Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Aufenthalt nach Greencardverordnung bzw. Arbeitsaufenthalteverordnung<br />
Nachdem das Ausländergesetz von einem grundsätzlichen Anwerbestopp aus-<br />
geht, also grundsätzlich eine Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht<br />
mehr zuläßt, sind mit der Arbeitsaufenthalteverordnung und den dort aufgezählten<br />
Fallgruppen Ausnahmen von diesen Grundsätzen geschaffen worden. Dies gilt<br />
zum Beispiel für Spezialitätenköche, Profisportler oder Künstler. Dabei handelte<br />
es sich jeweils um befristete Aufenthalte. Hierzu gehört auch der Aufenthalt nach<br />
der sogenannten Greencardverordnung für Fachkräfte der Informationstechnolo-<br />
gie.<br />
Berücksichtigt man die demografischen Entwicklungen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, wie auch in den übrigen Industrienationen, so sind die im Ausländer-<br />
gesetz zur Arbeitsaufnahme vorgesehenen Aufenthalte überhaupt nicht ausrei-<br />
chend. Dies wird deutlich, wenn man die Greencard-Initiative genauer beleuchtet.<br />
Hier wird ein maximal fünfjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für<br />
Spezialisten der Informationstechnologie vorgesehen. Dies geschieht offensicht-<br />
lich in dem Glauben, dass hochintelligente, aber ansonsten arme<br />
”Unterentwickelte”, die nicht besseres zu tun hätten, als dem Ruf der deutschen<br />
Wirtschaft auf fünf Jahre zu folgen, ohne dass besondere Anreize für eine Le-<br />
bensperspektive in Aussicht gestellt werden. Nun ist es so, dass sich diese Men-<br />
schen eher dafür entscheiden, ihr Wissen in den U.S.A. zur Verfügung zu stellen,<br />
wo auf sie wirtschaftliche Anreize warten und sie ein Daueraufenthaltsrecht erlan-<br />
gen können und zudem noch ihre Sprache gesprochen wird. Die sogenannten<br />
Greencards, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wurden, wurden<br />
in der überwiegenden Mehrzahl an Menschen vergeben, die bereits in der Bun-<br />
desrepublik Deutschland leben. Das Kontingent von 20.000 ist bei weitem nicht<br />
ausgeschöpft. Hierzulande sollte sich so mancher überlegen, ob Deutschland tat-<br />
sächlich noch ein so attraktives Einwanderungsland für IT-Spezialisten ist. Und<br />
wenn es denn eben nicht so attraktiv als Einwanderungsland ist, woran das wohl<br />
liegen mag.<br />
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