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Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...

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1. Die Aufgaben und Tätigkeiten des Beauftragten<br />

1.1. Der gesetzliche Auftrag<br />

7<br />

Obwohl das Mandat die Einzelfallbearbeitung nicht zuläßt, sind im Be-<br />

richtszeitraum circa 150 schriftliche und circa 450 telefonische Eingaben<br />

an die Dienststelle herangetragen worden, die sich auf Einzelfälle bezo-<br />

gen.<br />

§ 2 des Gesetzes über den Beauftragten beschreibt die Aufgaben allgemein: ”Der<br />

Beauftragte hat die Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden<br />

Flüchtlinge und Asylsuchenden und Zuwanderer und Zuwanderinnen zu wahren.<br />

Ihm obliegt es insbesondere, die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in<br />

Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen<br />

und Aussiedler zu fördern.”<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Die Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen.<br />

- Die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />

- Die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren<br />

- Die Stellungnahme zu rechtlichen Konzepten.<br />

- Die Kooperation und Koordination mit anderen im Flüchtlings-, Asyl- und Zu-<br />

wanderungsbereich tätigen Einrichtungen.”<br />

Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes ist die Beratung von<br />

Einzelpersonen, Familien und Institutionen aus dem Aufgabenkatalog gestrichen<br />

7

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