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Individueller Hilfebedarf - beim Dachverband der Steirischen ...

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Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

I H B<br />

<strong>Individueller</strong> <strong>Hilfebedarf</strong><br />

- Modellpräsentation


Prinzipien <strong>der</strong> <strong>Steirischen</strong><br />

Sozialplanung<br />

• Normalisierung <strong>der</strong> Lebensbedingungen<br />

• Ausgleich von schädigungsbedingten Beeinträchtigungen<br />

- durch Hilfe zur Existenzsicherung<br />

- Selbstbestimmung<br />

- altersangemessenen Zugang zu den verschiedenen<br />

Lebensbereichen wie Familie, Erziehungs- und<br />

Bildungswesen, Arbeit und Beschäftigung,<br />

Gesundheitsversorgung sowie Kultur und Freizeit<br />

• Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Prinzipien des <strong>Steirischen</strong><br />

• Präventivprinzip<br />

• Subsidiaritätsprinzip<br />

• Kooperationsprinzip<br />

• Solidaritätsprinzip<br />

• Emanzipationsprinzip<br />

• Partizipationsprinzip<br />

• Integrationsprinzip<br />

• Serviceprinzip<br />

• Wirtschaftlichkeitsprinzip<br />

Sozialplans 1988<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Kulturwandel in <strong>der</strong> <strong>Steirischen</strong><br />

Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />

• Vom Kausalitätsprinzip zum<br />

Finalitätsprinzip<br />

• Vom „Fernhalten <strong>der</strong> AntragstellerInnen“<br />

zur Dienstleistung für AntragstellerInnen<br />

• Von <strong>der</strong> Bevormundung zur<br />

Selbstbestimmung und zur Ernstnahme<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Modellvorschlag<br />

• Antragstellung<br />

• die Rolle des/r SachbearbeiterIn<br />

• das Verfahren zur Feststellung des Individuellen<br />

<strong>Hilfebedarf</strong>s<br />

• Finanzierung<br />

• Planbarkeit <strong>der</strong> notwendigen Dienstleistungen<br />

• Projekterprobung<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Die Antragstellung<br />

• Wie bisher über die Gemeinde an die<br />

Bezirkshauptmannschaft<br />

• One Stop Prinzip<br />

• verstärkte Orientierung an den Bedürfnissen<br />

<strong>der</strong> KundInnen<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Die Rolle des/r SachbearbeiterIn<br />

• Zuständigkeit für das Verfahren<br />

• Leistungszukauf „Ermittlung individuellen<br />

<strong>Hilfebedarf</strong>s“<br />

• Rahmenverträge mit Trägern, die diese<br />

Dienstleistung anbieten<br />

• Beschei<strong>der</strong>stellung<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Das Verfahren zur Feststellung<br />

individuellen <strong>Hilfebedarf</strong>s<br />

• Mit Erreichen des Erwachsenenalters<br />

• regelmäßige Überprüfungen (1x/Jahr)<br />

• 5 Phasen:<br />

- Phase 1: Planung und Vorbereitung<br />

- Phase 2: Darstellung <strong>der</strong> Persönlichkeit des/r<br />

AntragstellerIn und seiner/ihrer individuellen Wünsche<br />

- Phase 3: Auswertung <strong>der</strong> Ergebnisse und Einleitung des<br />

Planungsprozesses<br />

- Phase 4: Festlegung <strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

- Phase 5: Evaluierung<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Finanzierung<br />

• Zusätzliche Kosten für das Verfahren<br />

• Kostenaufteilung nach Aufteilungsschlüssel<br />

• Gewinn:<br />

- hohe Zufriedenheit <strong>der</strong> AntragstellerInnen<br />

- maßgeschnei<strong>der</strong>te Leistungszuerkennung<br />

vermeidet Überversorgung<br />

- (Mit-)Verantwortung <strong>der</strong> AntragstellerInnen für<br />

erfolgreiche Umsetzung<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Planbarkeit<br />

• Bedarfsdeckung ist anzustreben<br />

• Planungsprozesse auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bezirke<br />

- unter Einbindung <strong>der</strong> Träger<br />

- jährlich<br />

• Ziele<br />

- Steuerungsmöglichkeiten zu entwickeln<br />

- Daten für Budgetplanung gewinnen<br />

- Vereinbarungen zwischen BHs und Trägern<br />

herstellen zu können<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Projekterprobung<br />

• Flächendeckende Einführung bedarf intensiver<br />

Vorbereitung<br />

• zwei ausgewählte Regionen (Stadt - Land)<br />

• Auftrag:<br />

- Entwicklung eines Schulungskonzepts<br />

- Ausformulierung von Rahmenbedingungen (für Verträge)<br />

- Einschulung für Träger<br />

- Erstellung eines Handbuchs<br />

- Berechnung von Kosten für das Verfahren<br />

- Entwicklung eines Planungsverfahrens<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

IHB - Gruppe an das Modell<br />

• Das neue Verfahren muß dem Ziel des Sozialplans für<br />

Dienstleistungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung entsprechend <strong>der</strong>en<br />

Bedürfnisse in ihrer jeweiligen Lebenssituation klären und feststellen<br />

können. Darauf aufbauend muß das Verfahren Voraussetzungen für<br />

die Befriedigung dieser Bedürfnisse schaffen.<br />

• Die Würde und die Möglichkeit zur Selbstbestimmung <strong>der</strong><br />

AntragstellerInnen müssen gewahrt werden.<br />

• Leistungen sollen individuell zuerkannt werden. Ansprüche auf<br />

Leistungen sollen wie im bisherigen Modell erhalten bleiben.<br />

• Eine zweckentsprechende Verwendung <strong>der</strong> eingesetzten Mittel muß<br />

sichergestellt werden.<br />

• Die Übertragbarkeit des Verfahrens für an<strong>der</strong>e Gesetze (JWG, SHG)<br />

soll auch geprüft werden.<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> IHB - Gruppe<br />

an die Modalitäten d. Verfahrens<br />

• Das Verfahren muß folgende Phasen beinhalten:<br />

Antragsphase, Ermittlungsphase, Entscheidung, Überprüfung<br />

• Die Zuständigkeit für das Verfahren muß bei den<br />

Bezirksverwaltungsbehörden liegen.<br />

• In beson<strong>der</strong>en Fällen muß die Ermittlungsphase auch die Erprobung<br />

von Dienstleistungen beinhalten. Der Zukauf solcher Leistungen muß<br />

möglich sein.<br />

• Für die Entscheidungsfindung (Beratung, Verhandlung) müssen Zeit<br />

und Geld investiert werden.<br />

• Das Verfahren muß beschleunigt werden. Zeiträume bis zu einem<br />

halben Jahr sind zu lang. Weiters muß geklärt werden, ob<br />

Hilfeleistungen in Form von voller Kostenübernahme bzw. in Form<br />

von Zuschüssen gewährt wird.<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Operative Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

IHB - Gruppe an das Verfahren<br />

• Die Leistungsbeschreibung muß überprüfbare Ziele beinhalten. Die<br />

FASW muß allgemeine Qualitätsstandards <strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

überprüfen, die individuellen Ziele müssen in einer Art und Weise<br />

geprüft werden, die das Recht auf Selbstbestimmung <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />

DienstleistungsbezieherInnen nicht verletzt.<br />

• Zwischen behin<strong>der</strong>ter AntragstellerIn und Dienstleister ist eine<br />

Abstimmung zwischen Bedürfnis und Dienstleistung herzustellen.<br />

• Die Leistungen müssen in bestimmten Einrichtungen differenziert<br />

zuerkannt werden.<br />

• Die Problematik <strong>der</strong> Schnittstellen ist mit zu bedenken.<br />

• Die Verwaltung muß einfach sein.<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Zu klärende Fragen 1<br />

(ExpertInnengruppe)<br />

• Leistungszukauf Ermittlung IHB:<br />

- Frage <strong>der</strong> Unabhängigkeit <strong>der</strong> ExpertInnen ist zu klären<br />

- Die Frage des Leistungszukaufs ist zu klären; Modell des<br />

Leistungszukaufs unabhängiger Sachverständiger bietet<br />

sich an.<br />

- Die Kosten für das Verfahren müßten Verfahrenskosten<br />

des Landes sein = Zuständigkeit des Landes<br />

- Das Ergebnis des Verfahrens muß in Leistungen (mit<br />

überprüfbaren Zielvorgaben) zuerkannt werden (nicht an<br />

einen bestimmten Träger gebunden)<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Zu klärende Fragen 2<br />

(ExpertInnengruppe)<br />

• Das Verfahren:<br />

- Unterstützung durch „peer councelling“ ist von Vorteil<br />

- Die Ermittlung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Betroffenen muß<br />

sichergestellt werden<br />

• Ermittlung von Planungsgrundlagen:<br />

- Anstatt Planung sollte <strong>der</strong> Begriff „regionalisierte<br />

Bedarfsfeststellung“ verwendet werden<br />

- Geeignete Planungsregionen einrichten<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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Zu klärende Fragen 3<br />

(ExpertInnengruppe)<br />

• Erprobung<br />

- Der Erfolg hängt von <strong>der</strong> Bewußtseinsverän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Beteiligten ab; gute Einschulung und Begleitung<br />

notwendig<br />

- In <strong>der</strong> Erprobungszeit teilweise gesetzliche Festlegungen<br />

„aufmachen“<br />

- mögliche Eingrenzung für die Erprobung überlegen<br />

Steirische Behin<strong>der</strong>tenhilfe - <strong>Dachverband</strong><br />

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