29.10.2013 Aufrufe

Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister

Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister

Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abfolge des Maßnahmekatalogs<br />

Im Unterricht:<br />

1. Ermahnung<br />

2. Ermahnung mit Androhung<br />

3. Verwarnung mit einhergehender schulischer Maßnahme, sowie Verwahrung des Formblattes im<br />

Missbilligungsordner der Klasse und Information an die Eltern<br />

In den Pausen:<br />

1. Wiedergutmachung oder Schlichtung und Ermahnung mit Androhung<br />

2. Verwarnung mit einhergehender schulischer Maßnahme, sowie Verwahrung des Formblattes im<br />

Missbilligungsordner der Klasse und Information an die Eltern<br />

Bei 5 Verwarnungen:<br />

1. Missbilligung der Schulleitung durch Klassenlehrer/ Information und Einladung zur<br />

Erziehungskonferenz<br />

2. Erziehungskonferenz<br />

3. bei wiederholter Missbilligung folgt erneut eine Erziehungskonferenz und der Schüler kann nur noch<br />

ein „ausreichend“ im Sozialverhalten auf dem Zeugnis erhalten<br />

4. bei erneuter Missbilligung erfolgt eine Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme und ein<br />

„ausreichend“ im Sozialverhalten auf dem Zeugnis<br />

Bei stark verhaltensauffälligen Schülern werden durch Fallbesprechungen zusätzlich entsprechende<br />

Maßnahmen ergriffen.<br />

Androhung von Ordnungsmaßnahmen:<br />

1. schriftliche Verweis durch Klassenlehrer<br />

2. Überweisung in eine parallele Klasse durch Klassenkonferenz<br />

3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis<br />

zu 2 Wochen durch Klassenkonferenz<br />

4. die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche<br />

Schulamt<br />

5. die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche<br />

Schulamt<br />

6. die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag<br />

der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt mit Zustimmung des Ministeriums<br />

Die Möglichkeiten der Wiedergutmachung werden individuell in den Klassenratssitzungen besprochen und<br />

festgelegt.<br />

56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!