WGF 6,35 % Hypothekenanleihe Fragen und Antworten
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06<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
Die <strong>WGF</strong> AG muss gewisse Investitionskriterien einhalten, bevor sie als Unternehmen<br />
eine Immobilie erwerben kann – diese sind in den einzelnen Wertpapierprospekten<br />
detailliert dargestellt. Im ersten Schritt werden die Lage<br />
der Immobilie <strong>und</strong> das Preis-Leistungs-Verhältnis beurteilt. Zusätzlich fertigt<br />
das Unternehmen eine umfangreiche Objektstudie an. Werden im Ergebnis<br />
dieser Objektstudie festgelegte Kennziffern eingehalten, dann entscheidet<br />
ein Expertengremium über den Erwerb der Immobilien. Der Beschluss muss<br />
einstimmig sein. Nach dieser Entscheidung muss die <strong>WGF</strong> AG dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
belegen, dass die Investitionskriterien eingehalten<br />
wurden. Erst nachdem der Mittelverwendungskontrolleur zugestimmt hat,<br />
darf die <strong>WGF</strong> AG von den Anleihegeldern Immobilien erwerben. Schließlich<br />
werden über den eingesetzten Treuhänder zu Gunsten der Anleger erstrangige<br />
Gr<strong>und</strong>pfandrechte eingetragen.<br />
Der Treuhänder<br />
Ein unabhängiger Treuhänder verwaltet die erstrangig eingetragenen Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />
Er achtet darauf, dass die Gr<strong>und</strong>pfandrechte ordnungsgemäß<br />
eingetragen werden. Der Treuhänder darf die Freigabe dieser Sicherheiten<br />
nur dann zulassen, wenn im Gegenzug sichergestellt ist, dass die entsprechenden<br />
Barmittel aus Immobilientransaktionen auf dem Sonderkonto des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs eingezahlt wurden.