Prämiensparen flexibel Bonus 100 - Förde Sparkasse
Prämiensparen flexibel Bonus 100 - Förde Sparkasse
Prämiensparen flexibel Bonus 100 - Förde Sparkasse
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<strong>Förde</strong> <strong>Sparkasse</strong><br />
Sonderbedingungen für den Sparverkehr: <strong>Prämiensparen</strong> - <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“<br />
1. Sparurkunde<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> erstellt bei Vertragsabschluss ein Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuch, das dem Kunden ausge-<br />
händigt wird. Der Kunde kann den jeweiligen Kontostand über das Kontoservice-Terminal oder im Internet<br />
abrufen. Die <strong>Sparkasse</strong> versendet einmal jährlich den Jahreskontoauszug.<br />
2. Sparbeiträge<br />
<strong>Prämiensparen</strong> – <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ ist ein Sparvertrag, auf den monatlich ein festgelegter Betrag<br />
(Sparbeitrag) per Lastschrift eingezahlt wird. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,00 EUR. Das erste<br />
Sparjahr beginnt mit Vertragsbeginn. Zusätzlich kann bei Vertragsbeginn eine Einmalzahlung ohne<br />
Prämienanspruch geleistet werden. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge bis zum Mindestsparbeitrag ist<br />
möglich. Eine Erhöhung der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies gilt auch dann, wenn der Sparbeitrag<br />
zuvor herabgesetzt worden war.<br />
3. Lastschrift<br />
Die monatlichen Einzahlungen werden per Lastschrift eingezogen. Die Ausführung der Lastschrift kann<br />
unterbleiben, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei der <strong>Sparkasse</strong> vorhanden ist.<br />
Sofern die Lastschrift mangels Deckung nicht eingezogen werden konnte, ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt, den<br />
Lastschrifteinzug zu löschen. Änderungen und Löschungen von Lastschrifteinzügen sind der <strong>Sparkasse</strong><br />
spätestens 1 Werktag vor dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche<br />
können erst zum nächstmöglichen Ausführungstermin berücksichtigt werden.<br />
4. Zinsen und Prämien<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird<br />
durch Aushang in den Geschäftsräumen der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegeben und kann im Internet abgerufen<br />
oder telefonisch erfragt werden. Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende eines<br />
Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils ab-<br />
gelaufenen Sparjahres.<br />
Der Zinssatz des <strong>Prämiensparen</strong>- <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ ergibt sich aus dem ermittelten Referenzzinssatz<br />
abzüglich eines Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Die Anpassung des variablen Zinssatzes<br />
richtet sich nach der Veränderung des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes.<br />
Referenzzinssatz<br />
Der Referenzzinssatz errechnet sich aus den Monatsdurchschnittssätzen des vor dem Überprüfungstermin<br />
liegenden Monats des 3-Monats- und des 12-Monats-EURIBOR sowie der Umlaufsrenditen der öffentlichen<br />
Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 und von über 9 bis<br />
einschließlich 10 Jahren. Dabei werden die jeweiligen Sätze wie folgt gewichtet:<br />
EURIBOR Dreimonatsgeld* mit 30%<br />
EURIBOR Zwölfmonatsgeld** mit 10%<br />
Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />
Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 Jahren*** mit 50%<br />
Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />
Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren**** mit 10%<br />
Quelle: Jeweils Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de im Internet<br />
* Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0316<br />
** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0343<br />
*** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />
Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4265<br />
**** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />
Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4271<br />
Überprüfung/Anpassung<br />
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Sparkasse</strong> regelmäßig zum dem Quartalsbeginn<br />
vorangehenden 15. bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt<br />
der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />
Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Basiszinssatz mit<br />
Wirkung zum 1. Bankarbeitstag des folgenden Quartals auf den Zinssatz des Referenzzinses abzüglich des<br />
Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Der sich ergebende Wert wird kaufmännisch gerundet.<br />
Um einen nur auf die Zahlen 0 oder 5 endenden Zinssatz darstellen zu können, ergibt sich nach erfolgter<br />
kaufmännischer Rundung die 2. Nachkommastelle des Basiszinssatzes nach folgender Regel, wobei das<br />
Aufrunden auf die Zahl 0 die erste Nachkommastelle um ein Zehntel erhöht:<br />
2. Nachkommastelle = 0 und 5: unverändert<br />
= 1 und 2: Abrundung auf 0<br />
= 3 und 4: Aufrundung auf 5<br />
= 6 und 7: Abrundung auf 5<br />
= 8 und 9: Aufrundung auf 0
Veröffentlichung<br />
Der jeweils gültige Zinssatz des <strong>Prämiensparen</strong>- <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ wird im Preisaushang sowie<br />
kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im<br />
Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen Zinsanpassungen informiert.<br />
5. Beendigung des Sparvertrages<br />
5.1 Verfügung nach Kündigung<br />
Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />
nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag vorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />
Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer<br />
4. der Bedingungen für den Sparverkehr (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb<br />
eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der<br />
Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />
5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />
Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig, zurückgezahlt,<br />
so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch für Verfügungen über kapitalisierte Zinsen/<br />
Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts oder von Vorschusszinsen<br />
bleibt unberührt.<br />
5.3 Nachholfrist<br />
Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />
nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt werden. Wenn der Sparer<br />
die vereinbarten laufenden Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />
Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />
5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />
Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />
mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt für das vorhandene Sparguthaben nach<br />
einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufenden Sparbeiträge<br />
nicht mehr erbringt.<br />
5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />
Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />
Prämie des jeweils laufenden Sparjahres.<br />
5.6 Laufzeit des Vertrages<br />
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre.<br />
6. Ergänzende Vereinbarungen<br />
6.1 Gläubiger<br />
Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />
6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />
Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />
einzeln berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />
6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit geltenden Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und<br />
die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Vertragsbestandteil sind. Die AGB, die Bedingungen für den<br />
Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und die Sonderbedingungen für den Sparverkehr liegen in den<br />
Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können im Internet abgerufen werden. Im Verhältnis zu den<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-<br />
Sparverkehr) gehen die Sonderbedingungen für den Sparverkehr diesen vor.<br />
Stand: Oktober 2011