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New Public Management in Italien

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http://www.eurac.edu/Org/<strong>Management</strong>/<strong>Public</strong>-Mgt/<strong>in</strong>dex_de<br />

<strong>New</strong> <strong>Public</strong> <strong>Management</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Italien</strong><br />

Modernisierungsfeld:<br />

Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und<br />

Rechnungswesens<br />

Ra<strong>in</strong>er Niederkofler<br />

Kurt Promberger<br />

Günther Früh<br />

Josef Bernhart<br />

Arbeitspapier der Abteilung <strong>Public</strong> <strong>Management</strong><br />

2002


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 2<br />

5.6 Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens _____________ 3<br />

5.6.1 Reformen auf zentralstaatlicher Ebene ______________________________________ 5<br />

5.6.1.1. Entwicklung der rechtlichen Grundlagen _________________________________________ 5<br />

5.6.1.2 Reform des Staatshaushalts ___________________________________________________ 6<br />

a) Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB) _________________________________________ 9<br />

b) Politischer und operativer Haushalt ______________________________________________ 10<br />

5.6.1.3 E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftliches Rechnungswesens ________________________ 11<br />

5.6.2 Reformen auf Ebene der lokalen Körperschaften_____________________________ 15<br />

5.6.2.1 Haushaltsvoranschlag_______________________________________________________ 16<br />

5.6.2.2 Haushaltsvollzugsplan ______________________________________________________ 19<br />

5.6.2.3 Rechnungslegung __________________________________________________________ 21<br />

a) Haushaltsrechnung ___________________________________________________________ 22<br />

b) Erfolgsrechnung _____________________________________________________________ 22<br />

c) Vermögensrechnung __________________________________________________________ 25<br />

5.6.2.4 Buchhaltungssystem________________________________________________________ 27<br />

5.6.2.5 Fristen zur Umsetzung des neuen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften ______ 28<br />

5.6.3 Kritik an den unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen auf<br />

zentralstaatlicher und lokaler Ebene ______________________________________________ 29


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 3<br />

5.6 Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und<br />

Rechnungswesens<br />

Das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen ist <strong>in</strong> die B<strong>in</strong>nenmodernisierung<br />

e<strong>in</strong>zuordnen, auf der Verfahrens- bzw. <strong>in</strong>strumentellen Ebene. Es besitzt im Rahmen des<br />

Verwaltungsreformprozesses e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. Aufgrund der schwer wiegenden Krise<br />

der öffentlichen F<strong>in</strong>anzen, der Neigung von Regierungen und Verwaltungen zur<br />

manipulativen Verschleierung der f<strong>in</strong>anziellen Situation zusammen mit den Möglichkeiten,<br />

welche die Kameralistik bietet, sowie der Notwendigkeit, e<strong>in</strong> effizienteres<br />

Verwaltungshandeln zu erreichen, hat <strong>Italien</strong> <strong>in</strong> den letzten Jahren wichtige Schritte <strong>in</strong><br />

Richtung Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens unternommen.<br />

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen<br />

Verwaltungen <strong>Italien</strong>s unterschiedlich geregelt ist. Für den Staat und die Regionen gelten<br />

andere haushaltsrechtliche Bestimmungen (Gesetz Nr. 94 vom 03. April 1997) als für die<br />

lokalen Körperschaften (Legislativdekret Nr. 77 vom 25. Februar 1995).<br />

Das Gesetz Nr. 208 vom 25. Juni 1999, „Vorschriften im Bereich des Haushalts- und<br />

Rechnungswesens“, verpflichtet jene Körperschaften und öffentlichen Verwaltungen, die im<br />

Art. 1, Abs. 2 des Legislativdekrets Nr. 29 vom 03. Februar 1993 genannt s<strong>in</strong>d, das Haushaltsund<br />

Rechnungswesen den Pr<strong>in</strong>zipien des Gesetzes Nr. 94 von 1997 anzupassen. Es handelt<br />

sich dabei um folgende Körperschaften: alle Verwaltungen des Staates (dazu gehören auch<br />

Erziehungs<strong>in</strong>stitute und Schulen), autonome zentralstaatliche Verwaltungen und Betriebe,<br />

Regionen, Prov<strong>in</strong>zen, Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften mit ihren Konsortien und<br />

Vere<strong>in</strong>igungen, universitäre Strukturen, die Kammern für Handel, Handwerk, Landwirtschaft<br />

und ihre Vere<strong>in</strong>igungen, alle nationalen, regionalen und lokalen Non-Profit-Organisationen,<br />

die Verwaltungen, Betriebe und Körperschaften des nationalen Gesundheitsdienstes.<br />

Gleichzeitig schließt das Gesetz Nr. 208 jene lokalen Körperschaften aus, die im<br />

Legislativdekret Nr. 77 von 1995, „Buchhaltungs- und F<strong>in</strong>anzordnung der lokalen<br />

Körperschaften“, genannt s<strong>in</strong>d. Dabei handelt es sich um die Prov<strong>in</strong>zen (mit Ausnahme der<br />

Autonomen Prov<strong>in</strong>zen Trient und Bozen) 1 , Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften,<br />

Großstadtgebiete und Zusammenschlüsse von Geme<strong>in</strong>den. 2<br />

Zusammenfassend lässt sich somit festhalten: Die Bestimmungen des Legislativdekrets Nr. 77<br />

von 1995 s<strong>in</strong>d von allen Prov<strong>in</strong>zen (außer den Autonomen Prov<strong>in</strong>zen Trient und Bozen),<br />

1 Art. 1, Abs. 3 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.<br />

2 Art. 1, Abs. 2 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 4<br />

Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften, Großstadtgebieten und Zusammenschlüssen von<br />

Geme<strong>in</strong>den anzuwenden. Die genannten Verwaltungen werden als lokale Körperschaften<br />

bezeichnet, wie sie auch im E<strong>in</strong>heitstext 3 für die lokalen Körperschaften def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d.<br />

Alle anderen öffentlichen Körperschaften und Verwaltungen müssen sich an die Pr<strong>in</strong>zipien<br />

des Gesetzes Nr. 94 von 1997 halten.<br />

- Staat<br />

- Regionen<br />

Gesetz<br />

Nr. 94/97<br />

- Autonome Prov<strong>in</strong>zen<br />

Bozen und Trient<br />

Legislativdekret<br />

Nr. 77/95<br />

- Prov<strong>in</strong>zen (außer Trient und<br />

Bozen)<br />

- Geme<strong>in</strong>den<br />

- Berggeme<strong>in</strong>schaften<br />

- Großstadtgebiete<br />

- Zusammenschlüsse von<br />

Geme<strong>in</strong>den<br />

Abbildung 1: Geltungsbereiche der gesetzlichen Bestimmungen zum öffentlichen Haushalts- und<br />

Rechnungswesen<br />

Im Folgenden wird e<strong>in</strong> Überblick über die Reform des öffentlichen Haushalts- und<br />

Rechnungswesens auf den unterschiedlichen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gegeben.<br />

Zunächst werden die rechtlichen Entwicklungen auf zentralstaatlicher Ebene im Zeitverlauf<br />

dargestellt. Die Neustrukturierung des Staatshaushalts und die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es<br />

betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens werden <strong>in</strong> getrennten Abschnitten behandelt.<br />

Die Reform auf der Ebene der lokalen Körperschaften befasst sich mit der neuen Gliederung<br />

des Haushaltsvoranschlags, der E<strong>in</strong>führung neuer Planungs- und<br />

Programmierungs<strong>in</strong>strumente und der Orientierung an betriebswirtschaftlichen Elementen <strong>in</strong><br />

Form der Erfolgs- und Vermögensrechnung. Den Schluss bildet e<strong>in</strong>e Kritik an den<br />

unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.<br />

3 Legislativdekret Nr. 267 vom 18. August 2000, „E<strong>in</strong>heitstext der Gesetze über die Ordnung der lokalen<br />

Körperschaften“, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 227 vom 28. September 2000 – Beilage<br />

Nr. 162.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 5<br />

5.6.1 Reformen auf zentralstaatlicher Ebene<br />

5.6.1.1. Entwicklung der rechtlichen Grundlagen<br />

Die Reformen zum öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen starteten zu Beg<strong>in</strong>n der 60er<br />

Jahre mit dem Gesetz Nr. 64 vom 01. März 1962, welches die Abänderung des geltenden<br />

königlichen Dekrets Nr. 2.440 vom 18. November 1923 zum Inhalt hatte. Das Gesetz ist als<br />

erster Schritt <strong>in</strong> Richtung wirtschaftliche Programmierung des Haushalts zu sehen. Im<br />

Wesentlichen wurden die verschiedenen Gesetze, die bis zu diesem Zeitpunkt die<br />

verschiedenen Verordnungen zu den E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben im E<strong>in</strong>zelnen umfassten, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Gesetzentwurf zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nämlich ca.<br />

20 Haushaltsgesetze, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Gesetz <strong>in</strong>tegriert wurden. Neben der bisherigen<br />

Aufteilung des Haushaltsplans nach Kapiteln wurde e<strong>in</strong>e wirtschaftliche (nach Titeln und<br />

Kategorien) sowie funktionale (nach Sektionen) Klassifizierung vorgenommen. Die<br />

Bezeichnungen ordentliche bzw. außerordentliche Ausgaben wurden <strong>in</strong> laufende Ausgaben<br />

bzw. Investitionsausgaben umbenannt.<br />

Mit dem Gesetz Nr. 468 vom 04. August 1978, „Reform e<strong>in</strong>zelner Normen im Bereich<br />

Haushalts- und Rechnungswesen des Staates“, wurde e<strong>in</strong> weiterer Schritt unternommen, u.z.<br />

durch die E<strong>in</strong>führung des Mehrjahreshaushalts, des Kassahaushalts und des F<strong>in</strong>anzgesetzes.<br />

Zusammen mit dem Haushaltsentwurf konnte von nun an dem Parlament e<strong>in</strong><br />

F<strong>in</strong>anzgesetzentwurf vorgelegt werden, der Änderungen an Gesetzen, die sich auf den<br />

Haushalt auswirken, möglich machte. Das Instrument wurde allerd<strong>in</strong>gs im Laufe der Jahre<br />

zweckentfremdet. So werden laufend e<strong>in</strong>e Reihe von Bestimmungen verabschiedet, die mit<br />

Haushaltsfragen an sich nichts mehr zur tun haben (z.B. Steuergesetzgebung,<br />

Entlohnungspolitik der öffentlich Bediensteten usw.). Die Gesetzgebung wird dadurch<br />

<strong>in</strong>transparent.<br />

Das Gesetz Nr. 362 vom 23. August 1988, „Neue Normen im Bereich des Haushalts- und<br />

Rechnungswesens“, wurde aufgrund der Unzulänglichkeiten des Gesetzes Nr. 468 von 1978<br />

verabschiedet. Das primäre Ziel bestand <strong>in</strong> der Wiederherstellung der ursprünglichen<br />

Funktion des F<strong>in</strong>anzgesetzes. Mit dem neuen Gesetz wurde das Dokument zur wirtschaftlichf<strong>in</strong>anziellen<br />

Programmierung e<strong>in</strong>geführt. Dieses muss Kriterien, Parameter und Ziele für den<br />

Zeitraum des Mehrjahreshaushalts enthalten, an denen sich der jährliche Haushaltsplan, der<br />

Mehrjahreshaushalt sowie das F<strong>in</strong>anzgesetz ausrichten müssen. 4<br />

4 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 11 ff.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 6<br />

Gesetz Nr. 468/78 Gesetz Nr. 362/88<br />

• Mehrjahreshaushalt<br />

• Kassahaushalt<br />

• F<strong>in</strong>anzgesetz<br />

• Dokument zur wirtschaftlichf<strong>in</strong>anziellen<br />

Programmierung<br />

Tabelle 1: Neuerungen <strong>in</strong> den Gesetzen Nr. 468 von 1978 und Nr. 362 von 1988<br />

Die Gesetze Nr. 468 von 1978 und Nr. 362 von 1988 behielten die ursprüngliche Aufteilung<br />

des Haushalts nach Kapiteln 5 bei, die der Genehmigung des Parlaments bedurften. E<strong>in</strong>e<br />

Umbuchung zwischen verschiedenen Kapiteln war nur mit gesetzlicher Bilanzänderung<br />

möglich. Allerd<strong>in</strong>gs wurden mit dem Gesetz Nr. 468 die Grundlagen geschaffen, die e<strong>in</strong>e<br />

Klassifizierung des Haushaltsvoranschlags <strong>in</strong> Programme und Projekte ermöglichten. Zudem<br />

sah es vor, dass der Abschlussrechnung e<strong>in</strong> erläuternder Bericht über die Kosten und die<br />

erreichten Resultate beigefügt werden müsse. Mit dem Gesetz Nr. 362 wurde e<strong>in</strong> Entwurf<br />

e<strong>in</strong>gebracht, der die E<strong>in</strong>teilung des Haushaltsdokuments nach Programmen und Projekten<br />

sowie die E<strong>in</strong>führung von Effizienz- und Effektivitätskontrollen zum Inhalt hatte. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

wurde der Entwurf gestrichen und e<strong>in</strong>er autonomen parlamentarischen Initiative übergeben.<br />

In den 90er Jahren verbreitete sich die Auffassung, das Parlament sollte sich nicht mehr mit<br />

Detailfragen zum Haushalt ause<strong>in</strong>andersetzen, sondern der Verwaltung mehr Entscheidungsund<br />

Kompetenzspielräume <strong>in</strong> der Gebarung e<strong>in</strong>räumen. Zur Umsetzung des Vorhabens<br />

musste neben dem politischen Haushalt, der ausschließlich vom Parlament genehmigt wird,<br />

e<strong>in</strong> operativer Haushalt e<strong>in</strong>geführt werden, der durch Regierungsbeschluss autorisiert wird.<br />

Dieses Pr<strong>in</strong>zip wurde schließlich mit dem Gesetz Nr. 94 von 1997, „Abänderung des Gesetzes<br />

Nr. 468 von 1978 und entsprechende Änderungen und Integrationen zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

Buchhaltung des Staates. Übertragung der Zuständigkeit an die Regierung zur Identifizierung<br />

der Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung“, umgesetzt.<br />

5.6.1.2 Reform des Staatshaushalts<br />

Der Haushaltsvoranschlag 6 besteht aus e<strong>in</strong>em Voranschlag für die E<strong>in</strong>nahmen und mehreren<br />

Voranschlägen für die Ausgaben, deren Anzahl von den bestehenden M<strong>in</strong>isterien <strong>in</strong>kl.<br />

M<strong>in</strong>isterratspräsidium abhängen. Der Voranschlag der Ausgaben gibt für jedes M<strong>in</strong>isterium<br />

5 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 21 ff.<br />

6 Buscema, S.; Buscema, A.: (1994) S. 60 ff.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 7<br />

die entsprechenden f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen an. Die Struktur des Haushaltsvoranschlags war<br />

bis zur Reform des Planungsdokuments folgende:<br />

E<strong>in</strong>nahmen Ausgaben<br />

Titel<br />

Kategorie<br />

Rubrik<br />

Kapitel<br />

Titel<br />

Sektion<br />

Rubrik<br />

Kategorie<br />

Kapitel<br />

Abbildung 2: Struktur des Staatshaushalts bis zur Reform 1997 7<br />

1997 erfolgte e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung des Aufbaus durch das Gesetz Nr. 94 von 1997.<br />

Dieses Gesetz stellt e<strong>in</strong>en Meilenste<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens<br />

auf zentralstaatlicher Ebene dar. Es geht dabei im Wesentlichen um die Reform der Struktur<br />

des Haushaltsvoranschlags sowie um die Übertragung der Kompetenzen an die Regierung,<br />

nämlich die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB) festzulegen. Der Staat verfolgt mit<br />

dieser Reform folgende Ziele:<br />

• Erhöhung der Transparenz und Rationalität der Entscheidungen von Regierung und<br />

Parlament im Bereich der Bestimmung der E<strong>in</strong>nahmen und der Verteilung der<br />

F<strong>in</strong>anzmittel<br />

• Zuteilung der Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagungen an Verantwortungsbereiche und<br />

Ernennung jeweils e<strong>in</strong>es verantwortlichen Beamten pro Verantwortungsbereich<br />

• Aufteilung der F<strong>in</strong>anzmittel nach Verantwortungsbereichen<br />

7 Auf der E<strong>in</strong>nahmenseite gliedern sich die Titel <strong>in</strong>: E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern, außersteuerliche E<strong>in</strong>nahmen,<br />

E<strong>in</strong>nahmen aus Veräußerungen und sonstige E<strong>in</strong>künfte aus Vermögensgütern oder aus E<strong>in</strong>hebung von<br />

Guthaben. Die Rubrik wird auf der Grundlage des Organs gebildet, das die E<strong>in</strong>nahmen feststellt, das<br />

Kapitel aufgrund des Objekts der E<strong>in</strong>nahme. Die Titel auf der Ausgabenseite unterteilen sich <strong>in</strong>: laufende<br />

Ausgaben, Investitionsausgaben und Darlehensrückzahlungen. Die Sektion betrifft den funktionalen<br />

Gesichtspunkt der Ausgabe. Die Rubrik gibt das Organ an, das für die entsprechenden Kapitel zuständig<br />

ist. Die Kategorie trägt dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt, das Kapitel dem Objekt der Ausgabe<br />

Rechnung.<br />

Genehmigung durch das Parlament


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 8<br />

• E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Kostenrechnung nach Kostenstellen<br />

Der Haushaltsvoranschlag besteht aus e<strong>in</strong>em Voranschlag für die E<strong>in</strong>nahmen, den jeweiligen<br />

Voranschlägen auf der Ausgabenseite, welche die e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien betreffen, den<br />

Haushaltsvoranschlägen der Betriebe und autonomen Verwaltungen und e<strong>in</strong>er<br />

zusammenfassenden Übersicht.<br />

Haushaltsvoranschlag<br />

Voranschlag der<br />

E<strong>in</strong>nahmen<br />

Voranschläge der<br />

Ausgaben<br />

Haushalte der Betriebe und<br />

autonomen Verwaltungen<br />

Zusammenfassung<br />

Abbildung 3: Aufbau Haushaltsvoranschlag<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen und die Ausgaben gliedern sich <strong>in</strong> der neuen Struktur wie folgt:<br />

E<strong>in</strong>nahmen Ausgaben<br />

Titel<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />

Veranschlagung<br />

Kategorien<br />

Kapitel<br />

Funktionen/Ziele<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />

Veranschlagung<br />

Kapitel<br />

Abbildung 4: Struktur des Staatshaushalts nach der Reform 1997<br />

Politischer<br />

Haushalt<br />

(Parlament)<br />

Operativer<br />

Haushalt<br />

(Regierung)


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 9<br />

Auf der Seite der Ausgaben erfolgt die Klassifizierung nach Funktionen/Zielen, mit der<br />

Absicht, die Politiken der e<strong>in</strong>zelnen Sektoren zu bestimmen und die Aufteilung der Ausgaben<br />

nach dem funktionalen Gesichtspunkt durchzuführen. Die E<strong>in</strong>teilung zielt darüber h<strong>in</strong>aus<br />

darauf ab, den Output der öffentlichen Verwaltung messbar zu machen. Auf der<br />

E<strong>in</strong>nahmenseite bleibt die Aufteilung nach Titeln bestehen.<br />

a) Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung (UPB)<br />

E<strong>in</strong> neues Element <strong>in</strong> der Gliederung des jährlichen Staatshaushalts stellt die E<strong>in</strong>führung der<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung 8 dar. Diese s<strong>in</strong>d def<strong>in</strong>iert als die Gesamtheit der<br />

f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen, die e<strong>in</strong>em Verantwortungsbereich zugeteilt werden. Das bedeutet,<br />

dass im Rahmen e<strong>in</strong>er Grunde<strong>in</strong>heit jeweils nur e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit für die Gebarung<br />

der Ressourcen verantwortlich ist. Die Grunde<strong>in</strong>heiten bilden homogene Tätigkeitsbereiche<br />

(z.B. Zivildienst) e<strong>in</strong>er Organisationse<strong>in</strong>heit ab, <strong>in</strong> denen sich die <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Kompetenzen der e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien widerspiegeln. Das Gesetz Nr. 94 von 1997 überträgt<br />

der Regierung das Recht, mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Legislativdekret (Nr. 279 vom 07.<br />

August 1997) die UPBs festzulegen.<br />

Die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung können als Budgets gesehen werden, welche die<br />

zuständigen M<strong>in</strong>ister den Führungskräften <strong>in</strong>nerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung<br />

des Haushaltsgesetzes zuteilen müssen. Umbuchungen zwischen Kapiteln derselben<br />

Grunde<strong>in</strong>heit werden auf Vorschlag der Führungskraft mittels Dekret des M<strong>in</strong>isters<br />

durchgeführt, für Umbuchungen zwischen e<strong>in</strong>zelnen Grunde<strong>in</strong>heiten ist e<strong>in</strong>e gesetzliche<br />

Haushaltsänderung notwendig. 9<br />

Die Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung unterteilen sich <strong>in</strong> Grunde<strong>in</strong>heiten für laufende<br />

Ausgaben und Grunde<strong>in</strong>heiten für Investitionsausgaben. Erstere gliedern sich weiters <strong>in</strong><br />

Ausgaben für die laufende Geschäftstätigkeit (spese di funzionamento) und Ausgaben für<br />

besondere Maßnahmen (spese di <strong>in</strong>tervento). In separaten Veranschlagungen werden die<br />

Rückzahlung von Darlehen und die Abschreibungslasten angeführt. Die Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />

Investitionsausgaben gliedern sich <strong>in</strong> direkte und <strong>in</strong>direkte Investitionen, Aktienbeteiligungen<br />

und Zuweisungen sowie Gewährung von Krediten. Neben dem jährlichen<br />

Haushaltsvoranschlag wird auch der Mehrjahreshaushalt nach UPBs erstellt.<br />

8 Für jede Grunde<strong>in</strong>heit werden folgende Informationen angegeben: a) geschätzter Betrag der aktiven und<br />

passiven Rückstände am Ende des vorhergehenden Jahres; b) Beträge, die voraussichtlich festgestellt<br />

bzw. zweckgebunden werden; c) voraussichtliche Beträge, die e<strong>in</strong>genommen bzw. ausgegeben werden,<br />

ohne zwischen Kompetenz und Rückständen zu unterscheiden.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 10<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />

laufende Ausgaben<br />

a) Ausgaben für die<br />

laufende<br />

Geschäftstätigkeit<br />

b) Ausgaben für besondere<br />

Maßnahmen<br />

UPB<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten für<br />

Investitionsausgaben<br />

a) Direkte und <strong>in</strong>direkte<br />

Investitionen<br />

b) Aktienbeteiligungen und<br />

Zuweisungen<br />

c) Gewährung von<br />

Krediten<br />

Abbildung 5: E<strong>in</strong>teilung der Grunde<strong>in</strong>heiten für die Ausgaben<br />

b) Politischer und operativer Haushalt<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Neuerung des Haushaltsvoranschlags besteht <strong>in</strong> der Trennung zwischen dem<br />

Dokument, das vom Parlament genehmigt werden muss (politischer Haushalt), und dem Teil<br />

des Voranschlags, der <strong>in</strong> den Zuständigkeitsbereich der Regierung fällt (operativer Haushalt).<br />

Diese Unterscheidung unterstreicht den flexiblen Charakter des Planungsdokuments: Das<br />

Parlament regelt das Grundsätzliche, <strong>in</strong>dem es die f<strong>in</strong>anziellen Ressourcen auf e<strong>in</strong>er höheren<br />

Aggregationsebene genehmigt (Grunde<strong>in</strong>heiten der Veranschlagung), während die Regierung<br />

für Detailfragen zuständig ist (Kategorien und Kapitel). Die Handhabung des Dokuments<br />

wird damit deutlich erleichtert, da bei Änderungen <strong>in</strong>nerhalb der Grunde<strong>in</strong>heit ke<strong>in</strong>e<br />

Parlamentsverabschiedungen notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

Folgende Abbildungen zeigen den politischen Haushalt anhand ausgewählter Beispiele: 10<br />

9 Avagliano Lupò, M. V.: (1998) S. 88 ff.<br />

10 M<strong>in</strong>istero del Tesoro, del Bilancio e della Programmazione Economica: Stato di previsione dell’M<strong>in</strong>istero<br />

dell’Interno. Stato di previsione del M<strong>in</strong>istero dell’Interno. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />

http://www.tesoro.it/Documentazione/AreeDoc/area_bilancio_concorsi_contabilita_pubblica/bilancio_eur<br />

o/bilancio_previsione_stato_2001/TABELLA_07.pdf [Stand 30.03.01].


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 11<br />

F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<br />

1. Fachbereich für Fiskalpolitik Kompetenz Kassa<br />

Titel 1.1 E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />

Veranschlagung<br />

1.1.1 IRPEF<br />

1.1.1.1 E<strong>in</strong>nahmen aus ordentlicher<br />

Verwaltungsaktivität<br />

1.1.1.2 E<strong>in</strong>nahmen aus Feststellung<br />

und Kontrolle<br />

1.1.2 IRPEG<br />

...<br />

1.1.3 IRAP<br />

...<br />

Titel 1.2 Nicht steuerliche<br />

E<strong>in</strong>nahmen<br />

Titel 1.3 E<strong>in</strong>nahmen aus<br />

Veräußerung von Gütern<br />

und E<strong>in</strong>hebung von<br />

Darlehen<br />

Tabelle 2: Haushaltsvoranschlag – E<strong>in</strong>nahmen<br />

Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

Funktion/Ziel 4. Zivilschutz und Feuerwehr<br />

Grunde<strong>in</strong>heiten der<br />

Veranschlagung<br />

4.1 Laufende Ausgaben<br />

4.1.1 Ausgaben für die laufende<br />

Tätigkeit<br />

4.1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Ausgaben für die<br />

laufende Tätigkeit<br />

4.1.1.2 Ausbildung<br />

...<br />

4.1.2 Ausgaben für E<strong>in</strong>griffe<br />

4.1.2.1 Verschiedene E<strong>in</strong>griffe<br />

...<br />

4.2 Investitionsausgaben<br />

4.2.1 Investitionen<br />

4.2.1.1 Bauwesen im Dienst<br />

4.2.1.2 Informatik im Dienst<br />

4.2.1.3 Bewegliche Güter<br />

...<br />

Tabelle 3: Haushaltsvoranschlag – Ausgaben<br />

Kompetenz Kassa<br />

5.6.1.3 E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftliches Rechnungswesens<br />

Die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens wurde bereits mit dem<br />

Gesetz Nr. 468 von 1978 gefordert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Abschlussrechnung e<strong>in</strong>


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 12<br />

Bericht über die Kosten und die erreichten Resultate für jeden Dienst, jedes Programm und<br />

Projekt im H<strong>in</strong>blick auf die Zielerreichung der Regierung beigelegt werde.<br />

Im Legislativdekret Nr. 29 von 1993 werden die zentralstaatlichen und lokalen<br />

Körperschaften aufgefordert, die Kosten ihrer Aktivitäten offen zu legen. Die Führungskräfte<br />

s<strong>in</strong>d für die erreichten Ergebnisse verantwortlich, die im Rahmen von Programmen und<br />

Zielvere<strong>in</strong>barungen festgelegt werden. Weiters wird die E<strong>in</strong>führung der Gebarungskontrolle<br />

<strong>in</strong> der öffentlichen Verwaltung gefordert.<br />

Mit den Gesetzen Nr. 20 vom 04. Januar 1994 und Nr. 639 vom 20. Dezember 1996 wurden<br />

weitere Grundlagen geschaffen, die e<strong>in</strong>e ex-post Überprüfung der erreichten Resultate zum<br />

Inhalt haben. Mit dem Gesetz Nr. 20 wurde neben dem operativen Controll<strong>in</strong>g auch das<br />

strategische Controll<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>geführt, das seitens des Rechnungshofs durchgeführt werden soll.<br />

Das Legislativdekret Nr. 279 von 1997 führte die Kostenrechnung nach Kostenstellen e<strong>in</strong><br />

(Art. 10). Die e<strong>in</strong>gesetzten Ressourcen werden an die erreichten Resultate geknüpft, mit dem<br />

Ziel, e<strong>in</strong>e Kontrolle der Kosten, Erträge und Resultate zu gewährleisten. Zur E<strong>in</strong>führung der<br />

Kostenrechnung nach Kostenstellen muss laut Legislativdekret folgendes<br />

Informationsmaterial vorliegen: Kontenplan, Kostenstellen und erbrachte Leistungen. Der<br />

Kontenplan ist im Anhang des Legislativdekrets Nr. 279 aufgelistet. Die Kostenstellen<br />

entsprechen den Verantwortungsbereichen <strong>in</strong> der öffentlichen Verwaltung. Es liegt im<br />

Aufgabenbereich des zuständigen M<strong>in</strong>isters, geeignete Indikatoren zur Bewertung der<br />

Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu formulieren. Das Legislativdekret sieht neben<br />

der Haushaltsrechnung auch e<strong>in</strong>e Vermögensrechnung vor.<br />

Auf der Grundlage des Gesetzes Bassan<strong>in</strong>i I wurde das Legislativdekret Nr. 286 vom 30. Juli<br />

1999 erlassen, welches e<strong>in</strong>e „Neuordnung und Verstärkung der Mechanismen und<br />

Instrumente des Berichtswesens und der Beurteilung der Kosten, der Leistungen und der<br />

Resultate der Aktivitäten der öffentlichen Verwaltungen“ vorsieht. Aus dem Legislativdekret<br />

geht hervor, dass die öffentlichen Verwaltungen im Rahmen ihrer Autonomie (somit können<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Verwaltungen die Kontrollfunktionen ihren Dimensionen und Eigenheiten<br />

anpassen) 11 selbst Instrumente zur Beurteilung und zur Berichterstattung ausarbeiten<br />

müssen. 12 Es werden vier verschiedene Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle e<strong>in</strong>geführt:<br />

(1) Garantie der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeiten<br />

11 Terracciano, G.: Approvato il decreto legislativo sul riord<strong>in</strong>o e il potenziamento dei meccanismi e degli<br />

strumenti di monitoraggio Costi e Risultati, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 16.08.99.<br />

12 o.V.: Razionalizzazioni – Riforme – Pubblico impiego. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />

http://www.ilsole24ore.it/bassan<strong>in</strong>i/pay/Dlgs286-99.htm [Stand 22.08.99].


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 13<br />

(2) Optimierung des Verhältnisses zwischen Kosten und Ergebnissen durch e<strong>in</strong>e<br />

Gebarungskontrolle (mit der die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der<br />

Verwaltungsaktivität festgestellt werden soll)<br />

(3) Bewertung der Leistungen des Personals mit Führungsqualifizierung<br />

(4) Überprüfung der Übere<strong>in</strong>stimmung zwischen den geplanten Zielen und den erreichten<br />

Ergebnissen<br />

Art. 1, Abs. 3 sieht vor, dass die lokalen Körperschaften die Bestimmungen dieses<br />

Legislativdekrets übernehmen können. Im E<strong>in</strong>heitstext der lokalen Körperschaften (Art. 147,<br />

Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 267 von 2000) werden die lokalen Körperschaften<br />

aufgefordert, geeignete Instrumente und Methoden e<strong>in</strong>zuführen, welche die Durchführung der<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollen ermöglichen.<br />

Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle<br />

Kontrolle der<br />

Gesetzmäßigkeit und<br />

Ordnungsmäßigkeit<br />

der A ktivitäten<br />

Bewertung der<br />

Leistungen der<br />

Führungskräfte<br />

Operatives<br />

C ontroll<strong>in</strong>g<br />

Strategisches<br />

C ontroll<strong>in</strong>g<br />

Abbildung 6: Arten der <strong>in</strong>ternen Kontrolle<br />

Das Legislativdekret Nr. 286 von 1999 sieht die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Planungs- und<br />

Kontrollsystems vor, das sich an jenem der privatwirtschaftlichen Unternehmen orientiert. E<strong>in</strong><br />

idealtypischer Planungs- und Kontrollprozess wird <strong>in</strong> der folgenden Abbildung dargestellt: 13<br />

13 Sbern<strong>in</strong>i, A.; Ceredi, G.: L’ente (ri)scopre i piani e i controlli, <strong>in</strong> Tagezeitung: ItaliaOggi vom 03.03.00.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 14<br />

BEGINN DES PROZESSES<br />

Leitbild<br />

(Zweck und Grund des Bestehens<br />

der E<strong>in</strong>richtung)<br />

Vision<br />

Langfristige Ausrichtung der<br />

Körperschaft<br />

Bewertung der<br />

ideologischen<br />

Ausrichtung<br />

GRUNDSÄTZLICHE STRA-<br />

TEGISCHE AUSRICHTUNG<br />

Das Leitbild und die Strategie<br />

werden <strong>in</strong> politische Ziele und<br />

Wirkungen, die erreicht werden<br />

sollen, umgewandelt.<br />

Vorgelagerte Kontrolle<br />

• Welche s<strong>in</strong>d die grundsätzlichen<br />

Ziele, die das Programm<br />

der Verwaltung kennzeichnen?<br />

• Führen die gesetzten Ziele zu<br />

den gewünschten Wirkungen?<br />

Erstelltes Dokument<br />

Politisches<br />

Verwaltungsprogramm<br />

Nachfolgende Bewertung<br />

der Effektivität des politischadm<strong>in</strong>istrativen<br />

Programms<br />

PLANUNG UND STRATE-<br />

GISCHES CONTROLLING<br />

Die strategischen Ziele werden <strong>in</strong><br />

die vorrangigen operativen Ziele<br />

umgewandelt.<br />

Zielgruppe:<br />

Für die Gebarung zuständige<br />

oberste Führungsebene<br />

Vorgelagerte Kontrolle<br />

• Welche organisatorischen und<br />

Umsetzungsentscheidungen<br />

s<strong>in</strong>d zu treffen, damit die Zielgruppe<br />

die gewollten Ziele umsetzen<br />

kann?<br />

• Erreicht man mit den gesetzten<br />

Zielen das gewünschte Ergebnis<br />

und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />

den verfügbaren Ressourcen?<br />

Erstelltes Dokument<br />

Strategischer Plan<br />

Nachfolgende Bewertung<br />

durch die Zielgruppe, der:<br />

• erzielten Ergebnisse<br />

• obersten Führungsebene<br />

PLANUNG UND BETRIEB-<br />

LICHES CONTROLLING<br />

Die strategischen Ziele werden <strong>in</strong><br />

Bereichsziele umgewandelt.<br />

Zielgruppe:<br />

Oberste Führungsebene und<br />

bereichsverantwortliche Führungskräfte<br />

Vorgelagerte Kontrolle<br />

• Welche Entscheidungen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>nerhalb jeden Bereichs zu<br />

treffen, damit die Bereiche die<br />

gesetzten Ergebnisse erbr<strong>in</strong>gen<br />

können?<br />

• Erreicht man mit den gesetzten<br />

Zielen die gewünschten Ergebnisse<br />

und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />

den verfügbaren Ressourcen?<br />

Erstelltes Dokument<br />

Programm<br />

Nachfolgende Bewertung<br />

durch die oberste Führungsebene<br />

zusammen mit der Führungskraft<br />

der OE, der:<br />

• <strong>in</strong> den Bereichen erzielten<br />

Ergebnisse<br />

• Führungskräfte der Bereiche<br />

Abbildung 7: Planungs- und Kontrollprozess<br />

PLANUNG UND OPERATI-<br />

VES CONTROLLING<br />

Die Bereichsziele werden <strong>in</strong> Ziele<br />

je Organisationse<strong>in</strong>heit (OE)<br />

umgewandelt.<br />

Zielgruppe:<br />

Führungskräfte der Bereiche und<br />

Organisationse<strong>in</strong>heiten<br />

Vorgelagerte Kontrolle<br />

• Welche Entscheidungen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>nerhalb jeder OE zu treffen,<br />

damit diese die gesetzten Ergebnisse<br />

erbr<strong>in</strong>gen können?<br />

• Erreicht man mit den gesetzten<br />

Zielen die gewünschten Ergebnisse<br />

und s<strong>in</strong>d sie vere<strong>in</strong>bar mit<br />

den verfügbaren Ressourcen?<br />

Erstelltes Dokument<br />

Aktivitätsplan<br />

Nachfolgende Bewertung<br />

durch den Bereichsverantwortlichen<br />

zusammen mit der Führungskraft<br />

der OE, der:<br />

• <strong>in</strong> den OE erzielten Ergebnisse<br />

• Führungskräfte der OE<br />

Das Legislativdekret öffnet den Weg für e<strong>in</strong>e effizientere Kontrolle der buchhalterischen<br />

Richtigkeit und Gebarung sowie für e<strong>in</strong> laufendes Berichtswesen über die Effizienz der<br />

Führungskräfte. 14 Dafür sieht die Norm die E<strong>in</strong>richtung zweier neuer Organe vor, welche von<br />

den öffentlichen Verwaltungen zur Bewältigung der genannten Elemente des Kontrollsystems<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden müssen: E<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit soll für die Planung und Kontrolle der<br />

Verwaltungstätigkeiten (Überprüfung der Effizienz und Effektivität) verantwortlich se<strong>in</strong>, die<br />

zweite für die Bewertung der Führungskräfte (mit Ende jeden Jahres werden die Leistungen<br />

und Verhaltensweisen der Führungskräfte beurteilt). Zur Koord<strong>in</strong>ierung der<br />

Verwaltungsaktivitäten der zentralstaatlichen Verwaltungen <strong>in</strong> den Bereichen Bewertung und<br />

strategische Kontrolle wird beim M<strong>in</strong>isterratspräsidium e<strong>in</strong>e wissenschaftliche<br />

Beobachtungsstelle e<strong>in</strong>gerichtet. 15 Dieses wissenschaftlich-technische Komitee hat die<br />

Aufgabe, die Kosten, Erträge und Ergebnisse aller Verwaltungen des Staates zu analysieren<br />

sowie Bewertungen zu politischen Maßnahmen oder Umsetzungsprogrammen, welche<br />

mehrere Sektoren betreffen, zu formulieren. 16<br />

14<br />

Lupoi, M.: Decreto sulla valutazione di efficacia dell’attività amm<strong>in</strong>istrativa, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24<br />

Ore vom 30.07.99.<br />

15<br />

o.V.: Razionalizzazioni – Riforme – Pubblico impiego. Onl<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Internet: URL:<br />

16<br />

http://www.ilsole24ore.it/bassan<strong>in</strong>i/pay/Dlgs286-99.htm [Stand 22.08.99].<br />

o.V.: Zamp<strong>in</strong>i della Camera al Comitato per la P.A., <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 19.10.99.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 15<br />

5.6.2 Reformen auf Ebene der lokalen Körperschaften<br />

Während der Staat erst im Jahre 1997 weitläufige Reformen durchführte, wurde das<br />

öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften bereits im Jahre<br />

1995 mit dem Legislativdekret Nr. 77 reformiert. Das Dekret sieht die E<strong>in</strong>führung von<br />

Systemen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften (<strong>in</strong><br />

Prov<strong>in</strong>zen mit Ausnahme von Trient und Bozen, Geme<strong>in</strong>den, Berggeme<strong>in</strong>schaften,<br />

Großstadtgebieten und Zusammenschlüssen von Geme<strong>in</strong>den) vor. Dieses Pr<strong>in</strong>zip wurde<br />

bereits von früheren Normen gefordert: 17<br />

• Dekret des Staatspräsidenten Nr. 241 von 1979: Der Abschlussrechnung sollen<br />

zusammenfassende Informationen beigefügt werden, welche die Kosten und die erreichten<br />

Ergebnisse für jeden Dienst, jedes Programm oder Projekt offen legen.<br />

• Gesetz Nr. 142 vom 08. Juni 1990: Die Ergebnisse müssen von e<strong>in</strong>em<br />

betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen (Erfolgsrechnung) dargestellt werden und <strong>in</strong> der<br />

Abschlussrechnung zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung aufsche<strong>in</strong>en.<br />

Im Legislativdekret Nr. 77 von 1995 ist für die lokalen Körperschaften e<strong>in</strong> System von<br />

Planungsdokumenten vorgesehen, die jeweils e<strong>in</strong>e spezielle Funktion erfüllen:<br />

(1) Auf der ersten Programmierungsebene (strategische Planung) geht es um<br />

(2)<br />

Entscheidungen, welche die allgeme<strong>in</strong>e Strategie der Körperschaft sowie die Strategien<br />

der e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>satzbereiche festlegen. Auf dieser Ebene wird e<strong>in</strong> Bericht zur Planung<br />

und Programmierung (allgeme<strong>in</strong>e Inhalte) verfasst.<br />

Auf der zweiten Ebene (operative Planung) werden Entscheidungen <strong>in</strong> Bezug auf Ziele<br />

und Maßnahmen (Maßnahmen für jeden Dienst und jedes Programm) getroffen, die für<br />

längere Zeiträume def<strong>in</strong>iert werden. Auf dieser Ebene werden folgende Dokumente<br />

erstellt: Mehrjahreshaushalt (mehrjährige Ausgaben für Maßnahmen, Dienste und<br />

Programme), Bericht zur Planung und Programmierung (mehrjährige Ausgaben für<br />

Programme) und jährlicher Haushaltsvoranschlag (jährliche Ausgaben für<br />

(3)<br />

Maßnahmen, Dienste und Programme).<br />

Auf der dritten Ebene (Budgetierung) werden Entscheidungen <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

Def<strong>in</strong>ition von Gebarungszielen und Maßnahmen, def<strong>in</strong>iert für kürzere Zeiträume<br />

(Gebarungsziele und Kapitel für jede Kostenstelle), getroffen. Sie betrifft die Verteilung<br />

17 Bisio, L.: Contabilità economica, varo difficile, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 16.02.98.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 16<br />

der Gebarungsverantwortung. Auf dieser Ebene wird der Haushaltsvollzugsplan (PEG)<br />

erstellt. 18<br />

1. Ebene<br />

Strategische<br />

Planung<br />

2. Ebene<br />

Operative<br />

Planung<br />

3. Ebene<br />

Budgetierung<br />

• Bericht zur Planung und<br />

Programmierung (allgeme<strong>in</strong>e<br />

Inhalte)<br />

• Bericht zur Planung und<br />

Programmierung (mehrjährige<br />

Ausgaben für Programme)<br />

• Jährlicher Haushaltsvoranschlag<br />

• Mehrjahreshaushalt<br />

• Haushaltsvollzugsplan<br />

Abbildung 8: Planungssystem<br />

Das Planungssystem hängt eng mit der E<strong>in</strong>führung der Gebarungskontrolle zusammen, die im<br />

Art. 39 des Legislativdekrets Nr. 77 festgeschrieben ist. Dort werden die lokalen<br />

Körperschaften verpflichtet, den Umsetzungsstand der Ziele über e<strong>in</strong>en Kosten-<br />

/Leistungsvergleich darzulegen. Dadurch soll die Steuerung der Effektivität, Effizienz und<br />

Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden.<br />

5.6.2.1 Haushaltsvoranschlag<br />

Mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens auf Ebene der lokalen Körperschaften<br />

wurde die Struktur des Haushalsvoranschlags verändert.<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen gliedern sich nun im Haushaltsdokument folgendermaßen:<br />

18 Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 4 f.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 17<br />

E<strong>in</strong>nahmetitel<br />

Kategorien<br />

E<strong>in</strong>nahmekonten<br />

Abbildung 9: Gliederung der E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften<br />

Die E<strong>in</strong>nahmetitel stellen die höchste Aggregationsebene der E<strong>in</strong>nahmen dar und geben die<br />

Herkunftsquelle der E<strong>in</strong>nahmen (z.B. E<strong>in</strong>nahmen aus Steuern) an. Die Kategorien def<strong>in</strong>ieren<br />

die Typologie der E<strong>in</strong>nahmen (z.B. Gebühren). Die E<strong>in</strong>nahmekonten stellen die eigentliche<br />

Neuerung <strong>in</strong> der Gliederung des Haushaltsvoranschlags dar. Die kle<strong>in</strong>ste E<strong>in</strong>heit des<br />

Haushalts nimmt Bezug auf die Art und den jeweiligen Gegenstand der E<strong>in</strong>nahme (z.B.<br />

Geme<strong>in</strong>deimmobiliensteuer).<br />

Die Ausgaben gliedern sich wie folgt:<br />

Titel<br />

Aufgaben<br />

Dienstbereiche<br />

Ausgabekonten<br />

Abbildung 10: Gliederung der Ausgaben <strong>in</strong> den lokalen Körperschaften<br />

Die Ausgabetitel geben die grundsätzlichen Wirtschaftsgrößen wieder (laufende Ausgaben,<br />

Investitionsausgaben). Die Aufgaben betreffen verschiedene Aktivitäten <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Bereichen der lokalen Körperschaften (z.B. Gerichtswesen, Ortspolizei). Die Aufgaben


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 18<br />

werden wiederum <strong>in</strong> Dienstbereiche (z.B. Gefängnis) untergliedert. Damit s<strong>in</strong>d die<br />

Organisationse<strong>in</strong>heiten bzw. Abteilungen geme<strong>in</strong>t, <strong>in</strong> denen Personen und Mittel e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden, um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen. Schließlich werden den Dienstbereichen<br />

die Ausgabekonten zugeordnet. Sie be<strong>in</strong>halten die Produktionsfaktoren (Personal, Material...),<br />

die dem Dienstbereich zur Ausübung der <strong>in</strong> die Zuständigkeit der lokalen Körperschaft<br />

fallenden Tätigkeiten zugeteilt werden.<br />

Mehrjahreshaushalt<br />

Der Gesetzgeber verpflichtet die lokalen Körperschaften neben der Verabschiedung des<br />

jährlichen Haushaltsvoranschlags zur Erstellung und Genehmigung des Mehrjahreshaushalts.<br />

Der Mehrjahreshaushalt ist e<strong>in</strong> Instrument zur mittelfristigen Planung und be<strong>in</strong>haltet die<br />

f<strong>in</strong>anziellen Mittel für jedes der betreffenden Jahre. Der Zeitraum, den er umfasst, darf nicht<br />

kürzer als drei Jahre und nicht länger als die Dauer des Mehrjahreshaushalts der<br />

entsprechenden Region se<strong>in</strong>. 19 Die Aktualisierung des Mehrjahreshaushaltsplans muss<br />

jährlich erfolgen, wobei e<strong>in</strong>e Anpassung auch während des Haushaltsjahres möglich ist. Der<br />

Mehrjahreshaushalt besitzt Ermächtigungscharakter, d.h., mehrjährige<br />

Ausgabenverpflichtungen dürfen nur dann e<strong>in</strong>gegangen werden, wenn im Mehrjahreshaushalt<br />

der entsprechende Ausgabenvoranschlag mit der erforderlichen Verfügbarkeit vorgesehen ist.<br />

Neben dem jährlichen Haushaltsplan und dem Mehrjahreshaushalt muss e<strong>in</strong> weiteres<br />

Dokument erstellt werden, der sogenannte Begleitbericht 20 . Dieser umfasst denselben<br />

Zeitraum wie der Mehrjahreshaushalt und be<strong>in</strong>haltet die sozio-ökonomischen Merkmale der<br />

Bevölkerung und des Gebietes, der dort herrschenden Wirtschaft und der Dienstleitungen der<br />

Körperschaft, wobei Aufschluss über den E<strong>in</strong>satz von Personal und technischen Mitteln<br />

gegeben wird. Der Bericht gibt e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Beurteilung der f<strong>in</strong>anziellen Mittel, der<br />

Herkunft und der diesbezüglichen B<strong>in</strong>dungen wieder. Was die Ausgaben anbelangt, wird der<br />

Bericht nach Programmen und eventuellen Projekten abgefasst. Im Bericht werden die zu<br />

erreichenden Ziele ausgewiesen, und zwar sowohl haushaltsbezogen als auch <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

Wirkung, die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen. Mit dem<br />

Bericht wird die Wichtigkeit der strategischen Planung unterstrichen. Der Bürgermeister oder<br />

der Präsident der lokalen Körperschaft präsentiert damit se<strong>in</strong>e programmatische Ausrichtung<br />

und die Projekte, die im Laufe se<strong>in</strong>es Mandats realisiert werden sollen. Natürlich muss auch<br />

19 Art. 13 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.<br />

20 Art. 170 des Legislativdekrets Nr. 267 von 2000.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 19<br />

über die Umsetzbarkeit der Programme berichtet werden, d.h., die Ressourcen, der zeitliche<br />

Umfang und die Verantwortung für die Projekte müssen genau def<strong>in</strong>iert se<strong>in</strong>. 21<br />

5.6.2.2 Haushaltsvollzugsplan<br />

Der Haushaltsvollzugsplan ist neben dem jährlichen und mehrjährigen Haushaltsvoranschlag<br />

e<strong>in</strong> weiteres Planungs<strong>in</strong>strument der lokalen Körperschaften. Er vervollständigt <strong>in</strong> denselben<br />

die Dokumente zur Programmierung. Der Haushaltsvollzugsplan wird auf der Grundlage des<br />

Haushaltsvoranschlags vom ausführenden Organ verabschiedet. 22<br />

Der Haushaltsvoranschlag besteht im Wesentlichen aus Leistungsvere<strong>in</strong>barungen, die<br />

zwischen politischer Führung und Verwaltung getroffen werden. Für derartige<br />

Vere<strong>in</strong>barungen hat sich auch die Bezeichnung Kontraktmanagement e<strong>in</strong>gebürgert.<br />

Kontraktmanagement zielt darauf ab, das Interesse auf das Leistungsergebnis zu richten.<br />

Dabei werden die Leistungen (Ziele) klar def<strong>in</strong>iert. Um sie erstellen zu können, erhält jeder<br />

Verantwortungsbereich e<strong>in</strong> Budget. Auch <strong>in</strong>nerhalb der Verwaltung gilt der Grundsatz des<br />

Kontraktmanagements. Die Verantwortlichen der Abteilungen müssen ihren Leistungsauftrag<br />

auf die verantwortlichen Mitarbeiter übertragen und mit ihnen ebenfalls Absprachen über<br />

Leistungen, Budgets und Kompetenzspielräume treffen.<br />

Die Erstellung des Haushaltsvollzugsplans ist für lokale Körperschaften mit mehr als 15.000<br />

E<strong>in</strong>wohnern 23 verpflichtend. Der Vollzugsplan ist gleichzeitig e<strong>in</strong> strategisches Planungs-,<br />

Programmierungs- und effizientes Budgetierungs<strong>in</strong>strument, <strong>in</strong> welchem alle Ziele der<br />

Körperschaft und die dafür vorgesehenen Ressourcen genau festgelegt s<strong>in</strong>d. Um den Plan zu<br />

verwirklichen, ist es notwendig, die Verantwortungsbereiche genau zu def<strong>in</strong>ieren. Jeder<br />

Verantwortungsbereich stellt gleichzeitig e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit dar, der die notwendigen<br />

Ressourcen sowie die Verantwortung übertragen wird, um die angestrebten Ziele erreichen zu<br />

können. Im Budget der Verantwortungsbereiche spiegelt sich das Tätigkeitsprogramm zur<br />

Erreichung der def<strong>in</strong>ierten Ziele wider. 24<br />

Während der Haushaltsvoranschlag e<strong>in</strong> synthetisches Dokument darstellt, werden im PEG die<br />

E<strong>in</strong>nahmekonten ihrerseits <strong>in</strong> Kapitel und Artikel, die Dienstbereiche <strong>in</strong> Kostenstellen und die<br />

Ausgabekonten <strong>in</strong> Kapitel sowie Artikel untergliedert.<br />

21<br />

Franzoni, S.; Zerbato, S.: La lettura avviene attraverso i programmi, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom<br />

10.01.00.<br />

22<br />

Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 2.<br />

23<br />

Die Führung des Haushaltsvollzugsplans <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den der Autonomen Region Trent<strong>in</strong>o-Südtirol ist<br />

für jene mit weniger als 10.000 E<strong>in</strong>wohnern nicht obligatorisch (Dekret der Präsident<strong>in</strong> des<br />

Regionalausschusses Nr. 4/L vom 28. Mai 1999, Art. 10, Abs. 3.).


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 20<br />

Haushaltsvoranschlag Haushaltsvollzugsplan<br />

EINNAHMEN<br />

Titel<br />

Kategorie<br />

E<strong>in</strong>nahmekonten<br />

AUSGABEN<br />

Titel<br />

Aufgaben<br />

Dienstbereiche<br />

Ausgabekonten<br />

• Kapitel<br />

• Artikel<br />

• Kostenstellen<br />

• Kapitel<br />

• Artikel<br />

Abbildung 11: Gliederung des Haushaltsvollzugsplans<br />

Der Haushaltsvollzugsplan ist e<strong>in</strong> Instrument zur Umsetzung des Pr<strong>in</strong>zips der Trennung der<br />

Aufgaben zwischen Politik und Verwaltung. Der Haushaltsvollzugsplan ermöglicht den<br />

Übergang von der Phase politisch-programmatische Ausrichtung auf die Phase Gebarung,<br />

sozusagen e<strong>in</strong>e Übertragung der Entscheidung von den politischen Organen auf die<br />

Führungskräfte der Verwaltung. 25 Das Pr<strong>in</strong>zip der Unterscheidung der Aufgaben der<br />

politischen Organe von jenen der Verwaltungsorgane betrifft alle Körperschaften, unabhängig<br />

von ihrer Größe und Organisationsstruktur. Allerd<strong>in</strong>gs ist die Führung e<strong>in</strong>es<br />

Haushaltsvollzugsplans für lokale Körperschaften unter 15.000 E<strong>in</strong>wohnern nicht<br />

verpflichtend. Dieser Umstand hat zur Folge, dass e<strong>in</strong>ige Körperschaften diese Weisung so<br />

auslegen, dass das politische Organ über die zu verwaltenden Mittel direkt verfügen kann. Im<br />

Art. 3 des Legislativdekrets Nr. 80 vom 31. März 1998 werden die Aufgaben der Politik<br />

aufgelistet, die im Wesentlichen <strong>in</strong> der politischen Richtungsgebung und der Formulierung<br />

sowie Kontrolle von Zielen und Programmen besteht. Die Führungskräfte h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d für<br />

die Umsetzung der Verwaltungsakte und –verordnungen zuständig. Dies be<strong>in</strong>haltet die<br />

autonome Ausgabentätigung, die selbstständige Organisation der Personalressourcen sowie<br />

24 Bisio, L.; Pignatti, O.: Via libera ai budget di settore, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 07.04.97.<br />

25 Bisio, L.; Mastrogiuseppe, P.: (1996) S. 14.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 21<br />

die Durchführung von Kontrollen. Die Führungskräfte s<strong>in</strong>d somit ausschließlich für die<br />

Resultate ihrer Verwaltungstätigkeit verantwortlich. Diese Regelung darf nur durch<br />

spezifische gesetzliche Anordnungen aufgehoben werden. 26<br />

Folgende Abbildung verdeutlicht noch e<strong>in</strong>mal die e<strong>in</strong>zelnen Planungsdokumente <strong>in</strong> den<br />

lokalen Körperschaften:<br />

5.6.2.3 Rechnungslegung<br />

Gesetzgebendes/<br />

Beschlussfassendes Organ<br />

HAUSHALTS-<br />

VORANSCHLAG<br />

Ausführendes Organ<br />

HAUSHALTS-<br />

VOLLZUGSPLAN<br />

Führungskräfte<br />

Mitarbeiter<br />

MEHRJÄHRIGER<br />

HAUSHALT<br />

Abbildung 12: Planungsdokumente<br />

In den lokalen Körperschaften orientiert man sich verstärkt an der Effizienzmessung über die<br />

Abschlussrechnung. Neben der Haushaltsrechnung umfasst die Abschlussrechnung neue<br />

Dokumente wie die Erfolgs- und Vermögensrechnung. Schon das Gesetz Nr. 142 von 1990<br />

forderte, dass „die Gebarungsresultate mittels e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftlichen<br />

Rechnungswesens ermittelt werden und <strong>in</strong> der Abschlussrechnung zusammen mit der F<strong>in</strong>anz-<br />

26 Poll<strong>in</strong>i, M.: Servizi: per i dirigenti budget obbligatorio, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 10.07.00.<br />

P o l i t i k<br />

V e r w a l t u n g


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 22<br />

und Vermögensrechnung dargestellt werden müssen“. Weiters muss der Rechnungslegung e<strong>in</strong><br />

Bericht beigelegt werden, der auf der Grundlage der erreichten Resultate und der<br />

entstandenen Kosten die Effektivität der Tätigkeit beurteilt.<br />

Das Legislativdekret Nr. 77 von 1995 sieht folgende Dokumente der Abschlussrechnung <strong>in</strong><br />

den lokalen Körperschaften vor:<br />

Haushaltsrechnung<br />

a) Haushaltsrechnung<br />

Abschlussrechnung<br />

Erfolgsrechnung<br />

Abbildung 13: Abschlussrechnung<br />

Vermögensrechnung<br />

Die Haushaltsrechnung, die ja bereits existierte, gibt Aufschluss über die Ergebnisse der im<br />

jährlichen Haushaltsvoranschlag ermächtigten Gebarung. Die Haushaltsrechnung muss,<br />

getrennt nach Kompetenz und Rückständen, für jedes E<strong>in</strong>nahmekonto und Ausgabekonto<br />

sowie für jedes Kapitel betreffend die Dienste für Rechnung Dritter, Folgendes enthalten:<br />

• E<strong>in</strong>nahmen: festgestellte Beträge, getrennt nach e<strong>in</strong>gehobener bzw. noch e<strong>in</strong>zuhebender<br />

Summe<br />

• Ausgaben: zweckgebundene Beträge, getrennt nach bezahlter bzw. noch zu bezahlender<br />

Summe<br />

b) Erfolgsrechnung<br />

Die E<strong>in</strong>führung der Erfolgsrechnung als Dokument zur Darstellung der Gebarungsergebnisse<br />

br<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Annäherung der lokalen Körperschaften an die privaten Unternehmen mit sich.<br />

Die Erfolgsrechnung gibt Aufschluss über die positiven und negativen Ergebnisse (Erträge<br />

und Aufwendungen), welche die Tätigkeit der Körperschaft betreffen. Die F<strong>in</strong>anzdaten bilden<br />

den Ausgangspunkt der Erstellung.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 23<br />

Zu den Erträgen werden folgende Posten gezählt: Steuere<strong>in</strong>nahmen, laufende Zuweisungen,<br />

E<strong>in</strong>nahmen aus öffentlichen Dienstleistungen und Vermögensverwaltung, F<strong>in</strong>anze<strong>in</strong>nahmen,<br />

nicht bestehende Passiva, außerordentliche Erträge und der Mehrwert aus Veräußerungen.<br />

Zu den Aufwendungen gehören: Erwerb von Rohstoffen und Verbrauchsgütern,<br />

Dienstleistungen, Verwendung von Gütern Dritter, Aufwendungen für das Personal,<br />

Zuweisungen an Dritte, Passivz<strong>in</strong>sen und anderweitige f<strong>in</strong>anzielle Belastungen, Steuern und<br />

Abgaben zu Lasten der Körperschaft, außerordentliche Belastungen e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Entwertung der Guthaben, Wertm<strong>in</strong>derungen aus Veräußerungen, Abschreibungen und nicht<br />

bestehende Aktiva, wie verm<strong>in</strong>derte Guthaben und verr<strong>in</strong>gerte Aktivrückstände. In der<br />

Verordnung über das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Körperschaften kann e<strong>in</strong>e detaillierte Erfolgsrechnung nach Dienstbereichen oder<br />

Kostenstellen vorgesehen werden.<br />

Die lokalen Körperschaften erstellen die Erfolgsrechnung nach folgendem Schema:


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 24<br />

A) E<strong>in</strong>künfte der Gebarung<br />

1. Steuere<strong>in</strong>künfte<br />

2. E<strong>in</strong>künfte aus Zuweisungen<br />

3. E<strong>in</strong>künfte aus öffentlichen Diensten<br />

4. E<strong>in</strong>künfte aus Vermögensverwaltung<br />

5. Sonstige E<strong>in</strong>künfte<br />

6. E<strong>in</strong>künfte aus Baukonzessionen<br />

7. Erhöhung des Anlagevermögens aufgrund <strong>in</strong>terner Arbeiten<br />

8. Änderung der Vorräte an <strong>in</strong> der Herstellung bef<strong>in</strong>dlichen Produkten<br />

E<strong>in</strong>künfte der Gebarung (A) <strong>in</strong>sgesamt<br />

B) Kosten der Gebarung<br />

9. Personal<br />

10. Ankauf von Rohstoffen und/oder Verbrauchsgütern<br />

11. Änderung der Vorräte an Rohstoffen und/oder Verbrauchsgütern<br />

12. Dienstleistungen<br />

13. Nutzung von Gütern Dritter (z.B. Leas<strong>in</strong>g, Miete usw.)<br />

14. Zuweisungen<br />

15. Steuern und Gebühren<br />

16. Abschreibungen<br />

Kosten der Gebarung (B) <strong>in</strong>sgesamt<br />

Ergebnis der Gebarung (A – B)<br />

C) E<strong>in</strong>künfte und Lasten betreffend Sonderbetriebe und<br />

Betriebsbeteiligungen<br />

17. Gew<strong>in</strong>ne<br />

18. Z<strong>in</strong>sen auf Kapitalausstattung<br />

19. Zuweisungen zugunsten von Sonderbetrieben und<br />

Betriebsbeteiligungen<br />

Insgesamt (C) (17 + 18 – 19)<br />

Ergebnis der Gebarung (A+B+/-C)<br />

D) F<strong>in</strong>anzerträge/-lasten<br />

20. Aktivz<strong>in</strong>sen<br />

21. Passivz<strong>in</strong>sen<br />

- auf Darlehen und Anleihen<br />

- auf Obligationen<br />

- auf Vorschüsse<br />

- Sonstiges<br />

Insgesamt (D) (20 – 21)<br />

E) Außerordentliche E<strong>in</strong>künfte und Lasten<br />

E<strong>in</strong>künfte<br />

22. Nichtbestehen von Passiva<br />

23. Außerordentliche E<strong>in</strong>nahmen<br />

24. Wertsteigerungen des Vermögens<br />

E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong>sgesamt (e.1) (22 + 23 + 24)<br />

Lasten<br />

25. Nichtbestehen von Aktiva<br />

26. Wertm<strong>in</strong>derungen des Vermögens<br />

27. Rücklagen für une<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gliche Forderungen<br />

28. Außerordentliche Lasten<br />

Lasten <strong>in</strong>sgesamt (e.2) (25+26+27+28)<br />

Insgesamt (E) (e.1 – e.2)<br />

Erfolgsergebnis (A-B)+/-C+/-D+/-E<br />

Abbildung 14: Erfolgsrechnung<br />

Teilbeträge Beträge<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Gesamtbeträge<br />

Überleitungsaufstellung<br />

Der Erfolgsrechnung ist e<strong>in</strong>e Überleitungsaufstellung beizufügen, aus welcher, ausgehend von<br />

den f<strong>in</strong>anziellen Daten der laufenden Gebarung und unter H<strong>in</strong>zufügung wirtschaftlicher<br />

Elemente, das endgültige Erfolgsergebnis hervorgeht. Die Erstellung von<br />

Zwischenergebnissen während des Jahres ist mit dieser Methode allerd<strong>in</strong>gs mit erheblichem<br />

Aufwand verbunden.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 25<br />

I. Titel Laufende Ausgaben<br />

1. Personal<br />

2. Ankauf von<br />

Verbrauchsgütern<br />

und/oder Rohstoffen<br />

3. Dienstleistungen<br />

4. Verwendung von<br />

Gütern Dritter<br />

5. Zuweisungen<br />

6. ...<br />

Überleitungsaufstellung<br />

Transitorische Antizipative Sonstige<br />

Ausgaben RechnungsabgrenRechnungsabgrenBerichtiverpflichzungen (Aktiva) zungen (Passiva) gungentungen<br />

des<br />

KompeAnfäng- Endgültig Anfäng- Endgültig F<strong>in</strong>anzertenzlich<br />

(+) (-) lich (+) (-) gebnisses<br />

ERFOLGS-<br />

RECHNUNG<br />

Anmerkungen<br />

VERMÖGENSRECHNUNG<br />

Bezug V.R. Aktiva Bezug V.R. Passiva<br />

(-) Bezug E.R. (1S+2S+3S+<br />

4S+5S+6S)<br />

(1S) (2S) (3S) (4S) (5S) (6S)<br />

(7S)<br />

Abbildung 15: Überleitungsaufstellung<br />

Neben der Überleitungsaufstellung existieren weitere Methoden, die Erfolgsrechnung zu<br />

erstellen, welche nicht im Gesetz genannt s<strong>in</strong>d:<br />

(1) Doppelte Buchhaltung: E<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes Buchhaltungssystem (Integration<br />

(2)<br />

F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung) ermöglicht e<strong>in</strong>e zeitgleiche<br />

Erfassung der F<strong>in</strong>anz-, Vermögens- und Kostenrechnungsdaten. Die Erstellung der<br />

Abschlussdokumente wird erheblich erleichtert. Auch Zwischenergebnisse während des<br />

Jahres können ohne großen Arbeitsaufwand erstellt werden.<br />

E<strong>in</strong>fache Buchhaltung: In dieser getrennt von der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung laufenden<br />

Buchhaltung versucht man Daten aus der F<strong>in</strong>anzrechnung für die Kostenrechnung zu<br />

generieren. Sie stützt sich auf ke<strong>in</strong>e spezifische Methode.<br />

c) Vermögensrechnung<br />

Die Vermögensrechnung, die neben der Erfolgsrechnung e<strong>in</strong> weiteres neues Instrument <strong>in</strong> der<br />

Abschlussrechnung darstellt, weist die Ergebnisse der Vermögensgebarung aus und stellt den<br />

Vermögensstand am Ende des Haushaltsjahres fest. Die Struktur der Vermögensrechnung<br />

stellt e<strong>in</strong>e detaillierte Auflistung aller Vermögenspositionen nach Anfangsbestand, haushaltsbzw.<br />

f<strong>in</strong>anzwirksamen und nicht haushaltswirksamen Veränderungen, Endbestand sowie<br />

eventuellen Abschreibungen dar. Nicht f<strong>in</strong>anzwirksame Vermögensänderungen führen<br />

ausschließlich zu e<strong>in</strong>er Änderung des Anfangsbestands. Die Vermögensrechnung der lokalen<br />

Körperschaften orientiert sich an der Bilanz der Aktiengesellschaften entsprechend den<br />

europäischen Normen. Die folgende Tabelle gibt e<strong>in</strong>e Übersicht über die Vermögensrechnung<br />

der lokalen Körperschaften:


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 26<br />

AKTIVA PASSIVA<br />

A) ANLAGEVERMÖGEN<br />

I. Immaterielles Anlagevermögen<br />

1. Mehrjährige kapitalisierte Kosten*<br />

II. Sachanlagevermögen<br />

1. Domänengüter*<br />

2. Grundstücke (nicht verfügbares Vermögen)<br />

3. Grundstücke (verfügbares Vermögen)<br />

4. Gebäude (nicht verfügbares Vermögen)*<br />

5. Gebäude (verfügbares Vermögen)*<br />

6. Masch<strong>in</strong>en, Geräte und Anlagen*<br />

7. EDV-Ausstattung und EDV-Systeme*<br />

8. Kraftfahrzeuge und Motorräder*<br />

9. Möbel und Büromasch<strong>in</strong>en*<br />

10. Sachgesamtheit (nicht verfügbares Verm.)*<br />

11. Sachgesamtheit (verfügbares Vermögen)*<br />

12. Sachenrechte auf Güter Dritter<br />

13. Anlagen im Bau<br />

III. F<strong>in</strong>anzanlagevermögen<br />

1. Beteiligungen an:<br />

a) abhängigen Unternehmen<br />

b) verbundenen Unternehmen<br />

c) sonstigen Unternehmen<br />

2. Forderungen gegenüber:<br />

a) abhängigen Unternehmen<br />

b) verbundenen Unternehmen<br />

c) sonstigen Unternehmen<br />

3. Wertpapiere (mittel- und langfristige<br />

Investitionen)<br />

4. Zweifelhafte Forderungen (unter Abzug des<br />

Fonds für une<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gliche Forderungen)<br />

5. Forderungen für Kautionsh<strong>in</strong>terlegungen<br />

B) UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. Vorräte<br />

II. Forderungen<br />

1. an Abgabepflichtige<br />

2. an Körperschaften des ,erweiterten’<br />

öffentlichen Bereichs:<br />

a) Staat: - laufende<br />

- auf Kapitalkonto<br />

b) Prov<strong>in</strong>z: - laufende<br />

- auf Kapitalkonto<br />

c) Sonstige: - laufende<br />

- auf Kapitalkonto<br />

3. an verschiedene Schuldner:<br />

a) an Nutznießer öffentlicher Dienste<br />

b) an Nutznießer von Vermögensgütern<br />

c) an andere - laufende<br />

- auf Kapitalkonto<br />

d) aus der Veräußerung von<br />

Vermögensgütern<br />

e) aus für Dritte entrichteten Beträgen<br />

4. Mehrwertsteuerguthaben<br />

5. für E<strong>in</strong>lagen:<br />

a) bei Banken<br />

b) bei Depositen- u. Darlehenskasse<br />

III. F<strong>in</strong>anzvermögen, das ke<strong>in</strong><br />

Anlagevermögen darstellt<br />

1. Wertpapiere<br />

IV. Flüssige Mittel<br />

1. Kassafonds<br />

2. Banke<strong>in</strong>lagen<br />

C) RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />

I. Antizipative Aktiva<br />

II. Transitorische Aktiva<br />

DURCHLAUFPOSTEN<br />

D) DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN<br />

E) SONDERBETRIEBEN ÜBERTRAGENE<br />

GÜTER<br />

F) GÜTER DRITTER<br />

A) EIGENKAPITAL<br />

I. Nettovermögen<br />

II. Nettovermögen Domänengüter<br />

B) EINLAGEN<br />

I. E<strong>in</strong>lagen aus Zuweisungen auf Kapitalkonto<br />

II. E<strong>in</strong>lagen aus Baukonzessionen<br />

C) VERBINDLICHKEITEN<br />

I. F<strong>in</strong>anzierungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

1) aus kurzfristigen F<strong>in</strong>anzierungen<br />

2) aus Darlehen und Anleihen<br />

3) aus Obligationsanleihen<br />

4) aus mehrjährigen Schulden<br />

II. Gebarungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

III. Mehrwertsteuerschulden<br />

IV. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Kassenvorschüssen<br />

V. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten für die von Dritten<br />

vorgestreckten Beträgen<br />

VI. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber<br />

1) abhängigen Unternehmen<br />

2) verbundenen Unternehmen<br />

3) sonstigen Unternehmen (Sonderbetrieben,<br />

Konsortien, E<strong>in</strong>richtungen)<br />

VII. Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

D) RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN<br />

I. Antizipative Passiva<br />

II. Transitorische Passiva<br />

DURCHLAUFPOSTEN<br />

E) VERPFLICHTUNGEN FÜR<br />

DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN<br />

F) EINLAGEN IN SONDERBETRIEBEN<br />

G) GÜTER DRITTER<br />

* unter Abzug des entsprechenden Abschreibungsfonds<br />

Abbildung 16: Vermögensrechnung


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 27<br />

Die Abschlussrechnung wird <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni des darauf folgenden Jahres genehmigt und<br />

muss den Bericht des Revisionsorgans berücksichtigen. 27<br />

Der Abschlussrechnung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:<br />

• Begleitbericht des ausführenden Organs der lokalen Körperschaft: Dort wird die<br />

Wirksamkeit der Verwaltungstätigkeit mit Bezug auf die genehmigten Programme und die<br />

bestrittenen Kosten bewertet.<br />

• Bericht der Rechnungsprüfer: Der Bericht prüft die Übere<strong>in</strong>stimmung der<br />

Abschlussrechnung mit den Ergebnissen der Gebarung. Er enthält Anmerkungen und<br />

Vorschläge zu e<strong>in</strong>er effizienteren, effektiveren und wirtschaftlicheren Gebarung.<br />

• Verzeichnis der aktiven und passiven Rückstände, die nach Bezugsjahr getrennt s<strong>in</strong>d.<br />

Das System des wirtschaftlichen und vermögensrelevanten Rechnungswesens sowie die<br />

Abschlussdokumente der lokalen Körperschaften lassen sich folgendermaßen darstellen: 28<br />

Integriertes<br />

Informationssystem<br />

im<br />

Rechnungswesen<br />

• Messung der Zunahme/Abnahme<br />

des Vermögens<br />

• Analyse der Kosten und der Erträge<br />

• Vergleich der wirtschaftlichen<br />

Resultate<br />

• E<strong>in</strong>richtung von Budgets für Dienste<br />

und Kostenstellen<br />

• Make or Buy-Entscheidungen<br />

• Errechnung von Tarifen<br />

• Wirtschaftliche Kontrolle der<br />

Gebarung<br />

Vermögensrechnung,Erfolgsrechnung<br />

und<br />

Überleitungsaufstellung<br />

Abbildung 17: System des Rechnungswesens der lokalen Körperschaften<br />

5.6.2.4 Buchhaltungssystem<br />

Wie bereits angesprochen, schreibt das Legislativdekret ke<strong>in</strong> Buchhaltungssystem vor, d.h.,<br />

die lokalen Körperschaften können e<strong>in</strong> ihren Erfordernissen entsprechendes<br />

Buchhaltungssystem e<strong>in</strong>führen. Aufgrund der durch das Legislativdekret Nr. 77 von 1995<br />

27 Bruno, F.: L’efficienza si misura dal consuntivo, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 07.06.99.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 28<br />

gestellten Anforderungen an das neue Haushalts- und Rechnungswesen wird das Augenmerk<br />

verstärkt <strong>in</strong> Richtung Doppelte Buchhaltung gelenkt. Der Nutzen der doppelten Buchführung<br />

liegt gerade <strong>in</strong> der Möglichkeit, die Geschäftsfälle <strong>in</strong> ihrem f<strong>in</strong>anziellen und ökonomischen<br />

Aspekt abzubilden. Die Integration ermöglicht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Darstellung der Ergebnisse der<br />

Gebarung. E<strong>in</strong>e größere Bedeutung erhält das wirtschaftliche Rechnungswesen und damit die<br />

doppelte Buchführung dadurch, dass die lokalen Körperschaften zunehmend mehr an<br />

F<strong>in</strong>anzautonomie erhalten und auf diese Weise auf genaue, detaillierte und ständig verfügbare<br />

Daten ihrer F<strong>in</strong>anz-, Vermögens- und Erfolgssituation angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

5.6.2.5 Fristen zur Umsetzung des neuen Rechnungswesens <strong>in</strong> den lokalen<br />

Körperschaften 29<br />

Die Bestimmungen zum Haushaltsvoranschlag fanden mit Beg<strong>in</strong>n des F<strong>in</strong>anzjahres 1996<br />

Anwendung. Für die Erfolgsrechnung gelten unterschiedliche Term<strong>in</strong>e, je nach<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl der lokalen Körperschaften. So müssen Körperschaften mit mehr als 100.000<br />

E<strong>in</strong>wohnern bereits 1996 die Bestimmungen zur Erfolgsrechnung umsetzen und jene mit<br />

weniger als 5.000 E<strong>in</strong>wohnern erst ab dem Jahr 1999.<br />

Für die lokalen Körperschaften der Autonomen Prov<strong>in</strong>z Bozen-Südtirol gelten eigene<br />

Bestimmungen. Im Art. 2 des Dekrets der Präsident<strong>in</strong> des Regionalausschusses Nr. 10/L vom<br />

28. Dezember 1999 werden die Fristen für die Anwendung des neuen Rechnungswesens der<br />

lokalen Körperschaften festgesetzt: Das neue Rechnungswesen muss mit dem F<strong>in</strong>anzjahr<br />

2001 umgesetzt werden. Die örtlichen Körperschaften müssen <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni 2000 die<br />

Inventare vervollständigen und den Vermögensbestand erfassen (Art. 1). Die Bestimmungen<br />

laut Art. 32 (Erfolgsrechnung), Art. 33 (Überleitungsaufstellung) und Art. 34<br />

(Vermögensrechnung) des Dekrets der Präsident<strong>in</strong> des Regionalausschusses Nr. 4/L vom 28.<br />

Mai 1999 werden nach folgenden Modalitäten angewandt:<br />

• Jahr 2002: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung von über 30.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

• Jahr 2003: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung von 5.000 bis 30.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

• Jahr 2004: für die Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung unter 5.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

Für die Bezirksgeme<strong>in</strong>schaften gilt jenes Jahr, das für die Geme<strong>in</strong>de mit der höchsten<br />

E<strong>in</strong>wohnerzahl <strong>in</strong>nerhalb der betreffenden Bezirksgeme<strong>in</strong>schaft vorgesehen ist.<br />

28 Latella, G.: Conciliazione: prospetto rebus, <strong>in</strong> Tageszeitung: Il Sole 24 Ore vom 03.05.99.<br />

29 Art. 115 des Legislativdekrets Nr. 77 von 1995.


Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens 29<br />

5.6.3 Kritik an den unterschiedlichen haushaltsrechtlichen<br />

Bestimmungen auf zentralstaatlicher und lokaler Ebene<br />

Die unterschiedlichen Ansätze und Pr<strong>in</strong>zipien des Haushalts- und Rechnungswesens auf<br />

zentralstaatlicher und lokaler Ebene implizieren e<strong>in</strong>e Reihe von Schwachpunkten. Die<br />

Prov<strong>in</strong>zen und Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d autonome Körperschaften. Sie führen eigene Aufgaben durch,<br />

aber auch solche, die ihnen vom Staat und der Region nach dem Pr<strong>in</strong>zip der Subsidiarität<br />

übertragen wurden. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Verwaltungsebenen Geme<strong>in</strong>de –<br />

Prov<strong>in</strong>z – Region eng zusammenarbeiten müssen. Aus diesem Grund ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll,<br />

dass für die Kontrolle der Ausgaben durch die Region die Buchhaltungsordnung der Regionen<br />

und der lokalen Körperschaften abgestimmt wären. Mit e<strong>in</strong>heitlichen Pr<strong>in</strong>zipien und Modellen<br />

könnten Synergien zwischen jenen Körperschaften geschaffen werden, die kooperieren<br />

müssen. Alle<strong>in</strong> die Kommunikation könnte effizienter und e<strong>in</strong>facher gestaltet werden, würde<br />

man dieselben Begriffe <strong>in</strong> der Buchhaltung verwenden. E<strong>in</strong> Beispiel für die unterschiedliche<br />

Begriffsverwendung ist die Bezeichnung Intervento, die <strong>in</strong> den zwei Buchhaltungsordnungen<br />

unterschiedliche Bedeutung hat. In der zentralstaatlichen Ordnung versteht man darunter e<strong>in</strong>e<br />

besondere Maßnahme zur Verfolgung e<strong>in</strong>es Ziels, <strong>in</strong> der Ordnung der lokalen Körperschaften<br />

bezeichnet der Begriff die Ausgabeposten der Dienstbereiche (Produktionsfaktoren) <strong>in</strong> der<br />

Bilanz.<br />

Die unterschiedlichen Systeme gewährleisten nicht, dass sich die Verantwortlichen von<br />

Politik und Verwaltung ohne Schwierigkeiten <strong>in</strong> den Planungsdokumenten der anderen<br />

Körperschaften zurechtf<strong>in</strong>den. Durch die verstärkte Übertragung von Befugnissen und<br />

Aufgaben von der Region auf die Prov<strong>in</strong>zen und Geme<strong>in</strong>den aufgrund der Bassan<strong>in</strong>i-Gesetze<br />

verstärken sich die genannten Probleme. Die Region übernimmt zunehmend programmatische<br />

Aufgaben und delegiert die operative Durchführung an die lokalen Körperschaften. Die<br />

Kontrolle über die geleisteten Ausgaben liegt wiederum bei der Region. Diese Kontrolle der<br />

übertragenen Mittel ist jedoch <strong>in</strong> ihrer Durchführung aufgrund der unterschiedlichen<br />

Instrumente und Methoden relativ kompliziert und somit nicht unmittelbar möglich. Die<br />

unterschiedliche Art der Klassifizierung der Haushalte macht e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung der<br />

verschiedenen Planungsdokumente schwierig. 30<br />

30 Racca, E.: Manca il filo rosso con le autonomie locali, <strong>in</strong> Tageszeitung : Il Sole 24 Ore vom 01.05.00.

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