Urteile zur Rotatorenmanschette - Kanzlei Johannsen
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Unfallbedingte Gesundheitsschädigung – <strong>Rotatorenmanschette</strong>nruptur<br />
• Behauptet der VN, dass er im Getümmel eines Wasserballspiels nach Anrempeln<br />
durch einen Mitspieler plötzlich stechende Schmerzen in seiner linken Schulter<br />
verspürt und er bei diesem Spiel eine vollständige Ruptur der<br />
Suparspinatussehne, eine Ruptur des Rotatorenintervalls und eine<br />
Partialruptur der labrumnahen Bizepssehne erlitten habe, so hat er die<br />
Unfallbedingtheit nicht nachgewiesen, wenn der gerichtlich bestellte, medizinische<br />
Sachverständige feststellt, dass nach dem Schadenbild die Verletzungen mit dem<br />
vom VN beschriebenen Bewegungsablauf beim Wasserballspiel nicht in Einklang<br />
zu bringen seien sowie verletzungsspezifische Veränderungen wie Einblutungen<br />
oder Gewebswassereinlagerungen in den benachbarten Weichteilen nicht<br />
festzustellen waren, sondern die Verletzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />
auf degenerative Veränderungen im Schulterbereich und die Eigenbewegung des<br />
VN <strong>zur</strong>ückzuführen seien und kein ursächlicher, sondern nur ein zeitlicher<br />
Zusammenhang des Übertritt einer klinisch noch stummen Schadenanlage zum<br />
klinisch manifesten Schadenbild bestehe.<br />
• LG Potsdam, Urteil vom 21. 9. 2011 - 6 O 258/10<br />
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