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Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...

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kehrender Kosovaren 1,7 % betrage, somit eine Gruppenverfolgung nicht in Betracht kom-<br />

me. Nach den neuen Berichten kommt eine Gruppenverfolgung jedoch in Betracht, so daß<br />

die zitierte Entscheidung eindeutig falsch ist; leider aber irreparabel. Die betroffenen<br />

Flüchtlinge sind endgültig zur Ausreise verpflichtet.<br />

Die Vorwürfe gehen dabei nicht nur in Richtung des AA, sondern auch an die Justiz – bis<br />

hin zum Bundesverwaltungsgericht -, die die Lageberichterstattung des AA als heilige Kuh<br />

behandelt. Dabei liegt schon bei Betrachtung der Prozeßlage (Flüchtling gegen BRD) auf<br />

der Hand, daß das AA klar im Lager der beklagten Bundesrepublik Deutschland steht und<br />

die Objektivität nicht gewährleistet sein kann. Es wird Zeit, die heilige Kuh zu schlachten.<br />

Nun kommt entsprechend der aktuellen Berichterstattung des AA die Gewährung des Asyl-<br />

rechts für alle Kosovaren gemäß Art. 16 a GG aufgrund der bestehenden Gruppenverfol-<br />

gung in Betracht; bezeichnenderweise ist ein Entscheidungsstopp über sämtliche beim<br />

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten<br />

anhängige Verfahren verfügt worden. In diesem Zusammenhang darf angenommen wer-<br />

den, daß diese Entscheidung im wesentlichen aus dem Bundesinnenministerium stammt.<br />

Damit scheint das Flüchtlingsrecht in der Bundesrepublik Deutschland jeglichen rechts-<br />

staatlichen Grundsätzen entrückt.<br />

10. <strong>Juni</strong> 1999<br />

Flüchtlingsbeauftragter fordert großzügige, nicht an einen Stichtag gebundene,<br />

Altfallregelung durch die Innenministerkonferenz am 11.06.99:<br />

Kiel (<strong>SH</strong>L) – Im Hinblick auf die am 11.06.99 stattfindende Konferenz der Innenminister<br />

von Bund und Ländern erklärt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs-<br />

fragen, Helmut Frenz:

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