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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_4101 - justizinfo

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ZEUGIN/ZEUGE - Straftat - Anzeige<br />

Die Erstattung einer Anzeige wegen einer von Amts wegen zu verfolgenden Straftat sowie<br />

ein anschließendes <strong>Strafverfahren</strong> verursachen für Sie grundsätzlich keine Kosten.<br />

Nur wenn durch eine wissentlich falsche Anzeige ein <strong>Strafverfahren</strong> veranlasst wurde, hat<br />

die anzeigende Person die Kosten dieses Verfahrens zu ersetzen.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 4 von 6

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