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Programmheft 2. Halbjahr 2013 Zentraler IT-Betrieb Nds. (pdf, 5.4 MB)

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EUREKA <strong>IT</strong>-nahe Verwaltungsaufgaben;<br />

SYSTEM Modul 1 Erfassung und Verwaltung behördenbezogener<br />

Daten - Grundlagen<br />

Zielgruppe Justizbedienstete der Amts- und Landgerichte, die eine Verwaltungsaufgabe<br />

mit <strong>IT</strong>-Bezug, nämlich das Automationsverfahren EUREKA, wahrnehmen<br />

sollen und über keine Kenntnisse im Programm EUREKA-SYSTEM (Gerichtsdatenbank)<br />

verfügen.<br />

Lernziel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die<br />

EUREKA-Anwendungen hinsichtlich der <strong>IT</strong>-nahen Verwaltungsaufgaben vor<br />

Ort zu bedienen.<br />

Vorkenntnisse WINWORD, WINDOWS-Kenntnisse,<br />

Grundlagen für folgende EUREKA-Fachverfahrensanwendungen:<br />

o BASIC<br />

o BETREUUNG<br />

o FAM<br />

o NACH<br />

o STRAF<br />

o TEXT (einschl. TIF-Test, Word- und EUREKA-Tools)<br />

o VOLL<br />

Kursinhalt • Bedienung des Programms EUREKA SYSTEM<br />

o Neuanlegung und Verwaltung der EUREKA-Benutzer<br />

o Pflege innerhalb der Fachverfahrenssystemverwaltungen<br />

o Konfiguration und Pflege der EUREKA-Gerichtsdatenbank<br />

o Pflege fachapplikationsübergreifender Daten<br />

o Administration der Gerichtsdatenbank (regelmäßig durchzuführende<br />

Wartungsarbeiten)<br />

o Auswirkungen einzelner Parameter auf den Gerichtsalltag<br />

• Fehlerbehandlung<br />

Methode Arbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am eigenen Bildschirmarbeitsplatz,<br />

Gruppenarbeit, Unterrichtsdialog, Demonstrationen.<br />

Teilnehmerzahl 11 Personen<br />

Dauer 4 Arbeitstage<br />

Termine im<br />

<strong>2.</strong> <strong>Halbjahr</strong> <strong>2013</strong><br />

Seite: 43 <strong>IT</strong>-Fortbildung<br />

Kurs-Nr. Ablauf der Beginn des Ende des<br />

Anmeldefrist Kurses Kurses<br />

313/13 04.10.<strong>2013</strong> 0<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong><strong>2013</strong> 05.1<strong>2.</strong><strong>2013</strong><br />

Die Kurse werden von der zuständigen Mittelbehörde besetzt. Anmeldungen sind unmittelbar<br />

an die Mittelbehörde zu richten.

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