4<br />
Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für das Arbeitslosengeld II (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für Unterkunft), das<br />
Sozialgeld, die Beitrage zur Sozialversicherung und die arbeitsmarktlichen Einglie<strong>de</strong>rungsleistungen.<br />
Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist vorgesehen, dass die Träger <strong>de</strong>r Leistungen<br />
Arbeitsgemeinschaften bil<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben <strong>de</strong>r Agenturen für Arbeit nach<br />
<strong>de</strong>m SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach<br />
<strong>de</strong>m SGB II übertragen.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die kreisfreien Städte und Kreise alleiniger Träger <strong>de</strong>r Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchen<strong>de</strong>.<br />
Bitte beachten Sie auch folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />
• Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Erwerbslosigkeit bemühen. Sie müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Einglie<strong>de</strong>rung in Arbeit mitwirken. Dazu<br />
gehört auch <strong>de</strong>r Abschluss einer Einglie<strong>de</strong>rungsvereinbarung. Grundsätzlich ist erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen je<strong>de</strong> Erwerbstätigkeit zumutbar. Auf Verlangen <strong>de</strong>s zuständigen Trägers sind erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige, die keine Erwerbstätigkeit fin<strong>de</strong>n können, verpflichtet, eine angebotene Arbeitsgelegenheit zu<br />
übernehmen. Außer<strong>de</strong>m müssen sie auf Verlangen ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen.<br />
• Sie sind ohne Auffor<strong>de</strong>rung verpflichtet, je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,<br />
die für <strong>de</strong>n Anspruch auf die Leistung erheblich ist, <strong>de</strong>m zuständigen Träger unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt<br />
für Sie und die mit Ihnen zusammenleben<strong>de</strong>n Angehörigen.<br />
Für die schriftliche Mitteilung benutzen Sie bitte <strong>de</strong>n Ihnen ausgehändigten Vordruck „Verän<strong>de</strong>rungsmitteilung<br />
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld.“<br />
• Soweit die Leistung <strong>de</strong>r Höhe nach vorläufig festgesetzt wor<strong>de</strong>n ist, han<strong>de</strong>lt es sich um einen Vorschuss im<br />
Sinne <strong>de</strong>s § 42 <strong>de</strong>s Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I). Überzahlte Beträge sind zurückzuzahlen.<br />
• Dieser <strong>Bescheid</strong> dient - ggf. zusammen mit <strong>de</strong>m Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung –<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Krankenkasse und sonstigen Stellen als Nachweis dafür, dass sie Arbeitslosengeld II /<br />
Sozialgeld beziehen.
Anlage zum <strong>Bescheid</strong> vom 04.11.2004<br />
Vetreter <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft: Maximilian <strong>Mustermann</strong> Nummer <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft:<br />
26401BG0000015<br />
5<br />
B e r e c h n u n g s b o g e n<br />
Dieser Berechnungsbogen enthält Angaben zu allen im Haushalt leben<strong>de</strong>n Angehörigen und zur<br />
Berechnung <strong>de</strong>r Leistungen für je<strong>de</strong> Person. Er ist Bestandteil <strong>de</strong>s jeweils maßgeblichen <strong>Bescheid</strong>es.<br />
Angaben zur Höhe <strong>de</strong>r pauschalierten monatlichen Regelleistungen (RL) beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld<br />
Jeweils:<br />
Alte Län<strong>de</strong>r +<br />
Berlin (Ost)<br />
Neue Län<strong>de</strong>r<br />
Alleinstehen<strong>de</strong>(r)<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Alleinerziehen<strong>de</strong>(r)<br />
100%<br />
345 Euro<br />
331 Euro<br />
Kin<strong>de</strong>r bis zur Vollendung<br />
<strong>de</strong>s<br />
14. Lebensjahres (LJ)<br />
60% <strong>de</strong>r RL<br />
207 Euro<br />
199 Euro<br />
Bewilligungszeitraum von 01.01.2005 bis 30.06.2005<br />
Höhe <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n<br />
Leistungen in Euro<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Regelleistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s<br />
Lebensunterhalts für erwerbsfähige<br />
Hilfsbedürftige<br />
Sozialgeld für nicht erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige<br />
Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für<br />
* angemessener nachgewiesener Mehrbedarf für<br />
kostenaufwändige Ernährung monatlich …Euro<br />
Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt<br />
monatlich ............Euro*)<br />
Gesamtbedarf <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft<br />
Gesamtbedarf<br />
345,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
Sonstige Angehörige <strong>de</strong>r Bedarfgemeinschaft<br />
Kin<strong>de</strong>r ab Beginn <strong>de</strong>s<br />
15. LJ bis zur Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 18. LJ<br />
Antragsteller Partner/in<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
345,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
30,68 EUR<br />
310,00 EUR 310,00 EUR<br />
Partner ab Beginn<br />
<strong>de</strong>s<br />
19. Lebensjahres<br />
80% <strong>de</strong>r RL 90% <strong>de</strong>r RL<br />
276 Euro 311 Euro<br />
265 Euro 298 Euro<br />
weitere<br />
Angehörige<br />
*) Die Kosten für Unterkunft und Heizung wer<strong>de</strong>n zu gleichen Teilen auf die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.<br />
Zu berücksichtigenen<strong>de</strong>s monatliches Einkommen<br />
685,68 EUR 685,68 EUR<br />
weitere<br />
Angehörige
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Netto-Erwerbseinkommen monatlich *)<br />
abzüglich Freibetrag<br />
anzusetzen<strong>de</strong>s Erwerbseinkommen:<br />
6<br />
Gesamtbetrag<br />
296,37 EUR<br />
0,00 EUR<br />
296,37 EUR<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
296,37 EUR<br />
0,00 EUR<br />
296,37 EUR<br />
Erwerbseinkommen (ALG2): 296,37 EUR 296,37 EUR<br />
monatliches Gesamteinkommen<br />
296,37 EUR 296,37 EUR<br />
*) Das Netto-Erwerbseinkommen errechnet sich wie folgt: Brutto-Einkommen . /. abzusetzen<strong>de</strong> Beträge (z. B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Werbungskosten) = angegebenes Netto-Erwerbseinkommen<br />
Verteilung <strong>de</strong>r Einkommensanteile unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r zuständigen Leistungsträger<br />
- Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht <strong>de</strong>r gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln ge<strong>de</strong>ckt, gilt je<strong>de</strong> Person <strong>de</strong>r Bedarfsgemeinschaft im<br />
Verhältnis <strong>de</strong>s eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.<br />
- Das zu berücksichtigen<strong>de</strong> Einkommen und Vermögen min<strong>de</strong>rt die Geldleistungen <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und<br />
Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist/sind, min<strong>de</strong>rt es die Geldleistungen <strong>de</strong>r kommunalen Träger<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Gesamtbetrag<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
Verteilung Gesamtbedarf 685,68 EUR 685,68 EUR<br />
Verteilung Gesamteinkommen 296,37 EUR 296,37 EUR<br />
Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensanrechnung<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhaltes<br />
- ohne Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
abzüglich<br />
anzurechnen<strong>de</strong>s Einkommen<br />
entsprechend <strong>de</strong>r Zeile "Verteilung<br />
Gesamteinkommen"<br />
Bedarf nach<br />
Einkommensanrechnung<br />
Gesamtbetrag<br />
Ggf. Einkommensüberhang 0,00 EUR<br />
Kosten für Unterkunft und Heizung nach Einkommensanrechnung<br />
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
375,68 EUR 375,68 EUR<br />
296,37 EUR 296,37 EUR<br />
79,31 EUR 79,31 EUR<br />
Gesamtbetrag<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
Kosten <strong>de</strong>r Unterkunft und Heizung 310,00 EUR 310,00 EUR<br />
Abzüglich Einkommensüberhang 0,00 EUR<br />
=zustehen<strong>de</strong> Kosten für Unterkunft und Heizung 310,00 EUR 310,00 EUR<br />
Weitere zustehen<strong>de</strong> Leistungen
Familienname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Befristeter Zuschlag nach Bezug von<br />
Arbeitslosengeld<br />
Zuschuss zu <strong>de</strong>n Beiträgen bei<br />
Befreiung von Versicherungspflicht<br />
- zur Krankenversicherung<br />
- zur Pflegeversicherung<br />
- zur Rentenversicherung<br />
Gesamtbetrag <strong>de</strong>r monatlich zustehen<strong>de</strong>n Leistungen<br />
7<br />
Gesamtbetrag<br />
<strong>Mustermann</strong><br />
Maximilian<br />
23.11.1967<br />
0,00 EUR 0,00 EUR<br />
0,00 EUR 0,00 EUR<br />
0,00 EUR 0,00 EUR<br />
0,00 EUR 0,00 EUR<br />
Nach Abzug <strong>de</strong>s zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Einkommens (Nr.2) wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> monatliche Leistungen zuerkannt:<br />
- Leistungen zur Sicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts<br />
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
Gesamtbetrag:<br />
79,31 EUR<br />
310,00 EUR<br />
389,31 EUR