Geriatriekonzept Berlin 2010 - Kompetenz-Centrum Geriatrie
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• Die Verflechtung der medizinischen mit den sozialen Problemen<br />
Hieraus ergeben sich Handlungsansätze, die sich grundlegend von den Strategien organzentrierter<br />
Medizin unterscheiden.<br />
3. Aufgaben des stationären geriatrischen Versorgungssystems<br />
Eine umfassende geriatrische Versorgung beinhaltet eine Reihe von Handlungsoptionen, die simultan<br />
in individueller Zusammenstellung für den einzelnen Patienten einzusetzen sind. Die<br />
klassische zeitliche bzw. phasenweise Trennung von akutmedizinischen, frührehabilitativen, rehabilitativen,<br />
präventiven und sozial flankierenden Maßnahmen ist für den geriatrischen Patienten<br />
wenig hilfreich, u. U. kontraproduktiv, unnötig kostensteigernd und sollte tunlichst vermieden<br />
werden.<br />
Zur geriatrischen Versorgung gehören:<br />
• akutmedizinische Versorgung/Akutgeriatrie<br />
• geriatrische Frührehabilitation<br />
• geriatrische Rehabilitation<br />
• Hilfsmittelversorgung, Anpassung von Kontextfaktoren<br />
• palliativmedizinische Versorgung<br />
• (sekundär, tertiär) präventive Maßnahmen<br />
• sozial flankierende Maßnahmen<br />
Ordnungspolitische Organisation von stationärer geriatrischer Versorgung<br />
Die geriatrische Versorgung kann im Rahmen eines Versorgungsauftrages nach § 109 SGB V als<br />
akute Krankenhausbehandlung mit akutgeriatrischer Behandlung und geriatrischer Frührehabilitation<br />
(„Akutgeriatrie“) erfolgen. Idealerweise erhält ein geriatrischer Patient so viel akutmedizinische<br />
Behandlung wie notwendig und angemessen und so viel geriatrische Frührehabilitation<br />
wie möglich. Die geriatrische Klinik ist dann im jeweiligen Landeskrankenhausplan mit ihren<br />
Krankenhausbetten und tagesklinischen Plätzen ausgewiesen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass<br />
bereits in der Akutphase einer Erkrankung eines alten Menschen eine spezifisch geriatrische Versorgung<br />
stattfindet. Bei Komplikationen im Behandlungsverlauf (z. B. akute Linksherzdekompensation<br />
oder Pneumonie) erfolgt eine akutgeriatrische/akutmedizinische Behandlung in der Regel<br />
ohne Verlegung des Patienten. Die Vergütung der geriatrischen Behandlung erfolgt im DRG-<br />
System, in dem zentral für das Fachgebiet die an umfassende Qualitätsvoraussetzungen geknüpfte<br />
geriatrische Komplexbehandlung (Prozeduren 8-550.0-2) steht.<br />
Die geriatrische Behandlung kann aber auch im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach § 111<br />
SGB V als geriatrische Rehabilitation nach akuter Krankenhausbehandlung erfolgen. Nach Abschluss<br />
der akuten Krankenhausbehandlungsphase erfolgt die Verlegung in eine geriatrische Rehabilitationsklinik.<br />
Bei akuten Komplikationen im Rehabilitationsverlauf kann eine Rückverlegung<br />
des Patienten zur Krankenhausbehandlung notwendig sein.<br />
Die geriatrische Versorgung erfolgt in <strong>Berlin</strong> nahezu ausschließlich als Krankenhausbehandlung<br />
mit Versorgungsauftrag nach § 109 SGB V. Die geriatrischen Betten bzw. tagesklinischen Plätze<br />
sind im Landeskrankenhausplan als internistische Subspezialität ausgewiesen. Es gibt zusätzlich<br />
eine einzige geriatrische Rehabilitationsklinik mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.<br />
Akutmedizinische Aufgaben in der <strong>Geriatrie</strong> („Akutgeriatrie“)<br />
Eine akut auftretende schwere Krankheit geriatrischer Patienten macht häufig eine stationäre<br />
Behandlung erforderlich. Steht ein bestimmtes medizinisches Problem im Vordergrund, das einer<br />
speziellen und nicht von der <strong>Geriatrie</strong> zu leistenden Intervention bedarf (z. B. durch die Unfallchirurgie<br />
bei Schenkelhalsfraktur oder im Herzkatheterlabor bei Herzinfarkt), führen die entsprechenden<br />
Fachdisziplinen die notwendige Behandlung durch, idealerweise in Abstimmung mit<br />
einem Geriater. In allen anderen Fällen ist die unmittelbare Aufnahme und Therapie in einer geriatrischen<br />
Klinik geboten, insbesondere wenn eine Gesundheitsstörung auf dem Hintergrund von<br />
Multimorbidität besteht. Um die Allokationsentscheidung fachkompetent treffen zu können,