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1<br />

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung –<br />

von der Bewerbung bis zur Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „Arbeit + Behinderung = machbar.<br />

Gemeinsam unge(be)hindert arbeiten“<br />

des Rechtsservices der Wirtschaftskammer Steiermark, der JobAllianz Steiermark sowie des Vereins ISI-<br />

Initiative Soziale Integration,<br />

26. 9. 2007, Europasaaal der WK Steiermark, Graz<br />

Referent: Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner<br />

Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz<br />

1. Arbeitsrechtliche Regelungen mit besonderem Bezug zu<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Viele arbeitsrechtliche Normen schützen auch und gerade Arbeitnehmer mit<br />

Behinderungen. Besonderen Bezug zu Menschen mit Behinderung hat aber vor allem die<br />

Behinderteneinstellung (siehe 2.), weiters besteht nunmehr ausdrücklicher Schutz von<br />

Behinderten vor Diskriminierungen im Arbeitsleben (s 3.).<br />

2. Behinderteneinstellung<br />

Das Grundkonzept der Behinderteneinstellung geht auf das Jahr 1920 zurück. Damals<br />

ging es vor allem darum, mittels „Einstellungspflicht“ der Arbeitgeber (dazu 2.1) die<br />

zahlreichen „Kriegsbeschädigten“ in den Arbeitsprozess zu integrieren. Im Jahre 1946 wurde<br />

– wiederum vor ähnlichem Hintergrund – das „Invalideneinstellungsgesetz“ geschaffen,<br />

welches nunmehr neben der Einstellungspflicht auch einen besonderen Kündigungs- und<br />

Entlassungsschutz (vergleiche 2.3) gewährte. Durch die gesellschaftliche Entwicklung der<br />

letzten Jahrzehnte veränderte sich nach und nach der Zugang zur gegenständlichen<br />

Rechtsmaterie. Deutlich sichtbar wurde dies auch durch die Umbenennung des Gesetzes in<br />

„Behinderteneinstellungsgesetz“ (BEinstG) im Zuge einer größeren Novelle im Jahre 1988.<br />

Heute ist das BEinstG eines von mehreren Instrumenten zur Integration von Menschen mit<br />

Behinderung in die Arbeitswelt, dessen Vielschichtigkeit nicht nur den Experten aus<br />

Behindertenpolitik und Arbeitsrecht, sondern auch zahlreichen Betroffenen durchaus geläufig<br />

ist.

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