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Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...

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Angesicht der Tatsache, daß etliche Flüchtlinge unverschuldet seit mehr als 5 Jahren unter<br />

den Bedingungen des Asylverfahrensgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland leben,<br />

liegt es im Interesse aller Seiten eine sogenannte Altfallregelung zu schaffen, die den<br />

Flüchtlingen einerseits, aber auch der Verwaltung und der Justiz zugute kommt. Es handelt<br />

sich um Betroffene, die sich nach Abschluß eines Asylverfahrens oder deren Asylverfahren<br />

aufgrund der erheblichen Überlastung der Verwaltungsgerichte anhängig sind. Diese Men-<br />

schen müssen seit Jahren unter starken Einschränkungen elementarer Rechte leben. Sie<br />

dürfen meist keine Arbeit aufnehmen, sich nicht fortbilden, erhalten unter dem Existenzmi-<br />

nimum Deutscher liegende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und sind sogar<br />

in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Als Folge sind nicht selten medizinisch-<br />

psychische Phänomene zu beobachten sowie die zunehmende Kriminalisierung beispiels-<br />

weise durch Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung oder durch eine Le-<br />

bensweise unter dem Existenzminimum. Durch eine seit langem diskutierte Altfallregelung,<br />

wie sie bereits 1996 praktiziert wurde, könnte den Betroffenen problemlos geholfen wer-<br />

den. Verwaltung und Justiz würden nachhaltig entlastet werden genauso wie der vielzitierte<br />

Steuerzahler, da eine Folge die Erwerbstätigkeit sein wird. Darüber hinaus müßte selbst<br />

der bayrische Innenminister Beckstein keine Angst vor Extremisten haben, die auf diese<br />

Weise einen Daueraufenthalt erhalten könnten, wenn er die sonstigen Instrumente, die das<br />

Ausländergesetz vorrätig hält (Ausweisungstatbestände), kennen würde. Es gilt, Menschen,<br />

die ohnehin schon Jahre ihres Lebens durch die Verfahrenspraxis verloren haben, ein<br />

menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Daher fordere ich den Innenminister auf sich am<br />

11.06.99 nachhaltig für eine großzügige, nicht an einen Stichtag gebundene, Altfallregelung<br />

einzusetzen. Eine Sogwirkung ist im übrigen in der Regel nicht zu befürchten, da sich die<br />

allgemeine Verfahrensdauer aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen verkürzen wird.<br />

6. September 1999

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