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Urteile zur Rotatorenmanschette - Kanzlei Johannsen

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Unfallbedingte Gesundheitsschädigung – <strong>Rotatorenmanschette</strong>nruptur<br />

• Behauptet der VN, dass er im Getümmel eines Wasserballspiels nach Anrempeln<br />

durch einen Mitspieler plötzlich stechende Schmerzen in seiner linken Schulter<br />

verspürt und er bei diesem Spiel eine vollständige Ruptur der<br />

Suparspinatussehne, eine Ruptur des Rotatorenintervalls und eine<br />

Partialruptur der labrumnahen Bizepssehne erlitten habe, so hat er die<br />

Unfallbedingtheit nicht nachgewiesen, wenn der gerichtlich bestellte, medizinische<br />

Sachverständige feststellt, dass nach dem Schadenbild die Verletzungen mit dem<br />

vom VN beschriebenen Bewegungsablauf beim Wasserballspiel nicht in Einklang<br />

zu bringen seien sowie verletzungsspezifische Veränderungen wie Einblutungen<br />

oder Gewebswassereinlagerungen in den benachbarten Weichteilen nicht<br />

festzustellen waren, sondern die Verletzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />

auf degenerative Veränderungen im Schulterbereich und die Eigenbewegung des<br />

VN <strong>zur</strong>ückzuführen seien und kein ursächlicher, sondern nur ein zeitlicher<br />

Zusammenhang des Übertritt einer klinisch noch stummen Schadenanlage zum<br />

klinisch manifesten Schadenbild bestehe.<br />

• LG Potsdam, Urteil vom 21. 9. 2011 - 6 O 258/10<br />

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