Schulprogramm KHGS - VHG Karl Hagemeister
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Und das brandenburgische Schulgesetz beschreibt in Paragraf 19 die „Aufgabe der<br />
Grundschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen<br />
Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang so zu<br />
fördern, dass sich Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten<br />
entwickeln sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt<br />
werden. Sie erwerben so Voraussetzungen zur Orientierung und zum Handeln in ihrer<br />
Lebenswelt. Die Grundschule gewährleistet durch enge Zusammenarbeit mit den<br />
Kindertagesstätten und kindgemäße Formen schulischen Lernens die behutsame<br />
Einführung in den Bildungsgang.“<br />
1.2.3 Ziele der Kooperation<br />
Übergeordnete Zielsetzung der Kooperation ist die gemeinsame verantwortliche<br />
Gestaltung und Sicherung eines gelingenden Übergangs vom Kindergarten zur<br />
Grundschule, der dem gemeinsamen Bildungsauftrag und den aktuellen<br />
gesellschaftlichen Herausforderungen entspricht.<br />
Der Schulbeginn stellt für die Kinder einen bedeutenden Schritt in ihrem Leben dar.<br />
Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig kurzer<br />
Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen<br />
Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und<br />
Verhaltensregeln auseinandersetzen.<br />
Um einen optimalen Übergang zwischen Kindergarten und Schule zu ermöglichen,<br />
eventuelle Ängste bei den Kindern und Eltern abzubauen und die Freude auf den<br />
Schulbesuch aufrecht zu erhalten, hat die AG „Kindergarten – Grundschule“ einen<br />
gemeinsamen Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt.<br />
Zudem wird zwischen den Kindergärten und der Schule ein regelmäßiger<br />
Informationsaustausch angestrebt, um die Gestaltung des Übergangs vorzunehmen<br />
und weitere Maßnahmen zur Kooperation zu besprechen. Ziel ist es, jeweils zwischen<br />
den Kindergärten und der Schule schriftliche Kooperationsvereinbarungen zu treffen.<br />
Hierzu wird ein entsprechendes Papier verfasst. In den Kooperationsvereinbarungen<br />
werden die Grundsätze und Ziele der Kooperation, Maßnahmen und konkrete<br />
Vorhaben sowie Verantwortlichkeiten und zeitliche Planungen festgelegt.<br />
1.2.4 Ausgestaltung der Kooperation<br />
Übergangssituationen erfordern immer die besondere Aufmerksamkeit aller<br />
Verantwortlichen, so auch der Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule. Damit<br />
dieser Übergang zur Brücke wird, kooperieren Erzieherinnen und Lehrkräfte<br />
frühzeitig, verantwortungsvoll und auf Augenhöhe im Sinne der Kinder.<br />
Ein regelmäßiger Informationsaustausch der Beteiligten (KiTaleitung, Erzieher,<br />
Schulleitung, Lehrer, Horterzieher, Eltern), die gegenseitige Wertschätzung der Arbeit<br />
und die Bedürfnisse der Kinder stehen dabei im Mittelpunkt der Arbeit.<br />
Für eine konkrete Zusammenarbeit werden verbindliche Vereinbarungen getroffen,<br />
die regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Diese sind im<br />
Maßnahmenplan (unter Punkt 5., nächste Seite) und unter Punkt 5.2 beschrieben.<br />
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