Erasmus Folder - EU-Förderungen
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Studierendenpraktika<br />
ERASMUS bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich (Universitäten,<br />
Fachhochschul-Studiengänge, Pädagogische Hochschulen,<br />
Akademien des nicht-universitären Bereichs sowie sonstige postsekundäre<br />
Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, ein drei bis zwölf Monate<br />
dauerndes Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren.<br />
Dieses Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder<br />
Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert<br />
werden. (Ausgenommen davon sind Einrichtungen der Europäischen<br />
Union, z.B. Europäisches Parlament, sowie diplomatische Vertretungen<br />
des Heimatlands).<br />
Praktikumsaufenthalte basieren auf einem Praktikumsvertrag (Training<br />
Agreement) zwischen den Studierenden, der jeweiligen Entsendeeinrichtung<br />
und der Gastinstitution und müssen von der Heimatinstitution anerkannt<br />
werden.<br />
Dauer des Auslandsaufenthalts<br />
3 bis 12 Monate<br />
Voraussetzungen<br />
Der/Die Studierende muss ein Studium an einer teilnahmeberechtigten<br />
postsekundären Bildungseinrichtung in Österreich betreiben und über<br />
die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft<br />
eines teilnahmeberechtigten Landes verfügen.<br />
Fördersätze<br />
Studierendenpraktika werden von der Europäischen Union mit einem monatlichen<br />
Zuschuss gefördert. Eine aktuelle Auflistung der Zuschusshöhen<br />
ist auf der Website www.erasmus.at zu finden.<br />
Mobilität von Lehrpersonal (Lehraufenthalte)<br />
Lehrpersonal an Hochschulen hat die Möglichkeit zu einem geförderten<br />
Lehraufenthalt an einer Partnerinstitution. Der Aufenthalt muss mindestens<br />
5 Stunden Unterricht umfassen und kann maximal 6 Wochen dauern.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.erasmus.at<br />
bzw. vom Team der Nationalagentur Lebenslanges Lernen.<br />
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