und Elektrizitätsunternehmen - Tarifgruppe RWE - Tarifregister NRW
und Elektrizitätsunternehmen - Tarifgruppe RWE - Tarifregister NRW
und Elektrizitätsunternehmen - Tarifgruppe RWE - Tarifregister NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 1<br />
Tarifbereich/ Branche<br />
Gas-, Wasser- <strong>und</strong> <strong>Elektrizitätsunternehmen</strong> - <strong>Tarifgruppe</strong> <strong>RWE</strong><br />
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner<br />
Arbeitgeberverband von Gas-, Wasser- <strong>und</strong> Elektrizitätsunternehmungen e.V. (AGWE),<br />
Theaterstr. 3, 30159 Hannover<br />
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V., Max-Planck-Str. 37, 50858 Köln<br />
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,<br />
Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf<br />
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk Nordrhein,<br />
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf<br />
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen,<br />
Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum<br />
Fachlicher Geltungsbereich<br />
Die Tarifverträge gelten für Gas-, Wasser- <strong>und</strong> <strong>Elektrizitätsunternehmen</strong>.<br />
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig in der Fassung ab 09.04.2009 - kündbar zum 31.12.2010<br />
Laufzeit des Vergütungstarifvertrages: gültig ab 01.01.2013 - kündbar zum 31.12.2014<br />
(einschl. Ausbildungsvergütung)<br />
Anzahl der Vergütungsgruppen: 16<br />
Differenzierung der Vergütungsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja<br />
Es wurden besondere Überleitungsvereinbarungen/Besitzstandsklauseln vereinbart. Die Vergütungs<strong>und</strong><br />
Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden.<br />
Arbeitnehmer/-innen <strong>und</strong> Auszubildende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im März 2013<br />
<strong>und</strong> im Februar 2014 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 250,00 €.<br />
Die Basisvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmer/-innen <strong>und</strong> übernommene<br />
Ausgebildete wird für die Dauer von max. 24 vollen Kalendermonaten um 8 %<br />
(Starteingruppierung) abgesenkt.<br />
Höhe der Monatsvergütungen<br />
ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />
Unterste Vergütungsgruppe<br />
Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.<br />
1.679,00 € bis 1.948,00 € 1.709,00 € bis 1.982,00 €<br />
Tätigkeiten, die eine Einarbeitung im jeweiligen Aufgabengebiet erfordern.<br />
1.948,00 € bis 2.260,00 € 1.982,00 € bis 2.299,00 €<br />
Eckvergütung (Vergütungsgruppe B1/Basis)<br />
2.753,00 € 2.801,00 €<br />
Einstieg nach Ausbildung<br />
Tätigkeiten, für die Kenntnisse einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />
in einer einschlägigen Fachrichtung erforderlich sind oder Tätigkeiten, die durch die<br />
Anforderungen an betriebliche Qualifizierung bzw. praktische Erfahrungen den erworbenen<br />
beruflichen Kenntnissen <strong>und</strong> Fertigkeiten einer abgeschlossenen Ausbildung gleichwertig sind.<br />
(Verbleib in der Basisgruppe <strong>und</strong> den Erfahrungsstufen max. 3 Jahre)<br />
Basisgruppe 2.753,00 € 2.801,00 €<br />
Erfahrungsstufen<br />
www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -
Seite 2<br />
1 2.863,00 € 2.913,00 €<br />
2 2.973,00 € 3.025,00 €<br />
3 3.083,00 € 3.137,00 €<br />
4 3.193,00 € 3.249,00 €<br />
Höchste Vergütungsgruppe<br />
Tätigkeiten, die den Abschluss einer Fachhochschule/Hochschule oder eine vergleichbare Qualifikation<br />
in einer einschlägigen Fachrichtung erfordern <strong>und</strong> für die herausgehobene Spezialkenntnisse,<br />
Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen erforderlich sind. Diese Tätigkeit kann auch Personalführung<br />
beinhalten.<br />
5.258,00 € bis 5.994,00 € 5.350,00 € bis 6.099,00 €<br />
Höhe der Monatsvergütungen für Meister<br />
ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />
Unterste Vergütungsgruppe<br />
Tätigkeiten, für die eine Ausbildung als Meister oder gleichwertig in einer einschlägigen Fachrichtung<br />
erforderlich ist oder Tätigkeiten, die durch die Anforderungen an betriebliche Qualifizierung bzw.<br />
praktische Erfahrungen den erworbenen beruflichen Kenntnissen <strong>und</strong> Fertigkeiten eines Meisters<br />
gleichwertig sind, ggf. mit Personalführung.<br />
3.689,00 € bis 4.205,00 € 3.753,00 € bis 4.278,00 €<br />
Höchste Vergütungsgruppe<br />
Tätigkeiten, die neben einer abgeschlossenen Ausbildung zum Meister oder gleichwertig in einer<br />
einschlägigen Fachrichtung herausgehobene Spezialkenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
erforderlich <strong>und</strong> die eine besondere Eigenverantwortung erfordern. Diese Tätigkeit kann auch<br />
Personalführung beinhalten.<br />
4.370,00 € bis 4.982,00 € 4.447,00 € bis 5.070,00 €<br />
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />
ab 01.02.2013 ab 01.02.2014<br />
1. Ausbildungsjahr 716,00 € 728,00 €<br />
2. Ausbildungsjahr 826,00 € 840,00 €<br />
3. Ausbildungsjahr 936,00 € 952,00 €<br />
4. Ausbildungsjahr 1.046,00 € 1.064,00 €<br />
Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />
38 St<strong>und</strong>en<br />
Urlaubsdauer<br />
30 Arbeitstage<br />
zusätzliches Urlaubsgeld - nicht geregelt<br />
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />
im 1. Jahr 50 % einer Gr<strong>und</strong>vergütung<br />
ab 2. Jahr 100 % einer Gr<strong>und</strong>vergütung<br />
Sonderzuwendung<br />
Arbeitnehmer/-innen, die am 31.05. des Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen,<br />
erhalten ab 01.02.2013 einen Einmalbetrag in Höhe von 373,00 € <strong>und</strong> ab 01.02.2014 in Höhe<br />
von 380,00 €. Er wird entsprechend der jeweiligen linearen Erhöhung der Vergütungstabelle<br />
dynamisiert <strong>und</strong> spätestens im Juni ausgezahlt. Diese Regelung gilt nicht für Auszubildende.<br />
www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -
Seite 3<br />
Vermögenswirksame Leistung - nicht geregelt<br />
www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -