Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Straftaten<br />
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Das wiederholte ungenehmigte Verlassen des Gebietes als Straftat zu ahnden,<br />
führt in jedem Einzelfall zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Ich bezweifele, dass<br />
dieser Aufwand, der mit hohen Kosten verbunden ist, im Verhältnis zur Straftat<br />
”Gebietsverstoß” in einem angemessenen Verhältnis steht.<br />
Privilegierte Einbürgerung von Familienangehörigen von Deutschen<br />
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) fällt auf, dass auch hier das Kind-<br />
schaftsrechtreformgesetz nicht berücksichtigt wurde. § 9 StAG sieht einen im ge-<br />
bundenen Ermessen stehenden Anspruch auf die Verleihung der deutschen<br />
Staatsangehörigkeit an ausländische Ehegatten von Deutschen vor. Das Sorge-<br />
recht über ein deutsches Kind hingegen vermittelt diesen Ermessensanspruch nur,<br />
wenn die Eltern des Kindes zuvor miteinander verheiratet waren. Das KRRG sieht<br />
aber die Erklärung der gemeinsamen Personensorge seit Juli 1998 auch für nicht-<br />
verheiratete Eltern von (deutschen) Kindern vor. Es ist schwer zu vermitteln, dass<br />
im Hinblick auf die Einbürgerung zwar eine Ehe als integratives Moment Bedeu-<br />
tung erlangt, nicht aber der Erziehungsauftrag der von einem ausländischen El-<br />
ternteil eines deutschen Kindes erfüllt wird. Daher wird vorgeschlagen, § 9 Abs. 1,<br />
1. Halbsatz StAG wie folgt zu fassen: Ehegatten Deutscher oder sorgeberechtigte<br />
Eltern eines minderjährigen ledigen Deutschen sollen unter den Voraussetzungen<br />
des § 8 eingebürgert werden, ... .<br />
Optionspflicht<br />
Obwohl mit den ersten Sachverhalten, in denen sich ein mehrstaatiges Kind zwi-<br />
schen der deutschen und seiner von den Eltern abgeleiteten Staatsangehörigkeit<br />
zu entscheiden hat, erst in ca. sieben Jahren gerechnet werden muss, wird vor-<br />
geschlagen, die Optionspflicht gänzlich aufzugeben, also § 29 StAG zu<br />
streichen. Die Optionspflicht gilt nur für Kinder, die nach § 4 Abs. 3 oder §<br />
40 b StAG Deutsche durch Geburt oder der Übergangsregelung folgend<br />
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