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WGF 6,35 % Hypothekenanleihe Fragen und Antworten

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06<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

Die <strong>WGF</strong> AG muss gewisse Investitionskriterien einhalten, bevor sie als Unternehmen<br />

eine Immobilie erwerben kann – diese sind in den einzelnen Wertpapierprospekten<br />

detailliert dargestellt. Im ersten Schritt werden die Lage<br />

der Immobilie <strong>und</strong> das Preis-Leistungs-Verhältnis beurteilt. Zusätzlich fertigt<br />

das Unternehmen eine umfangreiche Objektstudie an. Werden im Ergebnis<br />

dieser Objektstudie festgelegte Kennziffern eingehalten, dann entscheidet<br />

ein Expertengremium über den Erwerb der Immobilien. Der Beschluss muss<br />

einstimmig sein. Nach dieser Entscheidung muss die <strong>WGF</strong> AG dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

belegen, dass die Investitionskriterien eingehalten<br />

wurden. Erst nachdem der Mittelverwendungskontrolleur zugestimmt hat,<br />

darf die <strong>WGF</strong> AG von den Anleihegeldern Immobilien erwerben. Schließlich<br />

werden über den eingesetzten Treuhänder zu Gunsten der Anleger erstrangige<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte eingetragen.<br />

Der Treuhänder<br />

Ein unabhängiger Treuhänder verwaltet die erstrangig eingetragenen Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />

Er achtet darauf, dass die Gr<strong>und</strong>pfandrechte ordnungsgemäß<br />

eingetragen werden. Der Treuhänder darf die Freigabe dieser Sicherheiten<br />

nur dann zulassen, wenn im Gegenzug sichergestellt ist, dass die entsprechenden<br />

Barmittel aus Immobilientransaktionen auf dem Sonderkonto des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs eingezahlt wurden.

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