Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Die neue Landesregierung wird weiterhin die Aufgabe haben, sich in flüchtlings- und<br />
migrationspolitischen Themen verstärkt zu engagieren. Das gilt für die Landesebene aber<br />
auch für die Bundesebene.<br />
Dort muss Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Forderung nach Abschaffung bundesge-<br />
setzlicher Sondervorschriften für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge treibende Kraft<br />
sein. Ziel muss es beispielsweise sein, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgeset-<br />
zes und des derzeitigen Arbeitsgenehmigungsrechts einschließlich des Arbeitsverbotes zu<br />
erreichen. In Zeiten einer rückläufigen Zuwanderung, gilt es sich für die Humanisierung des<br />
seit 1993 unter dem Eindruck einer verstärkten Zuwanderung entstandenen restriktiven<br />
Ausländer- und Asylrechts einzusetzen.<br />
Die von Ministerpräsidentin Heide Simonis gestellte Forderung nach einer Härtefallrege-<br />
lung in Länderkompetenz sollte zielstrebig werden.<br />
17. März 2000<br />
Gesetzliche Neuregelung sieht eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische<br />
Ehegattinnen und Ehegatten nach zwei Jahre vor<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />
Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts für ausländi-<br />
sche Ehegattinnen und Ehegatten:<br />
Mit der gestern in Berlin beschlossenen Änderung des § 19 Ausländergesetz wird ein<br />
längst überfälliger Schritt in Richtung Unabhängigkeit ausländischer Ehepartnerinnen und<br />
Ehepartner vollzogen.<br />
Die Neuregelung sieht ein regelmäßiges eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ausländerin-<br />
nen und Ausländer nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft vor. Darüber hinaus