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SATZUNG Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ingoldingen

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§ 12<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer<br />

vorsätzlich o<strong>der</strong> leichtfertig e<strong>in</strong>er Verpflichtung nach §§ 10 o<strong>der</strong> 11 zuwi<strong>der</strong>handelt.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

gez.<br />

Z e l l e r<br />

Bürgermeister

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