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Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...

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Die neue Landesregierung wird weiterhin die Aufgabe haben, sich in flüchtlings- und<br />

migrationspolitischen Themen verstärkt zu engagieren. Das gilt für die Landesebene aber<br />

auch für die Bundesebene.<br />

Dort muss Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Forderung nach Abschaffung bundesge-<br />

setzlicher Sondervorschriften für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge treibende Kraft<br />

sein. Ziel muss es beispielsweise sein, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgeset-<br />

zes und des derzeitigen Arbeitsgenehmigungsrechts einschließlich des Arbeitsverbotes zu<br />

erreichen. In Zeiten einer rückläufigen Zuwanderung, gilt es sich für die Humanisierung des<br />

seit 1993 unter dem Eindruck einer verstärkten Zuwanderung entstandenen restriktiven<br />

Ausländer- und Asylrechts einzusetzen.<br />

Die von Ministerpräsidentin Heide Simonis gestellte Forderung nach einer Härtefallrege-<br />

lung in Länderkompetenz sollte zielstrebig werden.<br />

17. März 2000<br />

Gesetzliche Neuregelung sieht eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische<br />

Ehegattinnen und Ehegatten nach zwei Jahre vor<br />

Kiel (<strong>SH</strong>L) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes<br />

Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts für ausländi-<br />

sche Ehegattinnen und Ehegatten:<br />

Mit der gestern in Berlin beschlossenen Änderung des § 19 Ausländergesetz wird ein<br />

längst überfälliger Schritt in Richtung Unabhängigkeit ausländischer Ehepartnerinnen und<br />

Ehepartner vollzogen.<br />

Die Neuregelung sieht ein regelmäßiges eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ausländerin-<br />

nen und Ausländer nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft vor. Darüber hinaus

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