Urteile zur Rotatorenmanschette - Kanzlei Johannsen
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Unfallbedingte Gesundheitsschädigung – <strong>Rotatorenmanschette</strong>nruptur<br />
• 1. Eine <strong>Rotatorenmanschette</strong>nruptur kann auch dann durch einen Sturz auf die Schulter<br />
(mit)verursacht sein, wenn diese bereits vorgeschädigt war (hier: degenerative<br />
Verschleißerscheinung). Auch wenn eine <strong>Rotatorenmanschette</strong>nruptur nur außerordentlich<br />
selten Folge eines Unfalls ist, kann bei einer erheblich vorgeschädigten<br />
<strong>Rotatorenmanschette</strong> bereits ein geringfügigeres biomechanisches Ereignis genügen, um<br />
deren Sehnen zum Reißen zu bringen.<br />
• 2. Eine/ein nach § AUB1994 § 8 AUB 94 <strong>zur</strong> Leistungskürzung berechtigende/s<br />
Krankheit/Gebrechen liegt nicht vor, wenn die mitursächliche Verschleißerscheinung<br />
altersbedingt normal ist. Auch wenn eine Vorschädigung zu 80% an den Unfallfolgen<br />
beteiligt ist, stellt diese keine Krankheit bzw. kein Gebrechen dar, wenn die bei einem<br />
72jährigen VN festgestellten erheblichen degenerativen Veränderungen der<br />
<strong>Rotatorenmanschette</strong> nach allgemeinem medizinischem Kenntnisstand dem normalen<br />
Verschleißzustand dieser Altersgruppe entsprechen (hier vom Sachverständigen bejaht)<br />
• OLG Celle, Urteil vom 20. 8. 2009 - 8 U 10/09<br />
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