Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister
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Abfolge des Maßnahmekatalogs<br />
Im Unterricht:<br />
1. Ermahnung<br />
2. Ermahnung mit Androhung<br />
3. Verwarnung mit einhergehender schulischer Maßnahme, sowie Verwahrung des Formblattes im<br />
Missbilligungsordner der Klasse und Information an die Eltern<br />
In den Pausen:<br />
1. Wiedergutmachung oder Schlichtung und Ermahnung mit Androhung<br />
2. Verwarnung mit einhergehender schulischer Maßnahme, sowie Verwahrung des Formblattes im<br />
Missbilligungsordner der Klasse und Information an die Eltern<br />
Bei 5 Verwarnungen:<br />
1. Missbilligung der Schulleitung durch Klassenlehrer/ Information und Einladung zur<br />
Erziehungskonferenz<br />
2. Erziehungskonferenz<br />
3. bei wiederholter Missbilligung folgt erneut eine Erziehungskonferenz und der Schüler kann nur noch<br />
ein „ausreichend“ im Sozialverhalten auf dem Zeugnis erhalten<br />
4. bei erneuter Missbilligung erfolgt eine Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme und ein<br />
„ausreichend“ im Sozialverhalten auf dem Zeugnis<br />
Bei stark verhaltensauffälligen Schülern werden durch Fallbesprechungen zusätzlich entsprechende<br />
Maßnahmen ergriffen.<br />
Androhung von Ordnungsmaßnahmen:<br />
1. schriftliche Verweis durch Klassenlehrer<br />
2. Überweisung in eine parallele Klasse durch Klassenkonferenz<br />
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis<br />
zu 2 Wochen durch Klassenkonferenz<br />
4. die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche<br />
Schulamt<br />
5. die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche<br />
Schulamt<br />
6. die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag<br />
der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt mit Zustimmung des Ministeriums<br />
Die Möglichkeiten der Wiedergutmachung werden individuell in den Klassenratssitzungen besprochen und<br />
festgelegt.<br />
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