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Rheinkamper Badeteiche - CDU Moers

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earbeitet von:<br />

Umgestaltung des Freibades Rheinkamp<br />

zu einem Schwimm- und Badeteich<br />

- „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“ -<br />

Machbarkeitsstudie<br />

im Auftrag der<br />

Stadt <strong>Moers</strong><br />

Brigitte Pawlik, Jeanette Schmidt<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH, Ratingen<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan<br />

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR, <strong>Moers</strong><br />

Dipl.-Ing. Claus Schmitt<br />

Wasserwerkstatt Bamberg, Büro für Badegewässer<br />

und Freiraumplanung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 1 von 50 Seiten<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

0. Kurzfassung.....................................................................................................................3<br />

1. Aufgabenstellung und Zielsetzung ..................................................................................4<br />

2. Ausgangslage und Bestandssituation .............................................................................5<br />

2.1 Begriffsklärungen....................................................................................................5<br />

2.2 Freibadsituation in <strong>Moers</strong> und in der näheren Umgebung......................................5<br />

2.3 Lage und Bestandssituation Freibad Rheinkamp ...................................................7<br />

2.3.1 Lage und Verortung im Stadtgebiet ............................................................7<br />

2.3.2 Plangebiet und Flächenpotentiale...............................................................8<br />

2.3.3 Baulicher Zustand der Anlagen und Gebäude..........................................10<br />

2.4 Planungsrechtliche Ausgangslage und weitere Zielplanungen ............................10<br />

2.4.1 Flächennutzungsplan................................................................................10<br />

2.4.2 Verbindliche Bauleitplanung .....................................................................11<br />

2.4.3 Planungen im näheren Umfeld .................................................................11<br />

2.4.4 Weitere Zielplanungen im regionalen Verbund.........................................11<br />

2.5 Böden, Baugrund, Altlasten und Hydrologie.........................................................12<br />

2.5.1 Böden........................................................................................................12<br />

2.5.2 Baugrund / Geologie.................................................................................12<br />

2.5.3 Altlasten ....................................................................................................13<br />

2.5.4 Hydrologie.................................................................................................13<br />

2.6 Abschließende Einschätzung ...............................................................................14<br />

3. Standortpotenziale und Angebotsstrukturen - Umfeldanalyse ......................................14<br />

3.1 Sportzentrum Rheinkamp.....................................................................................14<br />

3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue........................................................................15<br />

3.3 Wohnumfeld und freizeitgerichtete Angebote.......................................................16<br />

3.4 Erschließung und verkehrstechnische Anbindung................................................16<br />

3.4.1 Privater Kraftfahrzeugverkehr...................................................................16<br />

3.4.2 Öffentliche Verkehrsmittel.........................................................................17<br />

3.4.3 Rad- und Fußwege ...................................................................................17<br />

3.6 Abschließende Einschätzung ...............................................................................17<br />

4. Technische Machbarkeit Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>....................................................17<br />

4.1. Systembeschreibung Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> ................................................18<br />

4.1.1. Pflanzenfilteranlage ..................................................................................19<br />

4.1.2. Wasserpflanzen ........................................................................................20<br />

4.1.3. Entschlammung ........................................................................................20<br />

4.1.4. Zooplankton ..............................................................................................20<br />

4.1.5. pH-Wert Regulation ..................................................................................20<br />

4.1.6. Anforderungen an die Wasserqualität.......................................................21<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 2 von 50 Seiten<br />

4.2. Technische Kenndaten für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>.....................................22<br />

4.2.1. Wasserflächen und Regenerationsflächen ...............................................22<br />

4.2.2. Technische Einrichtungen, Pumpen .........................................................23<br />

4.2.3. Besucherzahlen und Nennbelastung........................................................23<br />

4.3 Referenzstandorte ................................................................................................24<br />

4.4 Abschließende Einschätzung ...............................................................................24<br />

5. Bauliche Strukturvarianten und konzeptionelle Einbindung ..........................................25<br />

5.1. Planungsannahmen und -vorgaben......................................................................25<br />

5.2. Anordnung der <strong>Badeteiche</strong> in dem heutigen Freiflächenangebot - Varianten ......26<br />

5.3. Wasserversorgung und Wasserableitung.............................................................30<br />

5.3.1. Zuspeisung von Wasser ...........................................................................30<br />

5.3.2. Wasserableitung .......................................................................................31<br />

5.4 Bauliche Machbarkeit der Varianten.....................................................................31<br />

5.5 Ansätze für ein erweitertes Standortprofil und Flächenbedarfe............................32<br />

5.6. Abschließende Einschätzung ...............................................................................33<br />

6. Grobkostenschätzung für Umbau, Sanierung und den laufenden Betrieb ....................34<br />

6.1. Errichtungskosten.................................................................................................34<br />

6.1.1. Errichtungskosten „<strong>Badeteiche</strong>“................................................................34<br />

6.1.2. Kostenschätzung zur Umgestaltung der baulichen Anlagen ....................35<br />

6.1.3. Kostenschätzung zur Umgestaltung der randlichen Grünflächen.............35<br />

6.2. Betriebskosten......................................................................................................36<br />

6.2.1. Laufende Betriebskosten <strong>Badeteiche</strong> .......................................................36<br />

6.2.2. Laufende Kosten für Pflege der Freiflächen und Grünanlagen.................36<br />

6.2.3. Annahmen zu Personalkosten..................................................................36<br />

7. Fördermöglichkeiten und Betreiberformen ....................................................................37<br />

7.1. Finanzierung und Förderung ................................................................................37<br />

7.2. Betreiberformen und Betreibermodelle.................................................................38<br />

7.3. Abschließende Einschätzung ...............................................................................40<br />

8. Gesamtbeurteilung und Vorschlag für einen Zeit-/ Maßnahmenplan ............................41<br />

8.1. Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung.........................................................41<br />

8.1. Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan...........................................................43<br />

Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................................................44<br />

Literatur- und Quellenverzeichnis...........................................................................................46<br />

Anhang...................................................................................................................................49<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 3 von 50 Seiten<br />

0. Kurzfassung<br />

Aufgabe der vorliegenden Studie ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit des<br />

Umbaus des derzeit konventionell betriebenen Freibades im Freizeitzentrum Rheinkamp zu<br />

einem Schwimm- und Badeteich zu überprüfen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass der Standort für eine derartige Umnutzung geeignet und ein Umbau technisch machbar<br />

ist. Dazu werden eine Entwurfsskizze mit Kostenschätzung und Überlegungen für einen<br />

künftigen Betrieb vorgelegt.<br />

Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> stellen eine Alternative zum herkömmlichen konventionellen<br />

Freibad dar. Sie sind im Vergleich zu konventionell betriebenen Freibädern mit Filterkesselanlagen,<br />

Chlordosierung und hohem Energieverbrauch eine Art Low-Tech-Anlage. Die<br />

Erfahrungen zeigen, dass sowohl die Umwandlung als auch der Betrieb Einsparungen für die<br />

Kommune bewirken, wenngleich im Betrieb sicherlich nicht gänzlich auf öffentliche Mittel<br />

verzichtet werden kann.<br />

Voraussetzung zur Schaffung eines Schwimm- und Badteiches ist eine ausreichend große<br />

Fläche für die notwendigen Pflanzenfilter und ggf. Flächen für eine Beckenerweiterung.<br />

Diese Anforderung erfüllt der Standort in Rheinkamp mit einer verfügbaren Fläche von ca.<br />

4,2 ha bei Weitem. Wichtige weitere Voraussetzung ist die Akzeptanz bei der Bevölkerung.<br />

Diese ist im Vorfeld schwer einzuschätzen. Erfahrungen mit vergleichbaren Konzepten in<br />

anderen Bundesländern und mit den beiden ersten Naturfreibädern in NRW in den Städten<br />

Mülheim an der Ruhr und Wetter zeigen, dass die Nachfrage da ist. Die naturnahe Gestaltung<br />

der Bäder, z.T. mit Wasserfall, Felsplateaus, Kaskaden, Quellen und Steganlagen sorgen<br />

für eine Urlaubsatmosphäre und bewirken so eine große Akzeptanz der Bäder. Hinzu<br />

kommt, dass das Baden in chlorfreiem Wasser auch Allergikern das Baden ermöglicht und<br />

allgemein immer beliebter wird.<br />

Die Kernaussagen zusammengefasst:<br />

� Der Umbau ist technisch machbar. Vorhandene bauliche Anlagen können für den Umbau<br />

genutzt werden. Es wird empfohlen, den Schwimmerbereich des <strong>Badeteiche</strong>s im derzeitigen<br />

Wellenbecken zu errichten.<br />

� Die Reinhaltung des Badewassers kann über natürliche biologische Prozesse erreicht<br />

werden. Die entsprechende Filter- und Wassertechnik ist vorhanden und wird bereits an<br />

über 30 Standorten bundesweit genutzt.<br />

� Bei einer Entscheidung für den Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich sollte für den<br />

Standort konsequent ein Standortprofil entwickelt werden. Mit Blick auf die vorhandenen<br />

Potentiale und die Erschließung wirtschaftlich tragfähiger Standbeine bietet sich eine<br />

Profilierung in Richtung „Gesundheit, Wellness, Natur“ an. Potentiale des Umfeldes sollten<br />

genutzt werden, Stichwort Barfußpfad. Die Standortprofilierung sollte im Abgleich mit<br />

der Fortentwicklung des Standortes Solimare und des Freizeitzielplans NiederRhein erfolgen.<br />

� Der Betrieb des umgestalteten Bades könnte über die künftige Bäderbetriebsgesellschaft<br />

1 erfolgen. In diesem Fall ergeben sich Synergien zu anderen von der Gesellschaft<br />

betriebenen Bädern. Für ein erweitertes Konzept sollte darüber nachgedacht werden,<br />

einen Dritten als Betreiber zu suchen und diesem das Bad im Rahmen einer Nutzungsüberlassung<br />

zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel ein umfassendes Angebot aus einer<br />

Hand zu organisieren.<br />

1 Zum 1. März 2007 wird die Städtische Betriebe <strong>Moers</strong> – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) – ihre Tätigkeit<br />

aufnehmen. Die BgA Bäder wird zunächst unmittelbarer Teil der AöR, soll aber mittelfristig in eine<br />

Bäderbetriebsgesellschaft mbH übergehen. Im Folgenden wird diese Gesellschaft Bäderbetriebsgesellschaft<br />

genannt.<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 4 von 50 Seiten<br />

� Sofern eine Neueröffnung für die Saison 2008 angestrebt wird, ist damit ein sehr enger<br />

Zeit-/ Maßnahmenplan verbunden. Ein erweitertes Konzept ist in diesem Zeitkorridor<br />

nicht zu realisieren.<br />

1. Aufgabenstellung und Zielsetzung<br />

Die Stadt <strong>Moers</strong> betreibt seit 1972 das Freibad Rheinkamp 2 als konventionelles Freibad. 3<br />

Das Freibad ist Teil des Freizeitbades Rheinkamp, zu dem neben dem Freibad ein Hallenbad<br />

gehört. Gegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich das Freibad, der Komplex<br />

des Hallenbades wird nicht in die Betrachtung einbezogen.<br />

Neben dem Freibad Rheinkamp betreibt die Stadt <strong>Moers</strong> zwei weitere Freibäder: Das Freibad<br />

Solimare ebenfalls als konventionell betriebenes Freibad und das Freibad Bettenkamper<br />

Meer, ein Stillgewässer, das zu Badezwecken genutzt wird. Alle drei Bäder werden im<br />

laufenden Betrieb von der Kommune bezuschusst. Hinzu kommen erforderliche Sanierungsaufwendungen,<br />

die von der Kommune zu tragen sind. Mit Blick auf eine ohnehin überdurchschnittliche<br />

Versorgung mit Freibadeangeboten in <strong>Moers</strong> steht die Stadt nunmehr vor der<br />

Entscheidung, die Standorte zu sanieren und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung durchzuführen,<br />

ggf. aber auch einen der Standorte zu schließen.<br />

Ziel dieser Studie ist es, zu überprüfen, ob das konventionell betriebene Freibad Rheinkamp<br />

zu einem Schwimm- und Badeteich umgebaut werden kann, welche Erfordernisse sich<br />

daraus ergeben, welche Kosten damit verbunden sind und ob ggf. zusätzliche Fördermittel<br />

eingeworben werden können. Ferner soll überprüft werden, wie eine wirtschaftliche Neuausrichtung<br />

erreicht werden kann und in welcher Form arbeitsmarktpolitische Aktivitäten eingebunden<br />

werden können.<br />

Dazu hat die Stadt <strong>Moers</strong> einen Werkvertrag mit der LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung<br />

GmbH (LEG AS) geschlossen. Die LEG AS ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft<br />

der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG NRW) und überwiegend als<br />

Dienstleisterin für öffentliche und arbeitsmarktliche Auftraggeber tätig. Einer der Arbeitsschwerpunkte<br />

der LEG AS liegt in der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von integrierten<br />

arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Vorhaben.<br />

Als Fachplaner wurden Dipl.-Ing. Claus Schmitt von der Wasserwerkstatt Bamberg für Fragen<br />

der Wassertechnik sowie Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan vom Ingenieur- und Planungsbüro<br />

LANGE GbR aus <strong>Moers</strong> für Freiraumplanung und städtebauliche Aspekte einbezogen. Die<br />

Wasserwerkstatt Bamberg blickt mittlerweile auf eine über zehnjährige Erfahrung im Bau von<br />

Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>n zurück und hat erfolgreich über 25 öffentliche Naturbäder und<br />

Badeseen mit Biologischer Wasserreinigung geplant und realisiert. Sie zeichnet in der vorliegenden<br />

Studie verantwortlich für die technische Konzeption der Wasserflächen. Das Ingenieur-<br />

und Planungsbüro Lange ist ein interdisziplinär arbeitendes Büro mit Landschaftsarchitekten,<br />

Ingenieuren, Raum- und Stadtplanern sowie Naturwissenschaftlern und arbeitet<br />

u.a. seit über zwei Jahrzehnten an verschiedensten Planungen zur Entwicklung von Standorten<br />

und Freizeiteinrichtungen im regionalen und auch überregionalen Umfeld. In der vorliegenden<br />

Studie übernimmt das Planungsbüro Lange die Bearbeitung der Bestands- und Freiraumanalyse<br />

und Grünplanung bzw. der städtebaulichen Aspekte. Das Büro hat seine<br />

Hauptniederlassung in <strong>Moers</strong> und verfügt über umfangreiche örtliche und lokale Raumkenntnisse.<br />

2 Siehe auch Fußnote 1.<br />

3 Zur Begriffsklärung siehe auch Kapitel 2.1.<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 5 von 50 Seiten<br />

2. Ausgangslage und Bestandssituation<br />

2.1 Begriffsklärungen<br />

Im Rahmen dieser Untersuchung wird wie allgemein üblich der Begriff „konventionell betriebenes<br />

Freibad“ verwendet, wenn die Wasseraufbereitung über den Einsatz chemischer Mittel,<br />

wie z.B. Chlor in flüssiger oder fester Form, erfolgt.<br />

Daneben gibt es eine Reihe von natürlich vorhandenen Gewässern, die zu Badezwecken<br />

genutzt werden, eine Aufbereitung des Badewassers erfolgt aber nicht. Hierzu zählen Badeseen<br />

und zu Badezwecken genutzte Stillgewässer, wie z.B. das Bettenkamper Meer.<br />

Als weitere Form gibt es die sogenannten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>. Hierbei handelt es<br />

sich um künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken<br />

gebaut werden, gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und deren<br />

Wasseraufbereitung ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen - und<br />

nicht durch Desinfektionsverfahren – erfolgt. 4 Vielfach werden diese Kleinbadeteiche auch<br />

als Naturbad, Naturfreibad oder Naturerlebnisbad bezeichnet. Die endgültige Begriffswahl<br />

und Namensgebung obliegt dem späteren Betreiber. In dieser Studie wird der Begriff des<br />

Schwimm- und Badeteichs gewählt.<br />

2.2 Freibadsituation in <strong>Moers</strong> und in der näheren Umgebung<br />

Die Stadt <strong>Moers</strong> betreibt derzeit drei städtische Freibäder:<br />

� Freibad Rheinkamp im Sportzentrum Rheinkamp, konventionell betriebenes Freibad mit<br />

Sportbecken, Schwimmerbecken, Springerbecken, Rutsche (einfach) und Rutschenbecken,<br />

Planschbecken, 3.575 m 2 Wasserfläche, ca. 36.000 m 2 Liegefläche und einer<br />

Maximalkapazität von ca. 5.000 Personen p. Tag, gastronomisches Angebot im Außenbereich<br />

mit Terrasse und Verkaufskiosken, in unmittelbarer Nähe zum Jungbornpark gelegen<br />

� Freibad Solimare, konventionell betriebenes Freibad mit Sportbecken, Wellenbecken,<br />

Springerbecken, Lehrschwimmbecken, Rutsche (einfach), Planschbecken, ca. 4.100 m 2<br />

Wasserfläche, ca. 60.000 m 2 Liegewiese und einer Maximalkapazität von ca.<br />

8.500 Personen p. Tag, gastronomisches Angebot im Außenbereich mit Terrasse und<br />

Verkaufskiosken, südlich von Stadtpark und Stadtzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zum Freibad Bettenkamper Meer gelegen<br />

� Naturbad Bettenkamper Meer, Stillgewässer innerhalb des <strong>Moers</strong>baches, in dem die<br />

Möglichkeit zum Baden besteht, mit einem ca. 2.400 m 2 großen Schwimmerbereich,<br />

einem ca. 600 m 2 großen Nichtschwimmerbereich, einer Rutsche (einfach), ca. 8.000 m 2<br />

Liegewiese und einer Maximalkapazität von ca. 1.250 Personen p. Tag, südlich von<br />

Stadtpark und Stadtzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Freibad Solimare gelegen<br />

Damit stehen in <strong>Moers</strong> im Bereich Freibäder Wasserflächen in Höhe von ca. 10.675 m 2 zur<br />

Verfügung. Vergleicht man diesen Wert mit entsprechenden Richt- oder Durchschnittswerten,<br />

so zeigt sich, dass in <strong>Moers</strong> ein Überangebot an Freibädern besteht. Der Planungsrichtwert<br />

des Koordinierungskreises Bäder 5 kommt für <strong>Moers</strong> auf ein maximales Volumen in<br />

Höhe von 7.000 bis 8.000 m 2 . Die Sportstättenstatistik der Länder 6 weist auf Bundesebene<br />

4 Siehe auch Empfehlungen des Umweltbundesamtes von 2003.<br />

5 Siehe Gutachtliche Stellungnahme des Bundesverbandes öffentliche Bäder e.V. vom 25.02.1993.<br />

6 Siehe Sportstättenstatistik der Länder der Sportministerkonferenz von November 2002.<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 6 von 50 Seiten<br />

einen Durchschnittswert in Höhe von ca. 52 m 2 Freibad-Wasserfläche je 100.000 Einwohner<br />

auf. Der Wert in <strong>Moers</strong> beträgt umgerechnet ca. 99 m 2 je 100.000 Einwohner.<br />

Neben dem Überangebot ist bei der weiteren Betrachtung zu berücksichtigen, dass die beiden<br />

konventionell betriebenen Freibäder, Solimare und Rheinkamp, über ein funktional fast<br />

gleiches Angebot verfügen. Dieses führt zu einer innerstädtischen Konkurrenzsituation.<br />

Betrachtet man hingegen das Ambiente der beiden konventionell betriebenen Freibäder, so<br />

sind diese sehr unterschiedlich: Das Freibad Rheinkamp liegt in unmittelbarer Nähe zum<br />

Jungbornpark, vermittelt im Gesamterscheinungsbild einen eher beschaulichen Eindruck und<br />

bietet ein Umfeld für den/die „Ruhe suchende/n“ Nutzer/in. Das Freibad Solimare bietet ein<br />

wesentlich offeneres Badeangebot für den/die eher sport- und/oder spassorientierten<br />

Nutzer/in.<br />

Das Naturbad Bettenkamper Meer steht hinsichtlich der Nutzergruppen in keiner Konkurrenz<br />

zu den beiden konventionellen Freibädern. 7<br />

Bezogen auf die Besuchersituation lässt sich feststellen, dass die Besucherzahlen der Freibäder<br />

in <strong>Moers</strong>, wie auch andernorts, insgesamt in den letzten gut 10 Jahren rückläufig sind.<br />

Selbst im Jahrhundertsommer 2003 konnten die Spitzenwerte aus dem Jahr 1989 bei weitem<br />

nicht erreicht werden. 8 Der Besucherrückgang fällt im Freibad Rheinkamp im Vergleich<br />

zu den anderen Freibädern am Stärksten aus. Gründe dafür werden in einer wachsenden<br />

Konkurrenz im Freizeitmarkt und dem gleichzeitigen Kaufkraftverlust in verschiedenen Bevölkerungsgruppen,<br />

aber auch im demografischen Wandel und in unterlassenen Attraktivierungsbemühungen<br />

vermutet. 9<br />

Neben der innerstädtischen Konkurrenz gibt es eine überregionale Konkurrenz mit Freibadangeboten<br />

in der näheren Umgebung. 10<br />

Als konventionell betriebene Freibäder in der näheren Umgebung sind zu nennen:<br />

� Spaßbad „Pappelsee“ in Kamp-Lintfort<br />

� Kombibad Duisburg-Homberg<br />

� Freibad Bockum in Krefeld<br />

Naturnahe Badeangebote an ehemaligen Abgrabungsgewässern gibt es in der näheren Umgebung<br />

an folgenden Standorten: 11<br />

� Eyller See in Kerken - Aldekerk<br />

� Lohheider See in Duisburg – Baerl<br />

� Toeppersee in Duisburg – Rheinhausen<br />

� Elfrather See in Krefeld<br />

Schließlich sollen die derzeit einzigen Naturfreibäder in NRW nicht unerwähnt bleiben, die<br />

allerdings aufgrund der Entfernung zum Standort in Rheinkamp keine direkte Konkurrenz<br />

darstellen: 12<br />

� Naturfreibad Mülheim-Styrum<br />

� Naturbad Ruhrtal in Wetter<br />

7 Siehe auch Stadt <strong>Moers</strong> Situationsbericht Freibäder der Stadt <strong>Moers</strong> vom 21.11.2005, S. 7.<br />

8 Siehe auch Zeitreihe Besucherzahlen Freibäder 1994 – 2006 im Anhang.<br />

9 Siehe auch Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005, S. 12.<br />

10 Siehe auch Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp sowie RVR-<br />

Übersichtskarte zu Freibadeangeboten im Ruhrgebiet im Anhang.<br />

11 Siehe auch RVR-Übersichtskarte zu Naturnahen Badeangeboten im Ruhrgebiet im Anhang.<br />

12 Siehe auch RVR-Projektskizzen „Naturfreibad Mülheim“ und „Naturbad Ruhrtal Wetter“.<br />

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Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 7 von 50 Seiten<br />

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass der Rat der Stadt <strong>Moers</strong> in seiner Sitzung<br />

am 08.05.2002 einstimmig beschlossen hat, „… den Freizeitzielplan 13 unter folgenden Gesichtspunkten<br />

weiter zu bearbeiten: 14<br />

1. Die Freizeit- und Sportangebote sollen mit dem Schwerpunkt Gesundheitspark im<br />

Norden und Freizeit- und Sportpark im Süden entwickelt werden<br />

2. Das Konzept Jungbornpark mit seinen Bestandteilen ist als ein Schwerpunkt der gesundheitsorientierten<br />

Maßnahmen zu entwickeln. Das Freibad Rheinkamp ist in diese<br />

Überlegungen einzubeziehen. Baustein Jungbornpark: Konzeptbausteine wie Naturheilzentrum,<br />

Wassertretbecken, Barfußpfad, Erweiterung des Parks zum Ring, Lauftreff,<br />

Natur- und Klangpfad, Licht-Luft-Hütten, etc. werden in die Konzeption aufgenommen.“<br />

2.3 Lage und Bestandssituation Freibad Rheinkamp<br />

2.3.1 Lage und Verortung im Stadtgebiet<br />

Das Freibad Rheinkamp befindet sich auf der Gemarkung Repelen, Flur 37 und 50 und umfasst<br />

eine Fläche von ca. 4,3 ha. Das Freibad ist Teil des Sportzentrums Rheinkamp. Es liegt<br />

am Rande der wichtigsten Grünachse im Stadtgebiet, der <strong>Moers</strong>bachaue 15 . Diese Grünachse<br />

verbindet entlang des Gewässers und seiner Aue im Süden des Stadtzentrums die<br />

Grünflächen des Naturfreibades Bettenkamp mit denen der Spiel- und Sportanlagen des<br />

Freizeitparks und denen des Schlossparks unmittelbar am Stadtzentrum.<br />

Nach Norden hin findet die Grünachse mit den Wall- und Grabenanlagen der Innenstadt<br />

durch den <strong>Moers</strong>bach ihre Fortsetzung, begleitet von land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Teilflächen, die unter Landschaftsschutz gestellt sind.<br />

Schließlich weitet sich in nördlicher Richtung das Gewässer des <strong>Moers</strong>baches mehrfach zu<br />

„Meeren“ - stillgewässerartigen lang gestreckten schmalen Seen – auf, an die sich das Repelener<br />

Meer und der Jungbornpark unmittelbar anschließen.<br />

Der Jungbornpark ist neben dem Schlosspark im Stadtzentrum eine der bedeutendsten<br />

Grünanlagen der Stadt <strong>Moers</strong>. Dies begründet sich zum einen in der ehemals als Kurpark<br />

angelegten Gliederung, Gestaltung und Ausstattung des Parks. Zum anderen setzt sich der<br />

Verein „Repelen aktiv“ mit hohem Engagement der Bürgerinnen und Bürger dafür ein, neue<br />

Akzente für den Erhalt, die Pflege und die Entwicklung der Parkanlage und damit für den<br />

Ortsteil zu setzen.<br />

Das Freibad Rheinkamp und das Sportzentrum grenzen direkt an den Jungbornpark und<br />

sind Teil der Grünzone. Die <strong>Moers</strong>bachaue und der Grünzug setzen sich weiter nach Norden<br />

hin fort. Nach dem Siedlungsbereich Repelen bzw. Eick ästelt sich der Grünzug entlang der<br />

verschiedenen Kendel 16 auf und geht in eine strukturierte und gut ausgestattete Landschaft<br />

über.<br />

Die gesamte Zone des <strong>Moers</strong>baches ist aus naturschutzfachlicher Sicht wichtiger Baustein<br />

im Rahmen des Biotopverbundes 17 . Verschiedene Teile – so auch Jungbornpark und <strong>Moers</strong>-<br />

13 Die Städte im Landschaftspark Niederrhein haben in den 1990er Jahren den Kommunalverband Ruhrgebiet<br />

(heute: Regionalverband Ruhr) mit der Erstellung eines Interkommunalen Freizeitzielplans für den<br />

Landschaftspark Niederrhein beauftragt.<br />

14 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung (öffentlich) des Rates der Stadt <strong>Moers</strong> vom 08.05.2002, TOP<br />

21, S. 19.<br />

15 Siehe auch Plan 1 „Lage im Stadtgebiet“, Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“, Plan 3 „Luftbild<br />

Planungsgebiet“ im Anhang.<br />

16 Als Kendel werden rinnenartige Niederungsbereiche mit darin enthaltenen kleineren Bächen, Flüssen und<br />

Gräben bezeichnet. Die Kendel sind ehemalige Flussarme des Rheines.<br />

17 Siehe auch Karte „Biotopverbund“ im Anhang.<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 8 von 50 Seiten<br />

bach selbst – sind geschützte Biotope im Sinne des Landschaftsgesetzes und bedürfen von<br />

daher bei Veränderungen einer besonderen Zustimmung. Gleiches gilt für die nördlich angrenzenden<br />

Freiflächen. Freibad und Sportzentrum sind hiervon ausgenommen.<br />

Der <strong>Moers</strong>bach fließt heute in einem der ehemaligen Arme des Rheins. Die weit geschwungene<br />

Form des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Grünstrukturen ist noch gut nachzuvollziehen.<br />

Die ehemaligen Rinnen – auch Kendel genannt – sind Teil des <strong>Moers</strong>er Donkenlandes<br />

18 . Die geringen, aber für die Landschaft typischen Höhenunterschiede zwischen<br />

Donk und Kendel bestimmen auch im Plangebiet die optische Wahrnehmung der Freiräume.<br />

2.3.2 Plangebiet und Flächenpotentiale<br />

Das Plangebiet für diese Machbarkeitsstudie umfasst das Gelände des heutigen Freibades<br />

bis zu seinen Einfriedungen und hat eine Größe von ca. 4,29 ha. Die Liegenschaft gehört der<br />

Stadt <strong>Moers</strong>. 19<br />

Das Gebiet liegt in der Gemarkung Repelen. Zum Freibad Rheinkamp gehören gem. Auszug<br />

aus dem Liegenschaftskataster 20 folgende Flurstücke:<br />

- Flur 37: Flurstücke Nr. 2 tlw., 477, 1182, 1183, 1184 tlw. 1553 und<br />

- Flur 50: Flurstücke Nr. 189, 1169, 1187 tlw. , 1188, 1576, 1577<br />

Auf Flurstück 1183 befindet sich ein Wohnhaus mit Garten. Dieses Wohnhaus wird als<br />

Hausmeisterwohnung für den Freibad-, Hallenbad- und Sportkomplex genutzt. Alle weiteren<br />

Flurstücke werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ genutzt.<br />

An der Südgrenze des Freibadgeländes befindet sich Flurstück 477 mit ca. 35 m 2 . Hierauf<br />

befindet sich eine technische Einrichtung für die Versorgung.<br />

Die Gebäudeteile auf Flurstück 1183 und 1184 sind im Untergeschoß in Teilen vermietet. Die<br />

garagenartigen Teilräume sind abgesenkt und über Tore von einer Zuwegung der Stichstraße<br />

aus anfahrbar. Die Lagerflächen mit Vermietung und Verpachtung nutzen derzeit<br />

Vereine und Feuerwehr bzw. städtische Betriebe.<br />

Weitere Nutzungen oder Dienstbarkeiten auf dem Gelände des Freibades sind nicht bekannt.<br />

Ebenso wenig wie sonstige Verträge oder grundbuchamtliche Auflassungen.<br />

Fremdleitungen führen nicht durch das Außengelände und andere planerisch zu berücksichtigende<br />

technische Einrichtungen sind dort vorhanden. Eine dezidierte Fremdleitungserkundung<br />

sollte bei späteren Baumaßnahmen dennoch durchgeführt werden, da im direkten<br />

Umfeld Einrichtungen Dritter, z.B. von der Linksniederrheinischen Entwässerungs-<br />

Genossenschaft (LINEG) und der Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI), bestehen.<br />

Die bauliche Situation und die flächenmäßige Verteilung ist den Plänen im Anhang zu entnehmen.<br />

Eine Bilanz der baulichen Einrichtungen ergibt sich wie nachstehend:<br />

18 Als Donk wird höher gelegenes Land bzw. eine flache Erhebung in sumpfigem Gelände bezeichnet.<br />

19 Vormals in Teilen Gemeinde Rheinkamp.<br />

20 Siehe auch Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ im Anhang.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 9 von 50 Seiten<br />

Bauliche Anlagen (Bestand): 21<br />

Einrichtungen für Beckenanlagen etc.<br />

Schwimmerbecken ca. 22 x 50 m = ca. 1.100 m 2<br />

Wellenbad = ca. 2.270 m 2<br />

Sprungbecken ca. 15 x 12 m = ca. 180 m 2<br />

Kinderbecken ca. 8 x 7,5 m = ca. 60 m 2<br />

Planschbecken = ca. 190 m 2<br />

--------------<br />

Summe der Flächen der Beckenanlagen : 3.800 m 2<br />

Weitere Bauliche Einrichtungen / Gebäude<br />

Zugangsbereich, überdacht = ca. 60 m 2<br />

Umkleiden / WC-Anlage (Erdgeschoß) = ca. 450 m 2<br />

Personalräume (Erdgeschoß) = ca. 80 m 2<br />

Technik, Abstellräume (Erdgeschoß) = ca. 260 m 2<br />

Lagerräume etc. (Untergeschoß) = ca. 790 m 2<br />

Hubtechnik Wellenbad unter Plattenflächen = ca. 210 m 2<br />

Externe Toilettenanlage in Freigelände = ca. 30 m 2<br />

Imbiss-Stand in Freigelände = ca. 50 m 2<br />

--------------<br />

Summe der Flächen der Gebäude etc.: 1.140 m 2<br />

Wege- und Platzflächen, sonstige Einbauten<br />

Plattenflächen / Wege etc. = ca. 4.180 m 2<br />

Fußbecken 4 ST 30 m 2<br />

Sprungtürme 4 ST<br />

Sonnensegel, fest montiert 4 ST<br />

Tischtennisplatten 2 ST<br />

Lautsprecher, Mastleuchten 9 ST<br />

Sitzbetonwürfel ca. 16 ST<br />

Stützmauern, U-Steine, Hochbeete etc.<br />

--------------<br />

Summe der Flächen der Wege etc.: 4.210 m 2<br />

Gehölz- und Rasenflächen<br />

Gehölzflächen = ca. 7.830 m 2<br />

Rasen- und Liegewiesenflächen = ca. 25.890 m 2<br />

---------------<br />

Summe der Flächen Gehölze und Rasen: 33.720 m 2<br />

Aufgrund des Gesamtflächenangebotes nach heutigem Zustand des Freibades sind Besucherzahlen<br />

im Sinne einer Nennbelastung von mehr als 2.000 Besuchern möglich. Die<br />

Kenndaten für die Konzeption der <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> in der bislang zugrunde gelegten<br />

Größe und Nennbelastung wird im Kapitel 4.2 ausführlich dargelegt.<br />

21 Siehe auch Plan 8 „Bestandsplan M=1:1.000“ und Plan 9 “Bestandsplan M=1:500“ im Anhang.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 10 von 50 Seiten<br />

2.3.3 Baulicher Zustand der Anlagen und Gebäude<br />

Untersuchungen der Stadt <strong>Moers</strong> haben ergeben, dass der bauliche Zustand des Freibades<br />

und der baulichen Anlagen als „sanierungsbedürftig“ einzustufen ist. Eine in diesem Zusammenhang<br />

erstellte Kostenschätzung von Seiten der Stadt <strong>Moers</strong> aus dem Jahr 2000 weist<br />

einen Sanierungsaufwand in Höhe von ca. 1,8 Mio. € für den Status Quo, ohne Sanierung<br />

der Umkleideräume, auf. 22 Auch Kosten für attraktivitätssteigernde Maßnahmen sind in dieser<br />

Kostenschätzung nicht enthalten. Mit Blick auf Preissteigerungen und einen weiteren<br />

Substanzverzehr seit dem Jahr 2000 ist heute von höheren Kosten auszugehen.<br />

2.4 Planungsrechtliche Ausgangslage und weitere Zielplanungen<br />

2.4.1 Flächennutzungsplan<br />

Gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan 23 ist das Freibad Rheinkamp Teilfläche einer<br />

größeren Grünfläche. Die Zweckbestimmung für das Gesamtareal ist als „Freibad“ ausgewiesen.<br />

Hierunter fallen alle Beckenanlagen des Freibades, die Wegeflächen und die randlichen<br />

Nebenflächen im Osten für Umkleiden, Technik und Lager.<br />

Westlich grenzen Grün- und Waldflächen an, die die <strong>Moers</strong>bachaue und das Gewässer<br />

selbst sowie den gesamten Bereich des Jungbornparks umfassen.<br />

Südlich sind jenseits der Gemeindestraße (Im Meerfeld), neben der <strong>Moers</strong>bachaue Wohnflächen<br />

ausgewiesen. Östlich schließen Flächen des ruhenden Verkehrs an. Diese Flächen<br />

sind die zentralen Stellplatzflächen für das Freibad, das Sportzentrum sowie die angrenzenden<br />

Schulen und das Kulturzentrum.<br />

Im Norden des Freibades sind Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Dazu gehören<br />

auch die Zweckbestimmungen „Hallenbad“ und „Sporthalle“.<br />

Vorhalte- bzw. Reserveflächen sind für die dargestellten Zweckbestimmungen der Sporteinrichtungen<br />

bzw. Bäder nicht vorgesehen. Die heutigen Nutzungen schöpfen die dargestellten<br />

Bereiche aus.<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Moers</strong> wird derzeit zeichnerisch neu zusammengestellt,<br />

um alle rechtskräftigen Änderungen bzw. derzeit in Planung befindlichen Flächen zusammenzuführen<br />

und zu bestätigen. Auswirkungen auf dieser Ebene der Bauleitplanung für das<br />

in dieser Studie untersuchte Vorhaben sind nicht bekannt.<br />

Der gesamte Komplex von <strong>Moers</strong>bach, Aue und Jungbornpark sind Teil des Biotopverbundes,<br />

in Teilbereichen geschützte Biotope. Südlich und Nördlich grenzen Flächen für den<br />

Landschaftsschutz an. 24<br />

Die Grün- und Freiflächen von Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue sind Teil des Landschaftsparks<br />

Niederrhein, der die Nachbarkommunen verbindet. Gezielte Maßnahmen werden<br />

hieraus gefördert und u.a. mit Unterstützung des Landes als regional wichtige und bedeutsame<br />

Projekte umgesetzt.<br />

22 Siehe Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005, S. 9. sowie 3. Sitzung des<br />

Sportausschusses am 16.06.2000, TOP 6, Vorlage Nr. 10.<br />

23 Siehe auch Plan 5 „Flächennutzungsplan Stadt <strong>Moers</strong>“ im Anhang.<br />

24 Siehe auch Plan 6 „Biotopverbund“ im Anhang.<br />

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2.4.2 Verbindliche Bauleitplanung<br />

Eine verbindliche Bauleitplanung ist für den Bereich des Freibades nicht gegeben. Alle genehmigungspflichtigen<br />

Einrichtungen und Bauwerke wurden im Rahmen der erforderlichen<br />

Baugenehmigungen abgewickelt und erteilt.<br />

Bebauungspläne liegen im Umfeld nur für die Wohnbereiche vor, da hier ein gesonderter<br />

Regelungsbedarf bestand. Die durch Sport und Freizeit geprägten Umgebungsbereiche und<br />

–flächen weisen keine verbindliche Bauleitplanung aus.<br />

2.4.3 Planungen im näheren Umfeld<br />

Grundlegende Veränderungen in den bereits erschlossenen und bebauten Bereichen der<br />

Wohnbauflächen in den östlichen Flächen - Meerfeld, <strong>Rheinkamper</strong> Ring - und jenseits des<br />

Jungbornparks sind nicht zu erwarten. Baulandreserven sind dort nicht mehr gegeben.<br />

Ebenso sind im Bereich der Schulkomplexe und des Kulturzentrums keine Veränderungen<br />

zu erwarten, die über die derzeitige Nutzung hinausgehen.<br />

Konkrete Planungen auf der Ebene der Bauleitplanung für die nördlich des Bereiches gelegenen<br />

landwirtschaftlichen Flächen sind nicht bekannt. Dieser Bereich stellt die letzte Freifläche<br />

zwischen den Siedlungsbereichen Repelen – Rheinkamp – Meerfeld dar.<br />

In jüngster Vergangenheit wurden Planungen für den Umbau und die Neuausrichtung der<br />

Parkanlage des Jungbornparks erarbeitet. Diese stützen sich auf die ehemalige Funktion als<br />

Kurpark und dessen ursprüngliche Elemente. Teile davon sollen wieder hergestellt und um<br />

weitere, auf Gesunderhaltung, Natur- und Sinneserfahrung ausgerichtete, Angebote ergänzt<br />

werden. Felke-Museum 25 und Musikpavillon konnten bereits eröffnet werden. Ein Barfußpfad<br />

im Bereich des <strong>Moers</strong>baches ist aktuell in Planung – auf beiden Seiten des Gewässers entlang<br />

der Wege und auf der östlichen Seite im Bereich des Freibades bis zur südlichen<br />

Straße „Im Meerfeld“.<br />

2.4.4 Weitere Zielplanungen im regionalen Verbund<br />

Unter dem Titel Freizeitzielplan Niederrhein hat die Städtegemeinschaft des Landschaftsparks<br />

Niederrhein den Kommunalband Ruhrgebiet 26 in den 1990er Jahren mit der Erarbeitung<br />

eines interkommunalen Freizeitzielplanes beauftragt. Themenschwerpunkte der Bearbeitung<br />

sind Landschaft, Parks, Bäder, Sport, Kultur, Gastronomie, Shopping und Freizeitwohnen.<br />

Teil des Zwischenberichtes ist das „Zielkonzept 2005 <strong>Moers</strong> Bäder“, in dem eine<br />

Profilierung des Standortes Solimare in Richtung Gesundheit und eine Profilierung des<br />

Standortes Rheinkamp in Richtung Sport empfohlen wird. 27<br />

Unter dem Titel „NaturFreizeitverbund Niederrhein“ wird in der Stadt Wesel derzeit an einem<br />

Konzept einer Seenlandschaft gearbeitet, die Freizeit, Tourismus, Landschafts- und Naturschutz<br />

sowie Stadtentwicklung miteinander verknüpfen und integrieren soll. Hintergrund ist,<br />

dass auf dem nordwestlichen Stadtgebiet in den nächsten ca. 25 Jahren in Folge von Abgrabungen<br />

ein Seenbereich von über 900 ha Wasserfläche in der Nähe des Rheins entstehen<br />

soll. Über die Hälfte dieser Flächen ist bereits heute vorhanden, große Bereiche befinden<br />

sich derzeit in der Aussandungsphase, andere sind bereits rekultiviert. Der Schwerpunkt der<br />

Entwicklung liegt in einer Orientierung auf einer ruhigen, landschaftsorientierten Erholung.<br />

Der Projektbereich ist Teilraum eines sich bis in die Niederlande erstreckenden Gesamtprojektes<br />

unter dem Titel „Natur- und Freizeitverbund Rhein-Waal“.<br />

25 Zu den Hintergründen siehe auch Siehe auch Kapitel 3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue.<br />

26 Heute Regionalverband Ruhr.<br />

27 Kommunalverband Ruhrgebiet, Freizeitzielplan Niederrhein, Zwischenbericht 2000, Zielkonzept 2005 <strong>Moers</strong><br />

Bäder, S. 21.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 12 von 50 Seiten<br />

2.5 Böden, Baugrund, Altlasten und Hydrologie<br />

Für die Abschätzung der Machbarkeit der Umnutzung des konventionellen Freibades zu<br />

einem Schwimm- und Badeteich ist es erforderlich, die besonderen Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />

aufzuzeigen. Insbesondere die Lage in der <strong>Moers</strong>bachaue ist dabei mit<br />

Blick auf Böden, Baugrund und Hydrologie zu untersuchen.<br />

2.5.1 Böden<br />

Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes NW M=1:50.000 zeigt für das Plangebiet eine<br />

nahezu idealtypische Verteilung von Bodentypen in einem Kendelbereich. 28<br />

Während der Jungbornpark als Teil einer Donk hoch liegt, befinden sich der <strong>Moers</strong>bach und<br />

seine tiefere Aue in einer Zone von humosem Niederungsboden aus Niedermoorboden.<br />

Diese sind selten anzutreffen, wertvoll und meist – wie auch hier – degeneriert und entwässert.<br />

Daran schließt sich nach Osten ein Nass-Gley-Boden bzw. Pseudogley an, ein Boden, der<br />

sich unter hohem Grundwasserstand gebildet hat. 29 Auch diese Böden sind aufgrund der<br />

Entwässerungen der zurückliegenden Jahrzehnte degeneriert. Im Bereich des Schulzentrums<br />

und des <strong>Rheinkamper</strong> Ringes sind in den höheren Flächen bereits wieder Parabraunerden<br />

30 anzutreffen.<br />

Der Höhenunterschied zwischen den Niedermoorböden und den Braunerden liegt zwischen<br />

2,50 und 3,50 m.<br />

Das Freibad liegt gänzlich in den Bereichen der Nassgley- und Pseudogley-Böden. Im Übergang<br />

zum <strong>Moers</strong>bach müsste auch noch Niedermoorboden anzutreffen sein.<br />

Bautechnisch sind die Besonderheiten des Standortes bzgl. Bauwerksgründung und Verdichtungsfähigkeit<br />

des Untergrundes in jedem Falle zu berücksichtigen, z.B. durch Höhersetzen<br />

der Becken im Grundwasserbereich, so dass die Eintauchtiefe der Becken ins<br />

Grundwasser möglichst gering ist.<br />

Die Böden des Standortes stellen einen wirtschaftlichen Wert dar. Inwiefern diese auch wirtschaftlich<br />

verwertet werden können, muss ggf. gesondert geklärt werden.<br />

2.5.2 Baugrund / Geologie<br />

Die oben beschriebenen Böden lagern im Plangebiet auf mächtigen Sand- und Kiesformationen,<br />

die in einer Tiefe zwischen 20 und 40 dm unter den Bodenschichten in der Regel<br />

anzutreffen sind. Die auflagernden Deckschichten sind zumeist sandig-lehmig. Die Sand-<br />

und Kiesschichten haben eine Mächtigkeit von 20-25 m. Darunter stehen die Grafenberger<br />

Sande als Formation des Tertiärs an.<br />

Durch die guten Eigenschaften der Sande und Kiese lässt sich ingenieur- und bautechnisch<br />

für Bauwerke in jedem Fall eine einfache und günstige Lösung für die Gründung finden. 31<br />

Inwieweit ein Bodenaustausch, eine Flachgründung oder andere Lösungen zum Tragen<br />

28 Siehe auch Plan 7 „Bodenkarte“ im Anhang.<br />

29 Ein Gley ist ein vom Grundwasser beeinflusster Boden. Pseudogleye sind Böden, die nicht vom<br />

Grundwasser-, sondern von Stauwasserprozessen geprägt sind.<br />

30 Als Parabraunerde bezeichnet man einen Boden, bei dem Tonmineralien vom Oberboden in den Unterboden<br />

verlagert worden sind. Parabraunerde ist ein weit verbreiteter Bodentyp im gemäßigt-humiden Klima aus<br />

primär kalkhaltigem Lockergestein.<br />

31 Labile Bauweise der Folienbecken ohne starre Beckenkörper – zum Teil Erdwallbauweise mit<br />

Folienabdichtung.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 13 von 50 Seiten<br />

kommen, ist bezogen auf die schlussendlich favorisierte Umsetzungsvariante zu<br />

entscheiden.<br />

Für die Herstellung von Wegen und Plätzen aber auch von Beckenanlagen für den Badebetrieb<br />

ist eine Verbesserung der unterlagernden Bodenschichten und objektbezogene Verdichtung<br />

möglich. Der Unterboden ist in jedem Falle zu verbessern oder entsprechend durch<br />

Auffüllung oder Austausch zu optimieren. Näheres müssen spezifische Untersuchungen zum<br />

Baugrund ergeben.<br />

Eine grundsätzliche Machbarkeit ist als gegeben anzusehen.<br />

2.5.3 Altlasten<br />

Verdachtsflächen oder lokalisierte Bereiche von Altlasten im Bereich der Böden sind im<br />

Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung nicht bekannt.<br />

Inwieweit bei der Errichtung des Freibades Rheinkamp Baustoffe verwendet wurden, die<br />

heute einer überwachten und nachweisbaren Entsorgung zugeführt werden müssen, kann<br />

mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht abgeschätzt werden. In den Gebäudeteilen der östlich<br />

angrenzenden Umkleiden, Lagerflächen und Technikräume werden vor einer weiteren Umsetzung<br />

vorsorglich spezifische Untersuchungen empfohlen, um eine kostensichere Abschätzung<br />

zu gewährleisten.<br />

Verdachtsmomente sind im Bereich der Dachflächen und –verkleidungen sowie speziellen<br />

Einbauten und Ummantelungen von Rohrleitungen etc. aufgrund der Ergebnisse von Untersuchungen<br />

im Hallenbadbereich gegeben. Bei den Beckenanlagen im Gelände ist von unverschmutztem<br />

Beton auszugehen, der recycelt werden kann.<br />

2.5.4 Hydrologie<br />

Als Hauptvorflut im Umgebungsbereich des Plangebietes dient der <strong>Moers</strong>bach bzw. das sogenannte<br />

Repelener Meer. Der Wasserspiegel wird durch Vorflut regulierende Maßnahmen<br />

der LINEG mehr oder minder konstant gehalten.<br />

Die Wasserspiegellage der Vorflut zum höher gelegenen Bereich des heutigen Freibades<br />

beträgt ca. 3,50 bis 3,70 m. Der Abstand zu den tiefer gelegenen Bereichen ca. 1,20 bis<br />

1,50 m. Weitere Gräben oder Bäche existieren im näheren Umfeld nicht.<br />

Der Grundwasserspiegel wird im Plangebiet ebenfalls durch Grundwasserhaltungen reguliert<br />

und entspricht etwa dem des Wasserspiegels des <strong>Moers</strong>baches. Die Flurabstände im Bereich<br />

des Freibades sind von daher in etwa identisch zu den im vorherigen Absatz beschriebenen<br />

Angaben. Durch gezielte Grundwasserhaltungen ist es möglich, dass der Grundwasserspiegel<br />

partiell noch tiefer liegt. 32<br />

Ein Anheben des Grundwasserspiegels und damit verbunden eine Anhebung des Wasserspiegels<br />

im <strong>Moers</strong>bach ist für den Planbereich als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Es<br />

ist insofern auszuschließen, als damit Schäden an Sach- und Kulturgütern einhergehen würden.<br />

Für eine Planungssicherheit bezogen auf die gedachten Umbaumaßnahmen sind gesonderte<br />

Abstimmungen mit der LINEG und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel<br />

zu führen.<br />

32 Je nach Höhenlage der Becken für das Naturbad ist eine Wasserhaltung während der Bauzeit vorzusehen.<br />

Grundsätzlich besser ist eine höhere Lage der Becken.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 14 von 50 Seiten<br />

2.6 Abschließende Einschätzung<br />

� In <strong>Moers</strong> gibt es ein Überangebot an Wasserflächen im Bereich (konventioneller)<br />

Freibäder. Mit fast identischen Angeboten an den Standorten Rheinkamp und Solimare<br />

gibt es eine innerstädtische Konkurrenz.<br />

� Bezogen auf die jeweilige Klientel erfreuen sich alle drei derzeit von der Stadt betriebenen<br />

Freibäder großer Beliebtheit. Nichtsdestoweniger reichen die Besucherzahlen nicht<br />

aus, um die Kosten für Betrieb, Wartung und Sanierung zu decken. Der laufende Betrieb<br />

kann ohne Zuschüsse der Stadt <strong>Moers</strong> nicht sichergestellt werden. 33<br />

� Das Freibad Rheinkamp bringt durch seine Einbettung in die nördliche Grünachse und<br />

die Angliederung an das Sportzentrum Rheinkamp sowie an das Kulturzentrum Rheinkamp<br />

räumlich günstige Rahmenbedingungen mit.<br />

� Der bauliche Zustand des Bades und der Anlagen ist sanierungsbedürftig. Über kurz oder<br />

lang droht eine Schließung, sofern nicht erforderliche Sanierungsmaßnahmen getätigt<br />

werden. Gleichzeitig ist eine Attraktivierung des Standortes erforderlich.<br />

� Aus planungsrechtlicher Sicht steht einem Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich<br />

nichts im Wege. Auch mit Blick auf Böden und Baugrund wird der Umbau als machbar<br />

eingeschätzt.<br />

� Mit Blick auf Untersuchungsergebnisse im Hallenbadbereich sind Altlastenverdachtsmomente<br />

gegeben. Weitergehende Untersuchungen werden empfohlen.<br />

� Alle geplanten Maßnahmen sind im Vorfeld mit der LINEG und der Unteren Wasserbehörde<br />

des Kreises Wesel abzustimmen.<br />

� Die vorhandenen Flächen bieten genügend Raum für einen Umbau ebenso wie für eine<br />

weitere Standortprofilierung mit Ergänzungsangeboten.<br />

� Zu klären sind etwaige Standortprofile für die Standorte Solimare und Rheinkamp, um<br />

eine erneute innerstädtische Konkurrenz zu vermeiden. Die Standortprofile sind auch im<br />

Kontext der Freizeitzielplanung des Landschaftsparks Niederrhein abzugleichen.<br />

3. Standortpotenziale und Angebotsstrukturen -<br />

Umfeldanalyse<br />

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch eine<br />

Markteinschätzung vorgenommen werden. Dazu werden Angebote im direkten Umfeld und<br />

in der näheren Umgebung untersucht. Es gilt die Potenziale des Standortes aber auch mögliche<br />

Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten.<br />

3.1 Sportzentrum Rheinkamp<br />

Das Sportzentrum Rheinkamp ist für die Stadt <strong>Moers</strong> aufgrund der Flächen für Hallensportveranstaltungen<br />

von herausragender Bedeutung. Mit der zum Sportzentrum gehörenden<br />

Dreifach-Sporthalle mit Tribünen und Lounge-Bereich können hier Sportveranstaltungen verschiedenster<br />

Art durchgeführt werden. Hinzu kommen - unmittelbar angrenzend - zwei Einfach-Turnhallen.<br />

Hier hat z.B. die Volleyballmannschaft des <strong>Moers</strong>er SC, die in der 1. Bundesliga<br />

spielt, ihre Heimspielstätte. Zwar ist Volleyball nur eine Randsportart, erfreut sich<br />

33 Siehe Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 15 von 50 Seiten<br />

aber beim Fachpublikum größter Beliebtheit und muss als ein Ankerpunkt gesehen werden,<br />

wenn der Standort Rheinkamp gefestigt und attraktiv bleiben soll.<br />

Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Meisterschaften auf Bundesebene<br />

ausgerichtet, wie z.B. Fechtmeisterschaften und Handballturniere.<br />

Hallen, Umkleiden und Lounge entsprechen dem Standard der späten 70er Jahre. Der ursprünglich<br />

florierende gastronomische Bereich liegt z. Zt. brach. Übernachtungsmöglichkeiten<br />

im Umfeld gibt es im Hotel „Zur Linde“ in Repelen und im Hotel „Bürgerstuben“ in Utfort.<br />

Das in den Komplex „Sportzentrum Rheinkamp“ ebenfalls eingebundene Hallenbad verfügt<br />

bezüglich der Beckenanlagen über eine gute Grundfunktionsausstattung für unterschiedliche<br />

Nutzergruppen. Hallenbad und Freibad sind räumlich und technisch miteinander verbunden.<br />

Ebenso wie das Freibad ist das Hallenbad aufgrund baulicher Mängel sanierungsbedürftig. 34<br />

Eine konzeptionelle Einbindung des Hallenbades in überörtliche Angebote und Veranstaltungen<br />

für Sport und Freizeit findet derzeit ausschließlich auf Vereinsebene statt.<br />

Der Außensportplatz (Typ C), der sich nördlich an das Sportzentrum anschließt, wird maßgeblich<br />

für den Vereins- und Schulsport genutzt. Er ist unentbehrlich. Veränderungen in diesem<br />

Bereich – z. B. für die Ausweitung der Nutzungen an der <strong>Moers</strong>bachaue für Erholungs-<br />

und allgemeine Freizeitaktivitäten in Verbindung mit dem Jungbornpark – sind derzeit als<br />

nicht realisierbar festzustellen.<br />

Inwieweit und in welcher Form Optimierungen bezüglich der öffentlichen Wegeführung – Ost-<br />

West-Verbindung – und der Zaunanlagen des Sportplatzes möglich sind, kann nur im Rahmen<br />

einer konkreten Umsetzungsplanung geprüft und vorgenommen werden.<br />

3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue<br />

Der Jungbornpark stellt ein weiteres besonderes Potential dar und befindet sich derzeit in<br />

einer Neuausrichtung. Grundlage für die Neukonzeption ist seine ursprüngliche Nutzung als<br />

Kurpark, in dem Naturheilverfahren nach Felke 35 durchgeführt wurden. Die Felkekur stand<br />

unter dem Thema „Natur und Bewegung“ und bestand aus den Grundelementen Felke-Sitzbad,<br />

Lichtluftbad, Lehmbad und Erdschlafen.<br />

Der Kurpark wurde seinerzeit mit erheblicher Eigenleistung errichtet. Auch die Neuausrichtung<br />

wurde von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und erfolgt unter Federführung des<br />

Vereins „Repelen aktiv“. 36 Die Bausteine der Neukonzeption richten sich - ähnlich wie im<br />

ehemaligen Kurpark - an alle Altersklassen. Elemente sind ein Felke–Museum mit Naturheilzentrum,<br />

ein Musikpavillon mit regelmäßigen musikalischen Veranstaltungen, ein Barfuß-<br />

und Naturpfad 37 , eine Luft-Licht-Hütte, die Wiederherstellung der Wegesysteme und Spielareale,<br />

ein Natur- und Klangpfad sowie Wasserfontänen und weitere gestalterische Elemente<br />

für den Park. Flankiert werden diese Ideen und Entwicklungen von regelmäßig organisierten<br />

attraktiven Veranstaltungen im Bereich des alten Dorfteiles von Repelen mit Dorffest,<br />

Weihnachtsmarkt, Turmbläsern und Veranstaltungen in der alten Repelener Dorfkirche.<br />

34 Siehe Situationsbericht der Stadt <strong>Moers</strong> vom 21.11.2005.<br />

35 Der evangelische Pastor Leopold Erdmann Emanuel Felke (* 7. Februar 1856 in Kläden bei Stendal; † 16.<br />

August 1926 in München, bestattet in Sobernheim) war ein Vertreter der Naturheilkunde, der die nach ihm<br />

benannte Felkekur entwickelte und von 1896 bis 1914 in Repelen bei <strong>Moers</strong> und von 1915 bis 1925 in Bad<br />

Sobernheim wirkte.<br />

36 Die Neukonzeption wird im Rahmen des Programms „Initiative ergreifen“ vom Städtebauministerium NRW<br />

gefördert.<br />

37 Der Barfußpfad geht ebf. auf Pastor Felke zurück. Es handelt sich um einen Rundweg, der verschiedene<br />

Stationen wie Natursteine, Kiesel, Holz, Lehmbecken, Wasser, Balance und Grasflächen umfasst. Ziel ist es,<br />

die Sinne, die Fußreflexzonen und den Bewegungsapparat zu aktivieren.<br />

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Der Park erfreut sich nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Aktivitäten des Vereins „Repelen<br />

aktiv“ und vieler ehrenamtlicher Aktivitäten zunehmender Beliebtheit bei der Bevölkerung<br />

und verzeichnet einen stetigen Besucherzuwachs.<br />

3.3 Wohnumfeld und freizeitgerichtete Angebote<br />

Das Wohnumfeld und die städtebaulichen Strukturen in den Ortsteilen Repelen, Rheinkamp,<br />

Meerfeld und im Weiteren in Eick und Utfort sind durch eine klare Funktionstrennung gekennzeichnet.<br />

Die innere Struktur der Wohnquartiere ist eher heterogen. Die Ursache dafür ist zum einen<br />

ein rasantes Wachstum der Stadtteile im Zuge des Bergbaus und der Industrieansiedlungen<br />

und zum anderen die zunehmende Beliebtheit als Wohnstandort in den letzten zwei Jahrzehnten.<br />

In den 1950er bis 1970er Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts haben Baumaßnahmen<br />

im Rahmen des sozialen Wohnungsbau in Meerfeld, des Geschosswohnungsbaus in Eick-<br />

West und Erweiterungen für Einzelhausbebauungen in Repelen die Grenzen der heutigen<br />

Bebauung rasch ausgefüllt. In den 1980er Jahren folgte die Bebauung des <strong>Rheinkamper</strong><br />

Ringes mit Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- aber auch Einzelhausbebauung. Kleinere Ergänzungen<br />

und Arrondierungen in den letzten zehn Jahren verursachten keine grundlegenden<br />

Änderungen oder Erweiterungen mehr.<br />

Die Wohnbereiche sind als reine Wohngebiete konzipiert. Durchmischungen mit anderen<br />

Nutzungen und Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind eher selten.<br />

Nennenswerte freizeit- und erholungsgerichtete Angebote gibt es mit den bereits erwähnten<br />

Einrichtungen im Bereich von Jungbornpark und Sportzentrum. Im Bereich des Hallenbades<br />

gibt es noch kleinere Ergänzungsangebote mit der Tennisanlage des Tennisclubs Schwarz-<br />

Gold nördlich des Jungbornparks und dem Tanzclub Schwarz-Gold Rheinkamp-Repelen<br />

e.V., dessen Mannschaften und Einzelpaare z.T. auf Bundesliga-Ebene starten.<br />

Gastronomisch gibt es im Bereich von Hallenbad / Freibad / Sportzentrum nur eine einfache<br />

Bewirtung. Die Gaststätte im Sportzentrum ist nicht mehr in Betrieb. Andere Angebote –<br />

außer der „Kneipe im Wohnquartier“ - sind im nahen Umfeld nicht vorhanden. Erst in Repelen<br />

und Utfort finden sich weitere Angebote.<br />

Ergänzende Angebote für den Bereich „Gesundheit, Wellness, Sporttherapie bzw. medizinische<br />

Betreuung“ und vor allem spezifische Angebote für Erholung, Gesundheit und Wellness<br />

gibt es derzeit nicht, ebenso wenig wie nutzerspezifische Angebote für z.B. Senior/innen.<br />

3.4 Erschließung und verkehrstechnische Anbindung<br />

3.4.1 Privater Kraftfahrzeugverkehr<br />

Die Erschließung des Freibades Rheinkamp erfolgt über die Straße „Im Meerfeld“. Zwei<br />

Stichstraßen führen von dort zum gemeinsamen Parkplatzareal von Bad, Sportzentrum,<br />

Kulturzentrum und Schulen. Das Stellplatzareal hat eine Kapazität von ca. 460 Stellplätzen<br />

ohne die Stellflächen der Schulen. Die Benutzung der Stellplätze ist entgeltfrei.<br />

Die Straße „Im Meerfeld“ bindet im Westen an die Landstraße L399 Repelener Straße an. Im<br />

Norden über Kamp-Lintfort und im Süden über <strong>Moers</strong> Stadtmitte bestehen in ca. 1,5 – 2 km<br />

Entfernung gute Autobahnanbindungen auf die A 42 bzw. A 57.<br />

Östlich bindet die Straße in die Rathausallee ein, die im Norden über die Verbandsstraße<br />

nach Duisburg und ebenso zur Autobahn A 42 führt. Nach Süden gelangt man über den<br />

Ortteil Utfort in Richtung Stadtmitte.<br />

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Die Erschließung für den Individualverkehr ist von daher als gut zu bezeichnen. Eine konsequente<br />

Beschilderung zum Standort gibt es derzeit nicht.<br />

In morgendlichen Stoßzeiten kommt es beim Abbiegen von der Straße „Im Meerfeld“ auf die<br />

Stichstraßen zum Parkplatz aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zeitweise zu Rückstauungen.<br />

3.4.2 Öffentliche Verkehrsmittel<br />

Für den öffentlichen Personennahverkehr ist der Standort mit zwei Buslinien der Niederrheinischen<br />

Verkehrsbetriebe AG (NIAG) direkt angebunden. Eine weitere führt mit<br />

ca. 450 m Entfernung an der Rathausallee vorbei. Die Taktfrequenzen sind je nach Buslinie<br />

zwischen 15 und 30 Minuten werktags und ca. 30 und 60 Minuten an den Wochenenden.<br />

Überörtliche Anbindungen über Bahn und dergleichen existieren nicht. Der <strong>Moers</strong>er Bahnhof<br />

liegt ca. 4,5 km entfernt. Anbindungen in das Ruhrgebiet und andere Einzugsgebiete gibt es<br />

erst ab Duisburg Hauptbahnhof.<br />

3.4.3 Rad- und Fußwege<br />

Das Radwegenetz ist gut ausgebaut. Nutzbare Wegeverbindungen im Süd-Nord-gerichteten<br />

Grünzug entlang des <strong>Moers</strong>baches sind vorhanden. Entlang der Haupterschließungsstraßen<br />

und der Landstraßen befinden sich beidseitig Radwege in gutem Ausbauzustand.<br />

Routen des ADFC und Ausschilderungen im Rahmen Landschaftsparks Niederrhein sind in<br />

Teilen vorhanden. Die Wegebezüge direkt am Freibad sind barrierefrei und alle Wegeflächen<br />

gut dimensioniert. Im Bereich nördlich des Sportzentrums erscheint eine Neuordnung der<br />

Wege sinnvoll im Sinne der Querbezüge in den Jungbornpark.<br />

3.6 Abschließende Einschätzung<br />

� Mit der Anbindung an den Jungbornpark und der Möglichkeit, Elemente der Parkkonzeption<br />

wie z.B. den Barfußpfad über das Gelände des Bades zu führen, stellen eine besondere<br />

Grundlage für eine Standortprofilierung in Richtung „Natur“, „Baden“ und „Gesundheit“<br />

dar. Eine Einbettung in das Sport- und Kulturzentrum ist zu prüfen.<br />

� Die Erschließung und damit Erreichbarkeit des Standortes ist gut. Das Wegweisungssystem<br />

muss deutlich verbessert werden. Wegen gelegentlicher Rückstauungen im<br />

Bereich „Im Meerfeld“ / Stichstraße Richtung Parkplatz wird eine weitere Querungshilfe<br />

für Fußgänger vorgeschlagen. Eine Drosselung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo<br />

30 km/h im gesamten Bereich verringert zusätzlich die Gefahrenpunkte.<br />

� Eine Optimierung bezüglich der öffentlichen Wegeführung zwischen Parkplatz und Jungbornpark<br />

– Ost-West-Verbindung – und der Zaunanlagen des Sportplatzes sollte im<br />

Rahmen einer konkreten Umsetzungsplanung geprüft werden.<br />

4. Technische Machbarkeit Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

Bezüglich der technischen Machbarkeit der Errichtung eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s<br />

werden folgende Annahmen getroffen:<br />

� Konzeption einer Gesamtanlage mit einem Schwimmbecken, Springerbereich, eigenständigen<br />

Kleinkinderbereich, Strandbereich sowie mit zwei externen Filterbecken<br />

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� Überprüfung der Realisierbarkeit eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s als reines Folienbecken<br />

aufbauend auf den bisherigen Beckenwänden<br />

� Ableitung der Besucherzahlen aus den von der Stadt <strong>Moers</strong> ermittelten Zeitreihen für das<br />

Freibad Rheinkamp mit einer Spitzenauslastung im sehr heißen Sommer des Jahres<br />

2003 in Höhe von 56.454 Badegästen und einem Durchschnitt von ca. 34.000 Besuchern<br />

pro Saison in den letzten dreizehn Jahren.<br />

� Angenommene Besucherzahl, aufgrund der Attraktivitätssteigerung, von max. 60.000 -<br />

63.000 Saisongästen mit einer angenommenen Gästezahl von im Mittel etwa 550 bis<br />

600 Personen pro Tag: Überprüfung der Belastbarkeit der Badeanlage mit durchschnittlich<br />

bis zu ca. 700 Badegästen täglich sowie mit einer maximalen Belastung von ca.<br />

1.050 – 1.200 Badegästen an Spitzentagen. 38<br />

4.1. Systembeschreibung Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

Ein Schwimm- und Badeteich ist eine naturnahe, künstlich angelegte Wasserfläche, die in<br />

einen Badebereich und einen bepflanzten Regenerationsbereich gegliedert ist. Der<br />

Schwimmbereich des Kleinbadeteiches wird als Badegewässer genutzt, der Regenerationsbereich<br />

hat die Funktion, die für eine Badenutzung geforderte Badewasserqualität zu gewährleisten.<br />

Das Flächenverhältnis zwischen Schwimm- und Regenerationsbereich beträgt in der Regel<br />

ca. 1:1. Die Trennung zwischen Schwimm- und Regenerationsbereich erfolgt unter Wasser<br />

durch einen Erdwall, bzw. durch abgesenkte Mauern der vorhandenen Beckenumrandung,<br />

und an der Wasseroberfläche durch Rundholzschwimmbojen, oder aufliegende Holzstege.<br />

Ferner wird ein Teil des Regenerationsbereiches als eigenständiges separates Filterbecken<br />

geplant.<br />

Der Zugang zum Badebereich erfolgt sowohl über Holzstege bzw. Holzleitern als auch über<br />

Betonplattenbeläge, sowie über bekieste Flachufer. Die gesamte Anlage ist mit Teichbaufolie<br />

abgedichtet; es besteht keine Verbindung zum Grundwasser oder zu anliegenden Oberflächengewässern.<br />

Die Sicherstellung der Wasserqualität für die Badenutzung findet ohne Zugabe von Chemikalien<br />

statt. Die Wasserreinigung wird durch die Selbstreinigungsmechanismen natürlicher<br />

Gewässer, das Wirkungsgefüge zwischen Wasserpflanzen - Phyto- und Zooplankton - sowie<br />

durch die Umwälzung des Teichwassers in einem geschlossenen Kreislauf über ein Pflanzenfilterbecken<br />

und durch regelmäßige Pflegemaßnahmen erreicht.<br />

38 Die Nennbelastung (= durchschnittlich angenommene Besucherzahl pro Tag) von ca. 600 Badegästen<br />

p. Tag errechnet sich aus einer angenommenen Besucherzahl von 60.000 – 63.000 Saisongästen und einer<br />

Öffnungsdauer von 100 bis 110 Tagen.<br />

Die hier angenommenen Bezugsgrößen sind Grundlage für die technische Maximalbelastung. Für das<br />

Betriebskonzept sollte zunächst vorsichtiger kalkuliert werden.<br />

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Die Aufteilung und Abläufe in einem Funktionsschema dargestellt:<br />

4.1.1. Pflanzenfilteranlage<br />

Quelle: Wasserwerkstatt Bamberg<br />

Das Teichwasser wird in einem geschlossenen Kreislauf durch eine Pflanzenfilteranlage geführt.<br />

Die Pflanzenfilteranlage besteht aus einem mit Teichbaufolie abgedichteten Erdbecken,<br />

das mit feinkörnigem, gestuftem, sorptionsfähigem Bodenmaterial befüllt ist. Das<br />

Becken wird vertikal von oben nach unten durchströmt. Ferner ist für das Schwimmerbecken<br />

ein zusätzlicher - im Becken integrierter, den Nutzbereichen angrenzender - Pflanzenfilter<br />

vorgesehen. Diese Regenerationsbereiche sind durch Abtrennungen an der Wasseroberfläche<br />

von der Nutzung durch Badegäste gesichert.<br />

Der Pflanzenfilter weist eine Tiefe von bis zu 1,50 m auf, wobei das Pflanzenfiltersubstrat<br />

selbst eine Mächtigkeit von ca. 1,00 m besitzt. Der Pflanzenfilter ist während der Badesaison<br />

mit 50 bis 60 cm Wasser überstaut, so dass eine freie Wasserfläche entsteht und die vertikale<br />

Filtrierung auf der ganzen Fläche sichergestellt werden kann.<br />

� Die Pflanzenfilteranlage ist als Langsamfilter konzipiert und mit Röhrichtpflanzen bepflanzt.<br />

Das Filtersubstrat besteht aus feinkörnigem Material, mit dem ein entsprechender<br />

Feinfiltereffekt erzielt wird. Dadurch werden einzellige Phytoplankter ebenso wie partikuläre<br />

organische Substanzen zuverlässig herausgefiltert.<br />

� An der Oberfläche der Filterkörner entsteht ein Biorasen, der zu einer Mineralisierung der<br />

einströmenden organischen Substanzen führt.<br />

� Die mineralisierten Endprodukte werden von den im Filterboden wurzelnden Makrophyten<br />

als Nährstoffe aufgenommen. Eine weitere Funktion der Röhrichtpflanzen besteht<br />

in der Aufrechterhaltung der hydraulischen Leitfähigkeit des Filters. Durch die Wachstumstätigkeit<br />

der Wurzeln wird die Durchlässigkeit langfristig erhalten. Dadurch kann auf<br />

eine Rückspülung des Filters, wie sie in technischen Anlagen mit Filterkessel üblich ist,<br />

verzichtet werden.<br />

� Das Wasser wird fein gefiltert, ohne dass das Zooplankton zerstört wird, und wird aus<br />

dem Pflanzenfilter, über Ausströmungsöffnungen unter Wasser sowie über Quellsteine<br />

und eine Wasserkaskade, in den Schwimmbereich des Schwimm- und Badeteichs zurückgeführt.<br />

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4.1.2. Wasserpflanzen<br />

Cirka die Hälfte der Wasserfläche wird mit Makrophyten 39 bepflanzt. Die Wasserpflanzen<br />

leben in Nährstoffkonkurrenz zum Phytoplankton 40 und können Nährstoffe, insbesondere<br />

Phosphor, in erheblichem Umfang aufnehmen.<br />

Ebenso können durch Wurzelausscheidungen Krankheitskeime abgetötet werden. Die Bestände<br />

der submersen Wasserpflanzen 41 halten Schwebstoffe wie Siebe zurück; die organischen<br />

Bestandteile können dadurch von epiphytischen 42 Bakterien abgebaut werden.<br />

4.1.3. Entschlammung<br />

Der Eintrag von Laub, Staub etc. sowie das Sedimentieren von absterbendem Plankton führt<br />

langsam zur Schlammbildung im Teichboden. Bei Faulschlammbildung können durch das<br />

Phänomen der "internen Düngung" Nährstoffe freigesetzt werden, es kann zu Eutrophierungserscheinungen<br />

43 kommen. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu verhindern,<br />

werden die Sedimente regelmäßig, jährlich vor Saisonbeginn aus dem Schwimm- und<br />

Badeteich entfernt.<br />

Eine regelmäßige Absaugung während der Saison über Teichroboter 44 ist je nach Anfall der<br />

Sedimente und Anspruch der Betreiber möglich, da die Nutzbereiche mit Ausnahme der<br />

Strandzonen eine glatte, ebene Folienfläche aufweisen.<br />

4.1.4. Zooplankton<br />

Im Schwimm- und Badeteich wird der Lebensraum für Zooplankton 45 möglichst gefördert.<br />

Das Zooplankton hat die Aufgabe, einzellige Algen und Bakterien aus dem Wasser zu filtrieren.<br />

Es findet im bepflanzten Regenerationsbereich optimale Lebensbedingungen.<br />

Zooplankton wird insbesondere durch den Verzicht auf Fischbesatz befördert. Fische wirken<br />

sich als Zooplanktonfresser negativ auf die Wasserqualität aus. Ferner bewirken gründelnde<br />

Fische Trübungen und Exkremente aus dem Stoffwechsel fungieren stellen wiederum Nährstoffquellen<br />

für Algen dar.<br />

4.1.5. pH-Wert Regulation<br />

Zur Bekämpfung von Fadenalgen und zur Belüftung der Regenerationsbereiche wird eine<br />

Anlage zur Absenkung des pH-Wertes im Gewässer installiert. Während des Tages steigt<br />

unter Sonneneinstrahlung und der Assimilationstätigkeit der Pflanzen der pH-Wert im Wasser<br />

an. Speziell Fadenalgen bevorzugen einen hohen pH-Wert und schaffen - haben sie sich<br />

einmal angesiedelt - durch Anheben des pH-Wertes wiederum sich selbst sehr günstige<br />

Lebensbedingungen. Gleichzeitig nimmt das Wachstum der gewünschten<br />

Unterwasserpflanzen ab, bevorzugen diese doch einen niedrigen pH-Wert.<br />

Zur Eingrenzung dieses unerwünschten pH-Wert-Anstieges werden im Liegewiesenbereich<br />

Drainagerohre verlegt. Über diese wird Bodenluft angesaugt und über einen Katalysatortopf<br />

39 Makrophyten sind z.B. Röhrichtpflanzen, Schwimmblattpflanzen, submerse Wasserpflanzen bezeichnet.<br />

40 Phytoplankton sind pflanzliche, frei im Wasser schwebende Organismen, z. B einzellige Schwebealgen.<br />

41 Submerse Wasserpflanzen sind Pflanzen, die ganz untergetaucht im Wasser wachsen, z.B. Tennenwedel,<br />

Pfeilkraut, Wasserpest.<br />

42 Epiphyten sind Aufsitzerpflanzen, die auf anderen lebenden oder abgestorbenen Pflanzen leben, ohne von<br />

diesen zu schmarotzen.<br />

43 Eutrophierung bezeichnet einen Anstieg der Nährstoffzufuhr, meist in Gewässern. Durch diesen Anstieg<br />

verändert sich die Trophiestufe des Gewässers - von oligotroph über mesotroph zu eutroph und hypertroph -<br />

und damit auch der Aufbau des Ökosystems.<br />

44 Teichroboter werden zur Pflege und Reinigung von Naturbadegewässern eingesetzt.<br />

45 Z.B. für Rädertiere und Wasserflöhe.<br />

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und eine Belüftungsanlage in den Teich gepumpt. Bodenluft und Katalysatormedium zusammen<br />

bewirken eine Absenkung des pH-Wertes und damit eine Verschlechterung der<br />

Lebensbedingungen für Fadenalgen. Gleichzeitig wird das Pflanzenwachstum von submersen<br />

Wasserpflanzen befördert.<br />

Durch die oben beschriebene patentierte Technologie wird der pH-Wert im Gewässer konstant<br />

unter bzw. um pH 8 gehalten.<br />

4.1.6. Anforderungen an die Wasserqualität<br />

Kleinbadeteiche sind für den Gesetzgeber ein neues Phänomen. Sie werden in der<br />

„Amtlichen Begründung“ zum § 38 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Beckenbädern<br />

zugerechnet. Wegen der naturnahen Prozessführung darf allerdings zur Abtötung von<br />

Krankheitserregern keine Chlorung vorgenommen werden. Die biologische Aufbereitung<br />

stellt in diesem Zusammenhang eine neu angewendete Biotechnik dar, die zu einem<br />

Dilemma führt: würde man die in der DIN 19643 46 aufgestellte Forderung, dass in 100 ml<br />

Beckenwasser E.coli nicht nachweisbar sein darf, auf Kleinbadeteiche übertragen, würde<br />

das biologische Konzept von Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>n von vornherein zum Scheitern<br />

verurteilet. Eine vom Gesetzgeber geforderte technische Regelung lag allerdings beim<br />

Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes noch nicht vor. 47 Da allerdings zu diesem<br />

Zeitpunkt bereits eine Reihe solcher Bäder existierten, formulierte das Umweltbundesamt<br />

nach Anhörung der Badewasserkommission des Bundesumweltamtes (BWK) im Juni 2003<br />

eine Art Kompromiss mit einer Empfehlung von Anforderungen an Kleinbadeteiche. 48 Diese<br />

machen bei der Wassergüte Abstriche gegenüber gechlorten Beckenbädern und lassen<br />

einen gewissen Kontaminationsgrad zu:<br />

Parameter Höchstwert Anzuwendende Verfahren<br />

Escherichia coli 49<br />

Enterokokken 50<br />

Pseudomonas aeruginosa 51<br />

100 / 100 ml DIN EN ISO 9308-3<br />

50 / 100 ml DIN EN ISO 7899-1, DIN EN ISO 7899-2<br />

10 / 100 ml DIN EN 12 780 DIN 38411, T.8b<br />

Die allerdings deutlich strengeren Anforderungen gegenüber freien Badegewässern wurden<br />

um Anforderungen an die Aufbereitungstechnik, die Wasserchemie und ein Informationsgebot<br />

über die Hygienerisiken ergänzt. Neben den Hygienerisiken muss bei <strong>Badeteiche</strong>n<br />

auch die natürliche Eintrübung des Wassers durch Aufwuchs von Mikroorganismen, z.B.<br />

einzelligen Algen, verhindert werden. 52<br />

Unabhängig davon sind die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Gemäß<br />

§ 37 Abs. 2 IfSG muss Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern und Gewerbebetrieben<br />

so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der<br />

46 In der DIN 19643 werden Anforderungen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser geregelt.<br />

47 Siehe auch Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) von<br />

2003.<br />

48 Siehe auch Empfehlungen des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche“,<br />

6/2003. Ferner wurde bereits im September 1998 von der BWK eine Empfehlung zu Hygieneanforderungen<br />

an künstliche „Bioteiche“, die als Badegewässer genutzt werden, veröffentlicht.<br />

49 Escherichia coli (abgekürzt E. coli) ist ein säurebildendes (Laktose-positiv), gramnegatives,<br />

stäbchenförmiges und peritrich begeißeltes Colibakterium, das im menschlichen und tierischen Darm<br />

vorkommt. Es gehört zur Familie der Enterobacteriaceae (griech. „enteron“: Darm). Benannt wurde es nach<br />

seinem Entdecker Theodor Escherich.<br />

50 Enterokokken (Enterococcus) sind Milchsäurebakterien.<br />

51 Pseudomonas aeruginosa (lat. aerugo Grünspan) ist ein gramnegatives Bakterium der Gattung<br />

Pseudomonas. Sie sind obligat aerob, d.h. sie brauchen Sauerstoff, um zu wachsen und sind allgegenwärtig<br />

in der Umwelt ("Pfützenkeim").<br />

52 Diese können vor allem durch niedrige Phosphorwerte begrenzt werden. Siehe auch Niedersächsisches<br />

Landesgesundheitsamt, Hygienische Aspekte und Erfahrungen mit Naturerlebnisbädern, S. 9<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 22 von 50 Seiten<br />

menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Als<br />

Prüfverfahren ist hinsichtlich der für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

verwendeten Mittel und Verfahren die Einhaltung der Regeln der Technik durch das Umweltbundesamt<br />

vorgesehen. 53<br />

In der Amtlichen Begründung wird ausdrücklich nicht nur auf die technische DIN-Norm 19643<br />

für Beckenbäder, sondern auch auf „Bio-Teiche“ Bezug genommen. Im Jahr 2003 wurde<br />

durch ein Expertengremium bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau<br />

e.V. (FLL) eine technische Regelung erarbeitet und veröffentlicht. Eine nach<br />

§ 38 IfSG zu erlassende Rechtsverordnung, in der die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit,<br />

Überwachung, Betreiber etc. geregelt werden müsste, existiert bislang nicht.<br />

Ein für das gesamte Bundesgebiet rechtsverbindlich gültiges Regelwerk – ähnlich wie in<br />

Österreich – ist derzeit in Arbeit. 54 In einzelnen Bundesländern gibt es eigene Verordnungen,<br />

die im Wesentlichen auf dem Entwurf zur Schwimmbadewasserverordnung aufbauen. 55<br />

Rechtsgültig für Deutschland sind allerdings die EG-Richtlinien für Badegewässer 56 , die auch<br />

für Kleinbadeteiche gelten.<br />

Zusätzlich könnte im Rahmen einer externen Qualitätssicherung ein gewässerökologisches<br />

Untersuchungsprogramm durchgeführt werden. 57 Auf jeden Fall ist der Betreiber eines<br />

Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s gem. Empfehlungen der BWK gehalten, die Badegäste über das<br />

naturbelassene, nicht desinfizierte Badewasser, mit Hinweisschildern – möglichst im Eingangsbereich<br />

– informieren.<br />

4.2. Technische Kenndaten für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />

4.2.1. Wasserflächen und Regenerationsflächen<br />

Für die Konzeption der <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> und die weitere Planung werden folgende<br />

Kennzahlen zugrunde gelegt:<br />

Gesamtwasserfläche ca. 2.850 m²<br />

Gesamtwasservolumen ca. 3.110 m³<br />

- Nutzbare Flächen 1.700 m²<br />

mit ca. 2.510 m³ Wasservolumen<br />

- Schwimmerbecken, 900 m 2 mit einer max. Wassertiefe von 2,20 m<br />

- Nichtschwimmerbereich als Teil des großen Beckens, Wassertiefe 0,00 m bis 0,90 m<br />

- Springerbecken mit Sprungfelsen mit 3,40 m Tiefe, 250 m²<br />

- Südufer und Kiesstrand, ca. 400 m²<br />

- Kleinkinderbereich als eigenständiger Bachlauf und Bachquelle, bekiest, Wassertiefe<br />

bis 0,40 m, 150 m²<br />

53 Siehe auch § 38 des IfSG und Amtliche Begründung.<br />

54 Entwurf zur Schwimm-Badewasserverordnung vom Deutschen Bundesministerium für Gesundheit,<br />

August 2000.<br />

55 So z. B. Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales vom 26.07.2000:<br />

„Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese umgebaute<br />

Beckenbäder“ sowie Bayerische Badegewässerverordnung vom 20.07.1998.<br />

56 Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer vom 8. Dezember 1975 und Richtlinie 2007/7/EG<br />

zur Qualität des Badegewässers und deren Bewirtschaftung vom 15. Februar 2006.<br />

57 Grundlage könnte das vom Planungsbüro KLS - Konzepte, Lösungen, Sanierungen im Gewässerschutz –<br />

aus Hamburg erarbeitete Untersuchungsprogramm, das bereits im Naturbad Pottenstein eingesetzt wird,<br />

sein.<br />

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Regenerationsflächen ca. 1.100 m 2<br />

Regenerationsvolumen ca. 500 m³<br />

- Pflanzenfilter Vorfilter Stufe 1 im alten Springerbecken, Größe 300 m 2<br />

- Externes Pflanzenfilterbecken als Trockenfilter , Filterstufe 2, Größe 600 m 2<br />

- Integrierter Pflanzenfilter am neuen Badeteich, Filter 3, mit eigenem Kreislauf, Größe<br />

200 m 2<br />

=== > mit Aquakultur und Unterwasserpflanzen<br />

4.2.2. Technische Einrichtungen, Pumpen<br />

Umwälzung des gesamten Wasservolumens innerhalb von 14 - 24 Stunden.<br />

- Insgesamt 3 Stück Umwälzpumpen in vorhandenem Technikraum unter dem Springerbecken;<br />

Einbau etwa auf Höhe der Wasserlinie des großen Beckens<br />

- 2 Stück Oberflächenskimmerpumpen, ca.9,8 kW Strombedarf<br />

- 1 Stück Pflanzenfilterpumpe, für interne kleine Reinigungskreisläufe ca. 6,5 kW Strombedarf<br />

- 1 Stück Luftkompressor, ca. 2,4 kW Strombedarf; angesetzter Strompreis 18 Cent pro<br />

kWh<br />

4.2.3. Besucherzahlen und Nennbelastung<br />

Die Nennbelastung (durchschnittliche Besucherzahl/Tag) ermittelt sich wie folgt:<br />

2.510 m 3 /Tag plus 4.500 m 3 /Tag = 7.010 m 3 /Tag ==> 701 Tagesgäste<br />

Tägliche Wasserumwälzung, gestuft ca. 1.700 m 3 bis maximal 4.500 m 3 in 24 Stunden bei<br />

einem Betrieb von bis zu 700 Tagesgästen.<br />

Für die exakte Dimensionierung und Berechnung der Badegastkapazität, Nennbelastung zur<br />

Baueingabe wird auf die FLL-Richtlinie 58 verwiesen, die wie folgt errechnet wird:<br />

N = 1/k · (VT +VF +A · q)<br />

N = 1/10 · ( 2.510 + 600 · 12 + 500 · 3)<br />

N = 1/10 · ( 2.510 + 7.200 + 1.500)<br />

N = 1.121 Tagesgäste Nennbelastung bei Vollastbetrieb ohne Frischwasserzugabe!<br />

N = Nennbesucherzahl in Person/Tag<br />

k = personenbezogener Verdünnungsfaktor in m 3 /Person<br />

VT = regenerationsfähiges Wasservolumen des Nutzungsbereiches in m 3 /Tag<br />

VF = tägliche Füllwassernachspeisung in m 3 /Tag<br />

A = Fläche des Aufbereitungsbereiches in m 2<br />

q = Beschickung des Aufbereitungsbereiches mit Rohwasser in m 3 /m 2 x Tag<br />

58 Siehe auch FLL-Richtlinie Pkt. 5.2.4.<br />

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4.3 Referenzstandorte<br />

Als Referenzstandorte mit vergleichbaren Kenndaten können beispielhaft benannt werden: 59<br />

� Kirchdorf, 1.000 Badegäste, 2001<br />

� Bassum, 1.000 Badegäste, 2005<br />

� Menden, 700 Badegäste, 2005<br />

� Ebrach, 400 Badegäste, 2005<br />

� Trossingen, 800 Badegäste, 2005<br />

� Bardowick, 1.500 Badegäste, 2003<br />

� Altenautal, 1.000 Badegäste 2005<br />

� Hüttlingen, 1.000 Badegäste, 2005<br />

� Huntebad, 1.500 Badegäste, 2006<br />

� Bremen, Stadionbad, 3.000 Badegäste, 2006<br />

� Burgberg-Blaichach ,1.200 Badegäste, 2006<br />

Erfahrungen bzgl. der Wasserreinigung liegen ebenfalls vor: Neptunanlagen werden bereits<br />

seit 14 Jahren gebaut und werden stetig im Rahmen von Forschungsvorhaben weiterentwickelt.<br />

Sie arbeiten mit garantierten Abbauleistungen. Die hydraulische Leistung ist mit bis<br />

zu 16 mWs/m²/Tag sehr hoch. Neptunanlagen bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

15 Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>, davon 12 nach Kleinbadeteich-Verordnung, werden mit diesen<br />

Anlagen betrieben.<br />

Auch bzgl. der MSR-Technik liegen bereits umfangreiche Erfahrungen vor: Wichtige Qualitätsparameter<br />

werden Online erfasst. Die Anlagenregelung kann entsprechend des Reinigungsbedarfes<br />

geregelt werden und spart bis zu 40 % Energiekosten. Im Störfall ist eine<br />

Unterstützung über Ferndiagnose möglich. Durch automatische Betriebsführung kann eine<br />

hohe Sicherheit gewährleistet werden.<br />

4.4 Abschließende Einschätzung<br />

� An dem Standort Rheinkamp sind Flächen zur Realisierung der erforderlichen Wassertechnik<br />

in ausreichendem Maße vorhanden.<br />

� Wasserflächen und Filterflächen können an dem Standort gut positioniert werden.<br />

� Die Nennbelastung entspricht den bisherigen Badegastzahlen.<br />

� Die Reinhaltung des Badewassers kann über natürliche biologische Prozesse erreicht<br />

werden. Dies zeigen sehr eindrücklich die vielen Referenzstandorte. Gegebenenfalls<br />

sollte mit Selbstbeschränkungsregelen gearbeitet werden.<br />

� Jederzeit kann durch Externe die Gewässergüte und Wasserqualität – auch rückwirkend<br />

– festgestellt werden, über die Dokumentation der Wasseruntersuchungen in<br />

einem Betriebsbuch.<br />

� Der Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich ist technisch realisierbar.<br />

59 Angaben zu Standort, Nennbelastung, Eröffnung.<br />

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5. Bauliche Strukturvarianten und konzeptionelle Einbindung<br />

Mit den beschriebenen technischen Kenndaten wird deutlich, dass bei einer kalkulierten<br />

Nennbelastung von durchschnittlich 700 Tagesgästen der Gesamtflächenbedarf deutlich<br />

geringer ist als heute.<br />

Stellt man die Flächen, die für einen Umbau in der beschriebenen Technik und Größenordnung<br />

erforderlich wären und die verfügbaren Gesamtflächen im Sinne einer Flächenbilanz<br />

zusammen, ergeben sich folgende Werte:<br />

Flächenbilanz<br />

Mindestbedarf der Flächen „<strong>Badeteiche</strong>“ ca. 21.450 m 2<br />

Umgebungsbereiche (ab Zaun etc.) ca. 2.650 m 2<br />

Begleitgrün zu Straße und Parkplatz ca. 430 m 2<br />

Zwischensumme: ca. 24.530 m 2<br />

Abrundung / Unwägbarkeiten ca. 420 m 2<br />

Summe Gesamtbedarf „<strong>Badeteiche</strong>“ ca. 25.000 m 2<br />

Aktuelle Fläche des Freibadbereichs gem. Abgrenzung ca. 42.870 m 2<br />

Verfügbare Differenzfläche für weitere Nutzungen ca. 17.830 m 2<br />

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden im Folgenden unterschiedliche Varianten für<br />

Lage und Ausstattung eines Schwimm und Badeteichs am Standort Rheinkamp dargestellt.<br />

Die „frei“ verfügbare Fläche in Höhe von ca. 1,7 ha kann je nach Ausrichtung und Lage des<br />

neuen Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s sehr unterschiedlich genutzt werden. Dazu sollen unterschiedliche<br />

Varianten aufgezeigt werden.<br />

5.1. Planungsannahmen und -vorgaben<br />

Bei den Überlegungen zu möglichen Anordnungen der neuen „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“<br />

werden zum einen die planerischen Vorgaben, wie z.B. bereits bestehende Planungen, erforderliche<br />

Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie technische Vorgaben bzgl. der Errichtung<br />

der <strong>Badeteiche</strong> und das Genehmigungsrecht berücksichtigt. Zum anderen werden<br />

aber auch Entwicklungspotentiale des Standortes in die Abwägung einbezogen.<br />

Folgende Annahmen und Vorgaben werden berücksichtigt:<br />

� Überprüfung der Eignung der vorhandenen baulichen Anlagen des Freibades für eine<br />

Weiternutzung<br />

� Ausweisung von möglichen Flächenpotentialen für spezifische Nachnutzungen aus dem<br />

Bereich Gesundheit / Wellness / Erholung / therapeutische Ergänzungsangebote<br />

� Ermittlung von Rückbau- und Neubaukosten nach DIN 276<br />

� Überprüfung der Nutzung von örtlichen Gegebenheiten zur Optimierung des technischen<br />

Betriebes eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s (Wasserentnahme, Wasserableitung etc.)<br />

� Umsetzung der Planung eines „Natur- und Barfußpfades“ am <strong>Moers</strong>bach (Ostufer)<br />

� Das Hallenbad wird nicht in die Betrachtung einbezogen<br />

� Anbindung / Verbindung Jungbornpark an das / mit dem Sport- und Kulturzentrum zur<br />

Verbesserung der Erreichbarkeit und des Stellplatzangebotes mit direkter Wegebeziehung<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 26 von 50 Seiten<br />

Zur Fragestellung der Nutzung der freien Flächenpotentiale wird in den nachfolgenden Kapiteln<br />

nochmals gesondert eingegangen, indem Chancen von Zusatzangeboten aufgezeigt<br />

werden, z.B. Alleinstellungsmerkmale.<br />

5.2. Anordnung der <strong>Badeteiche</strong> in dem heutigen Freiflächenangebot -<br />

Varianten<br />

Für die Anordnung der neuen Schwimm- und Badeteichanlagen innerhalb des Plangebietes<br />

werden vier Hauptbausteine zugrunde gelegt. Diese sind<br />

Nutzbare Wasserflächen incl. aller Randflächen: ca. 1.700 m 2<br />

Regenerationsflächen incl. Technik etc. ca. 1.100 m 2<br />

Umkleiden, Lagerflächen, Wegeflächen etc. ca. 3.400 m 2<br />

Rasen- und Liege- bzw. Spielflächen incl. Gehölze ca. 18.800 m 2<br />

Daraus ergibt sich eine Mindestgröße von ca. 25.000 m 2<br />

Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten von der Lage der heutigen Beckenanlagen,<br />

den Höhenunterschieden innerhalb des Areals und den Bodenverhältnissen sowie der Lage<br />

der derzeitigen baulichen Anlagen wurden nachstehende drei Hauptvarianten entwickelt und<br />

in die weitere Erörterung und Abwägung einbezogen.<br />

VARIANTE A: Schwimmbereich im heutigen 50m-Becken 60<br />

Lage der neuen Wasserflächen<br />

Das heutige Schwimmerbecken wird zentral für die neuen Wasserflächen genutzt und randlich<br />

ergänzt. Das Sprungbecken kann in modifizierter Form weitergenutzt werden. Der Kleinkinderbereich<br />

gliedert sich unmittelbar an den Schwimmerbereich an und ist in Gänze neu zu<br />

gestalten. Die Filterbecken und –technik werden an den Westrand der Kernfläche positioniert<br />

und bilden damit die Trennung und den Übergang zu den potenziellen Nutzungen in der<br />

nunmehr freien Westhälfte des Geländes.<br />

Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />

Die Umkleide-, Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen werden wie bisher genutzt, jedoch<br />

in reduzierter Form, da mit der angenommenen Nennbelastung von durchschnittlich 700 Badegästen<br />

geringere Kapazitäten als derzeit vorhanden sind, benötigt werden.<br />

Zugangsbereich<br />

Der Eingang zum Bad verbleibt an der heutigen Stelle.<br />

Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />

Die Wegeflächen sind in Teilen umzubauen und neu auszurichten. Das Wellenbecken ist in<br />

Gänze rückzubauen, da Teilrückbau und Teilverfüllungen nicht sinnvoll wirtschaftlich darzustellen<br />

sind (Höhenversätze, unterirdische Bauwerke etc.). Des Weiteren sind die Hubtechnik<br />

und die umlaufenden Wegeflächen abzubrechen, da ansonsten die „Hohlräume“ weiter<br />

bautechnisch bewirtschaftet werden müssten.<br />

60 Siehe auch Plan 10 „Lage des neuen Schwimmerbereiches – Variante A“ im Anhang.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 27 von 50 Seiten<br />

Verteilung der Grünflächen<br />

Südlich gelegene Teilflächen können als Liegewiese und Spielbereiche hergerichtet werden.<br />

Die durch lockeres Gebüsch ausgebildete Abgrenzung zur Straße Im Meerfeld ist zu verdichten<br />

und zu ergänzen.<br />

Beurteilung Variante A:<br />

Der Vorteil dieser Variante besteht eindeutig darin, dass die gesamte tiefere <strong>Moers</strong>bachaue<br />

von jeglicher Nutzung geräumt ist und als „Landschaft“ und damit unmittelbarer Teil der<br />

<strong>Moers</strong>bachaue genutzt werden kann. Eine klassische landschaftsbezogene Erweiterung als<br />

Park mit Integration des Barfußpfades ist somit für sich betrachtet optimal möglich.<br />

Nachteilig hingegen ist, dass die Durchlässigkeit in die benachbarten bestehenden Erholungs-<br />

und Sportnutzungen nicht mehr gegeben ist, da es keinen geeigneten, hinreichend<br />

breiten Korridor gibt. Flächenpotentiale für bauliche Ergänzungen oder Veränderungen im<br />

Bereich des Hallenbades und der derzeitigen Umkleidebereiche sind nicht mehr oder nur<br />

eingeschränkt vorhanden. Handlungsoptionen werden in dieser Variante aufgegeben. Eine<br />

Addition intensiver Nutzungen an der Ostseite des Grundstückes entfällt, da keine hinreichende<br />

Fläche für z.B. freizeitgewerbliche oder gesundheitsorientierte Nutzungen verbleibt.<br />

VARIANTE B : Schwimmbereich im heutigen Wellenbecken 61<br />

In dieser Variante werden alle Elemente des Schwimm- und Badeteichs im Bereich des derzeitigen<br />

Wellenbeckens errichtet. Randzonen im Süden und Westen werden freigehalten.<br />

Lage der neuen Wasserflächen<br />

Das heutige Schwimmerbecken wird lediglich verfüllt und wird als Rasenfläche gestaltet. Das<br />

Sprungbecken wird rückgebaut und verfüllt<br />

Das Wellenbecken wird die zentrale Beckenanlage und in Teilen erweitert und ergänzt.<br />

Ehemalige Hubtechnik und die unterirdischen Bauwerke könnten zunächst verbleiben, was<br />

jedoch nicht empfehlenswert ist.<br />

Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />

Die Umkleide-, Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen werden wie bisher genutzt, jedoch<br />

ebenfalls wie in Variante 1 in reduzierter Form. Die Filterbecken und –technik werden ebenfalls<br />

an den Westrand der Kernfläche positioniert und bilden damit wie in Variante 1 die<br />

Trennung und den Übergang zu den potenziellen Nutzungen in dem Korridor zum <strong>Moers</strong>bach.<br />

Zugangsbereich<br />

Der Eingang zum Bad verbleibt an der heutigen Stelle. 62<br />

61 Siehe auch Plan 11 „Lage des neuen Schwimmbereiches – Variante B“ im Anhang.<br />

62 Sofern eine klare Gliederung gewünscht wird, kann der Eingangsbereich auch verlagert werden.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 28 von 50 Seiten<br />

Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />

Die Wegeflächen sind in wenigen Teilen umzubauen oder neu auszurichten. Die an Wellenbecken<br />

umlaufenden Wegeflächen sind neu auszurichten und zu gestalten. Die vorgefundenen<br />

Höhenabstufungen können in Teilen angepasst und beibehalten werden. Randliche Wegeflächen<br />

können zurückgebaut werden.<br />

Verteilung der Grünflächen<br />

Die südlich gelegenen Teilflächen zur Straße Im Meerfeld werden belassen und für spätere<br />

Nutzungen vorgehalten.<br />

Die Liegewiese und Spielbereiche erstrecken sich auf die heutigen Bereiche, jedoch in reduzierter<br />

Form. Eine Zone für den Barfußpfad wird ebenso freigehalten wie eine Verfügungsfläche<br />

im Nordwesten des Plangebietes. Ein weiterer Grünkorridor kann sich entwickeln im<br />

Bereich des ehemaligen 50 m-Beckens.<br />

Beurteilung Variante B:<br />

Der Vorteil dieser Variante besteht zum einen darin, dass der Standort trotz vollwertiger<br />

Nutzung als Schwimm- und Badeteich in allen Übergangszonen handlungsoffen bleibt. So<br />

kann z.B. die Fläche des ehemaligen Schwimmerbeckens als Entwicklungsbereich für Hallenbad<br />

bzw. weitere Ergänzungsangebote genutzt werden. Dies wird insofern als Vorteil eingeschätzt,<br />

als über derartige Flächen im Sinne einer (betriebs)wirtschaftlichen Entwicklung<br />

des Standortes zusätzliche Angebote im Bereich Sport – Gesundheit – Therapie aufgebaut<br />

werden können und Synergien genutzt werden können.<br />

Zum anderen kann die Durchlässigkeit in Form von Wegebeziehungen zu den bestehenden<br />

Einrichtungen und Sportnutzungen je nach den weiteren konzeptionellen Überlegungen entwickelt<br />

und gesichert werden.<br />

Aber auch Flächenpotentiale für bauliche Ergänzungen oder Veränderungen im Bereich<br />

Hallenbad und derzeitigen Umkleidebereiche werden in optimaler Größe vorgehalten. Eine<br />

faktische und liegenschaftstechnische Trennung der Flächen ist - wie auch bei den anderen<br />

Varianten - umsetzbar.<br />

Ferner besteht die Option, Flächen im Bereich der heutigen Umkleiden an der Stichstraße<br />

privat zu entwickeln. Die Addition möglicher intensiver Erholungs- und Freizeitnutzungen ist<br />

an der Süd- und Ostseite sowie im Zwischenkorridor zum Hallenbad möglich. Eine Zone mit<br />

dem Barfußpfad und der <strong>Moers</strong>bachaue ist gesichert.<br />

Als möglicher Nachteil könnte gesehen werden, dass Variante B eine differenzierte Nachnutzung<br />

unterstellt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zwar angerissen wird, jedoch<br />

nicht explizit ausformuliert werden kann. Die arrondierten Flächen bedürfen also der näheren<br />

Nutzungszuordnungen.<br />

VARIANTE C: Schwimmbereich im Bereich der <strong>Moers</strong>bachaue 63<br />

In dieser Variante werden die <strong>Badeteiche</strong> im Sinne eines Stillgewässers in die <strong>Moers</strong>bachaue<br />

integriert.<br />

63 Siehe auch Plan 12 „Lage des Schwimmbereiches – Variante C“ im Anhang.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 29 von 50 Seiten<br />

Lage der neuen Wasserflächen<br />

Es entsteht eine komplette Neuanlage. Die baulichen Bestandstrukturen werden nicht genutzt.<br />

Die gesamten östlichen Teilflächen werden für intensive Nachnutzungen freigestellt.<br />

Die Filterbecken und –technik werden im Übergang zum <strong>Moers</strong>bach als natürliche Elemente<br />

positioniert.<br />

Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />

Alle bisherigen Beckenanlagen und deren technische Einrichtungen werden rückgebaut, d.h.<br />

abgerissen und wiederverfüllt.<br />

Toilettenanlagen sowie Duschen sind neu zu bauen. Übergangsweise können die Umkleide-,<br />

Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen genutzt werden. Durch die große Distanz müssen<br />

diese aber als unzulängliches Provisorium angesehen werden, zumal Nachnutzungen an der<br />

Ostseite des Geländes dadurch blockiert sind.<br />

Zugangsbereich<br />

Der Zugangsbereich ist neu zu organisieren und kann an der bisherigen Stelle so nicht mehr<br />

aufrechterhalten werden. Ein Rückbau ist erforderlich unter Berücksichtigung der Wegeführung<br />

und Nachnutzung der freiwerdenden Flächen.<br />

Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />

Das gesamte Wegesystem ist neu zu errichten: Eine neue Wegeverbindung zu den <strong>Badeteiche</strong>n<br />

von ca. 90 m ist herzustellen, die Wegeflächen innerhalb des Geländes sind komplett<br />

neu zu bauen und neu auszurichten.<br />

Imbiss und Verkauf von Getränken etc. sind neu zu organisieren.<br />

Die Lage der Zaunanlage und der Wegeverbindung am <strong>Moers</strong>bach entlang ist zu klären.<br />

Verteilung der Grünflächen<br />

Die wie beschrieben hergestellten Flächen werden als Rasenflächen hergerichtet und für<br />

spätere Nutzungen vorgehalten.<br />

Durch den Flächenverbrauch entlang der <strong>Moers</strong>bachaue kann der projektierte Barfußpfad<br />

dann nur in einem kleineren nördlichen Teilbereich umgesetzt werden.<br />

Beurteilung Variante C:<br />

Diese Variante ist die radikalste der drei Varianten.<br />

Als Vorteil wird gesehen, dass eine ca. 1,2 ha große vermarktungsfähige Fläche für zusätzliche<br />

Angebote wie z.B. Wellness, Gesundheit und Erholung entsteht. Zudem kann eine fehlende<br />

Hauptwegebeziehung in Richtung Jungbornpark optimal aufgebaut werden.<br />

Nachteile werden zum einen in den hohen Investitionskosten für Abriss, Teilverfüllung und<br />

Rückbau in allen derzeit bebauten Teilflächen gesehen. Zudem liegt das neue Bad komplett<br />

getrennt von den weiteren Einrichtungen wie z.B. Hallenbad oder auch den möglichen späteren<br />

Zusatzangeboten im Bereich Gesundheit, Wellness.<br />

Als weiterer Nachteil wird gesehen, dass der Barfußpfad nach Osten verschwenkt werden<br />

muss und nicht mehr am <strong>Moers</strong>bach / Repelener Meer geführt werden kann, wenngleich<br />

dieser Nachteil durch gestalterische Anpassungen ggfs. wieder ausgeglichen werden könnte.<br />

Auch bautechnisch ist der komplette Neubau des <strong>Badeteiche</strong>s in der Niederung mit seinen<br />

Naßgleyen und Niederungsböden wenig zu empfehlen, obwohl umsetzbar. Die Baukosten<br />

sind anteilig zu den anderen Lösungen eindeutig höher.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 30 von 50 Seiten<br />

Diese Variante überzeugt für den Fall, dass es ein tragfähiges Konzept für die Vermarktung<br />

der freigestellten Flächen gibt und eine verbindliche Bauleitplanung den Standort für Investoren<br />

sichert.<br />

Gesamtbeurteilung der Varianten<br />

In der Zusammenschau der Vor- und Nachteile der beschriebenen Varianten wird Variante<br />

B, Errichtung des Badeteichs im derzeitigen Wellenbecken, favorisiert und für die weitere<br />

Bearbeitung zugrunde gelegt.<br />

Diese Variante stellt eine Balance zwischen Erstellungskosten und Entwicklungspotential für<br />

Zusatzangebote dar. Die vorhandene Substanz kann genutzt und erforderliche Investitionskosten<br />

können möglichst gering gehalten werden. Nutzbare Pufferflächen zum Hallenbad,<br />

nach Norden und zur Stichstraße im Osten werden vorgehalten.<br />

Für diese Variante wurden ein Strukturplan, eine Vorplanung mit den entsprechenden<br />

Nutzungsverteilungen sowie eine Grobkonzeption für Erweiterungsbereiche erstellt, die im<br />

Anhang als Pläne 13, 14 und 15 beigefügt sind.<br />

5.3. Wasserversorgung und Wasserableitung<br />

Als einem wesentlichen Kostenfaktor kommt der Wasserversorgung eine besondere Bedeutung<br />

zu. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für das Konzept der <strong>Badeteiche</strong> am<br />

Standort Rheinkamp untersucht.<br />

5.3.1. Zuspeisung von Wasser<br />

Für den Betrieb der <strong>Badeteiche</strong> ist eine Zuspeisung von Wasser erforderlich. 64 Die jährliche<br />

Sollmenge liegt bei ca. 4.000 bis 5.000 m 3 . Hierzu sind folgende Realisierungen technisch<br />

machbar und am Standort möglich:<br />

Direkte Grundwasserentnahme, bedingt<br />

Grundwasserentnahmebrunnen, Herstellen eines Betriebspunktes, Güteüberwachung der<br />

Qualität des entnommenen Wassers, Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen,<br />

Wasserentnahmeentgelt<br />

Trinkwasserentnahme, bedingt<br />

Wassergeld an die ENNI, Anschluss vorhanden, keine weiteren Erfordernisse.<br />

Entnahme Wasser aus <strong>Moers</strong>bach, bedingt<br />

Entnahmebauwerk mit Pumpenanlage, Herstellen eines Betriebspunktes, Druckleitung bis<br />

Einspeisepunkt, Güteüberwachung der Qualität des entnommenen Wassers, ggfs. zusätzliche<br />

Filtererfordernisse, Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen, Wasserentnahmeentgelt.<br />

64 Erstbefüllung, Verluste durch Verdunstung, jährliche Neubefüllung nach Reinigung.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 31 von 50 Seiten<br />

Nutzung des geförderten Grundwassers der LINEG, bedingt<br />

Druckrohrleitung, ca. 220 m, bis Einspeisepunkt, Güteüberwachung der Qualität des entnommenen<br />

Wassers, ggfs. zusätzliche Filtererfordernisse.<br />

Es wird empfohlen, für die Wasserentnahme Trinkwasser zu nutzen. So werden aus gesundheitsorientierten<br />

Gesichtspunkten die Risiken für die Nutzer minimiert. Alle anderen<br />

Varianten sind letztendlich mit Risiken behaftet, die den Badebetrieb gefährden könnten. 65<br />

5.3.2. Wasserableitung<br />

Überschüssiges Wasser aus den Becken- und Filterbereichen kann wie folgt abgeleitet<br />

werden:<br />

Anschluss an den Regenwasserkanal, bedingt<br />

Anschluss vorhanden, einfacher Umbau erforderlich, Gefällesituation klären, widrigenfalls<br />

Heben der Wassermengen erforderlich, durch Pumpen, dann: zusätzlicher Betriebspunkt<br />

und Wartungskosten, Klärung der Gebühren für die Einleitung für den Betreiber<br />

Einleiten in die Vorflut, bedingt<br />

Herstellen Ableitungskanal, Einleitstelle in den <strong>Moers</strong>bach, im Freigefälle technisch umsetzbar,<br />

wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich/Kreis Wesel<br />

Bei der Wasserableitung ist das Einleiten in die Vorflut zu favorisieren, da das abgeleitete<br />

Wasser ohne Besorgnis und zusätzliche Behandlung zugeleitet werden kann. Dieses Verfahren<br />

ist einer gesonderten Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde zu klären.<br />

5.4 Bauliche Machbarkeit der Varianten<br />

In einem nächsten Schritt soll die bauliche und technische Machbarkeit der beschriebenen<br />

Umsetzungsvarianten geprüft werden, um ggfs. bautechnische Zwangspunkte herauszuarbeiten,<br />

die sich wiederum auf die Kosten niederschlagen können.<br />

Für die Bewertung wurden folgende Kriterien beleuchtet und herangezogen:<br />

� Baugrundverhältnisse<br />

� Grundwasserverhältnisse<br />

� Aufwand für den Rückbau der vorh. technischen Anlagen und Bauwerke<br />

� Aufwand für den Rückbau der vorh. technischen Anlagen und Bauwerke<br />

� Aufwand für den Umbau von Wegen und Höhenabstufungen<br />

� Bereitstellung der Ent- / Versorgungsmedien (Strom, Wasser, Abwasser, etc.)<br />

� Umbau / Neubau von Gebäuden<br />

Die Bewertung der drei Varianten unter den genannten Kriterien zeigt, dass es für die einzelnen<br />

Varianten im Detail noch Klärungsbedarfe gibt und dass sich unterschiedliche bautechnische<br />

Erfordernisse, wie z.B. Abbruch oder Gründung, ergeben. Grundsätzlich kann allerdings<br />

festgestellt werden, dass alle der oben dargestellten Varianten bautechnisch umsetzbar<br />

sind. Die Varianten unterscheiden sich allerdings - zum Teil sehr - im erforderlichen Aufwand<br />

zur Errichtung und damit in den Kosten.<br />

65 Ein Grundwasserbrunnen wäre bei entsprechenden Wasserwerten ggfs. die günstigere Variante. Erinnert sei<br />

aber an dieser Stelle an die Probleme des verunreinigten Wassers (E.coli- Bakterien), die zeitweilig zu einer<br />

Schließung des Naturfreibades „Bettenkamper Meer“ geführt haben.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 32 von 50 Seiten<br />

Allen Varianten gemein ist das Erfordernis, dass Teichanlagen und Filtertechnik neu angelegt<br />

werden müssen. In den Varianten B und C können die vorhandenen Anlagen, insbesondere<br />

die Becken, genutzt werden. Dies führt zu einer deutlichen Kostenersparnis in der Errichtungsphase.<br />

Auf ein dezidiertes Kostenprüfraster wird an dieser Stelle verzichtet, da dafür für alle drei<br />

Varianten ein belastbarer Entwurf mit Gestaltung und Technik vorliegen müsste. Dies ist<br />

nicht Gegenstand der Studie.<br />

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorhandenen Anlagen bautechnisch zu einem<br />

Schwimm- und Badeteich umgestaltet werden können. Dies belegen auch etliche bereits<br />

umgesetzte Beispiele in der Praxis. 66<br />

5.5 Ansätze für ein erweitertes Standortprofil und Flächenbedarfe<br />

Neben der Überprüfung der technischen Machbarkeit der Errichtung eines Schwimm- und<br />

<strong>Badeteiche</strong>s am Standort des derzeitigen Freibades Rheinkamp, gilt es auch, Perspektiven<br />

und Standortpotentiale zu beschreiben und mögliche Zusatz- und ergänzende Angebote<br />

einzuschätzen. Ziel muss es sein, ein Profil zu entwickeln, das im örtlichen Kontext und in<br />

der regionalen Wirkung besondere Merkmale aufweist. Dadurch kann es gelingen, das Interesse<br />

an den Einrichtungen für die bisherigen Nutzergruppen zu sichern und gleichzeitig<br />

durch das Zusammenführen verschiedener, aufeinander abgestimmter Teilangebote neue<br />

Zielgruppen zu erreichen.<br />

Als zentraler Aspekt der Standortprofilierung wird die Schaffung eines umfassenden naturnahen<br />

Angebotes mit Grünanlagen und Einrichtungen rund um Natur erleben - Sinne erfahren,<br />

sich bewegen, Sport treiben, schwimmen, baden, erholen - gesehen.<br />

Bei der Betrachtung der konzeptionellen Teilbereiche im Zusammenspiel mit den besonderen<br />

Bedingungen des Standortes wird deutlich, dass schon jetzt zahlreiche, herausragende<br />

und auch nachhaltige Ansätze bereits vorhanden sind, deren Ausstrahlung über die Stadtgrenzen<br />

hinausgeht. Diese können wie folgt skizziert werden:<br />

� Ausrichtung „Jungbornpark“ im Sinne „Felkes“: Natur und Bewegung<br />

� Veranstaltungen im Jungbornpark und im Bereich „altes Dorf Repelen“<br />

� Alte Parkanlage mit <strong>Moers</strong>bachaue und angrenzenden Angeboten zu Sport und Erholung<br />

als Teil im Landschaftspark Niederrhein<br />

� Sportzentrum: 1. Bundesliga Volleyball, Herren / <strong>Moers</strong>er SC<br />

� Tanzclub Schwarz-Gold, Bundesliga<br />

Ergänzende Angebote werden in Richtung Fortsetzung der Ideen „Felke“ - Natur und Bewegung,<br />

Naturheilkunde - mit weiteren Angeboten im Bereich „Gesundheit, Wellness, Natur“<br />

gesehen:<br />

� Naturerfahrung mit allen Sinnen: Barfußpfad<br />

� Baden in natürlichem Wasser: <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />

� Vital durch Bewegung und Pflege: Wellness-Bereich mit Gesundheits- und Pflegeangeboten<br />

� Gesunden in und mit der Natur: Naturnahe Heilverfahren und medizinisch–therapeutische<br />

Angebote<br />

66 Siehe auch Kapitel 4.3 Referenzstandorte.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 33 von 50 Seiten<br />

� Fit bleiben durch gesunde Ernährung: Angebote rund um die Ernährung<br />

Als zukünftige Nutzergruppen werden insbesondere<br />

� Familien mit – eher kleinen – Kindern und<br />

� Menschen in der zweiten Lebensphase / Best Agers<br />

gesehen, die neben einer naturnahen und ruhigeren Umgebung Aktivitäten im Bereich Gesundheit<br />

und Bewegung suchen.<br />

Im Falle einer Entscheidungen für ein Konzept „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“, ggf. mit der Zielsetzung<br />

einer umfassenden Standortprofilierung, sind neben den ergänzenden Nutzungsoptionen<br />

und den damit verbundenen Investitionen auch organisatorische Abläufe und deren<br />

Gestaltung genau zu betrachten. Einige Stichpunkte seien an dieser Stelle genannt:<br />

� Ergänzende Investitionen zum Thema „Gesundheit, Wellness, Natur“, wie z.B. Saunalandschaft<br />

und Therapiezentrum, erfordern vorlaufend das Aufstellen eines Bebauungsplanes,<br />

um Planungssicherheit für Investoren zu gewähren.<br />

� Wiederherstellung und Ausbau der Gastronomie als attraktives Angebot an zentraler<br />

Stelle, im Sinne eines Gastronomiekonzeptes, verbunden mit räumlichen Angeboten für<br />

Veranstaltungen unterschiedlichster Art und für unterschiedlichste Nutzergruppen.<br />

� Bewertung des Zusammenwirkens der unterschiedlichen Angebote am Standort - Hallenbad,<br />

Sportzentrum, <strong>Badeteiche</strong>, ggf. Zusatzangebote –, Herausarbeiten von Synergien<br />

und ggf. Einbindung in eine umfassende Betreiberkonzeption.<br />

5.6. Abschließende Einschätzung<br />

� Es ist möglich, ohne Einschränkung der Funktion, das Konzept <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />

im heutigen Flächenzuschnitt umzusetzen.<br />

� Es wird Planungsvariante B empfohlen mit der Errichtung der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

im derzeitigen Wellenbecken. Diese Variante wird für die weitere Bearbeitung zugrunde<br />

gelegt.<br />

� Planungsvariante B stellt eine Balance zwischen Erstellungskosten und Entwicklungspotential<br />

für Zusatzangebote dar. Die vorhandene Substanz kann genutzt und erforderliche<br />

Investitionskosten können möglichst gering gehalten werden.<br />

� Nutzbare Pufferflächen zum Hallenbad, nach Norden und zur Stichstraße im Osten werden<br />

vorgehalten.<br />

� Für die Wasserentnahme wird empfohlen, Trinkwasser zu nutzen, bei der Wasserableitung<br />

wird das Einleiten in die Vorflut favorisiert. Eine Abstimmung mit ENNI und Unterer<br />

Wasserbehörde ist erforderlich.<br />

� ES wird empfohlen, eine umfassende Standortentwicklung und -profilierung „Gesundheit,<br />

Wellness, Natur“ zu betreiben. Dies ist stufenweise möglich: zunächst Umbau des Freibades<br />

zu einem Schwimm- und Badeteich, danach Entwicklung von Zusatzangeboten<br />

und Anbindung an Sport- und Freizeitzentrum. Denkbar ist auch die unmittelbare Entwicklung<br />

einer Gesamtkonzeption für den Standort. In jedem Fall sollten die Potentiale<br />

des Jungbornparks, konkret die Einbindung des Badfußpfades, genutzt werden.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 34 von 50 Seiten<br />

6. Grobkostenschätzung für Umbau, Sanierung und den<br />

laufenden Betrieb<br />

Für die Kostenabschätzung sind die Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung.<br />

Wie zuletzt kurz ausgeführt werden für die weitere Planung folgende Optionen gesehen:<br />

1. Das bisherige Freibad wird als konventionell betriebenes Freibad weiter geführt. Eine<br />

Grobkostenschätzung für Sanierung / Instandhaltung liegt vor, hinzukommen ggf.<br />

Kostenschätzungen für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Erfahrungswerte für<br />

den laufenden Betrieb liegen vor.<br />

2. Umbau des Freibades zu einem Schwimm- und Badeteich, Herstellung des Barfußpfades<br />

auf dem Gelände, Anbindung an Aktivitäten im Jungbornpark. Investitionskosten<br />

sowie Betriebskosten und Betreibermodell werden auf den reinen Betrieb der<br />

„<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“ abgestellt.<br />

3. Entwicklung einer Gesamtkonzeption mit erweitertem Standortprofil, direkte Einbindung<br />

von Zusatzangeboten. Investitionskostenschätzung sowie Betriebskosten und<br />

Betreibermodell werden auf den Gesamtstandort ausgerichtet.<br />

Gegenstand der vorliegenden Studie ist die unter Punkt 2. beschriebene Option „<strong>Rheinkamper</strong><br />

<strong>Badeteiche</strong>“, die Grundlage für die folgenden Überlegungen zur Kostenermittlung und zu<br />

Betreiberformen ist. Ferner wird bei den folgenden Schätzungen von der Planungsvariante B<br />

ausgegangen.<br />

Die Investitionskostenplanung umfasst die Ermittlung von Kosten für die Herstellung der <strong>Badeteiche</strong><br />

in funktionsfertiger Ausführung sowie die Herrichtung und dem Umbau der Wege-,<br />

Grün und Gebäudeflächen. In einem weiteren Schritt werden die laufenden Betriebskosten<br />

für das Betreiben der Badestätte incl. Wassertechnik und die laufenden Kosten für die Pflege<br />

der Grünanlagen geschätzt sowie Einschätzungen zu den Personalkosten gegeben.<br />

6.1. Errichtungskosten<br />

6.1.1. Errichtungskosten „<strong>Badeteiche</strong>“<br />

Die Kosten für die Errichtung der <strong>Badeteiche</strong> / Kernflächen des Bades werden gem. DIN 276<br />

wie folgt geschätzt: 67<br />

Kostengruppe Beschreibung Betrag in EUR<br />

100 Grundstück 2.000,00<br />

200 Herrichten und Erschließen 57.000,00<br />

300 Bauwerk - Baukonstruktion 455.350,00<br />

400 Bauwerk - Technische Anlagen 151.500,00<br />

500 Außenanlagen mit Holzbau 267.100,00<br />

600 Ausstattung Bädertechnik 83.000,00<br />

Unwägbarkeiten, pauschal 50.000,00<br />

Zwischensumme 1.065,950,00<br />

700 Baunebenkosten 110.000,00<br />

Gesamtkosten Netto „Badeteich“ 1.175.950,00<br />

zzgl. 19 % MwSt 223.430,50<br />

Gesamtkosten Brutto 1.399.380,50<br />

Aufrundung 619,50<br />

Schätzkosten Brutto „Badeteich“ 1.400.000,00<br />

67 Siehe auch detaillierte Kostenaufstellung im Anhang.<br />

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6.1.2. Kostenschätzung zur Umgestaltung der baulichen Anlagen<br />

Die Kostenschätzung der baulichen Anlagen orientiert sich an den erforderlichen Einbauten<br />

und Massenbewegungen der Gestaltungsskizze zu Variante B und umfasst folgende Teilbereiche:<br />

- Baukosten für den Abbruch der vorhandenen Elemente<br />

- Baukosten für die ingenieurtechnischen Bauleistungen<br />

- Baukosten für die hochbautechnischen Bauleistungen<br />

- Baukosten für die Freianlagen<br />

- Baunebenkosten für die Bauleistungen<br />

Die Ermittlung der Kosten folgt den Vorgaben der DIN 276, wobei die Massen aus den Bestandsunterlagen<br />

und aufgrund der Planungen ermittelt sind: 68<br />

Kostengruppe Beschreibung Betrag in EUR<br />

100 Grundstück 3.200,00<br />

200 Herrichten und Erschließen 84.515,00<br />

300 Bauwerk - Baukonstruktion 49.110,00<br />

400 Bauwerk - Technische Anlagen 34.480,00<br />

500 Außenanlagen 94.410,00<br />

600 Ausstattung und Kunstwerke 6.180,00<br />

700 Baunebenkosten 47.980,00<br />

Gesamtkosten Netto „Bauliche Anlagen“ 321.875,00<br />

zzgl. 19 % MwSt 61.156,25<br />

Gesamtkosten Brutto 383.031,25<br />

Unwägbarkeiten, 3 % 11.490,94<br />

Zwischensumme 394.522,19<br />

Abrundung 477,19<br />

Schätzkosten Brutto „Bauliche Anlagen“ 395.000,00<br />

6.1.3. Kostenschätzung zur Umgestaltung der randlichen Grünflächen<br />

In der Variante B, die der Kostenschätzung zugrunde liegt, wird es in der ersten Phase des<br />

Umbaus zu keinen Veränderungen im Bereich der randlichen Grünkulisse kommen müssen.<br />

Ergänzungen im Sinne von Pflanzungen sind grenznah nicht vorgesehen. Die vorhandene<br />

Zaunanlage bleibt für das Vorhaben der <strong>Badeteiche</strong> zunächst unberührt.<br />

Von daher fallen für die betrachtete Variante B keine zusätzlichen Kosten an.<br />

68 Siehe auch detaillierte Kostenaufschlüsselung im Anhang.<br />

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6.2. Betriebskosten<br />

6.2.1. Laufende Betriebskosten <strong>Badeteiche</strong><br />

Im Folgenden werden die laufenden Betriebskosten der „Wassertechnik“ anhand von Vergleichsobjekten<br />

und Erfahrungswerten für die in dieser Studie vorgelegte Konzeption der<br />

<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> geschätzt: 69<br />

Kostenposition Betrag in EUR<br />

Wartungskosten 25.500,00<br />

Stromkosten 6.400,00<br />

Frischwasser für die Befüllung 4.250,00<br />

Teichentleerung 0,00<br />

Wassernachfüllung durch Verdunstungsverluste 980,00<br />

Nettobetriebskosten p.a. 37.130,00<br />

Eine Badewasseruntersuchung erfolgt gemäß Vorgabe des Gesundheitsamtes. In der ersten<br />

Saison 7-tägig bis 2-wöchentlich. Ab der zweiten Saison 4-wöchentlich, also 7 bis<br />

8 Untersuchungen pro Jahr. Der geschätzte Aufwand liegt bei ca. 160,00 € pro Probe. Damit<br />

belaufen sich die Kosten für Probenahmen im ersten Jahr, bei angenommenen 16 Proben,<br />

auf ca. 2.600 € und in den Folgejahren, bei angenommenen acht Proben, auf ca. 1.300 €.<br />

6.2.2. Laufende Kosten für Pflege der Freiflächen und Grünanlagen<br />

Die laufenden Kosten für die Pflege der Grünanlagen werden gem. DIN-Kostenschätzung<br />

auf jährlich ca. 12.200 EUR netto bzw. ca. 14.500 EUR brutto geschätzt. 70<br />

6.2.3. Annahmen zu Personalkosten<br />

Neben den laufenden Kosten für die Wassertechnik, die Grünpflege und Instandhaltung der<br />

baulichen Anlagen, stellen die Personalkosten den weiteren wesentlichen Kostenfaktor dar.<br />

Die Personalkapazität ist abhängig von den Öffnungszeiten und den Angeboten, die am<br />

Standort vorgehalten werden.<br />

Unter der Annahme der Umsetzungsvariante B ergibt sich keine wesentliche Veränderung<br />

gegenüber dem bisherigen Betrieb. 71 Einsparungen können sich im Bereich des Aufsichtspersonals<br />

ergeben, weil die Anforderungen an das Aufsichtspersonal für Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

andere sind als in konventionell betriebenen Freibädern. Es ist nicht zwingend erforderlich,<br />

dass Schwimmmeister oder –gehilfen den Badeteich betreuen, da keine zu konventionell<br />

betriebenen Freibädern vergleichbare Technik bei Schwimm- und Badeteich vorhanden<br />

ist. 72<br />

Die Reinigung des Wassers erfolgt wie beschrieben durch einfache biologische Prozesse.<br />

Die Pflege und Unterhaltung des Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s kann von angelerntem Personal<br />

erledigt werden. Auch für Rettungsbereitschaft, Wasser- und Beckenaufsicht sind<br />

Schwimmmeister oder -gehilfen nicht zwingend erforderlich, da sie über keine höhere Qualifikation<br />

als Rettungsschwimmer mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber“<br />

69 Siehe auch detaillierte Kostenaufstellung im Anhang.<br />

70 Siehe auch detaillierte Kostenermittlung im Anhang.<br />

71 Eine entsprechende Ratsvorlage wurde im Rahmen der Vorbereitung der Holdinggründung von städtischer<br />

Seite Ende 2006 erstellt.<br />

72 Zur Ausbildung von Schwimmmeistern gehört auch die Erlangung der Qualifikation zur Wartung und<br />

Unterhaltung technischer Anlagen. Insofern sind sie für Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> als überqualifiziert<br />

anzusehen.<br />

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verfügen. Insofern können Personen mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber“<br />

eingesetzt werden. 73<br />

7. Fördermöglichkeiten und Betreiberformen<br />

An dieser Stelle soll eine erste Einschätzung zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten im investiven<br />

Bereich und für einen künftigen Betrieb gegeben werden. Ferner werden Anregungen für<br />

die Diskussion um ein zukünftiges Betreiberkonzept gegeben. Die konkrete Ausarbeitung<br />

dieser beiden Punkte kann erst nach einer politischen und finanziellen Richtungsentscheidung<br />

vorgenommen werden und ist somit auch nicht Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie.<br />

7.1. Finanzierung und Förderung<br />

Mögliche Förderzugänge ergeben sich zunächst einmal über die Sportstättenförderung, da<br />

es sich um den Umbau einer Sportstätte handelt. Seit Mitte der 2000er Jahre hat das Land<br />

NRW die Sportstättenförderung auf pauschale Zuweisungen zur Unterstützung investiver<br />

kommunaler Aufwendungen im Sportbereich 74 umgestellt. Diese Mittel können für die Modernisierung<br />

von Sportstätten nicht aber zur Deckung von Personalausgaben genutzt werden.<br />

Hier ist eine kommunale Prioritätensetzung erforderlich.<br />

Neben den Sportpauschalen fördert das Land Investitionsmaßnahmen an herausragenden<br />

Sportstätten 75 . Ziel ist es, eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für Hochleistungstraining,<br />

Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen zu erreichen. Ein Förderzugang zu<br />

diesen Mitteln kann ausgeschlossen werden.<br />

Darüber hinaus ist es in der Vergangenheit vereinzelt gelungen, Fördermöglichkeiten der EU<br />

oder auch der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Anspruch zu nehmen. So wurde z.B. die<br />

Umgestaltung des konventionell betriebenen Freibades Wetter zu einem Naturfreibad mit<br />

EU-Mitteln gefördert. 76 Das Bad wird inzwischen von einem Trägerverein, der sich aus einer<br />

privaten Initiative zum Erhalt des Freibades 77 gebildet hat, betrieben.<br />

Des Weiteren hat die Bundesumweltstiftung vor einigen Jahren im Themengebiet „Gesundheitsfreundliche<br />

Verfahren und Produkte“ modellhaft die Entwicklung computerbasierter hydrodynamischer<br />

Strömungsmodelle gefördert. 78<br />

Bei beiden Beispielen hat es sich jeweils um die Förderung von Modellprojekten gehandelt.<br />

Für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> werden aktuell keine vergleichbaren Ansätze gesehen,<br />

über die eine modellhafte Förderung erreicht werden könnte.<br />

Die Aktivitäten des Vereins Repelen aktiv für den angrenzenden Jungbornpark mit Barfußpfad<br />

werden hingegen aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen“ gefördert. 79 Dieses<br />

73 Siehe auch Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V.: Richtlinie für die Aufsichts- und<br />

Verkehrssicherungspflicht in Schwimm- und Badeteichanlagen. Ferner wird in den Vorbemerkungen zum<br />

Merkblatt 94.05 „Verkehrssicherung- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs“<br />

der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Merkblatt<br />

nicht für natürliche Badegewässer gilt.<br />

74 Sportpauschalen gem. § 20 Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006.<br />

75 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an<br />

herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) vom 10. Mai 2004, zuletzt geändert durch<br />

Runderlass MSWKS vom 16.03.2005, II.2-8712 Nr. 68/2005.<br />

76 EU-Programm INTERREG IIIB „Artery – Flusslandschaften der Zukunft“.<br />

77 Trägerverein „Unser Freibad am See e.V.“.<br />

78 Siehe auch Projektdatenbank der DBU, „Naturbad als Alternative zu Chlor und Ozon“,<br />

http://www.dbu.de/123artikel25825_341.html.<br />

79 Siehe auch www.mbv.de → Bauen → Stadtentwicklung → Programme → Initiative ergreifen.<br />

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Programm unterstützt Bürgerinnen und Bürger und deren Engagement für soziale, kulturelle,<br />

nachbarschaftliche und städtebauliche Aktivitäten. Bei der Entwicklung eines Schwimm- und<br />

<strong>Badeteiche</strong>s am Standort Rheinkamp ist es sinnvoll, Teile des Jungbornparkkonzeptes in die<br />

Entwicklung des Standortes einzubinden. Der Verein Repelen aktiv hat großes Interesse an<br />

einer Verzahnung signalisiert und unterstützt die Idee, den Barfußpfad auf dem Gelände des<br />

Freibades zu bauen. Eine über die bereits im Rahmen des Jungbornparks geförderten Aktivitäten<br />

hinausgehende Förderung aus diesem Programm wird derzeit nicht gesehen.<br />

Inwieweit andere Förderzugänge genutzt werden können, z.B. im Bereich regenerativer<br />

Energien, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer konkretisierten Projektkonzeption<br />

und kann insofern auch erst bei präzisiertem Nutzungskonzept überprüft werden. Eine wesentliche<br />

Kostenentlastung durch eine punktuelle Förderung ist jedoch momentan nicht absehbar.<br />

Eine ebenfalls mit der Investitionsentscheidung verbundene Frage, ist die Einbindung von<br />

Arbeitsmarktprojekten in die durchzuführenden Umbauaktivitäten. Der erforderliche Rück-/<br />

Um-/Aus-/Neubau der vorhandenen Gebäude und Anlagen sowie der Außenanlagen bietet<br />

eine Reihe von Möglichkeiten, ehemals Arbeitslose zu qualifizieren und zu beschäftigen.<br />

Diese Einbindung von Arbeitsmarktprojekten sollte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber,<br />

den Planern und Fachfirmen sowie mit der örtlich zuständigen ARGE im Kreis Wesel<br />

erfolgen. Eine konkrete Abschätzung der Potenziale für Arbeitsmarktprojekte orientiert sich<br />

an der konkreten Umsetzungsplanung und den örtlichen Trägerstrukturen. Die Förderzugänge<br />

bei der Bundesagentur für Arbeit und der örtlich zuständigen ARGE sollten rechtzeitig,<br />

d.h. parallel zu den konkreten Planungen, erörtert werden. Gefördert werden können Personalkosten<br />

und anteilige Betreuungs- und Qualifizierungskosten. Der beteiligte Beschäftigungs-<br />

und Qualifizierungsträger übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewährleistung<br />

für die Arbeiten und die dafür erforderlichen qualifizierten Anleitungs- und Organisationsfunktionen.<br />

Insofern ist erfahrungsgemäß mit einer erheblichen Kostenreduzierung der<br />

Baukosten nicht zu rechnen.<br />

7.2. Betreiberformen und Betreibermodelle<br />

Für das Betreiben der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> kommen grundsätzlich folgende Betreiberformen<br />

in Frage:<br />

0. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft saniert das konventionell betriebene<br />

Freibad und führt es als konventionell betriebenes Freibad fort.<br />

1. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft baut das derzeitig konventionell betriebene<br />

Freibad in einen Schwimm- und Badeteich um und betreibt die „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“<br />

selbst.<br />

2. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft baut das derzeitig konventionell betriebene<br />

Freibad in einen Schwimm- und Badeteich um, bindet diese Investition in eine<br />

Standortentwicklung mit zusätzlichen Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Wellness<br />

ein und betreibt den Standort als „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> PLUS“ selbst.<br />

3. Wie Pkt. 2, allerdings Überlassung an einen Betreiber, z.B. an einen – eher sozialwirtschaftlich<br />

orientierten – Betreiber.<br />

4. Für Umbau und Betrieb des Bades, mit/ohne erweiterte Einrichtungen, wird ein kommerzieller<br />

privater Investor gesucht.<br />

Im Folgenden wird das Betreiben über die Bäderbetriebsgesellschaft oder einen privaten<br />

kommerziellen Investor nicht weiter betrachtet. Auch das Betreiben über einen Trägerverein,<br />

wie z.B. in dem bereits erwähnten Naturbad Wetter, wird nicht weiter ausgeführt. Die letzt-<br />

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genannte Form des Betreibens setzt ein langjähriges und laufendes bürgerschaftliches<br />

Engagement voraus, wie es für den Jungbornpark besteht, aber nicht für das Betreiben des<br />

Bades.<br />

An dieser Stelle wird der Blick auf die Überlassung an einen sozialwirtschaftlich tätigen<br />

Betreiber weiter betrachtet. Den weiteren Ausführungen wird vorangestellt, dass diese Variante<br />

nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn ein möglichst breites und weit<br />

gefächertes Angebotsspektrum am Standort realisiert wird.<br />

Bei der Überlassung an einen, z.B. sozialwirtschaftlich tätigen, Betreiber sollten in einem<br />

ersten Schritt für die anstehenden Entscheidungen folgende Aspekte beachtet werden:<br />

� Klare Zielformulierung, die mit dem Umbau des bislang konventionell betriebenen Freibades<br />

zu einem Schwimm- und Badeteich sowie möglichen Erweiterungen verbunden<br />

wird (Stichwort Standortprofilierung).<br />

� Politische Willensbildung sicherstellen, insbesondere mit Blick auf organisatorische und<br />

finanztechnische Fragestellungen.<br />

� Anforderungen an einen zukünftigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und an ein Betreiberkonzept<br />

klären.<br />

� Rahmenbedingen für den Betrieb so gestalten, dass eine möglichst hohe Flexibilität<br />

hinsichtlich Aufgaben- und Angebotsstrukturen erreicht wird.<br />

� Finanzielle, steuerrechtliche, rechtliche und organisatorische Fragestellungen des<br />

künftigen Betriebes abklären.<br />

Unter der Zielsetzung eines breit gefächerten Angebotes und möglichst eines Ganztages-<br />

und –jahresbetriebs gilt es, Synergien zu nutzen. Das Personal sollte in unterschiedlichen<br />

Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden. Neben der Pflege des Bades und der Außenanlagen,<br />

der Aufsicht im Rahmen des Badebetriebes sind Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen<br />

im Gesundheits- und Wellness-Bereich zu erbringen. Eine attraktive Gastronomie könnte die<br />

wirtschaftlichen Grundlagen abrunden und deutlich verbessern.<br />

In Deutschland und insbesondere auch in NRW gibt es vielfältige Erfahrungen mit sog.<br />

Integrationsbetrieben. In diesen Betrieben arbeiten Behinderte und Nicht Behinderte<br />

zusammen. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen beträgt in diesen Betrieben<br />

mindestens 25% und maximal 50% der Mitarbeiter/innen. Integrationsbetriebe arbeiten<br />

marktorientiert. Die Vergütungen basieren auf üblichen Tarifen.<br />

Andere Formen sozialer Wirtschaftsbetriebe mit dem Schwerpunkt der Integration von Arbeitslosen<br />

in langfristigere Beschäftigungsverhältnisse sind ebenfalls denkbar. Gerade junge<br />

Erwachsene und ältere Arbeitslose könnten in einem solchen Betrieb neue Perspektiven<br />

entwickeln. Eine Unterstützung des laufenden Betriebes über Lohnkostenzuschüsse muss<br />

mit den Fördergebern ausgehandelt werden. Die Bundesregierung prüft momentan unterschiedliche<br />

Kombilohnmodelle und die Förderung eines dauerhaft subventionierten Beschäftigungssektors.<br />

80<br />

Als gelungenes Beispiel für die Übergabe eines Bades von der Stadt an einen gemeinnützigen,<br />

arbeitsmarktlich orientierten Betreiber kann in NRW das Sport- und Kulturzentrum<br />

Ittertal gGmbH in Solingen 81 genannt werden. Zu dem Zentrum gehört neben dem Schwimm-<br />

80 Einzelheiten zu diesem Programm lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht vor. Erste<br />

Vorabinformationen weisen darauf hin, dass es um eine Größenordnung von 100.000 geförderten Stellen<br />

bundesweit gehen soll. Es wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher/ortüblicher<br />

Entlohnung angestrebt. Der Fokus soll auf Tätigkeitsfelder gelegt werden, die bislang, z.B. augrund<br />

mangelnder Kostendeckung, vernachlässigt werden.<br />

81 Siehe auch www.ittertal.de.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 40 von 50 Seiten<br />

bad ein Kinder- und Jugendtreff, eine Eislaufbahn und ein Restaurant sowie seit Neuestem<br />

sogar ein Supermarkt mit Lieferservice. Das Zentrum feiert im kommenden Jahr sein 20jähriges<br />

Bestehen.<br />

An dieser Stelle seien lediglich beispielhaft die Personal- und Organisationskosten für ein<br />

erweitertes Standortkonzept in einer sozialwirtschaftlichen Organisationsform ermittelt: 82<br />

Jahresstunden Jahresarbeits-<br />

2 Schichten a 8 Std. stunden pro Person<br />

5840 Stunden 1460 Stunden<br />

pro Schicht pro Schicht<br />

1 Person 3 Personen<br />

4 12<br />

Arbeitskräfte AG Brutto Monat AG Jahresbrutto<br />

4 Gelernte 38.400,00 € 153.600,00 €<br />

8 Ungelernte 28.800,00 € 230.400,00 €<br />

67.200,00 € 384.000,00 €<br />

Zulagen WE/Feiertage 23.520,00 € 134.400,00 €<br />

90.720,00 € 518.400,00 €<br />

Overhead Betrieb 27.216,00 € 155.520,00 €<br />

117.936,00 € 673.920,00 €<br />

möglicher Zuschuss 20.160,00 € 115.200,00 €<br />

97.776,00 € 558.720,00 €<br />

Kosten pro Stunde 95,67 €<br />

Annahmen: Öffnungszeiten von 7:30 Uhr - 22:30 Uhr<br />

Ganzjahresbetrieb 16 Stunden täglich<br />

7.3. Abschließende Einschätzung<br />

Arbeitszeiten von 7:00 Uhr - 23:00 Uhr<br />

Kiosk und Getränkeverkauf<br />

keine umfängliche Gastronomie<br />

� Förderzugänge für eine zusätzliche Investitionskostenförderung werden derzeit nicht<br />

gesehen. Auf Grundlage eines konkretisiertem Nutzungs- und Betreiberkonzeptes<br />

sollten gezielt Förderzugänge überprüft werden, Stichwort Integrationsbetriebe.<br />

� Für die Einbindung von Arbeitsmarktprojekten im Rahmen der Umbauaktivitäten werden<br />

keine Hemmnisse gesehen. Vor Ort gibt es Träger mit entsprechenden Erfahrungen<br />

in den geforderten Tätigkeitsbereichen. Allerdings ist eine politische Willensbildung,<br />

die neben der Investition, die zukünftige Nutzung im öffentlichen Interesse bestätigt<br />

und den Willen, die Arbeiten unter Beteiligung von Arbeitslosen auszuführen,<br />

beschreibt, unerlässlich. Ferner ist darauf zu achten, dass frühzeitig die Potentiale für<br />

Arbeitsmarktprojekte abgeschätzt werden und in Abstimmung mit weiteren Förderge-<br />

82 Siehe auch Kapitel Betreiberformen und Betreibermodelle.<br />

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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 41 von 50 Seiten<br />

bern, z.B. der örtlich zuständigen ARGE, eine entsprechende Projektförderung sichergestellt<br />

wird.<br />

� Als mögliche Betreiber kommen die Bäderbetriebsgesellschaft selbst oder eine privater<br />

kommerzieller Investor in Betracht. Aber auch die Überlassung an einen sozialwirtschaftlich<br />

tätigen Betreiber ist denkbar. In jedem Fall ist es erforderlich, Synergien<br />

durch ein möglichst breites Angebots- und Leistungsspektrum zu nutzen.<br />

8. Gesamtbeurteilung und Vorschlag für einen Zeit-/<br />

Maßnahmenplan<br />

8.1. Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung<br />

Abschließend erfolgt eine Gesamtbeurteilung des Vorhabens und der technischen und wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s, insbesondere mit Blick auf den<br />

Standort Rheinkamp.<br />

� <strong>Moers</strong> weist ein Überangebot an Wasserflächen im Bereich (konventioneller) Freibäder<br />

auf. Mit fast identischen Angeboten an den Standorten Rheinkamp und Solimare gibt<br />

es eine innerstädtische Konkurrenz.<br />

� Der bauliche Zustand des Freibades Rheinkamp ist sanierungsbedürftig. Über kurz<br />

oder lang droht eine Schließung, sofern nicht erforderliche Sanierungsmaßnahmen<br />

getätigt werden. Gleichzeitig ist eine Attraktivierung des Standortes erforderlich.<br />

� Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> sind eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Alternative<br />

zu konventionell betriebenen Freibädern. Gegenüber konventionell betriebenen Freibädern<br />

bewirken sie Kosteneinsparungen für die Kommunen, sowohl bei der Errichtung<br />

als auch im Betrieb - wenngleich im Betrieb nicht gänzlich auf öffentliche Mittel<br />

verzichtet werden kann.<br />

� Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> nutzen biologische Selbstreinigungskräfte. Die entsprechende<br />

Filter- und Wassertechnik ist vorhanden und wird bereits an über<br />

30 Standorten bundesweit genutzt.<br />

� Auf kommunaler Ebene sind die grundlegenden Standortprofilierungen für die Standorte<br />

Solimare und Rheinkamp zu entscheiden, in Abstimmung mit der weiteren Umsetzung<br />

der Freizeitzielplanung Landschaftspark NiederRhein. Mit der direkten Nachbarschaft<br />

zum Jungbornpark und den damit verbundenen natur- und gesundheitsorientierten<br />

Bausteinen könnte der Standort Rheinkamp den Schwerpunkt Natur, Gesundheit<br />

und Wellness ausbilden. Durch eine Verknüpfung mit dem Jungbornpark werden<br />

zusätzliche Potentiale, insbesondere hinsichtlich einer Attraktivierung des Standortes,<br />

erschlossen. Ferner sollte eine Anbindung des Jungbornparks an die Angebote des<br />

Sport- und Kulturzentrums ermöglicht werden.<br />

� Der Standort Rheinkamp verfügt - unter der Annahme einer Nennbelastung von durchschnittlich<br />

700 Badegästen am Tag - über ausreichend Flächen zur Verwirklichung<br />

eines umfassenden Konzeptes als <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>.<br />

� Die vorhandene Substanz, insbesondere Becken und Umkleiden, können und sollten<br />

genutzt werden. Es wird empfohlen, das derzeitige Wellenbecken für den künftigen<br />

Schwimmerbereich zu nutzten. Dies ist technisch machbar. Für Ergänzungs- und Erweiterungsangebote<br />

können Freiflächen genutzt werden.<br />

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� Die Gesamtkosten für die Errichtung der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> und die Umgestaltung<br />

der baulichen Anlagen werden auf 1,795 EUR Mio. EUR gem. DIN 276 geschätzt,<br />

einschl. Baunebenkosten und 19% MwSt. Die laufenden Betriebskosten werden auf<br />

jährlich ca. 37.130 EUR netto für die Wassertechnik sowie 12.200 EUR netto für die<br />

Pflege der Freiflächen geschätzt, zusammen ca. 49.330 EUR netto jährlich. Hinzu<br />

kommen Kosten für Badewasseruntersuchungen in Höhe von ca. 2.600 EUR im ersten<br />

Jahr bzw. 1.300 EUR in den Folgejahren.<br />

� Zusätzliche Fördermöglichkeiten werden für die Errichtung nicht gesehen. Fördermöglichkeiten<br />

für den Betrieb hängen von der konkreten Betreiberkonzeption ab, z.B.<br />

Förderung als Integrationsbetrieb.<br />

� Die Phase des Umbaus kann und sollte für die Einbindung von Arbeitsmarktprojekten<br />

genutzt werden. Diese Potentiale sind frühzeitig abzuschätzen und mit den Fachplanern<br />

sowie geeigneten lokalen Trägern abzustimmen. Entsprechende Erfahrungen liegen<br />

sowohl auf kommunaler als auch auf Trägerseite vor.<br />

� Neben der Möglichkeit, dass die Bäderbetriebsgesellschaft das Bad als Schwimm- und<br />

Badeteich weiter betreibt, sollte auch ein eigenständiges sozialwirtschaftliches Betreibermodell<br />

geprüft werden.<br />

� Erweiterungsangebote in Richtung Gesundheit und Wellness sind denkbar und wünschenswert,<br />

um eine wirtschaftlich breitere Basis schaffen zu können. Veranstaltungen,<br />

Events und vielfältige Aktivitäten sollten den Standort zusätzlich bekannt machen.<br />

� Das Bad ist gut zu erreichen, sowohl mit PKW und ÖV als auch per Rad. Allerdings<br />

sollte darauf geachtet werden, dass Nutzer/innen von außerhalb das Bad finden. Die<br />

Ausschilderung des Standortes für auswärtige Besucher ist zu optimieren. Stellflächen<br />

sind in ausreichendem Maße vorhanden.<br />

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8.1. Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan<br />

Mit einem Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan werden die nächsten Arbeitsschritte<br />

benannt, mit Hinweisen auf zu beteiligende Akteure und empfohlene Zeitkorridore. Der Zeitplan<br />

orientiert sich an einer Neueröffnung im Jahr 2008.<br />

Bei der Entscheidung für ein erweitertes Nutzungskonzept ist der Zeitplan entsprechend anzupassen,<br />

da zusätzliche Klärungen bzgl. Planungskonkretisierung, Betreiberkonzeption und<br />

etwaige Bauaktivitäten zu berücksichtigen sind.<br />

Was? Wer? Bis wann?<br />

Grundsatzentscheidung für /<br />

gegen Umbau des Freibades<br />

zu einem Kleinbadeteich 83<br />

Klärung der Standortprofilierungen<br />

für die Standorte<br />

Rheinkamp und Solimare;<br />

Klärung der Betreiberfrage<br />

Erstellen einer Ratsvorlage /<br />

Herbeiführen eines Ratsbeschlusses<br />

(einschl. Betreibermodell,<br />

Einbindung Arbeitsmarktprojekte)<br />

Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />

Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />

Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />

Einreichen eines Bauantrages Beauftragter Planer, in Abstimmung<br />

mit der Stadt <strong>Moers</strong><br />

Konkretisierung des Betreibermodells;<br />

Betreibersuche<br />

Erstellen der Ausführungspläne;<br />

Vorbereitung der Ausschreibungen;<br />

Submission<br />

Konkretisierung der einzubindenden<br />

Arbeitsmarktprojekte<br />

in Abstimmung mit dem<br />

Betreiber und den Planern<br />

April 2007<br />

Stadt <strong>Moers</strong> Ab April 2007<br />

Beauftragter Planer, in Abstimmung<br />

mit Stadt <strong>Moers</strong><br />

Betreiber, Stadt <strong>Moers</strong>, Planer,<br />

Fördergeber für Arbeitsmarktmittel<br />

Mai/Juni/Juli 2007<br />

Mai/Juni 2007<br />

Vergabe der Aufträge Beauftragter Planer August/September 2007<br />

Ausführung der Bauleistungen Beauftragte Unternehmen und<br />

Träger<br />

Fertigstellung und Abnahme Beauftragte Unternehmen,<br />

Stadt <strong>Moers</strong><br />

September 2007<br />

April 2008<br />

Eröffnung Betreiber Mai 2008<br />

83 Bei Entscheidung gegen die Umgestaltung zu einem Naturfreibad/Kleinbadeteich entfallen alle weiteren<br />

Schritte.<br />

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Abkürzungsverzeichnis<br />

A<br />

a.a.O.<br />

ADFC<br />

ALG<br />

AöR<br />

ARGE<br />

bag arbeit<br />

BgA<br />

B&Q-Träger<br />

BWK<br />

DBU<br />

DGfnB<br />

DIN<br />

ebd.<br />

E.coli<br />

EG<br />

EWG<br />

ENNI<br />

ESF<br />

EUR<br />

e.V.<br />

FLL<br />

GFG<br />

ggfs.<br />

G.I.B.<br />

GmbH<br />

gGmbH<br />

GDR<br />

GPA<br />

ha<br />

Hg.<br />

hrsg.<br />

i.A.<br />

iab<br />

IAT<br />

IfSG<br />

Autobahn<br />

am angeführten Ort<br />

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V.<br />

Arbeitslosengeld<br />

Anstalt öffentlichen Rechts<br />

ARbeitsGEmeinschaft von Kommune und Arbeitsagentur<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit“<br />

Betriebe gewerblicher Art<br />

Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger<br />

Badewasserkommission des Umweltbundesamtes<br />

Deutsche Bundesstiftung Umwelt<br />

Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.<br />

Deutsches Institut für Normung<br />

ebenda<br />

Escherichia coli<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

Energie Wasser Niederrhein GmbH<br />

Europäischer Sozialfonds<br />

Euro<br />

eingetragener Verein<br />

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.<br />

Gemeindefinanzierungsgesetz<br />

gegebenenfalls<br />

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

gemeinnützige GmbH<br />

Gemeinsame Durchführungsrichtlinie ESF<br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen<br />

Hektar<br />

Herausgeber/-in<br />

herausgegeben<br />

im Auftrag<br />

Institut für Arbeit und Berufsforschung<br />

Institut für Arbeit und Technik<br />

Infektionsschutzgesetz<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 45 von 50 Seiten<br />

i.H.v.<br />

i.V.m.<br />

i.W.<br />

km/h<br />

KVR<br />

L<br />

LASA<br />

LDS<br />

LEG<br />

LEG AS<br />

LINEG<br />

m<br />

MAGS<br />

MBV<br />

ml<br />

MSWKS<br />

MwSt<br />

NIAG<br />

NRW<br />

ÖV<br />

pH-Wert<br />

PKW<br />

RiLi<br />

RVR<br />

SC<br />

SGB<br />

sog.<br />

TEUR<br />

unv.<br />

URL<br />

vgl.<br />

www<br />

z.B.<br />

z.Zt.<br />

in Höhe von<br />

in Verbindung mit<br />

im Wesentlichen<br />

Kilometer pro Stunde<br />

Kommunalverband Ruhrgebiet<br />

Landesstraße<br />

Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH<br />

Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW<br />

Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft<br />

Meter<br />

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW<br />

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW<br />

Milliliter<br />

Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW<br />

Mehrwertsteuer<br />

Niederrhein Verkehrsbetriebe AG<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

potentia Hydrogenii-Wert<br />

Personenkraftwagen<br />

Richtlinie<br />

Regionalverband Ruhr<br />

Sportclub<br />

Sozialgesetzbuch<br />

sogenannt/e<br />

Tausend Euro<br />

unveröffentlicht<br />

Uniform Resource Locator<br />

vergleiche<br />

World Wide Web<br />

zum Beispiel<br />

zur Zeit<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 46 von 50 Seiten<br />

Literatur- und Quellenverzeichnis<br />

Berufsverband der Hygieneinspektoren/innen des Landes NRW e.V. (2000), Info-Dienst 07-<br />

2000, Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung,<br />

Swisstal<br />

Bundesagentur für Arbeit (2005), Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach<br />

§ 16 Abs. 3 SGB II. Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten, Nürnberg<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (2005), Empfehlungen der bag arbeit zur Weiterentwicklung<br />

der Integrationsarbeit im Rahmen des SGB II, Berlin<br />

Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V. (1993), Gutachtliche Stellungnahme über die Erstellung<br />

eines Hallenbades in <strong>Moers</strong> am Standort Solimare, Essen<br />

Bundeszentrale für politische Bildung (2001), Bernd Hof, Szenarien zur Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials<br />

in Deutschland, Bonn<br />

Bundeszentrale für politische Bildung (2005), Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 16/2005,<br />

Arbeitsmarktreformen, Bonn<br />

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2006), Merkblatt 94.10, Einsatz von Rettungsschwimmern<br />

der Wasserrettungsorganisation (WRO) in öffentlichen Bädern,<br />

Essen<br />

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2003), Kommentar zum Merkblatt 94.05,<br />

Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes,<br />

Essen<br />

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2003), Merkblatt 94.05, Verkehrssicherungs-<br />

und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes, Essen<br />

Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. (2003), Empfehlung für eine Richtlinie<br />

für die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht in Schwimm- und Badeteichanlagen,<br />

Lüneburg<br />

DIN 19643 (1997), Ausgabe 04.1997, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />

Teile 1 – 3, Beuth, Berlin<br />

DIN 19643 (1999), Ausgabe 02.1999, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />

Teil 4, Beuth, Berlin<br />

DIN 19643 (2000), Ausgabe 09.2000, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />

Teil 5, Beuth, Berlin<br />

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2003), Empfehlungen<br />

für Planung, Bau, Instandhaltung du Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen,<br />

Bonn<br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (2005), Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong><br />

im Februar/März 2005, Herne<br />

G.I.B.-Handout Öffentliches Haushaltsrecht (2005), Von der Zuwendung zum Leistungsentgelt,<br />

Bottrop<br />

G.I.B.-Info (2004), Nr. 1/2004, Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik, Bottrop<br />

G.I.B.-Info (1999), Rechtliche Grundlage Nr. 11/99, Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen<br />

an Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Bottrop<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 47 von 50 Seiten<br />

Institut Arbeit und Technik (2005), IAT-Report 2005, Beschäftigungsperspektiven von gering<br />

Qualifizierten, Gelsenkirchen<br />

Kommunalverband Ruhrgebiet (2005), Interkommunaler Freizeitzielplan Landschaftspark<br />

Niederrhein, Essen<br />

Kommunalverband Ruhrgebiet (2003), Machbarkeitsstudie Naturbad Mülheim-Styrum, Essen<br />

Kommunalverband Ruhrgebiet (2001), Bäderstandort <strong>Moers</strong>, Perspektiven 2005, Essen<br />

LASA-Praxishilfe Nr. 2 (1995), Zuwendungsrecht. Ein Ratgeber für die Projektpraxis<br />

Neue Landschaft (2006), Neue FLL-Empfehlung für fachgerechte Ausführung, Heft 11/2006,<br />

S. 33 – 38.<br />

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (2006), Umwelt und Gesundheit, Report 3, Hygienische<br />

Aspekte und Erfahrungen mit Naturerlebnisbädern, Hannover<br />

Regionalverband Ruhr (2006), Powerpoint-Präsentation Naturnahes Baden im Ruhrgebiet,<br />

Essen<br />

Regionalverband Ruhr (2006), Projektskizze Naturbad Ruhrtal in Wetter, Essen<br />

Regionalverband Ruhr (2006), Projektskizze Naturfreibad Mülheim an der Ruhr, Essen<br />

Regionalverband Ruhr (2005), Machbarkeitsstudie Naturbad Datteln, Essen<br />

Regionalverband Ruhr (2005), Powerpoint-Präsentation Badesee Bottrop<br />

Regionalverband Ruhr (2005), Projektskizze NaturFreizeitverbund Niederrhein, Essen<br />

Regionalverband Ruhr (2005), Powerpoint-Präsentation Freizeitplanung im Ruhrgebiet, Essen<br />

Repelen aktiv e.V., sci:moers gGmbH (2005), Projektkonzeption <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />

am Jungbornpark. Das Naturerlebnisbad, <strong>Moers</strong><br />

Schulze (1996), Methoden der biologischen Wasseruntersuchung, Bd. 1, Hygienisch-mikrobiologische<br />

Wasseruntersuchungen<br />

Sportministerkonferenz (2002), Sportstättenstatistik der Länder, Berlin<br />

sportstättenbau und bäderanlagen (2006), Nr. 3/2006, Bäder und Swimming Pools, Köln<br />

sportstättenbau und bäderanlagen (2004), Nr. 3/2004, Bäder und Swimming pools, Köln<br />

Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2006), Niederschrift der 10. Sitzung (öffentlich) des Sportausschusses<br />

am 01.12.2006, TOP 11, <strong>Moers</strong><br />

Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt, (2006), Niederschrift der 7. Sitzung (öffentlich) des Sportausschusses<br />

am 24.03.2006, TOP 5, <strong>Moers</strong><br />

Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2005), Situationsbericht Freibäder der Stadt <strong>Moers</strong>, <strong>Moers</strong><br />

Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt, (2002), Niederschrift der 24. Sitzung (öffentlich) des Rates am<br />

08.05.2002, TOP 21, <strong>Moers</strong><br />

Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2000), Sitzungsvorlage für den Sportausschuss für die Sitzung am<br />

16.06.2000 (öffentlich), TOP 6, <strong>Moers</strong><br />

Stadt <strong>Moers</strong> (1998), Untersuchungsbericht Freizeit- und Bädereinrichtungen der Stadt<br />

<strong>Moers</strong>, <strong>Moers</strong><br />

Stadt Viernheim (2001), Kurzbericht zur Sanierung des Waldschwimmbades Viernheim,<br />

Viernheim<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 48 von 50 Seiten<br />

Städtenetzwerk NRW (2006), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Vertragsgestaltung<br />

Verein - Kommune, Essen<br />

Städtenetzwerk NRW (2004), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Alternative<br />

Naturbad?, Essen<br />

Städtenetzwerk NRW (2003), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Steuerrechtliche<br />

Fragen, Essen<br />

Städtenetzwerk NRW (2003), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Haftungs-<br />

und Versicherungsfragen, Essen<br />

Städtenetzwerk NRW (2002), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Fördermöglichkeiten<br />

für Vereinsbäder, Essen<br />

Städtenetzwerk NRW (2001), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Marketing<br />

und Kundenorientierung, Essen<br />

Tümpling/Friedrich (1999), Methoden der biologischen Wasseruntersuchung, Bd. 2, Biologische<br />

Gewässeruntersuchung<br />

Umweltbundesamt (2003), Empfehlung 6.2003, Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche<br />

(künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen), Dessau<br />

Umweltbundesamt (1998), Empfehlung, Hygieneanforderungen an künstliche Bioteiche, die<br />

als Badegewässer benutzt werden, Dessau<br />

Wissing (2002), Wasserreinigung mit Pflanzen, Stuttgart<br />

Links (eine Auswahl)<br />

Arbeit / Arbeitsmarkt<br />

- www.arbeitsagentur.de (Bundesagentur für Arbeit)<br />

- www.arbeitsmarktreform.de (Allgemeine Infos zur Arbeitsmarktreform)<br />

- www.bmas.bund.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)<br />

- www.iab.de (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)<br />

- www.lds.nrw.de (Landesinstitut für Datenverarbeitung und Statistik NRW)<br />

- www.mags.nrw.de (Ministerium für Arbeit und Soziales NRW)<br />

- www.gib.nrw.de (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung)<br />

Schwimmen, Baden, Freizeit<br />

- www.abs-naturbad.de (Arbeitsgemeinschaft Badeseen und Schwimmteiche)<br />

- www.baederportal.com (Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V.)<br />

- www.dbu.de (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)<br />

- www.fll.de (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.))<br />

- www.iaks.de (Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V.)<br />

- www.kleinbadeteiche.de (Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.)<br />

- www.rvr-online.de/Freizeit (Regionalverband Ruhr)<br />

- www.umweltbundesamt.de (Umweltbundesamt)<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 49 von 50 Seiten<br />

Anhang<br />

Pläne<br />

� Plan 1 „Übersicht Planungsgebiet“ (M=1:20.000)<br />

� Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 3 „Luftbild Planungsgebiet“ (M=1:2.500)<br />

� Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 5 „Flächennutzungsplan“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 6 „ Vernetzung im Biotopverbund“ (M=1:10.000)<br />

� Plan 7 „Bodenkarte“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 8 „Bestandsplan“ (M=1:1.000)<br />

� Plan 9 „Bestandsplan“ (M=1:500)<br />

� Plan 10 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante A“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 11 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 12 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante C“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 13 „Strukturplan <strong>Badeteiche</strong> zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 14 „Vorplanung Nutzungsverteilung zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 15 „Konzept Erweiterungsbereiche zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />

Übersichten, Übersichtskarten und (Kosten)Tabellen<br />

� RVR-Übersichtskarte Freibäder im Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />

� RVR-Übersichtskarte Naturnahes Baden – Badeseen und Naturfreibäder im Ruhrgebiet,<br />

Stand 31.12.2005<br />

� Übersicht Naturbäder in Deutschland, Stand 2005<br />

� Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp<br />

� Zeitreihe zu Besucherzahlen in Freibädern in <strong>Moers</strong> 1994 – 2006<br />

� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Bauliche Anlagen<br />

� Kostenaufstellung laufende Betriebskosten Wassertechnik<br />

� Kostenaufstellung laufende Pflegekosten<br />

Gesetze, Erlasse, Verordnungen<br />

� Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim<br />

Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000<br />

� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische Badegwässerverordnung –<br />

BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 2 von 2 Seiten<br />

� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische<br />

Badegwässerverordnung – BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />

� Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

(SchwBadebwV). Verordnungsvorlage zur weitren Entscheidung im Bundesrat<br />

Empfehlungen und Arbeitsanweisungen<br />

� Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales: Anforderungen<br />

an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese<br />

umgebaute Beckenbäder. Verwaltungsvorschrift vom 26.07.2009.<br />

� Empfehlung des Bundesumweltamtes: Hygienische Anforderungen an<br />

Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen),<br />

Bundesgesundheitsblatt 6 (2003), S. 527 – 529.<br />

Sonstiges<br />

� Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> (FAQs)<br />

LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />

Ratingen, im Februar 2007


Pläne<br />

� Plan 1 „Übersicht Planungsgebiet“ (M=1:20.000)<br />

� Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 3 „Luftbild Planungsgebiet“ (M=1:2.500)<br />

� Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 5 „Flächennutzungsplan“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 6 „ Vernetzung im Biotopverbund“ (M=1:10.000)<br />

� Plan 7 „Bodenkarte“ (M=1:5.000)<br />

� Plan 8 „Bestandsplan“ (M=1:1.000)<br />

� Plan 9 „Bestandsplan“ (M=1:500)<br />

� Plan 10 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante A“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 11 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 12 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante C“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 13 „Strukturplan <strong>Badeteiche</strong> zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 14 „Vorplanung Nutzungsverteilung zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />

� Plan 15 „Konzept Erweiterungsbereiche zu Variante B“ (M=1:1.500)


Pläne siehe Einzeldateien.


Übersichten, Übersichtskarten und (Kosten)Tabellen<br />

� RVR-Übersichtskarte Freibäder im Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />

� RVR-Übersichtskarte Naturnahes Baden – Badeseen und Naturfreibäder im<br />

Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />

� Übersicht Naturbäder in Deutschland, Stand 2005<br />

� Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp<br />

� Zeitreihe zu Besucherzahlen in Freibädern in <strong>Moers</strong> 1994 – 2006<br />

� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Bauliche Anlagen<br />

� Kostenaufstellung laufende Betriebskosten Wassertechnik<br />

� Kostenaufstellung laufende Pflegekosten


Freibäder im Ruhrgebiet<br />

Vollformat Bild 1<br />

20<br />

18<br />

Stand 23.12.2005<br />

49<br />

47<br />

45<br />

19<br />

46<br />

WES<br />

48<br />

6<br />

17<br />

5<br />

DU<br />

OB<br />

BOT<br />

44 26<br />

3<br />

RE<br />

Hier Bild 3 3einfügen:<br />

20<br />

HER<br />

10 2 1<br />

Höhe 15,8 cm 1<br />

E<br />

11 8<br />

Breite 10<br />

12 24,0 cm 3<br />

MH<br />

5<br />

7<br />

9<br />

GE<br />

13<br />

28<br />

11<br />

29 30<br />

4<br />

10<br />

27<br />

11<br />

9<br />

BO<br />

21<br />

12<br />

4<br />

24<br />

7<br />

2<br />

25<br />

2<br />

EN<br />

6<br />

23<br />

8<br />

13<br />

31<br />

1<br />

22<br />

15<br />

39<br />

5<br />

DO<br />

6<br />

42<br />

9<br />

14<br />

16<br />

40<br />

4<br />

8<br />

7<br />

HA<br />

38<br />

14<br />

17<br />

41<br />

16<br />

32<br />

37 36<br />

Freibad (konventionelle) Freibad im Freizeitbad Freibad im Kombibad<br />

1 FB BO-Südfeldmark 11 FB E-Steele 21 FB Hattingen-Welper 31 FB Witten-Annen 41 FB Elsebachtal 1 FZB Solebad Wischlingen 11 FZB CopaCaBackum 1 KB BO-Hofstede<br />

2 FB BO-Werne 12 FB Grugabad E 22 FB Herdecke Blechstein 32 FB Weddinghofen 42 FB Selm 2 FZB Activarium 12 FZB Maritimo 2 KB BO-Langendreer<br />

3 FB Freibad BOT 13 FB Jahnplatz GE 23 FB Schwelmebad 33 FB Dellwig 43 FB Bornekampbad 3 FZB Sportparadies 13 FZB Waltrop 3 KB BO-Linden<br />

4 FB Derne DO 14 FB Hengstey HA 24 FB Sprockhöfel 34 FB Löhnbad Fröndenberg 44 FB Dinslaken-Hiesfeld 4 FZB Lago 14 FZB Schwerte 4 KB Südpark Höntrop<br />

5 FB DO-Hardenberg 15 FB Hestert HA 25 FB Parkbad Nord 35 FB Schöne Flöte 45 FB Hamminkeln-Dingden 5 FZB Solbad Vonderort 15 FZB Unna-Massen 5 KB Alwetterbad Walsum<br />

6 FB DO-Hombruch 16 FB Ischeland HA 26 FB Gladbeck 36 FB Kamen-Heeren 46 FB Solimare 6 FZB Gevelsberg 16 FZB Solebad Werne 6 KB DU-Homberg<br />

7 FB DO-Wellinghofen 17 FB Kirchenberg HA 27 FB Sythen 37 FB Kamen-Mitte 47 FB Underberg 7 FZB Heveney 17 FZB Dinslaken 7 KB E-Kettwig<br />

8 FB Stockheide DO 18 FB Selbachpark HAM 28 FB Guido-Heiland-Bad 38 FB Cappenberger See 48 FB Hermann-Breymann-Bad 8 FZB Platsch 18 FZB Spaßbad Pappelsee 8 KB E-Oststadt<br />

9 FB Volkspark DO 19 FB Südbad HAM 29 FB Marl Hüls 39 FB Lünen-Brambauer 49 FB Rheinbad Wesel 9 FZB Atlantis Dorsten 19 FZB Rheinkamp 9 KB Südpol<br />

10 FB E-Dellwig 20 FB Alsbachtal OB 30 FB Mollbeck 40 FB Lühnen-Gahmen 10 FZB Aquarell 20 FZB Nibelungenbad 10 KB Friedrich-Wennmann-Bad<br />

11 KB Südbad RE<br />

15<br />

35<br />

43<br />

18<br />

HAM<br />

UN<br />

33 34<br />

19<br />

Freibad (konventionelle)<br />

Freibad im Freizeitbad<br />

Freibad im Kombibad


Naturnahes Baden - Badeseen und Naturfreibäder<br />

Xantener<br />

Südsee<br />

Freizeitsee<br />

Menzelen<br />

Ellerdonksee<br />

WES<br />

Naturbad Budberg<br />

See am Reitweg<br />

Naturfreibad Rheinkamp<br />

Bettenkamper Meer<br />

Kruppsee<br />

Großenbaumer See<br />

Badesee Naturfreibad*<br />

Bestand<br />

Planung / im Bau<br />

Auesee<br />

Tenderingssee<br />

DU<br />

OB<br />

Badesee<br />

BottropGE<br />

BOT<br />

MH Barbarasee<br />

Silbersee II<br />

Seebad Haltern<br />

Badeweiher Marl<br />

RE<br />

Naturfreibad<br />

Suderwich<br />

HER<br />

BO<br />

Naturfreibad E Mülheim a.d. Ruhr<br />

Strandbad Wedau<br />

Wolfssee<br />

* mit biologischer Wasseraufbereitung<br />

EN<br />

Dülmener See<br />

Glörtalsperre<br />

Ternscher See<br />

DO<br />

HA<br />

UN<br />

HAM<br />

Naturfreibad Heil<br />

Horstmarer See<br />

Naturfreibad Froschloch<br />

Naturfreibad Wetter<br />

Haarener<br />

See<br />

Stand: Dezember 2006


Besucherzahl Freibäder 1994 bis 2006<br />

(Quelle: Zeitreihen der Stadt <strong>Moers</strong>)<br />

Standort \ Jahr 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Mittelwert<br />

Freibad Rheinkamp 57.137 64.739 12.605 39.523 21.756 37.609 20.794 41.860 25.160 56.455 22.488 20.369 42.169 35.590<br />

Freibad Solimare 123.626 120.204 51.100 83.522 48.952 72.086 34.730 78.883 47.183 107.202 51.075 63.626 85.000 74.399<br />

Freibad Bettenkamper<br />

Meer*<br />

31.667 34.683 12.578 22.900 11.541 13.145 84 3.823 4.490 14.452 9.446 10.931 23.719 14.881<br />

Freibäder gesamt 212.430 219.626 76.283 145.945 82.249 122.840 55.608 124.566 76.833 178.109 83.009 94.926 150.888<br />

*: Badebetrieb nur in den ersten Betriebswochen.<br />

F:\JEANETTE\LEG-AS\<strong>Moers</strong>\Bericht\Zeitreihe Besucher 1994-2006


Errichtungskosten „Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>“*<br />

(Wasserwerkstatt Bamberg)<br />

Position<br />

Vorarbeiten, Abbrucharbeiten<br />

- Vorhandene Beckenmauern nach Erfordernis abbrechen und entsorgen<br />

- Vorhandene Pflasterbeläge und Beckenumgänge abbrechen und entsorgen<br />

- Vorhandene Einbauten, Nichtschwimmerbecken, Rutsche, Duschen, etc. abbrechen<br />

- Anm: vorhandene Filterkesselanlage im Hallenbadgebäude ist nicht miteingerechnet<br />

Wasserhaltungs- und Erdarbeiten, Tiefbau<br />

- Oberboden abschieben ca. 3.500 m²<br />

- Digitales Geländeaufmass mit Erdmassenberechnung<br />

- Rohr- und Leitungsgräben in entsprechenden Breiten und Tiefen, einschließlich<br />

notwendiger Verbauarbeiten, Gesamtlänge ca. 2.900 lfm<br />

- Bodeneinbau für Regenerationsbereiche, Filterbecken in den alten Becken, ca.1.600<br />

bis 1.900 m³<br />

- Geländeprofil ca. 5.500 m²<br />

- Bodenabfuhr, unbrauchbaren Boden einschließlich Entsorgung ca. 800 m 3<br />

Leitungs- und Wasserinstallationsarbeiten, Pumpentechnik<br />

- Rohrverlegung für Pumpen- und Wassertechnik mit PE-Leitungen von DA 60 mm bis<br />

DA 250 mm<br />

- Schwimmbadfilterpumpen, 4 Stück, Leistung gesamt bis 9,2 kW<br />

- Belüftungskompressoren, Leistung bis 2,3 kW<br />

- Schaltschrank zur Steuerung,<br />

- Kaltwasserduschen am Beckenrand<br />

Teichbauarbeiten, Abdichtung<br />

- Teichbelüftung, Schlitzgräben mit Drainage und Katalysatoren<br />

- Abdichtung Teich und Filter mit Folie 1,5 mm sowie Vlies 700 / 500 g pro m²<br />

- Uferrandbefestigung am Flachufer<br />

- Substrat im Regenerationsbereich<br />

- Kiesabdeckung im Regenerationsbereich<br />

- Externer Pflanzenfilter, einschließlich Abdichtung und Substrat, max. 1.400 m²<br />

- Wasserpflanzen in Sorten ca. 5.100 Stück<br />

- Steinausgestaltung mit Findlingen und Kiesel<br />

- Oberflächenskimmer ca. 9 bis 10 Stück<br />

- ph-Wert-Absenkung mittels Druckluftkatalysatoren und zugehöriger Kompressoren<br />

Beckenrohbau, Belagsarbeiten, Landschaftsbauarbeiten<br />

- Belagsarbeiten mit Betonpflaster und Formteilen am Beckenrand, Beckenkopf,<br />

- L-Steinmauer als Beckenwand am Weg<br />

- Betonplatten und Treppen für neuen Zugang zur Hauptzugangswegeachse auf<br />

Beckenniveau<br />

- Trockenmauer und Beton-Fertigteile als Abstützung am Pflanzenfilter<br />

- Rasenneuanlage und Fertigstellungspflege ca. 5.000 m²<br />

- Pflanzflächenneuanlage, Fertigstellungspflege ca.500 m²<br />

- Zaunarbeiten am Filterbecken ca. 190 lfm<br />

- Ausstattung, Spielgeräte am Bachlauf nach späterer Festlegung<br />

Holzarbeiten/Lärchenholzstege<br />

- Holzstege am Beckenrand, und Kleinkinderbereich ca. 300 m2<br />

- Holzgeländer für Abgrenzung zum Regenerationsbereich<br />

- Holzkonstruktion für Holzdeck/ Plattformen als einfache Konstruktion<br />

- Wasserspielgeräte, Rutsche, evtl. Sprungfelsen<br />

Bachlauf für Kinderspiel<br />

gespeist aus dem Quellhang als Option für Kleinkinderspiel, geschätzt ca. 22.000 €, sind<br />

erfasst<br />

Betrag in<br />

EURO<br />

59.000<br />

133.750<br />

151.500<br />

354.600<br />

169.100<br />

98.000<br />

50.000<br />

Unvorhergesehenes, Regie, Material<br />

50.000<br />

ca. 5 % Sicherheitszuschlag für unvorhergesehene Mehrkosten insbesondere aufgrund<br />

des unsicheren Baugrundes und des möglichen Grundwasserstandes<br />

Errichtungskosten „Badeteich“ Gesamt (o. MwSt) 1.065.950<br />

Baunebenkosten / Planungskosten<br />

110.000<br />

für alle Leistungsphasen 3-9 ca. 10-12 % aus obigen Baukosten (pauschal)<br />

Gesamtinvestitionskosten (o. MwSt) Badeteich gemäß vorliegender Beschreibung 1.175.950<br />

und Plan einschließlich Bauneben-/Planungskosten<br />

*: Diese Kostenaufstellung geht in Blöcken und Baugewerken chronologisch entsprechend dem<br />

Bauablauf vor. Insofern erfolgt eine andere Zuordnung als in der DIN 276.


Kostenschätzung gem. DIN 276 für die Umgestaltung der baulichen Anlagen<br />

(Büro Lange <strong>Moers</strong>)<br />

Zusammenstellung der Kostengruppen:<br />

Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

Summe 100 - Grundstück 3.200,00<br />

Summe 200 - Herrichten und Erschließen 84.515,00<br />

Summe 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 49.110,00<br />

Summe 400 - Bauwerk-Technische Anlagen 34.480,00<br />

Summe 500 - Außenanlagen 96.410,00<br />

Summe 600 - Ausstattung und Kunstwerke 6.180,00<br />

Summe 700 - Baunebenkosten 47.980,00<br />

Gesamtkosten netto 321.875,00<br />

Unwägbarkeiten 3 % 9.656,25<br />

331.531,25<br />

19 % MwSt. 62.990,94<br />

Gesamtkosten brutto 394.522,19<br />

Schätzkosten brutto: 395.000,00<br />

Detailkalkulation:<br />

Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

100 GRUNDSTÜCK<br />

110 Grundstückswert<br />

110 Grundstückswert 0,00<br />

120 Grundstücksnebenkosten<br />

121 Vermessergebühren 3.200,00<br />

129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges 0,00<br />

Summe 120 3.200,00<br />

130 Freimachen 0,00<br />

Summe 100 3.200,00<br />

200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />

210 Herrichten<br />

211 Sicherungsmaßnahmen 2.520,00<br />

12 ST Einzelbäume, Stammschutz 60,00 720,00<br />

20 m Wurzelvorhang im Bereich Bäume 90,00 1.800,00<br />

70 m Aufgehende Bauteile Wellenbecken 25,00 0,00<br />

212 Abbruchmaßnahmen 53.855,00<br />

Seite 1 von 6 Seiten


Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

195 m2 Rückbau, Abbruch Spungbecken 50,00 9.750,00<br />

4 ST Sprungtürme 600,00 2.400,00<br />

200 m Ablaufrinne, Demontage 16,00 0,00<br />

82 m Geländer und Einfassungen 40,00 0,00<br />

4 ST Fußbecken incl. Dusche etc. 280,00 1.120,00<br />

2 ST Holzhütten 300,00 600,00<br />

1 ST Imbissstand incl. Lagerraum 800,00 800,00<br />

32 m2 Toilettenhaus, Flachdach, incl. aller<br />

55,00 1.760,00<br />

Einbauten<br />

175 m2 Technikraum Hubtechnik, unterirdisch,<br />

incl. Rampen, Stützwände,<br />

Decken, Bodenplatten<br />

65,00 0,00<br />

9 ST Mastleuchten 90,00 810,00<br />

310 m Beleuchtungskabel 3,00 930,00<br />

230 m Wasserleitungen 5,00 1.150,00<br />

11 ST Schachtbauwerke, incl. Verfüllung 210,00 2.310,00<br />

210 m Grundleitungen, aus KG Rohr 20,00 4.200,00<br />

46 m Stufenanlagen; incl. Fundament 35,00 1.610,00<br />

35 m Stützwände aus L-Stein, einfach 15,00 525,00<br />

60 m Stützwände, Ortbeton, bis 100 cm 50,00 3.000,00<br />

1 ST Sonnensegel, groß, 80 m2, fest 1.000,00 1.000,00<br />

3 ST Sonnensegel, klien, 25 m2, fest 550,00 1.650,00<br />

16 ST Sitzbetonblöcke, div. Sortierungen 80,00 1.280,00<br />

5 ST Grünkübel, Beton, 150 / 150 cm 150,00 750,00<br />

2 ST Tisch-Bank-Kombination, Beton 200,00 400,00<br />

2 ST Tischtennisplatte 50,00 100,00<br />

1 ST Lautsprecheranlage incl. Kabel etc. 230,00 230,00<br />

2 ST Umkleideboxen, Kunststoff / GFK 300,00 600,00<br />

1 ST Rutsche in Kleinkinderbereich 100,00 100,00<br />

60 m2 Kleinkinderbecken 40,00 2.400,00<br />

760 m2 Gehölze roden, Strauwerk, bis 4 m 7,00 5.320,00<br />

450 m2 Plattenflächen abbrechen, Unterbau<br />

lösen, lagern<br />

8,00 3.600,00<br />

600 m2 Plattenflächen abbrechen, Unterbau<br />

8,00 0,00<br />

lösen, lagern<br />

780 m2 Pflasterflächen abbrechen, Unterbau<br />

lösen, lagern<br />

7,00 5.460,00<br />

213 Altlastenbeseitigung 5.160,00<br />

12 to Asphaltfläche, bituminös, teerhaltig 80,00 960,00<br />

35 m3 Aschen, Glasasche 120,00 4.200,00<br />

214 Herrichten der Geländeoberfläche 21.780,00<br />

2100 m3 Kiesand, Verfüllung Becken 7,00 14.700,00<br />

110 m3 Oberboden, Verfüllung Becken 12,00 1.320,00<br />

720 m3 Kiesand, Verfüllung Sprungbecken 8,00 5.760,00<br />

219 Herrichten, sonstiges 1.200,00<br />

8 ST Suchschachtungen für das Trennen<br />

von Versorgungsleitungen<br />

150,00 1.200,00<br />

Summe 210 84.515,00<br />

220 Öffentliche Erschließung 0,00<br />

230 Nichtöffentliche Erschließung 0,00<br />

240 Ausgleichsabgaben 0,00<br />

Seite 2 von 6 Seiten


Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

Summe 200 84.515,00<br />

300 BAUWERK-BAUKONSTRUKTIONEN<br />

310 Baugrube 0,00<br />

320 Gründung 0,00<br />

330 Außenwände 0,00<br />

340 Innenwände<br />

341 Tragende Innenwände 1.500,00<br />

342 Nichttragende Innenwände 11.300,00<br />

343 Innenstützen 0,00<br />

344 Innentüren und -fenster 7.600,00<br />

345 Innenwandbekleidungen 3.200,00<br />

346 Elementierte Außenwände 0,00<br />

349 Innenwände, sonstiges 360,00<br />

Summe 340 23.960,00<br />

350 Decken<br />

351 Deckenkonstruktionen 0,00<br />

352 Deckenbeläge 0,00<br />

353 Dachbekleidungen 6.750,00<br />

359 Decken, sonstiges 1.300,00<br />

Summe 350 8.050,00<br />

360 Dächer 0,00<br />

370 Baukonstruktive Einbauten 0,00<br />

390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen<br />

391 Baustelleneinrichtung 500,00<br />

392 Gerüste 1.800,00<br />

393 Sicherungsmaßnahmen 1.200,00<br />

394 Abbruchmaßnahmen 7.300,00<br />

395 Instandsetzungen 4.000,00<br />

396 Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung 2.300,00<br />

397 Schlechtwetterbau 0,00<br />

398 Zusätzliche Maßnahmen 0,00<br />

399 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen, sonstiges 0,00<br />

Summe 390 17.100,00<br />

Summe 300 49.110,00<br />

400 BAUWERK-TECHNISCHE ANLAGEN<br />

410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen<br />

411 Abwasseranlagen 4.740,00<br />

90 m Grundleitung DN 300, incl.<br />

Bodenarbeiten<br />

36,00 3.240,00<br />

1 ST Einleitungsstelle Vorflut, incl.<br />

Sicherungsmaßnahmen<br />

350,00 350,00<br />

1 ST Schachtbauwerk DN 800 550,00 550,00<br />

1 ST Kontroll-Schachtbauwerk DN 800 600,00 600,00<br />

Seite 3 von 6 Seiten


Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

412 Wasseranlagen 29.740,00<br />

1 ST Übernahmeschacht Trinkwasser, incl.<br />

Zählwerk etc.<br />

2.600,00 2.600,00<br />

40 m Hauptleitung DN 80, incl. Bodenarbeiten<br />

85,00 3.400,00<br />

160 m Zuleitungen für Abnehmer, DN 50,<br />

incl. Bodenarbeiten<br />

55,00 8.800,00<br />

3 ST Duschanlage mit Fußbecken und<br />

Ablauf<br />

4.180,00 12.540,00<br />

4 ST Zapfstelle Außenanlage 600,00 2.400,00<br />

413 Gasanlagen 0,00<br />

414 Feuerlöschanlagen 0,00<br />

419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges 0,00<br />

Summe 410 34.480,00<br />

420 Wärmeversorgungsanlagen 0,00<br />

430 Lufttechnische Anlagen 0,00<br />

440 Starkstromanlagen 0,00<br />

450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 0,00<br />

460 Förderanlagen 0,00<br />

470 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00<br />

480 Gebäudeautomation 0,00<br />

490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 0,00<br />

Summe 400 34.480,00<br />

500 AUSSENANLAGEN<br />

510 Geländeflächen 0,00<br />

520 Befestigte Flächen<br />

521 Wege<br />

980 m2 Unterbau herstellen, 15 cm, incl. 15<br />

cm Frostschutzschicht<br />

14,00 0,00<br />

320 m2 Plattenflächen herstellen, Betonplatten<br />

28,00 8.960,00<br />

600 m2 Pflasterflächen herstellen, gerade 23,00 0,00<br />

522 Straßen 0,00<br />

523 Plätze, Höfe 0,00<br />

524 Stellplätze 0,00<br />

525 Sportplatzflächen<br />

550 m2 Sandspielflächen, 40 cm Stärke 22,00 12.100,00<br />

526 Spielplatzflächen<br />

1 ST Kletterspielgerät, Seilzirkus, Modul 7.500,00 7.500,00<br />

1 ST Schaukelanlage, Sechssitzer 4.700,00 4.700,00<br />

5 ST Kleinspielgeräte 2.300,00 11.500,00<br />

527 Gleisanlagen 0,00<br />

529 Befestigte Flächen, sonstiges 0,00<br />

Summe 520 44.760,00<br />

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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

530 Baukonstruktionen in Außenanlagen<br />

531 Einfriedungen EP 0,00<br />

125 m Zaunanlage, Stabgitter, Höhe 120 cm<br />

für teilabgrenzungen<br />

70,00 0,00<br />

2 ST Toranlage einfach 550,00 0,00<br />

532 Schutzkonstruktionen 0,00<br />

533 Mauern, Wände<br />

20 m Sitzmauern, in Aufenthaltsflächen 320,00 6.400,00<br />

35 m Stützwände aus L-Stein mit<br />

Verblendung, incl. Fundament<br />

280,00 0,00<br />

534 Rampen, Treppen, Tribünen<br />

80 m Treppenstufen, aus Blockstufen 90,00 7.200,00<br />

18 m Sitzstufen aus Blocksteinen,<br />

Grauwacke<br />

165,00 2.970,00<br />

12 m2 Rampenflächen, incl. Belag 120,00 1.440,00<br />

535 Überdachungen<br />

70 m2 Sonnensegel, Gewebe, 3 ST<br />

Standpfosten<br />

160,00 11.200,00<br />

30 m2 Unterstand 80,00 2.400,00<br />

536 Brücken, Stege 0,00<br />

537 Kanal- und Schachtbauanlagen 0,00<br />

538 Wasserbauliche Anlagen 0,00<br />

539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges 0,00<br />

Summe 530 31.610,00<br />

540 Technische Anlagen in Außenanlagen<br />

541 Abwasseranlagen 0,00<br />

542 Wasseranlagen 0,00<br />

543 Gasanlagen 0,00<br />

544 Wärmeversorgungsanlagen 0,00<br />

545 Lufttechnische Anlagen 0,00<br />

546 Starkstromanlagen<br />

6 ST Mastleuchten, Lichtpunkthöhe 4 m 1.200,00 7.200,00<br />

9 ST Strahler, Boden, betretbar 720,00 6.480,00<br />

320 m Beleuchtungskabel, incl. Graben 18,00 5.760,00<br />

6 ST Steckdosen, für Außenbereich, incl.<br />

100,00 600,00<br />

Sicherungsverschluss<br />

547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 0,00<br />

548 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00<br />

549 Technische Anlagen in Außenanlagen, sonstiges 0,00<br />

Summe 540 20.040,00<br />

550 Einbauten in Außenanlagen 0,00<br />

590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 0,00<br />

Summe 500 96.410,00<br />

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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />

610 Ausstattung<br />

611 Allgemeine Ausstattung<br />

6 ST Sitzbänke 400,00 2.400,00<br />

12 ST Papierkörbe mobil 65,00 780,00<br />

1 ST Standuhr, auf Mast, digital, 3.000,00 3.000,00<br />

612 Besondere Ausstattung 0,00<br />

619 Ausstattung, sonstiges 0,00<br />

Summe 610 6.180,00<br />

620 Kunstwerke 0,00<br />

Summe 600 6.180,00<br />

700 BAUNEBENKOSTEN<br />

710 Bauherrenaufgaben 0,00<br />

720 Vorbereitung der Objektplanung<br />

721 Untersuchungen Baugrund pauschal 3.200,00<br />

722 Wertermittlungen 0,00<br />

723 Städtebauliche Leistungen 0,00<br />

724 Landschaftsplanerische Leistungen pauschal 2.400,00<br />

725 Wettbewerbe 0,00<br />

729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00<br />

Summe 720 5.600,00<br />

730 Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

731 Gebäude gem. Bausumme 5.780,00<br />

732 Freianlagen gem. Bausumme 32.000,00<br />

733 Raumbildende Ausbauten 0,00<br />

734 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. Bausumme 4.600,00<br />

735 Tragwerksplanung 0,00<br />

736 Technische Ausrüstung 0,00<br />

739 Architekten- und Ingenieursleistungen, sonstiges 0,00<br />

Summe 730 42.380,00<br />

740 Gutachten und Beratung 0,00<br />

750 Kunst 0,00<br />

760 Finanzierung 0,00<br />

770 Allgemeine Baunebenkosten 0,00<br />

790 Sonstige Baunebenkosten 0,00<br />

Summe 700 47.980,00<br />

Seite 6 von 6 Seiten


Laufende Betriebskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> „Wassertechnik“<br />

(Wasserwerkstatt Bamberg)<br />

Wartungskosten EURO 25.500<br />

Frühjahrsüberholung, Beckenreinigung, 4 AK a´5 Tage ca. 180 Arbeitstunden (gerechneter<br />

Arbeitslohn 22,--EUR/Std.)<br />

tägliche Pflegearbeiten an Filter, Skimmer, Kies und Pflanzen, Algen, Unterwasserpflanzen 2 AK a´2,0<br />

Std.; auch Beckenabsaugung während der Saison ca. zweimal mit Reinigungsroboter pro Woche, ca.<br />

120 Tage im Jahr (angesetzt ca. 600 Std. im Jahr)<br />

Bisherige Kosten für Badeaufsicht, ca. 1-2 Personen für 120 Tage und Pflegekosten der<br />

Außenanlagen bleiben im bisherigen Rahmen und sind vom System des Naturbades unabhängig. Sie<br />

fallen in jedem Fall an und werden in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.<br />

Stromkosten EURO 6.400<br />

Insgesamt 3 Stück Umwälzpumpen mit einer Laufzeit von 100-130 Tagen im Jahr<br />

2 Stück Oberflächenskimmerpumpen, ca. 5,2 kW Strombedarf<br />

2 Stück Pflanzenfilterpumpen, ca. 5,00 kW Strombedarf<br />

1 Stück Luftkompressor, ca. 3,2 kW Strombedarf<br />

Gesamtstromverbrauch max. 30.000 Kilo-Wattstunden pro Jahr<br />

Angesetzter Strompreis 15 Cent pro kWh<br />

Frischwasser für die Befüllung EURO 4.250<br />

Aus vorhandener Trinkwasserversorgung, alternativ Quellwasser<br />

Erhöhung der Wassermenge von ca. 2.100 m³ auf neu 3.900 m³ Frischwasser, aufgrund größerer<br />

Flächen des Naturbades<br />

Das externe Filterbecken wird nicht jährlich abgelassen!<br />

Teichentleerung EURO 0<br />

Unbelastetes Wasser, kostenfrei in die Vorflut<br />

Wassernachfüllung durch Verdunstungsverluste EURO 980<br />

Ca. 150 m³ Frischwasser an warmen windigen Tagen, abhängig vom Witterungsverlauf während der<br />

Badesaison; (geschätzt ca. 30 Tage, Preis / m³ ist noch festzulegen).<br />

Frischwassernachspeisung zur Wasserkühlung an heißen Tagen bei einer Wassertemperatur ab 24°<br />

C des Badewassers, geschätzt ca. 1.900 m³.<br />

Betriebskosten Naturschwimmbad gesamt exkl. Mwst. ca. EURO 37.130<br />

In der Betriebskostenschätzung sind keine Unterhaltskosten für das Gebäude sowie keine Kosten für<br />

Badeaufsicht und Badewasseruntersuchungen enthalten.<br />

Eine Badewasseruntersuchung erfolgt gemäß Vorgabe des Gesundheitsamtes.<br />

In der ersten Saison 7-tägig bis 2-wöchentlich. Ab der 2. Saison 4-wöchentlich (ca. 7 bis<br />

8 Untersuchungen pro Jahr ). Geschätzter Aufwand: ca. 160,00 € pro Probe.


Zusammenstellen der Kosten für laufende Pflege gem. DIN 276<br />

(Büro Lange)<br />

Pflegekosten "Grünflächen<br />

Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />

500 AUSSENANLAGEN<br />

514 Pflanzen<br />

830 m2 intensive Flächen Pflegeaufwand /a 498,00<br />

7000 m2 extensive Flächen Pflegeaufwand/a 700,00<br />

830 m2 teilersatz, Sommerblumen etc. 200,00<br />

515 Rasen<br />

10500 m2 intensive Flächen Pflegeaufwand /a 1.260,00<br />

15390 m2 extensive Flächen Pflegeaufwand/a 615,60<br />

521 Wege<br />

3850 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 770,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />

525 Sportplatzflächen<br />

550 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 220,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/20<br />

526 Spielplatzflächen<br />

7 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 700,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/15<br />

531 Einfriedungen<br />

570 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 57,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/60<br />

533 Mauern, Wände<br />

55 m Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 110,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />

534 Rampen, Treppen, Tribünen<br />

110 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 220,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />

535 Überdachungen<br />

4 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 400,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/30<br />

546 Starkstromanlagen<br />

15 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 375,00<br />

1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/30<br />

NN Sonstige Kosten<br />

1 ST Müllsammlung /-beseitigung 2.200,00<br />

1 ST Wasserentnahmeendgelte Außenanlagen 1.800,00<br />

1 ST Stromkosten Außenanlagen 1.200,00<br />

1 ST Verwaltungskostenanteil 500,00<br />

Gesamtkosten netto 11.825,60<br />

Unwägbarkeiten 3 % 354,77<br />

Summe der Pflegekosten 12.180,37<br />

19 % MwSt. 2.314,27<br />

Pflegekosten Gesamt brutto 14.494,64<br />

Schätzsumme Pflege / Jahr "Grünflächen" 14.500,00


Gesetze, Erlasse, Verordnungen<br />

� Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von<br />

Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom<br />

20.07.2000<br />

� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische<br />

Badegwässerverordnung – BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />

� Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

(SchwBadebwV). Verordnungsvorlage zur weitren Entscheidung im Bundesrat


Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

beim Menschen<br />

(Infektionsschutzgesetz - IfSG)<br />

vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045)<br />

§ 37<br />

Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und<br />

Badebeckenwasser, Überwachung<br />

(1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen<br />

Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch<br />

Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.<br />

(2) Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in<br />

sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass<br />

durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch<br />

Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.<br />

(3) Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und Schwimm- oder Badebecken<br />

einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich der in den Absätzen<br />

1 und 2 genannten Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Für die<br />

Überwachung gilt § 16 entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung<br />

(Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.<br />

§ 38<br />

Erlass von Rechtsverordnungen<br />

(1) Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung mit<br />

Zustimmung des Bundesrates,<br />

1. welchen Anforderungen das Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen<br />

muss, um der Vorschrift von § 37 Abs. 1 zu genügen,<br />

2. dass und wie die Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und das<br />

Wasser in hygienischer Hinsicht zu überwachen sind,<br />

3. welche Handlungs-, Unterlassungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten dem<br />

Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wassergewinnungs- oder<br />

Wasserversorgungsanlage im Sinne der Nummern 1 und 2 obliegen, welche<br />

Wasseruntersuchungen dieser durchführen oder durchführen lassen muss und in<br />

welchen Zeitabständen diese vorzunehmen sind,<br />

4. die Anforderungen an die Verwendung von Stoffen oder Materialien bei der<br />

Aufbereitung oder der Verteilung des Wassers für den menschlichen Gebrauch,<br />

soweit diese nicht den Vorschriften des Lebensmittel- und<br />

Bedarfsgegenständegesetzes unterliegen,<br />

5. in welchen Fällen das Wasser für den menschlichen Gebrauch, das den<br />

Anforderungen nach Nummer 1 oder 4 nicht entspricht, nicht oder nur eingeschränkt<br />

abgegeben oder anderen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden<br />

darf,


6. dass und wie die Bevölkerung über die Beschaffenheit des Wassers für den<br />

menschlichen Gebrauch und über etwaige zu treffende Maßnahmen zu informieren<br />

ist,<br />

7. dass und wie Angaben über die Gewinnung und die Beschaffenheit des Wassers für<br />

den menschlichen Gebrauch einschließlich personenbezogener Daten, soweit diese<br />

für die Erfassung und die Überwachung der Wasserqualität und der<br />

Wasserversorgung erforderlich sind, zu übermitteln sind und<br />

8. die Anforderungen an die Untersuchungsstellen, die das Wasser für den<br />

menschlichen Gebrauch analysieren.<br />

In der Rechtsverordnung können auch Regelungen über die Anforderungen an die<br />

Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen getroffen werden. Die<br />

Rechtsverordnung bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit, soweit es sich um Wassergewinnungsanlagen handelt.<br />

(2) Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung mit<br />

Zustimmung des Bundesrates,<br />

1. welchen Anforderungen das in § 37 Abs. 2 bezeichnete Wasser entsprechen muss,<br />

um der Vorschrift von § 37 Abs. 2 zu genügen,<br />

2. dass und wie die Schwimm- und Badebecken und das Wasser in hygienischer<br />

Hinsicht zu überwachen sind,<br />

3. welche Handlungs-, Unterlassungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten dem<br />

Unternehmer oder sonstigen Inhaber eines Schwimm- oder Badebeckens im Sinne<br />

der Nummern 1 und 2 obliegen, welche Wasseruntersuchungen dieser durchführen<br />

oder durchführen lassen muss und in welchen Zeitabständen diese vorzunehmen<br />

sind,<br />

4. in welchen Fällen das in § 37 Abs. 2 bezeichnete Wasser, das den Anforderungen<br />

nach Nummer 1 nicht entspricht, anderen nicht zur Verfügung gestellt werden darf<br />

und<br />

5. dass für die Aufbereitung von Schwimm- oder Badebeckenwasser nur Mittel und<br />

Verfahren verwendet werden dürfen, die vom Umweltbundesamt in einer Liste<br />

bekannt gemacht worden sind.<br />

Die Aufnahme von Mitteln und Verfahren zur Aufbereitung von Schwimm- oder<br />

Badebeckenwasser in die Liste nach Nummer 5 erfolgt nur, wenn das Umweltbundesamt<br />

festgestellt hat, dass die Mittel und Verfahren den Regeln der Technik entsprechen; das<br />

Umweltbundesamt kann für Amtshandlungen nach dem ersten Halbsatz Kosten (Gebühren<br />

und Auslagen) erheben. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können auch Regelungen<br />

über die Anforderungen an sonstiges Wasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern<br />

sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen, das zum Schwimmen<br />

oder Baden bereitgestellt wird und dessen Überwachung getroffen werden, soweit dies zum<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist. Satz 3 gilt nicht für Gewässer im Sinne<br />

der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der<br />

Badegewässer (Abl. EG Nr. L 31 vom 5. Februar 1976 S. 1).<br />

(3) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt,<br />

durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen<br />

Tatbestände für Aufgaben des Umweltbundesamtes nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2<br />

näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen.


Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

(Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV)<br />

vom ...<br />

Auf Grund des § 38 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)<br />

verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:<br />

1. Abschnitt<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Verordnung regelt Anforderungen an die Qualität von Wasser in Schwimm- oder Bade-<br />

becken, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie sonstigen nicht ausschließlich<br />

privat genutzten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Sie gilt nicht für Gewässer im Sinne<br />

der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badege-<br />

wässer (ABl. EG Nr. L 31 vom 5. Februar 1976 S. 1). Für sonstiges Wasser in Gewerbebetrie-<br />

ben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtun-<br />

gen, in denen das Wasser nicht in Becken zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt und<br />

ausschließlich durch biologische und physikalisch-technische Maßnahmen aufbereitet wird, gilt<br />

diese Verordnung nur, soweit sie auf solches Wasser ausdrücklich Bezug nimmt.<br />

(1) Im Sinne dieser Verordnung<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

1. sind „Schwimm- oder Badebecken“ Wasserbecken, die dazu bestimmt sind, dass sich<br />

darin Menschen gleichzeitig oder nacheinander zum Schwimmen oder Baden aufhalten;<br />

2. sind „Bäder“ sämtliche Einrichtungen im Sinne des § 1, in denen Wasser in Schwimm-<br />

oder Badebecken zur Verfügung gestellt wird;<br />

3. ist „Gesundheitsamt“ die im Sinne des § 2 Nr. 14 des Infektionsschutzgesetzes nach<br />

dem Landesrecht für die Durchführung dieses Gesetzes bestimmte und mit einem<br />

Amtsarzt besetzte Behörde.


- 2 -<br />

(2) Nicht als Badebecken im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 gelten Becken, deren Füllung nur je ei-<br />

ner Person zur Verfügung gestellt wird und die jeweils vor einer Benutzung gereinigt und des-<br />

infiziert werden.<br />

2. Abschnitt<br />

Beschaffenheit des Schwimm- oder Badebeckenwassers<br />

§ 3<br />

Allgemeine Anforderungen und Desinfektionsgebot<br />

Schwimm - oder Badebeckenwasser muss durch Aufbereitung und Desinfektion so beschaffen<br />

sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbeson-<br />

dere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn<br />

das Schwimm - oder Badebeckenwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

aufbereitet und desinfiziert wird; die in den §§ 4 und 5 festgelegten Anforderungen sind einzu-<br />

halten.<br />

§ 4<br />

Mikrobiologische Anforderungen<br />

(1) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1<br />

des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der<br />

menschlichen Gesundheit besorgen lassen.<br />

(2) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen die in Anlage 1 Teil I festgelegten Grenz-<br />

werte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.<br />

(3) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser sind die in Anlage 1 Teil II festgelegten Grenz-<br />

werte für Indikatorparameter einzuhalten.


- 3 -<br />

§ 5<br />

Chemische Anforderungen<br />

(1) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen chemische Stoffe einschließlich der zur<br />

Aufbereitung und Desinfektion verwendeten Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die<br />

eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Die in Anlage 2 festgelegten<br />

oberen Grenzwerte dürfen nicht überschritten und die in Anlage 2 Teil I festgelegten unteren<br />

Grenzwerte nicht unterschritten werden.<br />

(2) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen die bei der Aufbereitung und Desinfektion<br />

entstehenden Nebenprodukte nur in solchen Konzentrationen enthalten sein, die technisch un-<br />

vermeidbar sind und eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht besorgen lassen.<br />

Die in Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.<br />

(3) Zur Aufbereitung und Desinfektion des Schwimm- oder Badebeckenwassers dürfen nur<br />

Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe verwendet werden, mit<br />

denen die Anforderungen der Absätze 1 und 2 sowie des § 4 erfüllt werden können und die<br />

vom Umweltbundesamt in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden<br />

sind. Die Liste hat bezüglich der bei den Verfahren verwendeten Stoffe insbesondere Angaben<br />

zu enthalten über die<br />

1. Reinheitsanforderungen,<br />

2. Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen, und<br />

3. zulässigen Höchstkonzentrationen von im Schwimm- oder Badebeckenwasser verblei-<br />

benden Restmengen und Reaktionsprodukten.<br />

(4) Die in Absatz 3 genannte Liste wird vom Umweltbundesamt geführt. Die Aufnahme in die<br />

Liste erfolgt nur, wenn die Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe<br />

hinreichend wirksam sind und keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf Ge-<br />

sundheit und Umwelt haben. Die Liste wird nach Anhörung der Länder, der zuständigen Stellen<br />

der Bundeswehr sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände erstellt und fortgeschrieben.<br />

Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe nach Absatz 3, die in ei-<br />

nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und recht-<br />

mäßig in den Verkehr gebracht werden, oder die aus einem Drittland stammen und sich in ei-<br />

nem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Ab-<br />

kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, werden in<br />

die in Absatz 3 genannte Liste aufgenommen, wenn das Umweltbundesamt festgestellt hat,


- 4 -<br />

dass die Stoffe keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche<br />

Gesundheit haben.<br />

§ 6<br />

Abweichung vom Desinfektionsgebot<br />

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann auf Antrag des Unternehmers oder des<br />

sonstigen Inhabers eines Bades für bestimmte Schwimm- oder Badebecken für einen befriste-<br />

ten Zeitraum eine Abweichung vom Desinfektionsgebot des § 3 unter der Bedingung zulassen,<br />

dass<br />

1. für die Füllung der betroffenen Schwimm- oder Badebecken ausschließlich Wasser<br />

aus staatlich anerkannten Heilquellen verwendet wird, in dem zum Zeitpunkt der Ein-<br />

leitung die Grenzwerte der Anlage 1 eingehalten sind,<br />

2. das Wasser in diese Becken während der Betriebszeit ununterbrochen eingeleitet wird<br />

und pro Badegast und Tag mindestens 10 m 3 Füllwasser zur Verfügung stehen,<br />

3. die Wassertemperatur in den betroffenen Becken zu keinem Zeitpunkt 21 °C über-<br />

schreitet und<br />

4. die Becken täglich geleert, gereinigt und desinfiziert werden.<br />

Die Anforderungen des § 4 Abs. 1 sind einzuhalten. Die zuständige Behörde kann darüber<br />

hinaus gegenüber dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades Auflagen festset-<br />

zen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zum Schutz der mensch-<br />

lichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Schwimm-<br />

oder Badebeckenwassers erforderlich ist.<br />

(2) Die Zulassung einer Abweichung nach Absatz 1 ist auf längstens drei Jahre zu befristen.<br />

Die Zulassung kann auf Antrag wiederholt und um jeweils längstens drei Jahre verlängert wer-<br />

den, sofern die Voraussetzungen für die Zulassung fortdauern.<br />

(3) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf des Verwaltungsaktes bleiben<br />

unberührt.


- 5 -<br />

3. Abschnitt<br />

Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers eines Bades<br />

§ 7<br />

Anzeigepflichten<br />

(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben dem Gesundheitsamt<br />

1. die erstmalige oder saisonale Inbetriebnahme des Bades oder eines Teiles davon,<br />

2. den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an dem Bad auf eine andere<br />

natürliche oder juristische Person,<br />

3. die Vornahme baulicher oder betriebstechnischer Änderungen des Bades, soweit sie<br />

Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers in den Schwimm- oder Badebecken<br />

haben können und<br />

4. die nach Unterbrechung der Aufbereitung vorgesehene Wiederinbetriebnahme des Ba-<br />

des oder eines Teiles davon, sofern die Unterbrechung Auswirkungen auf die Beschaf-<br />

fenheit des Schwimm- und Badebeckenwassers haben kann,<br />

in den Fällen der Nummern 1 und 3 mindestens vier Wochen im voraus, im Falle der Nummern<br />

2 und 4 unverzüglich anzuzeigen. Soweit Bäder bereits betrieben werden, ist die Anzeige nach<br />

Nummer 1 unverzüglich zu erstatten. Vor Beantragung der Baugenehmigung für das Bad ha-<br />

ben der Unternehmer und der sonstige Inhaber des Bades die Planung dem Gesundheitsamt<br />

anzuzeigen und alle für die hygienische Bewertung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Wird<br />

ein Bad ganz oder teilweise außer Betrieb genommen, so ist dies dem Gesundheitsamt inner-<br />

halb von drei Tagen anzuzeigen.<br />

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für den Unternehmer und den sonstigen Inhaber eines Bades<br />

im Sinne von § 1 Satz 3.<br />

§ 8<br />

Untersuchungspflichten<br />

(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben folgende Untersuchungen<br />

des nach § 3 aufbereiteten und desinfizierten Beckenwassers nach Maßgabe des § 9 Abs. 1<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen, wobei die Probenahme frühestens drei Stunden<br />

nach Beginn des Badebetriebes erfolgen darf:<br />

1. mikrobiologische Untersuchungen zur Feststellung, ob die in § 4 Abs. 2 und 3 in Ver-<br />

bindung mit Anlage 1 festgesetzten Grenzwerte eingehalten sind


- 6 -<br />

a) in Becken in geschlossenen Räumen sowie in ausschließlich zu Saunabetrie-<br />

ben gehörenden Kaltwasserbecken im Freien im Abstand von längstens zwei<br />

Monaten,<br />

b) in Becken im Freien sowie in solchen Becken, die sich zum Teil im Freien be-<br />

finden, im Abstand von längstens 14 Tagen,<br />

2. chemische Untersuchungen zur Feststellung, ob die Anforderungen des § 5 Abs. 1<br />

Satz 2 und des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil II eingehalten sind,<br />

im Abstand von längstens zwei Monaten.<br />

(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben für Schwimm- oder Bade-<br />

becken, für deren Wasser eine Abweichung vom Desinfektionsgebot nach § 6 Abs. 1 zugelas-<br />

sen worden ist, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 im Abstand von längstens 7 Tagen folgende Un-<br />

tersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen:<br />

1. mikrobiologische Untersuchung des Füllwassers zur Feststellung, ob die in § 4 Abs. 2<br />

und 3 in Verbindung mit Anlage 1 festgesetzten Grenzwerte eingehalten sind,<br />

2. mikrobiologische Untersuchung des Beckenwassers auf die in Anlage 1 genannten<br />

Parameter zur Feststellung, ob eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch<br />

Krankheitserreger im Sinne des § 4 Abs. 1 zu besorgen ist.<br />

(3) Das nach § 3 aufbereitete und desinfizierte Schwimm- oder Badebeckenwasser haben der<br />

Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades<br />

1. dreimal am Tage hinsichtlich des Gehaltes an freiem und gebundenem Chlor zu unter-<br />

suchen oder untersuchen zu lassen,<br />

2. zweimal am Tage hinsichtlich der Einhaltung des in Anlage 2 Teil I festgelegten pH-<br />

Wertbereiches zu prüfen oder prüfen zu lassen und<br />

3. dreimal am Tage hinsichtlich der Einhaltung der in Anlage 2 Teil I festgelegten minima-<br />

len Redoxspannung zu prüfen oder prüfen zu lassen.<br />

§ 9<br />

Untersuchungsverfahren und Aufzeichnungspflichten<br />

(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben bei den Untersuchungen<br />

auf die in Anlage 1 und 2 festgelegten Parameter die dort bezeichneten Untersuchungsverfah-<br />

ren anzuwenden oder anwenden zu lassen. Soweit besondere Untersuchungsverfahren nicht<br />

vorgeschrieben sind, sind die Untersuchungen nach den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik durchzuführen. Abweichend von Satz 1 und 2 können andere als die in den Anlagen


- 7 -<br />

genannten Untersuchungsverfahren angewendet werden, wenn das Umweltbundesamt nach<br />

entsprechender Prüfung dieser Verfahren festgestellt hat, dass die mit ihnen erzielten Ergeb-<br />

nisse mindestens gleichwertig im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind<br />

und nachdem die Verfahren vom Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt in einer Liste<br />

alternativer Verfahren veröffentlicht worden sind.<br />

(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben das Ergebnis jeder Unter-<br />

suchung unverzüglich schriftlich oder auf Datenträgern mit den Angaben nach Satz 2 aufzu-<br />

zeichnen. Es sind der Ort der Probenahme (Schwimmbadbezeichnung einschließlich An-<br />

schrift), die Entnahmestelle, der Zeitpunkt der Entnahme sowie der Untersuchung der Wasser-<br />

probe, die Zahl der Badbesucher am Untersuchungstag bis zur Probenahme sowie das bei der<br />

Untersuchung angewandte Verfahren anzugeben. Die zuständige oberste Landesbehörde o-<br />

der eine auf Grund des Landesrechts zuständige Stelle kann bestimmen, dass für die Auf-<br />

zeichnungen einheitliche Vordrucke oder EDV-Verfahren zu verwenden sind. Der Unternehmer<br />

und der sonstige Inhaber eines Bades haben eine Kopie der Aufzeichnung innerhalb von zwei<br />

Wochen nach dem Zeitpunkt der Untersuchung dem Gesundheitsamt zu übersenden und das<br />

Original vom Zeitpunkt der Untersuchung an mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Für<br />

die Übersendung der Untersuchungsergebnisse gemäß Anlage 2 Teil I kann das Gesundheits-<br />

amt die Fristen verlängern, wenn die Grenzwerte der Anlage 2 Teil I über einen Zeitraum von<br />

mindestens drei Monaten eingehalten worden sind.<br />

(3) Die Untersuchungen nach § 8 Abs. 1 und 2 einschließlich der Probenahmen dürfen nur<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nur durch für die entsprechenden<br />

Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal durchgeführt werden.<br />

§ 10<br />

Besondere Anzeigepflichten<br />

(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben dem Gesundheitsamt un-<br />

verzüglich anzuzeigen, wenn die<br />

1. in § 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte überschritten<br />

worden sind,<br />

2. in § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 Teil II festgelegten Grenzwerte überschritten<br />

worden sind,


- 8 -<br />

3. in § 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte über-<br />

schritten oder die in Anlage 2 Teil I festgelegten unteren Grenzwerte unterschritten<br />

worden sind,<br />

4. in § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte über-<br />

schritten worden sind,<br />

5. Anforderungen des § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt sind oder<br />

6. Anforderungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 nicht erfüllt sind.<br />

Sie haben ferner grob sinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Schwimm- oder Badebe-<br />

ckenwassers sowie außergewöhnliche Vorkommnisse an den Wasseraufbereitungsanlagen,<br />

die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Schwimm- oder Badebeckenwassers haben<br />

können, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Um den Verpflichtungen aus Satz 1<br />

nachkommen zu können, stellen der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades ver-<br />

traglich sicher, dass die von ihnen beauftragte Untersuchungsstelle sie unverzüglich über fest-<br />

gestellte Abweichungen von den in den §§ 4 und 5 festgelegten Grenzwerten oder Anforde-<br />

rungen in Kenntnis zu setzen hat.<br />

(2) Bei Feststellungen nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 sind der Unternehmer und der sonstige<br />

Inhaber eines Bades verpflichtet, unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache<br />

und Sofortmaßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen.<br />

§ 11<br />

Informationsverpflichtung<br />

Bei Becken, für die eine Abweichung vom Desinfektionsgebot nach § 6 Abs. 1 zugelassen wor-<br />

den ist, haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber des Bades dauerhaft deutlich sicht-<br />

bare Hinweise für die Badbenutzer anzubringen, dass es sich bei dem zum Schwimmen oder<br />

Baden zur Verfügung gestellten Wasser um naturbelassenes, nicht desinfiziertes Wasser han-<br />

delt. Dabei sind die Badbenutzer ferner darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden<br />

Desinfektion des Beckenwassers ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch<br />

Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden kann. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für<br />

den Unternehmer und den sonstigen Inhaber eines Bades im Sinne von § 1 Satz 3.


- 9 -<br />

4. Abschnitt<br />

Überwachung<br />

§ 12<br />

Überwachung durch das Gesundheitsamt<br />

(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Bäder einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanla-<br />

gen in hygienischer Hinsicht. Das Gesundheitsamt kann Bäder im Sinne des § 1 Satz 3 in die<br />

Überwachung einbeziehen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls<br />

zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist.<br />

(2) Für die Durchführung der Überwachung, insbesondere hinsichtlich der Befugnisse des<br />

Gesundheitsamtes, bleiben die Vorschriften des § 37 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 16<br />

Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.<br />

§ 13<br />

Umfang der Überwachung<br />

(1) Im Rahmen der Überwachung nach § 12 sind mindestens einmal im Jahr sowie bei der<br />

Erst- und Wiederinbetriebnahme im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4, Abs. 2 die Erfüllung<br />

der Pflichten, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber eines Bades auf Grund dieser<br />

Verordnung obliegen, zu prüfen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigung des Bades<br />

sowie die Entnahme und Untersuchung von Proben des Wassers in Schwimm- oder Bade-<br />

becken.<br />

(2) Soweit das Gesundheitsamt die Entnahme oder Untersuchung von Wasserproben nicht<br />

selbst durchführt, muss es diese durch eine von der zuständigen obersten Landesbehörde zu<br />

diesem Zweck bestellten Stelle durchführen lassen. Das Gesundheitsamt kann sich statt des-<br />

sen auf die Überprüfung der Aufzeichnungen (§ 9 Abs. 2) über die Untersuchungen nach § 8<br />

beschränken, sofern der Unternehmer und der sonstige Inhaber eine Bades diese in einer<br />

nach Satz 1 bestellten und vom Bad unabhängigen Stelle haben durchführen lassen.<br />

(3) Die Ergebnisse der Überwachung sind aufzuzeichnen. Eine Ausfertigung der Aufzeich-<br />

nung ist dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber des Bades auszuhändigen. Das Ge-<br />

sundheitsamt hat die Aufzeichnung mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.


- 10 -<br />

(4) In Becken, für die gemäß § 6 Abs. 1 eine befristete Abweichung vom Desinfektionsgebot<br />

zugelassen worden ist, hat das Gesundheitsamt 14-täglich gegen Ende der täglichen Betriebs-<br />

zeit die Prüfungen vorzunehmen, um festzustellen, ob die Anforderung des § 4 Abs. 1 erfüllt<br />

ist.<br />

(5) Das Gesundheitsamt kann auf Antrag des Unternehmers oder des sonstigen Inhabers ei-<br />

nes Bades für die nach § 8 Abs. 1 erforderlichen Untersuchungen des Schwimm- und Bade-<br />

beckenwassers in Becken im Freien sowie in solchen Becken, die sich zum Teil im Freien be-<br />

finden, Abstände von längstens zwei Monaten zulassen, wenn<br />

1. der Gehalt an Desinfektionsmitteln, der pH-Wert und die Redoxspannung fortlaufend<br />

gemessen sowie aufgezeichnet und die Grenzwerte der Anlage 2 Teil I eingehalten<br />

werden,<br />

2. bei den mikrobiologischen Untersuchungen nach § 8 die nach § 4 Abs. 2 in Verbindung<br />

mit Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte über einen Zeitraum von mindestens einem<br />

Jahr und bei mindestens acht aufeinander folgenden Untersuchungen eingehalten wor-<br />

den sind und<br />

3. die Wasseraufbereitungsanlage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik betrieben wird und eine regelmäßige Eigenkontrolle erfolgt.<br />

§ 14<br />

Anordnungen des Gesundheitsamtes<br />

(1) Wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zum Schutz der menschli-<br />

chen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für<br />

Schwimm- oder Badebecken erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass der<br />

Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades<br />

1. die zu untersuchenden Proben an bestimmten Stellen des Wasserkreislaufs und zu be-<br />

stimmten Zeiten zu entnehmen oder entnehmen zu lassen haben,<br />

2. bestimmte Untersuchungen außerhalb der regelmäßigen Untersuchungen sofort<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen haben,<br />

3. Untersuchungen in kürzeren Zeitabständen als den in § 8 Abs. 1 und 2 oder häufiger<br />

als in § 8 Abs. 3 angegeben durchzuführen oder durchführen zu lassen haben,<br />

4. auf andere als die in § 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Anlage 1 genannten Mikroor-<br />

ganismen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen haben und<br />

5. auf andere als die in § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2<br />

genannten Anforderungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen haben.


- 11 -<br />

(2) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass Grenzwerte nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit<br />

Anlage 1 Teil I überschritten worden sind oder die Anforderungen des § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs.<br />

1 Satz 1 nicht erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass das Wasser des betroffe-<br />

nen Beckens vom Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades nicht zum Schwimmen<br />

oder Baden zur Verfügung gestellt werden darf. Das Gesundheitsamt kann darüber hinaus<br />

Abhilfemaßnahmen anordnen oder Auflagen erteilen, die erforderlich sind, um das künftige Er-<br />

füllen der Anforderungen sicherzustellen. Werden dem Gesundheitsamt Überschreitungen von<br />

Grenzwerten nach § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 Teil II oder Überschreitungen oder<br />

Unterschreitungen von Grenzwerten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 in Verbindung<br />

mit Anlage 2 oder die Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 bekannt oder wenn<br />

die Ergebnisse von Untersuchungen nach Absatz 1 oder Beanstandungen im Rahmen der Ü-<br />

berwachung nach § 12 dies erfordern, kann das Gesundheitsamt Abhilfemaßnahmen anord-<br />

nen oder Auflagen erteilen. Soweit es für die Abwehr von Gefahren für die menschliche Ge-<br />

sundheit erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass das Wasser des betroffe-<br />

nen Beckens vom Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades nicht zum Schwimmen<br />

oder Baden zur Verfügung gestellt werden darf.<br />

5. Abschnitt<br />

Sondervorschriften<br />

§ 15<br />

Aufgaben der Bundeswehr<br />

Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf<br />

Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik stationierten Truppen den zuständigen<br />

Stellen der Bundeswehr.


- 12 -<br />

6. Abschnitt<br />

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 16<br />

Straftaten<br />

Nach § 75 Abs. 2, 4 des Infektionsschutzgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

einer vollziehbaren Anordnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder 4 zuwiderhandelt.<br />

§ 17<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer<br />

vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 ein Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen Stoffe<br />

verwendet,<br />

2. entgegen § 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, oder § 10 Abs. 1 Satz 1 oder 2 ei-<br />

ne Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,<br />

3. entgegen § 8 eine Untersuchung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vor-<br />

geschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführt und nicht, nicht richtig, nicht voll-<br />

ständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,<br />

4. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 das Untersuchungsergebnis nicht, nicht richtig, nicht voll-<br />

ständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aufzeichnet,<br />

5. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 4 eine Kopie nicht oder nicht rechtzeitig übersendet oder das<br />

Original nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,<br />

6. entgegen § 9 Abs. 3 eine Untersuchung durchführt,<br />

7. entgegen § 10 Abs. 2 eine Untersuchung oder eine Sofortmaßnahme nicht oder nicht<br />

rechtzeitig durchführt und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,<br />

8. entgegen § 11 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, einen Hinweis<br />

nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anbringt,<br />

9. entgegen § 12 Abs. 3 eine Person nicht unterstützt oder eine Auskunft nicht, nicht rich-<br />

tig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder<br />

10. einer vollziehbaren Anordnung nach § 14 Abs. 1 oder 2 Satz 2 oder 3 oder einer voll-<br />

ziehbaren Auflage nach § 14 Abs. 2 Satz 2 oder 3 zuwider handelt.


- 13 -<br />

7. Abschnitt<br />

Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 18<br />

Übergangsregelung<br />

Abweichend von § 5 Abs. 1 und 2 sind die in Anlage 2 Teil I Nr. 2 und Anlage 2 Teil II Nr. 2<br />

enthaltenen Parameter von im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits betriebe-<br />

nen Bädern spätestens binnen fünf Jahren nach Verkündung dieser Verordnung einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am ... (Datum des ersten Tages des sechsten auf die Verkündung fol-<br />

genden Kalendermonats) in Kraft.<br />

Der Bundesrat hat zugestimmt.


- 14 -<br />

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1) 1)<br />

Grenzwerte sowie Verfahren 2) für mikrobiologische Parameter in Wasser für Schwimm-<br />

und Badebecken<br />

Teil I<br />

Grenzwerte für mikrobiologische Parameter<br />

Parameter Grenzwert anzuwendende Verfahren<br />

Escherichia coli n.n. 3) /100 ml ISO 9308-1;<br />

ISO 9308-2<br />

Legionella species 5) n.n. 3) /1 ml<br />

4)<br />

Pseudomonas aeruginosa<br />

n.n. 3) /100 ml EN 12 780<br />

Teil II<br />

Grenzwerte für Indikatorparameter<br />

Parameter Grenzwert anzuwendende Verfahren<br />

coliforme Bakterien n.n. 3) /100 ml ISO 9308-1;<br />

ISO 9308-2<br />

Koloniezahl 100/ml bei einer<br />

Bebrütungstemperatur von<br />

(36 ± 2) °C<br />

ISO 6222<br />

1) Die zur Einhaltung der Grenzwerte angewendeten Desinfektionsverfahren müssen im Schwimm- oder Bade-<br />

beckenwasser jederzeit eine Desinfektionswirkung gewährleisten, die innerhalb von 30 Sekunden eine Keimdichte<br />

von Pseudomonas aeruginosa um den Faktor 10 4 reduziert.<br />

2) Die Vorschriften für die angegebenen standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin,<br />

erhältlich.<br />

3) nicht nachweisbar<br />

4) Untersuchung in 1 ml Wasser. Ausplattieren der Probe (je 0,5 ml pro Petrischale) auf gepuffertem Kohle-Hefeex-<br />

trakt-Agar mit α-Ketoglutarat, Glycin, Eisen-III-Pyrophosphat, L-Cystein-Hydrochlorid und Antibiotika-Supplementen<br />

(GVPC- oder GVPN-Agar). Bebrütung sieben bis zehn Tage bei (36 ± 2) °C. Abschließende Bestätigung typischer<br />

Kolonien durch paralleles Ausplattieren auf GVPC- oder GVPN-Agar (oder Kohle-Hefeextrakt-Agar ohne Antibiotika-<br />

supplemente, BCYE-Agar) und cysteinfreiem Agar (z. B. Blutagar). Typische Kolonien, die auf GVPC-, GVPN- bzw.<br />

BCYE-Agar wachsen, nicht aber auf dem cysteinfreien Agar, werden als Legionella spec. betrachtet.<br />

5) Die Untersuchung auf Legionella species hat stets dann zu erfolgen, wenn die Wassertemperatur im Becken über<br />

23 °C liegt und wenn Einrichtungen vorhanden sind, bei deren Betrieb Aerosole gebildet werden.


Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1)<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung oberer<br />

Grenzwert<br />

1 freies Chlor<br />

- allgemein<br />

1) 2)<br />

- in Warmsprudel-<br />

becken<br />

2 Gebundenes Chlor<br />

1) 2)<br />

3 pH-Wert 2)<br />

- Süßwasser<br />

- Meerwasser<br />

0,6 mg/l<br />

1,0 mg/l<br />

unterer<br />

Grenzwert<br />

0,3 mg/l<br />

0,7 mg/l<br />

- 15 -<br />

Grenzwerte für chemische Parameter Teil I<br />

Parameter für die tägliche Überwachung *)<br />

anzuwendendes<br />

Verfahren** )<br />

Bemerkungen<br />

EN ISO 7393-2:2000 Die Bestimmung hat unmittelbar nach der Probenahme<br />

vor Ort zu erfolgen. Bei Bromid- und jodidhaltigen Wässern<br />

wird freies Halogen als Chlor bestimmt. Die Konzentration<br />

an freiem Chlor kann vorübergehend bis auf<br />

1,2 mg/l erhöht werden, wenn die Anforderungen von<br />

§ 3 auf anderem Wege nicht erfüllt werden können. Bei<br />

bestimmten Verfahrenskombinationen kann ein unterer<br />

Grenzwert von 0,2 mg/l an Stelle von 0,3 mg/ l ausreichend<br />

sein, wenn der untere Grenzwert für Parameter 4<br />

nicht unterschritten wird.<br />

0,2 mg/l - Die Bestimmung hat unmittelbar nach der Probenahme<br />

vor Ort zu erfolgen. Der Gehalt an gebundenem Chlor<br />

wird berechnet aus der Differenz zwischen dem Gehalt<br />

an Gesamtchlor und dem Gehalt an freiem Chlor.<br />

Bei bromid- oder jodidhaltigen Wässern wird gebundenes<br />

Halogen als Chlor bestimmt.<br />

7,6 ±0,1<br />

7,8 ±0,1<br />

6,5 ±0,1<br />

6,5 ±0,1<br />

Die Bestimmung des pH-Wertes erfolgt elektrometrisch.


4 Redoxspannung<br />

gegen Ag/AgCl<br />

3,5 m KCl<br />

- Süßwasser<br />

- Meerwasser<br />

750 mV ±<br />

20 mV<br />

770 mV ±<br />

20 mV<br />

700 mV ±<br />

20 mV<br />

720 mV ±<br />

20 mV<br />

- 16 -<br />

Die Bestimmung hat in ortsfesten Mess- und Registriergeräten<br />

mit kontinuierlicher Messung zu erfolgen.<br />

Messwertangabe nur unter Bezeichnung der Bezugselektrode<br />

oder der Umrechnung.<br />

bei pH-Werten = 6,5 bis = 7,3<br />

bei pH-Werten > 7,3 bis = 7,6<br />

bei pH-Werten = 6,5 bis = 7,3<br />

bei pH-Werten > 7,3 bis = 7,8<br />

Für Wasser mit einem Chloridanteil > 5000 mg/l sowie<br />

für bromid- oder jodidhaltige Wässer über 0,5 mg/l ist<br />

der Wert für die ausreichende Redoxspannung experimentell<br />

zu bestimmen.<br />

*) Bei kurzfristigen Abweichungen entfällt die Anzeigepflicht, es sei denn, die Abweichung tritt während maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen häufiger als zweimal täglich auf.<br />

Betriebstechnisch bedingte Abweichungen außerhalb der Betriebszeiten bleiben außer Betracht. Bei Kaltwassertauchbecken mit einem Inhalt < 2 m 3 kann die Untersuchung auf<br />

die chemischen Parameter mit Ausnahme des freien Chlors entfallen, wenn sie kontinuierlich mit Wasser für den menschlichen Gebrauch durchströmt werden und Verdrängungswasser<br />

so schnell wie möglich ergänzt wird.<br />

** ) Die Vorschriften für die angegebenen standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, erhältlich.<br />

1) Abweichungen vom Grenzwert, einschließlich der Messungenauigkeiten bis zu 20 %, bleiben außer Betracht.<br />

2) Erfolgt die Aufzeichnung automatisch, ist mindestens einmal am Tag zu Betriebsbeginn die einwandfreie Funktion der Geräte durch eine manuelle Kontrollmessung des pH-<br />

Wertes sowie des freien und gebundenen Chlors im Schwimm- oder Badebeckenwasser zu überprüfen. Die automatischen Messgeräte sind entsprechend den Herstelleran-<br />

gaben zu kalibrieren.


lfd.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung oberer<br />

Grenzwert<br />

- 17 -<br />

Teil II<br />

Parameter für die periodische Überwachung<br />

unterer<br />

Grenzwert<br />

anzuwendendes<br />

Verfahren *)<br />

1 Chlorit 1) 0,1 mg/l EN ISO 10304-4<br />

2 Trihalogenme-<br />

thane (THM) 2)<br />

0,020 mg/l EN ISO 10301<br />

Verfahren:<br />

Flüssig/Flüssig-<br />

Extraktion<br />

* ) Die angegeben standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, erhältlich.<br />

Bemerkungen<br />

1) Abweichungen vom Grenzwert, einschließlich der Messungenauigkeiten bis zu 20 %, bleiben außer Betracht.<br />

Die Bestimmung ist nur bei Anwendung von Chlor-<br />

Chlordioxid durchzuführen.<br />

Berechnet als Chloroform (CHCl3):<br />

THM = A + 0,728 B + 0,574 C + 0,472 D<br />

(A = mg CHCl3/l; B = mg CHBrCl2/l;<br />

C = mg CHBr2Cl/l; D = mg CHBr3/l)<br />

2) Im Wasser von Becken im Freien dürfen während höherer Chlorung zur Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen höhere Werte auftreten.


Empfehlungen und Arbeitsanweisungen<br />

� Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales: Anforderungen<br />

an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese<br />

umgebaute Beckenbäder. Verwaltungsvorschrift vom 26.07.2009.<br />

� Empfehlung des Bundesumweltamtes: Hygienische Anforderungen an<br />

Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen),<br />

Bundesgesundheitsblatt 6 (2003), S. 527 – 529.


Sonstiges<br />

� Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> (FAQs)


Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />

(FAQs)<br />

Welchen Vorteil hat chlorfreies Wasser?<br />

Badewasser ohne Chlor oder anderer chemischer Zusätze ist angenehm im Geruch und reizt<br />

die Binde- oder Schleimhäute nicht. Empfindliche Personen oder Allergiker können darum<br />

ohne Bedenken den Badebesuch genießen. Natürliches Wasser fühlt sich auf der<br />

Hautoberfläche viel weicher und angenehmer an.<br />

Wie funktioniert die Reinigung im Naturbad?<br />

Die Wasserreinigung erfolgt über die eingebauten natürlichen Filteranlagen aus gestuften<br />

Sanden und Kiesen und vor allem über das im belebten Wasser vorhandene Phyto- und<br />

Zooplankton, welches - in großen Mengen vorhanden - das gesamte Teichwasser einmal am<br />

Tag filtriert.<br />

Wie wichtig sind Wasserpflanzen für die Wasserqualität?<br />

Wasserpflanzen befinden sich nur im Regenerationsbereich und im externen Pflanzenfilter.<br />

Im Filter tragen die Pflanzenwurzeln vor allem zur Offenhaltung des Filterkörpers bei und<br />

ermöglichen die Ansiedelung des so genannten Biorasens aus Bakterienstämmen.<br />

Im Regenerationsbereich befinden sich hauptsächlich Schwimmblatt- und<br />

Unterwasserpflanzen. Sie sind vor allem in der Lage Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor<br />

dem Badewasser zu entnehmen. Ferner sind sie Lebens- und Rückzugsraum des<br />

Zooplanktons, vor allem der so genannten „Wasserflöhe“ aus der Gattung Daphnea.<br />

Wie entwickelt sich die Wassertemperatur in einem Naturbad?<br />

Im Vergleich zu einem herkömmlichen unbeheizten Freibad erwärmt sich das Naturbad<br />

schneller wegen der größeren vorhandenen Wasserflächen – hierbei vor allem wegen der<br />

zusätzlichen Flachwasserzonen. Erfahrungen aus bisherigen Anlagen zeigen, dass pro<br />

auftretendem Sommertag mit Temperaturen von mehr als 25 °C in den Monaten Juni, Juli<br />

und August die Badewassertemperatur um etwa 2-3° C zunimmt, bis sie eine Obergrenze<br />

von etwa 25-26 °C erreicht hat. Gemäß dem Entwurf der Badewasserkommission sollte die<br />

Temperatur des Badewassers 24 °C nicht übersteigen.<br />

Sind Mikroorganismen gesundheitsschädlich?<br />

Mikroorganismen sind Kleinstlebewesen, die man mit dem bloßen Auge nicht oder kaum<br />

wahrnehmen kann. Sie kommen in jedem natürlichen Gewässer und Ökosystem vor. In<br />

einem belebten Wasser herrscht ein Gleichgewicht zwischen Räuber- und Beutetieren, so<br />

dass krankheitserregende Keime auf natürliche Weise reduziert werden. Untersuchungen an<br />

der Universität Graz haben ergeben, dass coliforme Keime in Kleinbadeteichen innerhalb<br />

von 24 Stunden um den Faktor 104 reduziert werden.<br />

Wann erreicht der Regenerationsbereich und der Pflanzenfilter seine volle<br />

Leistungsfähigkeit?<br />

Die Natur benötigt etwa 2-3 Jahre bis die Pflanzenwurzeln den Pflanzenfilter vollkommen<br />

durchwachsen haben, so dass man dann von einem Optimum an Reinigungsleistung<br />

sprechen kann. Nach Neubefüllung der Badeteichanlage ( z.B. nach einer Reinigung im<br />

Frühjahr ) benötigen die Mikroorganismen etwa 3-6 Wochen um sich zu regenerieren und ein<br />

Gleichgewicht im Wasser herzustellen. Die Anlagen sind jedoch so konzipiert, dass sie


ereits im ersten Jahr 60 % der Filterleistung des Optimums erreichen und die Reinigung für<br />

die vorgesehene Badegastkapazität sicherstellen.<br />

Wie haltbar ist die Dichtungsbahn?<br />

Für die Abdichtung der Becken werden hochelastische Dichtungsbahnen verwendet, wie sie<br />

in Deponien und auch im konventionellen Teichbau Verwendung finden. In Naturbädern<br />

werden seit mehr als einem Jahrzehnt diese Dichtungsbahnen mit Erfolg verarbeitet. Auf<br />

Referenzen und Verarbeitungsqualität wird bei der Auswahl der Ausführungsfirmen größter<br />

Wert gelegt.<br />

Können Besucher durch ihr Verhalten die Wasserqualität beeinflussen?<br />

Ist Sonnenöl für ein Naturbad schädlich?<br />

Ein Naturbad ist ein offenes ökologisches System, welches sich durch technische<br />

Regelmechanismen im Gleichgewicht befindet. Es wird auf künstliche Weise ein oligotropher<br />

( nährstoffarmer ) See erzeugt. Alle stofflichen – besonders die nährstofflichen -Einträge<br />

haben Auswirkung auf Pflanzen- und Algenwachstum und müssen dem System entfernt<br />

werden. Gründliches Duschen vor jedem Badegang sollte selbstverständlich sein.<br />

Die geforderten Warmwasserduschen am Technikgebäude ermöglichen eine optimale<br />

Vorreinigung der Badegäste. Die dennoch ins Wasser gelangenden Substanzen aus<br />

Sonnencremes und Sonnenölen werden von den vorhanden Mikroorganismen im Wasser<br />

abgebaut. Ferner werden aufschwimmende Öle von der Oberflächenabsaugung der<br />

Skimmer in die Filterbecken transportiert und dort abgebaut.<br />

Sind Wasservögel und Fische für ein Naturbad schädlich?<br />

Jeder Eintrag an Nährstoffen und Fäkalstoffen trägt zur Entwicklung des Kleinbadeteiches in<br />

einen mesotrophen und schließlich eutrophen Zustand bei. Alle Maßnahmen die zur<br />

Vermeidung von Nährstoffeinträgen beitragen sollen daher ergriffen werden. Es dürfen keine<br />

Fische gehalten werden. Einzelne Einträge z. B. durch Fischlaich im Vogelgefieder sind<br />

spätestens bei der nächsten Reinigung im Frühjahr des folgenden Jahres zu korrigieren.<br />

Grundsätzlich sind Wasservögel zu vergrämen, dies gilt insbesondere für das Frühjahr, wenn<br />

noch kein Badebetrieb herrscht und Nistmöglichkeiten gesucht werden. Während der<br />

eigentlichen Badesaison bleiben die Vögel aufgrund von Lärm und Bewegung auf dem<br />

Gelände durch die Badegäste fern. Als Vergrämungsmittel haben sich große aufblasbare<br />

Schwimmtiere, die über Nacht auf der Wasserfläche verbleiben, gut bewährt.

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