Vielfalt als Ressource - Österreichischer Integrationsfonds
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Gerade in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund spielen Bewertungen von<br />
Unterschieden (und Benachteiligungen auf Grund der Bewertung dieser Unterschiede,<br />
<strong>als</strong>o Diskriminierung) eine große Rolle. Wenn im aktuellen bildungspolitischen Diskurs,<br />
vor allem in Bezug auf Sprachförderung und Sprachdefizite, von „Migrationshintergrund“<br />
die Rede ist, entspricht dies allgemein schon einer Bewertung, denn gemeint sind<br />
Kinder „deren Familien hier einen geringen sozialen Status haben und deren Eltern hier<br />
einen Beruf ausüben, in dem Sprache <strong>als</strong> Kommunikationsmittel weniger wichtig ist,<br />
oder die arbeitslos sind und deren Familiensprache zu den Sprachen gehört, die […]<br />
auf dem Weltmarkt nicht viel wert sind […] und deren Kulturgruppe hier zu den<br />
Minderheiten gehört, die diskriminiert und stigmatisiert sind und rechtlich und politisch<br />
der […] Dominanzgesellschaft nicht gleichberechtigt gegenüberstehen“<br />
(PREISSING/WAGNER 2003, S. 22 f). Trotzdem wird in der vorliegenden Arbeit der<br />
Begriff „Migrationshintergrund“ verwendet, da dies zur Darstellung der Thematik<br />
unerlässlich ist.<br />
Benachteiligung auf Grund der Bewertung von Unterschieden wirkt sich im<br />
Bildungsbereich negativ auf die gleichberechtigten Chancen aller Kinder aus. Hier gilt, je<br />
früher Maßnahmen zur Umsetzung von gelebter <strong>Vielfalt</strong> und Chancengleichheit gesetzt<br />
werden, desto besser. Deshalb kommt der Bildung im frühesten Kindesalter erhebliche<br />
Bedeutung zu. Wenn von elementaren Bildungseinrichtungen gesprochen wird, sind hier<br />
im Falle der Steiermark alle Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen gemeint, die<br />
VOR Schuleintritt 1 für institutionelle außerfamiliäre Bildungs- und Erziehungsaufgaben<br />
zuständig sind (dazu gehören konkret Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhäuser 2 ).<br />
Dem liegt ein grundsätzliches Bild der elementaren Bildung <strong>als</strong> Basis und prägendster<br />
Bestandteil des lebenslangen Lernens zugrunde.<br />
Zum Verständnis von Sprachförderung ist vorauszuschicken, dass hier immer von einer<br />
ganzheitlichen Sichtweise ausgegangen wird. Die Entwicklung der<br />
1 Horte gehören in der Steiermark zwar auch zu den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen, werden hier aber<br />
nicht näher behandelt, da sie Einrichtungen für schulpflichtige Kinder darstellen und deshalb für die frühe sprachliche<br />
Förderung nicht relevant sind. Auch Tagesmütter / -väter werden in der vorliegenden Arbeit nicht berücksichtigt.<br />
2 Nähere Begriffsbestimmungen finden sich im Steiermärkischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz, § 3 (vgl.<br />
LGBl 8/2000, S. 87).<br />
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