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Prämiensparen flexibel Bonus 100 - Förde Sparkasse

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<strong>Förde</strong> <strong>Sparkasse</strong><br />

Sonderbedingungen für den Sparverkehr: <strong>Prämiensparen</strong> - <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“<br />

1. Sparurkunde<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> erstellt bei Vertragsabschluss ein Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuch, das dem Kunden ausge-<br />

händigt wird. Der Kunde kann den jeweiligen Kontostand über das Kontoservice-Terminal oder im Internet<br />

abrufen. Die <strong>Sparkasse</strong> versendet einmal jährlich den Jahreskontoauszug.<br />

2. Sparbeiträge<br />

<strong>Prämiensparen</strong> – <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ ist ein Sparvertrag, auf den monatlich ein festgelegter Betrag<br />

(Sparbeitrag) per Lastschrift eingezahlt wird. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,00 EUR. Das erste<br />

Sparjahr beginnt mit Vertragsbeginn. Zusätzlich kann bei Vertragsbeginn eine Einmalzahlung ohne<br />

Prämienanspruch geleistet werden. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge bis zum Mindestsparbeitrag ist<br />

möglich. Eine Erhöhung der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies gilt auch dann, wenn der Sparbeitrag<br />

zuvor herabgesetzt worden war.<br />

3. Lastschrift<br />

Die monatlichen Einzahlungen werden per Lastschrift eingezogen. Die Ausführung der Lastschrift kann<br />

unterbleiben, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei der <strong>Sparkasse</strong> vorhanden ist.<br />

Sofern die Lastschrift mangels Deckung nicht eingezogen werden konnte, ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt, den<br />

Lastschrifteinzug zu löschen. Änderungen und Löschungen von Lastschrifteinzügen sind der <strong>Sparkasse</strong><br />

spätestens 1 Werktag vor dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche<br />

können erst zum nächstmöglichen Ausführungstermin berücksichtigt werden.<br />

4. Zinsen und Prämien<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird<br />

durch Aushang in den Geschäftsräumen der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegeben und kann im Internet abgerufen<br />

oder telefonisch erfragt werden. Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende eines<br />

Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils ab-<br />

gelaufenen Sparjahres.<br />

Der Zinssatz des <strong>Prämiensparen</strong>- <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ ergibt sich aus dem ermittelten Referenzzinssatz<br />

abzüglich eines Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Die Anpassung des variablen Zinssatzes<br />

richtet sich nach der Veränderung des zugrunde liegenden Referenzzinssatzes.<br />

Referenzzinssatz<br />

Der Referenzzinssatz errechnet sich aus den Monatsdurchschnittssätzen des vor dem Überprüfungstermin<br />

liegenden Monats des 3-Monats- und des 12-Monats-EURIBOR sowie der Umlaufsrenditen der öffentlichen<br />

Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 und von über 9 bis<br />

einschließlich 10 Jahren. Dabei werden die jeweiligen Sätze wie folgt gewichtet:<br />

EURIBOR Dreimonatsgeld* mit 30%<br />

EURIBOR Zwölfmonatsgeld** mit 10%<br />

Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />

Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 Jahren*** mit 50%<br />

Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />

Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren**** mit 10%<br />

Quelle: Jeweils Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de im Internet<br />

* Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0316<br />

** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0343<br />

*** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />

Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4265<br />

**** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />

Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4271<br />

Überprüfung/Anpassung<br />

Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Sparkasse</strong> regelmäßig zum dem Quartalsbeginn<br />

vorangehenden 15. bzw. dem darauffolgenden Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt<br />

der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />

Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Basiszinssatz mit<br />

Wirkung zum 1. Bankarbeitstag des folgenden Quartals auf den Zinssatz des Referenzzinses abzüglich des<br />

Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Der sich ergebende Wert wird kaufmännisch gerundet.<br />

Um einen nur auf die Zahlen 0 oder 5 endenden Zinssatz darstellen zu können, ergibt sich nach erfolgter<br />

kaufmännischer Rundung die 2. Nachkommastelle des Basiszinssatzes nach folgender Regel, wobei das<br />

Aufrunden auf die Zahl 0 die erste Nachkommastelle um ein Zehntel erhöht:<br />

2. Nachkommastelle = 0 und 5: unverändert<br />

= 1 und 2: Abrundung auf 0<br />

= 3 und 4: Aufrundung auf 5<br />

= 6 und 7: Abrundung auf 5<br />

= 8 und 9: Aufrundung auf 0


Veröffentlichung<br />

Der jeweils gültige Zinssatz des <strong>Prämiensparen</strong>- <strong>flexibel</strong> “<strong>Bonus</strong> <strong>100</strong>“ wird im Preisaushang sowie<br />

kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im<br />

Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen Zinsanpassungen informiert.<br />

5. Beendigung des Sparvertrages<br />

5.1 Verfügung nach Kündigung<br />

Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag vorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />

Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer<br />

4. der Bedingungen für den Sparverkehr (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der<br />

Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />

5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />

Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig, zurückgezahlt,<br />

so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch für Verfügungen über kapitalisierte Zinsen/<br />

Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts oder von Vorschusszinsen<br />

bleibt unberührt.<br />

5.3 Nachholfrist<br />

Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />

nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt werden. Wenn der Sparer<br />

die vereinbarten laufenden Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />

Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />

5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />

Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />

mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt für das vorhandene Sparguthaben nach<br />

einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufenden Sparbeiträge<br />

nicht mehr erbringt.<br />

5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />

Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />

Prämie des jeweils laufenden Sparjahres.<br />

5.6 Laufzeit des Vertrages<br />

Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre.<br />

6. Ergänzende Vereinbarungen<br />

6.1 Gläubiger<br />

Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />

6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />

Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />

einzeln berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />

6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit geltenden Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und<br />

die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Vertragsbestandteil sind. Die AGB, die Bedingungen für den<br />

Sparverkehr (einschließlich SB-Sparverkehr) und die Sonderbedingungen für den Sparverkehr liegen in den<br />

Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können im Internet abgerufen werden. Im Verhältnis zu den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bedingungen für den Sparverkehr (einschließlich SB-<br />

Sparverkehr) gehen die Sonderbedingungen für den Sparverkehr diesen vor.<br />

Stand: Oktober 2011

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