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Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...

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Aufenthalt nach Greencardverordnung bzw. Arbeitsaufenthalteverordnung<br />

Nachdem das Ausländergesetz von einem grundsätzlichen Anwerbestopp aus-<br />

geht, also grundsätzlich eine Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht<br />

mehr zuläßt, sind mit der Arbeitsaufenthalteverordnung und den dort aufgezählten<br />

Fallgruppen Ausnahmen von diesen Grundsätzen geschaffen worden. Dies gilt<br />

zum Beispiel für Spezialitätenköche, Profisportler oder Künstler. Dabei handelte<br />

es sich jeweils um befristete Aufenthalte. Hierzu gehört auch der Aufenthalt nach<br />

der sogenannten Greencardverordnung für Fachkräfte der Informationstechnolo-<br />

gie.<br />

Berücksichtigt man die demografischen Entwicklungen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, wie auch in den übrigen Industrienationen, so sind die im Ausländer-<br />

gesetz zur Arbeitsaufnahme vorgesehenen Aufenthalte überhaupt nicht ausrei-<br />

chend. Dies wird deutlich, wenn man die Greencard-Initiative genauer beleuchtet.<br />

Hier wird ein maximal fünfjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für<br />

Spezialisten der Informationstechnologie vorgesehen. Dies geschieht offensicht-<br />

lich in dem Glauben, dass hochintelligente, aber ansonsten arme<br />

”Unterentwickelte”, die nicht besseres zu tun hätten, als dem Ruf der deutschen<br />

Wirtschaft auf fünf Jahre zu folgen, ohne dass besondere Anreize für eine Le-<br />

bensperspektive in Aussicht gestellt werden. Nun ist es so, dass sich diese Men-<br />

schen eher dafür entscheiden, ihr Wissen in den U.S.A. zur Verfügung zu stellen,<br />

wo auf sie wirtschaftliche Anreize warten und sie ein Daueraufenthaltsrecht erlan-<br />

gen können und zudem noch ihre Sprache gesprochen wird. Die sogenannten<br />

Greencards, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wurden, wurden<br />

in der überwiegenden Mehrzahl an Menschen vergeben, die bereits in der Bun-<br />

desrepublik Deutschland leben. Das Kontingent von 20.000 ist bei weitem nicht<br />

ausgeschöpft. Hierzulande sollte sich so mancher überlegen, ob Deutschland tat-<br />

sächlich noch ein so attraktives Einwanderungsland für IT-Spezialisten ist. Und<br />

wenn es denn eben nicht so attraktiv als Einwanderungsland ist, woran das wohl<br />

liegen mag.<br />

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