Begründung zum B-Plan Nr. AM-32.pdf - Gemeinde Schwalmtal
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong><br />
Kreis Viersen<br />
Regierungsbezirk Düsseldorf<br />
<strong>Begründung</strong><br />
<strong>zum</strong> Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32<br />
„Rüsgen“<br />
Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Lage des <strong>Plan</strong>gebietes.......................................................................Seite 3<br />
2. Anlass der Aufstellung........................................................................Seite 3<br />
3. Ziel des Flächennutzungsplanes........................................................Seite 3<br />
4. Beschreibung der vorh. Nutzungssituation.........................................Seite 3<br />
5. <strong>Plan</strong>ungsmaßnahmen.........................................................................Seite 3<br />
6. Art der baulichen Nutzung..................................................................Seite 4<br />
7. Maß der baulichen Nutzung...............................................................Seite 4<br />
8. Höhenlage der baulichen Anlagen......................................................Seite 5<br />
9. Zu bebauende Flächen und Bauweise...............................................Seite 5<br />
10.Terrassenüberdachungen und Wintergärten......................................Seite 5<br />
11. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen...............................................Seite 6<br />
12.Grundwasser.......................................................................................Seite 6<br />
13.Erschließung.......................................................................................Seite 6<br />
14.Ver- und Entsorgung...........................................................................Seite 6<br />
15.Lärmimmission....................................................................................Seite 7<br />
16.Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen...................................................Seite 8<br />
17.Gutachten und Beiträge......................................................................Seite 9<br />
18.Verfahrensvermerke...........................................................................Seite 10<br />
Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />
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1. Lage des <strong>Plan</strong>gebietes<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes <strong>AM</strong> / 32 liegt westlich außerhalb der Ortslage von Waldniel<br />
an der Roermonder Straße, K9, Richtung Amern. Das Gebiet ist begrenzt durch die<br />
Straße Rüsgen im Osten, einer Breite von ca. 125 m Richtung Westen, der Roermonder<br />
Straße, K9, im Süden und der vorh. Bebauung Richtung Norden. Das Gebiet umfasst eine<br />
Fläche von ca. 0,8 ha.<br />
2. Anlass der Aufstellung<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> hat 19. Juni 2007 für den o.g. Bereich die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32 „Rüsgen“ – <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong> soll eine Fläche zwischen der Kreisstraße 9 und der vorhandenen Bebauungen<br />
der Straße „Rüsgen“ geordnet und planungsrechtlich für die Nutzung als Wohngebiet<br />
gesichert werden. Es ist die letzte Fläche in einem übergreifenden Gebiet von<br />
Wohnbauflächen im Bereich Rüsgen Süd, für die eine Konkretisierung der Flächennutzungsplanung<br />
bislang fehlt.<br />
3. Ziel des Flächennutzungsplanes<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, der am 30. Juni 2006 Rechtskraft<br />
erlangt hat, stellt den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Wohnbaufläche“<br />
dar.<br />
4. Beschreibung der vorhandenen Nutzungssituation<br />
Das Untersuchungsgebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Umringsbebauung<br />
besteht vorwiegend aus einer lockeren Wohnbebauung mit 1 - 2 geschossigen<br />
Einfamilienhäusern.<br />
Etwa mittig durch das <strong>Plan</strong>gebiet verläuft ein ca. 2,5 - 3,0 m breiter Weg, der eine etwas<br />
tieferliegende Ackerfläche von einer beweideten Grünlandfläche trennt. An der südlichen<br />
<strong>Plan</strong>gebietsgrenze befindet sich entlang der <strong>Plan</strong>gebietsgrenze eine ca. 2 m breite und<br />
3,5 m hohe geschnittene Hainbuchenhecke, deren Wurzelstöcke im öffentlichen Straßenraum<br />
der K 9 liegen. Im nordöstlichen <strong>Plan</strong>gebiet existiert ein aufgelassener Garten, der<br />
überwiegend mit Brennnessel- und Brombeerbeständen bewachsen ist. Nördlich der<br />
Grünlandfläche im nordwestlichen <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich eine aktuell als private<br />
Gartenfläche genutzte Fläche.<br />
5. <strong>Plan</strong>ungsmaßnahmen<br />
Im Rahmen der Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung für diesen Bereich, in Verbindung<br />
mit der Nachfrage nach Baulandflächen zur Wohnnutzung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong>, soll im <strong>Plan</strong>gebiet ein Wohngebiet entwickelt werden.<br />
Ziel der <strong>Plan</strong>ung ist, hier in Arrondierung der vorhandenen umliegenden Nutzungs- und<br />
Baustruktur ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu entwickeln.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
Die unmittelbare Umgebung des <strong>Plan</strong>gebietes weist sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser<br />
in offener Bauform auf. Unter der Berücksichtigung der räumlichen Gliederung der<br />
Ortsrandlage und in Anlehnung an die bestehende Bebauung der angrenzenden Siedlungsteile<br />
sind ein- und zweigeschossige Wohngebäude in Einzel- und Doppelhausbauweise<br />
vorgesehen.<br />
Die <strong>Plan</strong>ungsmaßnahme entwickelt sich aus dem geltenden Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong> und umfasst einen Bereich, der dem Wohnen vorbehalten ist. Der<br />
Siedlungsraum Rüsgen ist weitgehend bebaut. Das Projekt einer Eigenheimbebauung fügt<br />
sich somit in die gegebene Bau- und Nutzungsstruktur ein.<br />
6. Art der baulichen Nutzung<br />
Für die direkt angrenzenden Bereiche und Siedlungsteile ist die Wohnnutzung bestimmend.<br />
Der Entwurf <strong>zum</strong> Bebauungsplan Am / 32 setzt als Art der baulichen Nutzung entsprechend<br />
der Darstellung im Flächennutzungsplan und aufgrund der gegebenen und beabsichtigten<br />
Bau- und Nutzungsstruktur für das <strong>Plan</strong>gebiet gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest.<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO werden die in § 4 Abs. 3 Ziffer 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise<br />
zulässigen Nutzungen per Textfestsetzung ausgeschlossen, um so die Entwicklung<br />
einer ausschließlichen Wohnnutzungsstruktur in Ergänzung der angrenzenden vorhandenen<br />
Wohngebäudestruktur fortzuentwickeln und um somit gleichzeitig unnötige Störwirkungen<br />
innerhalb der bisher ruhigen Wohninnenbereichslage zu vermeiden.<br />
7. Höhenlage der baulichen Anlagen<br />
Die Trauf- und Firsthöhen sind in der <strong>Plan</strong>zeichnung als Höchstmaße festgesetzt. Als<br />
Traufhöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an den Vorgarten<br />
angrenzt und dem Schnittpunkt der Außenfläche der Wand mit der äußeren Dachhaut.<br />
Als Firsthöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an<br />
den Vorgarten angrenzt und dem obersten Gebäudeabschluss. Der Bezugspunkt ist dabei<br />
jeweils die gemittelte Höhe der Straße an der gebäudeseitigen Straßenbegrenzungslinie<br />
zwischen den Schnittpunkten der Verlängerung der Seitenwände des Gebäudes mit der<br />
Straßenbegrenzungslinie.<br />
Die Sockelhöhen sind in der <strong>Plan</strong>zeichnung als Mindes- und Höchstmaße festgesetzt. Als<br />
Sockelhöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an den<br />
Vorgarten angrenzt und der EFH (Fertig-Fußboden-Höhe). Der Bezugspunkt ist dabei jeweils<br />
die gemittelte Höhe der Straße an der gebäudeseitigen Straßenbegrenzungslinie<br />
zwischen den Schnittpunkten der Verlängerung der Seitenwände des Gebäudes mit der<br />
Straßenbegrenzungslinie.<br />
Im Baufeld an der Straße „Rüsgen“ wird eine Traufhöhe von max. 4,5 m festgesetzt um<br />
eine höhenmäßig einheitliche Bebauung zu der vorhandenen Bebauung auf der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite zu erreichen. Die Traufhöhe in den Baufeldern entlang der<br />
neuen Stichstraße wird auf 6,5 m festgesetzt, da die unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet an-<br />
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grenzende Scheune auf dem Flurstück 258 als auch das Wohngebäude <strong>Nr</strong>. 16 auf dem<br />
Flurstück 74 diese Traufhöhen aufweisen. Somit wird für die geplante Bebauung an der<br />
neuen Stichstraße ebenfalls eine höhenmäßige Einheit zur vorhandenen Bebauung nördlich<br />
der neuen Stichstraße erreicht.<br />
8. Maß der baulichen Nutzung<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse auf<br />
maximal zwei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt.<br />
Diese gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO als Obergrenze festgesetzte Grundflächenzahl sichert<br />
bei zu erwarteten Grundstücksgrößen im Mittel von 300 m² bis 350 m² in ihrer Ausnutzung<br />
den heutigen Wohnbedürfnissen angepassten Anteil der Bebaubarkeit in einem ausreichenden<br />
Verhältnis zur verbleibenden Grundstücksfreifläche. In Verbindung mit den zu bebauenden<br />
Flächen und der festgesetzten Grundflächenzahl wird ein ausgewogenes Verhältnis<br />
der Bebaubarkeit und dem Garten- und Freiflächenanteil erreicht. Somit entsteht in<br />
Anlehnung an die bestehende Randbebauung ein in sich aufgelockertes Wohnquartier.<br />
9. Zu bebauende Flächen und Bauweise<br />
Unter Berücksichtigung der räumlichen Gliederung der Ortsrandlage und in Anlehnung an<br />
die bestehende Bebauung der angrenzenden Wohnsiedlungsteile sind Vorhaben des Eigenheimbaus<br />
geplant.<br />
Die gewählte offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) orientiert sich an den vorherrschend<br />
prägenden Bauweisenstrukturen der angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche und<br />
berücksichtigt in Randlage durch die offene Bauform den Übergang in die freie Landschaft.<br />
Vor- und Rücksprünge der Baukörper sind innerhalb der festgesetzten Baugrenzen<br />
möglich. Die Anordnung und Dimensionierung der zu bebauenden Flächen sichert die Einhaltung<br />
der Baufluchten einschließlich des Bauvolumens in Bezug auf die gewählte Nutzungsdichte<br />
Freiraum / Baukörper, um so eine <strong>zum</strong> Erschließungssystem hin orientierte, in<br />
sich streng konzipierte, den Straßenraum betonende Neubebauung zu erreichen. Die so<br />
vorgegebene Stellung der Gebäude sichert nach Süden und Westen ausgerichtete nicht<br />
zu bebauende Freiflächen (Gärten) und schafft so für die künftigen Bewohner ein offenes<br />
Wohnen mit ausgewogenen Gartenanteilen. Die dadurch optisch zusammenhängenden<br />
und ineinander übergreifenden Gartenflächen tragen zur Prägung einer besonderen Identität<br />
eines durchgrünten Wohnquartiers bei.<br />
10. Terrassenüberdachungen und Wintergärten<br />
Die jeweils gartenseitigen Baugrenzen dürfen durch Wintergärten und Terrassendächer<br />
um maximal 3,0 m überschritten werden. Dies gilt auch für die Terrassen abschirmende<br />
Mauern.<br />
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11. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen<br />
Um städtebaulich negative Auswirkungen von nachträglichen Verdichtungen in den Randund<br />
ruhigen Innenbereichslagen des <strong>Plan</strong>gebietes - z. B. durch einen erhöhten Stellplatzbedarf<br />
in den reduziert auszubauenden Wohnstraßen bzw. in den Gartenbereichen - zu<br />
vermeiden, wird die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude (Einzel – und/oder Doppelhaushälfte)<br />
auf zwei Wohnungen begrenzt.<br />
12. Grundwasser<br />
Wasserrechtliche Schutzausweisungen bestehen für den Bereich des <strong>Plan</strong>ungsgebietes<br />
nicht. Oberflächennahe Grundwasserflurabstände (d.h. < 2 dm unter Flur) liegen nicht vor.<br />
Gemäß Bodengutachten lag der Grundwasserstand für die drei Bohrstellen östlich des Erschließungsweges<br />
am 29.07.2010 bei 3,60 m bis 4,20 m unter Geländeoberfläche, was<br />
einen mittlerem Grundwasserstand (bezogen auf die Messung am 29.07.2010) von ~<br />
49,60 m ü. NHN bedeutet. Im Bereich der westlich liegenden Grünlandflächen wurde bei<br />
der Messung kein Grund- oder Schichtwasser angetroffen.<br />
13. Erschließung<br />
Die verkehrliche Erschließung des <strong>Plan</strong>gebietes erfolgt von der vorhandenen Straße „Roermonder<br />
Straße, K9“ über eine öffentliche Wohnstichstraße mit einer ca. 35 m vor Ende<br />
beginnenden Wendemöglichkeit. Für diese geplante öffentliche Erschließung sind ausreichend<br />
dimensionierte und entsprechend festgesetzte öffentliche Verkehrsflächen dargestellt.<br />
Durch den beabsichtigten verkehrsberuhigten Wohnstraßenausbau wird der Verkehrsablauf<br />
der Wohnfunktion angepasst, so dass die Verkehrssicherheit, insbesondere die der<br />
Kinder, erhöht wird. Entsprechend dem vorgesehenen Ausbau sind die öffentlichen Verkehrsflächen<br />
als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.<br />
Die platzartig aufgeweitete Verkehrsfläche dient dem Wenden, insbesondere für Ver- und<br />
Entsorgungsfahrzeuge. Ebenso bietet sie Platz für vier öffentliche Stellplätze.<br />
14. Ver- und Entsorgung<br />
Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ver- und Entsorgung des <strong>Plan</strong>bereichs wird<br />
durch Anschluss an das vorhandene Kanal- und Leitungsnetz in der „Roermonder Straße,<br />
K9“ und in der Straße „Rüsgen“ sichergestellt.<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über einen Schmutzwasserkanal dem vorhandenen<br />
Kanal in der „Roermonder Straße, K9“ zugeführt.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser der Straße wird über einen Regenwasserkanal dem<br />
vorhandenen Regenwasserkanal in der „Roermonder Straße, K9“ zugeführt. Das anfallende<br />
Niederschlagswasser der privaten Grundstücke wird durch ortsnahe Versickerung auf<br />
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den privaten Grundstücken wieder dem Grundwasser zugeführt. Ein entsprechendes Gutachten<br />
über die Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens liegt vor.<br />
Für die Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Bebauungsplan ausreichend dimensionierte<br />
öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, so dass den jeweiligen Leitungsträgern Trassen<br />
innerhalb dieser Flächen zur Verfügung stehen.<br />
15. Lärmimmission<br />
Das Bebauungsplangebiet wird durch Immissionen des Verkehrs der K9 belastet. Die<br />
schalltechnische Untersuchung des Büros Bernd Driesen, Krefeld, kommt zu folgenden<br />
Ergebnissen:<br />
– Der schalltechnische Orientierungswert für WA-Gebiete der DIN 18005 von tagsüber<br />
55 dB(A) wird bei freier Schallausbreitung in weiten Teilen des Bebauungsplangebietes<br />
überschritten.<br />
– Der Orientierungswert für die Nacht von 45 dB (A) wird im gesamten <strong>Plan</strong>gebiet<br />
überschritten, weshalb Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich werden.<br />
– Bei freier Schallausbreitung ergeben sich in einem ca. 50 m breiten Streifen parallel<br />
zur K9 die Lärmpegelbereiche IV und III nach DIN 4109.<br />
– Zur Einhaltung eines Zielwertes von 55 dB (A) Beurteilungspegel am Tag für die<br />
ebenerdigen Außenwohn- und Gartenbereiche wird im Zusammenhang mit den geplanten<br />
Gebäudekörpern eine 3 m hohe Lärmschutzwand erforderlich.<br />
– darüber hinaus werden für die nicht abgeschirmten Obergeschosse ergänzende<br />
bauliche Lärmminderungsmaßnahmen in Form schalldämmender Außenbauteile<br />
notwendig.<br />
Das vorliegende Schallgutachten gibt Empfehlungen zu aktiven und passiven Lärmminderungen<br />
im <strong>Plan</strong>gebiet. Zur Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes in den<br />
Garten- und Außenwohnbereichen, also der Einhaltung eines Orientierungswertes von 55<br />
dB(A) in 2 m Höhe über <strong>Plan</strong>gelände wird die Errichtung einer 3 m hohen Lärmschutzwand<br />
erforderlich.<br />
Die Lärmschutzwand wird daher im Bebauungsplan als aktive Lärmminderungsmaßnahme<br />
festgesetzt. Die Lärmschutzwand an der Busbucht der K 9 wird <strong>zum</strong> Schutz der vorh.<br />
Hainbuchenhecke um 1,0 m parallel zur Straßengrenze versetzt. Abschließende Festlegungen<br />
<strong>zum</strong> Bau der Lärmschutzwände werden noch im weiteren Verfahren festgelegt.<br />
Da die Lärmschutzwand <strong>zum</strong> Schutz der ebenerdigen Garten- und Außenwohnbereiche<br />
sowie der Erdgeschossbereiche ausgelegt ist, sind die oberen Geschossebenen, die<br />
straßenseitigen Hausgiebel sowie die Eingangsbereiche entlang der Erschließungsstraße<br />
(aufgrund der Lücke in der aktiven Lärmschutzmaßnahme) durch weitere passive Lärmminderungsmaßnahmen<br />
zu schützen.<br />
Zusätzlich werden im Bebauungsplan daher die Lärmpegelbereiche III und IV nach DIN<br />
4109 dargestellt.<br />
Diese Festsetzungen sind daher als Verminderungsmaßnahme anzusehen. Im Hinblick<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind bei Umsetzung der Maßnahmen nur Auswirkungen<br />
geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
Mit dem Baugebiet einher geht eine Zunahme des Anliegerverkehrs, mit dem eine Zunahme<br />
der betriebsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden ist. Von erheblichen<br />
Belastungen ist jedoch aufgrund der Größe des geplanten Baugebiets nicht auszugehen,<br />
so dass sich die bestehende Situation nur geringfügig verändern wird.<br />
Durch den verkehrsberuhigten Ausbau der Erschließungsstraße kommt es zu einer Neugliederung<br />
der Wohn- und Wohnumfeldfunktion des Siedlungsrandbereiches. Erhebliche<br />
Auswirkungen auf das Erholungspotential sind daher nicht zu erwarten.<br />
Aus den unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ergeben<br />
sich die mit einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft einhergehenden unvermeidlichen<br />
Immissionen durch bspw. Lärm von landwirtschaftlichen Maschinen oder Staub. Die Beeinträchtigungen<br />
hierdurch werden jedoch durch die Festsetzung eines 6,0 m breiten<br />
Pflanzstreifens an der Westgrenze des <strong>Plan</strong>gebietes reduziert werden.<br />
16. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben bei einem Eingriffsvorhaben<br />
i.d.R. unvermeidbare, erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.<br />
Mittels Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die verbliebenen funktionalen Verluste<br />
ausgeglichen oder durch gleichwertige und ebenfalls raumbedeutsame ökologische<br />
Funktionen ersetzt werden.<br />
Folgende Ausgleichsmaßnahmen werden vorgesehen:<br />
Innerhalb des B-<strong>Plan</strong>gebietes<br />
Festsetzung einer Pflanzbindung im Bebauungsplan auf einem 6 m breiten Streifen entlang<br />
der westlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenze sowie eines ca. 3 m breiten Teilbereiches entlang<br />
der südlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenze zur Anlage einer flächigen Gehölzpflanzung zur Eingrünung<br />
der Wohngebietsflächen und landschaftlichen Einbindung im Übergang zur Grünlandfläche<br />
Außerhalb des B-<strong>Plan</strong>gebietes<br />
Aufforstung einer ackerbaulich genutzten Fläche zur Kompensation von Gehölzverlusten<br />
sowie Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und des Wasserhaushaltes infolge von<br />
Versiegelungen. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt auf einer Fläche in der Gemarkung<br />
Amern, Flur 3, Flurstück 39. Eigentümer ist Herr Hubert Wetzels, Gladbacher Str. 10<br />
in 41366 <strong>Schwalmtal</strong>. Die Fläche besitzt laut Grundbuch eine Flächengröße von 1.810 m².<br />
Trotz dieser Ausgleichsmaßnahmen verbleibt ein Kompensationsdefizit von 179 Wertepunkten<br />
die als geringfügiges Defizit übrig bleiben.<br />
Dieses geringfügige Defizit wird auf Flächen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> kompensiert.<br />
Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />
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17. Gutachten und Beiträge<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
Folgende Gutachten und Beiträge sind Bestandteil dieser <strong>Begründung</strong>:<br />
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bearbeiter : Andreas Hermanns Landschaftsarchitektur<br />
/ Umweltplanung, Landschaftsarchitekt AKNW, Sohlweg 59,<br />
41372 Niederkrüchten<br />
• Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, Bearbeiter : Andreas Hermanns Landschaftsarchitektur<br />
/ Umweltplanung, Landschaftsarchitekt AKNW, Sohlweg 59, 41372 Niederkrüchten<br />
• Geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen<br />
hinsichtlich Versickerungsmöglichkeiten der Oberflächenwässer, Bearbeiter :<br />
IBL-Laermann GmbH, Niersstraße 26, 41189 Mönchengladbach<br />
• Schalltechnisches Gutachten, Bearbeiter : Ingenieurbüro Bernd Driesen, Kölner<br />
Straße 546, 47807 Krefeld<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />
18. Verfahrensvermerke<br />
Diese <strong>Begründung</strong> lag dem Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> zur Auslegung der<br />
Bebauungsplanänderung am zugrunde.<br />
<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />
- Bürgermeister -<br />
Diese <strong>Begründung</strong> hat gemäß § 3 (2) BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung vom<br />
in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen.<br />
<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />
- Bürgermeister -<br />
Die öffentliche Auslegung dieser <strong>Begründung</strong> gemäß § 10 (3) BauGB ist zusammen mit<br />
der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am erfolgt.<br />
<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />
- Bürgermeister -<br />
Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />
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