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Prämiensparen flexibel Bonus 100 - Förde Sparkasse

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Veröffentlichung<br />

Der jeweils gültige Zinssatz des <strong>Prämiensparen</strong>- <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ wird im Preisaushang sowie<br />

kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im<br />

Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen Zinsanpassungen informiert.<br />

5. Beendigung des Sparvertrages<br />

5.1 Verfügung nach Kündigung<br />

Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag vorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />

Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer<br />

4. der Bedingungen für den Sparverkehr (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der<br />

Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />

5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />

Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig, zurückgezahlt,<br />

so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch für Verfügungen über kapitalisierte Zinsen/<br />

Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts oder von Vorschusszinsen<br />

bleibt unberührt.<br />

5.3 Nachholfrist<br />

Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />

nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt werden. Wenn der Sparer<br />

die vereinbarten laufenden Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />

Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />

5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />

Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />

mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt für das vorhandene Sparguthaben nach<br />

einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufenden Sparbeiträge<br />

nicht mehr erbringt.<br />

5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />

Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />

Prämie des jeweils laufenden Sparjahres.<br />

5.6 Laufzeit des Vertrages<br />

Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre.<br />

6. Ergänzende Vereinbarungen<br />

6.1 Gläubiger<br />

Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />

6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />

Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />

einzeln berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />

6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit geltenden Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und<br />

die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Vertragsbestandteil sind. Die AGB, die Bedingungen für den<br />

Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und die Sonderbedingungen für den Sparverkehr liegen in den<br />

Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können im Internet abgerufen werden. Im Verhältnis zu den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-<br />

Sparverkehr) gehen die Sonderbedingungen für den Sparverkehr diesen vor.<br />

Stand: Oktober 2011

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