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Bitte beachten: Die Bearbeitung/Ausfüllung dieses ... - CDU Moers

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Der Stadtdirektor<br />

27.08.1997<br />

- VI/66 -<br />

<strong>Moers</strong>, den<br />

Sitzungsvorlage Vorl.-Nr.: 342<br />

für den --------------------<br />

-<br />

- öffentlich -<br />

Planungs- und Bauausschuß<br />

Sitzung am<br />

10.09.1997<br />

falls weitere Beratungen<br />

TO-Punkt : 8<br />

--------------------<br />

-<br />

Betr./Beratungsgegenstand - bitte nachfolgend eintragen:<br />

Ausbau der Homberger Straße<br />

- Festlegung der Detailplanung Straßenbauentwurf<br />

I. Sachverhalt und Stellungnahme:<br />

In der Planungs- und Bauausschußsitzung vom 21.08.1997 ist<br />

beschlossen worden, vor einer Beschlußfassung über den<br />

Ausbauentwurf zur Umgestaltung der Homberger Straße diese<br />

Detailplanung zunächst im Rahmen einer Präsentation vor<br />

Eigentümern, Geschäftsinhabern und Anliegern vorzustellen.<br />

<strong>Die</strong>ser Empfehlung ist die Verwaltung im Zuge der Durchführung<br />

einer Veranstaltung, die am 22.08.1997 im Großen<br />

Sitzungssaal des Alten Rathauses stattgefunden hat,<br />

gefolgt. An dieser Präsentation haben sich anhand der<br />

vorbereiteten Teilnehmerliste ca. 35 Personen beteiligt.<br />

Bevor im Folgenden auf die in der Veranstaltung geäußerten<br />

Anregungen und Änderungswünsche eingegangen wird, sollen<br />

zunächst noch einmal die Grundzüge der Planung, die in den<br />

Anlagen 1 und 2 in Form eines Lageplans sowie beigefügter<br />

Detailzeichnungen zur Platzgestaltung der Fläche zwischen


- 2 -<br />

Einmündungen Landwehrstraße und Hopfenstraße dargestellt<br />

sind, erläutert werden.<br />

<strong>Die</strong> grundlegende Veränderung besteht in der Aufhebung des<br />

bestehenden Trennungsprinzips zwischen Fahrbahnraum einerseits<br />

und Seitenräume (Fußwege) andererseits. Stattdessen<br />

sollen sich Fahrverkehr und Fußgängerverkehr zukünftig<br />

quasi auf nahezu einem Höhenniveau bewegen, in Fortsetzung<br />

des bereits umgestalteten Eingangsbereichs am Kreisverkehr.<br />

<strong>Die</strong>se Maßnahme wie die Verschmälerung der zukünftigen<br />

Fahrspur auf eine Breite von 3,80m (heute ca. 7,50m) dienen<br />

zum einen der Aufwertung der Seitenräume, d.h. dem Raum für<br />

Geschäftsauslagen, Freisitzen sowie insbesondere als Bewegungsfläche<br />

für den Fußgänger. Zum anderen wird hierdurch<br />

das Queren der Straßenseiten deutlich erleichtert.<br />

<strong>Die</strong> Seitenräume wie die Fahrspur werden in Betonsteinpflaster<br />

erstellt und wie schon im ersten Abschnitt bis zur<br />

Feldstraße farblich unterschieden. Zur optischen Gestaltung<br />

der Seitenräume werden Pflasterquerbänder angelegt, so daß<br />

kein monotoner Gesamteindruck entsteht.<br />

Etwa in der Mitte des ca. 300m langen Straßenabschnittes,<br />

dessen Umgestaltung ansteht, soll ein neuer Aufenthaltsbereich<br />

im Sinne einer Platzfläche entstehen. Hierfür wird<br />

die stark aufgeweitete Einmündungsfläche der Hopfenstraße<br />

einbezogen und mit Sitzmöglichkeiten, Lampen und<br />

Begrünungsmaßnahmen versehen. <strong>Die</strong>ser Bereich stellt<br />

möglicherweise zukünftig eine Art weiteres Bindeglied<br />

zwischen der Fußgängerzone Steinstraße, dem Königlichen Hof<br />

und dem Ausbauende am Kreisverkehr dar und könnte zur<br />

notwendigen Belebung der Homberger Straße entscheidend<br />

beitragen. Der Farbwechsel im Pflaster mit darin<br />

integrierten hellen Pflasterbändern soll diese Fläche<br />

zusätzlich aus der umgebenden Gestaltung herausheben.<br />

Aufgrund des vorliegenden Beschlusses des Planungs- und<br />

Bauausschusses sind sämtliche zulaufende Straßen von der<br />

Homberger Straße "baulich" abzubinden. <strong>Die</strong>se Abbindung<br />

erfolgt über das Setzen von zum Teil umlegbaren Pollern,<br />

die eine Befahrbarkeit im Notfall sicherstellen.<br />

Dementsprechend wurde bei der Möblierung darauf Wert<br />

gelegt, daß die notwendigen Radien und Platzflächen bei<br />

Kurvenfahrten insbesondere für größere Fahrzeuge auch<br />

gegeben sind.<br />

In der Präsentationsveranstaltung vom 22.08.1997 haben sich<br />

die Anwesenden engagiert an einer Diskussion beteiligt. <strong>Die</strong><br />

im Folgenden zusammenfassend dargestellten Anregungen<br />

lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Zum einen handelt


- 3 -<br />

es sich um grundlegende Festsetzungen, zum anderen um<br />

kleinteilige Detaillösungen. In die erste Kategorie gehören<br />

1. Schaffung von Lieferzeitfenstern oder zeitlich<br />

unbegrenzte Andienbarkeit<br />

2. Zukünftige verkehrliche Zusammensetzung des<br />

motorisierten Verkehrs<br />

3. Zukünftige Geschwindigkeitsregelung<br />

Hierzu lassen sich folgende Anmerkungen machen:<br />

Zu 1.)<br />

Bislang war von Seiten der Verwaltung angedacht, die<br />

Belieferung ähnlich den bestehenden Regelungen in der<br />

Fußgängerzone zu handhaben. Zweck dieser zeitlichen<br />

"Bündelung" war und ist, in der Homberger Straße eine<br />

möglichst hohe Aufenthaltsqualität insbesondere für den<br />

einkaufenden Kunden zu schaffen. <strong>Die</strong> Verwaltung<br />

beabsichtigt, kurz vor Fertigstellung der Baumaßnahme<br />

sämtliche in der Homberger Straße ansässigen Geschäfte<br />

mittels einer Befragung anzuschreiben, um auf diese<br />

Weise die konkreten Bedarfe bezüglich einer Belieferung<br />

zu sammeln.<br />

Zu 2.)<br />

Der Aspekt der zukünftigen Verkehrszusammensetzung steht<br />

wie schon Pkt. 1.) nicht in einem unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der aktuellen Entscheidung der<br />

Straßenraumgestaltung, war und ist jedoch ein sehr<br />

intensiv diskutierter Aspekt. Ein einheitliches Bild<br />

bezüglich der Öffnung bzw. Sperrung der Homberger Straße<br />

für den Anliegerverkehr ist bis zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht auszumachen. Im gleichen Zusammenhang steht dabei<br />

die Frage, ob die heutigen ca. 20 Parkmöglichkeiten im<br />

umzubauenden Bereich der Homberger Straße auch in<br />

Zukunft wieder bereitgestellt werden müssen. Gegenüber<br />

der bereits beschlossenen Regelung, zukünftig nur den<br />

Busverkehr, Liefer- und Taxenverkehr sowie den<br />

Fahrradverkehr zuzulassen, wird von Teilen der<br />

Kaufmannschaft dem entgegen gehalten, daß die<br />

Befahrbarkeit der Straße für den motorisierten Kunden<br />

ein zwingendes Muß darstellt. Seitens der Verwaltung<br />

wurde in der Veranstaltung noch einmal darauf<br />

hingewiesen, daß die Erreichbarkeit der Einkaufsstraße<br />

infolge der zurückliegenden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen<br />

der jüngeren Vergangenheit<br />

deutlich verbessert worden ist und somit von einem<br />

"Abhängen" der Homberger Straße für den Pkw-Kunden nicht<br />

gesprochen werden kann. <strong>Die</strong> Verwaltung empfiehlt aus<br />

diesem Grund zunächst von einer Änderung der bestehenden


Wusthoff<br />

Techn. Dezernent<br />

- 5 -

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