Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Angesicht der Tatsache, daß etliche Flüchtlinge unverschuldet seit mehr als 5 Jahren unter<br />
den Bedingungen des Asylverfahrensgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland leben,<br />
liegt es im Interesse aller Seiten eine sogenannte Altfallregelung zu schaffen, die den<br />
Flüchtlingen einerseits, aber auch der Verwaltung und der Justiz zugute kommt. Es handelt<br />
sich um Betroffene, die sich nach Abschluß eines Asylverfahrens oder deren Asylverfahren<br />
aufgrund der erheblichen Überlastung der Verwaltungsgerichte anhängig sind. Diese Men-<br />
schen müssen seit Jahren unter starken Einschränkungen elementarer Rechte leben. Sie<br />
dürfen meist keine Arbeit aufnehmen, sich nicht fortbilden, erhalten unter dem Existenzmi-<br />
nimum Deutscher liegende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und sind sogar<br />
in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Als Folge sind nicht selten medizinisch-<br />
psychische Phänomene zu beobachten sowie die zunehmende Kriminalisierung beispiels-<br />
weise durch Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung oder durch eine Le-<br />
bensweise unter dem Existenzminimum. Durch eine seit langem diskutierte Altfallregelung,<br />
wie sie bereits 1996 praktiziert wurde, könnte den Betroffenen problemlos geholfen wer-<br />
den. Verwaltung und Justiz würden nachhaltig entlastet werden genauso wie der vielzitierte<br />
Steuerzahler, da eine Folge die Erwerbstätigkeit sein wird. Darüber hinaus müßte selbst<br />
der bayrische Innenminister Beckstein keine Angst vor Extremisten haben, die auf diese<br />
Weise einen Daueraufenthalt erhalten könnten, wenn er die sonstigen Instrumente, die das<br />
Ausländergesetz vorrätig hält (Ausweisungstatbestände), kennen würde. Es gilt, Menschen,<br />
die ohnehin schon Jahre ihres Lebens durch die Verfahrenspraxis verloren haben, ein<br />
menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Daher fordere ich den Innenminister auf sich am<br />
11.06.99 nachhaltig für eine großzügige, nicht an einen Stichtag gebundene, Altfallregelung<br />
einzusetzen. Eine Sogwirkung ist im übrigen in der Regel nicht zu befürchten, da sich die<br />
allgemeine Verfahrensdauer aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen verkürzen wird.<br />
6. September 1999