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und Elektrizitätsunternehmen - Tarifgruppe RWE - Tarifregister NRW

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Seite 1<br />

Tarifbereich/ Branche<br />

Gas-, Wasser- <strong>und</strong> <strong>Elektrizitätsunternehmen</strong> - <strong>Tarifgruppe</strong> <strong>RWE</strong><br />

Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner<br />

Arbeitgeberverband von Gas-, Wasser- <strong>und</strong> Elektrizitätsunternehmungen e.V. (AGWE),<br />

Theaterstr. 3, 30159 Hannover<br />

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V., Max-Planck-Str. 37, 50858 Köln<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,<br />

Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf<br />

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk Nordrhein,<br />

Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf<br />

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen,<br />

Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum<br />

Fachlicher Geltungsbereich<br />

Die Tarifverträge gelten für Gas-, Wasser- <strong>und</strong> <strong>Elektrizitätsunternehmen</strong>.<br />

Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig in der Fassung ab 09.04.2009 - kündbar zum 31.12.2010<br />

Laufzeit des Vergütungstarifvertrages: gültig ab 01.01.2013 - kündbar zum 31.12.2014<br />

(einschl. Ausbildungsvergütung)<br />

Anzahl der Vergütungsgruppen: 16<br />

Differenzierung der Vergütungsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja<br />

Es wurden besondere Überleitungsvereinbarungen/Besitzstandsklauseln vereinbart. Die Vergütungs<strong>und</strong><br />

Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden.<br />

Arbeitnehmer/-innen <strong>und</strong> Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im März 2013<br />

<strong>und</strong> im Februar 2014 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 250,00 €.<br />

Die Basisvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmer/-innen <strong>und</strong> übernommene<br />

Ausgebildete wird für die Dauer von max. 24 vollen Kalendermonaten um 8 %<br />

(Starteingruppierung) abgesenkt.<br />

Höhe der Monatsvergütungen<br />

ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />

Unterste Vergütungsgruppe<br />

Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.<br />

1.679,00 € bis 1.948,00 € 1.709,00 € bis 1.982,00 €<br />

Tätigkeiten, die eine Einarbeitung im jeweiligen Aufgabengebiet erfordern.<br />

1.948,00 € bis 2.260,00 € 1.982,00 € bis 2.299,00 €<br />

Eckvergütung (Vergütungsgruppe B1/Basis)<br />

2.753,00 € 2.801,00 €<br />

Einstieg nach Ausbildung<br />

Tätigkeiten, für die Kenntnisse einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />

in einer einschlägigen Fachrichtung erforderlich sind oder Tätigkeiten, die durch die<br />

Anforderungen an betriebliche Qualifizierung bzw. praktische Erfahrungen den erworbenen<br />

beruflichen Kenntnissen <strong>und</strong> Fertigkeiten einer abgeschlossenen Ausbildung gleichwertig sind.<br />

(Verbleib in der Basisgruppe <strong>und</strong> den Erfahrungsstufen max. 3 Jahre)<br />

Basisgruppe 2.753,00 € 2.801,00 €<br />

Erfahrungsstufen<br />

www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -


Seite 2<br />

1 2.863,00 € 2.913,00 €<br />

2 2.973,00 € 3.025,00 €<br />

3 3.083,00 € 3.137,00 €<br />

4 3.193,00 € 3.249,00 €<br />

Höchste Vergütungsgruppe<br />

Tätigkeiten, die den Abschluss einer Fachhochschule/Hochschule oder eine vergleichbare Qualifikation<br />

in einer einschlägigen Fachrichtung erfordern <strong>und</strong> für die herausgehobene Spezialkenntnisse,<br />

Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen erforderlich sind. Diese Tätigkeit kann auch Personalführung<br />

beinhalten.<br />

5.258,00 € bis 5.994,00 € 5.350,00 € bis 6.099,00 €<br />

Höhe der Monatsvergütungen für Meister<br />

ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />

Unterste Vergütungsgruppe<br />

Tätigkeiten, für die eine Ausbildung als Meister oder gleichwertig in einer einschlägigen Fachrichtung<br />

erforderlich ist oder Tätigkeiten, die durch die Anforderungen an betriebliche Qualifizierung bzw.<br />

praktische Erfahrungen den erworbenen beruflichen Kenntnissen <strong>und</strong> Fertigkeiten eines Meisters<br />

gleichwertig sind, ggf. mit Personalführung.<br />

3.689,00 € bis 4.205,00 € 3.753,00 € bis 4.278,00 €<br />

Höchste Vergütungsgruppe<br />

Tätigkeiten, die neben einer abgeschlossenen Ausbildung zum Meister oder gleichwertig in einer<br />

einschlägigen Fachrichtung herausgehobene Spezialkenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

erforderlich <strong>und</strong> die eine besondere Eigenverantwortung erfordern. Diese Tätigkeit kann auch<br />

Personalführung beinhalten.<br />

4.370,00 € bis 4.982,00 € 4.447,00 € bis 5.070,00 €<br />

Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />

ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />

1. Ausbildungsjahr 716,00 € 728,00 €<br />

2. Ausbildungsjahr 826,00 € 840,00 €<br />

3. Ausbildungsjahr 936,00 € 952,00 €<br />

4. Ausbildungsjahr 1.046,00 € 1.064,00 €<br />

Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />

38 St<strong>und</strong>en<br />

Urlaubsdauer<br />

30 Arbeitstage<br />

zusätzliches Urlaubsgeld - nicht geregelt<br />

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />

im 1. Jahr 50 % einer Gr<strong>und</strong>vergütung<br />

ab 2. Jahr 100 % einer Gr<strong>und</strong>vergütung<br />

Sonderzuwendung<br />

Arbeitnehmer/-innen, die am 31.05. des Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen,<br />

erhalten ab 01.02.2013 einen Einmalbetrag in Höhe von 373,00 € <strong>und</strong> ab 01.02.2014 in Höhe<br />

von 380,00 €. Er wird entsprechend der jeweiligen linearen Erhöhung der Vergütungstabelle<br />

dynamisiert <strong>und</strong> spätestens im Juni ausgezahlt. Diese Regelung gilt nicht für Auszubildende.<br />

www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -


Seite 3<br />

Vermögenswirksame Leistung - nicht geregelt<br />

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