Vorschlag des Aktionärs Kurt Hirsch Holding GmbH ... - Hirsch Gruppe
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<strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Mölltalweg 43<br />
9061 Klagenfurt<br />
17. ordentliche Hauptversammlung<br />
am 29. November 2012<br />
<strong>Vorschlag</strong> <strong>des</strong> <strong>Aktionärs</strong> <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9<br />
folgende Beschlüsse zu fassen:<br />
8. Beschlussfassung über eine Änderung von Punkt XII. der Satzung der<br />
HIRSCH Servo AG dahingehend, dass die Bestimmung, wonach die auf die<br />
Aufsichtsratsvergütung entfallenden Abgaben zu tragen hat, ersatzlos entfällt.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
die Satzung der Gesellschaft in Punkt XII. zu ändern, sodass diese Bestimmung<br />
nunmehr lautet wie folgt:<br />
„Die Mitglieder <strong>des</strong> Aufsichtsrates erhalten Ersatz der bei der Ausübung ihrer<br />
Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen. Durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung<br />
kann ihnen ferner eine Vergütung zuerkannt werden, deren Höhe<br />
die Hauptversammlung bestimmt. Die Verteilung der Vergütung unter die<br />
Mitglieder ist Sache <strong>des</strong> Aufsichtsrates.“<br />
Begründung:<br />
Nachdem es keine Abgaben gibt, die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallen,<br />
dient die beantragte Satzungsänderung der Klarstellung und damit dem Schutz der<br />
Gesellschaft.<br />
9. Beschlussfassung über die Bestellung von Sonderprüfern (§ 130 AktG) zur<br />
Überprüfung der Tätigkeit <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011/2012,<br />
wobei insbesondere die Behandlung der vom Vorstand und von Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Aufsichtsrates im Aufsichtsrat gestellten Anträge und der Dokumentation<br />
<strong>des</strong> Inhaltes der Aufsichtsratssitzungen (Protokollführung, Beschlüsse<br />
<strong>des</strong> Aufsichtsrates) einer besonderen Prüfung unterzogen werden soll.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
folgenden Beschluss zu fassen:<br />
„Die Hauptversammlung der <strong>Hirsch</strong> Servo AG möge Beschluss fassen über die<br />
Bestellung von Sonderprüfern (§ 130 AktG) zur Überprüfung der Tätigkeit <strong>des</strong><br />
Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011/2012, wobei insbesondere die Behandlung<br />
der vom Vorstand und von Mitgliedern <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Aufsichtsrat<br />
gestellten Anträge und die Dokumentation <strong>des</strong> Inhaltes der Aufsichtsratsitzungen<br />
(Protokollführung, Beschlüsse <strong>des</strong> Aufsichtsrates) einer besonderen Überprüfung<br />
unterzogen werden soll. Die Sonderprüfung soll sich insbesondere auch darauf<br />
erstrecken, die Sorgfalt der Organmitglieder bei Abschluss der mit den die<br />
HIRSCH Servo AG finanzierenden Banken geschlossenen Rahmenvereinbarung<br />
zu überprüfen sowie die Handlungen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sowie insgesamt die<br />
Geschäftsgebarung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung der<br />
Rahmenvereinbarungen, die zwischen der Gesellschaft und den die Gesellschaft<br />
finanzierenden Banken im angelaufenen Geschäftsjahr bestanden haben bzw.<br />
bestehen.
Der zu bestellende Sonderprüfer möge insbesondere prüfen, ob die Mitglieder <strong>des</strong><br />
Vorstan<strong>des</strong> und die Mitglieder <strong>des</strong> Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Gestionierung<br />
der Kreditverträge der HIRSCH Servo AG und der Budgeterstellung für<br />
das Geschäftsjahr 2012/2013 den gesetzlich geforderten Sorgfaltsmaßstab angewendet<br />
haben. Weiters möge die Hauptversammlung<br />
beschließen, die vom Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong> anlässlich der Hauptversammlung<br />
zu benennende natürliche oder juristische Person zum Sonderprüfer zu<br />
bestellen, soferne die benannte natürliche oder juristische Person entweder<br />
persönlich bei der Hauptversammlung anwesend bzw. vertreten ist und seine<br />
Bereitschaft zur Übernahme <strong>des</strong> Sonderprüfungsauftrages zu Protokoll erklärt<br />
oder zumin<strong>des</strong>t eine schriftliche Erklärung <strong>des</strong> vorgeschlagenen Sonderprüfers<br />
vorliegt, zur Übernahme <strong>des</strong> Sonderprüfungsauftrages bereit zu sein. In eventu<br />
möge beschlossen werden, den in der Hauptversammlung vom 29.11.2012 neu<br />
gewählten Aufsichtsrat zu ermächtigen, für die Gesellschaft die Person <strong>des</strong> zu<br />
beauftragenden Sonderprüfers auszuwählen und mit ihm namens der Gesellschaft<br />
einen Vertrag zur Durchführung der von der Hauptversammlung beschlossenen<br />
Sonderprüfung der Gesellschaft zu schließen.“<br />
Begründung:<br />
Zur Begründung dieses Antrages verweist der Aktionär <strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
auf das veröffentlichte Jahresergebnis, das eine Überprüfung der<br />
Überwachungstätigkeit <strong>des</strong> Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
erfordert.<br />
<strong>Kurt</strong> <strong>Hirsch</strong> <strong>Holding</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Dr. Wolfgang Themmer