Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Bericht<br />
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1043<br />
15. Wahlperiode 01-06-28<br />
des Beauftragten für Flüchtlings, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
des Landes Schleswig-Holstein<br />
bei dem Präsidenten des<br />
Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
<strong>Erster</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
(Berichtszeitraum 6. Februar 1999 bis 28. Februar 2000)
1<br />
1<br />
Bericht<br />
des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
des Landes Schleswig-Holstein<br />
beim Präsidenten<br />
des Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
<strong>Erster</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
(Berichtszeitraum: 06. Februar 1999 bis 28. Februar <strong>2001</strong>)<br />
In der Anlage übersende ich gemäß § 4 des Gesetzes über die Beauftragte oder<br />
den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, vom 28. Oktober<br />
1998 den ersten <strong>Tätigkeitsbericht</strong> des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein beim Präsidenten des<br />
Schleswig-Holsteinischen Landtages.<br />
H e l m u t F r e n z
2<br />
<strong>Erster</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
des Landes Schleswig-Holstein<br />
beim Präsidenten<br />
des Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
nach § 4 des Gesetzes<br />
über die Beauftragte oder den Beauftragten für<br />
Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
vom 28. Oktober 1998<br />
(Berichtszeitraum: 06. Februar 1999 bis 28. Februar <strong>2001</strong>)<br />
2
3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort.............................................................................................................................................. 5<br />
1. Die Aufgaben und Tätigkeiten des Beauftragten............................................................... 7<br />
1.1. Der gesetzliche Auftrag........................................................................................................ 7<br />
1.2. Die ersten Schritte ................................................................................................................ 8<br />
2. Personelle und finanzielle Situation...................................................................................... 8<br />
2.1. Die personelle Besetzung der Dienststelle ......................................................................... 8<br />
2.2. Die finanzielle Situation........................................................................................................ 9<br />
3. Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen ............11<br />
4. Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit..........................................14<br />
4.1. Zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen........................................................14<br />
4.1.1. Schulen...........................................................................................................................14<br />
4.1.2. Kirchen...........................................................................................................................15<br />
4.1.3. Polizei.............................................................................................................................16<br />
4.1.4. Bundeswehr...................................................................................................................17<br />
4.2. Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes .......................................................................17<br />
4.3. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ...............................................................................19<br />
4.4. Veranstaltungen...................................................................................................................22<br />
4.4.1. Wiederkehrende Veranstaltungen.............................................................................24<br />
4.4.2. Sonstige ausgewählte Veranstaltungen.....................................................................28<br />
5. Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren............................................................................29<br />
6. Stellungnahmen zu politischen Konzepten und Programmen....................................30<br />
6.1. Programm zur Rückführung der Flüchtlinge aus dem Kosovo ........................................30<br />
6.2. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)...........................................................................30<br />
6.2.1. Leistungskürzungen.....................................................................................................31<br />
3
4<br />
6.2.2. Gutscheine oder Bargeld .............................................................................................31<br />
6.2.3. Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern..............32<br />
6.3. Sonstige Themenschwerpunkte .........................................................................................34<br />
6.3.1. ”Sprachliche Integration” .............................................................................................34<br />
6.3.2. Liberalisierung des Arbeitsgenehmigungsrechts.....................................................35<br />
7. Kooperationen mit Nicht-Regierungs-Organisationen, Exekutive, Legislative und<br />
anderen ...........................................................................................................................................38<br />
7.1. Kooperation mit Nicht-Regierungs-Organisationen.........................................................38<br />
7.2. Kooperation mit Exekutive, Legislative, der Bürgerbeauftragten, dem unabhängigen<br />
Landeszentrum für Datenschutz sowie Parteien......................................................................39<br />
7.3. Zusammenarbeit mit Parlament und Parteien.................................................................40<br />
7.3.1 Der Landtag...................................................................................................................40<br />
7.3.2. Die Parteien.................................................................................................................41<br />
8. Die rechtliche Situation der Betroffenen und notwendige Änderungen .................42<br />
8.1. Rechtliche Situation............................................................................................................42<br />
8.2. Notwendige Veränderungen..............................................................................................48<br />
8.2.1. Grundsätze.....................................................................................................................48<br />
8.2.2. Konkrete Änderungsvorschläge zum Ausländerrecht...............................................51<br />
9. Ausblick ......................................................................................................................................61<br />
Anhang:<br />
1. Sonstige ausgewählte Veranstaltungen<br />
2. Ausgewählte Pressemitteilungen<br />
3. Synopse über Richtlinien für Mindeststandards in Asyl- und Notunterkünften ei-<br />
niger Bundesländer<br />
4. Anschriften<br />
4.1. Migrations- und flüchtlingspolitischer Runder Tisch<br />
4.2. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein<br />
4.3. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg<br />
4
Vorwort<br />
5<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
nahm seine Arbeit im Jahre 2000 auf. Gerade begann die Bundesrepublik<br />
Deutschland, einen deutlichen Kurswechsel in der Ausländer- und Migrationspolitik<br />
einzuleiten. Waren die neunziger Jahre noch weitgehend von der Furcht vor Zu-<br />
wanderung geprägt, so musste man zu Beginn des neuen Jahrtausends feststel-<br />
len, dass es an fachlich geschulten Arbeitskräften zu mangeln begann. Die Demo-<br />
graphen hatten schon lange auf eine absteigende Bevölkerungskurve hingewie-<br />
sen und dabei deutlich gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Zu-<br />
wanderung angewiesen sein werde. Erst mit dem Wechsel der Bundesregierung<br />
hat ein vorsichtiger Umdenkungsprozess begonnen: Ein neues Staatsangehörig-<br />
keitsrecht wurde geschaffen, das die Einbürgerung von bereits mittel- und langfris-<br />
tig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten erleichert und erstmals<br />
das Abstammungsprinzip durchbricht. Aufgrund der Erfordernisse des Arbeits-<br />
marktes wurde später die sogenannte Greencard-Verordnung für IT-Spezialisten<br />
in Kraft gesetzt. Und um den neuen Kurs in geordnete Bahnen lenken zu können,<br />
wurde eine Zuwanderungskommission unter dem Vorsitz von Dr. Rita Süssmuth<br />
eingesetzt. Sie soll die Rahmenbedingungen für ein Einwanderungsgesetz erar-<br />
beiten .<br />
Als äußere Begleiterscheinung kam der Krieg im Kosovo hinzu, der eine erhöhte<br />
Zahl von Kriegsflüchtlingen zur Folge hatte.<br />
Alles in allem eine schwierige Situation für den Arbeitsbeginn des neugeschaffe-<br />
nen Amtes eines Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.<br />
5
6<br />
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Themen ”Ausländer- und Einwanderungspo-<br />
litik” innerhalb des Parteienspektrums sehr umstritten und emotional besetzt sind.<br />
Dem Parteienstreit konnte ich nur dadurch entgehen, dass ich die Überparteilich-<br />
keit des Amtes betonte. Gleichzeitig musste ich aber auch hervorheben, dass ich<br />
mich parteiisch engagiere: Ich verstehe mich als Anwalt, der ”die Aufgabe hat, die<br />
Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zu-<br />
wanderinnen und Zuwanderer zu wahren” ( § 2 Abs.1). Dass ich damit auch in die<br />
Kritik gerate, ist selbstverständlich. Dass ich diese Kritik ertrage, verdanke ich<br />
dem fairen Umgang der verantwortlichen Politiker.<br />
Ich lege dem Schleswig-Holsteinischen Landtag meinen ersten Bericht vor. Ich<br />
meine, dass zur ”Tätigkeit” auch die ”Bewertung” und die daraus resultierenden<br />
”Forderungen” gehören.<br />
Helmut Frenz<br />
Kiel, den 15. Mai <strong>2001</strong><br />
6
1. Die Aufgaben und Tätigkeiten des Beauftragten<br />
1.1. Der gesetzliche Auftrag<br />
7<br />
Obwohl das Mandat die Einzelfallbearbeitung nicht zuläßt, sind im Be-<br />
richtszeitraum circa 150 schriftliche und circa 450 telefonische Eingaben<br />
an die Dienststelle herangetragen worden, die sich auf Einzelfälle bezo-<br />
gen.<br />
§ 2 des Gesetzes über den Beauftragten beschreibt die Aufgaben allgemein: ”Der<br />
Beauftragte hat die Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden<br />
Flüchtlinge und Asylsuchenden und Zuwanderer und Zuwanderinnen zu wahren.<br />
Ihm obliegt es insbesondere, die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in<br />
Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen<br />
und Aussiedler zu fördern.”<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Die Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen.<br />
- Die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
- Die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren<br />
- Die Stellungnahme zu rechtlichen Konzepten.<br />
- Die Kooperation und Koordination mit anderen im Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsbereich tätigen Einrichtungen.”<br />
Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes ist die Beratung von<br />
Einzelpersonen, Familien und Institutionen aus dem Aufgabenkatalog gestrichen<br />
7
8<br />
worden. Denn die Beratung von Einzelfällen ist intensiv und zeitaufwendig und so<br />
soll der Beauftragte lediglich Themen von allgemeiner und grundsätzlicher Be-<br />
deutung benennnen und auf die politische Ebene transportieren.<br />
So vermitteln wir die Einzelfälle, die an uns heran getragen werden, weiter an Be-<br />
ratungsstellen im Lande. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir auch einen Ein-<br />
zelfall aufgreifen, wenn wir nämlich der Überzeugung sind, dass es sich um einen<br />
exemplarischen Fall handelt, der für viele weitere Bedeutung haben könnte.<br />
1.2. Die ersten Schritte<br />
Die Schwerpunkte der Arbeit wurden von Anbeginn an durch drei Aktuelle Ereig-<br />
nisse festgelegt:<br />
- Der Kosovo-Krieg (Vgl. 6.1.)<br />
- Das neue Staatsangehörigkeitsrecht (Vgl. 4.3.)<br />
- Der Landtagswahlkampf in Schleswig-Holstein (Vgl. 4.4.1.)<br />
Ein systematischer Aufbau unserer landesweiten Tätigkeit musste zunächst ver-<br />
schoben werden, da am 8. April 1999 die ersten Kriegsflüchtlinge aus dem Koso-<br />
vo in Schleswig-Holstein eintrafen und wir bei ihrem Empfang, ihrer Unterbringung<br />
und Erstversorgung beobachtend und helfend dabei waren.<br />
2. Personelle und finanzielle Situation<br />
2.1. Die personelle Besetzung der Dienststelle<br />
Es handelt sich um die wohl kleinste Dienststelle des Schleswig-Holsteinischen<br />
Landtages. Bestehend aus dem ehrenamtlich tätigen Beauftragten, einem haupt-<br />
amtlich und vollzeitbeschäftigten juristischen Referenten, der gleichzeitig den Be-<br />
auftragten vertritt, sowie einer hauptamtlich und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin<br />
8
9<br />
im Sekretariat. Gemessen an den oben aufgezeigten Aufgaben des Beauf-<br />
tragten und allein schon an der Zahl der 141.371 (Quelle: Ausländerzentralre-<br />
gister beim Bundesverwaltungsamt in Köln, Stand: 31.12.2000) in Schleswig-<br />
Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern sowie einer unbekann-<br />
ten Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund, die zwar zwischenzeit-<br />
lich über einen deutschen Pass verfügen, gleichwohl jedoch nicht in die<br />
Gesellschaft integriert sind und damit ebenfalls in den Zuständigkeitsbe-<br />
reich des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
fallen, ist die Dienststelle unterbesetzt. Dies trifft um so mehr zu, als auch nach<br />
fast zweijähriger Tätigkeit organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben<br />
einen nicht unwesentlichen Stellenwert einnehmen. Dies liegt unter anderem in der<br />
Einbindung in einen Modernisierungsprozess der schleswig-holsteinischen Lan-<br />
desverwaltung. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines Personalent-<br />
wicklungskonzeptes sowie andere Instrumente, die für die Dienststelle nur äußerst<br />
begrenzt anwendbar sind. Gleichwohl wird stets der inhaltlichen Arbeit Priorität<br />
eingeräumt. Durch konsequente Nutzung moderner Informations- und Kommunika-<br />
tionstechnik erreichen wir größtmögliche Effizienz. Dies gelingt allerdings nur auf-<br />
grund der weitgehenden Unabhängigkeit der Dienststelle vom übrigen Geschäfts-<br />
betrieb der Landtagsverwaltung. Im Blick auf die Zukunft wird es bereits heute un-<br />
übersehbar deutlich, dass durch die zunehmende inhaltliche Arbeit die Schaffung<br />
einer weiteren Planstelle, insbesondere für die Ausweitung der Öffentlichkeitsar-<br />
beit, nicht nur wünschenswert, sondern im Sinne einer effektiven Aufgabenerfül-<br />
lung sogar dringend erforderlich ist.<br />
2.2. Die finanzielle Situation<br />
Ähnlich wie um die personelle Situation ist es auch um die finanzielle Lage der<br />
Dienststelle bestellt. Dies stellt sich für die Jahre 1999, 2000 und das laufende<br />
Jahr <strong>2001</strong> im wesentlichen wie folgt dar:<br />
Zugewiesene Mittel/ effektive Ausgaben<br />
(Soll / Ist - Beträge in TDM)<br />
9
10<br />
Haushaltsjahr 1999 2000 <strong>2001</strong><br />
Personalausga<br />
ben<br />
Sächliche<br />
Verwaltungsau<br />
sgaben<br />
Gesamtzuweis<br />
ung/-ausgaben<br />
181,9/ 139,3 193,4/174,1 194,9 /-<br />
68,1/ 61,8 56,6/ 24,6 55,1 /-<br />
250,0/201,1 250,0/198,8 250,0/-<br />
Diese Übersicht macht deutlich, dass bei gleichbleibendem Haushaltsansatz auf-<br />
grund der unvermeidlich steigenden Personalausgaben die Mittel für sächliche<br />
Verwaltungsausgaben stetig knapper werden. Aufgrund sparsamer Haushaltsfüh-<br />
rung ist es zwar bei gleichbleibender personeller Situation durchaus möglich, über<br />
die nächsten Jahre mit unverändertem Haushaltsansatz zu arbeiten. Es wird je-<br />
doch absehbar sein, dass zukünftig eine sinnvolle inhaltliche Arbeit durch die fi-<br />
nanzielle Situation sich zunehmend schwieriger gestalten wird. Sicherlich sind die<br />
ersten beiden Jahre der Tätigkeit im Hinblick auf sächliche Verwaltungsausgaben<br />
dadurch geprägt gewesen, dass Anschaffungen zu tätigen waren und gerade auch<br />
im Haushaltsjahr 2000 nicht unerhebliche Investitionen in den IT-Bereich getätigt<br />
wurden.<br />
Es darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass mit dem steigenden Bekannt-<br />
heitsgrad der Dienststelle auch die Verpflichtungen des Beauftragten steigen, was<br />
sich insbesondere in Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Dienstreisen sowie<br />
entsprechende Aufwendungen schon jetzt niederschlägt. Insofern wird hierzu auch<br />
auf den Landeshaushaltsplan Schleswig-Holstein Einzelplan, Kapitel 0104, ver-<br />
wiesen.<br />
Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, Vorurteile und Behaup-<br />
tungen auszuräumen. Insbesondere in regelmäßig anstehenden Haushaltsbera-<br />
tungen und im Vorwahlkampf wurde einerseits behauptet, dass die Dienststelle<br />
10
11<br />
sächliche Verwaltungsausgaben insbesondere für ”Hochglanzbroschüren” tätige.<br />
Andererseits stand die Behauptung im Raum, das Land Schleswig-Holstein könne<br />
nennenswert durch die Abschaffung der Dienststelle Kosten einsparen. Ich denke,<br />
allein durch die vorgenannten Zahlen sind diese Behauptungen schon widerlegt.<br />
Zur letzteren Behauptung möchte ich allerdings zu bedenken geben, dass die Per-<br />
sonalausgaben, die den weitaus größten Anteil am Haushaltsansatz der Dienst-<br />
stelle ausmachen, bis auf die Aufwandsentschädigung in Höhe von 22.900<br />
DM/Jahr für den ehrenamtlich tätigen Beauftragten selbst bei Wegfall der Dienst-<br />
stelle nicht entfallen, da die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter im unbefristeten<br />
Angestelltenverhältnis der Landtagsverwaltung stehen.<br />
Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass Integrationsdefizite in der Migrati-<br />
onspolitik offensichtlich vorhanden sind. Legt man den Betrag von 250.000 DM<br />
lediglich auf die in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und<br />
Ausländer um, so käme man auf Aufwendungen von circa 1,75 DM pro<br />
Person und Jahr. Schon dies ist ein vergleichsweise lächerlicher Betrag. Be-<br />
rücksichtigt man allerdings, dass die Aufgaben der Dienststelle einen eigentlich<br />
weitaus größeren Personenkreis, wenn nicht gar alle in Schleswig-Holstein leben-<br />
den Menschen, berührt, erübrigen sich hier weitere Ausführungen.<br />
3. Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutio-<br />
nen<br />
Im Berichtszeitraum wurden circa 600 Einzelfälle vermittelt.<br />
Bei dieser beispielhaft in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Beauftragten für<br />
Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 28. Oktober 1998 an erster<br />
Stelle aufgeführten Aufgabe handelt es sich um denjenigen Bereich, der die<br />
meisten Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringt. Denn grundsätzlich ist der<br />
Beauftragte nicht zur Einzelfallberatung aufgerufen und kann diese aus den oben<br />
gezeigten Gründen auch gar nicht leisten. Insbesondere wird der Beauftragte nach<br />
11
12<br />
§ 2 Absatz 3 nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürger-<br />
beauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes oder die Petitionsausschüs-<br />
se des Deutschen Bundestages bzw. des Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
mit einer Angelegenheit befaßt sind oder in der Vergangenheit befaßt waren. Die<br />
Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen gestaltet<br />
sich nun jedoch gerade so, dass Einzelfälle an den Beauftragten in großer Zahl<br />
heran getragen werden, so dass vorab entschieden werden muß, ob eine der ge-<br />
nannten Institutionen mit dem vorgetragenen Problem befasst ist oder war. So-<br />
dann muss in einem nächsten Schritt geprüft werden, ob es sich nicht etwa um<br />
Fälle grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung handelt, in die sich der Beauf-<br />
tragte zur Erfüllung seiner Aufgaben einschalten kann, wenn nicht gar einschalten<br />
muß. Dies erfordert in jedem einzelnen Fall eine summarische Prüfung des Sach-<br />
verhaltes. Anfragen werden an den Beauftragten schriftlich, telefonisch oder auch<br />
im direkten Gespräch heran getragen. Daneben existieren auch sogenannte pro-<br />
vozierte Einzelfälle, die an den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-<br />
rungsfragen durch entsprechende Umfragen des Beauftragten für Flüchtlings-, A-<br />
syl- und Zuwanderungsfragen unter den in der Migrationsarbeit Tätigen ausge-<br />
löst werden. Die Anfragen, die schriftlich und im persönlichen Gespräch in der<br />
Dienststelle an den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
heran getragen worden sind, werden jedoch um ein Vielfaches von den telefoni-<br />
schen Konsultationen übertroffen. Ich gehe von ca. zwei bis drei einzelfallbe-<br />
zogenen Anfragen täglich aus. Die Entwicklung der Anzahl ist ebenfalls rapide<br />
ansteigend. Dabei nutzen Einzelpersonen, Familien, Institutionen und insbesonde-<br />
re auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Service der Dienststelle glei-<br />
chermaßen. Dies ist ein Indiz für das Informationsbedürfnis der betroffenen Perso-<br />
nenkreise und gleichzeitig für die hohe Akzeptanz der Dienststelle.<br />
Die Anfragen betrafen 1999 insbesondere aufenthaltsrechtliche Probleme<br />
von Menschen aus Bosnien-Herzegowina und Bundesrepublik Jugosla-<br />
wien sowie binationale Ehen und Fälle von Kirchenasyl.<br />
12
13<br />
Im Jahr 2000 rückten die Altfallregelung vom 19. November 1999 sowie das<br />
neue Staatsangehörigkeitsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft getreten<br />
ist, in den Vordergrund der Anfragen. Daneben erreichten mich zuneh-<br />
mend auch Beschwerden über Diskriminierungen von Ausländern auf al-<br />
len Ebenen.<br />
Im laufenden Jahr <strong>2001</strong> setzen sich die Anfragen zum neuen Staatsange-<br />
hörigkeitsgesetz fort. Daneben entwickeln sich die Verweigerungen von<br />
Arbeitsgenehmigungen ebenfalls für einen größeren Personenkreis zum<br />
Problem. Auch im Jahre <strong>2001</strong> scheinen Probleme der Eheschließung bei<br />
binationalen Paaren betreffend den Aufenthalt nicht abzureißen.<br />
Fast alle vorgetragenen Fälle beinhalteten spezielle rechtliche Problematiken. Im<br />
Falle von Einzelpersonen hat oft schon die Vermittlung einer kompetenten Rechts-<br />
anwältin oder eines kompetenten Rechtsanwaltes den Menschen weiterhelfen<br />
können. Im Falle von Institutionen und insbesondere auch Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälten, die Anfragen an mich richteten, konnten Problemfälle meist nach<br />
ausführlicher Erörterung einer – wenn auch nicht immer befriedigenden – Lösung<br />
zugeführt werden, ohne dass weitere Institutionen, wie die Härtefallkommission<br />
des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes oder<br />
der Petitionsausschuss später angerufen wurden. Insofern verstehe ich mich auch<br />
als Filter zur Entlastung der genannten Institutionen. Mit Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälten wurden nicht selten die Erfolgsaussichten des weiteren rechtli-<br />
chen Vorgehens im Einzelfall erörtert. Anhand von vorgetragenen Einzelfällen<br />
konnte auch insbesondere Institutionen in allgemeiner und grundsätzlicher Weise<br />
die jeweilige Rechtslage vermittelt werden, so dass auf diese Weise auch eine<br />
Fort- und Weiterbildung der entsprechenden Mitarbeiter in der Migrationsarbeit<br />
betrieben werden konnte. Selbstverständlich habe ich, sofern ich zu der Einsicht<br />
gelangt bin, dass entweder Einzelfälle erfolgversprechend waren oder zumindest<br />
als Präzedenzfälle in Betracht kamen, diese an die Härtefallkommission des Lan-<br />
des sowie an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages<br />
verwiesen.<br />
13
14<br />
Stets versuche ich, in Fällen, die ich aufgrund grundsätzlicher und allgemeiner Be-<br />
deutung an mich ziehe, mit den betroffenen staatlichen Institutionen, die Anlaß zur<br />
Beschwerde gegeben haben, auf dem Verhandlungswege eine Lösung herbeizu-<br />
führen. Dies ist mir in der Vergangenheit in den meisten Fällen auch gelungen. Ich<br />
werde also oft vermittelnd tätig.<br />
4. Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Zu den herausragenden Aufgaben des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und<br />
Zuwanderungsfragen, wie sie im Gesetz beschrieben sind, gehört die Durchfüh-<br />
rung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft für<br />
die besonderen Probleme von Ausländerinnen und Ausländern zu sensibilisieren<br />
und die gesellschaftliche Integration langfristig oder dauerhaft in Deutschland le-<br />
bender Ausländer zu fördern. Leitgedanke bei der Durchführung von Aufklärungs-<br />
und Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Themen sachlich zu diskutieren und dem weit-<br />
verbreiteten Populismus, mit dem das Thema Flüchtlings- und Migrationspolitik<br />
häufig behaftet ist, entgegen zusteuern. Hierzu stehen die Mittel von allgemeinen<br />
Vorträgen und Referaten, von Pressearbeit und der Kontaktpflege allgemein zur<br />
Verfügung.<br />
Die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit konzentrierte sich da-<br />
bei auf die 1999 zugespitzte Kosovo-Krise, die Zeit vor der Landtagswahl am<br />
27. Februar 2000 sowie das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Letzteres ab 1999<br />
und weiter andauernd. (Vgl. 4.3.)<br />
4.1. Zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen<br />
4.1.1. Schulen<br />
14
15<br />
Informationsmaterial zur Dienststelle und auch zum Staatsangehörigkeits-<br />
recht wurde an alle 400 Grundschulen sowie an 45 Schulen mit besonders<br />
hohem Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler verteilt. Insgesamt<br />
acht mal folgte Beauftragte für Flüchtlings- Asyl- und Zuwanderungsfragen<br />
Einladungen zu Veranstaltungen in Schulen, um über Migration und Integ-<br />
ration zu Informieren.<br />
Im Zusammenhang mit unserer Informationskampagne zum neuen Staatsangehö-<br />
rigkeitsrecht war es ohnehin von allergrößter Wichtigkeit, sich auch über die<br />
Schulen an die Eltern ausländischer Kinder zu wenden.<br />
Gleichzeitig traten auch Schulen an den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und<br />
Zuwanderungsfragen heran und baten um Informationsmaterial zu Ausländer-,<br />
Flüchtlings- und Asylproblemen. Wir beließen es nicht bei der Zusendung von In-<br />
fomaterial, sondern boten unsere Hilfe und Mitwirkung für Schulveranstaltungen<br />
und besonders für Projektwochen zu unterschiedlichen Themen an:<br />
”Die Situation von Flüchtlingen im Asylverfahren”<br />
”Die soziale und wirtschaftliche Lage von Flüchtlingen In Deutschland”<br />
(Asylbewerberleistungsgesetz)<br />
”Schule ohne Rassismus”<br />
”Ethische Probleme im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg”<br />
”Menschenrechte – Anspruch und Wirklichkeit”<br />
Ein Vortrag vor dem Schleswig-Holsteinischen Schülerparlament zum Thema<br />
Menschenrechte und meine aktive Teilnahme am Schüleraktionstag gegen Rechts<br />
am 27. Januar <strong>2001</strong> haben gewiss eine Multiplikationswirkung bei Lehrkräften<br />
sowie Schülerinnen und Schülern erzielt, so dass für die kommende Zeit mit einer<br />
Zunahme von Anfragen um Mitwirkung auf diesem Sektor gerechnet werden muss.<br />
4.1.2. Kirchen<br />
In über 20 Fällen stand der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwan-<br />
derungsfragen auf Bitten kirchlicher Organisationen auf Veranstaltungen<br />
zur Verfügung. Darüberhinaus gestaltete er regelmäßig themenbezogene<br />
Gottesdienste.<br />
15
16<br />
Die Tatsache, dass der Beauftrage für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfra-<br />
gen nordelbischer Pastor im Ruhestand ist und die letzten fünf Jahre vor seiner<br />
Pensionierung als Flüchtlingsbeauftragter der Nordelbischen Kirche tätig gewesen<br />
ist, bringt es natürlicherweise mit sich, dass norddeutsche Kirchengemeinden ger-<br />
ne die ”guten Dienste” vom Pastor i.R. in Anspruch nehmen. Dazu gehören Vor-<br />
träge auf Gemeindeabenden, Predigten zur Thematik des ”Fremden, der in deiner<br />
Stadt lebt”; Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Helfer auf dem Gebiet der<br />
Flüchtlingshilfe; spezielle Beratung in fast allen Fällen von Kirchenasyl.<br />
Die Kirchen und ihre sozialen Hilfswerke gehören zu meinen ”natürlichen Alliier-<br />
ten” bei der Wahrnehmung der Belange von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Zu-<br />
wanderern.<br />
4.1.3. Polizei<br />
Auf Einladung des Lehrkörpers der Polizeischule in Eutin hat der Beauf-<br />
tragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vor Polizeischüle-<br />
rinnen und –schülern zwei Informationskurse zu den folgenden Themen<br />
abgehalten:<br />
Ausländer- und Asylrecht,<br />
Asylverfahrensrecht,<br />
Asylbewerberleistungsrecht,<br />
die rechtliche und soziale Lage der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein,<br />
Abschiebungshaft und –praxis,<br />
Ausländer-Kriminalstatistik,<br />
Rassismus und Diskriminierung.<br />
Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, allgemeine Informationen zur Ausländer-<br />
problematik zu vermitteln und die Sensibilisierung der Polizeischülerinnen und –<br />
schüler als vorbeugende Massnahme gegen Rassismus und Diskriminierung zu<br />
betreiben. Da dieses Kursangebot in der Polizeischule äußerst sinnvoll erscheint<br />
und auch die volle Zustimmung des Innenministers findet, soll es in Zukunft weiter-<br />
geführt werden.<br />
16
4.1.4. Bundeswehr<br />
17<br />
Auch die Bundeswehr zeigte sich gegenüber dem Angebot der Dienst-<br />
stelle aufgeschlossen.<br />
Auf Einladung der Standortpfarrerin der Dithmarsen-Kaserne in Albersdorf hat der<br />
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in den Jahren 1999<br />
und <strong>2001</strong> jeweils Informationsveranstaltungen zum Asyl- und Ausländerrecht in der<br />
Bundesrepublik Deutschland sowie zum Thema ”Integration” abgehalten. Teilneh-<br />
mer waren dabei jeweils wehrpflichtige Soldaten des Sanitätsbereiches des ABC-<br />
Abwehrbatallions 610.<br />
Schließlich bat mich die Karl-Theodor-Molinari-Stiftung, Bildungswerk des Deut-<br />
schen Bundeswehr-Verbandes, ein Referat zur kulturellen Vielfalt in Schleswig-<br />
Holstein im Rahmen eines vom 22.-25. Mai 2000 veranstalteten gesellschaftspoli-<br />
tischen Seminars zu halten.<br />
Gerade die Arbeit mit Institutionen, die einen repräsentativen Querschnitt der Be-<br />
völkerung darstellen, liegt mir besonders am Herzen. Hier besteht die Chance, ne-<br />
ben den ohnehin interessierten Kreisen auch die schweigende Mehrheit zu einem<br />
der Sache dienlichen Meinungsbildungsprozess anzuregen.<br />
4.2. Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes<br />
Das engere Kommunikationsnetzwerk für den Austausch von Informatio-<br />
nen zu den Themen Migration und Integration umfasst mittlerweile 200<br />
Instiutionen und Einzelpersonen, die jeweils Multiplikatorenfunktion über-<br />
nehmen. (Vgl. Anhang 4)<br />
17
18<br />
Um Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam durchführen zu können, war es<br />
zunächst im Wege einer Bestandsaufnahme notwendig, in Betracht kommende<br />
Multiplikatoren zu gewinnen. Hierbei kam uns zur Hilfe, dass ein vom Schleswig-<br />
Holsteinischen Innenministerium initiierter migrations- und flüchtlingspoliti-<br />
scher Runder Tisch der Landesregierung bereits existierte, dessen Mitglieder<br />
wir ohne weiteres in unseren Verteiler mit einbeziehen konnten. Ferner kam uns<br />
zugute, dass mein Stellvertreter, der jahrelang als Rechtsanwalt auf dem Gebiet<br />
des Ausländerrechts tätig gewesen ist, bereits über einen entsprechenden Ver-<br />
teiler von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Schleswig-Holstein<br />
verfügte. Ausgehend hiervon, erstellten wir einen zusätzlichen Verteiler von<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Hamburg, da die betroffenen<br />
Menschen, die in den Hamburger Randgebieten leben, oft von einem Rechtsbei-<br />
stand aus Hamburg vertreten werden. Hinzu kamen spezielle Verteiler im Bil-<br />
dungswesen, sämtlicher Schulen in Schleswig-Holstein, sowie von Aus-<br />
länderbehörden und Justizbehörden.<br />
Die Arbeit mit den genannten Institutionen und den Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälten hat sich im Berichtszeitraum sehr bewährt. Denn neben der Tat-<br />
sache, dass diese Gruppen als Multiplikatoren wirken, sind alle Beteiligten stets<br />
dankbar über zeitnahe Informationen aus dem Flüchtlings- und Migrationssektor.<br />
Das gewährleistet bei den Institutionen, aber gerade auch bei Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälten, einen gleichmäßigen Wissensstandard in Schleswig-Holstein<br />
und auch über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus. In regelmäßigen Informa-<br />
tionsbriefen werden die Beteiligten zeitnah über neue Erlasse und Gesetze, Ver-<br />
anstaltungen, Fachtagungen und Seminare informiert. Bewährt hat sich dieses<br />
System insbesondere bei der sogenannten Altfallregelung der Innenministerkonfe-<br />
renz, vom 19. November 1999 sowie bei der Einführung des neuen Staatsangehö-<br />
rigkeitsgesetzes. Gleichzeitig erhalten wir von den Beteiligten auch regelmäßig<br />
Rückmeldungen, die für unsere Arbeit, soll sie denn basisnah erfolgen, unerläßlich<br />
sind. Insofern kann man in Schleswig-Holstein inzwischen von einem bestehenden<br />
Netzwerk in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit sprechen. Das erleichtert, die<br />
18
19<br />
Interessen der betroffenen Menschen, wenn auch nicht im großen Wurf, so doch in<br />
kleinen Schritten zu vertreten und durchzusetzen.<br />
Gleichwohl weist das bestehende Netzwerk auch Lücken auf, die es zu schließen<br />
gilt. Derzeit bin ich bemüht, auf der Ebene der Gebietskörperschaften ähnliche<br />
Strukturen aufzubauen, so dass Informationen wirklich auch alle Menschen an der<br />
Basis erreichen können. Besonders am Herzen liegen mir natürlich auch die<br />
Schulen in Schleswig-Holstein. Zwar verfüge ich über wohl alle Adressen der etwa<br />
1200 allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, aber es stellt ein<br />
logistisches Problem dar, die Schulen mit entsprechenden Informationen zu ver-<br />
sorgen. Im Rahmen der Kampagne zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (vgl.<br />
4.3.) sowie im Rahmen der Kampagne zur Landtagswahl 2000 (vgl. 4. 4. 1.) habe<br />
ich versucht, zumindest einen Teil der Schulen in die Informationsarbeit einzube-<br />
ziehen.<br />
Für die Zukunft ist zur Verfeinerung des Kommunikationsnetzwerkes daran ge-<br />
dacht, eigene Internetseiten mit grundsätzlichen und allgemeinen Informationen ins<br />
Internet zu stellen. Die Systemvoraussetzungen existieren bereits. Es fehlt uns je-<br />
doch an dem notwendigen Personal und an der Zeit , das Vorhaben zu realisieren.<br />
4.3. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht<br />
Im Laufe des Jahres 1999 wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht<br />
zugunsten einer erleichterten Einbürgerung geändert. Es trat am 01. Janu-<br />
ar 2000 in Kraft. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-<br />
fragen initiierte eine landesweite Informationskampagne.<br />
Im Rahmen der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit nimmt das neue Staatsange-<br />
hörigkeitsrecht nach wie vor einen hohen Stellenwert ein. Die Erkenntnisse aus<br />
dem Landtagswahlkampf der hessischen CDU, der unter dem Motto ”kein Dop-<br />
pelpass!” geführt wurde, haben uns bewogen, schon im Vorfeld des Inkrafttretens<br />
des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000 eine Informations-<br />
19
20<br />
kampagne in Schleswig-Holstein durchzuführen, die vor allem sachlich über die<br />
neuen Rechtsänderungen informierte.<br />
Hierzu haben wir bis zum Ende des Berichtszeitraumes Informationsmaterial ver-<br />
teilt, das wir von der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen kos-<br />
tenlos zur Verfügung gestellt bekamen. Dabei handelte es sich um circa 12.000<br />
Aufklärungsbroschüren über das neue Staatsangehörigkeitsrecht und et-<br />
wa 1.000 Werbeplakate. In Kooperation mit dem Arbeitskreis Neue Erziehung<br />
e.V. der Ausländerbeauftragten des Senats der Freien Hansestadt Hamburg, dem<br />
Landeszentrum für Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen und mit dem sächsischen<br />
Ausländerbeauftragten haben wir ein zweisprachiges Faltblatt<br />
(deutsch/türkisch) über den nachträglichen Geburtserwerb der deutschen<br />
Staatsangehörigkeit für diejenigen Kinder, die am 01. Januar 2000 das<br />
zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, herausgegeben. Dieses<br />
Faltblatt ist zunächst in einer Auflage von 3.000 Stück an sämtliche 400<br />
Grundschulen des Landes auf Bestellung verteilt worden. Wegen der gro-<br />
ßen Nachfrage ist es sodann in den Sprachen deutsch/türkisch,<br />
deutsch/englisch, deutsch/französisch, deutsch/russisch und<br />
deutsch/serbokroatisch erneut herausgegeben worden und in Schleswig-<br />
Holstein 6.000mal auf Bestellung verteilt worden.<br />
Informationskampagnen von der Wichtigkeit und Größenordnung des neuen<br />
Staatsangehörigkeitsrechts lassen sich nicht auf die Versendung von Infomaterial<br />
begrenzen.<br />
Spezielle Informationsveranstaltungen sind landesweit organisiert und durchgeführt<br />
worden. Dies geschah oft in enger Kooperation mit ausländischen Vereinen und<br />
Vereinigungen. Solche Veranstaltungen können nur während der Abendstunden<br />
und an Wochenenden durchgeführt werden. Sie stellten dadurch an uns große zeit-<br />
liche Anforderungen.<br />
Auf Wunsch hat sich die Dienststelle fünfmal zu Referaten über das neue<br />
Staatsangehörigkeitsrecht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe<br />
20
21<br />
ich am 02. Februar 2000 im Landeshaus eine Informationsveranstaltung<br />
zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht gemeinsam mit dem Referat für Mig-<br />
ration des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein und dem Flüchtlings-<br />
rat Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Hieran nahmen etwa 70 Multipli-<br />
katoren aus ganz Schleswig-Holstein teil.<br />
Anschließend wurde die etwa 80 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum neuen<br />
Staatsangehörigkeitsrecht als Datei per E-Mail an die bekannten Verteiler ver-<br />
schickt.<br />
Darüber hinaus hat die Dienststelle an diversen Veranstaltungen und Diskussio-<br />
nen mitgewirkt, bei denen auch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz thematisch<br />
abgehandelt wurde. Dass die Informationskampagne zum neuen Staatsangehö-<br />
rigkeitsgesetz ein Erfolg war, belegen auch die Antragszahlen, die sich beispiels-<br />
weise in der Stadt Kiel im Jahr 2000 gegenüber dem Jahr 1999 mehr als verdop-<br />
pelt haben. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich Schleswig-Holsteinischer<br />
Städte zu den Städten Hamburg, Frankfurt und München:<br />
21<br />
Einbürgerungen<br />
Ort Einbürgerungsanträge Prozentuale<br />
Steigerung<br />
Jahr 1999 2000 % 2000<br />
Kiel 632 1344 113 1318<br />
Flensburg 97 338 248 173<br />
Lübeck 352 529 50 450<br />
Neumünster 244 316 30 326<br />
Hamburg 5913 12231 107 8669<br />
Frankfurt 4358 7474 72 4258<br />
München 3009 8662 188 4333<br />
Einbürgerungen
22<br />
Insgesamt hat die Zahl der Einbürgerungsanträge in Schleswig-Holstein im<br />
Jahr 2000 gegenüber dem Jahr 1999 in den Kreisen und kreisfreien Städ-<br />
ten deutlich zugenommen. Allerdings ist trotz aller Bemühungen von der<br />
Übergangsregelung für Kinder bis zu zehn Jahren sehr spärlich Gebrauch<br />
gemacht worden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Viele sehen sie darin, dass<br />
die erhobene Gebühr von 500 DM als zu hoch empfunden wird. Zudem hat die<br />
Türkische Gemeinde in Deutschland öffentlich und deutlich gegen die Einbürge-<br />
rung türkischer Kinder plädiert. Schließlich ist die Übergangsregelung kompliziert<br />
und nicht transparent ausgestaltet, so dass die Informationen bei den in Frage<br />
kommenden Eltern nicht ankommt. Im Kreis der Bürgerinnen und Bürger aus der<br />
EU werden Vorteile, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ver-<br />
bunden sein könnten, als nicht so wichtig empfunden. Es bleibt jedoch die Hoff-<br />
nung, dass bei entsprechender Verlängerung der Übergangsregelung und Redu-<br />
zierung der Gebühr viele dieser Betroffenen diesen Schritt noch einmal überden-<br />
ken werden.<br />
4.4. Veranstaltungen<br />
Im Berichtszeitraum hatte der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsfragen an circa 170 Veranstaltungen teilgenommen bzw. sich<br />
aktiv beteiligt. Gleichzeitig hat er eine Vielzahl von Veranstaltungen in Ei-<br />
genregie oder in Kooperation mit anderen durchgeführt.<br />
Im Folgenden soll hierüber ein Überblick gegeben werden. Herauszustellen ist in<br />
diesem Zusammenhang, dass insbesondere auch Veranstaltungen auf nationaler<br />
und internationaler Ebene, die von mir oder meinem Stellvertreter wahrgenommen<br />
22
23<br />
worden sind, häufig für die Flüchtlings- und Migrationspolitik in Schleswig-Holstein<br />
neue Impulse und Erkenntnisse geliefert haben.<br />
Gleichzeitig hatten wir aber auch die Möglichkeit, schleswig-holsteinische Gedan-<br />
ken, Vorschläge und Anträge zur Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Bundes-<br />
ebene wie auch auf europäische Ebene zu transportieren. Es ist nämlich beach-<br />
tenswert, in wie hohem Maße die Flüchtlings-, Asyl- und Ausländerpolitik des Kie-<br />
ler Innenministers sehr häufig eine Vorreiterrolle auf der Bundesebene – speziell in<br />
der Innenministerkonferenz- übernimmt. Wenn auch nicht alle Initiativen und Anträ-<br />
ge eine mehrheitliche Zustimmung von Seiten der Innenministerkollegen gefunden<br />
haben, so sind sie doch immer wegweisend gewesen. Es kann nicht meine Auf-<br />
gabe sein, hier die offizielle schleswig-holsteinische Ausländerpolitik darzustellen.<br />
Einige bemerkenswerte Hinweise möchte ich an dieser Stelle doch geben, um zu<br />
verdeutlichen, dass der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-<br />
fragen des Landes Schleswig-Holstein sehr viele positive Berührungspunkte mit<br />
der offiziellen Politik des Landes hat.<br />
Seit November 1999 hat der schleswig-holsteinische Innenminister auf der IMK<br />
beharrlich ein Bleiberecht für traumatisierte bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge ein-<br />
gefordert. Im November 2000 führt eine zweite Initiative in dieser Sache zum Er-<br />
folg: Nach § 32 AuslG wird eine entsprechende positive Anordnung erteilt.<br />
Die äußerst restriktive zweite Altfallregelung wird auf Vorschlag Schleswig-<br />
Holsteins teilweise auch für abgelehnte Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina<br />
und aus dem Kosovo auf der Grundlage von § 32 AuslG geöffnet.<br />
Ebenfalls seit 1999 ergreift Schleswig-Holstein innerhalb der Innenministerkonfe-<br />
renz wie auch im Bundesrat die Initiative für eine Härtefallregelung in Länderkom-<br />
petenz. Wenn bis heute dieses Ziel noch nicht erreicht werden konnte, so halte ich<br />
es doch für einen Teilerfolg, dass eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene einge-<br />
setzt worden ist, in der die Notwendigkeit einer Härtefallregelung weiterhin ange-<br />
mahnt und auch erarbeitet werden kann.<br />
An dem Zustandekommen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts hat Schleswig-<br />
Holstein einen entscheidenden Anteil. Bereits seit 1992 hat es sich für diese<br />
notwendige Reform eingesetzt. Schon 1995 hat die Schleswig-Holsteinische Lan-<br />
23
24<br />
desregierung in einer Bundesratsinitiative die Bundesregierung aufgefordert, ei-<br />
nen umfassenden Gesetzesentwurf für ein neues, zeitgemäßes und vor allem auf<br />
Integration ausgerichtetes Staatsangehörigkeitsgesetz vorzulegen. Das schließlich<br />
am 01. Januar 2000 in Kraft getretene Recht spiegelt eindeutig die ursprünglichen<br />
Forderungen Schleswig-Holsteins wider.<br />
In Sachen Abschiebestopp nach § 54 AuslG hat Schleswig-Holstein wenn auch<br />
zögerlich wiederholt ein ”Konsultationsverfahren” initiiert, um die reellen Chancen<br />
für einen einvernehmlichen Beschluss der IMK auszuloten. Der Erfolg war aller-<br />
dings gering.<br />
Ein besonderes Problemfeld stellt das Asylbewerberleistungsgesetz dar. Die Be-<br />
zeichnung dieses Gesetzes ist ein Euphemismus; denn in Wirklichkeit handelt es<br />
sich um ein ”Leistungsausschlussgesetz”. Das hat auch das Schleswig-<br />
Holsteinische Innenministerium erkannt und hat deshalb des öfteren sich um Ver-<br />
besserungen der stark eingeschränkten Leistungen für Asylbewerberinnen und A-<br />
sylberwerber bemüht. Der Erfolg derartiger Bemühungen scheiterte meistens am<br />
Widerstand der B-Länder.<br />
Indem ich die besondere Rolle Schleswig-Holsteins im Bereich der Ausländerpoli-<br />
tik herausstelle, bringe ich gleichzeitig zum Ausdruck, wie harsch, eingeschränkt,<br />
ja sogar abschreckend die bundesdeutsche Ausländerpolitik ist. Wo die Auslän-<br />
derpolitik sich hart gegenüber schwachen Menschen zeigt, da ist es bemerkens-<br />
wert, dass ein Innenminister eine Härtefallregelung in eigener Kompetenz fordert,<br />
um das Schlimmste verhindern zu können<br />
Wenn die Flüchtlings- und Asylgesetzgebung bewußt Härtefälle produziert und bil-<br />
ligend in Kauf nimmt; wenn die Gesetze Unmenschliches fordern, dann rede ich<br />
von der legalisierten Unbarmherzigkeit und Unmenschlichkeit.<br />
4.4.1. Wiederkehrende Veranstaltungen<br />
Es finden regelmäßig - meist in monatlichen Zeitabschnitten - Gespräche<br />
mit dem Schleswig-Holsteinischen Innenministerium, Abteilung 6 Auslän-<br />
derangelegenheiten, statt. Die Gespräche werden zum Informationsaus-<br />
24
25<br />
tausch und zu Vereinbarungen und Verabredungen genutzt. Die Zusam-<br />
menarbeit ist als außerordentlich positiv und fruchtbar zu bewerten.<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen ist Mitglied<br />
am flüchtlings- und migrationspolitischen Runden Tisch der Schleswig-<br />
Holsteinischen Landesregierung, zu dem das Schleswig-Holsteinische In-<br />
nenministerium in Halbjahresabständen einlädt. Ausgehend hiervon, hat der<br />
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen im Berichtszeitraum<br />
an drei Arbeitsgemeinschaften zur Verbesserung der Situation der in Schleswig-<br />
Holstein lebenden Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten teilgenommen.<br />
Es handelte sich um die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsmarktzugang, Sprachliche<br />
Integration sowie Interkulturelle Erziehung in Kindertagesstätten und Schulen.<br />
Die Arbeitsgemeinschaften haben sich regelmäßig in etwa zweimonatlichen Ab-<br />
ständen getroffen. Die Ergebnisse sind sowohl auf Landes- als auch auf Bundes-<br />
ebene (zum Beispiel bei der Umstrukturierung des Gesamtsprachkonzeptes oder<br />
bei der Durchsetzung des erleichterten Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber)<br />
umgesetzt worden.<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen nimmt re-<br />
gelmäßig an den monatlichen Sitzungen des Sprecher/Innenrats des<br />
<strong>Flüchtlingsrat</strong>es Schleswig-Holstein teil. Dort findet ein reger Informati-<br />
onsaustausch statt. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-<br />
rungsfragen gewinnt dabei Erkenntnisse über aktuelle ausländer- und<br />
flüchtlingspolitische Entwicklungen in den Gebietskörperschaften. Gleich-<br />
zeitig werden dort auch Kooperationsprojekte mit dem <strong>Flüchtlingsrat</strong> ver-<br />
abredet.<br />
Auch an den monatlichen Sitzungen des Forums für Migrantinnen und Migranten<br />
der Landeshauptstadt Kiel nimmt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsfragen regelmäßig teil. Dies geschieht einerseits, um Erkenntnisse ü-<br />
ber aktuelle Entwicklungen in der Landeshauptstadt Kiel, in der circa 20.000 Aus-<br />
25
26<br />
länderinnen und Ausländer leben, zu gewinnen, andererseits aber auch, um Erfah-<br />
rungen und Informationen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterzugeben.<br />
Durch die Teilnahme an dem Vorbereitungskreis für die Interkulturellen Wochen<br />
der Landeshauptstadt Kiel, die jährlich im Herbst stattfinden, ist der Beauftragte<br />
für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen einerseits informiert über das<br />
Geschehen in und um die Interkulturellen Wochen, kann andererseits jedoch auch<br />
Einfluß auf die Ausgestaltung der Interkulturellen Wochen nehmen. So findet re-<br />
gelmäßig innerhalb der Interkulturellen Wochen auch eine Veranstaltung mit den<br />
Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen statt, die sich kri-<br />
tisch mit den Problemen von Flüchtlings- und Migrationsfragen in Schleswig-<br />
Holstein auseinandersetzen und neben den eigentlichen ”Feierlichkeiten” auch<br />
zum Nachdenken anregen sollen. Der Vorbereitungskreis tagt ebenfalls monatlich.<br />
Regelmäßig halbjährlich findet die Konferenz der Ausländerbeauftragten<br />
der Länder statt:<br />
vom 8./9. November 1999 in Hamburg,<br />
vom 13./14. April in Kiel und<br />
vom 12./13. Oktober 2000 in Schwerin.<br />
Hier werden Verabredungen unter den Ausländerbeauftragten der Länder<br />
getroffen sowie Konzepte und Strategien für ein gemeinsames Vorgehen<br />
in der Flüchtlings- und Migrationspolitik entworfen. Die Konferenz der<br />
Ausländerbeauftragten der Länder arbeitet inzwischen mit der Arbeitsge-<br />
meinschaft für Flüchtlingsfragen und Integration der Arbeits- und Sozial-<br />
ministerkonferenz zusammen und steht ebenfalls im Kontakt mit der Zu-<br />
wanderungskommission unter Leitung von Dr. Rita Süssmuth. Die Konfe-<br />
renz hat somit einen nicht unwesentlichen Einfluß auf zukünftige Zuwan-<br />
derungs- und Integrationskonzepte.<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen hat sich bewußt<br />
und mit den politischen Parteien abgesprochen in den Landtagswahlkampf einge-<br />
schaltet, um mit zehn Podiumsveranstaltungen zur Versachlichung des emotionali-<br />
sierten Themas Ausländer-, Asyl- und Einwanderungspolitik einen Beitrag zu leis-<br />
26
27<br />
ten. Bei den Vorgesprächen mit den im Landtag vertretenen Parteien ist es be-<br />
dauerlicherweise zu Missverständnissen gekommen, die dazu geführt haben, dass<br />
die CDU sich an dieser Veranstaltungsreihe nicht beteiligt hat. Im Rahmen der<br />
”Flüchtlings- und migrationspolitischen Kampagne Landtagswahl 2000” hat der<br />
Beauftragte in Kooperation mit dem <strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-Holstein e.V., der<br />
Zentralen Beratungs- und Betreuungsstelle für Ausländerinnen und Ausländer<br />
Schleswig-Holstein e.V., dem Bildungswerk anderes Lernen e.V. landesweit vom<br />
November 1999 bis Februar 2000 diverse Veranstaltungen durchgeführt. In zehn<br />
Städten des Landes hatten die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Par-<br />
teien die Gelegenheit, ihren politischen Standpunkt und ihre politischen Ziele zu<br />
folgenden Themen darzustellen:<br />
Lübeck (8. November 1999): Kirchenasyl<br />
Neumünster (15. November 1999): Kriegsflüchtlinge<br />
Mölln (22. November 1999): Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern<br />
Norderstedt (29. November 1999): Asylbewerberleistungsgesetz<br />
Reinbek (6. Dezember 1999): Altfall- und Härtefälle<br />
Pinneberg (13. Dezember 1999): Abschiebepraxis<br />
Kiel (3. Januar 2000): Abschiebestopps<br />
Rendsburg (10. Januar 2000): Abschiebehaft<br />
Flensburg (17. Januar 2000): Flüchtlinge ohne legalen Status<br />
Husum (24. Januar 2000): Bargeld statt Gutscheine<br />
Weiterhin hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei<br />
folgenden Informations- und Diskussionsveranstaltungen mitgewirkt zu den The-<br />
men:<br />
Menschenrechte und Folteropfer (Kiel und Norderstedt), Ausländerkriminalität<br />
(Eutin),<br />
Migration und Arbeitsmarkt (Kiel),<br />
Ausländer und Ausländerinnen in den Medien (Kiel),<br />
Situation des Asyl- und Flüchtlingsrechts (Kiel),<br />
Frauen auf der Flucht (Neumünster)<br />
sowie eine Theaterveranstaltung (Kiel) und<br />
27
28<br />
zwei Fernsehsendungen im Offenen Kanal und<br />
eine Vernissage und Plakatausstellung ”Flüchtlinge und Migrant/Innen in Schles-<br />
wig-Holstein” in Verbindung mit einer Lesung (Kiel).<br />
Rückblickend können wir feststellen, dass sich dieses Engagement gelohnt hat.<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen hat tatsächlich<br />
durch Informationen einen sachlichen Beitrag leisten können. Gerade in Zeiten des<br />
Wahlkampfes stehen die Vertreter der politischen Parteien in der Gefahr der<br />
Schönfärberei bzw. Polemik. Da werden Zahlen und Statistiken vorgetragen, die<br />
beweisen sollen, dass die Bundesrepublik Deutschland so viel ”wie kein anderes<br />
Land” für Flüchtlinge und Asylsuchende getan hat und immer noch tut. In kleineren<br />
Teilbereichen stimmt das auch – so z.B. bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen<br />
aus dem Kosovo.<br />
Das rollende Podium des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-<br />
rungsfragen hatte auch einen nicht geplanten positiven Nebeneffekt: Die Vertrete-<br />
rinnen und Vertreter der Parteien auf den zehn Podien lernten sich besser kennen<br />
und zollten sich den gebührenden sachlichen Respekt auf einem politischen Ge-<br />
biet, wo kaum oder nur sehr wenige Wählerstimmen zu gewinnen sind. Um so be-<br />
dauerlicher erscheint es, dass eine Partei sich diesem Anliegen nicht gestellt hat.<br />
4.4.2. Sonstige ausgewählte Veranstaltungen<br />
Im Berichtszeitraum beteiligte sich der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl-<br />
und Zuwanderungsfragen an circa 130 öffentlichen Veranstaltungen aktiv<br />
(vgl. Anhang 1). Daneben hatte der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsfragen im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung wöchentlich durch-<br />
schnittlich fünf weitere nicht öffentliche Termine wahrzunehmen. Inzwischen ist es<br />
leider trotz arbeitsteiliger Vorgehensweise so, dass nicht mehr alle Terminanfra-<br />
gen durch die Dienststelle bedient werden können.<br />
28
29<br />
5. Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren<br />
Da das Flüchtlings- und Migrationsrecht im Wesentlichen durch Bundes-<br />
gesetze geregelt ist, kommt dieser Aufgabe bisher nur geringe Bedeutung<br />
in der Arbeit des Beauftragten zu.<br />
In dem Berichtszeitraum sind lediglich fünf Gesetze beziehungsweise Landesver-<br />
ordnungen mit migrationspolitischem Hintergrund im förmlichen Rechtsetzungs-<br />
verfahren durch den Landtag verabschiedet worden. Dabei handelte es sich um<br />
die Landesverordnung zur Änderung der Ausländer- und Asylverordnung, die Lan-<br />
desverordnung zur Regelung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbe-<br />
hörden und bei Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie<br />
ausländischen Flüchtlingen und dem Rahmenkonzept für eine Sozialberatung für<br />
Migrantinnen und Migranten (Migrationssozialberatung), das Gesetz über die Auf-<br />
nahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ausländischen Flücht-<br />
lingen (Landesaufnahmegesetz), sowie die Landesverordnung zur Bestimmung<br />
der zuständigen Behörden in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Mit Ausnah-<br />
me des Rahmenkonzeptes für die Migrationssozialberatung handelte es sich hier<br />
jeweils um Vorschriften, die lediglich marginale inhaltliche Bedeutung haben. Ich<br />
würde mir daher für die Zukunft wünschen, auch an der Ausgestaltung der inhaltlich<br />
wesentlich bedeutsameren Erlasse des Schleswig-Holsteinischen Innenministeri-<br />
ums hinsichtlich des Migrations- und Flüchtlingsrechts beteiligt zu werden. Dabei<br />
habe ich insbesondere die Erlasse im Auge, die die Umsetzung von Beschlüssen<br />
der Innenministerkonferenz hinsichtlich außerordentlicher Bleiberechte beinhalten.<br />
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass ich mich gelegentlich indirekt mit An-<br />
regung oder Kritik an Erlassen ”beteilige”. Einer unmittelbaren Beteiligung wäre<br />
allerdings der Vorzug zu geben, zumal eine Kritik nach Erlass der entsprechenden<br />
Regelung wirkungslos bleibt. Darüber hinaus beteilige ich mich natürlich auch in<br />
der Diskussion um die Änderung vom Bundesgesetz gemeinsam mit meinen Län-<br />
derkolleginnen und –kollegen. Dort gilt jedoch auch das, was auf Landesebene<br />
gilt: Ein direkter Einfluß kommt der Konferenz der Landesausländerbeauftragten<br />
hier nicht zu. Es kommt allenfalls zur Beteiligung in Form der Anhörung, wie bei-<br />
29
30<br />
spielsweise vor der Zuwanderungskommission unter Leitung von Dr. Rita Süss-<br />
muth.<br />
6. Stellungnahmen zu politischen Konzepten und Programmen<br />
6.1. Programm zur Rückführung der Flüchtlinge aus dem Kosovo<br />
Am 28. <strong>Juni</strong> 2000 veranstaltete der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-<br />
Holsteinischen Landtages eine Anhörung zur Rückführung von Flüchtlingen in das<br />
Kosovo und nach Bosnien. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-<br />
rungsfragen hat dort eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die in einer<br />
Pressemitteilung, vom 29. <strong>Juni</strong> 2000 dokumentiert ist. (Vgl. Anhang 2)<br />
6.2. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />
Im Berichtszeitraum musste ich regelmäßig Stellungnahmen zum Asylbewerber-<br />
leistungsgesetz abgeben. Hierbei handelte es sich um die speziell auf Asylbewer-<br />
berinnen und Asylbewerber zugeschnittene Variante der Sozialhilfe, die für Deut-<br />
sche und Ausländerinnen und Ausländer mit Daueraufenthalt gewöhnlich durch das<br />
Bundessozialhilfegesetz (B<strong>SH</strong>G) geregelt ist. Um es vorwegzunehmen: Ich halte<br />
dieses Gesetz schon aufgrund seines diskriminierenden Gesamtcharak-<br />
ters nach wie vor für äußerst fragwürdig und kaum in Einklang mit dem<br />
Geist des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu bringen. Es<br />
stellt sich insbesondere die Frage, aus welchem Grund es vereinbar sein soll, in<br />
der Bundesrepublik Deutschland zweierlei Existenzminima, nämlich einerseits<br />
nach B<strong>SH</strong>G und andererseits nach AsylbLG, anzuwenden? Gewöhnlich wird der<br />
Leistungssatz nach dem B<strong>SH</strong>G als Existenzminimum für bedürftige Menschen an-<br />
gesehen. Mit welcher Rechtfertigung man unter offensichtlicher Mißachtung des<br />
Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz zu einer Ungleichbehandlung,<br />
also zu einer 20prozentigen Kürzung der Leistungsbezüge für Asylbewerber<br />
30
31<br />
kommt, ist mir bis zum heutigen Tag nicht einsichtig geworden. Natürlich bin ich<br />
mir bewußt, dass die parlamentarische Entscheidung für dieses Gesetz in aller-<br />
nächster Zeit nicht revidiert werden wird, da entsprechende Verfassungsbe-<br />
schwerden bis dato erfolglos geblieben sind. Allerdings sehe ich in der Art und<br />
Weise der Gewährung von Leistungen nach diesem doch sehr restriktiven<br />
Gesetz immer noch einen Handlungsspielraum der Exekutive, die Situation<br />
für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einigen Berei-<br />
chen zu erleichtern und menschlicher zu gestalten.<br />
6.2.1. Leistungskürzungen<br />
So sollte und kann grundsätzlich von Leistungskürzungen, beispielsweise<br />
wegen mangelnder Mitwirkungspflichten, abgesehen werden. Diese<br />
schreibt das Gesetz keinesfalls zwingend vor. Das ohnehin unter dem E-<br />
xistenzminimum liegende Budget von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen<br />
und Asylbewerbern weiter zu kürzen, verbietet sich meines Erachtens aus<br />
vorgenannten Erwägungen.<br />
6.2.2. Gutscheine oder Bargeld<br />
Das mit Abstand am häufigsten an mich herangetragene Problem im Zu-<br />
sammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt die Gewährung<br />
von Sozialleistungen in Form von Gutscheinen dar. Dabei werden die mo-<br />
natlichen Leistungen mit Ausnahme des Taschengeldes in Form von Gutscheinen<br />
gewährt, die lediglich in am Gutscheinsystem beteiligten Geschäften eingelöst<br />
werden können. Billigläden beteiligen sich aber an diesem System nicht. Beim<br />
Bezahlen mit Gutscheinen werden Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewer-<br />
ber schon als solche nach außen hin erkennbar, was an sich schon eine Diskrimi-<br />
nierung darstellt. Darüber hinaus sind sie, einmal als solche erkannt, nunmehr auch<br />
Diskriminierungen von dritter Seite ausgesetzt. Sei es, dass Angestellte der ent-<br />
sprechenden Geschäfte ungehalten reagieren, oder aber auch andere Kunden<br />
diskriminierende Äußerungen von sich geben. Schließlich sind die Gutscheine<br />
31
32<br />
grundsätzlich vollständig zu verbrauchen und eine Barrückzahlung nur bis zehn<br />
Prozent des Gutscheinwertes zulässig. Wir haben mit anderen Institutionen zu-<br />
sammen stets auf die unerträgliche Situation der Flüchtlinge, Asylbewerberinnen<br />
und Asylbewerber kritisch hingewiesen. Inzwischen ist die Praxis in Schleswig-<br />
Holstein dergestalt geteilt, dass nur noch wenige Kreise weiterhin am Gutschein-<br />
system festhalten, während die anderen Kreise und die kreisfreien Städte die<br />
Leistungen bar oder bargeldähnlich (Schecks) gewähren. Die Kreise, die immer<br />
noch am Gutscheinsystem festhalten, argumentieren damit, dass das Gesetz die<br />
Gewährung von Gutscheinen als vorrangig vorschreibt. Das Vorrangprinzip gilt je-<br />
doch einzig für Sachleistungen, die werden jedoch aus Kostengründen in den<br />
meisten Fällen nicht vorgehalten, so dass sodann auf Alternativen ausgewichen<br />
werden muss. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, anstelle von vorrangig zu<br />
gewährenden Sachleistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen ver-<br />
gleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert<br />
Gebrauch zu machen. Dabei stehen die drei Alternativen Wertgutscheine, ver-<br />
gleichbare unbare Abrechnungen oder Geldleistungen gleichrangig nebeneinan-<br />
der und nicht ,wie vielfach angenommen, in abgestufter Rangfolge zueinander.<br />
Damit ist es ohne weiteres möglich, Geldleistungen zu gewähren. Für die Geld-<br />
leistungen spricht im übrigen auch, dass das Gutscheinsystem sowohl für die Ge-<br />
bietskörperschaften als auch für die beteiligten Geschäfte mit erheblichen Kosten<br />
durch die entsprechende Vertragsgesellschaft, welche die Gutscheine ausstellen<br />
und abrechnen, behaftet ist. Es ist meines Erachtens durchaus vorstellbar,<br />
dass im Wege einer entsprechenden Empfehlung durch das Schleswig-<br />
Holsteinische Innenministerium die Kreise und kreisfreien Städte Geldleis-<br />
tungen statt Gutscheine auszahlen.<br />
6.2.3. Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern<br />
Zu den Grundleistungen, mit denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie<br />
Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden, gehört unter<br />
anderem auch die Deckung des notwendigen Bedarfs an Wohnraum. Hier beun-<br />
ruhigt mich in letzter Zeit die Situation der Unterbringung auf kommunaler<br />
32
33<br />
Ebene, wenn sie in sogenannten Gemeinschafts- und Notunterkünften er-<br />
folgt. Anläßlich eines Besuchs einer entsprechenden Unterkunft der Gemeinde<br />
Tangstedt hat es uns buchstäblich den Atem verschlagen. Dort, und auch noch in<br />
anderen Gemeinden, existieren noch immer Containersiedlungen in Ortsrandlagen<br />
zwischen Landstraße und Pferdekoppel, die das Wort Unterkunft im Sinne von<br />
Wohnunterkunft nicht verdient haben. Die sogenannten Wohn-einheiten bestehen<br />
aus einem Raum von circa zehn Quadratmetern Größe, in dem zwei Etagenbetten<br />
– also für vier Personen -, ein Küchenblock, ein Tisch und vier Stühle sowie zwei<br />
Stahlspinde untergebracht sind. Daneben gehört zu der Einheit noch eine etwa 1,5<br />
Quadratmeter große Nasszelle. Der Flur beträgt weitere 1 bis 1,5 Quadratmeter.<br />
Gemeinschaftsräume sind nicht existent. Für 14 solcher Einheiten existiert eine<br />
Waschmaschine. Ein sogenannter Gemeinschaftsraum, geschweige denn Spiel-<br />
gerät für Kinder, sind nicht vorhanden. Im Falle von Tangstedt ist in dieser Einheit<br />
eine Familie, bestehend aus Mann, Frau und einem mehrere Wochen alten Säug-<br />
ling, untergebracht worden. Ich halte diese Art von Unterbringung für menschenun-<br />
würdig, da pro Person lediglich etwas über drei Quadratmeter Wohnraum zur<br />
Verfügung stehen. Wie uns der Bürgermeister persönlich mitteilte, werden für die<br />
Benutzung derartigen ”Wohnraums” 300 DM pro Person in Rechnung gestellt.<br />
Das heißt, für eine circa zwölf Quadratmeter große Containerzelle müssen DM<br />
900 berechnet werden. Dies ist insgesamt eine unerträgliche Situation.<br />
In der weiteren Recherche musste ich feststellen, dass es in Schleswig-<br />
Holstein keine Mindestanforderungen für entsprechenden Wohnraum für<br />
Flüchtlinge gibt. Daraufhin habe ich bei meinen Länderkolleginnen und –<br />
kollegen angefragt, um zu eruieren, ob es in anderen Bundesländern entsprechen-<br />
de Mindeststandards gibt. Im Anhang habe ich die Mindeststandards in einer<br />
Synopse zusammengestellt. Dabei kristallisiert sich heraus, dass in vielen Fällen<br />
eine Mindestquadratmeterzahl persönlichen Wohnraums für Erwachsene von<br />
sechs Quadratmeter und für Kinder von vier Quadratmeter gefordert und ein-<br />
gehalten wird. Daneben wird vielfach als Mindeststandard auch ein sogenannter<br />
Gemeinschaftsraum vorgehalten. In dem vorliegenden Fall ”Tangstedt” bedeutet<br />
dies, dass die Familie mindestens 16 qm persönlichen Wohnraum sowie darüber<br />
33
34<br />
hinaus einen weiteren Gemeinschaftsraum zur Verfügung haben muss. ( Vgl. An-<br />
hang 3)<br />
6.3. Sonstige Themenschwerpunkte<br />
Ausgehend vom migrations- und flüchtlingspolitischen Runden Tisch der Schles-<br />
wig-Holsteinischen Landesregierung, vom 2. November 1999, haben sich drei<br />
weitere Themenschwerpunkte im Berichtszeitraum heraus kristallisiert, zu denen<br />
Arbeitsgemeinschaften gebildet wurden. Dabei handelt es sich um die Themenbe-<br />
reiche ”Sprachliche Integration”, ”Interkulturelle Erziehung in Schulen und Kinderta-<br />
gesstätten” sowie die Liberalisierung des Arbeitsgenehmigungsrechts. Ziel der<br />
Arbeitsgruppen war nach einer Bestandsaufnahme zu eruieren, ob auf Landes-<br />
ebene Möglichkeiten bestehen, die Situation von Migrantinnen und Migranten so-<br />
wie von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein in diesen Bereichen nachhaltig zu<br />
verbessern. Ferner sollten nach entsprechenden Ergebnissen diese auch auf<br />
Bundesebene durch das Schleswig-Holsteinische Innenministerium weitergeleitet<br />
werden. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen hat an<br />
allen drei Arbeitsgruppen mitgewirkt.<br />
6.3.1. ”Sprachliche Integration”<br />
Die Arbeitsgruppe ”Sprachliche Integration” stellte ein umfangreiches<br />
Konzept zur Verbesserung der Sprachförderung für Migrantinnen und<br />
Migranten anläßlich des flüchtlings- und migrationspolitischen Runden Ti-<br />
sches am 17. Januar <strong>2001</strong> unter dem Titel ”Ohne Sprache keine Chance!”<br />
vor. Dieses Konzept berücksichtigt bereits die ”Eckpunkte des Gesamtsprach-<br />
konzeptes Bund”, die die Umstrukturierung der Sprachförderung auf Bundesebene<br />
darstellen. Im Wesentlichen beinhaltet das Schleswig-Holsteinische Konzept Vor-<br />
schläge zur Verbesserung der Sprachförderung auf Landesebene. Die Arbeit die-<br />
ser Arbeitsgruppe erschienen mir besonders effektiv gewesen zu sein. Da sie pa-<br />
rallel zu den Veränderungen auf Bundesebene verlief, konnte dort noch auf Verän-<br />
34
35<br />
derungen Einfluss genommen werden. Andererseits fanden auch Veränderungen<br />
auf der Bundesebene Berücksichtigung in Schleswig-Holstein. Das Ergebnis der<br />
Arbeitsgruppe wird wichtiger Bestandteil des Integrationskonzeptes für Schleswig-<br />
Holstein sein, welches bis Ende <strong>2001</strong> vor den Mitgliedern des migrations- und<br />
flüchtlingspolitischen Runden Tisches als Beschlussvorlage erstellt werden wird.<br />
Dabei soll die Sprachförderung in Schleswig-Holstein im Wesentlichen auf<br />
fünf Säulen fußen:<br />
- Die Sprachförderung im Kindergarten,<br />
- die Sprachförderung in der Schule,<br />
- die Erzieher und Lehrer,<br />
- die Elternarbeit und<br />
- das Unterrichtsumfeld.<br />
Bedauerlicherweise zeichnet sich jedoch schon jetzt ab, dass die vom<br />
Bund bereitzustellenden Haushaltsmittel bei weitem nicht ausreichen wer-<br />
den, die notwendige Sprachförderung vorzuhalten.<br />
6.3.2. Liberalisierung des Arbeitsgenehmigungsrechts<br />
Im Rahmen der Anhörung der Ausländerbeauftragten der Länder durch die<br />
Unabhängige Kommission ”Zuwanderung” haben sich die Ausländerbe-<br />
auftragten für eine Aufhebung der Arbeitsgenehmigungspflicht ausge-<br />
sprochen. Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass diese Forderung nicht<br />
zeitnah durchzusetzen ist. Daher ist das Arbeitsgenehmigungsrecht zunächst je-<br />
denfalls entscheidend zu liberalisieren und damit einher gehend auch zu vereinfa-<br />
chen.<br />
Das Arbeitsgehmigungsrecht ist dahingehend zu vereinfachen und zu ändern, daß<br />
alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich genehmigt, gestattet oder geduldet -<br />
und nicht als Touristen - in Deutschland aufhalten, für die Dauer ihres Aufenthalts<br />
unter Wegfall der Vorrangprüfung, die Genehmigung erhalten, für ihren eigenen<br />
Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Geneh-<br />
35
36<br />
migung soll unabhängig von einer bestimmten Beschäftigung bei einem be-<br />
stimmten Arbeitgeber gelten. Sie soll mit dem Aufenthaltsstatus von der Auslän-<br />
derbehörde erteilt werden.<br />
Handlungsbedarf sehe ich insbesondere in folgenden Punkten:<br />
- Die Wartezeit für Familienangehörige (§ 3 S. 2 Nr. 1+2 ArGV) sollte vollständig<br />
abgeschafft werden.<br />
- Der Erhalt einer Gewerbeerlaubnis (also das Recht zur Ausübung einer selb-<br />
ständigen Tätigkeit) sollte erleichtert und verfahrensmäßig unseren eingangs ge-<br />
nannten Reformvorstellungen angeglichen werden.<br />
- Ausländische Studierende sollten unbeschränkt neben ihrem Studium arbeiten<br />
können.<br />
Das Arbeitsgenehmigungsrecht (§§ 284 ff. SGB III) hat sich im Laufe der<br />
letzten Jahre angesichts des zunehmenden Aufenthalts von Ausländerin-<br />
nen und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu einem In-<br />
strument der Arbeitsverhinderung entwickelt.<br />
Arbeitsplätze, die nur theoretisch mit inländischen Arbeitskräften besetzt werden<br />
können, werden in die illegale Beschäftigung verlagert, weil passende ausländi-<br />
sche Arbeitskräfte keine, oder nur nach einer entsprechenden Wartefrist eine Ar-<br />
beitserlaubnis erhalten. Arbeitgeber, Arbeitsuchende und Arbeitsverwaltung wer-<br />
den oft wochenlang unproduktiv und kostenintensiv von ihrer eigentlichen Tätigkeit<br />
abgehalten. Die aus den §§ 284 ff. SGB III hervorgegangenen Verordnungen<br />
(Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) , Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV) ,<br />
Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV), IT-Verordnung) sind mittlerweile un-<br />
überschaubar und kaum mehr zu verstehen. Die Regelungen verhindern die zügige<br />
Integration der Migrantinnen und Migranten, schüren Vorurteile in der deutschen<br />
Bevölkerung hinsichtlich angeblich ”herumlungernder Ausländer” und fördern ille-<br />
gale Beschäftigung.<br />
36
37<br />
Die Abschaffung ist zunächst eine effektive Maßnahme zur Deregulierung des Ar-<br />
beitsmarktes, weil ein hoher bürokratischer Aufwand mit der Erteilung der Arbeits-<br />
erlaubnis durch die Aufenthaltsgenehmigung wegfällt. Außerdem würde der Vor-<br />
rang der Aufenthaltsgenehmigung sichergestellt. Die Abschaffung der Arbeitsge-<br />
hemigungspflicht ist ferner eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung illegaler<br />
Beschäftigung und trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei. Die Abhängigkeit von den<br />
staatlichen Sozialkassen, das Arbeitsverbot und die Verpflichtung zum Nichtstun<br />
festigen die Ressentiments gegen Migrantinnen und Migranten. Viele Auslände-<br />
rinnen und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, würden gern ihren Le-<br />
bensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten, dürfen dies aber nicht, weil sie einem<br />
Arbeitsverbot unterliegen. Der freie Zugang zum Arbeitsmarkt und damit die<br />
Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft gehören zu den Grundlagen<br />
eines menschenwürdigen Lebens und individueller Freiheit. Die Aufnahme einer<br />
Berufstätigkeit ist außerdem ein wichtiges Mittel zur gesellschaftlichen Integration<br />
der Migrantinnen und Migranten. Asylsuchende in langwierigen Asylverfahren und<br />
Bürgerkriegsflüchtlinge haben kaum eine Chance auf eine Aufenthaltsbefugnis,<br />
wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Tausende von<br />
Menschen dürfen auf lange Sicht nicht arbeiten, dies belastet die Sozialkassen<br />
und verstärkt die Abwanderung in illegale Beschäftigungsverhältnisse.<br />
Wenn Arbeitgeber geeignete ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge-<br />
funden haben, gibt es langwierige Verzögerungen durch ein mindestens vierwö-<br />
chiges Prüfungsverfahren, bis diesen eventuell eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.<br />
Diese Arbeitskräfte müssen über das Arbeitsamt vermittelt werden. Das Ar-<br />
beitsamt muß den Nachweis führen, daß es keine bevorrechtigten Arbeitskräfte für<br />
diesen Arbeitsplatz gibt. Fast drei Viertel aller ausländischen Antragstellerinnen<br />
und Antragsteller bekommen Arbeitsgenehmigungen, weil geeignete deutsche o-<br />
der andere bevorrechtigte Arbeitskräfte nicht zur Verfügung stehen.<br />
Seit Jahren ist der Anteil arbeitsmarktabhängiger Erlaubnisse trotz wachsender<br />
Erwerbslosigkeit gleich. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wurden in den<br />
Jahren 1995 bis 1998 jährlich durchschnittlich ca. 1.230.000 Arbeitsgenehmigun-<br />
gen erteilt und durchschnittlich 71.582 Arbeitsgenehmigungen abgelehnt. Die Ab-<br />
lehnungen werden in den meisten Fällen dadurch begründet, dass deutsche, ande-<br />
37
38<br />
re bevorrechtigte Arbeitskräfte oder Ausländer mit einem Rechtsanspruch auf eine<br />
Arbeitsgenehmigung, zur Verfügung standen. Ob diese Arbeitnehmer die betref-<br />
fenden Plätze tatsächlich angenommen haben, ist höchst zweifelhaft und statis-<br />
tisch nicht belegbar. Auch bei Anträgen auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis<br />
findet dieses Prüfverfahren statt. Hier greift die Arbeitsgehmigungspflicht mehr und<br />
mehr in bestehende Arbeitsverhältnisse ein. Die geltende Rechtslage führt zu un-<br />
zumutbaren Aktionen bei der Suche bevorrechtigter Arbeitskräfte und bindet in un-<br />
verhältnismäßig hohem Maße Potential bei der Arbeitsverwaltung.<br />
7. Kooperationen mit Nicht-Regierungs-Organisationen, Exekutive, Legis-<br />
lative und anderen<br />
7.1. Kooperation mit Nicht-Regierungs-Organisationen<br />
Eine weitere im Gesetz aufgeführte Aufgabe des Beauftragten ist die Kooperation<br />
mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen,<br />
insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden und auf deren<br />
Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Aktivitäten in diesem Be-<br />
reich.<br />
Das Angebot der Kooperation mit dem Beauftragten ist von Anfang an von den<br />
entsprechenden Einrichtungen gern genutzt worden. So sind etliche gemeinsame<br />
Veranstaltungen (vgl. Anhang 1) durchgeführt worden. Dabei fand die Zusammen-<br />
arbeit in erster Linie mit den entsprechenden Mitgliedern des flüchtlings- und<br />
migrationspolitischen Runden Tisches statt.<br />
Die Kooperation mit diesen Einrichtungen ist mir sehr wichtig, da überwiegend auf<br />
diese Weise ein Kontakt zur Basis – also zu den Betroffenen – gehalten wird.<br />
Gleichzeitig haben die Einrichtungen eine wesentliche Multiplikatorenfunktion für<br />
die Verbreitung von Informationen in Schleswig-Holstein. Demgemäß sind auf<br />
Wunsch auch entsprechende Fortbildungsseminare, insbesondere im Flüchtlings-<br />
38
39<br />
und Migrationsrecht von unserer Dienststelle durchgeführt worden. Auffallend ist<br />
allerdings, dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit überwiegend von ur-<br />
sprünglich nicht durch Migrantinnen und Migranten besetzten Organisationen ge-<br />
nutzt wird. Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass verstärkt auch eine Koope-<br />
ration mit Migrantenselbstorganisationen zustande kommt, wie dies in letzter Zeit<br />
zum Beispiel mit der ”Türkischen Gemeinde” und mit Teilen der ”Jüdischen Ge-<br />
meinde”, die insbesondere Aussiedlerinnen und Aussiedler betreuen, verabredet<br />
worden ist.<br />
7.2. Kooperation mit Exekutive, Legislative, der Bürgerbeauftragten, dem unab-<br />
hängigen Landeszentrum für Datenschutz sowie Parteien<br />
Hier ist die Zusammenarbeit sehr unterschiedlich ausgeprägt. Im Berichtszeit-<br />
raum kann ich auf eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Bürgerbe-<br />
auftragten und dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz zu-<br />
rückblicken. Dies mag auch daran liegen, dass es in einigen Bereichen de-<br />
ckungsgleiche Problemlagen gibt, die durch eine gemeinsame Herangehenswei-<br />
se leichter einer Lösung zugeführt werden können.<br />
im Hinblick auf die Bürgerbeauftragte gilt dies insbesondere für den Bereich der<br />
Aussiedlerinnen und Aussiedler, sofern es um soziale Probleme dieser Menschen<br />
geht.<br />
Für den Bereich des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz be-<br />
stehen natürlich auch sensible datenschutzrechtliche Problematiken in<br />
Flüchtlings- und Migrationsfragen. Deutlich ist dies in der Überprüfung<br />
derjenigen binationalen Ehen geworden, bei denen ein Eheteil ein Aufent-<br />
haltsrecht aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ableitet. Hier ist eine<br />
Kooperation mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz ge-<br />
lungen, eine in weiten Teilen überzogene Überprüfungspraxis durch Aus-<br />
länderbehörden auf ein Normalmaß zu reduzieren, indem die betreffenden<br />
Ausländerbehörden von beiden Seiten auf die Unverhältnismäßigkeit ihres<br />
Handelns hingewiesen worden sind.<br />
39
40<br />
Daneben konnten mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schles-<br />
wig-Holstein Unzulänglichkeiten im neuen Staatsangehörigkeitsrecht aufgedeckt<br />
werden. So hat eine gemeinsame Überprüfung ergeben, dass die Registrierung<br />
der Optionspflicht nach § 29 Staatsangehörigkeitsrecht offensichtlich weder im<br />
Landesmeldegesetz, noch im Melderechtsrahmengesetz geregelt ist, was in der<br />
Folge dazu führen kann, dass ohne Registrierung der Optionspflicht nach § 29<br />
Staatsangehörigkeitsgesetz das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Hinblick auf<br />
die Ausübung der Optionspflicht ins Leere laufen wird, so dass mangels Ausübung<br />
der Optionspflicht es über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten im Staats-<br />
angehörigkeitsrecht hinaus einem größeren Personenkreis möglich sein wird, die<br />
doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten. Letzteres kann ich allerdings nur be-<br />
grüßen.<br />
Die Zusammenarbeit mit der Exekutive funktioniert, abgesehen von anfänglichen<br />
Reibungsverlusten und in Anbetracht der Tatsache, dass ich natürlich kraft meines<br />
Amtes gezwungen bin, parteiisch zu sein, ausgesprochen gut. Hervorzuheben ist<br />
dabei der gute Kontakt zum Schleswig-Holsteinischen Innenministerium, der es<br />
mir wiederum ermöglicht, den Informationsfluß für im Flüchtlings- und Migrations-<br />
bereich tätigen Organisationen und<br />
Einzelpersonen aufrechtzuerhalten.<br />
7.3. Zusammenarbeit mit Parlament und Parteien<br />
7.3.1 Der Landtag<br />
Eine erste Zusammenarbeit mit dem Landtag wurde von mir im Zusammenhang<br />
mit der Landtagswahl 2000 versucht. Da es im Anschluss an die Hessenwahl<br />
deutlich geworden war, dass die Ausländerpolitik sich nicht aus dem Landtags-<br />
wahlkampf heraushalten ließ, habe ich mich ganz bewußt in den Wahlkampf ein-<br />
gemischt mit der Absicht, das Thema ”Flüchtlinge, Asylsuchende und Zuwanderer”<br />
von der emotionalen auf die sachliche Ebene zu verlagern. Zu diesem Zweck<br />
strebte ich die Kooperation mit allen im Landtag vertretenen politischen Parteien<br />
40
41<br />
an; denn ich war der Meinung, dass allein durch die sachliche Zusammenarbeit<br />
aller Parteien dieses Ziel erreicht werden könnte. Leider ist es bereits im Vorfeld<br />
zu Missverständnissen gekommen. Im Ältestenrat des Landtages bemühte ich<br />
mich um eine gemeinsame Plattform, von der aus wir alle hätten handeln können.<br />
Bedauerlicherweise konnte ich einen Rest an Verstimmung nicht ausräumen. (Vgl.<br />
4.4.1.)<br />
Im <strong>Juni</strong> 2000 veranstaltete der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages eine<br />
Anhörung zu den Problemen einer Rückführung der Flüchtlinge aus dem Kosovo<br />
und aus Bosnien. Das war eine wichtige Gelegenheit für den Beauftragten, den<br />
Parlamentariern die eigenen Erkenntnisse zur Lage in diesem Krisengebiet nahe-<br />
zubringen. Zwar hat diese Anhörung zur keinen praktischen Konsequenzen in<br />
Form eines Landtagsbeschlusses geführt. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass<br />
eine solche Form der Anhörung sinnvoll ist. Man muss nicht immer greifbare Er-<br />
gebnisse erwarten. Es ist ebenso bedeutsam, wenn es zur Sensibilisierung und<br />
zur Bewußtseinsschärfung bei den Eintscheidungsträgern beiträgt. Insbesondere<br />
das Innenministerium hatte sich dadurch veranlasst gesehen die Erlasslage für<br />
Betroffene zu verbessern.<br />
7.3.2. Die Parteien<br />
Die Zusammenarbeit mit den im Landtag repräsentierten Parteien ist von<br />
unterschiedlicher Intensität.<br />
In allen Fraktionen gibt es Beauftragte und Spezialisten für Menschenrechte und<br />
humanitäre Angelegenheiten. Sie sind für den Beauftragten die ersten Ansprech-<br />
partner. Der Beauftragte steht ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Parlamentarier werden in ihren Wahlkreisen nicht selten auf individuelle Schick-<br />
sale von Flüchtlingen und Asylsuchenden angesprochen und um Hilfe zur Lösung<br />
von ausländerrechtlichen Problemen gebeten. Da die Materie des Ausländer- und<br />
Asylrechts kompliziert ist und eigentlich nur Fachleuten zugänglich und einsichtig<br />
ist, tragen Mandatsträger des Landtages des öfteren solche Schicksale an den<br />
41
42<br />
Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen heran und bitten<br />
um Rat.<br />
An dieser Stelle halte ich es für angebracht, all den Abgeordneten zu danken, die<br />
meine Arbeit tatkräftig unterstützt haben. Seien Sie gewiß, dass ich auch künftig<br />
für Sie und Ihre Anliegen dasein werde!<br />
8. Die rechtliche Situation der Betroffenen und notwendige Änderungen<br />
8.1. Rechtliche Situation<br />
Die rechtliche Situation ist grundsätzlich durch das seit 1991 geltende<br />
Ausländergesetz geprägt. Dieses enthält einen Katalog von Aufenthaltsti-<br />
teln, der im Wesentlichen darauf ausgerichtet ist, Zuwanderungen zu be-<br />
grenzen, bzw. gar nicht erst zuzulassen.<br />
Im Unterschied zum Ausländergesetz von 1965 existiert keine Generalklausel, die<br />
es der Exekutive ermöglicht, im Ermessenswege, unabhängig von einer be-<br />
stimmten Fallkonstellation, einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu<br />
genehmigen.<br />
EU-Bürgerinnnen und Bürger<br />
Am unproblematischsten gestaltet sich die rechtliche Situation EU-Angehöriger<br />
und ihrer Familien. Ein Sichtvermerksverfahren entfällt. Einer vorherigen Geneh-<br />
migung durch Ausländerbehörden bedarf es nicht, um eine Aufenthaltserlaubnis für<br />
42
43<br />
die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Demgemäß wenden sich auch ent-<br />
sprechend wenige Eu-Angehörige an meine Dienststelle. Dies kommt allenfalls<br />
dann vor, wenn – wie anläßlich der Europawahl – Informationen zur Registrierung<br />
des Wählerverzeichnisses nicht oder nur unzulänglich herausgegeben werden o-<br />
der wenn es beispielsweise zu diskriminierenden Handlungen seitens einzelner<br />
Angehöriger der Exekutive kommt, was jedoch aufgrund lediglich weniger Berüh-<br />
rungspunkte nur selten vorkommt.<br />
Feststellen mußte ich allerdings, dass Diskriminierungen von EU-<br />
Bürgerinnen und Bürgern dann häufiger auftreten, wenn diese auffallend<br />
anderer als weißer Hautfarbe sind. Dies betrifft dann allerdings auch ein-<br />
gebürgerte Deutsche. So musste ich anläßlich einer Tagung den Auspruch<br />
einer Ordnungsbehördenvertreterin vernehmen: ”Je dunkler die Hautfarbe<br />
desto geringer der Hang zur Wahrheitsliebe.”. Auffällig ist, dass Polizei<br />
und BGS, bewußt oder unbewußt, Personen möglicher afrikanischer Ab-<br />
stammung bevorzugt einer Kontrolle unterziehen. Dies gilt selbst dann,<br />
wenn die Personen sich als deutsche oder zumindest europäische Staats-<br />
angehörige ausweisen können.<br />
Ehegatten und Kindernachzug zu ihren deutschen oder ausländischen Ehegat-<br />
ten<br />
Ausländerinnen und Ausländer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu ihren<br />
deutschen oder auch ausländischen Ehegatten nach Deutschland ziehen, wie auch<br />
minderjährige Kinder nach Deutschland kommen dürfen, um mit ihren Eltern zu le-<br />
ben. Dieser sogenannte Familiennachzug ist im Ausländergesetz explizit geregelt.<br />
Bedauerlicherweise mußte ich immer wieder feststellen, dass selbst die<br />
Verwirklichung dieses Grundrechts für viele nicht ohne weiteres bezie-<br />
hungsweise teilweise auch gänzlich unmöglich ist. Über einen entsprechen-<br />
den Antrag auf Familiennachzug entscheiden deutsche Auslandsvertretungen ei-<br />
nerseits und die jeweils zuständigen Behörden andererseits. Schon diese Kons-<br />
43
44<br />
tellation bringt es mit sich, dass das entsprechende Sichtvermerksverfahren sich<br />
oft über viele Monate teilweise Jahre hinzieht. Die Aufenthaltserlaubnis für den<br />
Familiennachzug muss in der Regel vom Ausland aus in der zuständigen deut-<br />
schen Auslandsvertretung beantragt werden. Offensichtlich scheint dort bezie-<br />
hungsweise im Auswärtigen Amt sowie in den hiesigen Ausländerbehörden ein<br />
fast unüberwindbares Mißtrauen gegenüber dem Mißbrauch des Familiennach-<br />
zugsrechts durch sogenannte Scheinehen zu bestehen. Dies hat zur Folge, dass<br />
frisch verheiratete Paare sich einer langwierigen Prozedur von Überprüfungen zu<br />
unterziehen haben. Dies gipfelt nicht selten in Fragen, die derart in die Pri-<br />
vatssphäre/Intimssphäre eindringen, dass ich zumindest das Recht auf in-<br />
formationelle Selbstbestimmung verletzt sehe, zumal die Nichtbeantwor-<br />
tung dieser Fragen nachteilige Auswirkungen auf das Aufenthaltsverfah-<br />
ren haben kann.<br />
Auch hier lebende deutsch-ausländische Paare werden nicht selten mit<br />
dem Verdacht der Scheinehe konfrontiert, wobei es anläßlich entspre-<br />
chender Überprüfungen oft genug an Sensibilität und Zurückhaltung der<br />
beteiligten Behörden fehlt. So sind in der Vergangenheit neben den Betrof-<br />
fenen selbst auch schon einmal Nachbarn oder Arbeitgeber zum Bestand<br />
der Ehe befragt worden. Dies halten sowohl ich als auch das unabhängige Lan-<br />
deszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein für rechtswidrig. Erfreulicherweise<br />
scheint sich zumindest diese Situation geringfügig zu bessern.<br />
Für richtungsweisend halte ich insofern auch die Entscheidung des Bundesge-<br />
setzgebers, die Mindestfrist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts<br />
für ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner von vier auf zwei Jahre zu ver-<br />
kürzen und die entsprechende Härteklausel praktikabler und berechenbarer zu<br />
gestalten. Dies führt zumindest dazu, dass eine Zwangslage von dem aufenthalts-<br />
berechtigten beziehungsweise deutschen Teil nicht mehr ausgenutzt werden kann<br />
und gescheiterte Ehen nicht mehr um des Aufenthalts willen auf dem Papier auf-<br />
rechterhalten werden müssen.<br />
44
45<br />
Aufenthalt nach Greencardverordnung bzw. Arbeitsaufenthalteverordnung<br />
Nachdem das Ausländergesetz von einem grundsätzlichen Anwerbestopp aus-<br />
geht, also grundsätzlich eine Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht<br />
mehr zuläßt, sind mit der Arbeitsaufenthalteverordnung und den dort aufgezählten<br />
Fallgruppen Ausnahmen von diesen Grundsätzen geschaffen worden. Dies gilt<br />
zum Beispiel für Spezialitätenköche, Profisportler oder Künstler. Dabei handelte<br />
es sich jeweils um befristete Aufenthalte. Hierzu gehört auch der Aufenthalt nach<br />
der sogenannten Greencardverordnung für Fachkräfte der Informationstechnolo-<br />
gie.<br />
Berücksichtigt man die demografischen Entwicklungen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, wie auch in den übrigen Industrienationen, so sind die im Ausländer-<br />
gesetz zur Arbeitsaufnahme vorgesehenen Aufenthalte überhaupt nicht ausrei-<br />
chend. Dies wird deutlich, wenn man die Greencard-Initiative genauer beleuchtet.<br />
Hier wird ein maximal fünfjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für<br />
Spezialisten der Informationstechnologie vorgesehen. Dies geschieht offensicht-<br />
lich in dem Glauben, dass hochintelligente, aber ansonsten arme<br />
”Unterentwickelte”, die nicht besseres zu tun hätten, als dem Ruf der deutschen<br />
Wirtschaft auf fünf Jahre zu folgen, ohne dass besondere Anreize für eine Le-<br />
bensperspektive in Aussicht gestellt werden. Nun ist es so, dass sich diese Men-<br />
schen eher dafür entscheiden, ihr Wissen in den U.S.A. zur Verfügung zu stellen,<br />
wo auf sie wirtschaftliche Anreize warten und sie ein Daueraufenthaltsrecht erlan-<br />
gen können und zudem noch ihre Sprache gesprochen wird. Die sogenannten<br />
Greencards, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wurden, wurden<br />
in der überwiegenden Mehrzahl an Menschen vergeben, die bereits in der Bun-<br />
desrepublik Deutschland leben. Das Kontingent von 20.000 ist bei weitem nicht<br />
ausgeschöpft. Hierzulande sollte sich so mancher überlegen, ob Deutschland tat-<br />
sächlich noch ein so attraktives Einwanderungsland für IT-Spezialisten ist. Und<br />
wenn es denn eben nicht so attraktiv als Einwanderungsland ist, woran das wohl<br />
liegen mag.<br />
45
46<br />
Aufenthalte zu bestimmten Zwecken<br />
Ausländischen Auszubildenden oder den Studentinnen und Studenten ist es mög-<br />
lich, zu bestimmten Bedingungen eine befristete Aufenthaltsbewilligung zu erhal-<br />
ten. Es wird in der Regel nicht möglich sein, daraus einen Daueraufenthalt abzu-<br />
leiten. Nach Ausbildung oder Studium sollen die Menschen zurück in ihr Heimat-<br />
land gehen. Dies fußt auf dem Gedanken der Entwicklungshilfe. Die jungen Aus-<br />
zubildenden sowie Studentinnen und Studenten sollen das in der Bundesrepublik<br />
Deutschland erworbene Wissen in ihre Heimatländer tragen. Während des Studi-<br />
ums soll eine Arbeitserlaubnis für diese Studentinnen und Studenten grundsätzlich<br />
nur die Ausnahme sein, denn sie müssen vor Aufnahme eines Studiums in der<br />
Bundesrepublik Deutschland nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle<br />
Mittel für ein entsprechendes Studium in der Bundesrepublik Deutschland verfü-<br />
gen. Dies sieht konkret so aus, dass der Nachweis geführt werden muss,<br />
über ein monatliches Mindesteinkommen von 1.200 DM für die gesamte<br />
Studiendauer zu verfügen. Damit aber ist den meisten Studentinnen und<br />
Studenten das Privileg, in der Bundesrepublik Deutschland studieren zu<br />
können, wohl nicht vergönnt.<br />
Asylbewerberinnen und Asylbewerber<br />
Die rechtliche Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist<br />
wohl mit Abstand die schlechteste, läßt man die Situation der illegal in<br />
Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten einmal außer Acht. Für<br />
die Dauer des Asylverfahrens erhalten diese Menschen eine Aufenthaltsgestat-<br />
tung. Sie unterliegen den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes. Sie erhalten,<br />
wie bereits oben erwähnt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Nun wäre dieses alles nur halb so dramatisch, wenn – wie vom Gesetzgeber an-<br />
gedacht – ein Asylverfahren bis zur endgültigen Entscheidung tatsächlich nur drei<br />
Monate dauern würde. In der Regel erstrecken sich die Verfahren jedoch ü-<br />
ber mehrere Jahre. Nicht selten dauern Verfahren bis zu fünf Jahre oder<br />
noch länger. Während dieser Zeit beschneidet das Asylverfahrensgesetz<br />
46
47<br />
eine ganze Reihe von Grundrechten für diese Menschen. Eine Arbeitsauf-<br />
nahme ist nicht beziehungsweise nur eingeschränkt gestattet. Es besteht<br />
eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung auf den zugewiesenen Kreis o-<br />
der die kreisfreie Stadt für die gesamte Verfahrensdauer. Die Menschen<br />
erhalten eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-<br />
setz. Insbesondere die räumliche Aufenthaltsbeschränkung hat bei vielen Men-<br />
schen in der Vergangenheit schon dazu geführt, dass sie aufgrund eines sozio-<br />
kulturellen defizitären Angebots und daraus resultierenden Depression sich in<br />
psychiatrische Behandlung begeben mußten, da sie suizidale Tendenzen zeigten.<br />
Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
Erstmals seit Schaffung der entsprechenden Vorschrift des Ausländergesetzes ( §<br />
32 ) ist zu Beginn meiner Amtszeit Bürgerkriegsflüchtlingen beziehungsweise<br />
Kriegsflüchtlingen ein vorübergehender Aufenthalt in der Bundesrepublik<br />
Deutschland gewährt worden. Es handelte sich um die Flüchtlinge vor dem Koso-<br />
vo-Krieg. Dabei sind in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 15.000<br />
Flüchtlinge aufgenommen worden. In Schleswig-Holstein waren es anteilmäßig le-<br />
diglich etwas über 400. Abgesehen davon, dass die Anzahl auch hätte zehnmal so<br />
hoch sein können, hat sich jedoch das Instrument des § 32 a AuslG der Aufnahme<br />
von Flüchtlingen in Kriegssituationen bewährt. Zu betonen ist hier, dass Flüchtlin-<br />
ge, die eine zeitlich befristete Aufenthaltsbefugnis innehatten, fast sämtlich freiwil-<br />
lig wieder nach Beendigung des Konflikts in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.<br />
Kontingentflüchtlinge<br />
Schließlich gibt es nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer<br />
Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge die Möglichkeit, aus humanitären Grün-<br />
den Flüchtlinge aufzunehmen. Hierbei handelt es sich in der Bundesrepublik<br />
Deutschland vor allem um jüdische Kontingentflüchtlinge aus den Staaten der e-<br />
hemaligen Sowjetunion. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist auf Dauer angelegt. Das<br />
jährliche Aufnahmekontingent ist jedoch begrenzt. Spezifische rechtliche Probleme<br />
47
48<br />
dieser Gruppe existieren meines Erachtens nicht. gleichwohl ist diese Gruppe<br />
natürlich auch von rechtlichen Problemen des Familiennachzugs betroffen.<br />
8.2. Notwendige Veränderungen<br />
Mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen habe ich mich für eine grund-<br />
sätzliche Reform des Ausländerrechts in der Bundesrepublik Deutschland<br />
und die Aufnahme einer aktiven Zuwanderungspolitik gegenüber der Zu-<br />
wanderungskommission ausgesprochen. Im folgenden werde ich zunächst<br />
die Grundzüge erläutern, bevor ich konkrete Änderungsvorschläge im Ausländer-<br />
recht ansprechen werde. Das Problem liegt natürlich auch hier wieder darin, dass<br />
auf Landesebene Veränderungen isoliert nicht durchführbar sind, da es sich um<br />
Bundesgesetzgebung handelt. Daher appelliere ich gleichzeitig an die Landesre-<br />
gierung sich im Sinne der folgenden Reformvorschläge in den entsprechenden<br />
Gremien auf Bundesebene stark zu machen.<br />
8.2.1. Grundsätze<br />
Eine Zuwanderungspolitik erfordert einen gesetzlichen Rahmen mit drei<br />
Elementen: neben einem Integrationsgesetz und einem Antidiskriminie-<br />
rungsgesetz auch ein neues Ausländerrecht, das der neuen Zielsetzung<br />
einer Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Für die künftige Einwande-<br />
rungsgesetzgebung sollte die eindeutige politische Aussage der Integrationsförde-<br />
rung eine wesentliche Grundlage bilden. Die Aussage, dass Zugewanderte als<br />
Bestandteil der Gesellschaft Aufnahme finden, sollte im Vordergrund stehen. Als<br />
einwanderungspolitische Grundlagen sind humanitäre, ökonomische Belange so-<br />
wie die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu nennen.<br />
48
49<br />
Dabei ist insbesondere das Ausländerrecht reformbedürftig. Es sollte ein<br />
verständliches Regelungswerk entwickelt werden, welches im Kern mit<br />
zwei Aufenthaltsarten auskommen kann: Einem Einwanderungsstatus für<br />
dauerhaft Zuwandernde und einen temporären Aufenthaltsstatus. Dabei<br />
sind jedoch für die temporären Aufenthalte (Studium, Asylsuche) Übergangsmög-<br />
lichkeiten in einen dauerhaften Aufenthalt einzurichten. Dies setzt den Abschied<br />
von den bisher gewohnten Denkweisen voraus, dass nämlich Migrantinnen und<br />
Migranten lediglich ihnen per Gesetz oder Verordnung zugewiesene Funktionen<br />
erfüllen müssen.<br />
Derzeit sind die erlaubten Formen von Einreise und Aufenthalt, von den Möglich-<br />
keiten des Erwerbs einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung abgesehen,<br />
grundsätzlich zweckbestimmt. Das bisher geltende Ausländerrecht betrachtet<br />
Ausländerinnen und Ausländer überwiegend aus dem Blickwinkel der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung.<br />
Die Fokussierung von Einwohnerinnen und Einwohnern dieses Staates<br />
auf Menschen, von denen latent eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung ausgeht, wird der gesellschaftlichen Situation und Entwick-<br />
lung nicht gerecht. Bereits jetzt leben viele Deutsche mit Migrationshin-<br />
tergrund in unserem Staat. Der Großteil der ausländischen Einwohnerin-<br />
nen und Einwohner gestaltet diese Gesellschaft, ausgenommen im politi-<br />
schen Bereich, aktiv mit. Daher ist, besonders mit Blick auf die Notwendig-<br />
keit von Zuwanderung, ein Paradigmenwechsel erforderlich.<br />
Bestrebungen für Veränderungen sind in der Zuwanderungsdebatte und mit der<br />
geplanten Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes ersichtlich. Im Hinblick auf den<br />
Familiennachzug wird möglicherweise eine Richtlinie zum Familiennachzug auf<br />
europäischer Ebene dafür sorgen, dass das deutsche Ausländergesetz zugunsten<br />
der Betroffenen nachgebessert werden muß.<br />
49
50<br />
Für den dauerhaften Aufenthalt (Einwanderungsstatus) sollte ungeachtet<br />
des Zuwanderungsgrundes ein einheitlicher Aufenthaltstitel formuliert<br />
werden, um so die Loslösung von der bisherigen Zweckbestimmtheit des<br />
Aufenthaltes zu dokumentieren. Soweit Grundrechte (z. B. Art. 6 GG) berührt<br />
werden, sind Ansprüche zu formulieren. Für die ökonomisch notwendige Zuwande-<br />
rung können variable Ermessenstatbestände formuliert werden. Dies ermöglicht<br />
ein flexibles Agieren hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedarfe.<br />
Für den temporären Aufenthalt können künftig im Wesentlichen Studium,<br />
Asylsuche und Tourismus benannt werden. Nicht auszuschließen ist, dass<br />
ein Studium erfolgreich beendet wird und dass der Mensch hier wirtschaftliche o-<br />
der wissenschaftliche Bedarfe erfüllen wird. In diesen Fällen sind Übergänge in<br />
den dauerhaften Aufenthalt zu schaffen. Solche Übergänge sollten, wie bisher<br />
auch, für Flüchtlinge vorgesehen werden, da auch künftig von Situationen auszu-<br />
gehen ist, in denen bei einem negativen Asylverfahren aus nicht durch den Asylsu-<br />
chenden zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden können oder dürfen.<br />
Einzig im Bereich der Aufenthaltsbeendigung, mit Ausnahme von hier Ge-<br />
borenen oder als minderjährig Eingereisten, sollten Ausländerinnen und<br />
Ausländer noch unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet<br />
werden. Eine Verschiebung des Bereichs der Aufenthaltsbeendigung in das Poli-<br />
zei- und Ordnungsrecht würde auch der vorgestellten neuen Philosophie eines<br />
künftigen Aufenthaltsrechts gerecht werden. Denn das Mittel der Aufenthaltsbeen-<br />
digung als ultima ratio ist die legitime staatliche Reaktion auf gravierendes, per-<br />
sönlich vertretbares Fehlverhalten von Ausländerinnen und Ausländern. Die<br />
Schaffung eines eigenständigen ”Aufenthaltsbeendigungsgesetzes” ist insoweit zu<br />
erwägen.<br />
Meines Erachtens kann auch die Debatte um das neue Zuwanderungsge-<br />
setz nicht weit genug gehen. Sie muss insbesondere Überlegungen bein-<br />
halten, wie die Bundesrepublik Deutschland als Zuwanderungsland an<br />
Attraktivität auch für dringend benötigte Arbeitskräfte gewinnen kann.<br />
50
51<br />
Denn ohne Zuwanderung, dies lehren uns die Auswertungen der Demo-<br />
grafen, steht die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft vor einem ernst-<br />
haften Arbeits- und Rentenproblem.<br />
8.2.2. Konkrete Änderungsvorschläge zum Ausländerrecht<br />
Ohne grundsätzliche gesellschaftliche Akzeptanz wird sich die beschrie-<br />
bene Reform nicht durchsetzen lassen. Daher setzen die folgenden Vorschlä-<br />
ge unterhalb der beschriebenen Ebene der Totalreform an und sind als Anregun-<br />
gen für eine Übergangsphase zu verstehen.<br />
Visumverfahren/ Ausnahmen von der Visumpflicht<br />
Der Visumpflicht wird ein erhebliches Gewicht beigemessen, was dazu führt, dass<br />
regelmäßig individuelle Grundrechte, z. B. auf den Schutz von Ehe und Familie,<br />
beeinträchtigt werden. Vor dem Hintergrund, dass nach einer erfolgten Einreise<br />
unabhängig von ihrem ursprünglichen Zweck (Asylsuche, Arbeit, Studium etc.) die<br />
Lebenswirklichkeit zu Veränderungen des Aufenthaltszwecks führen kann (Familie,<br />
erfolgreiches Studium und Arbeitsplatzangebot), führt ein starres Festhalten an<br />
den Einreisevorschriften zur Pflicht der Einholung des Visumverfahrens für den<br />
neuen Aufenthaltszweck im Heimatland. Die Folgen belasten z. B. die jungen Fa-<br />
milien finanziell (Reisekosten) aber auch den Staat (Sozialhilfe bei zwangsläufig<br />
temporär Alleinerziehenden). Nicht selten ist von einem mehrmonatigen Visum-<br />
verfahren auszugehen. Die geltenden Ausnahmeregelungen können in vielen Fäl-<br />
len nicht angewandt werden. Daher sollte in § 3 Abs. 3 AuslG für Fälle eines<br />
Anspruches auf die Aufenthaltsgenehmigung auch ein Anspruch auf eine<br />
Vorabzustimmung - alternativ in § 11 Abs. 1 DVAuslG - verankert werden.<br />
Selbständige Erwerbstätigkeit<br />
51
52<br />
Dem Grunde nach ist die Einreise zum Zwecke der Aufnahme und Ausübung einer<br />
selbständigen Erwerbstätigkeit im AuslG nicht geregelt. Allenfalls aus § 5 Nr. 3<br />
und 4 Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV), lässt sich für die dort beschriebenen<br />
Fälle in Deutschland ansässiger Filialbetriebe ausländischer Mutterfirmen oder auf<br />
Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen bestehenden deutsch-<br />
ausländischen Gemeinschaftsunternehmen, in Verknüpfung mit den korrespondie-<br />
renden Normen der Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) die Einreise und<br />
der Aufenthalt für diesen Zweck herleiten.<br />
Die fehlende bzw. eingeschränkte Möglichkeit behindert die Ansiedlung von Wirt-<br />
schaftsunternehmen in Deutschland. Aus diesem Grund sollte § 10 Abs. 1 AuslG<br />
nach dem Wort ”unselbständige” um die Worte ”oder selbständige” ergänzt wer-<br />
den. Zugleich müsste die AAV dahin gehend erweitert werden, dass eine Aufent-<br />
haltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden<br />
kann. Da es sich hierbei regelmäßig um eine arbeitsgenehmigungsfreie Tätigkeit<br />
handelt, bietet sich für die Ergänzung § 6 AAV an.<br />
Daneben sollte auch bereits hier lebenden Menschen, die eine Aufenthaltsbefug-<br />
nis besitzen, grundsätzlich die Ausübung eines selbständigen Gewerbes einge-<br />
räumt werden.<br />
Aufenthaltsverfestigung von Amts wegen<br />
Nicht selten beantragen die Menschen die befristete Verlängerung der Aufent-<br />
haltserlaubnis, obwohl die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltsge-<br />
nehmigung bereits erfüllt sind. Hier sollte eine Erteilung von Amts wegen erfolgen.<br />
Dafür sprechen integrationspolitische Gründe. Denn durch das positive Agie-<br />
ren von Amts wegen wird den Menschen signalisiert, dass sie auch weiter<br />
in Deutschland willkommen sind. Daneben sprechen auch Gründe der Verfah-<br />
rensökonomie für diese Vorgehensweise. Wenn bereits zum frühest möglichen<br />
Zeitpunkt die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, entfällt die weitere<br />
Fristüberwachung der Akte .<br />
52
53<br />
Kindschaftsrechtsreformgesetz (KRRG)<br />
Mit Einführung der Erklärung der gemeinsamen Personensorge für nicht miteinan-<br />
der verheiratete Eltern haben sich eine Fülle von ausländerrechtlichen Problemen<br />
ergeben, die mangels Berücksichtigung des KRRG im Ausländerrecht zu unbe-<br />
friedigenden Lösungen geführt haben. Die Rechtsprechung von BVerwG (1 C<br />
19.96) und BVerfG (2 BvR 1523/99) haben zwar den Weg dahin gehend geebnet,<br />
dass die ausgeübte Sorgepflicht und -berechtigung ein rechtliches Abschiebungs-<br />
hindernis vermitteln und auch eine verhältnismäßig kurze Ausreise zur Durchfüh-<br />
rung des Visumverfahrens aus der Sicht des Kindes unzumutbar lang sein kann,<br />
was über einen Anspruch auf eine Duldung zu einer Aufenthaltsbefugnis führen<br />
kann (VGH Bad.-Württ. vom 02.05.2000 13 S 2456/99). Diese Entwicklung ist<br />
deshalb unbefriedigend, weil die Aufenthaltsbefugnis keinen Zugang zu Begleit-<br />
rechten wie Erziehungs- oder Kindergeld vermittelt. Auch steht die Erteilung einer<br />
Arbeitserlaubnis lediglich im Ermessen, wenn der Gesamtaufenthalt sechs Jahre<br />
unterschreitet.<br />
Eine dringend gebotene Form der Einarbeitung des KRRG in das AuslG besteht<br />
in der Aufhebung des Dogmas, dass das aufenthaltsrechtliche Schicksal des Kin-<br />
des dem der Mutter folgt. Diese Situation ist angesichts des Wunsches der Fami-<br />
lie in Deutschland leben zu wollen, mit dem GG nicht in Einklang zu bringen. Eine<br />
Trennung der Familie würde schon gegen Art. 6 Abs. 3 GG verstoßen. Dieses<br />
Grundrecht besagt, dass gegen den Willen der Erziehungsberechtigten Kinder nur<br />
auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungs-<br />
berechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlo-<br />
sen drohen. Das maßgebliche Gesetz, welches das Grundrecht der Eltern<br />
darauf, nicht von ihrem Kind getrennt werden zu dürfen einschränken darf,<br />
ist nicht das AuslG, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere §§<br />
1666 und 1666a BGB. Die hier möglichen Maßnahmen, z. B. Trennung des Kin-<br />
des von der Familie, dürfen jedoch nur ergriffen werden, wenn einer Gefährdung<br />
des Wohles des Kindes nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe<br />
begegnet werden kann. Dieser Gedanke ist auch in § 1684 Abs. 4 BGB ausge-<br />
53
54<br />
drückt, der insbesondere vorschreibt: ”Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht<br />
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt,<br />
kann nur ergehen, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre” .<br />
Eine Regelung, die von dem vom Vater abgeleiteten Aufenthaltsrecht des Kindes<br />
zu einem von dessen Aufenthaltsrecht abstrahlenden Aufenthaltsrecht der Mutter<br />
führt, ist geboten.<br />
Familiennachzug<br />
Die für den Ehegattennachzug in § 18 Abs. 1 AuslG Begünstigten sollten um we-<br />
nigstens zwei weitere Personenkreise erweitert werden; um Inhaber einer unbe-<br />
fristeten Aufenthaltserlaubnis und um Menschen, bei denen ein Abschiebungsver-<br />
bot nach § 51 Abs. 1 AuslG festgestellt ist. Bisher sind nur Inhaber einer unbefris-<br />
teten Aufenthaltserlaubnis ”zum Ehegattennachzug begünstigt”, wenn sie im Bun-<br />
desgebiet geboren oder als Minderjährige eingereist sind. Wer jedoch z. B. die<br />
unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG aus der Aufenthaltsbe-<br />
fugnis heraus erteilt bekam, hat gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG keinen Anspruch auf<br />
den Nachzug des Ehepartners. Damit wird deutlich, das selbst ein so starker Auf-<br />
enthaltstitel, wie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, mit unterschiedlichen Be-<br />
gleitrechten versehen ist. Eine Differenzierung zwischen einer starken und<br />
einer weniger starken unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist nicht vermit-<br />
telbar. Daher wird vorgeschlagen, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AuslG wie folgt zu fassen: ”1.<br />
eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt”<br />
und § 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zu streichen. Mit der Feststellung eines Abschie-<br />
bungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG wird der Flüchtlingsstatus der Gen-<br />
fer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Die Identität der Flüchtlingsei-<br />
genschaft rechtfertigt aber auch im Hinblick auf den Ehegattennachzug<br />
eine Gleichstellung mit Asylberechtigten. Daher wird vorgeschlagen, § 18<br />
Abs. 1 Nr. 2 AuslG wie folgt zu fassen: ”2. einen von einer deutschen Behörde<br />
ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzt,”.<br />
54
55<br />
Das Nachzugsalter für Kinder von Ausländerinnen und Ausländern ist auf das<br />
nichtvollendete 16. Lebensjahr begrenzt. Bei Kindern von Deutschen oder von A-<br />
sylberechtigten liegt die Begrenzung des Nachzugsalters beim vollendeten 18.<br />
Lebensjahr. Für den Kindernachzug sollte eine Anpassung an die Volljäh-<br />
rigkeitsgrenze erfolgen. Der Vorschlag findet auch seine Entsprechung in<br />
dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates der Europäischen<br />
Gemeinschaften, betreffend das Recht auf Familienzusammenführung.<br />
Besonders durch die Zunahme der Einbürgerungen besteht das Problem, dass<br />
ausländische Eltern-(teile) erwachsener Deutscher nur noch allein im Ausland le-<br />
ben. Die Regelung des § 22 AuslG sieht hier den Nachzug so genannter sonstiger<br />
Familienangehöriger nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte vor, wo-<br />
bei die hier lebenden Familienangehörigen in der vollen Kostenübernahmepflicht<br />
sind. Abgesehen von der hohen Hürde der Außergewöhnlichkeit der Härte, schei-<br />
tern die meisten Nachzugsanträge an der kaum finanzierbaren Krankenversiche-<br />
rung. Hier sollten die Anforderungen an den ”Härtegrad” gesenkt werden und eine<br />
allgemeine Unterhaltspflicht durch die hier lebenden Familienangehörigen als aus-<br />
reichend angesehen werden.<br />
Alt- und Härtefallregelungen<br />
Die Erfahrung, dass aus unterschiedlichen Gründen trotz rechts- oder be-<br />
standskräftiger Ablehnungen von Asylverfahren, die Beendigung des Auf-<br />
enthaltes nicht durchgesetzt werden konnte, belegt die Notwendigkeit ge-<br />
setzlich verankerter Alt- und Härtefallregelungen. Die betroffenen Menschen<br />
halten sich über Jahre lediglich mit Duldungen versehen im Bundesgebiet auf. In<br />
Folge ihres tatsächlichen Aufenthaltes, der nicht selten auch von genehmigter<br />
meist geringfügiger Erwerbstätigkeit oder dem Schulbesuch begleitet wird, findet<br />
eine faktische Integration statt. Neben den Regelungen der §§ 30 ff AuslG im Ein-<br />
zelfall, wurde dem Phänomen der tatsächlichen Integration und dem Umstand der<br />
absehbar dauerhaft nicht möglichen Aufenthaltsbeendigung, im Wesentlichen<br />
durch so genannte Altfall- oder Härtefallregelungen begegnet. Der Rückgriff auf<br />
55
56<br />
diese Regelungen, die auf der Grundlage von IMK-Beschlüssen dann als Weisung/<br />
Erlass gem. § 32 AuslG umgesetzt wurden und somit Vorrang vor den Individuallö-<br />
sungen des § 30 AuslG genießen, erfasst aber die in Frage kommenden Fall-<br />
gruppen nur unzulänglich. Es sei an das Beispiel des IMK-Beschlusses von No-<br />
vember 1999 erinnert, der vom Oberverwaltungsgericht Bremen schlicht für<br />
rechtswidrig erklärt wurde, weil Voraussetzungen verlangt wurden, die rechtlich<br />
unmöglich zu erfüllen waren. Die einzelnen Bundesländer haben in Folge dessen,<br />
die jeweiligen Erlasse teilweise angepasst. Ich halte es daher für wichtig, eine<br />
sogenannte Härtefallregelung in Länderkompetenz ins Ausländergesetz<br />
einzuführen. Denn nach wie vor enthält das Ausländergesetz keine Mög-<br />
lichkeit, die in Härtefällen ein Abweichen von der Systematik im Einzelfall<br />
erlaubt. Eine solche Regelung ist aber, und hier weiß ich mich in der Unterstüt-<br />
zung meiner Länderkolleginnen und –kollegen gewiß, notwendig, um menschliche<br />
Härten, die die starre Systematik des Ausländergesetzes verursachen kann, lösen<br />
zu können. Diese Altfallregelungen sind ein ständiger Kompromiß zwischen 16 In-<br />
nenministern der Länder und erfassen somit viele Härtefälle nicht. Eine Härtefall-<br />
regelung, die ein Ermessen einräumt, gibt den Ländern einen größeren Gestal-<br />
tungsspielraum, Härtefälle einer menschlichen Lösung zuzuführen.<br />
So kommt in § 32 AuslG die Streichung des Erfordernisses des Einvernehmens<br />
mit dem Bundesinnenministers in Betracht. Auf dieser Grundlage könnten die<br />
Länder jeweils gruppenbezogen Härtefallregelungen treffen.<br />
Alternativ kann über eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG den nicht spezifizierba-<br />
ren humanitär dringlichen Fällen Rechnung getragen werden, wenn in dieser Re-<br />
gelung nach dem Wort ”rechtmäßig” die Worte ”oder geduldet” eingefügt werden<br />
und der Teilsatz ”soweit der Ausländer nicht mit einem weiteren Aufenthalt im<br />
Bundesgebiet rechnen durfte, sind die Dauer des bisherigen Aufenthalts des<br />
Ausländers und seiner Familienangehörigen nicht als dringende humanitäre Grün-<br />
de anzusehen” gestrichen wird. Gerade die Dauer des Aufenthaltes ist als Integra-<br />
tionsfaktor nicht zu unterschätzen. Es kommen durchaus Sachverhalte vor, in de-<br />
nen Betroffene ihr halbes Leben bereits in Deutschland verbringen, dies aber nach<br />
56
57<br />
dem bisherigen § 30 Abs. 2 AuslG keine Berücksichtigung findet. Um den Auslän-<br />
derbehörden den Zugang zu der geänderten Regelung des § 30 Abs. 2 AuslG zu<br />
erweitern, wird vorgeschlagen, § 30 Abs. 5 AuslG zu streichen. Die Beschränkung<br />
auf die Härtefallregelungen nach §§ 30 Abs. 3 und 4 nur weil ein Asylverfahren vo-<br />
rangegangen ist, führt zu häufig zum Ausschluss der Ermessensprüfung.<br />
Ergänzend kann in § 30 Abs. 4 AuslG ein neuer Satz 2: ”Hält sich der Ausländer<br />
unter den Voraussetzungen des Satzes 1 seit mehr als drei Jahren auf, ist ihm ei-<br />
ne Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.” angefügt werden. Die Einführung eines<br />
Rechtsanspruches in dieser Situation würde einerseits der regelmäßig erfolgten<br />
faktischen Integration der Betroffenen Rechnung tragen, andererseits verfahrens-<br />
vereinfachend und -beschleunigend wirken, weil so die Unmöglichkeit der Aufent-<br />
haltsbeendigung durch ein Bleiberecht aufgelöst wird und daneben Verwaltung<br />
und Gerichte gezwungen sind, Verfahren möglichst zeitnah einer Entscheidung zu-<br />
zuführen.<br />
Ebenfalls alternativ kommt die Schaffung einer permanenten Übergangslösung in<br />
§ 100 AuslG in Frage. Würden in dieser Regelung die Worte ”im Zeitpunkt des In-<br />
krafttretens dieses Gesetzes” gestrichen und das Wort ”acht” durch das Wort<br />
”sechs” ersetzt werden, wäre eine kombinierte Alt- und Härtefallregelung das Er-<br />
gebnis, das es auch auf Länderebene ermöglicht, dort spezifischen Problemfällen<br />
gerecht zu werden.<br />
Übergang von der Aufenthaltsbefugnis zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis<br />
§ 35 AuslG regelt den Übergang von einer Aufenthaltsbefugnis in die unbefristete<br />
Aufenthaltserlaubnis und für Familienangehörige in die befristete Aufenthaltser-<br />
laubnis.<br />
57
58<br />
Ursprünglich als Minderjährige mit ihren Eltern eingereiste Jugendliche werden mit<br />
Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr als Familienangehörige betrachtet, die ab-<br />
strahlend von der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils, die befristete<br />
Aufenthaltserlaubnis erhalten. Da § 35 Abs. 1 AuslG ein eigenes Erwerbsein-<br />
kommen oder Vermögen als wesentliche Voraussetzung für den Übergang zur un-<br />
befristeten Aufenthaltserlaubnis verlangt, die Jugendlichen und Jungerwachsenen<br />
regelmäßig aber in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung sind, steht ihnen<br />
der Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG erst offen,<br />
wenn sie voll erwerbstätig sind. Dies, obwohl sie regelmäßig auf Grund der schuli-<br />
schen Sozialisation besser integriert sind, als die Eltern. Deshalb sollte im Wege<br />
der Änderung des § 35 Abs. 1 AuslG die Integrationsleistung so honoriert<br />
werden, wie es bei Jugendlichen geschieht, die im Besitz einer befristeten<br />
Aufenthaltserlaubnis sind, aber bei entsprechender Aufenthaltsdauer trotz<br />
andauernden Schulbesuches oder -abschlusses die unbefristete Verlän-<br />
gerung der Aufenthaltserlaubnis zugestanden wird (§ 26 AuslG). In § 35<br />
Abs. 1 AuslG sollte für junge Befugnisinhaber ab dem 18. Lebensjahr, die sich in<br />
schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden; die analoge Anwendung des §<br />
26 Abs. 1 Nr. 3 AuslG und im Falle der Behinderung des § 26 Abs. 4 AuslG ein-<br />
gefügt werden.<br />
Ausweisungsverbot für hier geborene und aufgewachsene Ausländerinnen und<br />
Ausländer<br />
In § 48 AuslG sollte ein Ausweisungsverbot für im Bundesgebiet geborene<br />
oder im Rahmen des Familiennachzugs eingereiste Kinder und Jugendli-<br />
che aufgenommen werden. Wenn diese jungen Menschen, die in einer sehr<br />
prägenden Phase hier leben und aufwachsen, vielleicht das Land, dessen Staats-<br />
angehörigkeit sie besitzen, allenfalls von Besuchsaufenthalten her kennen, hier<br />
Ausweisungsgründe erfüllen, ist der Grund der Straffälligkeit nicht in ihrer Staats-<br />
angehörigkeit zu suchen, sondern in dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie<br />
aufwachsen.<br />
58
Flüchtlingseigenschaft<br />
59<br />
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis soll auch für Inhaber des sog. kleinen Asyls<br />
erteilt werden, denn sowohl bei der Asylberechtigung, als auch bei der Feststel-<br />
lung eines Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG wird der Flüchtlingssta-<br />
tus der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Vor dem Hintergrund eines<br />
einheitlichen Flüchtlingsbegriffes ist eine unterschiedliche Vergabe von<br />
Aufenthaltstiteln nicht nachvollziehbar. Deshalb sollte § 70 AsylVfG dahin ge-<br />
hend geändert werden, dass das Wort ”Aufenthaltsbefugnis” durch die Worte<br />
”unbefristete Aufenthaltserlaubnis” ersetzt wird.<br />
Räumliche Beschränkung<br />
Die in § 56 AsylVfG vorgesehene räumliche Beschränkung ist sehr kleinräumig,<br />
da sie sich von der Größenordnung an dem jeweiligen Bezirk der Ausländerbe-<br />
hörde orientiert. In vielen Fällen sind aber Gründe gegeben, die eine Ausnahme-<br />
genehmigung zum Verlassen des Bereichs rechtfertigen. Das löst aber im Wege<br />
des hierauf gerichteten Antragsverfahrens eine übermäßige Belastung der jeweili-<br />
gen Ausländerbehörden aus. Es ist ausreichend und erfüllt den Zweck der Vertei-<br />
lung der Asylsuchenden auf die Bundesländer, wenn § 56 Abs. 1 AsylVfG dahin<br />
gehend geändert wird, dass der Aufenthalt auf das jeweilige Bundesland be-<br />
schränkt ist. Abs. 2 dieser Norm wäre zu streichen. Hier bestünde meines Er-<br />
achtens zumindest die Möglichkeit, die räumliche Aufenthaltsbeschrän-<br />
kung auf ganz Schleswig-Holstein auszuweiten, was es den Menschen<br />
erleichtern würde, soziale Kontakte zu pflegen. Eventuell ist an eine ent-<br />
sprechende bilaterale Vereinbarung mit Hamburg zu denken.<br />
Um eine erhöhte Zunahme der Niederlassung in Ballungsgebieten zu vermeiden,<br />
kann ergänzend eine Beschränkung der Wohnsitznahme in einer bestimmten<br />
Kommunen angeordnet werden.<br />
59
Straftaten<br />
60<br />
Das wiederholte ungenehmigte Verlassen des Gebietes als Straftat zu ahnden,<br />
führt in jedem Einzelfall zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Ich bezweifele, dass<br />
dieser Aufwand, der mit hohen Kosten verbunden ist, im Verhältnis zur Straftat<br />
”Gebietsverstoß” in einem angemessenen Verhältnis steht.<br />
Privilegierte Einbürgerung von Familienangehörigen von Deutschen<br />
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) fällt auf, dass auch hier das Kind-<br />
schaftsrechtreformgesetz nicht berücksichtigt wurde. § 9 StAG sieht einen im ge-<br />
bundenen Ermessen stehenden Anspruch auf die Verleihung der deutschen<br />
Staatsangehörigkeit an ausländische Ehegatten von Deutschen vor. Das Sorge-<br />
recht über ein deutsches Kind hingegen vermittelt diesen Ermessensanspruch nur,<br />
wenn die Eltern des Kindes zuvor miteinander verheiratet waren. Das KRRG sieht<br />
aber die Erklärung der gemeinsamen Personensorge seit Juli 1998 auch für nicht-<br />
verheiratete Eltern von (deutschen) Kindern vor. Es ist schwer zu vermitteln, dass<br />
im Hinblick auf die Einbürgerung zwar eine Ehe als integratives Moment Bedeu-<br />
tung erlangt, nicht aber der Erziehungsauftrag der von einem ausländischen El-<br />
ternteil eines deutschen Kindes erfüllt wird. Daher wird vorgeschlagen, § 9 Abs. 1,<br />
1. Halbsatz StAG wie folgt zu fassen: Ehegatten Deutscher oder sorgeberechtigte<br />
Eltern eines minderjährigen ledigen Deutschen sollen unter den Voraussetzungen<br />
des § 8 eingebürgert werden, ... .<br />
Optionspflicht<br />
Obwohl mit den ersten Sachverhalten, in denen sich ein mehrstaatiges Kind zwi-<br />
schen der deutschen und seiner von den Eltern abgeleiteten Staatsangehörigkeit<br />
zu entscheiden hat, erst in ca. sieben Jahren gerechnet werden muss, wird vor-<br />
geschlagen, die Optionspflicht gänzlich aufzugeben, also § 29 StAG zu<br />
streichen. Die Optionspflicht gilt nur für Kinder, die nach § 4 Abs. 3 oder §<br />
40 b StAG Deutsche durch Geburt oder der Übergangsregelung folgend<br />
60
61<br />
durch Einbürgerung geworden sind. Kinder aus binationalen Beziehun-<br />
gen, in denen ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind<br />
ebenfalls Mehrstaater, unterliegen jedoch nicht der Optionspflicht. Die Fra-<br />
ge, ob dies mit Art. 3 GG in Einklang zu bringen ist, liegt auf der Hand.<br />
Es sind aber auch weitere Fallgestaltungen denkbar, in denen sich die Options-<br />
pflicht als problematisch zeigen wird:<br />
Ein (mehrstaatiger) optionspflichtiger Mensch wird mit dem 20. Lebensjahr Mutter<br />
oder Vater. Das Kind erwirbt durch Geburt die Deutsche Staatsangehörigkeit, weil<br />
es von einem Deutschen abstammt (§ 4 Abs. 1 StAG) und die ausländische<br />
Staatsangehörigkeit - ebenfalls durch Geburt - weil ein und derselbe Elternteil<br />
auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Mit dem 21. Lebensjahr ent-<br />
scheidet sich der Vater oder die Mutter für die ausländische Staatsangehörigkeit.<br />
Das Kind bleibt Mehrstaater, weil es qua Abstammung zwei Staatsangehörigkei-<br />
ten hat und nicht der Optionspflicht unterliegt.<br />
Der Sinn der Optionspflicht, nach Erreichen der Volljährigkeit nach Mög-<br />
lichkeit eine Staatsangehörigkeit herbeizuführen, kann sich also generati-<br />
onsübergreifend nicht durchgängig erfüllen lassen.<br />
9. Ausblick<br />
Eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre wird in der Bewälti-<br />
gung der Aufgabe der notwendigen Integration der auf Dauer in Deutschland le-<br />
benden Migrantinnen und Migranten sein. Die Schleswig-Holsteinische Landesre-<br />
gierung erarbeitet zur Zeit unter Federführung des Innenministers ein Integrations-<br />
konzept. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen arbei-<br />
tet an diesem Konzept mit und ist Mitglied der Lenkungsgruppe. Wir wissen heute,<br />
dass Integration keine Einbahnstrasse ist, auf der sich die Migranten ”auf uns zu”<br />
bewegen müssen. Integration ist ein Prozess, bei dem beide Seiten auf einander<br />
61
62<br />
zugehen müssen. Dieser Prozess wird erleichtert, wenn von der Politik die not-<br />
wendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.<br />
Zuwanderung und dadurch entstehende Vielfalt ist nicht nur eine Bereicherung für<br />
unser Land, sondern stellt gleichzeitig auch Anforderungen an die aufnehmende<br />
Gesellschaft und an die Migrantinnen und Migranten. Bei Diskussionen und Erörte-<br />
rungen mit den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen wird immer wieder<br />
festgestellt, dass unter dem Stichwort "Integration" sehr unterschiedliche Auffas-<br />
sungen darüber existieren, was Integration ist, wie Integration aussehen soll und<br />
welche Ziele sie verfolgen muss. Ich verstehe darunter eine Kultur des Respekts<br />
und des gleichberechtigten Miteinanders. Integration heißt aber auch, dass für<br />
alle hier Lebenden die im Grundgesetz festgelegten Rechte und Pflichten<br />
die verbindende Grundlage sind, auf deren Basis Verschiedenheit akzep-<br />
tiert werden kann. Eine Kultur des Respekts bedingt, dass Unterschiede<br />
wahrgenommen und ausgehalten werden müssen. Integration bedeutet<br />
daher keineswegs das Verschwinden von eigener Herkunft und Identität.<br />
Es handelt sich um einen zeitlich unbegrenzten gesamtgesellschaftlichen<br />
Lernprozess.<br />
Integrationspolitik kann nicht am Rechtsstatus von Migrantinnen und<br />
Migranten ausgerichtet werden, sondern muss sich an ihre konkreten Le-<br />
benslagen anpassen. Von der gesellschaftlichen Integration darf niemand<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Notwendig ist die interkulturelle Öffnung, also der Abschied von Strukturen, die auf<br />
Assimilation der Migrantinnen und Migranten ausgerichtet waren. Wir müssen an<br />
die mitgebrachten Fähigkeiten der Migrantinnen und Migranten anknüpfen und ei-<br />
nen interkulturellen Dialog aufnehmen, in dem verschiedene Werte- und Normen-<br />
systeme, unterschiedliche Traditionen und Lebensgewohnheiten gleichberechtigt<br />
in die Systeme unserer Gesellschaft aufgenommen werden. Die Beachtung spezi-<br />
fischer Bedürfnisse von Männern und Frauen, Kindern und Jugendlichen mit<br />
Migrationshintergrund muss integraler Bestandteil unseres Handelns werden. Die<br />
Teilhabe, sowie die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ein Indiz für die reale In-<br />
tegration der hier zugewanderten Menschen.<br />
62
63<br />
Integration ist eine bedeutende gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, bei der<br />
sowohl den Migranten und Migrantinnen selbst, als auch der aufnehmenden Ge-<br />
sellschaft eine große Verantwortung zukommt.<br />
63
Anhang 1<br />
Zu 5.4.2. Sonstige ausgewählte Veranstaltungen<br />
Datum Thema/Beteiligungsform Veranstalter Ort<br />
08.04.1999 Besuch des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten Neumünster<br />
20.04.1999 Rüstzeit mit Soldaten des Sanitätszentrums Seeth / Referat Die evangelische Standortpfarrerin der<br />
28.04.1999 Podiumsdiskussion ”Letzte Station: Abschiebehaft –Fluchtursachen, Aner-<br />
kennungspraxis und die Folgen” / Podiumsteilnehmer<br />
Dithmarsen-Kaserne in Albersdorf<br />
Zentrale Beratungs- und Betreuungs-<br />
stelle für Ausländerinnen und Auslän-<br />
der in Schleswig-Holstein e.V., Lübe-<br />
cker Flüchtlingsforum e.V., Bündnis<br />
Entwicklungspolitischer Initiativen in<br />
Schleswig-Holstein e.V., Netzwerk<br />
Asyl Rendsburg, Flüchtlingsforum Kiel<br />
29.04.1999 Workshop ”Flüchtlingsfragen” / Leitung und Referat Gymnasium Glinde Glinde<br />
10.05.1999 Informationsveranstaltung ”Der Weg zu einer europäischen Asylpolitik” - Die<br />
Umsetzung des Amsterdamer Vertrages im Bereich Visa, Asyl und Ein-<br />
wanderung / Redebeitrag<br />
Verband der Verwaltungsrichterinnen<br />
und Verwaltungsrichter Schleswig-<br />
Holstein e.V.<br />
11.05.1999 Veranstaltung ”Kosovo – Bericht und Diskussion” <strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-Holstein e.V.,<br />
11.05.1999 Podiumsdiskussion ”Das neue Staatsbürgerschaftsrecht” / Podiumsteil-<br />
nehmer<br />
Den Krieg überleben – Hilfe für Flücht-<br />
linge aus Bosnien und Kosovo<br />
Sunderhof in Seevetal<br />
Kiel<br />
Schleswig<br />
Kiel<br />
Ausländerforum Wedel Wedel<br />
17.05.1999 Veranstaltung ”Gesundheit und Gerechtigkeit” / Vortrag ”Ungerechtigkeit Evangelische Akademie in Hamburg Hamburg
durch Krieg und Folter”<br />
21.05.1999 Podiumsdiskussion im Rahmen des Lernfestes 1999 ”Flüchtlingsalltag in<br />
Kiel” / Podiumsteilnehmer<br />
29.05.1999 ”Bericht über Aufgaben- und Tätigkeitsfeld des Beauftragten für Flüchtlings-,<br />
Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein” / Referat<br />
Katholisches Bildungswerk Kiel, Cari-<br />
tasverband für Schleswig-Holstein e.V.,<br />
Bildungswerk anderes lernen e.V.<br />
Migrationspolitischer Arbeitskreis der<br />
SPD<br />
Kiel<br />
Malente<br />
02.06.1999 Podiumsdiskussion ”Gibt es einen gerechten Krieg?” / Podiumsteilnehmer Universität Hamburg Hamburg<br />
08.06.1999 Informationsveranstaltung ”Luftschläge”, ”Kollateralschäden” und die Zerstö-<br />
rung eines Landes – Welche Zukunft hat Jugoslawien?<br />
Avanti – Projekt undogmatische Linke Kiel<br />
24.06.1999 Fachforum ”Frauenhandel und Zwangsprostitution im Ostseeraum” Frauen gegen Gewalt e.V., Frauenwerk<br />
05.07.1999 ”Im Zustand der legalisierten Unbarmherzigkeit” – Die Abschiebung von<br />
Flüchtlingen – Über Erfahrungen mit der Praxis und politische Verantwor-<br />
tung / Referat<br />
07.07.1999 Eröffnung der Wanderausstellung ”50 Jahre allgemeine Erklärung der Men-<br />
schenrechte, 50 Jahre Konvention über die Verhütung und Bestrafung des<br />
Völkermordes, 30 Jahre Gesellschaft für bedrohte Völker”<br />
der Nordelbischen Kirche, Ministerium<br />
für Frauen, Jugend, Wohnung und<br />
Städtebau des Landes Schleswig-<br />
Holstein, contra-Projekt gegen Frauen-<br />
handel in Schleswig-Holstein<br />
Diakonisches Werk des Kirchenkrei-<br />
ses Niendorf Flüchtlingsarbeit<br />
Die Ministerpräsidentin des Landes<br />
Schleswig-Holstein<br />
Kiel<br />
Norderstedt<br />
07.07.1999 Aktuelle ausländerrechtlichen Fragen / Referat Diakonieverein Migration Pinneberg Pinneberg<br />
Kiel
08.07.1999 Besuch der Gemeinschaftsunterkunft in Süderbrarup Süderbrarup<br />
22.07.1999 Besuch der Verfahrensberatung der Diakonie in der Erstaufnahmeeinrich-<br />
tung in Lübeck sowie der Erstaufnahmeeinrichtung des Landesamtes für<br />
Ausländerangelegenheiten in Lübeck<br />
21.09.1999 ”Schutz verfolgter Menschen in der NS-Zeit und heute” / Referat Konferenz für Interkulturelle Zusam-<br />
23.09.1999 Podiumsdiskussion ”Genozid im Kosovo” – Das Unrecht des Krieges und<br />
02./03.10.<br />
1999<br />
die Zukunft kirchlicher Hilfen für Flüchtlinge / Podiumsteilnehmer<br />
menarbeit in Kiel, Arbeitsgruppe Flucht<br />
und Asyl<br />
Diakonisches Werk des Kirchenkrei-<br />
ses Niendorf<br />
Lübeck<br />
Jahrhundertfest / Präsentation der Dienststelle Schleswig<br />
05.10.1999 ”Menschenrechte und Menschenwürde” / Referat Polizeischule Eutin Eutin<br />
07.10.1999 ”Menschenrechte und Menschenwürde” / Referat Polizeischule Eutin Eutin<br />
12.10.1999 Tag des Flüchtlings ”Politik der Abwehr” / Grußwort <strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-Holstein e.V. Kiel<br />
15.10.1999 ”Neue Heimat – Neues Glück?” – Lebenssituation von Menschen ohne<br />
deutschen Pass im nördlichsten Bundesland / Referat<br />
21.10.1999 Informationsveranstaltung ”Neues Staatsbürgerschaftsrecht und Ausländer-<br />
recht” / Referat<br />
Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-<br />
Holstein<br />
Kiel<br />
Kiel<br />
Deutsch-türkischer Elternverein Bad Bramstedt<br />
26.10.1999 ”Menschenrechte und Menschenwürde” / Referat Polizeischule Eutin Eutin<br />
27.10.1999 ”50jähriges Jubiläum des Petitionsausschusses des Deutschen Bundesta-<br />
ges”<br />
31.10.1999 Ausstellungseröffnung von ”Ich habe den Krieg gezeichnet – Kinder malen<br />
den Krieg” / Grußwort<br />
Der Deutsche Bundes-<br />
tag/Bundestagspräsident<br />
Bündnis entwicklungspolitischer Initia-<br />
tiven in Schleswig-Holstein<br />
Kiel
12.11.1999 Runder Tisch Flüchtlingskinder / Moderation Referat für Ausländerinnen und Aus-<br />
15.11.1999 ”Kriegsflüchtlinge in Deutschland” im Rahmen der Veranstaltung ”Krieg ist<br />
kein Kinderspiel” / Referat<br />
23.11.1999 Seminar zu migration- und flüchtlingspolitischen Themen im Schleswig-<br />
Holsteinischen Innenministerium / Moderation<br />
23.11.1999 Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Migrations- und Ausländerpolitik der SPD /<br />
Kurzreferat<br />
länder der Landeshauptstadt Kiel,<br />
Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-<br />
Holstein<br />
Frauen für den Frieden, Evangelische<br />
Kirchengemeinde, Diakonieverein Mig-<br />
ration<br />
Schleswig-Holsteinisches Innenminis-<br />
terium<br />
Kiel<br />
Quickborn<br />
Kiel<br />
SPD-Landtagsfraktion Kiel<br />
25.11.1999 Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen / Redebeitrag Frauen helfen Frauen e.V. Lübeck<br />
26.11.1999 Bremer Solidaritätsbasars / Eröffnungsreferat Veranstalterinitiative Solidaritätsbasar Bremen<br />
03.12.1999 Tagung der evangelischen Akademie Mühlheim/Ruhr ”Kosovo – Bosnien –<br />
Kurdistan – Zur Politik der Bundesregierung für Kriegsflüchtlinge” / Redebei-<br />
trag<br />
Evangelische Akademie Mühl-<br />
heim/Ruhr<br />
Mühlheim<br />
08.12.1999 Podiumsdiskussion zum Tag der Menschenrechte / Podiumsteilnehmer Bramsche<br />
12.01.2000 Eröffnung der Vereinsräume des Kurdischen Elternrats Kiel e.V. Kurdischer Elternrat Kiel e.V. Kiel<br />
26.01.2000 Tagung ”Zur beruflichen Integration Jugendlicher und Erwachsener ausländi-<br />
scher Herkunft” mit den Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder<br />
Bundesanstalt für Arbeit Nürnberg<br />
01.02.2000 Workshop zum Flüchtlings- und Migrationsrecht / Leitung und Referat Gymnasium Glinde Glinde<br />
02.02.2000 Informationsveranstaltung zum Neuen Staatsangehörigkeitsrecht / Mitveran-<br />
stalter und Grußwort<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl-<br />
und Zuwanderungsfragen, Referat Mig-<br />
ration des Diakonischen Werkes<br />
Kiel
11.02.2000 Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zum neuen Staatsangehörig-<br />
keitsrecht / Redebeitrag<br />
09.03.2000 Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der Wirtschaftsakademie Kiel /<br />
Referat<br />
23.03.2000 Sitzung der Facharbeitsgruppe ”Antidiskriminierung” der Ausländerbeauf-<br />
tragten des Bundes, der Länder und der Kommunen<br />
27.03.2000 Sondersitzung des Landesjugendhilfeausschusses Schleswig-Holstein zum<br />
31.03.<br />
-02.04.2000<br />
Thema ”Situation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund –<br />
Handlungsperspektive Jugendhilfe” / Referat<br />
Tagung ”Zerschlagenes Leben – Gesellschaftliche Verantwortung für Folter-<br />
opfer und durch Folter traumatisierte Menschen” / Referat<br />
Schleswig-Holstein e.V., <strong>Flüchtlingsrat</strong><br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
Türkische Gemeinde in Schleswig-<br />
Holstein e.V.<br />
Kiel<br />
Wirtschaftsakademie Kiel und Landtag Kiel<br />
Die Beauftragte der Bundesregierung<br />
für Ausländerfragen<br />
Berlin<br />
Landesjugendhilfeausschuss Kiel<br />
Evangelische Akademie Nordelbien Bad Segeberg<br />
03.04.2000 Besuch der Gemeinschaftsunterkunft Süderbrarup Süderbrarup<br />
28.04.2000 Neues Staatsangehörigkeitsrecht / Referat Ahrensburg<br />
03.05.2000 Migrationspolitischen Forum ”Alternativen zur Abschiebehaft” / Wortbeitrag Forschungszentrum für internationales<br />
15.05.2000 Ausstellungseröffnung ”Africa meets Germany” – Eine multimediale Aus-<br />
stellung in der Tony-Jensen-Gesamtschule<br />
und europäisches Ausländer- und Asyl-<br />
recht der Universität Konstanz<br />
Zentrale Beratungs- und Betreuungs-<br />
stelle für Ausländerinnen und Auslän-<br />
der Schleswig-Holstein e.V., Bündnis<br />
Entwicklungspolitischer Initiativen<br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
16.05.2000 Altfallregelung der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 / Referat St. Nikolaus-Gemeinde Kiel<br />
Berlin<br />
Kiel
25.05.2000 ”Kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein” anläßlich eines gesellschaftspoliti-<br />
schen Seminars der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V. / Referat<br />
31.05.2000 Gespräch über die Lebenssituation jüdischer Kontingentflüchtlinge in<br />
Schleswig-Holstein<br />
03.06.2000 Referat über das deutsche Asyl- und Ausländerrecht anläßlich eines Tref-<br />
fens von Eltern mit Kindern ausländischer Herkunft<br />
16.06.2000 Podiumsdiskussion ”Europa auf dem Weg zu einem harmonierten Asyl-<br />
recht” / Podiumsteilnehmer<br />
Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V.,<br />
Bildungswerk des Deutschen Bundes-<br />
wehrverbandes<br />
Jüdischen Gemeinde in Hamburg,<br />
Dienststelle Kiel/Gaarden<br />
Lübeck/Travemünde<br />
Kiel<br />
Evangelische Akademie Nordelbien Bad Segeberg<br />
Allgemeiner Studentenausschuss der<br />
Christian-Albrechts-Universität<br />
16.06.2000 Informationsveranstaltung ”Bosnien ist ein verwundetes Land” Den Krieg überleben Kiel/Kronshagen<br />
17.07.2000 Arbeitsgemeinschaft ”Rechtliche Situation von ausländischen Kindern und<br />
Jugendlichen” des Landesrates für Kriminalitätsverhütung / Referat<br />
18.07.2000 Altfallregelung, Neues Staatsangehörigkeitsrecht sowie Flüchtlingspolitik /<br />
Referat<br />
Kiel<br />
Rat für Kriminalitätsverhütung Kiel<br />
Landesarbeitsamt Nord Timmendorfer Strand<br />
06.09.2000 Podiumsdiskussion zum Thema ”Einwanderung” / Podiumsteilnehmer Junge Union Schleswig-Holstein Schleswig<br />
08.09.2000 Eröffnung der neuen Geschäftsstelle des Bildungswerkes anderes lernen<br />
e.V.<br />
Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-<br />
Holstein<br />
12.09.2000 Podiumsdiskussion zum Thema ”Einwanderung” / Podiumsteilnehmer Junge Union Schleswig-Holstein Pinneberg<br />
13.09.2000 Workshop ”Rückkehr in der Beratung – Beratung über Rückkehr” Diakonisches Werk Schleswig-Holstein<br />
18./19.09.<br />
2000<br />
Fachtagung ”Blick über den Zaun – Migrantenintegration in Deutschland und<br />
Europa”<br />
und Schleswig-Holsteinisches Innen-<br />
ministerium<br />
Akademie für politische Bildung Tut-<br />
zing und Europäisches Forum für<br />
Migrationsstudien<br />
Kiel<br />
Rendsburg<br />
Tutzing
19.09.2000 ”Der Fremde, der heute kommt und morgen bleibt” / Referat und Diskussion Katholische Kirchengemeinde St.-<br />
Marien<br />
20.09.2000 Podiumsdiskussion ”Mein Nachbar ist Deutscher” / Podiumsteilnehmer Verband norddeutscher Wohnungsun-<br />
ternehmen<br />
Quickborn<br />
21.09.2000 Podiumsdiskussion zum Thema ”Einwanderung” / Podiumsteilnehmer Junge Union Schleswig-Holstein Lübeck<br />
23./24.09.<br />
2000<br />
Schleswig-Holstein-Tag / Präsentation der Dienststelle Kiel<br />
23.09.2000 Seminar ”Umgang mit Traumatisierten” Zentrale Beratungs- und Betreuungs-<br />
stelle für Ausländerinnen und Auslän-<br />
der Schleswig-Holstein e.V.<br />
Lübeck/Travemünde<br />
26.09.2000 ”Das neue Einbürgerungsrecht” / Referat Evangelischer Kirchenkreis Stormarn Neuschöningsstedt /Reinbek<br />
28.09.2000 Informationsveranstaltung und Podiumsdiskussion ”Illegal leben” – Lebens-<br />
welt und Beratungsmöglichkeiten für Menschen ohne Aufenthaltspapiere /<br />
Mitveranstalter und Podiumsteilnehmer<br />
29.09.2000 Afrika - Tage der Interkulturellen Wochen / Referat zur doppelten Staatsan-<br />
29./30.09.<br />
2000<br />
gehörigkeit für Kinder, Kinderschutzkonvention und dem Kindschaftsrecht<br />
Podiumsveranstaltung und Tagesseminar ”Fluchtziel Skandinavien” / Mitver-<br />
anstalter und Podiumsteilnehmer<br />
Referat für Ausländerinnen und Aus-<br />
länder der Landeshauptstadt Kiel,<br />
Christlicher Verein zur Förderung sozi-<br />
aler Initiativen in Kiel e.V., Konferenz<br />
für interkulturelle Zusammenarbeit in<br />
Kiel, AG Flucht und Asyl, Beauftragter<br />
für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande-<br />
rungsfragen des Landes Schleswig-<br />
Holstein<br />
Kiel<br />
Kiel<br />
Afro - Europäische Union Kiel e.V. Kiel<br />
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl-<br />
und Zuwanderungsfragen des Lübecker<br />
Kiel
Flüchtlingsforum e.V. und Flüchtlings-<br />
rat Schleswig-Holstein e.V.<br />
07.10.2000 Seminar ”Facetten europäischer und deutscher Ausländerpolitik” Europa-Union Deutschland, Landesver-<br />
09.10.2000 Tagung ”Flüchtlinge – Menschenrechte – Staatsangehörigkeit als Heraus-<br />
10./11.10.<br />
2000<br />
16.+18.10.<br />
2000<br />
19./20.10.<br />
2000<br />
10./11.11.<br />
2000<br />
forderung im 21. Jahrhundert<br />
Konferenz ”Migrations- und Arbeitswelt – Berufliche Integration von Migran-<br />
tinnen und Migranten in Deutschland”<br />
Flüchtlings- und Migrationspolitik in Schleswig-Holstein und Deutschland /<br />
Referat<br />
Fachtagung ”Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Asylpolitik” unter Beteili-<br />
gung aller EU-Mitgliedsstaaten<br />
Politische Jahreskonferenz zur Vernetzung professionell Tätiger in der<br />
Flüchtlingsarbeit ”Ende des Rechtsstatus?!”<br />
22.11.2000 ”Interkulturelle Eröffnung der sozialen Dienste” anläßlich der Arbeitstagung<br />
”AIDS und Migration” / Referat<br />
band Schleswig-Holstein e.V.<br />
Forschungszentrum für internationales<br />
und europäisches Ausländer- und Asyl-<br />
recht der Universität Konstanz<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Akademie<br />
des DRK e.V., Bundesministerium für<br />
Arbeit, Europabüro für Projektbeglei-<br />
tung, Europäische Gemeinschaft, Eu-<br />
ropäischer Sozialfond<br />
Kiel<br />
Berufliche Schulen Gaarden Kiel<br />
Bundesakademie für öffentliche Verwal-<br />
tung, Forum Europa, Europäisches<br />
Institut für öffentliche Verwaltung, Eu-<br />
ropäische Kommission<br />
Potsdam<br />
Dresden<br />
Evangelische Akademie Nordelbien Hamburg<br />
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und<br />
Soziales des Landes Schleswig-<br />
Holstein, Arbeiterwohlfahrt Landesver-<br />
Maastricht/Niederlande<br />
Kiel
24.11.2000 18. Landtagsforum ”Rechtsextreme Gewalt – eine Herausforderung für Staat<br />
und Gesellschaft” / Wortbeitrag<br />
band Schleswig-Holstein, AIDS-Hilfe<br />
Kiel e.V.<br />
Der Präsident des Schleswig-<br />
Holsteinischen Landtages<br />
26.11.2000 Einweihung des islamischen Grabfeldes auf dem Ostfriedhof in Kiel Landeshaupstadt Kiel Kiel<br />
03.12.2000 ”Eine Stadt ohne Flüchtlinge ist gottlos” / Referat St. Johannes- Kirche Hamburg<br />
07.12.2000 ”Eine Gesellschaft ohne Flüchtlinge ist gottlos” / Referat SPD-Landesverband Schleswig-<br />
Holstein, Gesprächskreis Kirche und<br />
11.12.2000 Konstituierende Sitzung der Arbeitsgemeinschaft ”Eine Welt” Ministerpräsidentin des Landes<br />
SPD<br />
Schleswig-Holstein<br />
Kiel<br />
Lübeck<br />
12.12.2000 Sonderveranstaltung des Musicals ”Buddy Holly” / Grußwort Hamburg<br />
13.12.2000 Diskussionsabend ”Rechtsextremismus entgegenwirken - Zivilcourage ist<br />
wieder gefragt - Was für einen Beitrag können wir leisten - Vereine, Politi-<br />
ker, Bürger?”<br />
Türkische Gemeinde in Schleswig-<br />
Holstein e.V.<br />
15.12.2000 Landesschülerparlament der Schulen für berufliche Bildung / Referat Schulen für berufliche Bildung Kiel Kiel<br />
11.01.<strong>2001</strong> Informationsveranstaltung ”Die Würde des Menschen ist unantastbar” / Re-<br />
ferat<br />
<strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-Holstein e.V.,<br />
Refugio e.V., amnesty international<br />
15.01.<strong>2001</strong> ”Abschiebehaft” / Referat Shalom-Kirchengemeinde Norderstedt<br />
17.01.<strong>2001</strong> Referat und Gespräch mit Schülern der Wirtschaftakademie in Kiel Präsident des Schleswig-<br />
Holsteinischen Landtages, Wirt-<br />
schaftsakademie<br />
20.01.<strong>2001</strong> Fachkongress ”Interkulturelles Lernen” zur Flüchtlings- und Migrationspolitik Gemeindediakonie Lübeck e.V., Inter- Lübeck<br />
Kiel<br />
Kiel<br />
Kiel
in Deutschland und dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht / Referat kulturelles Lernen, Hansestadt Lübeck<br />
in der Tagesbetreuung, Gemeindedia-<br />
konie Lübeck e.V. Kindertagesstätten,<br />
Landesinstitut Schleswig-Holstein für<br />
Praxis und Theorie der Schule<br />
27.01.<strong>2001</strong> Gedenkveranstaltung zum Gedenktag für die Holocaust-Opfer Kiel<br />
27.01.<strong>2001</strong> Schülerdemonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit / Gruß-<br />
wort<br />
Landesschülerparlament Kiel<br />
31.01.<strong>2001</strong> Workshop ”Integration” / Leitung und Referat Gymnasium Glinde Glinde<br />
31.01./<br />
01.02.<strong>2001</strong><br />
Workshop ”Netzwerk Bildung der Arbeit von und für ältere Menschen aus-<br />
ländischer Herkunft”<br />
Bundesministerium für Familie, Senio-<br />
ren, Frauen und Jugend, Ethnosozial-<br />
medizinisches Zentrum<br />
01.02.<strong>2001</strong> Besuch des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Lübeck Gegenwind Kiel Lübeck<br />
03.02.<strong>2001</strong> Bildungskonferenz zum Thema ”Bildungsprobleme türkische Kinder und<br />
Lösungsvorschläge in Hamburg und Schleswig-Holstein<br />
06.02.<strong>2001</strong> ”Integration-Was ist das?” im Rahmen einer Rüstzeit mit Soldaten des Sani-<br />
tätsbereichs des Abc-Abwehrbataillons 610 / Referat<br />
09.02.<strong>2001</strong> ”Umgang mit Fremden” zur Flüchtlings- und Migrationspolitik in Schleswig-<br />
Holstein und Deutschland vor Schülern der Wilhelm-Wisser-Realschule /<br />
Referat<br />
Förderation Türkischer Elternverein<br />
Deutschland, Bündnis türkischer Ein-<br />
wanderer Hamburg, Türkische Ge-<br />
meinde in Schleswig-Holstein e.V.<br />
Evangelische Standortpfarrerin der<br />
Dithmarsen-Kaserne Albersdorf<br />
Bonn<br />
Kiel<br />
Wilhelm-Wisser-Realschule Eutin<br />
12.02.<strong>2001</strong> 10. Migrationspolitisches Forum ”Aufenthaltsbeendende Maßnahmen” Forschungszentrum für internationales<br />
und europäisches Ausländer- und Asyl-<br />
Sunderhof in Seevetal<br />
Berlin
echt der Universität Konstanz<br />
14.02.<strong>2001</strong> Fachtagung ”Umgang mit Traumatisierten” Schleswig-Holsteinisches Innenminis-<br />
20.02.<strong>2001</strong> Podiumsdiskussion zum Thema ”Flüchtlinge am Rande der Gesellschaft;<br />
Unterbringung, medizinische Versorgung, rechtliche Beschränkungen sowie<br />
Versorgung im alltäglichen Leben von Flüchtlingen” / Podiumsteilnehmer<br />
22.02.<strong>2001</strong> ”Ein Jahr neues Staatsangehörigkeitsrecht – Was hat es gebracht, welche<br />
Probleme birgt es, wohin führt es?” / Referat<br />
25.02.<strong>2001</strong> ”Menschenrechte - Menschenwürde” anläßlich des 25jährigen Bestehen der<br />
ai-Gruppe 1007 / Rede<br />
terium, <strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-<br />
Holstein e.V., Refugio e.V.<br />
Kiel<br />
Avanti – Projekt undogmatische Linke Bad Oldesloe<br />
Arbeitskreis für interkulturelles Zu-<br />
sammenleben<br />
Elmshorn<br />
Gruppe 1007 amnesty international Husum
Anhang 2<br />
Ausgewählte Pressemitteilungen<br />
Im Berichtszeitraum hat der Beauftragte 36 Pressemitteilung über die Pressestelle des<br />
Schleswig-Holsteinischen Landtages herausgegeben. Im gleichen Zeitraum habe ich zwei<br />
Pressekonferenzen abgehalten. Im Folgenden sind ausgewählte Pressemitteilungen wie-<br />
dergegeben:<br />
27. April 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter fordert mehr Aufnahmen von Kosovo-Flüchtlingen in<br />
Deutschland – auch in Schleswig-Holstein<br />
Zur Diskussion um die Hilfe für die Flüchtlinge aus dem Kosovo erklärte der Beauftragte<br />
für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Helmut<br />
Frenz<br />
Humanitäre Hilfe? – Ja, aber kosten darf sie nichts! So oder so ähnlich lesen sich die<br />
meisten Berichte über das mühsam zähe Tauziehen zur Frage über das ”ob” und ”wie” der<br />
Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus dem Kosovo. Ein Strom nicht enden wollender Solida-<br />
ritätskundgebungen ist dieser Tage in aller Munde. Gleichzeitig wird von den Verantwortli-<br />
chen mit Beharrlichkeit die Auffassung vertreten, die kosovarischen Kriegsflüchtlinge seien<br />
wegen der räumlichen Nähe besser in den überfüllten Flüchtlingslagern vor Ort aufgehoben;<br />
selbst um den Preis menschenunwürdiger Bedingungen !?<br />
Auf der Telefonschaltkonferenz vom 23.04.99 gab das Bundesministerium des Innern nach<br />
Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen bekannt, zwar kein<br />
Kontingent mehr zuzulassen, jedoch nunmehr die Möglichkeit zur Annahme von sog. Einla-<br />
dungsverpflichtungserklärungen zu eröffnen. Freilich nur in begrenztem Maße und wenn<br />
keine offensichtliche Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestehen. Nicht erwähnt wurde
wohlweislich die geltende Paßpflicht und die schon in Antragsverfahren begründete uner-<br />
träglich lange Dauer der Visumserteilung.<br />
Aber, damit nicht genug. Die Länder sprachen sich gegen die private Aufnahme aus, da<br />
der Bund sich nur bei Kontingentaufnahme an den entstehenden Kosten beteiligt. Nachdem<br />
das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt sich für die Erteilung von Auf-<br />
enthaltsbefugnissen nach § 30 AuslG (Aufnahme aus humanitären Gründen) ausgespro-<br />
chen haben, wollen die Länder dies nun prüfen und ggf. Kriterien zur Aufnahme entwickeln.<br />
Wann dieser Prozeß abgeschlossen ist, vermag wohl niemand zu sagen. Es entsteht mitt-<br />
lerweile der Eindruck, daß das hunderttausendfache menschliche Leid schlicht ausgeses-<br />
sen werden soll.<br />
Es klingt auch nicht mehr glaubwürdig, wenn Schleswig-Holstein sich hinter der mangeln-<br />
den Konsensbereitschaft anderer Bundesländer versteckt, wie sich die Bundesrepublik<br />
Deutschland hinter der mangelnden Aufnahmebereitschaft anderer europäischer Staaten<br />
versteckt. Fehlt der Mut, verbalen Solidaritätskundgebungen auch entsprechende Taten<br />
folgen zu lassen, oder wird tatsächlich nur eine Kosten-Nutzen-Rechnung um den Preis der<br />
Menschenrechte und der Menschenwürde aufgemacht?<br />
Beides ist gleichermaßen ein Armutszeugnis. Um so mehr noch, als auch private Initiativen,<br />
die sich im übrigen nicht nur in Worthülsen und symbolhaften Taten erschöpfen, verhindert<br />
werden. Beschämend auch, weil wir die Aufnahme der Flüchtlinge fast ausschließlich<br />
Staaten überlassen, die gemeinhin als Armenhaus Europas tituliert werden. Mit Sicherheit<br />
würden wir einen Aufschrei äußerster Empörung vernehmen, würde einer dieser Staaten<br />
seine Türen schließen.<br />
Wer weiter verbal die Solidarität mit den Flüchtlingen aus dem Kosovo bekundet und einen<br />
solidarischen Beitrag zum völkerrechtlichen nicht unumstrittenen Kriegseinsatz der NATO<br />
leistet, muß in letzter Konsequenz auch bereit sein, über eine symbolische Grenze hinaus<br />
Flüchtlinge innerhalb kürzester Zeit aufzunehmen.
Als Flüchtlingsbeauftragter mißbillige ich ausdrücklich die bisher sehr zögerliche Herange-<br />
hensweise an die Problematik und appelliere an alle Verantwortlichen, insbesondere des<br />
Landes Schleswig-Holstein, durch Taten im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme auf allen ge-<br />
setzlichen Ebenen deutliche und richtungsweisende Zeichen zu setzen.<br />
04. Mai 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter kritisiert Lageberichterstattung des<br />
Auswärtigen Amtes scharf:<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) – Zur Lageberichterstattung des Auswärtigen Amtes erklärte der Beauftragte<br />
für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Helmut Frenz:<br />
Seit langem hält die Kritik gegen die Lageberichte des Auswärtigen Amtes an. Zu den Kri-<br />
tikern gehören vor allem Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen und Juristen, ins-<br />
besondere Rechtsanwälte. Sie werfen dem Auswärtigen Amt seit Jahren einseitige poli-<br />
tisch eingefärbte Berichterstattung zu Ungunsten der betroffenen Flüchtlinge vor. Lagebe-<br />
richte zur tatsächlichen und politischen Situation in Verfolgerstaaten werden sowohl vom<br />
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als auch von den Gerichten als<br />
objektive Entscheidungsgrundlage herangezogen. Nach dem amnesty international schon<br />
anläßlich der Überprüfung de Frage zur Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat<br />
nachweisen konnte, daß entgegen den entsprechenden Berichten des AA in Ghana Exe-<br />
kutionen im Berichtszeitraum stattgefunden hatten, zeigt sich anläßlich der Kosovo-Krise<br />
einmal mehr die offensichtlich unrichtige Berichterstattung.<br />
Im Lagebericht vom 11.03.98 heißt es: ” Auch nach den jüngsten Ereignissen im Kosovo ist<br />
grundsätzlich nicht mit einer gezielten Verfolgung von rückkehrenden Kosovo-Albanern<br />
durch staatliche Organe zu rechnen.” Der Bericht vom 18.11.98 kommt zu einer ähnlichen<br />
Einschätzung: ”Die Wahrscheinlichkeit, daß Kosovo-Albaner im Falle ihrer Rückkehr in ihre
Heimat massiven staatlichen Repressionen ausgesetzt sind, ist insgesamt als gering ein-<br />
zustufen.(...) Als inländische Fluchtalternative kommen vor allem Zentralserbien (hier ins-<br />
bes. Belgrad) und Montenegro in Betracht.”<br />
Einwände vom Menschenrechtsorganisationen ließ das AA bis dato offensichtlich nicht<br />
gelten. Mit der Pressemitteilung des AA Nr. 1023/99 vom 31.03.99 schreibt das AA jedoch<br />
im Sinne der NATO-Strategie die Geschichte um und gibt damit den Kritikern recht:<br />
”Die serbische Strategie der ”ethnischen Säuberungen” (Bosnien-Herzegowina und Koso-<br />
vo)<br />
II. Kosovo: Die serbische Politik der verbrannten Erde<br />
Die Zielsetzung der Politik von Milosevic im Kosovo wurde im März 1990 in dem<br />
”Programm für die Verwirklichung von Frieden und Wohlstand im Kosovo” und einige Wo-<br />
chen später in weiteren Dekreten offenbar. Es ging um die Etablierung eines Apartheid-<br />
systems, das bis heute die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Kosovo be-<br />
stimmt. Bis zum Ausbruch der bewaffneten Kämpfe im März 1998 bediente sich diese Po-<br />
litik vor allem des Mittels der wirtschaftlichen Verelendung, gepaart mit rücksichtsloser Re-<br />
pression.(...)<br />
Nach Ausbruch der Kämpfe im Kosovo im März 1998 wurde von den Sicherheitskräften<br />
eine gezielte Vertreibungsstrategie, eine Politik der verbrannten Erde betrieben: Nicht nur<br />
der UCK, sondern auch der Zivilbevölkerung sollte ein Verbleib in den Häusern und Dörfern<br />
möglich gemacht werden. Spätestens seit (...) Ende Juli 1998 konnte über die Strategie<br />
der BRJ-Streitkräfte kein Zweifel mehr bestehen.”<br />
Mit keiner Silbe werden ältere Berichte als falsch bezeichnet, kein Wort des Bedauern.<br />
Klammheimlich wird nach dem Opportunitätsprinzip gehandelt. Aufgrund der alten Berichte<br />
hat z.B. der hessische VGH am 05.02.99 – 7 UE 587/98.A – noch beschlossen, daß kein<br />
Vernichtungsprogramm im Kosovo existiere und die Verfolgungswahrscheinlichkeit zurück-
kehrender Kosovaren 1,7 % betrage, somit eine Gruppenverfolgung nicht in Betracht kom-<br />
me. Nach den neuen Berichten kommt eine Gruppenverfolgung jedoch in Betracht, so daß<br />
die zitierte Entscheidung eindeutig falsch ist; leider aber irreparabel. Die betroffenen<br />
Flüchtlinge sind endgültig zur Ausreise verpflichtet.<br />
Die Vorwürfe gehen dabei nicht nur in Richtung des AA, sondern auch an die Justiz – bis<br />
hin zum Bundesverwaltungsgericht -, die die Lageberichterstattung des AA als heilige Kuh<br />
behandelt. Dabei liegt schon bei Betrachtung der Prozeßlage (Flüchtling gegen BRD) auf<br />
der Hand, daß das AA klar im Lager der beklagten Bundesrepublik Deutschland steht und<br />
die Objektivität nicht gewährleistet sein kann. Es wird Zeit, die heilige Kuh zu schlachten.<br />
Nun kommt entsprechend der aktuellen Berichterstattung des AA die Gewährung des Asyl-<br />
rechts für alle Kosovaren gemäß Art. 16 a GG aufgrund der bestehenden Gruppenverfol-<br />
gung in Betracht; bezeichnenderweise ist ein Entscheidungsstopp über sämtliche beim<br />
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten<br />
anhängige Verfahren verfügt worden. In diesem Zusammenhang darf angenommen wer-<br />
den, daß diese Entscheidung im wesentlichen aus dem Bundesinnenministerium stammt.<br />
Damit scheint das Flüchtlingsrecht in der Bundesrepublik Deutschland jeglichen rechts-<br />
staatlichen Grundsätzen entrückt.<br />
10. <strong>Juni</strong> 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter fordert großzügige, nicht an einen Stichtag gebundene,<br />
Altfallregelung durch die Innenministerkonferenz am 11.06.99:<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) – Im Hinblick auf die am 11.06.99 stattfindende Konferenz der Innenminister<br />
von Bund und Ländern erklärt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-<br />
fragen, Helmut Frenz:
Angesicht der Tatsache, daß etliche Flüchtlinge unverschuldet seit mehr als 5 Jahren unter<br />
den Bedingungen des Asylverfahrensgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland leben,<br />
liegt es im Interesse aller Seiten eine sogenannte Altfallregelung zu schaffen, die den<br />
Flüchtlingen einerseits, aber auch der Verwaltung und der Justiz zugute kommt. Es handelt<br />
sich um Betroffene, die sich nach Abschluß eines Asylverfahrens oder deren Asylverfahren<br />
aufgrund der erheblichen Überlastung der Verwaltungsgerichte anhängig sind. Diese Men-<br />
schen müssen seit Jahren unter starken Einschränkungen elementarer Rechte leben. Sie<br />
dürfen meist keine Arbeit aufnehmen, sich nicht fortbilden, erhalten unter dem Existenzmi-<br />
nimum Deutscher liegende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und sind sogar<br />
in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Als Folge sind nicht selten medizinisch-<br />
psychische Phänomene zu beobachten sowie die zunehmende Kriminalisierung beispiels-<br />
weise durch Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung oder durch eine Le-<br />
bensweise unter dem Existenzminimum. Durch eine seit langem diskutierte Altfallregelung,<br />
wie sie bereits 1996 praktiziert wurde, könnte den Betroffenen problemlos geholfen wer-<br />
den. Verwaltung und Justiz würden nachhaltig entlastet werden genauso wie der vielzitierte<br />
Steuerzahler, da eine Folge die Erwerbstätigkeit sein wird. Darüber hinaus müßte selbst<br />
der bayrische Innenminister Beckstein keine Angst vor Extremisten haben, die auf diese<br />
Weise einen Daueraufenthalt erhalten könnten, wenn er die sonstigen Instrumente, die das<br />
Ausländergesetz vorrätig hält (Ausweisungstatbestände), kennen würde. Es gilt, Menschen,<br />
die ohnehin schon Jahre ihres Lebens durch die Verfahrenspraxis verloren haben, ein<br />
menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Daher fordere ich den Innenminister auf sich am<br />
11.06.99 nachhaltig für eine großzügige, nicht an einen Stichtag gebundene, Altfallregelung<br />
einzusetzen. Eine Sogwirkung ist im übrigen in der Regel nicht zu befürchten, da sich die<br />
allgemeine Verfahrensdauer aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen verkürzen wird.<br />
6. September 1999
Erkenntnisse von Menschenrechtsorganisationen werden in Lageberichte einbe-<br />
zogen:<br />
Flüchtlingsbeauftragter begrüßt Entscheidung des Auswärtigen Amtes<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) – Die Entscheidung des Auswärtigen Amtes, bei der Erstellung des Asyllage-<br />
berichte zukünftig auch Informationen von Menschenrechtsorganisationen und NGO´s<br />
(Nicht-Regierungs-Organisationen) zu berücksichtigen, kommentiert der Beauftragte für<br />
Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Helmut Frenz:<br />
Ich begrüße die Entscheidung des Auswärtigen Amtes, bei der Erstellung seiner Lagebe-<br />
richte endlich auch die Erkenntnisse von NGO´s und unabhängiger Menschenrechtsorgani-<br />
sationen zu verwerten. Das ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Damit<br />
wird nunmehr zumindest im Ansatz gewährleistet, dass die bis dato höchst umstrittenen<br />
Asyllageberichte objektiv und frei jeglicher politischer Rücksichtnahme sein könnten.<br />
Die weiterhin vorgesehene Behandlung der Berichte als Verschlusssache aufgrund außen-<br />
politischer Rücksichtnahmen sehr ich wie bisher sehr kritisch. Damit wird Menschenrechts-<br />
verletzungen, die auf diese Weise nicht in vollem Umfange öffentlich gemacht werden, Vor-<br />
schub geleistet.<br />
27. Oktober 1999<br />
Abschaffung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge und Befürwortung einer kontrol-<br />
lierten Zuwanderung:<br />
Flüchtlingsbeauftragter begrüßt Forderung von Innenminister Wienholtz<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) – Die Forderung der Abschaffung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge und einer<br />
kontrollierten Zuwanderung kommentiert der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsfragen, Helmut Frenz
Ich begrüße die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Innenministers, sich für die<br />
Abschaffung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge einzusetzen. Hier sehe ich einen partei-<br />
übergreifenden Konsens in erreichbare Nähe rücken. Denn bereits im Juli d. J. hat sich die<br />
F.D.P.-Bundestagsfraktion durch einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundes-<br />
tag für die Abschaffung des Arbeitsverbots stark gemacht. Auch BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN und der SSW unterstützen die Aufhebung des Arbeitsverbots. Unverständlich<br />
erscheint hier die tendenziell abwehrende Haltung der CDU-Fraktion in dieser Frage. Zu<br />
keinem Zeitpunkt hat die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen die Durchsetzung einer Ausrei-<br />
sepflicht verhindert. Diese Schlussfolgerung ist daher rechtlich falsch.<br />
Im Ansatz positiv bewerte ich auch die mehrheitlich bejahende Einstellung zur Frage einer<br />
kontrollierten Zuwanderung.<br />
Im übrigen denke ich nicht, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz dem Bürgerwillen<br />
widerspricht, da es als Kompromiss zum originären Entwurf von einer breiten Mehrheit ge-<br />
tragen wird. Die Verwaltungsvorschriften sollten allerdings insbesondere durch Praktikabi-<br />
lität und Verringerung des Verwaltungsaufwandes geprägt sein.<br />
Schließlich bedauere ich nach wie vor, dass ein Konsens hinsichtlich eine Altfallregelung<br />
sich nicht abzeichnet.<br />
12. November 1999<br />
Parteiübergreifende Absage an Schily zur Abschaffung des Individualgrundrechts<br />
auf Asyl und Bekenntnis zum Einwanderungsland Deutschland<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein ist zufrieden mit dem bisherigen Verlauf des Rollenden Podiums zur<br />
Migrations- und Flüchtlingspolitik:
Das Rollende Podium zur Migrations- und Flüchtlingspolitik tagte am Montag, den 15.11.99<br />
in Neumünster unter Beteiligung von Politikerinnen und Politikern von SSW (Lars Harms),<br />
FDP (Dr. Bruno Dannmeier), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ministerin Angelika Birk) und<br />
SPD (Jutta Schümann) in Neumünster.<br />
Dabei konnte ich einen breiten Konsens im Hinblick auf das klare Bekenntnis zum Einwan-<br />
derungsland Deutschland sowie auf eine Absage an die Äußerungen von BMI Schily zur<br />
Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl feststellen. Einigkeit herrschte auch im<br />
Hinblick auf die längst überfällige Abschaffung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge (sog.<br />
”Blüm-Erlass”)<br />
Freilich gab es Differenzen hinsichtlich der Lösungsansätze, die jedoch teilweise von mar-<br />
ginaler Bedeutung waren; Einwanderungsgesetz (SPD, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
– Zuwanderungsbegrenzungsgesetz (FDP). Umstritten scheint auch nach wie vor die Defi-<br />
nition des Begriffs der Integration zu sein und damit auch die Frage der doppelten Staats-<br />
angehörigkeit. Während die einen (SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) darunter ein<br />
Aufeinanderzugehen beider – deutscher und nichtdeutscher Seiten – verstehen und somit<br />
auch eine doppelte Staatsbürgerschaft in Kauf nehmen, sind die anderen der Ansicht, In-<br />
tegration bedeute eine einseitige Bemühung Nichtdeutscher die logischerweise auch den<br />
Verlust der originären Staatsangehörigkeit nach sich ziehe.<br />
Die Vertreter der Mitveranstalter von DRK (Petra Markowski – Bachmann) und DW<br />
(Michael Frenzel) mahnten die Politikerinnen und Politiker insbesondere ihre Entscheidun-<br />
gen mehr an Sinnhaftigkeit und Praktikabilität auszurichten. So sei der sog. Asylkompro-<br />
miß – wie sich in der Praxis gezeigt habe – für die Betroffenen unerträglich. Dies betreffe<br />
das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Asylverfahren, im Hinblick Unter-<br />
bringung, Aufenthaltsbeschränkung, Arbeitsverbot und extrem lange Verfahrensdauer.
Podium und Fachöffentlichkeit waren sich einig, daß es weiterhin vieler Anstrengungen<br />
bedarf, um zu einem für die Betroffenen zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen, welches<br />
letztlich auch dem hohen Anspruch des Grundgesetzes auf Verwirklichung der Menschen-<br />
würde Rechnung trägt.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn auf der IMK am 18./19.11.99 ein derart konstruktives sachli-<br />
ches Klima herrschen würde, wie es unter den Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern<br />
herrschte.<br />
17. November 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter fordert von der IMK am 18./19.11.99 großzügige Altfallre-<br />
gelung, Abschiebestopps sowie freizügige Verwaltungsvorschriften zum neuen<br />
Staatsangehörigkeitsgesetz<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein kritisiert die restriktive Haltung einiger Länder in Fragen einer Altfall-<br />
regelung und zu den Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz:<br />
Im Hinblick auf die am 18./19.11.99 stattfindende Innenministerkonferenz erwarte ich von<br />
Innenminister Wienholtz, dass er die liberalen Vorschläge Schleswig-Holsteins zur Altfallre-<br />
gelung und den Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz mit Nach-<br />
druck vertritt.<br />
Es darf nicht sein, dass sich hinsichtlich einer zu beschließenden Altfallregelung Bayern mit<br />
einem der Sache nicht gerecht werdenden um im übrigen diskriminierenden Vorschlag zur
Altfallregelung durchsetzt. Denn dieser Vorschlag begünstigt lediglich Staatsangehörige<br />
von 8 Staaten, deren Staatsangehörige zum Teil ohnehin zu dulden sind. Wichtige Grup-<br />
pen, z. B. Kurden, Algerier und Togoer, werden ausgegrenzt. Dadurch käme es zu einer<br />
diskriminierenden und nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung. Es ist nämlich nicht<br />
verständlich, warum durch eine Altfallregelung plötzlich Personen mit dem gleichen Integra-<br />
tionsgrad ausgeschlossen werden, nur weil sie aus einem anderen Herkunftsland stam-<br />
men. Ich fordere daher nach wie vor eine großzügige, nicht an den Stichtag gebundene,<br />
Altfallregelung.<br />
Aufgrund der Lage insbesondere in Algerien, Angola, DR Kongo sowie Togo sind entspre-<br />
chende Abschiebestopps zu beschließen.<br />
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz darf im übrigen nicht durch restriktive Verwaltungs-<br />
vorschriften unterlaufen werden, wie sie von unionsgeführten Ländern eingefordert werden.<br />
Hier ist Schleswig-Holstein in der Pflicht, anderes als bei der Altfallregelung, einen Be-<br />
schluss zu verhindern, der durch eine großzügige Handhabung insbesondere auslegungs-<br />
bedürftiger Tatbestände zugunsten der individuell Betroffenen unmöglich macht. Denn mit<br />
oder ohne gemeinsame Verwaltungsvorschriften tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz<br />
am 01.01.2000 in kraft. Schleswig-Holstein hätte sodann die Möglichkeit vorübergehend<br />
eigene Verwaltungsvorschriften zu erlassen.<br />
22. November 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter begrüßt von der Innenministerkonferenz am 18./19.11.99<br />
beschlossene Altfallregelung<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, erklärt zum Beschluss der Innenministerkonferenz<br />
vom 18./19. November 1999 in Görlitz:
Ich begrüße, dass sich die Innenminister der Länder nach zähem Ringen auf eine Altfallre-<br />
gelung einigen konnten, die nicht auf einige wenige Herkunftsländer begrenzt ist, sondern<br />
alle Betroffenen mit Ausnahme der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo er-<br />
fasst. Dies trägt dem integrativen Moment der langjährig in Deutschland lebenden Flücht-<br />
lingen Rechnung. Erfreulich ist insbesondere auch die Einbeziehung vietnamesischer<br />
Staatsangehöriger in die Regelung.<br />
Insgesamt stellt die Altfallregelung aufgrund ihrer weiterhin vorhandenen Unzulänglichkeiten<br />
jedoch nur einen Teilerfolg für die Integration dar. Denn viele einleuchtende und pragmati-<br />
sche Anregungen der letzten Monate sind leider nicht berücksichtigt worden. So ist dies<br />
zwar erklärtermaßen die letzte Altfallregelung, dies ist jedoch aufgrund der Stichtagsrege-<br />
lung äußerst zweifelhaft. Allein die Absichtserklärung, künftige Verfahren schneller durch-<br />
zuführen und abgelehnte Flüchtlinge konsequent abschieben zu wollen, bietet eine Gewähr<br />
dafür, dass künftig nicht weiter Härtefälle produziert werden. Eine nicht an einen Stichtag<br />
gebundene Fristenregelung hätte Justiz und Verwaltung wohl besser unter Druck gesetzt<br />
als jede Absichtserklärung und hätte die nächste Konferenz zu diesem Thema in ein paar<br />
Jahren verhindert.<br />
Somit bleibt der Gesetzgeber weiterhin aufgerufen, Abhilfe zu schaffen, Härtefälle nicht ent-<br />
stehen zu lassen und die Integration zu fördern.<br />
5. Januar 2000<br />
”... und wenn vier junge Menschen dabei zugrunde gehen”<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, verurteilt die Durchsetzung der ”freiwilligen” Ausreise<br />
der Daferoski-Kinder:
”Dem Recht muss Geltung verschafft werden, selbst wenn dabei die Welt zugrunde geht!”<br />
”Fiat justitia, perea mundus!” Dieser Ausspruch – so gnadenlos und unmenschlich er auch<br />
ist – hat offensichtlich auch noch im Zeitalter der Menschenrechte bei verantwortlichen<br />
Leuten in Politik, Administration und vor Gericht seine absolute Bedeutung nicht verloren.<br />
Heute wurde dieser zweitausend Jahre alte Ausspruch – gewissermaßen als Jubiläumsakt<br />
– von der deutschen Verwaltung exekutiert. Alle zuständigen Stellen im Lande sagen mir:<br />
Es muss so geschehen – zuletzt noch am 4. Januar 2000 – auch die 16. Kammer des<br />
Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts. Die Gesetzeslage sieht keine andere<br />
Möglichkeit vor. Sie alle müssen dem Recht Geltung verschaffen, und wenn dabei vier jun-<br />
ge Menschen zugrunde gehen!<br />
Ein bekannter deutscher Philosoph kommentiert diese Denk- und Handlungsweise so: ”In<br />
diesem charakteristischen Ausspruch der Justiz liegt gewiss kein Funke von Güte, und<br />
selbst nicht von Weisheit; denn der Mensch ist nicht der Gerechtigkeit oder Justiz wegen,<br />
sondern die Justiz ist des Menschen wegen.” (Feuerbach)<br />
Vor fast 12 Jahren reiste die Familie Daferoski mit vier minderjährigen Kindern als Asylsu-<br />
chende in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Roma-Familie aus Mazedonien war<br />
sie zwar besonders schutzbedürftig, doch als Asylantragsteller ist sie nicht schutzberech-<br />
tigt. Aus begründeter Furcht vor einer Abschiebung begab sich die Familie ins Kirchenasyl,<br />
wo sie vier Jahre lang vergeblich ausharrte. Im Sommer 1999 schließlich reisten die Eltern<br />
”freiwillig” nach Mazedonien aus. Die inzwischen volljährig gewordenen Kinder blieben in<br />
Deutschland zurück, weil die zuständige Botschaft ihnen keine Reisepapiere ausstellte und<br />
ihre Ausreise dadurch zunächst unmöglich war.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt lebten die Daferoski –Kinder bereits seit elf Jahren in Deutsch-<br />
land. Daher handelt es sich eindeutig nicht mehr um eine Rückkehr. Mögen ihre ursprüngli-<br />
che Wurzeln auch in Mazedonien liegen, so sind sie dort eindeutig durch die Flucht entwur-<br />
zelt worden. Nach fast 12-jährigem Aufenthalt in Deutschland sind sie hier voll integriert.
Ihre alte Heimat Mazedonien ist nur noch blasse Erinnerung. Deutschland ist ihr eindeutiger<br />
Lebensmittelpunkt geworden. Sie sind bei uns zuhause. Sie gehören eindeutig zu uns. In<br />
Mazedonien haben sie nichts mehr zu suchen und werden mit äußerster Wahrscheinlichkeit<br />
außer Elend und Not nur noch Diskriminierung und eine Existenz als möglicherweise Aus-<br />
gestoßene finden. Eine erzwungene ”freiwillige” Ausreise kommt einer erneuten Vertrei-<br />
bung gleich.<br />
Das Verwaltungsgericht indes sieht entgegen vieler Prominenter und Politiker, so Günter<br />
Grass, Heide Simonis und zuletzt auch Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jorzig, keine Möglichkeit,<br />
den Daferoskis zu einem menschenwürdigen Leben zu verhelfen. Die Richter verweisen<br />
lapidar darauf, dass die Kinder Hilfe der Verwandtschaft, gemeint sind wohl die mittellosen<br />
Eltern, in Anspruch nehmen können, die Roma sich selbst an den Rand der Gesellschaft<br />
stellten und im übrigen die dargestellte Not nicht glaubhaft sei.<br />
Es leuchtet ein, dass Richter, die mit einem Einkommen von ca. 6.000 DM netto/Monat im<br />
Warmen und Trockenen sitzen, nur eine begrenzte Vorstellungskraft und damit auch nur<br />
eine entsprechende rechtliche Kreativität an den Tag legen, die gleichzeitig auch noch An-<br />
sätze eines anderslautenden politischen Willens im Keim erstickt.<br />
Die Durchsetzung der Gesetze nimmt jetzt seinen Lauf, selbst wenn dabei vier junge Men-<br />
schen vor die Hunde gehen.<br />
7. Januar 2000<br />
Kirchenasyl als notwendiges Instrument in der Flüchtlingsarbeit<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, kommentiert das erfolgreiche Pinneberger Kirchen-<br />
asyl:
Am Beispiel der kurdischen Familie Ertekin, die sich nach zunächst negativ abgeschlosse-<br />
nem Asylverfahren zwei Jahre lang im Schutz des Kirchenasyls in Pinneberg aufgehalten<br />
hat, zeigt sich erneut die Notwendigkeit des Kirchenasyls als Korrektiv zu dem in Deutsch-<br />
land unzulänglichen Asylrecht.<br />
Es ist beschämend, dass es erst eines zweijährigen Kirchenasyls und diverser Anstren-<br />
gungen ehrenamtlich Tätiger bedarf, bevor wirklich schutzberechtigten Folteropfern in<br />
Deutschland auch Schutz gewährt wird. Nicht die dafür zuständigen staatlichen Einrichtun-<br />
gen, sondern mutige engagierte Bürgerinnen und Bürger haben verhindert, dass Deutsch-<br />
land sich einmal mehr mitschuldig an der Verfolgung unschuldiger Menschen macht.<br />
Der Fall macht auch einmal mehr deutlich, dass es nicht dem vorwiegend ehrenamtlichen<br />
Engagement überlassen werden darf, Folteropfern zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern<br />
dass Schleswig-Holstein ein professionelles Zentrum zur Behandlung von Gewalt- und Fol-<br />
teropfern, wie von Refugio seit langem gefordert, benötigt. Denn ehrenamtliche Arbeit kann<br />
staatliche Versäumnisse nur partiell auffangen.<br />
02. März 2000<br />
Neue Landesregierung soll sich weiterhin verstärkt für die Belange von Flüchtlin-<br />
gen und Migrantinnen und Migranten engagieren<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, fordert aus Anlass der heute beginnenden rot-grünen<br />
Koalitionsverhandlungen:
Die neue Landesregierung wird weiterhin die Aufgabe haben, sich in flüchtlings- und<br />
migrationspolitischen Themen verstärkt zu engagieren. Das gilt für die Landesebene aber<br />
auch für die Bundesebene.<br />
Dort muss Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Forderung nach Abschaffung bundesge-<br />
setzlicher Sondervorschriften für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge treibende Kraft<br />
sein. Ziel muss es beispielsweise sein, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgeset-<br />
zes und des derzeitigen Arbeitsgenehmigungsrechts einschließlich des Arbeitsverbotes zu<br />
erreichen. In Zeiten einer rückläufigen Zuwanderung, gilt es sich für die Humanisierung des<br />
seit 1993 unter dem Eindruck einer verstärkten Zuwanderung entstandenen restriktiven<br />
Ausländer- und Asylrechts einzusetzen.<br />
Die von Ministerpräsidentin Heide Simonis gestellte Forderung nach einer Härtefallrege-<br />
lung in Länderkompetenz sollte zielstrebig werden.<br />
17. März 2000<br />
Gesetzliche Neuregelung sieht eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische<br />
Ehegattinnen und Ehegatten nach zwei Jahre vor<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts für ausländi-<br />
sche Ehegattinnen und Ehegatten:<br />
Mit der gestern in Berlin beschlossenen Änderung des § 19 Ausländergesetz wird ein<br />
längst überfälliger Schritt in Richtung Unabhängigkeit ausländischer Ehepartnerinnen und<br />
Ehepartner vollzogen.<br />
Die Neuregelung sieht ein regelmäßiges eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ausländerin-<br />
nen und Ausländer nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft vor. Darüber hinaus
entfällt jegliche Wartezeit, wenn, etwa aufgrund von Misshandlungen, bei sexuellem Miss-<br />
brauch oder aus Gründen des Kindeswohls, eine besondere Härte vorliegt.<br />
Nachdem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz die Möglichkeit der Einbürgerung von E-<br />
hegattinnen und Ehegatten Deutscher bereits nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemein-<br />
schaft (insgesamt dreijährigem Inlandsaufenthalt) vorsieht, ist die Änderung des entspre-<br />
chenden Aufenthaltsrechts nur die logische Konsequenz gewesen.<br />
06. April 2000<br />
Rüttgers Postkartenaktion übelster Populismus<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, erklärt zum Start der Postkartenaktion der nordrhein-<br />
westfälischen CDU am gestrigen Mittwoch:<br />
Mit dem Slogan ”mehr Ausbildung statt mehr Zuwanderung” und der gestern gestarteten<br />
Postkartenaktion erhofft sich die CDU in Nordrhein-Westfalen offensichtlich einen ähnlichen<br />
Erfolg, wie die Partei zur Landtagswahl in Hessen mit ihrer Kampagne gegen die Reform<br />
der Staatsangehörigkeit erzielte. Dabei wird auch in Nordrhein-Westfalen eine populisti-<br />
sche Kampagne übelster Sorte losgetreten, in der gezielt – wie schon seinerzeit in Hessen<br />
– mit Falschinformationen gearbeitet wird. So verschweigt Rüttgers die Tatsache, dass<br />
1999 mehr Menschen Deutschland den Rücken gekehrt haben als tatsächlich zugewandert<br />
sind und die demografische Erkenntnis, dass Deutschland in Kürze jährlich etwa 500.000<br />
Zuwanderer benötigt, um einen völligen Kollaps des ohnehin angeschlagenen Rentensys-<br />
tems zu verhindern. Dass daneben eine vernünftige Bildungs- und Ausbildungspolitik erfor-<br />
derlich ist, die im übrigen verstärkt die interkulturelle Kompetenz fördern muss, ist eher eine<br />
Selbstverständlichkeit.
Ich rufe die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien auf, sich von der<br />
Fremdenfeindlichkeit schürenden Kampagne zu distanzieren, soweit sie dies nicht schon<br />
getan haben. Insbesondere die Schleswig-Holsteinische CDU sollte deutlich machen, dass<br />
sie derartige Kampagnen nicht unterstützt, sondern auf eine sachliche und konstruktive<br />
Diskussion setzt.<br />
14. April 2000<br />
Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder beendet Frühjahrskonferenz<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, veröffentlicht die gemeinsame Presseerklärung der<br />
Ausländerbeauftragten der Länder zum Abschluss der Frühjahrskonferenz:<br />
Pressemitteilung der Ausländerbeauftragten der Länder<br />
Die Ausländerbeauftragten der Länder haben am 13./14. April 2000 in Kiel getagt. Dabei<br />
standen folgende Themen auf der Tagesordnung:<br />
Initiative für ein Einwanderungskonzept<br />
Aufnahme einer Härtefallregelung in das Ausländergesetz<br />
Reform des Arbeitsgenehmigungsrechts<br />
Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts<br />
Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge<br />
I. Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern ein umfassendes Konzept für die Zuwan-<br />
derung nach Deutschland. Der Beschluss hierzu hat folgenden Wortlaut:<br />
Die Ausländerbeauftragten der Länder begrüßen, dass nach Jahren der Diskussionsver-<br />
weigerung in der Bundesrepublik eine breite Debatte über die Gestaltung von Zuwande-
ungen angestoßen wurde. Der erneute Versuch, mit falschen Bildern und Schlagworten<br />
Ängste zu mobilisieren, ist erfreulicherweise gescheitert. Das zeigt, dass die Zeit für ein<br />
umfassendes Einwanderungskonzept reif ist.<br />
Wir wenden uns gegen eine ausschließlich am Arbeitsmarkt orientierte Politik, die nur die<br />
Fehler der ”Gastarbeiterära” wiederholt. Nach Ansicht der Ausländerbeauftragten muss ein<br />
zukunftsorientiertes Einwanderungskonzept folgende Eckpunkte aufweisen:<br />
Die als erforderlich angesehene Zuwanderung muss so gestaltet sein, dass damit eine<br />
Bleibeperpektive für die Zuwanderer und ihre Familien verbunden ist.<br />
Die Öffnung für Zuwanderungen muss eingebunden sein in ein umfassendes Integrations-<br />
konzept, dass die Leistungen des Staates und die Leistungen der Zuwanderer definiert<br />
(zum Beispiel Nachweis von Sprachkursen, sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt und ande-<br />
res).<br />
Ein solches Integrationskonzept muss in seinen Grundzügen diejenigen berücksichtigen,<br />
die bereits als Migranten in Deutschland leben.<br />
Asyl und Flüchtlingsschutz sind grundgesetzlich beziehungsweise völkerrechtlich geregelte<br />
Verpflichtungen. Die Diskussion um ihre Ausgestaltung ist hiervon zu trennen.<br />
Diese Eckpunkte müssen auch Eingang finden in die Ausgestaltung der europäischen<br />
Migrationspolitik nach dem Amsterdamer Vertrag.<br />
II. Das in der Praxis zu starre Ausländergesetz soll nach Auffassung der Ausländerbeauf-<br />
tragten um eine flexible Härtefallregelung ergänzt werden. Der Beschluss hierzu hat folgen-<br />
den Wortlaut:
Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine Ergänzung des Ausländergesetzes um<br />
eine Härtefallregelung. Diese Regelung soll es den Ausländerbehörden der Länder ermög-<br />
lichen, in Einzelfällen, in denen die Verweigerung des weiteren Aufenthaltes eines Auslän-<br />
ders zu einer besonderen Härte führen würde, ungeachtet der Systematik des Ausländer-<br />
gesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass das geltende Regelwerk nicht ausreicht, um allen Besonderhei-<br />
ten eines Einzelfalles gerecht zu werden. So lässt es das Ausländergesetz häufig nicht<br />
einmal zu, dass offenkundige, für jedermann einsichtige humanitäre, soziale oder ökonomi-<br />
sche Aspekte, die für einen weiteren Aufenthalt sprechen, bei der Entscheidung berück-<br />
sichtigt werden.<br />
Auch die verschiedenen Altfallregelungen mit ihren hoch ausdifferenzierten Tatbestands-<br />
voraussetzungen lassen eine Vielzahl von Fällen außen vor; dies gilt auch und gerade für<br />
die am 19. November 1999 beschlossene Altfallregelung, die in vielerlei Hinsicht unbefrie-<br />
digend ist.<br />
Eine solche Härtefallregelung gäbe den Bundesländern den notwendigen Handlungsspiel-<br />
raum, auch den länderspezifischen Gegebenheiten beim Vollzug des Ausländerrechts<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Eine vergleichbare Regelung zur Erteilung eines Visums in humanitären Härtefällen sollte<br />
auch für die deutschen Auslandsvertretungen geschaffen werden.<br />
Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern die Bundesregierung und die Innenminister<br />
der Länder auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Ausländerge-<br />
setzes vorzulegen.
III. Sehr unzufrieden zeigten sich die Ausländerbeauftragten mit dem geltenden Arbeitsge-<br />
nehmigungsrecht und seinem bürokratischen Vollzug durch die Arbeitsämter. Der Wortlaut<br />
des Beschlusses:<br />
Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine Reform des Arbeitsgenehmigungs-<br />
rechts. Dazu gehört in jedem Fall der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt für alle<br />
Menschen, die über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügen. Unerträglich ist die bei den<br />
Arbeitsämtern übliche Praxis, für die sogenannte Vorrangprüfung eine Zeit von vier bis acht<br />
Wochen in Anspruch zu nehmen, in der Arbeitnehmer und Unternehmer unnötig hingehalten<br />
werden.<br />
Ausbildungsverhältnisse sollten aus dem Arbeitsgenehmigungsrecht herausgenommen<br />
werden. Damit wird die Berufsausbildung im dualen System den anderen Formen der Be-<br />
rufsausbildung gleichgestellt. Dies gibt jungen Menschen die Chance für eine Qualifikation<br />
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.<br />
Mehrheitlich sprechen sich die Ausländerbeauftragten auch für die Streichung des Arbeits-<br />
verbots für Asylbewerber (sogenannter ”Blüm-Erlass”) aus.<br />
IV. Die Konferenzteilnehmer tauschten die unterschiedlichen Erfahrungen zur Umsetzung<br />
des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes aus. Kritisch beurteilt wurde die Absicht einiger<br />
Innenministerien, durch eine besonders restriktive Verwaltungspraxis den Sinn des neuen<br />
Gesetzes zu konterkarieren. Besonders unangemessen empfinden die Ausländerbeauf-<br />
tragten der Länder, dass die hohe Gebühr von 500 DM auch für die Übergangsregelung<br />
(Einbürgerungen von Kindern unter zehn Jahren) gilt und damit viele Eltern davon ab-<br />
schreckt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen.<br />
Weiterhin kritisiert die Konferenz die Praxis der Einbürgerungsbehörden, Anträge von<br />
Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien unter Hinweis auf das EU-Embargo
abzulehnen oder nicht zu bescheiden. Die Ausländerbeauftragten schlagen vor, in diesen<br />
Fällen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern.<br />
V. Weiterhin beschäftigte sich die Konferenz mit dem aktuellen Rückführungsprogramm für<br />
albanische Flüchtlinge aus dem Kosovo. Dabei wurde festgestellt, immer noch erhebliche<br />
Schwierigkeiten bestehen auf dem Landweg in das Kosovo zurückzukehren. Mazedonien<br />
hat das in Kürze in Kraft tretende Transitabkommen nicht unterzeichnet und steht deshalb<br />
ebenso wenig wie Montenegro als sicheres Transitland zur Verfügung.<br />
Die Rückführungserlasse der Innenminister sollten nach der Auffassung der Konferenzteil-<br />
nehmer noch stärker nach regionalen und personenbezogenen Gesichtspunkten ausdiffe-<br />
renziert werden.<br />
Die nächste Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder findet am 12./13. Oktober<br />
2000 in Mecklenburg-Vorpommern statt.<br />
29. <strong>Juni</strong> 2000<br />
Keine Zwangsmaßnahmen bei der Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo<br />
und nach Bosnien<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, erklärt zur gestrigen Anhörung des Innen- und<br />
Rechtsausschusses zur Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo und nach Bosnien:<br />
Anläßlich der gestrigen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages zur<br />
Situation der Flüchtlinge aus dem Kosovo und Bosnien-Herzegowina waren sich die Ver-<br />
treter sämtlicher Organisationen einig, dass von Zwangsrückführungen der Flüchtlinge un-<br />
bedingt abzusehen ist und dass statt dessen die freiwillige Rückkehr stärker als bisher zu<br />
fördern ist. Die Vertreter von UNHCR, der Beauftragten der Bundesregierung für Auslän-
derfragen, der Gesellschaft für bedrohte Völker, dem Forum der aus dem Kosovo ver-<br />
triebenen Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, dem <strong>Flüchtlingsrat</strong> S.-H. e.V. ai, dem<br />
Verband deutscher Sinti und Roma, REFUGIO e. V., Schüler helfen Leben e.V. sowie<br />
der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen sprachen sich darüber<br />
hinaus für ein Bleiberecht bestimmter Personengruppen aus (Behinderte, Kranke, allein-<br />
stehende Alte, alleinerziehende Mütter, Traumatisierte, ethnische Minderheiten, bi-<br />
ethnische Familien, Deserteure, Prozesszeugen, Jugendliche ohne Ausbildung).<br />
Oberstes Gebot ist stets eine Rückkehr in Sicherheit und Würde. Dies ist nach einhelliger<br />
Auffassung für die obengenannten Gruppen zur Zeit nicht möglich.<br />
Die Rückkehr wird vielen Flüchtlingen leichter fallen, wenn die finanziellen Hilfen für einen<br />
Wiederaufbau zerstörter Gebäude und Wohnungen wesentlich erhöht werden. Eine Gegen-<br />
rechnung zur Sozialhilfe beziehungsweise zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-<br />
gesetz könnte hier zum Maßstab werden.<br />
Darüber hinaus kann das Land Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen zur Aus-<br />
übung einer Erwerbstätigkeit einen befristeten Aufenthalt ermöglichen.<br />
Die Erfahrung bei der Rückkehr bosnischer Flüchtlinge hat nämlich gezeigt, dass der vorü-<br />
bergehende weitere Arbeitsaufenthalt im Aufnahmeland ein außerordentlich geeignetes<br />
Mittel zur Rückkehrförderung ist. Er hilft, das Auskommen von Angehörigen gerade in der<br />
schwierigen ersten Zeit nach der Rückkehr zu gewährleisten.<br />
Angesichts der voraussichtlich ohnehin sehr großen Zahl Rückkehrwilliger zeichnen sich<br />
bereits jetzt erhebliche Kapazitätsprobleme für die Rückführung der Flüchtlinge vor Ein-<br />
bruch des kommenden Winters ab. Allein schon diese Tatsache verbietet die Androhung<br />
von Zwangsmaßnahmen.
Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, Regelungen zugunsten der benannten Prob-<br />
lemgruppen zu treffen und bitte die Abgeordneten, auf der Grundlage der Anhörung einen<br />
entsprechenden Resolutionsantrag noch vor der Sommerpause zu beschließen.<br />
21. August 2000<br />
Äußerungen Wadephuls sind Öl ins Feuer der Rechtsextremisten<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, erklärt zur Pressemitteilung des CDU-<br />
Landesvorsitzenden Wadephul vom 18. August 2000 zur Ablehnung der Arbeitserlaub-<br />
nis für Asylbewerber:<br />
Angesichts der Debatte über den zunehmenden Rechtsextremismus in Deutschland (auch<br />
in Schleswig-Holstein) muss Dr. Wadephul sich fragen lassen, warum er als Mitglied des<br />
Schleswig-Holsteinischen Landtages den Rechten argumentativ zuarbeitet.<br />
In seiner Pressemitteilung zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber, die die Bundesregierung<br />
zur Zeit plant, bietet er die gesamte Palette allzu bekannter Vorurteile an, die zugleich jegli-<br />
cher Sachkenntnisse entbehren.<br />
Arbeitslosenzahlen sind nicht anhaltend hoch, sondern rückläufig.<br />
Asylbewerberzahlen steigen nicht. Sie fallen kontinuierlich.<br />
Zuwanderungsdruck besteht schon lange nicht mehr. Aufgrund der demografischen Ent-<br />
wicklung in Deutschland schon im wirtschaftlichen Interesse aller in Deutschland lebenden<br />
Menschen auf Zuwanderung angewiesen.
Die Suggestion von 95% Wirtschaftsflüchtlingen wird inzwischen auch nicht mehr vom Bun-<br />
desinnenminister vertreten. Wer nämlich die Schutzwürdigkeit von Flüchtlingen ausschließ-<br />
lich an Art. 16 a Grundgesetz misst, der verschließt die Augen vor der Realität der Schutz-<br />
bedürftigkeit von Flüchtlingen. Die Vokabel vom ”Asylmissbrauch” ist in diesem Zusam-<br />
menhang verfehlt.<br />
Flüchtlinge sowie auch andere Migrantinnen und Migranten haben in der Vergangenheit<br />
und werden auch in der Zukunft Deutschen keine Arbeitsplätze wegnehmen, weil nach wie<br />
vor der Grundsatz der Vorrangigkeit für deutsche Arbeitskräfte Geltung hat, Asylbewerber<br />
standen bei der Vermittlung schon immer an allerletzter Stelle.<br />
Politiker tragen im Hinblick auf die politische Landschaft und das politische Klima in<br />
Deutschland eine besondere Verantwortung. Es gilt bereits angerichtete Flurschäden zu<br />
beseitigen und eine Klimaveränderung, insbesondere in die Ausländer- und Flüchtlingspo-<br />
litik zu verhindern, anstatt Öl ins Feuer der rechtsextremistischen Gewalttäter zu kippen. In<br />
diesem Zusammenhang sei insbesondere den verantwortlichen Politikern die Lektüre des<br />
Kommentars von Heribert Prantl im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Ta-<br />
ge wärmstens empfohlen.
Bundesland Bauliche Vor-<br />
Freistaat<br />
Thüringen<br />
aussetzungen<br />
Grundsätze der<br />
Unterbringung<br />
Anhang 3<br />
Synopse über Richtlinien für Mindeststandards von Asyl- und Notunterkünften<br />
Raumbedarf/<br />
Anzahl der Personen<br />
Freizeiträume: 25 qm für je<br />
50 Pers.<br />
Gemeinschaftsküchen: für je<br />
10 Pers.<br />
Waschräume: für je 20 Pers.<br />
Wohn/Schlafräume: 6 qm pro<br />
Pers.<br />
Sanitäre Einrichtungen:<br />
Mindestausstattung Betrieb/Versorgung/Betreuung<br />
25 Stühle m. entspr. Anzahl Tischen, 1<br />
Fernsehapp., 1 Radio.<br />
ein Herd, Arbeitsplatten, 1 Spüle m.<br />
fließend warmem Wasser, Küchenge-<br />
räte, Ess- u. Kochgeschirr, Spül- u.<br />
Reinigungsmittel.<br />
eine Waschmaschine (einfache Bedie-<br />
nungsanleitung),Trockenautomaten/- räume<br />
Ein Bett m. Matratze, Kopfkissen,<br />
Einziehdecke, Kleiderschrank mit<br />
Schuhregal u. abschließbares Fach,<br />
ein Stuhl, ein Tisch, evtl. ein Kühl-<br />
schrank, Gardinen, Verdunkelungs-<br />
möglichkeiten, ein Abfallkorb,<br />
Eine Dusche oder Badewanne, n.<br />
Damen u. Herren getrennt, ein ab-<br />
schließbares WC, ein Urinal für Män-<br />
ner, Handwaschbecken<br />
Erstellung einer Hausordnung, Brandschutzordnung.<br />
Feuerlöschern, Beschilderung d. Fluchtwege, öffentl. Fernsprecher.<br />
Bereitstellen v. Toilettenpapier, Reinigungsmittel etc.<br />
Schädlingsbekämpfung.<br />
Wäschewechsel alle 14 Tage, Heizung, Reinigung aller Räume<br />
Räume zur bes. Nutzung:<br />
Kinderspielzimmer, Raum für Beratungsgespräche v.ca. 20 qm, Kranken-<br />
zimmer m. entspr. Ausstattung, Büro- u. Verwaltungsraum m. entspr.<br />
Ausstattung, evtl. Kleiderkammer
Freie Han-<br />
sestadt<br />
Bremen<br />
Ausschluss von<br />
Bunkern, Fabrikge-<br />
bäuden oder La-<br />
gerhallen. Zahl, Art<br />
u. Wechsel d.<br />
Bewohner bedin-<br />
gen eine maximale<br />
Belastbarkeit d.<br />
Bausubstanz,<br />
einfache Handha-<br />
bung und Wartung.<br />
Organisatorische<br />
Untereinheiten<br />
werden ange-<br />
strebt, um z.B.<br />
einen größeren<br />
Grad der Selbstor-<br />
ganisation zu<br />
erreichen.<br />
Ein 4-Bett-Zimmervon 20-30<br />
qm, auch für Familien. 10 qm<br />
Gesamtwohnfläche pro<br />
Person.<br />
Gemeinschaftsküche:<br />
Ein Bodenbelag aus Fliesen oder mas-<br />
sivem Holz erscheint sinnvoll, textile<br />
Bodenbelege oder Kunststoffbeläge<br />
sind zu empfindlich. Etagenbetten,<br />
extrem belastbares Mobiliar, leicht zu<br />
handhabende Standardsanitäreinrich-<br />
tungen, 1 Kühlschrank je Zimmer,<br />
4-Platten-Kochherd für max. 10 Pers.,<br />
ein Kühlfach für 5 – 10 l pro Pers., ein<br />
Doppelwaschbecken u. ein separates<br />
Handwaschbecken, ausreichende<br />
Ausstattung mit Geschirr etc. Die<br />
Belüftung von Küchen u. der Sanitär-<br />
räume unabdingbar.<br />
Bereitstellen von Waschmaschine und<br />
Wäschetrockner (robuste Industriema-<br />
schinen).<br />
Betriebseinheiten zwischen 80 u. 100 Personen , Bremer Betreuungs-<br />
schlüssel v. 2,5 Planstellen pro 100 Plätzen. Die Gemeinschaftsverpfle-<br />
gung oft problematisch, daher Möglichkeit der Selbstverpflegung ange-<br />
strebt werden.<br />
Kinderspielzimmer: Eine Betreuungsperson pro 30-50 Kindern, Außen-<br />
spielplatz.<br />
Müllentsorgung, zentrales Waschen durch Personal.<br />
Reinigung der Räume durch den jeweiligen Bewohner, ansonsten ange-<br />
stelltes Reinigungspersonal einsetzen, gelegentliche Ungezieferbekämp-<br />
fung<br />
Betreuung durch einen Hausmeister, Sozialbetreuung, insbesondere der<br />
Problemgruppen, Beratung, Angebote zur sprachlichen und beruflichen<br />
Integration, gesundheitliche Betreuung.
Baden-<br />
Württembe<br />
rg<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Neubaumaßnahme<br />
n u. aufwendige<br />
Umbauten sind aus<br />
Kostengründen zu<br />
vermeiden. Die<br />
Vorschriften für die<br />
Betreibung eines<br />
Wohnheims<br />
(Baurecht, Bun-<br />
desseuchengesetz<br />
) sind zu beachten.<br />
Vor Inbetriebnahme<br />
ist eine Abnahme<br />
des Wohnheims<br />
durch die Bauauf-<br />
sichtsbehörde und<br />
das Gesundheits-<br />
amt erforderlich.<br />
Betreiber sind<br />
insbesondere<br />
Religi-<br />
onsgemeinschaften<br />
des öffentl. Rechts,<br />
Verbände der<br />
Freien Wohl-<br />
fahrtspflege u.<br />
gewerbliche<br />
Betreiber. Durch-<br />
führung eines<br />
Ausschrei-<br />
bungsverfahrens<br />
ist erforderlich.<br />
Das Land hat keine<br />
Richtlinien über<br />
Größe und Be-<br />
schaffenheit der<br />
Asyl- und Notun-<br />
terkünfte erlassen,<br />
die Gemeinden<br />
entscheiden über<br />
Art der Unterbrin-<br />
gung<br />
5 qm Wohnfläche pro Per-<br />
son.<br />
Toiletten-, Wasch-, Dusch-<br />
und Gemeinschaftsräume<br />
Kinderspielraum<br />
Raum für Sozial- und Kran-<br />
kenbetreuung<br />
Eigene Bettstelle, Grundausstattung:<br />
Tisch, Stühle, Beleuchtung u. Schrank,<br />
ausreichende Zahl an Kochgelegen-<br />
heiten, Kühlschränken und Waschma-<br />
schinen, Fernseher<br />
Verantwortliche Person muß jederzeit erreichbar sein.<br />
Reinigung der Gemeinschaftsflächen 5 mal wöchentlich, Wechsel der<br />
Handtücher alle 2 Wochen, der Bettwäsche alle 3 Wochen, einmalige<br />
Ausgabe von Geschirr u. Besteck.<br />
Der Betreiber hat die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzu-<br />
führen.<br />
Gewährleistung einer menschenwürdigen Unterbringung durch eine<br />
Fachaufsicht.
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Das Land hat keine<br />
Richtlinien über<br />
Größe und Be-<br />
schaffenheit der<br />
Asyl- und Notun-<br />
terkünfte erlassen.<br />
Pflichtaufgabe der<br />
Selbstverwaltung.<br />
Nr.1.4.Verwaltungs<br />
vorschrift besagt,<br />
dass ” sowohl<br />
Spannungen zw i-<br />
schen den unter-<br />
gebrachtenPerso- nen als auch Stö-<br />
rungen im Zusam-<br />
menleben mit der<br />
Bevölkerung mög-<br />
lichst vermieden<br />
werden”. Des<br />
Weiteren sind die<br />
Personen ”unter<br />
Beachtung huma-<br />
nitärerGesichts- punkte u. der Ach-<br />
tung vor dem Indi-<br />
viduum sowie der<br />
besonderen Situa-<br />
tion”unterzubrin- gen.<br />
.
Hessen Es bestehen keine<br />
Land Bran-<br />
denburg<br />
Die Unterkünfte<br />
müssen den bau-,<br />
gesundheits-,<br />
brand- u. unfall-<br />
schutzrechtlichen<br />
Vorschriften ent-<br />
sprechen. Sie<br />
müssen durch<br />
bauliche, techni-<br />
sche u. organisato-<br />
rische Maßnahmen<br />
gegen unbefugtes<br />
Eindringen u. gegen<br />
Angriff von außen<br />
geschützt sein.<br />
Vorschriften zu<br />
Standards von<br />
Gemeinschaftsunte<br />
rkünften. Die Ver-<br />
ordnung vom 5.<br />
November 1996 am<br />
14. März 2000<br />
aufgehoben.<br />
Unterbringung<br />
möglichst nach<br />
nationalen, ethni-<br />
schen, kulturellen<br />
u. religiösen Eigen-<br />
heiten,Berück- sichtigung v. famili-<br />
ären Bindungen.<br />
Alleinstehende<br />
Männer und Frauen<br />
sind getrennt un-<br />
terzubringen.<br />
6 qm Wohnfläche pro Pers.<br />
Nicht mehr als 4 Pers. in<br />
einem Wohnraum, wobei die<br />
Fläche des Wohnraumes<br />
kenntlich gemacht werden<br />
soll.<br />
Gemeinschaftswaschräume:<br />
Eigene Bettstelle, ausreichend Kinder-<br />
betten, 1 Schrank, 1Tischplatz pro<br />
Person, 1 Abfalleimer, Kühlschrank.<br />
1Waschbecken für 5-7 Pers., 1 Du-<br />
sche für 10-12 Pers., 1 WC für 10<br />
weibl. Pers., 1 WC u. 1 Urinal für 15<br />
männl. Pers., fließendes Warm- u.<br />
Kaltwasser in Trinkwasserqualität,<br />
hygienisch unbedenkliche Abwasser-<br />
versorgung, genügende Anzahl v.<br />
Waschmaschinen, Bügeleisen, Reini-<br />
gungsmittel u. –geräte.<br />
1 Kochplatte für 3 Pers.<br />
Regelmäßig frische Handtücher, Bettwäsche.<br />
Abschließbare Zimmer, 1 Krankenzimmer, 1 Beratungszimmer,<br />
Möglichkeit zur Selbstverpflegung.<br />
Soziale Betreuung, Qualifikationsvoraussetzungen des Personals u. die<br />
fachliche u. soziale Kompetenz der Betreiber muß abgesichert wer-<br />
den.(Abschluß nach Brandenburgischem Sozialberufsgesetz/Nachweis<br />
einer Gleichwertigkeitsbescheinigung/ Berichte, Fortbildung)<br />
1 Betreuer je 80 bis 175 Personen (je nach Personenkreis lt. LAufnG)
Mecklenbur<br />
g-<br />
Vorpomme<br />
rn<br />
Einhaltung bau-<br />
rechtlicher,brand- schutztechnischer<br />
u. hygienischer<br />
Vorschriften,<br />
sicher-<br />
heitstechnischer<br />
Ausstattungen.<br />
Menschenwürdige<br />
Unterbringung,<br />
keine Beeinträchti-<br />
gung der Gesund-<br />
heit u. des sittlichen<br />
Empfindens der<br />
Bewohner. Natio-<br />
nalitäten, Religionen<br />
und Alterstruktur<br />
sind zu berück-<br />
sichtigen<br />
6. qm Wohnfläche pro Pers.<br />
Nicht mehr als 6 Pers. pro<br />
Raum.<br />
Ausreichende Beleuchtung, Räume<br />
belüft- und abschließbar, 1 eigene<br />
Bettstelle, 1 Tisch, Sitzgelegenheit, 1<br />
abschließbarer Schrank. Reinigungs-<br />
geräte.<br />
1 Waschbecken je 5 Pers. , 1 Dusch-<br />
platz je 10 Pers. , 1 Toilettenplatz je 10<br />
weibl. Pers., 1 Toilettenplatz u. 1 Urinal<br />
je 15 männl. Pers., Schutz vor Einsicht<br />
in die Toilettenräume.<br />
Mind. 1 Kochstelle für 20 Pers., 1 Herd<br />
für 8 Pers. , 1 Kühleinrichtung (30 l) für<br />
1 Pers., Grundausstattung für die<br />
Nahrungszubereitung.<br />
Betreuungsaufwand v.1 Std./Tag für 7 Plätze für die Betreuungsschwer-<br />
punkte: z.B. Vermittlung von Informationen über Rechte u. Pflichten in<br />
verschiedenen Rechtsgebieten, Vermittlung von Betreuungsleistungen,<br />
Förderung des sozialen Lebens, Anleitung zur Beteiligung am Betrieb der<br />
Gemeinschaftsunterkünfte.<br />
Der Heimleiter hat zur Optimierung der sozialen Betreuung regelmäßig ein<br />
Konzept vorzulegen.<br />
Für Gemeinschaftsunterkünfte mit weniger als 70 Plätzen beträgt der<br />
Betreuungsaufwand mind. 10 Std./Tag, ansonsten Gewährleistung einer<br />
durchgängigen Erreichbarkeit.<br />
Fundierte fachliche Kenntnisse u. berufliche Qualifikation des Betreu-<br />
ungspersonals sind Voraussetzung.<br />
Gemeinschaftsräume (1, 5 qm pro Pers.) und Außenanlagen zur Freizeit-<br />
gestaltung, Spielzimmer ( 1 qm pro Kind), Funktionsräume mit entspre-<br />
chender Ausstattung, Krankenzimmer.
Berlin Nach bau- und<br />
gesund-<br />
heitsrechtlichen<br />
Vorschriften des<br />
Landes Berlin u.<br />
den Auflagen der<br />
Berliner Feuerwehr<br />
Berücksichtigung<br />
der nationalen und<br />
religiösen Belange<br />
der Bewohner.<br />
Nach Möglichkeit<br />
Belegung mit Fami-<br />
lienverbänden.<br />
6 qm Wohnfläche pro Pers.,<br />
für jedes Kind bis zu 6 J. 4<br />
qm Wohnfläche.<br />
1 Bettgestell, höchstens zwei Bettge-<br />
stelle übereinander, 1 Schrank, 1<br />
Tischplatz, 1 Möglichkeit für die Auf-<br />
bewahrung von Geschirr, Lebensmit-<br />
teln, Bereitstellung von Geschirr, Reini-<br />
gungsmitteln, Handtüchern u. Bettw ä-<br />
sche.<br />
Waschmaschine(n),<br />
Ausreichende Beleuchtung und Behei-<br />
zung.<br />
Mind. 1 Toilettenplatz für 10 Pers.,<br />
Einzeltoiletten u. Waschräume n. Män-<br />
nern und Frauen getrennt, 1 Dusche<br />
für ca. 15 Pers.<br />
Mind. ein Gemeinschaftsraum, Spielzimmer mit Kinderbetreuungskraft/<br />
Funktionsräume, Krankenzimmer<br />
Mind. einmal tägliche Reinigung der Verkehrsflächen<br />
Bereitstellung von Personal für die Betreuung und Verwaltung
Anhang 4.1.<br />
Flüchtlings- und migrationspolitischer Runder Tisch<br />
amnesty international Herr Lilian Diemer Bremerstr. 2 24118 Kiel 0431/86988 0431/87900<br />
Aktion Kinder- und Jugendschutz<br />
Landesarbeitsstelle Schleswig-Holstein e.V.<br />
Initiative Antidiskriminierungsrat<br />
Schleswig-Holstein<br />
c/o Akzent-Haus<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Kreisverband Kiel e.V.<br />
Arbeiterwohlfahrt Landesverband<br />
Schleswig-Holstein<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
Kieler Auslandsvereine e.V.<br />
Ausländerbeauftragter<br />
des Kreises Plön<br />
Herr Medi Kuhlemann Feldstr. 120 24105 Kiel 0431/89077 0431/89079 www.schleswig-holstein.<br />
Herr Ilhan Isözen Fleischhauer Str. 32 23552 Lübeck 0451/75532 0451/73345<br />
jugendschutz.de<br />
akjs.sh@t-online.de<br />
Frau Gotsch Preetzer Str. 35 24143 Kiel 0431/77570-30 0431/77570-48 awokiel.gotsch@planet-<br />
interkom.de<br />
Frau Michael Treiber Dahlmannstr. 7 24105 Kiel 0431/55769-03 0431/55769-09 michael.treiber@awo-sh.de<br />
Herr Wilfried Saust Lämmerstücken 8 24111 Kiel 0431/690662 0431/690662<br />
Herr Kay Pötzke Hamburger Str. 17/18 24306 Plön 04522/743-351 04522/743-492<br />
Bündnis der türkischen Vereine Herr Orhan Cerrah Johannesstr. 27 24143 Kiel 0431/737321<br />
Büro für Flüchtlingsarbeit<br />
des Diakonischen Werkes<br />
des Kirchenkreises Niendorf<br />
Herr Martin Link Schulweg 30 22844 Norderstedt 040/5262688 040/5262660 www.hamburgasyl.de<br />
kkniendorf@hamburgasyl.de<br />
Brücke Kiel e.V. Herr Sahabettin Atli Weberstr. 8 24103 Kiel 0431/801370 0431/82583 atli.1@t-online.de<br />
Caritasverband für Schleswig-Holstein Herr Norbert Schmitz Muhliusstr. 67 24103 Kiel 0431/590220 0431/555551 caritasverband.sh-<br />
schmitz@t-online.de<br />
CAU Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Herr Neboijsa Pekas Niemannsweg 47 24105 Kiel 0431/597-2726 0431/597-2568 npekas@psychiatry.uni-<br />
kiel.de
Christlicher Verein zur Förderung<br />
sozialer Initiativen in Kiel<br />
CJD Eutin<br />
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.<br />
contra Projekt gegen Frauenhandel<br />
in Schleswig-Holstein<br />
”Come together” Bündnis<br />
für Fremdenfreundlichkeit e.V.<br />
Frau Anne Jost Sandkuhle 14 24103 Kiel 0431/92783 0431/91339 cvjost@aol.com<br />
Frau<br />
Frau<br />
Claudia<br />
Jozefa<br />
Langholz<br />
Paulsen<br />
Albert-Mahlstedt-Str. 20 23701 Eutin 04521/70696-0 04521/70696-20 cjd-eutin@t-online.de<br />
Postfach 35 20 24034 Kiel 0431-55779-190 55779-150 contra@ne-fw.de<br />
Herr Thomas Piepgras Karpfenteich 18 24113 Kiel 0431/643220 0431/687134<br />
”Den Krieg überleben” e.V. Frau Solveig Deutschmann Brammer Au 8 24793 Brammer Au 04392/840535 04392/840535<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
Landesverband Schleswig-Holstein<br />
Frau Kirsten Levsen Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel 0431/5707-126 0431/5707-218 migration@drk-sh.de<br />
Deutsch-Kurdische Gesellschaft Herr Cetin Kocak Boninstr. 50 24114 Kiel 0431/6645894 0431/674133<br />
Diakonieverein Migration e.V.<br />
Zentraler Ausländer- und<br />
Aussiedlerberatungsdienst<br />
Herr Ludger Fischer Bahnhofstr. 24 25421 Pinneberg 04101/2054-0 04101/2054-17 DV-Migration-Pinneberg@<br />
Diakonisches Werk in Schleswig-Holstein Frau Renate Koch Kanalufer 48 24768 Rendsburg 04331/593-181 04331/593-130 www.diakonie-sh.de<br />
t-online.de<br />
spaetaussiedler@<br />
diakonie-sh.de<br />
<strong>Flüchtlingsrat</strong> Schleswig-Holstein e.V. Herr Martin Link Oldenburger Str. 25 24143 Kiel 0431/735000 0431/736077 www.frsh.de<br />
Gesellschaft für bedrohte Völker<br />
Regionalgruppe Kiel<br />
office@frsh.de<br />
Frau Helga Klug Spitzbergenweg 65 24109 Kiel 0431/525677 Helga.k@kielnet.net<br />
Haus der Kulturen in Lübeck Herr Ilhan Isözen Parade 12 23552 Lübeck 0451/75532 0451/73345<br />
interkulturelle schule<br />
fortbildung und ausbildung e.v.<br />
Internationale Frauenwerkstatt<br />
SAHELI e.V.<br />
Herr Kemal Karabulut Bielenbergstr. 19 a 24143 Kiel 0431/7396248 0431/7396248 isfa-kiel@t-online.de<br />
Frau Angela Raabe Friedrichstr. 28 24837 Schleswig 04621/32718 04621/32718<br />
Jüdische Gemeinde in Hamburg Frau Viktoria Ladyshenskaja Wikingerstr. 6 24143 Kiel 0431/7399097/6 0431/7399095
Dienststelle Kiel<br />
Jugendamt Lübeck Stadtteilzentrum Burgtor Herr Kord Wichmann Große Burgstr. 2 23552 Lübeck 0451/122-5198<br />
Kinderschutz-Zentrum Kiel<br />
Deutscher Kinderschutzbund<br />
Ortsverein Kiel<br />
KINDERVILLA<br />
Deutscher Kinderschutzbund<br />
Ortsverband Kiel<br />
Frau Irene Johns Zastrowstr. 12 24114 Kiel 0431/12218-0 0431/16888 kinderschutz_zentrum_kiel<br />
Frau Anne Hansen Hopfenstr. 7 24114 Kiel 0431/62894<br />
Kleine Schritte e.V. Herr Achim Steinbeck Grotenkamp 19a 24582 Bordesholm 04322/4893 04322/4363<br />
Kreis Ostholstein<br />
Der Landrat<br />
Kreissozialamt<br />
Frau Edith Lehmann Lübecker Str. 41 23701 Eutin 04521/788-536 04521/788-491<br />
Kurdischer Elternrat Herr Metin Alkis Bergenring 18 24109 Kiel 0431/<br />
Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schles-<br />
wig-Holstein<br />
@gmx.de<br />
Herr Ulf Döhring Haart 148 24539 Neumünster 04321/974-300 04321/974-111 ulf.doehring@lfa.landsh.<br />
Landesarbeitsamt Nord Herr Gerd Hansen Projensdorfer Str.82 24106 Kiel 0431/3395-504 0431/3395-511 gerd.hansen@arbeitsamt.de<br />
Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts-<br />
verbände Schleswig-Holstein e.V. Arbeitskreis<br />
Migration<br />
Landeshauptstadt Kiel<br />
Referat für Ausländer/Innen<br />
Landesinstitut Schleswig-Holstein für Praxis und<br />
Theorie der Schule<br />
Landessportverband<br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
Landesverband der vertriebenen Deutschen<br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
Herr Eberhard Goll Muhliusstr. 67 24103 Kiel 0431/590221 0431/555551 caritasverband.sh-<br />
de<br />
schmitz@t-online.de<br />
Frau Birgit Lawrenz Stephan-Heinzel-Str. 2 24116 Kiel 0431/901-2433 0431/901-62937 birgit.lawrenz@lhstadt.<br />
Frau Renate Krull Arnimstr. 41b 23566 Lübeck 0451/623526 renate.krull@t-online.de<br />
Herr Karsten Lübbe Winterbeker Weg 49 24113 Kiel 0431/6486-107<br />
od. -197<br />
Herr Rüdiger Kleine Diedrichstr. 2 24143 Kiel 0431/51444 0431/51444<br />
kiel.de<br />
0431/6486-190 karsten.luebbe@lsv-sh.<br />
Lübecker Flüchtlingsforum Frau Maria Brinkmann Fleischhauer Str. 32 23552 Lübeck 0451/7072299 0451/7072299 fluefo.luebeck@t-online.<br />
de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft<br />
Forschung und Kultur des Landes Schleswig-<br />
Holstein -III 413-<br />
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales -IX<br />
413-<br />
Herr Werner Nowitzki Postfach 7124 24171 Kiel 0431/988-2564 0431/988-2479 werner.nowitzki@kumi.<br />
de<br />
landsh.de<br />
Frau Gunda Petersen 24103 Kiel 0431/988-5434 0431/988-5416 gunda.petersen@sozmi.<br />
Pädagogische Alternative e.V./ZAF/Tadamun Frau Renate Redmann Materialhofstr. 1b 24768 Rendsburg 04331/27753 04331/57525 paedal-zaf-tadamun@gmx.de<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
Landesverband Schleswig-Holstein<br />
Progressiver Türkischer Arbeitnehmerverein in Kiel<br />
e.V.<br />
landsh.de<br />
Frau Anja Holthusen Beselerallee 57 24105 Kiel 0431/5602-23 0431/5602-78 holthusen@paritaet-sh.org<br />
Herr Bülent Cubukcu Diedrichstr. 2 24143 Kiel 0431/734040 0431/734041<br />
Projektgruppe Ausländische Arbeiter-Kinder e.V. Herr Kai Schröder Duburger Str. 10 24939 Flensburg 0461/42282 0461/42282 aakfl@foni.net<br />
Redaktion ”Gegenwind” Herr Reinhard Pohl Schweffelstr. 6 24118 Kiel 0431/565899 0431/577056 gegenwind-kiel@t-online. de<br />
Refugio Frau Behjat Moaali Oldenburger Str. 25 24143 Kiel 0431/733313 0431/733313 refugio@t-online.de<br />
Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag Herr Dr. Hartmut Borchert Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-50 0431/570050-54 www.shgt.de<br />
info@shgt.de<br />
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Herr Jan-Christian Erps Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-10 0431/570050-20 www.sh-landkreistag.de<br />
jan-christian.erps@<br />
landkreistag.de<br />
Shefa - Transkulturelles Centrum in S.-H. e.V. Herr Sharif Rahim Ostring 53 24143 Kiel 0431/7303844 0431/7303844 shefakiel@yahoo.de<br />
Städteverband Schleswig-Holstein Herr Harald Rentsch Reventlouallee 6 24105 Kiel 0431/570050-30 0431/570050-35 www.staedteverband-sh.<br />
Treff- und Informationsort<br />
für Migrantinnen e.V.<br />
TÜRGEM e.V. Jugend- und Volkskulturzentrum der<br />
Türkei in Lübeck e.V.<br />
Frau Nurcan Kurun Von-der-Tann-Str.14a 24114 Kiel 0431/671778 0431/671778<br />
Herr Remzi Uysal Glockengießerstr. 63 23552 Lübeck 0451/73069 o.<br />
55794<br />
0451/57380<br />
de<br />
info@staedteverband-sh.<br />
de
Türkische Gemeinde<br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
Türkische Gemeinde<br />
in Deutschland e.V.<br />
Türkischer Arbeiterverein<br />
Neumünster und Umgebung e.V.<br />
Türkischer Elternbund<br />
Lübeck und Umgebung e.V.<br />
Türkischer Elternbund e.V. Kiel<br />
Türk Veliler Birligi<br />
Zentrale Beratungs- und Betreuungsstelle<br />
für Ausländerinnen und Ausländer in<br />
Schleswig-Holstein e.V.<br />
Herr Ahmet Akkaya Diedrichstr. 2 24143 Kiel 0431/7611-4/5 0431/7611-7 www.tgsh.de<br />
info@tgsh.de<br />
Herr Ali Baylan Joachimstr. 29 24534 Neumünster 04321/400634 04321-400636 www.tgd.de<br />
Herr Tufan Kiroglu Kieler Str. 90 24534 Neumünster 04321/44386<br />
Frau Zerrin Mitbrodt Triftstr. 94 c 23554 Lübeck 0451/4050881 0451/4050881<br />
Herr Mustafa Eminel Preetzer Str. 52 24143 Kiel 0431/733373 0431/733373<br />
ali.baylan@tgd.de<br />
Frau Pierrette Roussillat Von-der-Tann-Str.14a 24114 Kiel 0431/677047 0431/677047 info@zbbs.inis-in-kiel.org
Anhang 4.2.<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein<br />
Telefon Fax<br />
Rechtsanwalt Henning Behrens Moltkestr. 4-6 25421 Pinneberg 04101-50070 04101-500717 engler.behrens.euro<br />
juris@t-online<br />
Rechtsanwalt Thomas Bönig Königstr. 6 24837 Schleswig 04621-23051 04621-26057 buero@projure.de www.projure.de<br />
Rechtsanwalt Peter Boysen Hohe Straße 10 24768 Rendsburg 04331-5000 04331-26065<br />
Rechtsanwalt Torsten Döhring Knooper Weg 10 24103 Kiel 0431-95047 0431-95046<br />
Rechtsanwalt Kai Dupré Sophienblatt 98 24114 Kiel 0431-6790800 0431-6790804<br />
Rechtsanwalt Ansgar Dworzynski Adolfstr. 15 23568 Lübeck 0451-31131 0451-384109 info@sozietaet-<br />
Rechtsanwalt Thomas Frank Bahnhofstr. 11 23611 Bad Schwartau 0451-<br />
21779/24106<br />
0451-282794<br />
Rechtsanwältin Bärbel Graw-Sorge Kirchhofallee 31 24103 Kiel 0431-62221 0431-62228<br />
westendorf.de<br />
www.sozietaet-<br />
westendorf.de<br />
Rechtsanwalt Wilhelm Gross Königstr. 6 24837 Schleswig 04621-23051 04621-26057 buero@projure.de www.projure.de<br />
Rechtsanwalt Ralph Gübner Elisabethstr. 59 24143 Kiel 0431-66114440 0431-66114411<br />
Rechtsanwalt Rüdiger Hansen Arnisser Str. 1 24376 Kappeln 04642-2525 04642-4743<br />
Rechtsanwalt Dr. Carsten Heidemann Beseler Allee 69 a 24105 Kiel 0431- 5789979 0431-5789980 c.heidemann@<br />
Rechtsanwalt Gerd Uwe Heinrich Kirchenstr. 20 25436 Uetersen 04122-44061 04122-47478<br />
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann Eichhofstr. 14 24116 Kiel 0431-5459771 0431-5459772<br />
Rechtsanwalt &<br />
Notar<br />
t-online.de<br />
Ernst Johansson Hopfenstr. 29 24103 Kiel 0431-66076 0431-6607777 kiel@j-l-g.de www.j-l-g.de<br />
Rechtsanwalt Arno Köppen Teichstr. 14 25782 Tellingstedt 04838-70447-0 04838-70447-34 abuse@kastenund www.kastenund
Rechtsanwalt Markus Koersgen Holtenauer Str. 80 24105 Kiel 0431-5796464 0431-5796444 ra.koersgen@<br />
Rechtsanwalt &<br />
Notar<br />
Hans-Dieter Kühn Lindenstr. 34 25524 Itzehoe 04821-5057 04821-2290<br />
kollegen.de kollegen.de<br />
t-online.de<br />
Rechtsanwalt Johann F.C. Lund Hopfenstr. 29 24103 Kiel 0431-66076 0431-6607777 kiel@j-l-g.de www.j-l-g.de<br />
Rechtsanwalt Thomas Meissner Hafendamm 46 24937 Flensburg 0461-21353 0461-22142<br />
Rechtsanwältin Daniela Noetzel Holtenauer Str. 69 24105 Kiel 0431-578320 0431-566909 d-noetzel@d-noetzel.de www.d-noetzel.de<br />
Rechtsanwalt Burkhard Peters Mühlenstr. 42 23879 Mölln 04542-3021 04542-6815 burkhard.peters@<br />
Rechtsanwalt Heiner Petrowitz Neustadt 13 24939 Flensburg 0461-<br />
47466/47465<br />
Rechtsanwalt Martin Reinicke Am Burgfeld 10 A 23568 Lübeck 0451-31275 0451-31277<br />
Rechtsanwalt Matthias Schiffer Markt 15 23701 Eutin 04521-3661/ 04521-3667<br />
web.de<br />
0461-47288 schinkel-u-kollegen@t-<br />
online.de<br />
Rechtsanwalt Manfred Schinkel Neustadt 13 24939 Flensburg 0461-47465/6 0461-47288 schinkel-u-kollegen@t-<br />
Rechtsanwalt H. J. Schröder Königstr. 81 23552 Lübeck 0451-<br />
75566/78663<br />
0451-74908<br />
online.de<br />
Rechtsanwalt Joachim Schröder Wittorfer Str. 18 24534 Neumünster 04321-43061 04321-43227 schroeder-u-partner@t-<br />
Rechtsanwältin Margarete Seck Breite Str. 36-40 23552 Lübeck 0451-<br />
70151/77707<br />
0451-7070303<br />
Rechtsanwalt Dr. Michael Selk Bahnhofstr. 7 c 21465 Reinbek 040-7273630 040-72736363<br />
Rechtsanwalt Ralf Wassermeye<br />
r<br />
Moislinger Allee 2<br />
b<br />
23558 Lübeck 0451-82018-9 0451-84306<br />
Rechtsanwalt Wolfgang Westphal Schiffbrücke 13 23730 Neustadt 04561-4035 04561-9329<br />
online.de
Rechtsanwalt Rainer Wittek Hauptstr. 13 24852 Eggebek 04609-333 04609-1333<br />
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Wolter Meesenring 2 23566 Lübeck 0451-66044 0451-65977<br />
Rechtsanwalt Adolf Wübbolt Adolfstr. 15 23568 Lübeck 0451-31131 0451-384109 info@sozietaet-<br />
westendorf.de<br />
Rechtsanwalt Michael Wulf Holtenauer Str. 69 24105 Kiel 0431-567963 0431-5708373 raefockenundwulf@t-<br />
online.de<br />
www.sozietaet-<br />
westendorf.de
Anhang 4.3.<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg<br />
Telefon Fax<br />
Rechtsanwalt Wolfgang Berendsohn Friedensallee 118b 22763 Hamburg 040-3984740 040-39847421<br />
Rechtsanwalt Michael Böttcher Steindamm 3 20099 Hamburg 040-240500 040-240502<br />
Rechtsanwalt Arne Dahm Hospitalstr. 1 a 22767 Hamburg 040-3893998 040-3895234<br />
Rechtsanwalt Georg Debler Gr. Brunnenstr. 139 22763 Hamburg 040-3909912 040-3907055<br />
Rechtsanwältin Alma Diepoldt Rothenbaumch. 11 20148 Hamburg 040-5330850 040-452798 almadiepoldt@aol.com<br />
Rechtsanwalt Ingo Emigholz Kreuzweg 7 20099 Hamburg 040-28050455 040-28050215<br />
Rechtsanwalt Hans-Werner Friedel Eppendorfer Weg 93a<br />
HABAFA-Hof<br />
20259 Hamburg 040-49120-<br />
82/83<br />
040-4915231<br />
Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange Bahrenfelder Str. 244 22765 Hamburg 040-397788 040-392231<br />
Rechtsanwältin Ursula Hein Ottenser Haupstr. 64 22765 Hamburg 040-399269-0 040-399269-20 raeheinpp@t-online.de<br />
Rechtsanwältin Gabi Heinecke Budapester Str. 49 20359 Hamburg 040-4396001 040-4393183 raeheineckekoll@web.<br />
Rechtsanwältin Erna Hepp Bahrenfelder Str. 244 22765 Hamburg 040-397788 040-392231<br />
Rechtsanwalt Hartmut Jacobi Laufgraben 37 20146 Hamburg 040-444-<br />
111/474<br />
040-444818<br />
Rechtsanwalt Enno Jäger Barnerstr. 67 22465 Hamburg 040-391235 040-396169<br />
Rechtsanwalt Ulrich Jorczik Barnerstr. 67 22765 Hamburg 040-391235 040-396169<br />
Rechtsanwältin Bettina Karstens Kl. Johannisstr. 6 20457 Hamburg 040-37518215 040-374423 rechtsanwältin.karstens@<br />
Rechtsanwalt Rudolf Klever Brahmsallee 16 20144 Hamburg 040-4107351 040-4102885<br />
Rechtsanwalt Casjen Klosterhuis Barnerstr. 67 22765 Hamburg 040-391235 040-396169<br />
de<br />
planet-interkom.de
Dipl. jur. Dejan Lasic Eduardstr. 48 20257 Hamburg 040-89698086 040-89698080 dejan.lasic@gmx.de<br />
Rechtsanwalt Ulrich Matzner Preystr. 12 22303 Hamburg 040-275068 040-2795464<br />
Rechtsanwalt Ernst Medecke Spadenteich 1 20099 Hamburg 040-247572 040-246965 emedecke@aol.com<br />
Rechtsanwalt Ali Milanchti Lange Reihe 29 20099 Hamburg 040-<br />
Rechtsanwalt Manfred Mumme Schlossgarten 1 22041 Hamburg 040-<br />
247444/45/46<br />
2801088/89<br />
040-2801980<br />
Rechtsanwalt Klaus Piening Kleine Johannisstr. 6 20457 Hamburg 040-364575 040-374423<br />
Rechtsanwalt Michael Spielhoff Eulenstr. 43 22765 Hamburg 040-390-<br />
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