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Vorschlag des Aktionärs Kurt Hirsch Holding GmbH ... - Hirsch Gruppe

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<strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Mölltalweg 43<br />

9061 Klagenfurt<br />

17. ordentliche Hauptversammlung<br />

am 29. November 2012<br />

<strong>Vorschlag</strong> <strong>des</strong> <strong>Aktionärs</strong> <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9<br />

folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

8. Beschlussfassung über eine Änderung von Punkt XII. der Satzung der<br />

HIRSCH Servo AG dahingehend, dass die Bestimmung, wonach die auf die<br />

Aufsichtsratsvergütung entfallenden Abgaben zu tragen hat, ersatzlos entfällt.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

die Satzung der Gesellschaft in Punkt XII. zu ändern, sodass diese Bestimmung<br />

nunmehr lautet wie folgt:<br />

„Die Mitglieder <strong>des</strong> Aufsichtsrates erhalten Ersatz der bei der Ausübung ihrer<br />

Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen. Durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung<br />

kann ihnen ferner eine Vergütung zuerkannt werden, deren Höhe<br />

die Hauptversammlung bestimmt. Die Verteilung der Vergütung unter die<br />

Mitglieder ist Sache <strong>des</strong> Aufsichtsrates.“<br />

Begründung:<br />

Nachdem es keine Abgaben gibt, die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallen,<br />

dient die beantragte Satzungsänderung der Klarstellung und damit dem Schutz der<br />

Gesellschaft.<br />

9. Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern (§ 130 AktG) zur<br />

Überprüfung der Tätigkeit <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011/2012,<br />

wobei insbesondere die Behandlung der vom Vorstand und von Mitgliedern<br />

<strong>des</strong> Aufsichtsrates im Aufsichtsrat gestellten Anträge und der Dokumentation<br />

<strong>des</strong> Inhaltes der Aufsichtsratssitzungen (Protokollführung, Beschlüsse<br />

<strong>des</strong> Aufsichtsrates) einer besonderen Prüfung unterzogen werden soll.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

folgenden Beschluss zu fassen:<br />

„Die Hauptversammlung der <strong>Hirsch</strong> Servo AG möge Beschluss fassen über die<br />

Bestellung von Sonderprüfern (§ 130 AktG) zur Überprüfung der Tätigkeit <strong>des</strong><br />

Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011/2012, wobei insbesondere die Behandlung<br />

der vom Vorstand und von Mitgliedern <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Aufsichtsrat<br />

gestellten Anträge und die Dokumentation <strong>des</strong> Inhaltes der Aufsichtsratsitzungen<br />

(Protokollführung, Beschlüsse <strong>des</strong> Aufsichtsrates) einer besonderen Überprüfung<br />

unterzogen werden soll. Die Sonderprüfung soll sich insbesondere auch darauf<br />

erstrecken, die Sorgfalt der Organmitglieder bei Abschluss der mit den die<br />

HIRSCH Servo AG finanzierenden Banken geschlossenen Rahmenvereinbarung<br />

zu überprüfen sowie die Handlungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sowie insgesamt die<br />

Geschäftsgebarung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung der<br />

Rahmenvereinbarungen, die zwischen der Gesellschaft und den die Gesellschaft<br />

finanzierenden Banken im angelaufenen Geschäftsjahr bestanden haben bzw.<br />

bestehen.


Der zu bestellende Sonderprüfer möge insbesondere prüfen, ob die Mitglieder <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> und die Mitglieder <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Gestionierung<br />

der Kreditverträge der HIRSCH Servo AG und der Budgeterstellung für<br />

das Geschäftsjahr 2012/2013 den gesetzlich geforderten Sorgfaltsmaßstab angewendet<br />

haben. Weiters möge die Hauptversammlung<br />

beschließen, die vom Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong> anlässlich der Hauptversammlung<br />

zu benennende natürliche oder juristische Person zum Sonderprüfer zu<br />

bestellen, soferne die benannte natürliche oder juristische Person entweder<br />

persönlich bei der Hauptversammlung anwesend bzw. vertreten ist und seine<br />

Bereitschaft zur Übernahme <strong>des</strong> Sonderprüfungsauftrages zu Protokoll erklärt<br />

oder zumin<strong>des</strong>t eine schriftliche Erklärung <strong>des</strong> vorgeschlagenen Sonderprüfers<br />

vorliegt, zur Übernahme <strong>des</strong> Sonderprüfungsauftrages bereit zu sein. In eventu<br />

möge beschlossen werden, den in der Hauptversammlung vom 29.11.2012 neu<br />

gewählten Aufsichtsrat zu ermächtigen, für die Gesellschaft die Person <strong>des</strong> zu<br />

beauftragenden Sonderprüfers auszuwählen und mit ihm namens der Gesellschaft<br />

einen Vertrag zur Durchführung der von der Hauptversammlung beschlossenen<br />

Sonderprüfung der Gesellschaft zu schließen.“<br />

Begründung:<br />

Zur Begründung dieses Antrages verweist der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

auf das veröffentlichte Jahresergebnis, das eine Überprüfung der<br />

Überwachungstätigkeit <strong>des</strong> Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

erfordert.<br />

<strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Dr. Wolfgang Themmer

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