Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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1. Die Aufgaben und Tätigkeiten des Beauftragten<br />
1.1. Der gesetzliche Auftrag<br />
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Obwohl das Mandat die Einzelfallbearbeitung nicht zuläßt, sind im Be-<br />
richtszeitraum circa 150 schriftliche und circa 450 telefonische Eingaben<br />
an die Dienststelle herangetragen worden, die sich auf Einzelfälle bezo-<br />
gen.<br />
§ 2 des Gesetzes über den Beauftragten beschreibt die Aufgaben allgemein: ”Der<br />
Beauftragte hat die Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden<br />
Flüchtlinge und Asylsuchenden und Zuwanderer und Zuwanderinnen zu wahren.<br />
Ihm obliegt es insbesondere, die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in<br />
Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen<br />
und Aussiedler zu fördern.”<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Die Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen.<br />
- Die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
- Die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren<br />
- Die Stellungnahme zu rechtlichen Konzepten.<br />
- Die Kooperation und Koordination mit anderen im Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />
wanderungsbereich tätigen Einrichtungen.”<br />
Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes ist die Beratung von<br />
Einzelpersonen, Familien und Institutionen aus dem Aufgabenkatalog gestrichen<br />
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