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Papiererzeugende Industrie Nordrhein - Tarifregister NRW

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Seite 1<br />

Tarifbereich/ Branche<br />

<strong>Papiererzeugende</strong> <strong>Industrie</strong> <strong>Nordrhein</strong> (ohne Wirtschaftsraum Düren)<br />

Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner<br />

Arbeitgeberverband der rheinisch-westfälischen papiererzeugenden <strong>Industrie</strong> e.V.,<br />

Adenauerallee 55, 53113 Bonn<br />

<strong>Industrie</strong>gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk <strong>Nordrhein</strong>,<br />

Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf<br />

Fachlicher Geltungsbereich<br />

Die Tarifverträge gelten für Betriebe der papiererzeugenden <strong>Industrie</strong>.<br />

Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.04.2011 - kündbar zum 31.12.2012<br />

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.12.2011 - kündbar zum 31.05.2013<br />

(einschl. Ausbildungsvergütung)<br />

Anzahl der Lohngruppen: 6<br />

Anzahl der Gehaltsgruppen: 14<br />

Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein<br />

Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja<br />

Für den Monat Dezember 2011 wird mit der Januarabrechnung 2012 eine Pauschale in Höhe<br />

von 70,00 € gezahlt. Auszubildende erhalten 35,00 €.<br />

Für extern ausgebildete Berufsanfänger, deren unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem 30.11.2011<br />

begann, beträgt der Tariflohn/-gehalt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen<br />

Lohn- und Gehaltssätze.<br />

Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden.<br />

Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen<br />

ab 01.12.2011 ab 01.01.2012 ab 01.01.2013<br />

Unterste Lohngruppe<br />

einfache oder leichte Arbeiten in den der Papiererzeugung angegliederten Abteilungen der Papierverarbeitung<br />

11,23 € 11,57 € 11,75 €<br />

einfache oder leichte Arbeiten in der Papiererzeugung<br />

11,55 € 11,90 € 12,09 €<br />

Einstieg nach Ausbildung<br />

Handwerker und gleichgestellte Fabrikationsarbeiter<br />

13,35 € 13,75 € 13,97 €<br />

Höchste Lohngruppe<br />

Qualifizierte Fabrikationsarbeiter und qualifizierte Handwerker<br />

14,33 € 14,76 € 15,00 €<br />

Vorarbeiter erhalten eine Zulage in Höhe von 10 %.<br />

Höhe der Monatsgehälter für Angestellte<br />

ab 01.12.2011 ab 01.01.2012 ab 01.01.2013<br />

Unterste Gehaltsgruppe<br />

Schematische Tätigkeiten, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist.<br />

1.735,00 € bis 2.318,00 € 1.787,00 € bis 2.388,00 € 1.816,00 € bis 2.426,00 €<br />

Einstieg nach Ausbildung<br />

www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -


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Einfache Tätigkeiten, die eine abgeschlossene kaufmännische bzw. technische Lehre, eine andere einschlägige<br />

Ausbildung oder durch mehrjährige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse voraussetzen.<br />

Anfangsgehalt 2.179,00 € 2.244,00 € 2.280,00 €<br />

nach Tätigkeitsjahren in der Gruppe<br />

nach 2 Jahren 2.355,00 € 2.426,00 € 2.465,00 €<br />

nach 4 Jahren 2.709,00 € 2.790,00 € 2.835,00 €<br />

Höchste Gehaltsgruppe<br />

Tätigkeiten, die verantwortlich und selbständig ausgeübt werden, mit Aufsichtsbefugnis verbunden sind oder<br />

spezielles Wissen erfordern.<br />

3.898,00 € bis 4.529,00 € 4.015,00 € bis 4.665,00 € 4.079,00 € bis 4.740,00 €<br />

Höhe der Monatsgehälter für Meister<br />

ab 01.12.2011 ab 01.01.2012 ab 01.01.2013<br />

Unterste Gehaltsgruppe<br />

Meister, denen in einem einfachen Aufgabenbereich außerhalb der Fertigung vorwiegend ungelernte<br />

Arbeitskräfte unterstellt sind.<br />

2.462,00 € bis 2.930,00 € 2.536,00 € bis 3.018,00 € 2.577,00 € bis 3.066,00 €<br />

Höchste Gehaltsgruppe<br />

Meister mit einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben- oder Aufsichtsbereich. Ihre Tätigkeit<br />

erfordert große Umsicht und setzt langjährige Berufserfahrung voraus. Ihnen sind in der Regel Meister<br />

anderer Gruppen unterstellt. Hierunter fallen neben dem Obermeister oder Oberwerkführer auch solche<br />

Meister in kleineren und mittleren Betrieben, die auf sich allein gestellt sind und somit eine besondere<br />

Verantwortung tragen.<br />

3.766,00 € bis 4.100,00 € 3.879,00 € bis 4.223,00 € 3.941,00 € bis 4.291,00 €<br />

Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />

ab 01.12.2011 ab 01.01.2012 ab 01.01.2013<br />

1. Ausbildungsjahr 776,00 € 799,00 € 812,00 €<br />

2. Ausbildungsjahr 828,00 € 853,00 € 867,00 €<br />

3. Ausbildungsjahr 882,00 € 908,00 € 923,00 €<br />

4. Ausbildungsjahr 983,00 € 1.012,00 € 1.028,00 €<br />

Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />

38 Stunden<br />

Urlaubsdauer<br />

30 Arbeitstage<br />

zusätzliches Urlaubsgeld ab 01.01.2011<br />

600,00 €<br />

Auszubildende erhalten 552,30 €.<br />

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />

Angestellte sowie gewerbl., kaufm. und techn. Auszubildende<br />

100 % eines Monatsverdienstes bzw. einer Ausbildungsvergütung<br />

gewerbliche Arbeitnehmer/-innen<br />

Arbeitnehmer der Lohngruppe V (s. Einstieg nach Ausbildung gewerbl. Arbeitnehmer) erhalten 89% der<br />

Gehaltsgruppe K/T 2 Endgehalt (s. Einstieg nach Ausbildung Angestellte). Das 13. Monatseinkommen der<br />

Arbeitnehmer/-innen der Lohngruppen I-IV und VI richtet sich nach der Relation dieser Lohngruppen zur<br />

Lohngruppe V (von 84,1% bis 107,4%). Ab dem 01.01.2003 erhöht sich der Anspruch um 79,80 € jährlich.<br />

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Vermögenswirksame Leistung<br />

478,57 € Arbeitgeberanteil jährlich<br />

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