SV Lebensversicherung AG - SV SparkassenVersicherung
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tuation. Die Angemessenheit der verwendeten<br />
Rechnungsgrundlagen wird unter Berücksichtigung<br />
von Aufstockungen alljährlich anhand<br />
der Gewinnzerlegung und interner Risikoanalysen<br />
überprüft.<br />
Dieser Vergleich bestätigte bisher, dass<br />
ausreichende Sicherheitsspannen für die versicherten<br />
biometrischen Risiken vorhanden sind.<br />
Ab 2004 wurden für Rentenversicherungen, die<br />
nicht auf Basis der Sterbetafel 2004 R der Deutschen<br />
Aktuarvereinigung e.V. (DAV) kalkuliert<br />
sind, Aufstockungsbeträge der Deckungsrückstellung<br />
zugeführt. Für Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko,<br />
die nicht auf Basis der<br />
Sterbetafel DAV 1997 für das Berufsunfähigkeitsrisiko<br />
kalkuliert sind, wurden bereits im Jahr<br />
1998 Aufstockungsbeträge der Deckungsrückstellung<br />
zugeführt.<br />
Für das Erlebensfallrisiko wurden die Aufstockungsbeträge<br />
durch Vergleichsrechnungen<br />
mit den Rechnungsgrundlagen einer modifizierten<br />
DAV-Sterbetafel 2004 R-Bestand und den<br />
Rechnungszinssätzen von 2,75 % bis 4,0 % unter<br />
Berücksichtigung der vertraglichen Tarifprämie<br />
und der geschäftsplanmäßigen Kostensätze ermittelt.<br />
Die von der DAV für die Bewertung der<br />
Deckungsrückstellung empfohlene Sterbetafel<br />
DAV 2004 R-Bestand wird alljährlich mit den<br />
realitätskonformen Ergebnissen verglichen und<br />
bei Bedarf angepasst. Diese Vorgehensweise kann<br />
auch zukünftig eine Zuführung zusätzlicher Beträge<br />
zur Deckungsrückstellung erfordern.<br />
Für das Berufsunfähigkeitsrisiko wurden<br />
bei allen Versicherungen des Bestandes, welche<br />
nicht auf Basis der Tafeln DAV 1997 kalkuliert<br />
sind, gegebenenfalls erforderliche Aufstockungsbeträge<br />
durch Vergleichsrechnungen mit diesen<br />
neuen Rechnungsgrundlagen und einem<br />
Rechnungszins von 4,0 % ermittelt.<br />
Die Kostenergebnisse der letzten Jahre belegen<br />
zudem, dass in der Tarifkalkulation ausreichende<br />
Kostenzuschläge berücksichtigt wurden.<br />
Bei der Bestimmung der versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen wurden mit Ausnahme<br />
der Aufstockung auf die modifizierte<br />
Sterbetafel DAV 2004 R-Bestand keine Stornowahrscheinlichkeiten<br />
berücksichtigt. Bei der<br />
Aufstockung auf die modifizierte Sterbetafel<br />
DAV 2004 R-Bestand wurden die von der DAV<br />
veröffentlichten Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten<br />
unterstellt.<br />
Zu den versicherungstechnischen Risiken<br />
zählt auch das Stornorisiko, welches bei Tarifen<br />
mit garantierten Rückkaufswerten aus einem<br />
schnellen deutlichen Zinsanstieg resultieren<br />
kann. Ein solcher Zinsanstieg kann zu einem<br />
Kursrückgang der die versicherungstechnischen<br />
Verbindlichkeiten bedeckenden zinstragenden<br />
Aktiva führen, während die Rückkaufswerte<br />
unabhängig von der Entwicklung der sie<br />
bedeckenden Aktiva gewährt werden. Im Ergebnis<br />
ist somit der Unterschied zwischen den gewährten<br />
Rückkaufswerten und dem Marktwert<br />
der sie bedeckenden Aktiva als Risikokapital zu<br />
sehen.<br />
Aktuelle und in der Vergangenheit durchgeführte<br />
Untersuchungen mit realitätsnahen<br />
Prämissen haben ergeben, dass die Eigenmittel<br />
nach Abzug der zu bildenden Solvabilitätsspanne<br />
ausreichen, um auch dieses Risiko zu bedecken.<br />
Des Weiteren werden biometrische Risiken,<br />
die einen definierten Selbstbehalt übersteigen,<br />
in Rückversicherung gegeben. Eintretende<br />
Kumulschäden sind ebenfalls rückversichert.<br />
Diese Vorgehensweise grenzt die versicherungstechnischen<br />
Risiken zusätzlich ein.<br />
Im Rahmen mehrjähriger Planungsrechnungen<br />
werden außerdem regelmäßig – unter<br />
realistischen Annahmen – Prognosen über die<br />
Entwicklung der Versicherungsbestände, der Bilanzpositionen<br />
sowie der Erfolgsgrößen erstellt.<br />
Auch die hieraus resultierenden Risikoergebnisse<br />
aus den Gewinnzerlegungen haben unter<br />
Berücksichtigung von Aufstockungen ausreichende<br />
Sicherheitsmargen in den Rechnungsgrundlagen<br />
bestätigt.<br />
In der <strong>Lebensversicherung</strong> besteht ein<br />
weiteres Risiko darin, dass die gegenüber den<br />
Versicherungsnehmern abgegebenen Garantien<br />
über die Mindestverzinsung ihrer Verträge<br />
nicht erfüllt werden können. Bei der <strong>SV</strong>L konnte<br />
im Geschäftsjahr 2007 eine Nettoverzinsung der<br />
Kapitalanlagen von 4,65 % erwirtschaftet werden.<br />
Auch die erwartete Rendite im Sinne der<br />
Deckungsrückstellungsverordnung übersteigt<br />
die mittlere kalkulierte Mindestverzinsung.<br />
Ebenso zeigen die mehrjährigen Planungsrechnungen<br />
auf, dass auch in den kommenden Jahren<br />
die Garantiezinsen erwirtschaftet werden<br />
können. Der seit dem 1.1.2007 gültige garantierte<br />
Rechnungszins von 2,25 % wird langfristig zur<br />
weiteren Verbesserung der Sicherheit in der<br />
Rechnungsgrundlage Zins beitragen.<br />
Es deutet nichts darauf hin, dass sich die<br />
verwendeten Rechnungsgrundlagen als unzureichend<br />
erweisen könnten. Für die Überschussbeteiligung<br />
stand zum Stichtag 31.12.2007 eine<br />
freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
in Höhe von 727,4 Mio. Euro als Sicherheit zur<br />
Verfügung.<br />
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