Erasmus Folder - EU-Förderungen
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Mobilität<br />
ERASMUS umfasst<br />
folgende Maßnahmen<br />
Mobilität:<br />
Hochschulcharta<br />
Studienaufenthalte<br />
Studierendenpraktika<br />
Mobilität von Lehrpersonal<br />
und administrativem Personal<br />
Intensivsprachkurse<br />
Mobilität bei ERASMUS-<br />
Intensivprogrammen auf<br />
multilateraler Basis<br />
Multilaterale Projekte<br />
Multilaterale Netzwerke<br />
ERASMUS fördert Aufenthalte im europäischen Ausland für Studierende,<br />
Lehrende und administratives Personal im Hochschulbereich. Ferner fallen<br />
Intensivsprachkurse, die Mobilität bei ERASMUS-Intensivprogrammen<br />
auf multilateraler Basis sowie seit 2007 auch Auslandspraktika für<br />
Studierende unter die ERASMUS-Mobilität.<br />
An der ERASMUS-Mobilität können folgende Personen und<br />
Institutionen teilnehmen<br />
Studierende<br />
Hochschulpersonal<br />
Hochschuleinrichtungen<br />
des postsekundären Bereichs<br />
Hochschulcharta –<br />
die Rahmenbedingung für einen Studienaufenthalt<br />
Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>Erasmus</strong> University Charter, kurz<br />
<strong>EU</strong>C) bildet für Institutionen des postsekundären Bildungsbereichs die<br />
rechtliche Basis für die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Die Charta<br />
berechtigt die Einrichtung, Studierenden- und Personalmobilität, Mittel<br />
für die Organisation von Mobilität bei der Nationalagentur sowie Mittel<br />
für transnationale ERASMUS-Projekte bei der Europäischen Kommission<br />
zu beantragen.<br />
Die teilnahmeberechtigten Länder sind die Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die<br />
Türkei.<br />
Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>EU</strong>C) wird für die Dauer einer Programmgeneration<br />
(beispielsweise von 2007 bis 2013) verliehen, der<br />
Antrag auf eine <strong>EU</strong>C ist direkt bei der Exekutivagentur in der Europäischen<br />
Kommission in Brüssel zu stellen (jährlich per 1. November).<br />
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