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SV Lebensversicherung AG - SV SparkassenVersicherung

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tuation. Die Angemessenheit der verwendeten<br />

Rechnungsgrundlagen wird unter Berücksichtigung<br />

von Aufstockungen alljährlich anhand<br />

der Gewinnzerlegung und interner Risikoanalysen<br />

überprüft.<br />

Dieser Vergleich bestätigte bisher, dass<br />

ausreichende Sicherheitsspannen für die versicherten<br />

biometrischen Risiken vorhanden sind.<br />

Ab 2004 wurden für Rentenversicherungen, die<br />

nicht auf Basis der Sterbetafel 2004 R der Deutschen<br />

Aktuarvereinigung e.V. (DAV) kalkuliert<br />

sind, Aufstockungsbeträge der Deckungsrückstellung<br />

zugeführt. Für Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko,<br />

die nicht auf Basis der<br />

Sterbetafel DAV 1997 für das Berufsunfähigkeitsrisiko<br />

kalkuliert sind, wurden bereits im Jahr<br />

1998 Aufstockungsbeträge der Deckungsrückstellung<br />

zugeführt.<br />

Für das Erlebensfallrisiko wurden die Aufstockungsbeträge<br />

durch Vergleichsrechnungen<br />

mit den Rechnungsgrundlagen einer modifizierten<br />

DAV-Sterbetafel 2004 R-Bestand und den<br />

Rechnungszinssätzen von 2,75 % bis 4,0 % unter<br />

Berücksichtigung der vertraglichen Tarifprämie<br />

und der geschäftsplanmäßigen Kostensätze ermittelt.<br />

Die von der DAV für die Bewertung der<br />

Deckungsrückstellung empfohlene Sterbetafel<br />

DAV 2004 R-Bestand wird alljährlich mit den<br />

realitätskonformen Ergebnissen verglichen und<br />

bei Bedarf angepasst. Diese Vorgehensweise kann<br />

auch zukünftig eine Zuführung zusätzlicher Beträge<br />

zur Deckungsrückstellung erfordern.<br />

Für das Berufsunfähigkeitsrisiko wurden<br />

bei allen Versicherungen des Bestandes, welche<br />

nicht auf Basis der Tafeln DAV 1997 kalkuliert<br />

sind, gegebenenfalls erforderliche Aufstockungsbeträge<br />

durch Vergleichsrechnungen mit diesen<br />

neuen Rechnungsgrundlagen und einem<br />

Rechnungszins von 4,0 % ermittelt.<br />

Die Kostenergebnisse der letzten Jahre belegen<br />

zudem, dass in der Tarifkalkulation ausreichende<br />

Kostenzuschläge berücksichtigt wurden.<br />

Bei der Bestimmung der versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen wurden mit Ausnahme<br />

der Aufstockung auf die modifizierte<br />

Sterbetafel DAV 2004 R-Bestand keine Stornowahrscheinlichkeiten<br />

berücksichtigt. Bei der<br />

Aufstockung auf die modifizierte Sterbetafel<br />

DAV 2004 R-Bestand wurden die von der DAV<br />

veröffentlichten Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten<br />

unterstellt.<br />

Zu den versicherungstechnischen Risiken<br />

zählt auch das Stornorisiko, welches bei Tarifen<br />

mit garantierten Rückkaufswerten aus einem<br />

schnellen deutlichen Zinsanstieg resultieren<br />

kann. Ein solcher Zinsanstieg kann zu einem<br />

Kursrückgang der die versicherungstechnischen<br />

Verbindlichkeiten bedeckenden zinstragenden<br />

Aktiva führen, während die Rückkaufswerte<br />

unabhängig von der Entwicklung der sie<br />

bedeckenden Aktiva gewährt werden. Im Ergebnis<br />

ist somit der Unterschied zwischen den gewährten<br />

Rückkaufswerten und dem Marktwert<br />

der sie bedeckenden Aktiva als Risikokapital zu<br />

sehen.<br />

Aktuelle und in der Vergangenheit durchgeführte<br />

Untersuchungen mit realitätsnahen<br />

Prämissen haben ergeben, dass die Eigenmittel<br />

nach Abzug der zu bildenden Solvabilitätsspanne<br />

ausreichen, um auch dieses Risiko zu bedecken.<br />

Des Weiteren werden biometrische Risiken,<br />

die einen definierten Selbstbehalt übersteigen,<br />

in Rückversicherung gegeben. Eintretende<br />

Kumulschäden sind ebenfalls rückversichert.<br />

Diese Vorgehensweise grenzt die versicherungstechnischen<br />

Risiken zusätzlich ein.<br />

Im Rahmen mehrjähriger Planungsrechnungen<br />

werden außerdem regelmäßig – unter<br />

realistischen Annahmen – Prognosen über die<br />

Entwicklung der Versicherungsbestände, der Bilanzpositionen<br />

sowie der Erfolgsgrößen erstellt.<br />

Auch die hieraus resultierenden Risikoergebnisse<br />

aus den Gewinnzerlegungen haben unter<br />

Berücksichtigung von Aufstockungen ausreichende<br />

Sicherheitsmargen in den Rechnungsgrundlagen<br />

bestätigt.<br />

In der <strong>Lebensversicherung</strong> besteht ein<br />

weiteres Risiko darin, dass die gegenüber den<br />

Versicherungsnehmern abgegebenen Garantien<br />

über die Mindestverzinsung ihrer Verträge<br />

nicht erfüllt werden können. Bei der <strong>SV</strong>L konnte<br />

im Geschäftsjahr 2007 eine Nettoverzinsung der<br />

Kapitalanlagen von 4,65 % erwirtschaftet werden.<br />

Auch die erwartete Rendite im Sinne der<br />

Deckungsrückstellungsverordnung übersteigt<br />

die mittlere kalkulierte Mindestverzinsung.<br />

Ebenso zeigen die mehrjährigen Planungsrechnungen<br />

auf, dass auch in den kommenden Jahren<br />

die Garantiezinsen erwirtschaftet werden<br />

können. Der seit dem 1.1.2007 gültige garantierte<br />

Rechnungszins von 2,25 % wird langfristig zur<br />

weiteren Verbesserung der Sicherheit in der<br />

Rechnungsgrundlage Zins beitragen.<br />

Es deutet nichts darauf hin, dass sich die<br />

verwendeten Rechnungsgrundlagen als unzureichend<br />

erweisen könnten. Für die Überschussbeteiligung<br />

stand zum Stichtag 31.12.2007 eine<br />

freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

in Höhe von 727,4 Mio. Euro als Sicherheit zur<br />

Verfügung.<br />

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