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Begründung zum B-Plan Nr. AM-32.pdf - Gemeinde Schwalmtal

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong><br />

Kreis Viersen<br />

Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

<strong>Begründung</strong><br />

<strong>zum</strong> Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32<br />

„Rüsgen“<br />

Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Lage des <strong>Plan</strong>gebietes.......................................................................Seite 3<br />

2. Anlass der Aufstellung........................................................................Seite 3<br />

3. Ziel des Flächennutzungsplanes........................................................Seite 3<br />

4. Beschreibung der vorh. Nutzungssituation.........................................Seite 3<br />

5. <strong>Plan</strong>ungsmaßnahmen.........................................................................Seite 3<br />

6. Art der baulichen Nutzung..................................................................Seite 4<br />

7. Maß der baulichen Nutzung...............................................................Seite 4<br />

8. Höhenlage der baulichen Anlagen......................................................Seite 5<br />

9. Zu bebauende Flächen und Bauweise...............................................Seite 5<br />

10.Terrassenüberdachungen und Wintergärten......................................Seite 5<br />

11. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen...............................................Seite 6<br />

12.Grundwasser.......................................................................................Seite 6<br />

13.Erschließung.......................................................................................Seite 6<br />

14.Ver- und Entsorgung...........................................................................Seite 6<br />

15.Lärmimmission....................................................................................Seite 7<br />

16.Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen...................................................Seite 8<br />

17.Gutachten und Beiträge......................................................................Seite 9<br />

18.Verfahrensvermerke...........................................................................Seite 10<br />

Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />

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1. Lage des <strong>Plan</strong>gebietes<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes <strong>AM</strong> / 32 liegt westlich außerhalb der Ortslage von Waldniel<br />

an der Roermonder Straße, K9, Richtung Amern. Das Gebiet ist begrenzt durch die<br />

Straße Rüsgen im Osten, einer Breite von ca. 125 m Richtung Westen, der Roermonder<br />

Straße, K9, im Süden und der vorh. Bebauung Richtung Norden. Das Gebiet umfasst eine<br />

Fläche von ca. 0,8 ha.<br />

2. Anlass der Aufstellung<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> hat 19. Juni 2007 für den o.g. Bereich die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32 „Rüsgen“ – <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong> soll eine Fläche zwischen der Kreisstraße 9 und der vorhandenen Bebauungen<br />

der Straße „Rüsgen“ geordnet und planungsrechtlich für die Nutzung als Wohngebiet<br />

gesichert werden. Es ist die letzte Fläche in einem übergreifenden Gebiet von<br />

Wohnbauflächen im Bereich Rüsgen Süd, für die eine Konkretisierung der Flächennutzungsplanung<br />

bislang fehlt.<br />

3. Ziel des Flächennutzungsplanes<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, der am 30. Juni 2006 Rechtskraft<br />

erlangt hat, stellt den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Wohnbaufläche“<br />

dar.<br />

4. Beschreibung der vorhandenen Nutzungssituation<br />

Das Untersuchungsgebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Umringsbebauung<br />

besteht vorwiegend aus einer lockeren Wohnbebauung mit 1 - 2 geschossigen<br />

Einfamilienhäusern.<br />

Etwa mittig durch das <strong>Plan</strong>gebiet verläuft ein ca. 2,5 - 3,0 m breiter Weg, der eine etwas<br />

tieferliegende Ackerfläche von einer beweideten Grünlandfläche trennt. An der südlichen<br />

<strong>Plan</strong>gebietsgrenze befindet sich entlang der <strong>Plan</strong>gebietsgrenze eine ca. 2 m breite und<br />

3,5 m hohe geschnittene Hainbuchenhecke, deren Wurzelstöcke im öffentlichen Straßenraum<br />

der K 9 liegen. Im nordöstlichen <strong>Plan</strong>gebiet existiert ein aufgelassener Garten, der<br />

überwiegend mit Brennnessel- und Brombeerbeständen bewachsen ist. Nördlich der<br />

Grünlandfläche im nordwestlichen <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich eine aktuell als private<br />

Gartenfläche genutzte Fläche.<br />

5. <strong>Plan</strong>ungsmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung für diesen Bereich, in Verbindung<br />

mit der Nachfrage nach Baulandflächen zur Wohnnutzung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong>, soll im <strong>Plan</strong>gebiet ein Wohngebiet entwickelt werden.<br />

Ziel der <strong>Plan</strong>ung ist, hier in Arrondierung der vorhandenen umliegenden Nutzungs- und<br />

Baustruktur ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu entwickeln.<br />

Ing.-Büro P. Hermanns, Dipl.-Ing., 41372 Niederkrüchten, Sohlweg 59 Stand : 17. Nov. 2010<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Bebauungsplan <strong>AM</strong> / 32, „Rüsgen“<br />

Die unmittelbare Umgebung des <strong>Plan</strong>gebietes weist sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser<br />

in offener Bauform auf. Unter der Berücksichtigung der räumlichen Gliederung der<br />

Ortsrandlage und in Anlehnung an die bestehende Bebauung der angrenzenden Siedlungsteile<br />

sind ein- und zweigeschossige Wohngebäude in Einzel- und Doppelhausbauweise<br />

vorgesehen.<br />

Die <strong>Plan</strong>ungsmaßnahme entwickelt sich aus dem geltenden Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong> und umfasst einen Bereich, der dem Wohnen vorbehalten ist. Der<br />

Siedlungsraum Rüsgen ist weitgehend bebaut. Das Projekt einer Eigenheimbebauung fügt<br />

sich somit in die gegebene Bau- und Nutzungsstruktur ein.<br />

6. Art der baulichen Nutzung<br />

Für die direkt angrenzenden Bereiche und Siedlungsteile ist die Wohnnutzung bestimmend.<br />

Der Entwurf <strong>zum</strong> Bebauungsplan Am / 32 setzt als Art der baulichen Nutzung entsprechend<br />

der Darstellung im Flächennutzungsplan und aufgrund der gegebenen und beabsichtigten<br />

Bau- und Nutzungsstruktur für das <strong>Plan</strong>gebiet gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest.<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO werden die in § 4 Abs. 3 Ziffer 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise<br />

zulässigen Nutzungen per Textfestsetzung ausgeschlossen, um so die Entwicklung<br />

einer ausschließlichen Wohnnutzungsstruktur in Ergänzung der angrenzenden vorhandenen<br />

Wohngebäudestruktur fortzuentwickeln und um somit gleichzeitig unnötige Störwirkungen<br />

innerhalb der bisher ruhigen Wohninnenbereichslage zu vermeiden.<br />

7. Höhenlage der baulichen Anlagen<br />

Die Trauf- und Firsthöhen sind in der <strong>Plan</strong>zeichnung als Höchstmaße festgesetzt. Als<br />

Traufhöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an den Vorgarten<br />

angrenzt und dem Schnittpunkt der Außenfläche der Wand mit der äußeren Dachhaut.<br />

Als Firsthöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an<br />

den Vorgarten angrenzt und dem obersten Gebäudeabschluss. Der Bezugspunkt ist dabei<br />

jeweils die gemittelte Höhe der Straße an der gebäudeseitigen Straßenbegrenzungslinie<br />

zwischen den Schnittpunkten der Verlängerung der Seitenwände des Gebäudes mit der<br />

Straßenbegrenzungslinie.<br />

Die Sockelhöhen sind in der <strong>Plan</strong>zeichnung als Mindes- und Höchstmaße festgesetzt. Als<br />

Sockelhöhe gilt die Höhendifferenz zwischen der fertig ausgebauten Straße, die an den<br />

Vorgarten angrenzt und der EFH (Fertig-Fußboden-Höhe). Der Bezugspunkt ist dabei jeweils<br />

die gemittelte Höhe der Straße an der gebäudeseitigen Straßenbegrenzungslinie<br />

zwischen den Schnittpunkten der Verlängerung der Seitenwände des Gebäudes mit der<br />

Straßenbegrenzungslinie.<br />

Im Baufeld an der Straße „Rüsgen“ wird eine Traufhöhe von max. 4,5 m festgesetzt um<br />

eine höhenmäßig einheitliche Bebauung zu der vorhandenen Bebauung auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite zu erreichen. Die Traufhöhe in den Baufeldern entlang der<br />

neuen Stichstraße wird auf 6,5 m festgesetzt, da die unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet an-<br />

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grenzende Scheune auf dem Flurstück 258 als auch das Wohngebäude <strong>Nr</strong>. 16 auf dem<br />

Flurstück 74 diese Traufhöhen aufweisen. Somit wird für die geplante Bebauung an der<br />

neuen Stichstraße ebenfalls eine höhenmäßige Einheit zur vorhandenen Bebauung nördlich<br />

der neuen Stichstraße erreicht.<br />

8. Maß der baulichen Nutzung<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse auf<br />

maximal zwei Vollgeschosse sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt.<br />

Diese gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO als Obergrenze festgesetzte Grundflächenzahl sichert<br />

bei zu erwarteten Grundstücksgrößen im Mittel von 300 m² bis 350 m² in ihrer Ausnutzung<br />

den heutigen Wohnbedürfnissen angepassten Anteil der Bebaubarkeit in einem ausreichenden<br />

Verhältnis zur verbleibenden Grundstücksfreifläche. In Verbindung mit den zu bebauenden<br />

Flächen und der festgesetzten Grundflächenzahl wird ein ausgewogenes Verhältnis<br />

der Bebaubarkeit und dem Garten- und Freiflächenanteil erreicht. Somit entsteht in<br />

Anlehnung an die bestehende Randbebauung ein in sich aufgelockertes Wohnquartier.<br />

9. Zu bebauende Flächen und Bauweise<br />

Unter Berücksichtigung der räumlichen Gliederung der Ortsrandlage und in Anlehnung an<br />

die bestehende Bebauung der angrenzenden Wohnsiedlungsteile sind Vorhaben des Eigenheimbaus<br />

geplant.<br />

Die gewählte offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) orientiert sich an den vorherrschend<br />

prägenden Bauweisenstrukturen der angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche und<br />

berücksichtigt in Randlage durch die offene Bauform den Übergang in die freie Landschaft.<br />

Vor- und Rücksprünge der Baukörper sind innerhalb der festgesetzten Baugrenzen<br />

möglich. Die Anordnung und Dimensionierung der zu bebauenden Flächen sichert die Einhaltung<br />

der Baufluchten einschließlich des Bauvolumens in Bezug auf die gewählte Nutzungsdichte<br />

Freiraum / Baukörper, um so eine <strong>zum</strong> Erschließungssystem hin orientierte, in<br />

sich streng konzipierte, den Straßenraum betonende Neubebauung zu erreichen. Die so<br />

vorgegebene Stellung der Gebäude sichert nach Süden und Westen ausgerichtete nicht<br />

zu bebauende Freiflächen (Gärten) und schafft so für die künftigen Bewohner ein offenes<br />

Wohnen mit ausgewogenen Gartenanteilen. Die dadurch optisch zusammenhängenden<br />

und ineinander übergreifenden Gartenflächen tragen zur Prägung einer besonderen Identität<br />

eines durchgrünten Wohnquartiers bei.<br />

10. Terrassenüberdachungen und Wintergärten<br />

Die jeweils gartenseitigen Baugrenzen dürfen durch Wintergärten und Terrassendächer<br />

um maximal 3,0 m überschritten werden. Dies gilt auch für die Terrassen abschirmende<br />

Mauern.<br />

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11. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen<br />

Um städtebaulich negative Auswirkungen von nachträglichen Verdichtungen in den Randund<br />

ruhigen Innenbereichslagen des <strong>Plan</strong>gebietes - z. B. durch einen erhöhten Stellplatzbedarf<br />

in den reduziert auszubauenden Wohnstraßen bzw. in den Gartenbereichen - zu<br />

vermeiden, wird die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude (Einzel – und/oder Doppelhaushälfte)<br />

auf zwei Wohnungen begrenzt.<br />

12. Grundwasser<br />

Wasserrechtliche Schutzausweisungen bestehen für den Bereich des <strong>Plan</strong>ungsgebietes<br />

nicht. Oberflächennahe Grundwasserflurabstände (d.h. < 2 dm unter Flur) liegen nicht vor.<br />

Gemäß Bodengutachten lag der Grundwasserstand für die drei Bohrstellen östlich des Erschließungsweges<br />

am 29.07.2010 bei 3,60 m bis 4,20 m unter Geländeoberfläche, was<br />

einen mittlerem Grundwasserstand (bezogen auf die Messung am 29.07.2010) von ~<br />

49,60 m ü. NHN bedeutet. Im Bereich der westlich liegenden Grünlandflächen wurde bei<br />

der Messung kein Grund- oder Schichtwasser angetroffen.<br />

13. Erschließung<br />

Die verkehrliche Erschließung des <strong>Plan</strong>gebietes erfolgt von der vorhandenen Straße „Roermonder<br />

Straße, K9“ über eine öffentliche Wohnstichstraße mit einer ca. 35 m vor Ende<br />

beginnenden Wendemöglichkeit. Für diese geplante öffentliche Erschließung sind ausreichend<br />

dimensionierte und entsprechend festgesetzte öffentliche Verkehrsflächen dargestellt.<br />

Durch den beabsichtigten verkehrsberuhigten Wohnstraßenausbau wird der Verkehrsablauf<br />

der Wohnfunktion angepasst, so dass die Verkehrssicherheit, insbesondere die der<br />

Kinder, erhöht wird. Entsprechend dem vorgesehenen Ausbau sind die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.<br />

Die platzartig aufgeweitete Verkehrsfläche dient dem Wenden, insbesondere für Ver- und<br />

Entsorgungsfahrzeuge. Ebenso bietet sie Platz für vier öffentliche Stellplätze.<br />

14. Ver- und Entsorgung<br />

Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ver- und Entsorgung des <strong>Plan</strong>bereichs wird<br />

durch Anschluss an das vorhandene Kanal- und Leitungsnetz in der „Roermonder Straße,<br />

K9“ und in der Straße „Rüsgen“ sichergestellt.<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über einen Schmutzwasserkanal dem vorhandenen<br />

Kanal in der „Roermonder Straße, K9“ zugeführt.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser der Straße wird über einen Regenwasserkanal dem<br />

vorhandenen Regenwasserkanal in der „Roermonder Straße, K9“ zugeführt. Das anfallende<br />

Niederschlagswasser der privaten Grundstücke wird durch ortsnahe Versickerung auf<br />

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den privaten Grundstücken wieder dem Grundwasser zugeführt. Ein entsprechendes Gutachten<br />

über die Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens liegt vor.<br />

Für die Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Bebauungsplan ausreichend dimensionierte<br />

öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, so dass den jeweiligen Leitungsträgern Trassen<br />

innerhalb dieser Flächen zur Verfügung stehen.<br />

15. Lärmimmission<br />

Das Bebauungsplangebiet wird durch Immissionen des Verkehrs der K9 belastet. Die<br />

schalltechnische Untersuchung des Büros Bernd Driesen, Krefeld, kommt zu folgenden<br />

Ergebnissen:<br />

– Der schalltechnische Orientierungswert für WA-Gebiete der DIN 18005 von tagsüber<br />

55 dB(A) wird bei freier Schallausbreitung in weiten Teilen des Bebauungsplangebietes<br />

überschritten.<br />

– Der Orientierungswert für die Nacht von 45 dB (A) wird im gesamten <strong>Plan</strong>gebiet<br />

überschritten, weshalb Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich werden.<br />

– Bei freier Schallausbreitung ergeben sich in einem ca. 50 m breiten Streifen parallel<br />

zur K9 die Lärmpegelbereiche IV und III nach DIN 4109.<br />

– Zur Einhaltung eines Zielwertes von 55 dB (A) Beurteilungspegel am Tag für die<br />

ebenerdigen Außenwohn- und Gartenbereiche wird im Zusammenhang mit den geplanten<br />

Gebäudekörpern eine 3 m hohe Lärmschutzwand erforderlich.<br />

– darüber hinaus werden für die nicht abgeschirmten Obergeschosse ergänzende<br />

bauliche Lärmminderungsmaßnahmen in Form schalldämmender Außenbauteile<br />

notwendig.<br />

Das vorliegende Schallgutachten gibt Empfehlungen zu aktiven und passiven Lärmminderungen<br />

im <strong>Plan</strong>gebiet. Zur Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes in den<br />

Garten- und Außenwohnbereichen, also der Einhaltung eines Orientierungswertes von 55<br />

dB(A) in 2 m Höhe über <strong>Plan</strong>gelände wird die Errichtung einer 3 m hohen Lärmschutzwand<br />

erforderlich.<br />

Die Lärmschutzwand wird daher im Bebauungsplan als aktive Lärmminderungsmaßnahme<br />

festgesetzt. Die Lärmschutzwand an der Busbucht der K 9 wird <strong>zum</strong> Schutz der vorh.<br />

Hainbuchenhecke um 1,0 m parallel zur Straßengrenze versetzt. Abschließende Festlegungen<br />

<strong>zum</strong> Bau der Lärmschutzwände werden noch im weiteren Verfahren festgelegt.<br />

Da die Lärmschutzwand <strong>zum</strong> Schutz der ebenerdigen Garten- und Außenwohnbereiche<br />

sowie der Erdgeschossbereiche ausgelegt ist, sind die oberen Geschossebenen, die<br />

straßenseitigen Hausgiebel sowie die Eingangsbereiche entlang der Erschließungsstraße<br />

(aufgrund der Lücke in der aktiven Lärmschutzmaßnahme) durch weitere passive Lärmminderungsmaßnahmen<br />

zu schützen.<br />

Zusätzlich werden im Bebauungsplan daher die Lärmpegelbereiche III und IV nach DIN<br />

4109 dargestellt.<br />

Diese Festsetzungen sind daher als Verminderungsmaßnahme anzusehen. Im Hinblick<br />

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auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind bei Umsetzung der Maßnahmen nur Auswirkungen<br />

geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

Mit dem Baugebiet einher geht eine Zunahme des Anliegerverkehrs, mit dem eine Zunahme<br />

der betriebsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden ist. Von erheblichen<br />

Belastungen ist jedoch aufgrund der Größe des geplanten Baugebiets nicht auszugehen,<br />

so dass sich die bestehende Situation nur geringfügig verändern wird.<br />

Durch den verkehrsberuhigten Ausbau der Erschließungsstraße kommt es zu einer Neugliederung<br />

der Wohn- und Wohnumfeldfunktion des Siedlungsrandbereiches. Erhebliche<br />

Auswirkungen auf das Erholungspotential sind daher nicht zu erwarten.<br />

Aus den unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ergeben<br />

sich die mit einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft einhergehenden unvermeidlichen<br />

Immissionen durch bspw. Lärm von landwirtschaftlichen Maschinen oder Staub. Die Beeinträchtigungen<br />

hierdurch werden jedoch durch die Festsetzung eines 6,0 m breiten<br />

Pflanzstreifens an der Westgrenze des <strong>Plan</strong>gebietes reduziert werden.<br />

16. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben bei einem Eingriffsvorhaben<br />

i.d.R. unvermeidbare, erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes.<br />

Mittels Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die verbliebenen funktionalen Verluste<br />

ausgeglichen oder durch gleichwertige und ebenfalls raumbedeutsame ökologische<br />

Funktionen ersetzt werden.<br />

Folgende Ausgleichsmaßnahmen werden vorgesehen:<br />

Innerhalb des B-<strong>Plan</strong>gebietes<br />

Festsetzung einer Pflanzbindung im Bebauungsplan auf einem 6 m breiten Streifen entlang<br />

der westlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenze sowie eines ca. 3 m breiten Teilbereiches entlang<br />

der südlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenze zur Anlage einer flächigen Gehölzpflanzung zur Eingrünung<br />

der Wohngebietsflächen und landschaftlichen Einbindung im Übergang zur Grünlandfläche<br />

Außerhalb des B-<strong>Plan</strong>gebietes<br />

Aufforstung einer ackerbaulich genutzten Fläche zur Kompensation von Gehölzverlusten<br />

sowie Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und des Wasserhaushaltes infolge von<br />

Versiegelungen. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt auf einer Fläche in der Gemarkung<br />

Amern, Flur 3, Flurstück 39. Eigentümer ist Herr Hubert Wetzels, Gladbacher Str. 10<br />

in 41366 <strong>Schwalmtal</strong>. Die Fläche besitzt laut Grundbuch eine Flächengröße von 1.810 m².<br />

Trotz dieser Ausgleichsmaßnahmen verbleibt ein Kompensationsdefizit von 179 Wertepunkten<br />

die als geringfügiges Defizit übrig bleiben.<br />

Dieses geringfügige Defizit wird auf Flächen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> kompensiert.<br />

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17. Gutachten und Beiträge<br />

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Folgende Gutachten und Beiträge sind Bestandteil dieser <strong>Begründung</strong>:<br />

• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bearbeiter : Andreas Hermanns Landschaftsarchitektur<br />

/ Umweltplanung, Landschaftsarchitekt AKNW, Sohlweg 59,<br />

41372 Niederkrüchten<br />

• Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, Bearbeiter : Andreas Hermanns Landschaftsarchitektur<br />

/ Umweltplanung, Landschaftsarchitekt AKNW, Sohlweg 59, 41372 Niederkrüchten<br />

• Geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen<br />

hinsichtlich Versickerungsmöglichkeiten der Oberflächenwässer, Bearbeiter :<br />

IBL-Laermann GmbH, Niersstraße 26, 41189 Mönchengladbach<br />

• Schalltechnisches Gutachten, Bearbeiter : Ingenieurbüro Bernd Driesen, Kölner<br />

Straße 546, 47807 Krefeld<br />

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18. Verfahrensvermerke<br />

Diese <strong>Begründung</strong> lag dem Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> zur Auslegung der<br />

Bebauungsplanänderung am zugrunde.<br />

<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />

- Bürgermeister -<br />

Diese <strong>Begründung</strong> hat gemäß § 3 (2) BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung vom<br />

in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />

- Bürgermeister -<br />

Die öffentliche Auslegung dieser <strong>Begründung</strong> gemäß § 10 (3) BauGB ist zusammen mit<br />

der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am erfolgt.<br />

<strong>Schwalmtal</strong>, den<br />

- Bürgermeister -<br />

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