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Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister

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Und das brandenburgische Schulgesetz beschreibt in Paragraf 19 die „Aufgabe der<br />

Grundschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen<br />

Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang so zu<br />

fördern, dass sich Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten<br />

entwickeln sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt<br />

werden. Sie erwerben so Voraussetzungen zur Orientierung und zum Handeln in ihrer<br />

Lebenswelt. Die Grundschule gewährleistet durch enge Zusammenarbeit mit den<br />

Kindertagesstätten und kindgemäße Formen schulischen Lernens die behutsame<br />

Einführung in den Bildungsgang.“<br />

1.2.3 Ziele der Kooperation<br />

Übergeordnete Zielsetzung der Kooperation ist die gemeinsame verantwortliche<br />

Gestaltung und Sicherung eines gelingenden Übergangs vom Kindergarten zur<br />

Grundschule, der dem gemeinsamen Bildungsauftrag und den aktuellen<br />

gesellschaftlichen Herausforderungen entspricht.<br />

Der Schulbeginn stellt für die Kinder einen bedeutenden Schritt in ihrem Leben dar.<br />

Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig kurzer<br />

Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen<br />

Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und<br />

Verhaltensregeln auseinandersetzen.<br />

Um einen optimalen Übergang zwischen Kindergarten und Schule zu ermöglichen,<br />

eventuelle Ängste bei den Kindern und Eltern abzubauen und die Freude auf den<br />

Schulbesuch aufrecht zu erhalten, hat die AG „Kindergarten – Grundschule“ einen<br />

gemeinsamen Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt.<br />

Zudem wird zwischen den Kindergärten und der Schule ein regelmäßiger<br />

Informationsaustausch angestrebt, um die Gestaltung des Übergangs vorzunehmen<br />

und weitere Maßnahmen zur Kooperation zu besprechen. Ziel ist es, jeweils zwischen<br />

den Kindergärten und der Schule schriftliche Kooperationsvereinbarungen zu treffen.<br />

Hierzu wird ein entsprechendes Papier verfasst. In den Kooperationsvereinbarungen<br />

werden die Grundsätze und Ziele der Kooperation, Maßnahmen und konkrete<br />

Vorhaben sowie Verantwortlichkeiten und zeitliche Planungen festgelegt.<br />

1.2.4 Ausgestaltung der Kooperation<br />

Übergangssituationen erfordern immer die besondere Aufmerksamkeit aller<br />

Verantwortlichen, so auch der Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule. Damit<br />

dieser Übergang zur Brücke wird, kooperieren Erzieherinnen und Lehrkräfte<br />

frühzeitig, verantwortungsvoll und auf Augenhöhe im Sinne der Kinder.<br />

Ein regelmäßiger Informationsaustausch der Beteiligten (KiTaleitung, Erzieher,<br />

Schulleitung, Lehrer, Horterzieher, Eltern), die gegenseitige Wertschätzung der Arbeit<br />

und die Bedürfnisse der Kinder stehen dabei im Mittelpunkt der Arbeit.<br />

Für eine konkrete Zusammenarbeit werden verbindliche Vereinbarungen getroffen,<br />

die regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Diese sind im<br />

Maßnahmenplan (unter Punkt 5., nächste Seite) und unter Punkt 5.2 beschrieben.<br />

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