Die Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinstitute ... - Wissen ist MANZ
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<strong>Wissen</strong><br />
Der Wertpapierverkehr<br />
wird immer weiter rationalisiert.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kreditinstitute</strong><br />
verfügen über<br />
Wertpapierbestände<br />
fast ausschließlich durch<br />
Überweisungen von<br />
und auf Wertpapierkonten.<br />
Bei Neuemissionen<br />
werden die Wertpapiere<br />
me<strong>ist</strong> nicht<br />
mehr ausgedruckt.<br />
Beispiel:<br />
● Kunden <strong>der</strong> Bank Austria besitzen Aktien <strong>der</strong> OMV im Nominale von € 5 Millionen. Kunden<br />
<strong>der</strong> „Erste Bank“ besitzen solche Aktien im Nominale von € 15 Millionen. Beide Banken<br />
haben ihren Aktienbesitz <strong>der</strong> Kontrollbank zur Girosammelverwahrung übergeben.<br />
Kunden <strong>der</strong> Bank Austria ver kaufen OMV-Aktien im Nominale von € 2 Mil lionen an Kunden<br />
<strong>der</strong> „Erste Bank“:<br />
„Erste Bank“ (OMV)<br />
Bank Austria (OMV)<br />
15.000.000 5.000.000<br />
2.000.000 2.000.000<br />
Umbuchung bei <strong>der</strong> Kontrollbank<br />
(Bestände stehen im Haben, da die Kontrollbank den Hinterlegern die Wertpapiere schuldet.)<br />
Neben <strong>der</strong> Girosammelverwahrung gibt es noch:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kreditinstitute</strong><br />
verwalten auch die deponierten<br />
Wertpapiere<br />
(kassieren z. B. Zinsen<br />
und Dividenden, achten<br />
auf die Tilgung von<br />
Anleihen, üben Bezugsrechte<br />
aus).<br />
● Son<strong>der</strong>verwahrung (Streifbanddepot)<br />
<strong>Die</strong> Verwahrung muss so erfolgen, dass <strong>der</strong> Kunde dieselben Wertpapiere zurückerhält, die er<br />
hinterlegt hat (z. B. bei Namensaktien). <strong>Die</strong> Aufbewahrung erfolgt in Mappen o<strong>der</strong> mittels Papierschleife<br />
(„Streifband“), auf <strong>der</strong> <strong>der</strong> Name des Eigentümers steht.<br />
● Sammelverwahrung<br />
Das Kreditinstitut verwahrt die Wertpapiere des Depotkunden gemeinsam mit den Wertpapieren<br />
<strong>der</strong>selben Art, die von an<strong>der</strong>en Depotkunden hinterlegt werden. Der Hinterleger hat nur Anspruch<br />
auf Wertpapiere <strong>der</strong> gleichen Art, aber nicht auf dieselben Wertpapiere (z. B. dieselben<br />
Nummern).<br />
● Vermietung von Schließfächern (Safes)<br />
Das Kreditinstitut weiß nicht, was <strong>der</strong> Kunde im Schließfach deponiert (Schmuck, Wertpapiere,<br />
Gold, Bargeld etc.).<br />
4 <strong>Die</strong> Handelsgeschäfte<br />
<strong>Kreditinstitute</strong> handeln mit Wertpapieren, Fremdwährungen,<br />
Gold und Münzen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kreditinstitute</strong><br />
besorgen den An- und<br />
Verkauf von Wertpapieren<br />
für ihre Kunden<br />
als Kommissionäre,<br />
d. h., sie handeln im eigenen<br />
Namen, aber auf<br />
Rechnung des Kunden.<br />
Näheres über die<br />
Wertpapiergeschäfte<br />
er fahren Sie im<br />
Kapitel 5.<br />
(1) Das Wertpapierkommissionsgeschäft<br />
Wertpapiere werden an Wertpapierbörsen gekauft bzw. verkauft. Da die me<strong>ist</strong>en Kapitalanleger<br />
keinen direkten Zutritt zur Börse haben, müssen sie sich beim An- und Verkauf von Wertpapieren<br />
an die <strong>Kreditinstitute</strong> wenden.<br />
Allerdings wird dieses Geschäft auch von unabhängigen Brokern oft mithilfe des Internets besorgt.<br />
(2) Das Fremdwährungsgeschäft<br />
Im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs handeln die <strong>Kreditinstitute</strong> mit Valuten (ausländischen<br />
Banknoten) und Devisen. Durch die Einführung des Euro wurde diese Geschäftssparte<br />
stark reduziert.<br />
(3) Der Handel mit Münzen, Medaillen und Goldbarren<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kreditinstitute</strong> handeln mit Münzen, mit Medaillen und mit Goldbarren.<br />
5 Beratung<br />
Viele Bankgeschäfte werden durch Beratungen unterstützt.<br />
Beispiele:<br />
● Wertpapiergeschäft, Zahlungsverkehr mit dem Ausland, allgemeine Informationen über die<br />
Wirtschaftslage (auch im Ausland).<br />
56/2 Betriebliche Organisation HTL III