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Positionspapier offener Vollzug

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3. Leistungsanforderungen an den offenen <strong>Vollzug</strong><br />

• Ermittlung der besonderen Stärken und Schwächen der einzelnen<br />

Eingewiesenen, Festlegung der diesbezüglich erforderlichen Massnahmen in<br />

der individuellen <strong>Vollzug</strong>splanung und kontrollierte Erprobung der individuellen<br />

Fortschritte der Eingewiesenen während des <strong>Vollzug</strong>es.<br />

• Aktive Beteiligung der Eingewiesenen an den oben genannten Massnahmen<br />

und Befähigung der Eingewiesenen zur Übernahme von Selbstverantwortung<br />

im <strong>Vollzug</strong>salltag und nach der Entlassung.<br />

• Vermeidung schädlicher Folgen des Freiheitsentzugs durch möglichst<br />

lebensnahe Bedingungen im <strong>Vollzug</strong>salltag und durch die Förderung der<br />

Kontakte der Eingewiesenen mit ihrem sozialen Netzwerk ausserhalb der<br />

Anstalt.<br />

• Strukturierte, laufende Überprüfung der Notwendigkeit, einzelne Eingewiesene<br />

allenfalls in eine geschlossene Abteilung oder Anstalt versetzen zu lassen.<br />

• Vorbereitung der Eingewiesenen auf ihre Entlassung in Zusammenarbeit mit<br />

der Bewährungshilfe oder anderer Fachdienste.<br />

• Implementierung der erforderlichen fluchthemmenden baulichen, technischen,<br />

organisatorischen und personellen Massnahmen sowie der<br />

entsprechenden Massnahmen zur Kontrolle der Anwesenheit der Eingewiesenen.<br />

4. Besondere Stärken des offenen <strong>Vollzug</strong>s<br />

• Er verfügt über ein hohes Potential zur Vermeidung von schädlichen Folgen<br />

des Freiheitsentzugs, zur Förderung der Integrationsfähigkeit der Eingewiesenen<br />

in die Gesellschaft und zur Entlassungsvorbereitung.<br />

• Er ist in der Lage, den individuellen Stärken und Schwächen der Eingewiesenen<br />

in hohem Masse Rechnung zu tragen und flexibel auf<br />

Veränderungen der Entwicklung der Eingewiesenen zu reagieren.<br />

• Er leistet damit einen erheblichen, langfristigen Beitrag zur Rückfallverminderung<br />

und schützt die Bevölkerung vor Kriminalität.<br />

5. Grenzen des offenen <strong>Vollzug</strong>s<br />

• Durch die Strukturen des offenen <strong>Vollzug</strong>s können Fluchten nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden.<br />

• Der offene <strong>Vollzug</strong> ist nicht in der Lage, die Öffentlichkeit während des<br />

<strong>Vollzug</strong>s umfassend vor Delinquenz zu schützen.

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