Juni 2001: Erster Tätigkeitsbericht - Flüchtlingsrat SH Homepage ...
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Als Flüchtlingsbeauftragter mißbillige ich ausdrücklich die bisher sehr zögerliche Herange-<br />
hensweise an die Problematik und appelliere an alle Verantwortlichen, insbesondere des<br />
Landes Schleswig-Holstein, durch Taten im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme auf allen ge-<br />
setzlichen Ebenen deutliche und richtungsweisende Zeichen zu setzen.<br />
04. Mai 1999<br />
Flüchtlingsbeauftragter kritisiert Lageberichterstattung des<br />
Auswärtigen Amtes scharf:<br />
Kiel (<strong>SH</strong>L) – Zur Lageberichterstattung des Auswärtigen Amtes erklärte der Beauftragte<br />
für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Helmut Frenz:<br />
Seit langem hält die Kritik gegen die Lageberichte des Auswärtigen Amtes an. Zu den Kri-<br />
tikern gehören vor allem Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen und Juristen, ins-<br />
besondere Rechtsanwälte. Sie werfen dem Auswärtigen Amt seit Jahren einseitige poli-<br />
tisch eingefärbte Berichterstattung zu Ungunsten der betroffenen Flüchtlinge vor. Lagebe-<br />
richte zur tatsächlichen und politischen Situation in Verfolgerstaaten werden sowohl vom<br />
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als auch von den Gerichten als<br />
objektive Entscheidungsgrundlage herangezogen. Nach dem amnesty international schon<br />
anläßlich der Überprüfung de Frage zur Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat<br />
nachweisen konnte, daß entgegen den entsprechenden Berichten des AA in Ghana Exe-<br />
kutionen im Berichtszeitraum stattgefunden hatten, zeigt sich anläßlich der Kosovo-Krise<br />
einmal mehr die offensichtlich unrichtige Berichterstattung.<br />
Im Lagebericht vom 11.03.98 heißt es: ” Auch nach den jüngsten Ereignissen im Kosovo ist<br />
grundsätzlich nicht mit einer gezielten Verfolgung von rückkehrenden Kosovo-Albanern<br />
durch staatliche Organe zu rechnen.” Der Bericht vom 18.11.98 kommt zu einer ähnlichen<br />
Einschätzung: ”Die Wahrscheinlichkeit, daß Kosovo-Albaner im Falle ihrer Rückkehr in ihre