New Public Management in Italien
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<strong>New</strong> <strong>Public</strong> <strong>Management</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Italien</strong><br />
Modernisierungsfeld:<br />
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und<br />
Rechnungswesens<br />
Ra<strong>in</strong>er Niederkofler<br />
Kurt Promberger<br />
Günther Früh<br />
Josef Bernhart<br />
Arbeitspapier der Abteilung <strong>Public</strong> <strong>Management</strong><br />
2002
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 2<br />
5.6 Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens _____________ 3<br />
5.6.1 Reformen auf zentralstaatlicher Ebene ______________________________________ 5<br />
5.6.1.1. Entwicklung der rechtlichen Grundlagen _________________________________________ 5<br />
5.6.1.2 Reform des Staatshaushalts ___________________________________________________ 6<br />
a) Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB) _________________________________________ 9<br />
b) Politischer und operativer Haushalt ______________________________________________ 10<br />
5.6.1.3 E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftliches Rechnungswesens ________________________ 11<br />
5.6.2 Reformen auf Ebene der lokalen Körperschaften_____________________________ 15<br />
5.6.2.1 Haushaltsvoranschlag_______________________________________________________ 16<br />
5.6.2.2 Haushaltsvollzugsplan ______________________________________________________ 19<br />
5.6.2.3 Rechnungslegung __________________________________________________________ 21<br />
a) Haushaltsrechnung ___________________________________________________________ 22<br />
b) Erfolgsrechnung _____________________________________________________________ 22<br />
c) Vermögensrechnung __________________________________________________________ 25<br />
5.6.2.4 Buchhaltungssystem________________________________________________________ 27<br />
5.6.2.5 Fristen zur Umsetzung des neuen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften ______ 28<br />
5.6.3 Kritik an den unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen auf<br />
zentralstaatlicher und lokaler Ebene ______________________________________________ 29
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 3<br />
5.6 Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und<br />
Rechnungswesens<br />
Das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen ist <strong>in</strong> die B<strong>in</strong>nenmodernisierung<br />
e<strong>in</strong>zuordnen, auf der Verfahrens- bzw. <strong>in</strong>strumentellen Ebene. Es besitzt im Rahmen des<br />
Verwaltungsreformprozesses e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. Aufgrund der schwer wiegenden Krise<br />
der öffentlichen F<strong>in</strong>anzen, der Neigung von Regierungen und Verwaltungen zur<br />
manipulativen Verschleierung der f<strong>in</strong>anziellen Situation zusammen mit den Möglichkeiten,<br />
welche die Kameralistik bietet, sowie der Notwendigkeit, e<strong>in</strong> effizienteres<br />
Verwaltungshandeln zu erreichen, hat <strong>Italien</strong> <strong>in</strong> den letzten Jahren wichtige Schritte <strong>in</strong><br />
Richtung Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens unternommen.<br />
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen<br />
Verwaltungen <strong>Italien</strong>s unterschiedlich geregelt ist. Für den Staat und die Regionen gelten<br />
andere haushaltsrechtliche Bestimmungen (Gesetz Nr. 94 vom 03. April 1997) als für die<br />
lokalen Körperschaften (Legislativdekret Nr. 77 vom 25. Februar 1995).<br />
Das Gesetz Nr. 208 vom 25. Juni 1999, „Vorschriften im Bereich des Haushalts- und<br />
Rechnungswesens“, verpflichtet jene Körperschaften und öffentlichen Verwaltungen, die im<br />
Art. 1, Abs. 2 des Legislativdekrets Nr. 29 vom 03. Februar 1993 genannt s<strong>in</strong>d, das Haushaltsund<br />
Rechnungswesen den Pr<strong>in</strong>zipien des Gesetzes Nr. 94 von 1997 anzupassen. Es handelt<br />
sich dabei um folgende Körperschaften: alle Verwaltungen des Staates (dazu gehören auch<br />
Erziehungs<strong>in</strong>stitute und Schulen), autonome zentralstaatliche Verwaltungen und Betriebe,<br />
Regionen, Prov<strong>in</strong>zen, Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften mit ihren Konsortien und<br />
Vere<strong>in</strong>igungen, universitäre Strukturen, die Kammern für Handel, Handwerk, Landwirtschaft<br />
und ihre Vere<strong>in</strong>igungen, alle nationalen, regionalen und lokalen Non-Profit-Organisationen,<br />
die Verwaltungen, Betriebe und Körperschaften des nationalen Gesundheitsdienstes.<br />
Gleichzeitig schließt das Gesetz Nr. 208 jene lokalen Körperschaften aus, die im<br />
Legislativdekret Nr. 77 von 1995, „Buchhaltungs- und F<strong>in</strong>anzordnung der lokalen<br />
Körperschaften“, genannt s<strong>in</strong>d. Dabei handelt es sich um die Prov<strong>in</strong>zen (mit Ausnahme der<br />
Autonomen Prov<strong>in</strong>zen Trient und Bozen) 1 , Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften,<br />
Großstadtgebiete und Zusammenschlüsse von Geme<strong>in</strong>den. 2<br />
Zusammenfassend lässt sich somit festhalten: Die Bestimmungen des Legislativdekrets Nr. 77<br />
von 1995 s<strong>in</strong>d von allen Prov<strong>in</strong>zen (außer den Autonomen Prov<strong>in</strong>zen Trient und Bozen),<br />
1 Art. 1, Abs. 3 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.<br />
2 Art. 1, Abs. 2 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 4<br />
Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften, Großstadtgebieten und Zusammenschlüssen von<br />
Geme<strong>in</strong>den anzuwenden. Die genannten Verwaltungen werden als lokale Körperschaften<br />
bezeichnet, wie sie auch im E<strong>in</strong>heitstext 3 für die lokalen Körperschaften def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d.<br />
Alle anderen öffentlichen Körperschaften und Verwaltungen müssen sich an die Pr<strong>in</strong>zipien<br />
des Gesetzes Nr. 94 von 1997 halten.<br />
- Staat<br />
- Regionen<br />
Gesetz<br />
Nr. 94/97<br />
- Autonome Prov<strong>in</strong>zen<br />
Bozen und Trient<br />
Legislativdekret<br />
Nr. 77/95<br />
- Prov<strong>in</strong>zen (außer Trient und<br />
Bozen)<br />
- Geme<strong>in</strong>den<br />
- Berggeme<strong>in</strong>schaften<br />
- Großstadtgebiete<br />
- Zusammenschlüsse von<br />
Geme<strong>in</strong>den<br />
Abbildung 1: Geltungsbereiche der gesetzlichen Bestimmungen zum öffentlichen Haushalts- und<br />
Rechnungswesen<br />
Im Folgenden wird e<strong>in</strong> Überblick über die Reform des öffentlichen Haushalts- und<br />
Rechnungswesens auf den unterschiedlichen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gegeben.<br />
Zunächst werden die rechtlichen Entwicklungen auf zentralstaatlicher Ebene im Zeitverlauf<br />
dargestellt. Die Neustrukturierung des Staatshaushalts und die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es<br />
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens werden <strong>in</strong> getrennten Abschnitten behandelt.<br />
Die Reform auf der Ebene der lokalen Körperschaften befasst sich mit der neuen Gliederung<br />
des Haushaltsvoranschlags, der E<strong>in</strong>führung neuer Planungs- und<br />
Programmierungs<strong>in</strong>strumente und der Orientierung an betriebswirtschaftlichen Elementen <strong>in</strong><br />
Form der Erfolgs- und Vermögensrechnung. Den Schluss bildet e<strong>in</strong>e Kritik an den<br />
unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.<br />
3 Legislativdekret Nr. 267 vom 18. August 2000, „E<strong>in</strong>heitstext der Gesetze über die Ordnung der lokalen<br />
Körperschaften“, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 227 vom 28. September 2000 – Beilage<br />
Nr. 162.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 5<br />
5.6.1 Reformen auf zentralstaatlicher Ebene<br />
5.6.1.1. Entwicklung der rechtlichen Grundlagen<br />
Die Reformen zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen starteten zu Beg<strong>in</strong>n der 60er<br />
Jahre mit dem Gesetz Nr. 64 vom 01. März 1962, welches die Abänderung des geltenden<br />
königlichen Dekrets Nr. 2.440 vom 18. November 1923 zum Inhalt hatte. Das Gesetz ist als<br />
erster Schritt <strong>in</strong> Richtung wirtschaftliche Programmierung des Haushalts zu sehen. Im<br />
Wesentlichen wurden die verschiedenen Gesetze, die bis zu diesem Zeitpunkt die<br />
verschiedenen Verordnungen zu den E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben im E<strong>in</strong>zelnen umfassten, <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Gesetzentwurf zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nämlich ca.<br />
20 Haushaltsgesetze, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Gesetz <strong>in</strong>tegriert wurden. Neben der bisherigen<br />
Aufteilung des Haushaltsplans nach Kapiteln wurde e<strong>in</strong>e wirtschaftliche (nach Titeln und<br />
Kategorien) sowie funktionale (nach Sektionen) Klassifizierung vorgenommen. Die<br />
Bezeichnungen ordentliche bzw. außerordentliche Ausgaben wurden <strong>in</strong> laufende Ausgaben<br />
bzw. Investitionsausgaben umbenannt.<br />
Mit dem Gesetz Nr. 468 vom 04. August 1978, „Reform e<strong>in</strong>zelner Normen im Bereich<br />
Haushalts- und Rechnungswesen des Staates“, wurde e<strong>in</strong> weiterer Schritt unternommen, u.z.<br />
durch die E<strong>in</strong>führung des Mehrjahreshaushalts, des Kassahaushalts und des F<strong>in</strong>anzgesetzes.<br />
Zusammen mit dem Haushaltsentwurf konnte von nun an dem Parlament e<strong>in</strong><br />
F<strong>in</strong>anzgesetzentwurf vorgelegt werden, der Änderungen an Gesetzen, die sich auf den<br />
Haushalt auswirken, möglich machte. Das Instrument wurde allerd<strong>in</strong>gs im Laufe der Jahre<br />
zweckentfremdet. So werden laufend e<strong>in</strong>e Reihe von Bestimmungen verabschiedet, die mit<br />
Haushaltsfragen an sich nichts mehr zur tun haben (z.B. Steuergesetzgebung,<br />
Entlohnungspolitik der öffentlich Bediensteten usw.). Die Gesetzgebung wird dadurch<br />
<strong>in</strong>transparent.<br />
Das Gesetz Nr. 362 vom 23. August 1988, „Neue Normen im Bereich des Haushalts- und<br />
Rechnungswesens“, wurde aufgrund der Unzulänglichkeiten des Gesetzes Nr. 468 von 1978<br />
verabschiedet. Das primäre Ziel bestand <strong>in</strong> der Wiederherstellung der ursprünglichen<br />
Funktion des F<strong>in</strong>anzgesetzes. Mit dem neuen Gesetz wurde das Dokument zur wirtschaftlichf<strong>in</strong>anziellen<br />
Programmierung e<strong>in</strong>geführt. Dieses muss Kriterien, Parameter und Ziele für den<br />
Zeitraum des Mehrjahreshaushalts enthalten, an denen sich der jährliche Haushaltsplan, der<br />
Mehrjahreshaushalt sowie das F<strong>in</strong>anzgesetz ausrichten müssen. 4<br />
4 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 11 ff.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 6<br />
Gesetz Nr. 468/78 Gesetz Nr. 362/88<br />
• Mehrjahreshaushalt<br />
• Kassahaushalt<br />
• F<strong>in</strong>anzgesetz<br />
• Dokument zur wirtschaftlichf<strong>in</strong>anziellen<br />
Programmierung<br />
Tabelle 1: Neuerungen <strong>in</strong> den Gesetzen Nr. 468 von 1978 und Nr. 362 von 1988<br />
Die Gesetze Nr. 468 von 1978 und Nr. 362 von 1988 behielten die ursprüngliche Aufteilung<br />
des Haushalts nach Kapiteln 5 bei, die der Genehmigung des Parlaments bedurften. E<strong>in</strong>e<br />
Umbuchung zwischen verschiedenen Kapiteln war nur mit gesetzlicher Bilanzänderung<br />
möglich. Allerd<strong>in</strong>gs wurden mit dem Gesetz Nr. 468 die Grundlagen geschaffen, die e<strong>in</strong>e<br />
Klassifizierung des Haushaltsvoranschlags <strong>in</strong> Programme und Projekte ermöglichten. Zudem<br />
sah es vor, dass der Abschlussrechnung e<strong>in</strong> erläuternder Bericht über die Kosten und die<br />
erreichten Resultate beigefügt werden müsse. Mit dem Gesetz Nr. 362 wurde e<strong>in</strong> Entwurf<br />
e<strong>in</strong>gebracht, der die E<strong>in</strong>teilung des Haushaltsdokuments nach Programmen und Projekten<br />
sowie die E<strong>in</strong>führung von Effizienz- und Effektivitätskontrollen zum Inhalt hatte. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
wurde der Entwurf gestrichen und e<strong>in</strong>er autonomen parlamentarischen Initiative übergeben.<br />
In den 90er Jahren verbreitete sich die Auffassung, das Parlament sollte sich nicht mehr mit<br />
Detailfragen zum Haushalt ause<strong>in</strong>andersetzen, sondern der Verwaltung mehr Entscheidungsund<br />
Kompetenzspielräume <strong>in</strong> der Gebarung e<strong>in</strong>räumen. Zur Umsetzung des Vorhabens<br />
musste neben dem politischen Haushalt, der ausschließlich vom Parlament genehmigt wird,<br />
e<strong>in</strong> operativer Haushalt e<strong>in</strong>geführt werden, der durch Regierungsbeschluss autorisiert wird.<br />
Dieses Pr<strong>in</strong>zip wurde schließlich mit dem Gesetz Nr. 94 von 1997, „Abänderung des Gesetzes<br />
Nr. 468 von 1978 und entsprechende Änderungen und Integrationen zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
Buchhaltung des Staates. Übertragung der Zuständigkeit an die Regierung zur Identifizierung<br />
der Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung“, umgesetzt.<br />
5.6.1.2 Reform des Staatshaushalts<br />
Der Haushaltsvoranschlag 6 besteht aus e<strong>in</strong>em Voranschlag für die E<strong>in</strong>nahmen und mehreren<br />
Voranschlägen für die Ausgaben, deren Anzahl von den bestehenden M<strong>in</strong>isterien <strong>in</strong>kl.<br />
M<strong>in</strong>isterratspräsidium abhängen. Der Voranschlag der Ausgaben gibt für jedes M<strong>in</strong>isterium<br />
5 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 21 ff.<br />
6 Buscema, S.; Buscema, A.: (1994) S. 60 ff.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 7<br />
die entsprechenden f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen an. Die Struktur des Haushaltsvoranschlags war<br />
bis zur Reform des Planungsdokuments folgende:<br />
E<strong>in</strong>nahmen Ausgaben<br />
Titel<br />
Kategorie<br />
Rubrik<br />
Kapitel<br />
Titel<br />
Sektion<br />
Rubrik<br />
Kategorie<br />
Kapitel<br />
Abbildung 2: Struktur des Staatshaushalts bis zur Reform 1997 7<br />
1997 erfolgte e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung des Aufbaus durch das Gesetz Nr. 94 von 1997.<br />
Dieses Gesetz stellt e<strong>in</strong>en Meilenste<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens<br />
auf zentralstaatlicher Ebene dar. Es geht dabei im Wesentlichen um die Reform der Struktur<br />
des Haushaltsvoranschlags sowie um die Übertragung der Kompetenzen an die Regierung,<br />
nämlich die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB) festzulegen. Der Staat verfolgt mit<br />
dieser Reform folgende Ziele:<br />
• Erhöhung der Transparenz und Rationalität der Entscheidungen von Regierung und<br />
Parlament im Bereich der Bestimmung der E<strong>in</strong>nahmen und der Verteilung der<br />
F<strong>in</strong>anzmittel<br />
• Zuteilung der Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagungen an Verantwortungsbereiche und<br />
Ernennung jeweils e<strong>in</strong>es verantwortlichen Beamten pro Verantwortungsbereich<br />
• Aufteilung der F<strong>in</strong>anzmittel nach Verantwortungsbereichen<br />
7 Auf der E<strong>in</strong>nahmenseite gliedern sich die Titel <strong>in</strong>: E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern, außersteuerliche E<strong>in</strong>nahmen,<br />
E<strong>in</strong>nahmen aus Veräußerungen und sonstige E<strong>in</strong>künfte aus Vermögensgütern oder aus E<strong>in</strong>hebung von<br />
Guthaben. Die Rubrik wird auf der Grundlage des Organs gebildet, das die E<strong>in</strong>nahmen feststellt, das<br />
Kapitel aufgrund des Objekts der E<strong>in</strong>nahme. Die Titel auf der Ausgabenseite unterteilen sich <strong>in</strong>: laufende<br />
Ausgaben, Investitionsausgaben und Darlehensrückzahlungen. Die Sektion betrifft den funktionalen<br />
Gesichtspunkt der Ausgabe. Die Rubrik gibt das Organ an, das für die entsprechenden Kapitel zuständig<br />
ist. Die Kategorie trägt dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt, das Kapitel dem Objekt der Ausgabe<br />
Rechnung.<br />
Genehmigung durch das Parlament
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 8<br />
• E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Kostenrechnung nach Kostenstellen<br />
Der Haushaltsvoranschlag besteht aus e<strong>in</strong>em Voranschlag für die E<strong>in</strong>nahmen, den jeweiligen<br />
Voranschlägen auf der Ausgabenseite, welche die e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien betreffen, den<br />
Haushaltsvoranschlägen der Betriebe und autonomen Verwaltungen und e<strong>in</strong>er<br />
zusammenfassenden Übersicht.<br />
Haushaltsvoranschlag<br />
Voranschlag der<br />
E<strong>in</strong>nahmen<br />
Voranschläge der<br />
Ausgaben<br />
Haushalte der Betriebe und<br />
autonomen Verwaltungen<br />
Zusammenfassung<br />
Abbildung 3: Aufbau Haushaltsvoranschlag<br />
Die E<strong>in</strong>nahmen und die Ausgaben gliedern sich <strong>in</strong> der neuen Struktur wie folgt:<br />
E<strong>in</strong>nahmen Ausgaben<br />
Titel<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />
Veranschlagung<br />
Kategorien<br />
Kapitel<br />
Funktionen/Ziele<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />
Veranschlagung<br />
Kapitel<br />
Abbildung 4: Struktur des Staatshaushalts nach der Reform 1997<br />
Politischer<br />
Haushalt<br />
(Parlament)<br />
Operativer<br />
Haushalt<br />
(Regierung)
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 9<br />
Auf der Seite der Ausgaben erfolgt die Klassifizierung nach Funktionen/Zielen, mit der<br />
Absicht, die Politiken der e<strong>in</strong>zelnen Sektoren zu bestimmen und die Aufteilung der Ausgaben<br />
nach dem funktionalen Gesichtspunkt durchzuführen. Die E<strong>in</strong>teilung zielt darüber h<strong>in</strong>aus<br />
darauf ab, den Output der öffentlichen Verwaltung messbar zu machen. Auf der<br />
E<strong>in</strong>nahmenseite bleibt die Aufteilung nach Titeln bestehen.<br />
a) Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB)<br />
E<strong>in</strong> neues Element <strong>in</strong> der Gliederung des jährlichen Staatshaushalts stellt die E<strong>in</strong>führung der<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung 8 dar. Diese s<strong>in</strong>d def<strong>in</strong>iert als die Gesamtheit der<br />
f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen, die e<strong>in</strong>em Verantwortungsbereich zugeteilt werden. Das bedeutet,<br />
dass im Rahmen e<strong>in</strong>er Grunde<strong>in</strong>heit jeweils nur e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit für die Gebarung<br />
der Ressourcen verantwortlich ist. Die Grunde<strong>in</strong>heiten bilden homogene Tätigkeitsbereiche<br />
(z.B. Zivildienst) e<strong>in</strong>er Organisationse<strong>in</strong>heit ab, <strong>in</strong> denen sich die <strong>in</strong>stitutionellen<br />
Kompetenzen der e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien widerspiegeln. Das Gesetz Nr. 94 von 1997 überträgt<br />
der Regierung das Recht, mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Legislativdekret (Nr. 279 vom 07.<br />
August 1997) die UPBs festzulegen.<br />
Die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung können als Budgets gesehen werden, welche die<br />
zuständigen M<strong>in</strong>ister den Führungskräften <strong>in</strong>nerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung<br />
des Haushaltsgesetzes zuteilen müssen. Umbuchungen zwischen Kapiteln derselben<br />
Grunde<strong>in</strong>heit werden auf Vorschlag der Führungskraft mittels Dekret des M<strong>in</strong>isters<br />
durchgeführt, für Umbuchungen zwischen e<strong>in</strong>zelnen Grunde<strong>in</strong>heiten ist e<strong>in</strong>e gesetzliche<br />
Haushaltsänderung notwendig. 9<br />
Die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung unterteilen sich <strong>in</strong> Grunde<strong>in</strong>heiten für laufende<br />
Ausgaben und Grunde<strong>in</strong>heiten für Investitionsausgaben. Erstere gliedern sich weiters <strong>in</strong><br />
Ausgaben für die laufende Geschäftstätigkeit (spese di funzionamento) und Ausgaben für<br />
besondere Maßnahmen (spese di <strong>in</strong>tervento). In separaten Veranschlagungen werden die<br />
Rückzahlung von Darlehen und die Abschreibungslasten angeführt. Die Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />
Investitionsausgaben gliedern sich <strong>in</strong> direkte und <strong>in</strong>direkte Investitionen, Aktienbeteiligungen<br />
und Zuweisungen sowie Gewährung von Krediten. Neben dem jährlichen<br />
Haushaltsvoranschlag wird auch der Mehrjahreshaushalt nach UPBs erstellt.<br />
8 Für jede Grunde<strong>in</strong>heit werden folgende Informationen angegeben: a) geschätzter Betrag der aktiven und<br />
passiven Rückstände am Ende des vorhergehenden Jahres; b) Beträge, die voraussichtlich festgestellt<br />
bzw. zweckgebunden werden; c) voraussichtliche Beträge, die e<strong>in</strong>genommen bzw. ausgegeben werden,<br />
ohne zwischen Kompetenz und Rückständen zu unterscheiden.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 10<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />
laufende Ausgaben<br />
a) Ausgaben für die<br />
laufende<br />
Geschäftstätigkeit<br />
b) Ausgaben für besondere<br />
Maßnahmen<br />
UPB<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />
Investitionsausgaben<br />
a) Direkte und <strong>in</strong>direkte<br />
Investitionen<br />
b) Aktienbeteiligungen und<br />
Zuweisungen<br />
c) Gewährung von<br />
Krediten<br />
Abbildung 5: E<strong>in</strong>teilung der Grunde<strong>in</strong>heiten für die Ausgaben<br />
b) Politischer und operativer Haushalt<br />
E<strong>in</strong>e wichtige Neuerung des Haushaltsvoranschlags besteht <strong>in</strong> der Trennung zwischen dem<br />
Dokument, das vom Parlament genehmigt werden muss (politischer Haushalt), und dem Teil<br />
des Voranschlags, der <strong>in</strong> den Zuständigkeitsbereich der Regierung fällt (operativer Haushalt).<br />
Diese Unterscheidung unterstreicht den flexiblen Charakter des Planungsdokuments: Das<br />
Parlament regelt das Grundsätzliche, <strong>in</strong>dem es die f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen auf e<strong>in</strong>er höheren<br />
Aggregationsebene genehmigt (Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung), während die Regierung<br />
für Detailfragen zuständig ist (Kategorien und Kapitel). Die Handhabung des Dokuments<br />
wird damit deutlich erleichtert, da bei Änderungen <strong>in</strong>nerhalb der Grunde<strong>in</strong>heit ke<strong>in</strong>e<br />
Parlamentsverabschiedungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
Folgende Abbildungen zeigen den politischen Haushalt anhand ausgewählter Beispiele: 10<br />
9 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 88 ff.<br />
10 M<strong>in</strong>istero del Tesoro, del Bilancio e della Programmazione Economica: Stato di previsione dell’M<strong>in</strong>istero<br />
dell’Interno. Stato di previsione del M<strong>in</strong>istero dell’Interno. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />
http://www.tesoro.it/Documentazione/AreeDoc/area_bilancio_concorsi_contabilita_pubblica/bilancio_eur<br />
o/bilancio_previsione_stato_2001/TABELLA_07.pdf [Stand 30.03.01].
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 11<br />
F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<br />
1. Fachbereich für Fiskalpolitik Kompetenz Kassa<br />
Titel 1.1 E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />
Veranschlagung<br />
1.1.1 IRPEF<br />
1.1.1.1 E<strong>in</strong>nahmen aus ordentlicher<br />
Verwaltungsaktivität<br />
1.1.1.2 E<strong>in</strong>nahmen aus Feststellung<br />
und Kontrolle<br />
1.1.2 IRPEG<br />
...<br />
1.1.3 IRAP<br />
...<br />
Titel 1.2 Nicht steuerliche<br />
E<strong>in</strong>nahmen<br />
Titel 1.3 E<strong>in</strong>nahmen aus<br />
Veräußerung von Gütern<br />
und E<strong>in</strong>hebung von<br />
Darlehen<br />
Tabelle 2: Haushaltsvoranschlag – E<strong>in</strong>nahmen<br />
Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
Funktion/Ziel 4. Zivilschutz und Feuerwehr<br />
Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />
Veranschlagung<br />
4.1 Laufende Ausgaben<br />
4.1.1 Ausgaben für die laufende<br />
Tätigkeit<br />
4.1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Ausgaben für die<br />
laufende Tätigkeit<br />
4.1.1.2 Ausbildung<br />
...<br />
4.1.2 Ausgaben für E<strong>in</strong>griffe<br />
4.1.2.1 Verschiedene E<strong>in</strong>griffe<br />
...<br />
4.2 Investitionsausgaben<br />
4.2.1 Investitionen<br />
4.2.1.1 Bauwesen im Dienst<br />
4.2.1.2 Informatik im Dienst<br />
4.2.1.3 Bewegliche Güter<br />
...<br />
Tabelle 3: Haushaltsvoranschlag – Ausgaben<br />
Kompetenz Kassa<br />
5.6.1.3 E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftliches Rechnungswesens<br />
Die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens wurde bereits mit dem<br />
Gesetz Nr. 468 von 1978 gefordert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Abschlussrechnung e<strong>in</strong>
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 12<br />
Bericht über die Kosten und die erreichten Resultate für jeden Dienst, jedes Programm und<br />
Projekt im H<strong>in</strong>blick auf die Zielerreichung der Regierung beigelegt werde.<br />
Im Legislativdekret Nr. 29 von 1993 werden die zentralstaatlichen und lokalen<br />
Körperschaften aufgefordert, die Kosten ihrer Aktivitäten offen zu legen. Die Führungskräfte<br />
s<strong>in</strong>d für die erreichten Ergebnisse verantwortlich, die im Rahmen von Programmen und<br />
Zielvere<strong>in</strong>barungen festgelegt werden. Weiters wird die E<strong>in</strong>führung der Gebarungskontrolle<br />
<strong>in</strong> der öffentlichen Verwaltung gefordert.<br />
Mit den Gesetzen Nr. 20 vom 04. Januar 1994 und Nr. 639 vom 20. Dezember 1996 wurden<br />
weitere Grundlagen geschaffen, die e<strong>in</strong>e ex-post Überprüfung der erreichten Resultate zum<br />
Inhalt haben. Mit dem Gesetz Nr. 20 wurde neben dem operativen Controll<strong>in</strong>g auch das<br />
strategische Controll<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>geführt, das seitens des Rechnungshofs durchgeführt werden soll.<br />
Das Legislativdekret Nr. 279 von 1997 führte die Kostenrechnung nach Kostenstellen e<strong>in</strong><br />
(Art. 10). Die e<strong>in</strong>gesetzten Ressourcen werden an die erreichten Resultate geknüpft, mit dem<br />
Ziel, e<strong>in</strong>e Kontrolle der Kosten, Erträge und Resultate zu gewährleisten. Zur E<strong>in</strong>führung der<br />
Kostenrechnung nach Kostenstellen muss laut Legislativdekret folgendes<br />
Informationsmaterial vorliegen: Kontenplan, Kostenstellen und erbrachte Leistungen. Der<br />
Kontenplan ist im Anhang des Legislativdekrets Nr. 279 aufgelistet. Die Kostenstellen<br />
entsprechen den Verantwortungsbereichen <strong>in</strong> der öffentlichen Verwaltung. Es liegt im<br />
Aufgabenbereich des zuständigen M<strong>in</strong>isters, geeignete Indikatoren zur Bewertung der<br />
Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu formulieren. Das Legislativdekret sieht neben<br />
der Haushaltsrechnung auch e<strong>in</strong>e Vermögensrechnung vor.<br />
Auf der Grundlage des Gesetzes Bassan<strong>in</strong>i I wurde das Legislativdekret Nr. 286 vom 30. Juli<br />
1999 erlassen, welches e<strong>in</strong>e „Neuordnung und Verstärkung der Mechanismen und<br />
Instrumente des Berichtswesens und der Beurteilung der Kosten, der Leistungen und der<br />
Resultate der Aktivitäten der öffentlichen Verwaltungen“ vorsieht. Aus dem Legislativdekret<br />
geht hervor, dass die öffentlichen Verwaltungen im Rahmen ihrer Autonomie (somit können<br />
die e<strong>in</strong>zelnen Verwaltungen die Kontrollfunktionen ihren Dimensionen und Eigenheiten<br />
anpassen) 11 selbst Instrumente zur Beurteilung und zur Berichterstattung ausarbeiten<br />
müssen. 12 Es werden vier verschiedene Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle e<strong>in</strong>geführt:<br />
(1) Garantie der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeiten<br />
11 Terracciano, G.: Approvato il decreto legislativo sul riord<strong>in</strong>o e il potenziamento dei meccanismi e degli<br />
strumenti di monitoraggio Costi e Risultati, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 16.08.99.<br />
12 o.V.: Razionalizzazioni – Riforme – Pubblico impiego. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />
http://www.ilsole24ore.it/bassan<strong>in</strong>i/pay/Dlgs286-99.htm [Stand 22.08.99].
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 13<br />
(2) Optimierung des Verhältnisses zwischen Kosten und Ergebnissen durch e<strong>in</strong>e<br />
Gebarungskontrolle (mit der die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der<br />
Verwaltungsaktivität festgestellt werden soll)<br />
(3) Bewertung der Leistungen des Personals mit Führungsqualifizierung<br />
(4) Überprüfung der Übere<strong>in</strong>stimmung zwischen den geplanten Zielen und den erreichten<br />
Ergebnissen<br />
Art. 1, Abs. 3 sieht vor, dass die lokalen Körperschaften die Bestimmungen dieses<br />
Legislativdekrets übernehmen können. Im E<strong>in</strong>heitstext der lokalen Körperschaften (Art. 147,<br />
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 267 von 2000) werden die lokalen Körperschaften<br />
aufgefordert, geeignete Instrumente und Methoden e<strong>in</strong>zuführen, welche die Durchführung der<br />
<strong>in</strong>ternen Kontrollen ermöglichen.<br />
Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle<br />
Kontrolle der<br />
Gesetzmäßigkeit und<br />
Ordnungsmäßigkeit<br />
der A ktivitäten<br />
Bewertung der<br />
Leistungen der<br />
Führungskräfte<br />
Operatives<br />
C ontroll<strong>in</strong>g<br />
Strategisches<br />
C ontroll<strong>in</strong>g<br />
Abbildung 6: Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle<br />
Das Legislativdekret Nr. 286 von 1999 sieht die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Planungs- und<br />
Kontrollsystems vor, das sich an jenem der privatwirtschaftlichen Unternehmen orientiert. E<strong>in</strong><br />
idealtypischer Planungs- und Kontrollprozess wird <strong>in</strong> der folgenden Abbildung dargestellt: 13<br />
13 Sbern<strong>in</strong>i, A.; Ceredi, G.: L’ente (ri)scopre i piani e i controlli, <strong>in</strong> Tagezeitung: ItaliaOggi vom 03.03.00.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 14<br />
BEGINN DES PROZESSES<br />
Leitbild<br />
(Zweck und Grund des Bestehens<br />
der E<strong>in</strong>richtung)<br />
Vision<br />
Langfristige Ausrichtung der<br />
Körperschaft<br />
Bewertung der<br />
ideologischen<br />
Ausrichtung<br />
GRUNDSÄTZLICHE STRA-<br />
TEGISCHE AUSRICHTUNG<br />
Das Leitbild und die Strategie<br />
werden <strong>in</strong> politische Ziele und<br />
Wirkungen, die erreicht werden<br />
sollen, umgewandelt.<br />
Vorgelagerte Kontrolle<br />
• Welche s<strong>in</strong>d die grundsätzlichen<br />
Ziele, die das Programm<br />
der Verwaltung kennzeichnen?<br />
• Führen die gesetzten Ziele zu<br />
den gewünschten Wirkungen?<br />
Erstelltes Dokument<br />
Politisches<br />
Verwaltungsprogramm<br />
Nachfolgende Bewertung<br />
der Effektivität des politischadm<strong>in</strong>istrativen<br />
Programms<br />
PLANUNG UND STRATE-<br />
GISCHES CONTROLLING<br />
Die strategischen Ziele werden <strong>in</strong><br />
die vorrangigen operativen Ziele<br />
umgewandelt.<br />
Zielgruppe:<br />
Für die Gebarung zuständige<br />
oberste Führungsebene<br />
Vorgelagerte Kontrolle<br />
• Welche organisatorischen und<br />
Umsetzungsentscheidungen<br />
s<strong>in</strong>d zu treffen, damit die Zielgruppe<br />
die gewollten Ziele umsetzen<br />
kann?<br />
• Erreicht man mit den gesetzten<br />
Zielen das gewünschte Ergebnis<br />
und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />
den verfügbaren Ressourcen?<br />
Erstelltes Dokument<br />
Strategischer Plan<br />
Nachfolgende Bewertung<br />
durch die Zielgruppe, der:<br />
• erzielten Ergebnisse<br />
• obersten Führungsebene<br />
PLANUNG UND BETRIEB-<br />
LICHES CONTROLLING<br />
Die strategischen Ziele werden <strong>in</strong><br />
Bereichsziele umgewandelt.<br />
Zielgruppe:<br />
Oberste Führungsebene und<br />
bereichsverantwortliche Führungskräfte<br />
Vorgelagerte Kontrolle<br />
• Welche Entscheidungen s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>nerhalb jeden Bereichs zu<br />
treffen, damit die Bereiche die<br />
gesetzten Ergebnisse erbr<strong>in</strong>gen<br />
können?<br />
• Erreicht man mit den gesetzten<br />
Zielen die gewünschten Ergebnisse<br />
und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />
den verfügbaren Ressourcen?<br />
Erstelltes Dokument<br />
Programm<br />
Nachfolgende Bewertung<br />
durch die oberste Führungsebene<br />
zusammen mit der Führungskraft<br />
der OE, der:<br />
• <strong>in</strong> den Bereichen erzielten<br />
Ergebnisse<br />
• Führungskräfte der Bereiche<br />
Abbildung 7: Planungs- und Kontrollprozess<br />
PLANUNG UND OPERATI-<br />
VES CONTROLLING<br />
Die Bereichsziele werden <strong>in</strong> Ziele<br />
je Organisationse<strong>in</strong>heit (OE)<br />
umgewandelt.<br />
Zielgruppe:<br />
Führungskräfte der Bereiche und<br />
Organisationse<strong>in</strong>heiten<br />
Vorgelagerte Kontrolle<br />
• Welche Entscheidungen s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>nerhalb jeder OE zu treffen,<br />
damit diese die gesetzten Ergebnisse<br />
erbr<strong>in</strong>gen können?<br />
• Erreicht man mit den gesetzten<br />
Zielen die gewünschten Ergebnisse<br />
und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />
den verfügbaren Ressourcen?<br />
Erstelltes Dokument<br />
Aktivitätsplan<br />
Nachfolgende Bewertung<br />
durch den Bereichsverantwortlichen<br />
zusammen mit der Führungskraft<br />
der OE, der:<br />
• <strong>in</strong> den OE erzielten Ergebnisse<br />
• Führungskräfte der OE<br />
Das Legislativdekret öffnet den Weg für e<strong>in</strong>e effizientere Kontrolle der buchhalterischen<br />
Richtigkeit und Gebarung sowie für e<strong>in</strong> laufendes Berichtswesen über die Effizienz der<br />
Führungskräfte. 14 Dafür sieht die Norm die E<strong>in</strong>richtung zweier neuer Organe vor, welche von<br />
den öffentlichen Verwaltungen zur Bewältigung der genannten Elemente des Kontrollsystems<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden müssen: E<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit soll für die Planung und Kontrolle der<br />
Verwaltungstätigkeiten (Überprüfung der Effizienz und Effektivität) verantwortlich se<strong>in</strong>, die<br />
zweite für die Bewertung der Führungskräfte (mit Ende jeden Jahres werden die Leistungen<br />
und Verhaltensweisen der Führungskräfte beurteilt). Zur Koord<strong>in</strong>ierung der<br />
Verwaltungsaktivitäten der zentralstaatlichen Verwaltungen <strong>in</strong> den Bereichen Bewertung und<br />
strategische Kontrolle wird beim M<strong>in</strong>isterratspräsidium e<strong>in</strong>e wissenschaftliche<br />
Beobachtungsstelle e<strong>in</strong>gerichtet. 15 Dieses wissenschaftlich-technische Komitee hat die<br />
Aufgabe, die Kosten, Erträge und Ergebnisse aller Verwaltungen des Staates zu analysieren<br />
sowie Bewertungen zu politischen Maßnahmen oder Umsetzungsprogrammen, welche<br />
mehrere Sektoren betreffen, zu formulieren. 16<br />
14<br />
Lupoi, M.: Decreto sulla valutazione di efficacia dell’attività amm<strong>in</strong>istrativa, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24<br />
Ore vom 30.07.99.<br />
15<br />
o.V.: Razionalizzazioni – Riforme – Pubblico impiego. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />
16<br />
http://www.ilsole24ore.it/bassan<strong>in</strong>i/pay/Dlgs286-99.htm [Stand 22.08.99].<br />
o.V.: Zamp<strong>in</strong>i della Camera al Comitato per la P.A., <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 19.10.99.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 15<br />
5.6.2 Reformen auf Ebene der lokalen Körperschaften<br />
Während der Staat erst im Jahre 1997 weitläufige Reformen durchführte, wurde das<br />
öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften bereits im Jahre<br />
1995 mit dem Legislativdekret Nr. 77 reformiert. Das Dekret sieht die E<strong>in</strong>führung von<br />
Systemen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften (<strong>in</strong><br />
Prov<strong>in</strong>zen mit Ausnahme von Trient und Bozen, Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften,<br />
Großstadtgebieten und Zusammenschlüssen von Geme<strong>in</strong>den) vor. Dieses Pr<strong>in</strong>zip wurde<br />
bereits von früheren Normen gefordert: 17<br />
• Dekret des Staatspräsidenten Nr. 241 von 1979: Der Abschlussrechnung sollen<br />
zusammenfassende Informationen beigefügt werden, welche die Kosten und die erreichten<br />
Ergebnisse für jeden Dienst, jedes Programm oder Projekt offen legen.<br />
• Gesetz Nr. 142 vom 08. Juni 1990: Die Ergebnisse müssen von e<strong>in</strong>em<br />
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen (Erfolgsrechnung) dargestellt werden und <strong>in</strong> der<br />
Abschlussrechnung zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung aufsche<strong>in</strong>en.<br />
Im Legislativdekret Nr. 77 von 1995 ist für die lokalen Körperschaften e<strong>in</strong> System von<br />
Planungsdokumenten vorgesehen, die jeweils e<strong>in</strong>e spezielle Funktion erfüllen:<br />
(1) Auf der ersten Programmierungsebene (strategische Planung) geht es um<br />
(2)<br />
Entscheidungen, welche die allgeme<strong>in</strong>e Strategie der Körperschaft sowie die Strategien<br />
der e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>satzbereiche festlegen. Auf dieser Ebene wird e<strong>in</strong> Bericht zur Planung<br />
und Programmierung (allgeme<strong>in</strong>e Inhalte) verfasst.<br />
Auf der zweiten Ebene (operative Planung) werden Entscheidungen <strong>in</strong> Bezug auf Ziele<br />
und Maßnahmen (Maßnahmen für jeden Dienst und jedes Programm) getroffen, die für<br />
längere Zeiträume def<strong>in</strong>iert werden. Auf dieser Ebene werden folgende Dokumente<br />
erstellt: Mehrjahreshaushalt (mehrjährige Ausgaben für Maßnahmen, Dienste und<br />
Programme), Bericht zur Planung und Programmierung (mehrjährige Ausgaben für<br />
Programme) und jährlicher Haushaltsvoranschlag (jährliche Ausgaben für<br />
(3)<br />
Maßnahmen, Dienste und Programme).<br />
Auf der dritten Ebene (Budgetierung) werden Entscheidungen <strong>in</strong> Bezug auf die<br />
Def<strong>in</strong>ition von Gebarungszielen und Maßnahmen, def<strong>in</strong>iert für kürzere Zeiträume<br />
(Gebarungsziele und Kapitel für jede Kostenstelle), getroffen. Sie betrifft die Verteilung<br />
17 Bisio, L.: Contabilità economica, varo difficile, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 16.02.98.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 16<br />
der Gebarungsverantwortung. Auf dieser Ebene wird der Haushaltsvollzugsplan (PEG)<br />
erstellt. 18<br />
1. Ebene<br />
Strategische<br />
Planung<br />
2. Ebene<br />
Operative<br />
Planung<br />
3. Ebene<br />
Budgetierung<br />
• Bericht zur Planung und<br />
Programmierung (allgeme<strong>in</strong>e<br />
Inhalte)<br />
• Bericht zur Planung und<br />
Programmierung (mehrjährige<br />
Ausgaben für Programme)<br />
• Jährlicher Haushaltsvoranschlag<br />
• Mehrjahreshaushalt<br />
• Haushaltsvollzugsplan<br />
Abbildung 8: Planungssystem<br />
Das Planungssystem hängt eng mit der E<strong>in</strong>führung der Gebarungskontrolle zusammen, die im<br />
Art. 39 des Legislativdekrets Nr. 77 festgeschrieben ist. Dort werden die lokalen<br />
Körperschaften verpflichtet, den Umsetzungsstand der Ziele über e<strong>in</strong>en Kosten-<br />
/Leistungsvergleich darzulegen. Dadurch soll die Steuerung der Effektivität, Effizienz und<br />
Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden.<br />
5.6.2.1 Haushaltsvoranschlag<br />
Mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens auf Ebene der lokalen Körperschaften<br />
wurde die Struktur des Haushalsvoranschlags verändert.<br />
Die E<strong>in</strong>nahmen gliedern sich nun im Haushaltsdokument folgendermaßen:<br />
18 Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 4 f.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 17<br />
E<strong>in</strong>nahmetitel<br />
Kategorien<br />
E<strong>in</strong>nahmekonten<br />
Abbildung 9: Gliederung der E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften<br />
Die E<strong>in</strong>nahmetitel stellen die höchste Aggregationsebene der E<strong>in</strong>nahmen dar und geben die<br />
Herkunftsquelle der E<strong>in</strong>nahmen (z.B. E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern) an. Die Kategorien def<strong>in</strong>ieren<br />
die Typologie der E<strong>in</strong>nahmen (z.B. Gebühren). Die E<strong>in</strong>nahmekonten stellen die eigentliche<br />
Neuerung <strong>in</strong> der Gliederung des Haushaltsvoranschlags dar. Die kle<strong>in</strong>ste E<strong>in</strong>heit des<br />
Haushalts nimmt Bezug auf die Art und den jeweiligen Gegenstand der E<strong>in</strong>nahme (z.B.<br />
Geme<strong>in</strong>deimmobiliensteuer).<br />
Die Ausgaben gliedern sich wie folgt:<br />
Titel<br />
Aufgaben<br />
Dienstbereiche<br />
Ausgabekonten<br />
Abbildung 10: Gliederung der Ausgaben <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften<br />
Die Ausgabetitel geben die grundsätzlichen Wirtschaftsgrößen wieder (laufende Ausgaben,<br />
Investitionsausgaben). Die Aufgaben betreffen verschiedene Aktivitäten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Bereichen der lokalen Körperschaften (z.B. Gerichtswesen, Ortspolizei). Die Aufgaben
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 18<br />
werden wiederum <strong>in</strong> Dienstbereiche (z.B. Gefängnis) untergliedert. Damit s<strong>in</strong>d die<br />
Organisationse<strong>in</strong>heiten bzw. Abteilungen geme<strong>in</strong>t, <strong>in</strong> denen Personen und Mittel e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden, um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen. Schließlich werden den Dienstbereichen<br />
die Ausgabekonten zugeordnet. Sie be<strong>in</strong>halten die Produktionsfaktoren (Personal, Material...),<br />
die dem Dienstbereich zur Ausübung der <strong>in</strong> die Zuständigkeit der lokalen Körperschaft<br />
fallenden Tätigkeiten zugeteilt werden.<br />
Mehrjahreshaushalt<br />
Der Gesetzgeber verpflichtet die lokalen Körperschaften neben der Verabschiedung des<br />
jährlichen Haushaltsvoranschlags zur Erstellung und Genehmigung des Mehrjahreshaushalts.<br />
Der Mehrjahreshaushalt ist e<strong>in</strong> Instrument zur mittelfristigen Planung und be<strong>in</strong>haltet die<br />
f<strong>in</strong>anziellen Mittel für jedes der betreffenden Jahre. Der Zeitraum, den er umfasst, darf nicht<br />
kürzer als drei Jahre und nicht länger als die Dauer des Mehrjahreshaushalts der<br />
entsprechenden Region se<strong>in</strong>. 19 Die Aktualisierung des Mehrjahreshaushaltsplans muss<br />
jährlich erfolgen, wobei e<strong>in</strong>e Anpassung auch während des Haushaltsjahres möglich ist. Der<br />
Mehrjahreshaushalt besitzt Ermächtigungscharakter, d.h., mehrjährige<br />
Ausgabenverpflichtungen dürfen nur dann e<strong>in</strong>gegangen werden, wenn im Mehrjahreshaushalt<br />
der entsprechende Ausgabenvoranschlag mit der erforderlichen Verfügbarkeit vorgesehen ist.<br />
Neben dem jährlichen Haushaltsplan und dem Mehrjahreshaushalt muss e<strong>in</strong> weiteres<br />
Dokument erstellt werden, der sogenannte Begleitbericht 20 . Dieser umfasst denselben<br />
Zeitraum wie der Mehrjahreshaushalt und be<strong>in</strong>haltet die sozio-ökonomischen Merkmale der<br />
Bevölkerung und des Gebietes, der dort herrschenden Wirtschaft und der Dienstleitungen der<br />
Körperschaft, wobei Aufschluss über den E<strong>in</strong>satz von Personal und technischen Mitteln<br />
gegeben wird. Der Bericht gibt e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Beurteilung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel, der<br />
Herkunft und der diesbezüglichen B<strong>in</strong>dungen wieder. Was die Ausgaben anbelangt, wird der<br />
Bericht nach Programmen und eventuellen Projekten abgefasst. Im Bericht werden die zu<br />
erreichenden Ziele ausgewiesen, und zwar sowohl haushaltsbezogen als auch <strong>in</strong> Bezug auf die<br />
Wirkung, die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen. Mit dem<br />
Bericht wird die Wichtigkeit der strategischen Planung unterstrichen. Der Bürgermeister oder<br />
der Präsident der lokalen Körperschaft präsentiert damit se<strong>in</strong>e programmatische Ausrichtung<br />
und die Projekte, die im Laufe se<strong>in</strong>es Mandats realisiert werden sollen. Natürlich muss auch<br />
19 Art. 13 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.<br />
20 Art. 170 des Legislativdekrets Nr. 267 von 2000.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 19<br />
über die Umsetzbarkeit der Programme berichtet werden, d.h., die Ressourcen, der zeitliche<br />
Umfang und die Verantwortung für die Projekte müssen genau def<strong>in</strong>iert se<strong>in</strong>. 21<br />
5.6.2.2 Haushaltsvollzugsplan<br />
Der Haushaltsvollzugsplan ist neben dem jährlichen und mehrjährigen Haushaltsvoranschlag<br />
e<strong>in</strong> weiteres Planungs<strong>in</strong>strument der lokalen Körperschaften. Er vervollständigt <strong>in</strong> denselben<br />
die Dokumente zur Programmierung. Der Haushaltsvollzugsplan wird auf der Grundlage des<br />
Haushaltsvoranschlags vom ausführenden Organ verabschiedet. 22<br />
Der Haushaltsvoranschlag besteht im Wesentlichen aus Leistungsvere<strong>in</strong>barungen, die<br />
zwischen politischer Führung und Verwaltung getroffen werden. Für derartige<br />
Vere<strong>in</strong>barungen hat sich auch die Bezeichnung Kontraktmanagement e<strong>in</strong>gebürgert.<br />
Kontraktmanagement zielt darauf ab, das Interesse auf das Leistungsergebnis zu richten.<br />
Dabei werden die Leistungen (Ziele) klar def<strong>in</strong>iert. Um sie erstellen zu können, erhält jeder<br />
Verantwortungsbereich e<strong>in</strong> Budget. Auch <strong>in</strong>nerhalb der Verwaltung gilt der Grundsatz des<br />
Kontraktmanagements. Die Verantwortlichen der Abteilungen müssen ihren Leistungsauftrag<br />
auf die verantwortlichen Mitarbeiter übertragen und mit ihnen ebenfalls Absprachen über<br />
Leistungen, Budgets und Kompetenzspielräume treffen.<br />
Die Erstellung des Haushaltsvollzugsplans ist für lokale Körperschaften mit mehr als 15.000<br />
E<strong>in</strong>wohnern 23 verpflichtend. Der Vollzugsplan ist gleichzeitig e<strong>in</strong> strategisches Planungs-,<br />
Programmierungs- und effizientes Budgetierungs<strong>in</strong>strument, <strong>in</strong> welchem alle Ziele der<br />
Körperschaft und die dafür vorgesehenen Ressourcen genau festgelegt s<strong>in</strong>d. Um den Plan zu<br />
verwirklichen, ist es notwendig, die Verantwortungsbereiche genau zu def<strong>in</strong>ieren. Jeder<br />
Verantwortungsbereich stellt gleichzeitig e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit dar, der die notwendigen<br />
Ressourcen sowie die Verantwortung übertragen wird, um die angestrebten Ziele erreichen zu<br />
können. Im Budget der Verantwortungsbereiche spiegelt sich das Tätigkeitsprogramm zur<br />
Erreichung der def<strong>in</strong>ierten Ziele wider. 24<br />
Während der Haushaltsvoranschlag e<strong>in</strong> synthetisches Dokument darstellt, werden im PEG die<br />
E<strong>in</strong>nahmekonten ihrerseits <strong>in</strong> Kapitel und Artikel, die Dienstbereiche <strong>in</strong> Kostenstellen und die<br />
Ausgabekonten <strong>in</strong> Kapitel sowie Artikel untergliedert.<br />
21<br />
Franzoni, S.; Zerbato, S.: La lettura avviene attraverso i programmi, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom<br />
10.01.00.<br />
22<br />
Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 2.<br />
23<br />
Die Führung des Haushaltsvollzugsplans <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den der Autonomen Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol ist<br />
für jene mit weniger als 10.000 E<strong>in</strong>wohnern nicht obligatorisch (Dekret der Präsident<strong>in</strong> des<br />
Regionalausschusses Nr. 4/L vom 28. Mai 1999, Art. 10, Abs. 3.).
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 20<br />
Haushaltsvoranschlag Haushaltsvollzugsplan<br />
EINNAHMEN<br />
Titel<br />
Kategorie<br />
E<strong>in</strong>nahmekonten<br />
AUSGABEN<br />
Titel<br />
Aufgaben<br />
Dienstbereiche<br />
Ausgabekonten<br />
• Kapitel<br />
• Artikel<br />
• Kostenstellen<br />
• Kapitel<br />
• Artikel<br />
Abbildung 11: Gliederung des Haushaltsvollzugsplans<br />
Der Haushaltsvollzugsplan ist e<strong>in</strong> Instrument zur Umsetzung des Pr<strong>in</strong>zips der Trennung der<br />
Aufgaben zwischen Politik und Verwaltung. Der Haushaltsvollzugsplan ermöglicht den<br />
Übergang von der Phase politisch-programmatische Ausrichtung auf die Phase Gebarung,<br />
sozusagen e<strong>in</strong>e Übertragung der Entscheidung von den politischen Organen auf die<br />
Führungskräfte der Verwaltung. 25 Das Pr<strong>in</strong>zip der Unterscheidung der Aufgaben der<br />
politischen Organe von jenen der Verwaltungsorgane betrifft alle Körperschaften, unabhängig<br />
von ihrer Größe und Organisationsstruktur. Allerd<strong>in</strong>gs ist die Führung e<strong>in</strong>es<br />
Haushaltsvollzugsplans für lokale Körperschaften unter 15.000 E<strong>in</strong>wohnern nicht<br />
verpflichtend. Dieser Umstand hat zur Folge, dass e<strong>in</strong>ige Körperschaften diese Weisung so<br />
auslegen, dass das politische Organ über die zu verwaltenden Mittel direkt verfügen kann. Im<br />
Art. 3 des Legislativdekrets Nr. 80 vom 31. März 1998 werden die Aufgaben der Politik<br />
aufgelistet, die im Wesentlichen <strong>in</strong> der politischen Richtungsgebung und der Formulierung<br />
sowie Kontrolle von Zielen und Programmen besteht. Die Führungskräfte h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d für<br />
die Umsetzung der Verwaltungsakte und –verordnungen zuständig. Dies be<strong>in</strong>haltet die<br />
autonome Ausgabentätigung, die selbstständige Organisation der Personalressourcen sowie<br />
24 Bisio, L.; Pignatti, O.: Via libera ai budget di settore, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 07.04.97.<br />
25 Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 14.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 21<br />
die Durchführung von Kontrollen. Die Führungskräfte s<strong>in</strong>d somit ausschließlich für die<br />
Resultate ihrer Verwaltungstätigkeit verantwortlich. Diese Regelung darf nur durch<br />
spezifische gesetzliche Anordnungen aufgehoben werden. 26<br />
Folgende Abbildung verdeutlicht noch e<strong>in</strong>mal die e<strong>in</strong>zelnen Planungsdokumente <strong>in</strong> den<br />
lokalen Körperschaften:<br />
5.6.2.3 Rechnungslegung<br />
Gesetzgebendes/<br />
Beschlussfassendes Organ<br />
HAUSHALTS-<br />
VORANSCHLAG<br />
Ausführendes Organ<br />
HAUSHALTS-<br />
VOLLZUGSPLAN<br />
Führungskräfte<br />
Mitarbeiter<br />
MEHRJÄHRIGER<br />
HAUSHALT<br />
Abbildung 12: Planungsdokumente<br />
In den lokalen Körperschaften orientiert man sich verstärkt an der Effizienzmessung über die<br />
Abschlussrechnung. Neben der Haushaltsrechnung umfasst die Abschlussrechnung neue<br />
Dokumente wie die Erfolgs- und Vermögensrechnung. Schon das Gesetz Nr. 142 von 1990<br />
forderte, dass „die Gebarungsresultate mittels e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftlichen<br />
Rechnungswesens ermittelt werden und <strong>in</strong> der Abschlussrechnung zusammen mit der F<strong>in</strong>anz-<br />
26 Poll<strong>in</strong>i, M.: Servizi: per i dirigenti budget obbligatorio, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 10.07.00.<br />
P o l i t i k<br />
V e r w a l t u n g
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 22<br />
und Vermögensrechnung dargestellt werden müssen“. Weiters muss der Rechnungslegung e<strong>in</strong><br />
Bericht beigelegt werden, der auf der Grundlage der erreichten Resultate und der<br />
entstandenen Kosten die Effektivität der Tätigkeit beurteilt.<br />
Das Legislativdekret Nr. 77 von 1995 sieht folgende Dokumente der Abschlussrechnung <strong>in</strong><br />
den lokalen Körperschaften vor:<br />
Haushaltsrechnung<br />
a) Haushaltsrechnung<br />
Abschlussrechnung<br />
Erfolgsrechnung<br />
Abbildung 13: Abschlussrechnung<br />
Vermögensrechnung<br />
Die Haushaltsrechnung, die ja bereits existierte, gibt Aufschluss über die Ergebnisse der im<br />
jährlichen Haushaltsvoranschlag ermächtigten Gebarung. Die Haushaltsrechnung muss,<br />
getrennt nach Kompetenz und Rückständen, für jedes E<strong>in</strong>nahmekonto und Ausgabekonto<br />
sowie für jedes Kapitel betreffend die Dienste für Rechnung Dritter, Folgendes enthalten:<br />
• E<strong>in</strong>nahmen: festgestellte Beträge, getrennt nach e<strong>in</strong>gehobener bzw. noch e<strong>in</strong>zuhebender<br />
Summe<br />
• Ausgaben: zweckgebundene Beträge, getrennt nach bezahlter bzw. noch zu bezahlender<br />
Summe<br />
b) Erfolgsrechnung<br />
Die E<strong>in</strong>führung der Erfolgsrechnung als Dokument zur Darstellung der Gebarungsergebnisse<br />
br<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Annäherung der lokalen Körperschaften an die privaten Unternehmen mit sich.<br />
Die Erfolgsrechnung gibt Aufschluss über die positiven und negativen Ergebnisse (Erträge<br />
und Aufwendungen), welche die Tätigkeit der Körperschaft betreffen. Die F<strong>in</strong>anzdaten bilden<br />
den Ausgangspunkt der Erstellung.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 23<br />
Zu den Erträgen werden folgende Posten gezählt: Steuere<strong>in</strong>nahmen, laufende Zuweisungen,<br />
E<strong>in</strong>nahmen aus öffentlichen Dienstleistungen und Vermögensverwaltung, F<strong>in</strong>anze<strong>in</strong>nahmen,<br />
nicht bestehende Passiva, außerordentliche Erträge und der Mehrwert aus Veräußerungen.<br />
Zu den Aufwendungen gehören: Erwerb von Rohstoffen und Verbrauchsgütern,<br />
Dienstleistungen, Verwendung von Gütern Dritter, Aufwendungen für das Personal,<br />
Zuweisungen an Dritte, Passivz<strong>in</strong>sen und anderweitige f<strong>in</strong>anzielle Belastungen, Steuern und<br />
Abgaben zu Lasten der Körperschaft, außerordentliche Belastungen e<strong>in</strong>schließlich der<br />
Entwertung der Guthaben, Wertm<strong>in</strong>derungen aus Veräußerungen, Abschreibungen und nicht<br />
bestehende Aktiva, wie verm<strong>in</strong>derte Guthaben und verr<strong>in</strong>gerte Aktivrückstände. In der<br />
Verordnung über das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Körperschaften kann e<strong>in</strong>e detaillierte Erfolgsrechnung nach Dienstbereichen oder<br />
Kostenstellen vorgesehen werden.<br />
Die lokalen Körperschaften erstellen die Erfolgsrechnung nach folgendem Schema:
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 24<br />
A) E<strong>in</strong>künfte der Gebarung<br />
1. Steuere<strong>in</strong>künfte<br />
2. E<strong>in</strong>künfte aus Zuweisungen<br />
3. E<strong>in</strong>künfte aus öffentlichen Diensten<br />
4. E<strong>in</strong>künfte aus Vermögensverwaltung<br />
5. Sonstige E<strong>in</strong>künfte<br />
6. E<strong>in</strong>künfte aus Baukonzessionen<br />
7. Erhöhung des Anlagevermögens aufgrund <strong>in</strong>terner Arbeiten<br />
8. Änderung der Vorräte an <strong>in</strong> der Herstellung bef<strong>in</strong>dlichen Produkten<br />
E<strong>in</strong>künfte der Gebarung (A) <strong>in</strong>sgesamt<br />
B) Kosten der Gebarung<br />
9. Personal<br />
10. Ankauf von Rohstoffen und/oder Verbrauchsgütern<br />
11. Änderung der Vorräte an Rohstoffen und/oder Verbrauchsgütern<br />
12. Dienstleistungen<br />
13. Nutzung von Gütern Dritter (z.B. Leas<strong>in</strong>g, Miete usw.)<br />
14. Zuweisungen<br />
15. Steuern und Gebühren<br />
16. Abschreibungen<br />
Kosten der Gebarung (B) <strong>in</strong>sgesamt<br />
Ergebnis der Gebarung (A – B)<br />
C) E<strong>in</strong>künfte und Lasten betreffend Sonderbetriebe und<br />
Betriebsbeteiligungen<br />
17. Gew<strong>in</strong>ne<br />
18. Z<strong>in</strong>sen auf Kapitalausstattung<br />
19. Zuweisungen zugunsten von Sonderbetrieben und<br />
Betriebsbeteiligungen<br />
Insgesamt (C) (17 + 18 – 19)<br />
Ergebnis der Gebarung (A+B+/-C)<br />
D) F<strong>in</strong>anzerträge/-lasten<br />
20. Aktivz<strong>in</strong>sen<br />
21. Passivz<strong>in</strong>sen<br />
- auf Darlehen und Anleihen<br />
- auf Obligationen<br />
- auf Vorschüsse<br />
- Sonstiges<br />
Insgesamt (D) (20 – 21)<br />
E) Außerordentliche E<strong>in</strong>künfte und Lasten<br />
E<strong>in</strong>künfte<br />
22. Nichtbestehen von Passiva<br />
23. Außerordentliche E<strong>in</strong>nahmen<br />
24. Wertsteigerungen des Vermögens<br />
E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong>sgesamt (e.1) (22 + 23 + 24)<br />
Lasten<br />
25. Nichtbestehen von Aktiva<br />
26. Wertm<strong>in</strong>derungen des Vermögens<br />
27. Rücklagen für une<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gliche Forderungen<br />
28. Außerordentliche Lasten<br />
Lasten <strong>in</strong>sgesamt (e.2) (25+26+27+28)<br />
Insgesamt (E) (e.1 – e.2)<br />
Erfolgsergebnis (A-B)+/-C+/-D+/-E<br />
Abbildung 14: Erfolgsrechnung<br />
Teilbeträge Beträge<br />
<strong>in</strong>sgesamt<br />
Gesamtbeträge<br />
Überleitungsaufstellung<br />
Der Erfolgsrechnung ist e<strong>in</strong>e Überleitungsaufstellung beizufügen, aus welcher, ausgehend von<br />
den f<strong>in</strong>anziellen Daten der laufenden Gebarung und unter H<strong>in</strong>zufügung wirtschaftlicher<br />
Elemente, das endgültige Erfolgsergebnis hervorgeht. Die Erstellung von<br />
Zwischenergebnissen während des Jahres ist mit dieser Methode allerd<strong>in</strong>gs mit erheblichem<br />
Aufwand verbunden.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 25<br />
I. Titel Laufende Ausgaben<br />
1. Personal<br />
2. Ankauf von<br />
Verbrauchsgütern<br />
und/oder Rohstoffen<br />
3. Dienstleistungen<br />
4. Verwendung von<br />
Gütern Dritter<br />
5. Zuweisungen<br />
6. ...<br />
Überleitungsaufstellung<br />
Transitorische Antizipative Sonstige<br />
Ausgaben RechnungsabgrenRechnungsabgrenBerichtiverpflichzungen (Aktiva) zungen (Passiva) gungentungen<br />
des<br />
KompeAnfäng- Endgültig Anfäng- Endgültig F<strong>in</strong>anzertenzlich<br />
(+) (-) lich (+) (-) gebnisses<br />
ERFOLGS-<br />
RECHNUNG<br />
Anmerkungen<br />
VERMÖGENSRECHNUNG<br />
Bezug V.R. Aktiva Bezug V.R. Passiva<br />
(-) Bezug E.R. (1S+2S+3S+<br />
4S+5S+6S)<br />
(1S) (2S) (3S) (4S) (5S) (6S)<br />
(7S)<br />
Abbildung 15: Überleitungsaufstellung<br />
Neben der Überleitungsaufstellung existieren weitere Methoden, die Erfolgsrechnung zu<br />
erstellen, welche nicht im Gesetz genannt s<strong>in</strong>d:<br />
(1) Doppelte Buchhaltung: E<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes Buchhaltungssystem (Integration<br />
(2)<br />
F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung) ermöglicht e<strong>in</strong>e zeitgleiche<br />
Erfassung der F<strong>in</strong>anz-, Vermögens- und Kostenrechnungsdaten. Die Erstellung der<br />
Abschlussdokumente wird erheblich erleichtert. Auch Zwischenergebnisse während des<br />
Jahres können ohne großen Arbeitsaufwand erstellt werden.<br />
E<strong>in</strong>fache Buchhaltung: In dieser getrennt von der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung laufenden<br />
Buchhaltung versucht man Daten aus der F<strong>in</strong>anzrechnung für die Kostenrechnung zu<br />
generieren. Sie stützt sich auf ke<strong>in</strong>e spezifische Methode.<br />
c) Vermögensrechnung<br />
Die Vermögensrechnung, die neben der Erfolgsrechnung e<strong>in</strong> weiteres neues Instrument <strong>in</strong> der<br />
Abschlussrechnung darstellt, weist die Ergebnisse der Vermögensgebarung aus und stellt den<br />
Vermögensstand am Ende des Haushaltsjahres fest. Die Struktur der Vermögensrechnung<br />
stellt e<strong>in</strong>e detaillierte Auflistung aller Vermögenspositionen nach Anfangsbestand, haushaltsbzw.<br />
f<strong>in</strong>anzwirksamen und nicht haushaltswirksamen Veränderungen, Endbestand sowie<br />
eventuellen Abschreibungen dar. Nicht f<strong>in</strong>anzwirksame Vermögensänderungen führen<br />
ausschließlich zu e<strong>in</strong>er Änderung des Anfangsbestands. Die Vermögensrechnung der lokalen<br />
Körperschaften orientiert sich an der Bilanz der Aktiengesellschaften entsprechend den<br />
europäischen Normen. Die folgende Tabelle gibt e<strong>in</strong>e Übersicht über die Vermögensrechnung<br />
der lokalen Körperschaften:
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 26<br />
AKTIVA PASSIVA<br />
A) ANLAGEVERMÖGEN<br />
I. Immaterielles Anlagevermögen<br />
1. Mehrjährige kapitalisierte Kosten*<br />
II. Sachanlagevermögen<br />
1. Domänengüter*<br />
2. Grundstücke (nicht verfügbares Vermögen)<br />
3. Grundstücke (verfügbares Vermögen)<br />
4. Gebäude (nicht verfügbares Vermögen)*<br />
5. Gebäude (verfügbares Vermögen)*<br />
6. Masch<strong>in</strong>en, Geräte und Anlagen*<br />
7. EDV-Ausstattung und EDV-Systeme*<br />
8. Kraftfahrzeuge und Motorräder*<br />
9. Möbel und Büromasch<strong>in</strong>en*<br />
10. Sachgesamtheit (nicht verfügbares Verm.)*<br />
11. Sachgesamtheit (verfügbares Vermögen)*<br />
12. Sachenrechte auf Güter Dritter<br />
13. Anlagen im Bau<br />
III. F<strong>in</strong>anzanlagevermögen<br />
1. Beteiligungen an:<br />
a) abhängigen Unternehmen<br />
b) verbundenen Unternehmen<br />
c) sonstigen Unternehmen<br />
2. Forderungen gegenüber:<br />
a) abhängigen Unternehmen<br />
b) verbundenen Unternehmen<br />
c) sonstigen Unternehmen<br />
3. Wertpapiere (mittel- und langfristige<br />
Investitionen)<br />
4. Zweifelhafte Forderungen (unter Abzug des<br />
Fonds für une<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gliche Forderungen)<br />
5. Forderungen für Kautionsh<strong>in</strong>terlegungen<br />
B) UMLAUFVERMÖGEN<br />
I. Vorräte<br />
II. Forderungen<br />
1. an Abgabepflichtige<br />
2. an Körperschaften des ,erweiterten’<br />
öffentlichen Bereichs:<br />
a) Staat: - laufende<br />
- auf Kapitalkonto<br />
b) Prov<strong>in</strong>z: - laufende<br />
- auf Kapitalkonto<br />
c) Sonstige: - laufende<br />
- auf Kapitalkonto<br />
3. an verschiedene Schuldner:<br />
a) an Nutznießer öffentlicher Dienste<br />
b) an Nutznießer von Vermögensgütern<br />
c) an andere - laufende<br />
- auf Kapitalkonto<br />
d) aus der Veräußerung von<br />
Vermögensgütern<br />
e) aus für Dritte entrichteten Beträgen<br />
4. Mehrwertsteuerguthaben<br />
5. für E<strong>in</strong>lagen:<br />
a) bei Banken<br />
b) bei Depositen- u. Darlehenskasse<br />
III. F<strong>in</strong>anzvermögen, das ke<strong>in</strong><br />
Anlagevermögen darstellt<br />
1. Wertpapiere<br />
IV. Flüssige Mittel<br />
1. Kassafonds<br />
2. Banke<strong>in</strong>lagen<br />
C) RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />
I. Antizipative Aktiva<br />
II. Transitorische Aktiva<br />
DURCHLAUFPOSTEN<br />
D) DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN<br />
E) SONDERBETRIEBEN ÜBERTRAGENE<br />
GÜTER<br />
F) GÜTER DRITTER<br />
A) EIGENKAPITAL<br />
I. Nettovermögen<br />
II. Nettovermögen Domänengüter<br />
B) EINLAGEN<br />
I. E<strong>in</strong>lagen aus Zuweisungen auf Kapitalkonto<br />
II. E<strong>in</strong>lagen aus Baukonzessionen<br />
C) VERBINDLICHKEITEN<br />
I. F<strong>in</strong>anzierungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
1) aus kurzfristigen F<strong>in</strong>anzierungen<br />
2) aus Darlehen und Anleihen<br />
3) aus Obligationsanleihen<br />
4) aus mehrjährigen Schulden<br />
II. Gebarungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
III. Mehrwertsteuerschulden<br />
IV. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Kassenvorschüssen<br />
V. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für die von Dritten<br />
vorgestreckten Beträgen<br />
VI. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />
1) abhängigen Unternehmen<br />
2) verbundenen Unternehmen<br />
3) sonstigen Unternehmen (Sonderbetrieben,<br />
Konsortien, E<strong>in</strong>richtungen)<br />
VII. Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
D) RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />
I. Antizipative Passiva<br />
II. Transitorische Passiva<br />
DURCHLAUFPOSTEN<br />
E) VERPFLICHTUNGEN FÜR<br />
DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN<br />
F) EINLAGEN IN SONDERBETRIEBEN<br />
G) GÜTER DRITTER<br />
* unter Abzug des entsprechenden Abschreibungsfonds<br />
Abbildung 16: Vermögensrechnung
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 27<br />
Die Abschlussrechnung wird <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni des darauf folgenden Jahres genehmigt und<br />
muss den Bericht des Revisionsorgans berücksichtigen. 27<br />
Der Abschlussrechnung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:<br />
• Begleitbericht des ausführenden Organs der lokalen Körperschaft: Dort wird die<br />
Wirksamkeit der Verwaltungstätigkeit mit Bezug auf die genehmigten Programme und die<br />
bestrittenen Kosten bewertet.<br />
• Bericht der Rechnungsprüfer: Der Bericht prüft die Übere<strong>in</strong>stimmung der<br />
Abschlussrechnung mit den Ergebnissen der Gebarung. Er enthält Anmerkungen und<br />
Vorschläge zu e<strong>in</strong>er effizienteren, effektiveren und wirtschaftlicheren Gebarung.<br />
• Verzeichnis der aktiven und passiven Rückstände, die nach Bezugsjahr getrennt s<strong>in</strong>d.<br />
Das System des wirtschaftlichen und vermögensrelevanten Rechnungswesens sowie die<br />
Abschlussdokumente der lokalen Körperschaften lassen sich folgendermaßen darstellen: 28<br />
Integriertes<br />
Informationssystem<br />
im<br />
Rechnungswesen<br />
• Messung der Zunahme/Abnahme<br />
des Vermögens<br />
• Analyse der Kosten und der Erträge<br />
• Vergleich der wirtschaftlichen<br />
Resultate<br />
• E<strong>in</strong>richtung von Budgets für Dienste<br />
und Kostenstellen<br />
• Make or Buy-Entscheidungen<br />
• Errechnung von Tarifen<br />
• Wirtschaftliche Kontrolle der<br />
Gebarung<br />
Vermögensrechnung,Erfolgsrechnung<br />
und<br />
Überleitungsaufstellung<br />
Abbildung 17: System des Rechnungswesens der lokalen Körperschaften<br />
5.6.2.4 Buchhaltungssystem<br />
Wie bereits angesprochen, schreibt das Legislativdekret ke<strong>in</strong> Buchhaltungssystem vor, d.h.,<br />
die lokalen Körperschaften können e<strong>in</strong> ihren Erfordernissen entsprechendes<br />
Buchhaltungssystem e<strong>in</strong>führen. Aufgrund der durch das Legislativdekret Nr. 77 von 1995<br />
27 Bruno, F.: L’efficienza si misura dal consuntivo, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 07.06.99.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 28<br />
gestellten Anforderungen an das neue Haushalts- und Rechnungswesen wird das Augenmerk<br />
verstärkt <strong>in</strong> Richtung Doppelte Buchhaltung gelenkt. Der Nutzen der doppelten Buchführung<br />
liegt gerade <strong>in</strong> der Möglichkeit, die Geschäftsfälle <strong>in</strong> ihrem f<strong>in</strong>anziellen und ökonomischen<br />
Aspekt abzubilden. Die Integration ermöglicht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Darstellung der Ergebnisse der<br />
Gebarung. E<strong>in</strong>e größere Bedeutung erhält das wirtschaftliche Rechnungswesen und damit die<br />
doppelte Buchführung dadurch, dass die lokalen Körperschaften zunehmend mehr an<br />
F<strong>in</strong>anzautonomie erhalten und auf diese Weise auf genaue, detaillierte und ständig verfügbare<br />
Daten ihrer F<strong>in</strong>anz-, Vermögens- und Erfolgssituation angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
5.6.2.5 Fristen zur Umsetzung des neuen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen<br />
Körperschaften 29<br />
Die Bestimmungen zum Haushaltsvoranschlag fanden mit Beg<strong>in</strong>n des F<strong>in</strong>anzjahres 1996<br />
Anwendung. Für die Erfolgsrechnung gelten unterschiedliche Term<strong>in</strong>e, je nach<br />
E<strong>in</strong>wohnerzahl der lokalen Körperschaften. So müssen Körperschaften mit mehr als 100.000<br />
E<strong>in</strong>wohnern bereits 1996 die Bestimmungen zur Erfolgsrechnung umsetzen und jene mit<br />
weniger als 5.000 E<strong>in</strong>wohnern erst ab dem Jahr 1999.<br />
Für die lokalen Körperschaften der Autonomen Prov<strong>in</strong>z Bozen-Südtirol gelten eigene<br />
Bestimmungen. Im Art. 2 des Dekrets der Präsident<strong>in</strong> des Regionalausschusses Nr. 10/L vom<br />
28. Dezember 1999 werden die Fristen für die Anwendung des neuen Rechnungswesens der<br />
lokalen Körperschaften festgesetzt: Das neue Rechnungswesen muss mit dem F<strong>in</strong>anzjahr<br />
2001 umgesetzt werden. Die örtlichen Körperschaften müssen <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni 2000 die<br />
Inventare vervollständigen und den Vermögensbestand erfassen (Art. 1). Die Bestimmungen<br />
laut Art. 32 (Erfolgsrechnung), Art. 33 (Überleitungsaufstellung) und Art. 34<br />
(Vermögensrechnung) des Dekrets der Präsident<strong>in</strong> des Regionalausschusses Nr. 4/L vom 28.<br />
Mai 1999 werden nach folgenden Modalitäten angewandt:<br />
• Jahr 2002: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung von über 30.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />
• Jahr 2003: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung von 5.000 bis 30.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />
• Jahr 2004: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung unter 5.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />
Für die Bezirksgeme<strong>in</strong>schaften gilt jenes Jahr, das für die Geme<strong>in</strong>de mit der höchsten<br />
E<strong>in</strong>wohnerzahl <strong>in</strong>nerhalb der betreffenden Bezirksgeme<strong>in</strong>schaft vorgesehen ist.<br />
28 Latella, G.: Conciliazione: prospetto rebus, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 03.05.99.<br />
29 Art. 115 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.
Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 29<br />
5.6.3 Kritik an den unterschiedlichen haushaltsrechtlichen<br />
Bestimmungen auf zentralstaatlicher und lokaler Ebene<br />
Die unterschiedlichen Ansätze und Pr<strong>in</strong>zipien des Haushalts- und Rechnungswesens auf<br />
zentralstaatlicher und lokaler Ebene implizieren e<strong>in</strong>e Reihe von Schwachpunkten. Die<br />
Prov<strong>in</strong>zen und Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d autonome Körperschaften. Sie führen eigene Aufgaben durch,<br />
aber auch solche, die ihnen vom Staat und der Region nach dem Pr<strong>in</strong>zip der Subsidiarität<br />
übertragen wurden. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Verwaltungsebenen Geme<strong>in</strong>de –<br />
Prov<strong>in</strong>z – Region eng zusammenarbeiten müssen. Aus diesem Grund ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll,<br />
dass für die Kontrolle der Ausgaben durch die Region die Buchhaltungsordnung der Regionen<br />
und der lokalen Körperschaften abgestimmt wären. Mit e<strong>in</strong>heitlichen Pr<strong>in</strong>zipien und Modellen<br />
könnten Synergien zwischen jenen Körperschaften geschaffen werden, die kooperieren<br />
müssen. Alle<strong>in</strong> die Kommunikation könnte effizienter und e<strong>in</strong>facher gestaltet werden, würde<br />
man dieselben Begriffe <strong>in</strong> der Buchhaltung verwenden. E<strong>in</strong> Beispiel für die unterschiedliche<br />
Begriffsverwendung ist die Bezeichnung Intervento, die <strong>in</strong> den zwei Buchhaltungsordnungen<br />
unterschiedliche Bedeutung hat. In der zentralstaatlichen Ordnung versteht man darunter e<strong>in</strong>e<br />
besondere Maßnahme zur Verfolgung e<strong>in</strong>es Ziels, <strong>in</strong> der Ordnung der lokalen Körperschaften<br />
bezeichnet der Begriff die Ausgabeposten der Dienstbereiche (Produktionsfaktoren) <strong>in</strong> der<br />
Bilanz.<br />
Die unterschiedlichen Systeme gewährleisten nicht, dass sich die Verantwortlichen von<br />
Politik und Verwaltung ohne Schwierigkeiten <strong>in</strong> den Planungsdokumenten der anderen<br />
Körperschaften zurechtf<strong>in</strong>den. Durch die verstärkte Übertragung von Befugnissen und<br />
Aufgaben von der Region auf die Prov<strong>in</strong>zen und Geme<strong>in</strong>den aufgrund der Bassan<strong>in</strong>i-Gesetze<br />
verstärken sich die genannten Probleme. Die Region übernimmt zunehmend programmatische<br />
Aufgaben und delegiert die operative Durchführung an die lokalen Körperschaften. Die<br />
Kontrolle über die geleisteten Ausgaben liegt wiederum bei der Region. Diese Kontrolle der<br />
übertragenen Mittel ist jedoch <strong>in</strong> ihrer Durchführung aufgrund der unterschiedlichen<br />
Instrumente und Methoden relativ kompliziert und somit nicht unmittelbar möglich. Die<br />
unterschiedliche Art der Klassifizierung der Haushalte macht e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung der<br />
verschiedenen Planungsdokumente schwierig. 30<br />
30 Racca, E.: Manca il filo rosso con le autonomie locali, <strong>in</strong> Tageszeitung : Il Sole 24 Ore vom 01.05.00.