Rheinkamper Badeteiche - CDU Moers
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earbeitet von:<br />
Umgestaltung des Freibades Rheinkamp<br />
zu einem Schwimm- und Badeteich<br />
- „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“ -<br />
Machbarkeitsstudie<br />
im Auftrag der<br />
Stadt <strong>Moers</strong><br />
Brigitte Pawlik, Jeanette Schmidt<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH, Ratingen<br />
in Zusammenarbeit mit:<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan<br />
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR, <strong>Moers</strong><br />
Dipl.-Ing. Claus Schmitt<br />
Wasserwerkstatt Bamberg, Büro für Badegewässer<br />
und Freiraumplanung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 1 von 50 Seiten<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
0. Kurzfassung.....................................................................................................................3<br />
1. Aufgabenstellung und Zielsetzung ..................................................................................4<br />
2. Ausgangslage und Bestandssituation .............................................................................5<br />
2.1 Begriffsklärungen....................................................................................................5<br />
2.2 Freibadsituation in <strong>Moers</strong> und in der näheren Umgebung......................................5<br />
2.3 Lage und Bestandssituation Freibad Rheinkamp ...................................................7<br />
2.3.1 Lage und Verortung im Stadtgebiet ............................................................7<br />
2.3.2 Plangebiet und Flächenpotentiale...............................................................8<br />
2.3.3 Baulicher Zustand der Anlagen und Gebäude..........................................10<br />
2.4 Planungsrechtliche Ausgangslage und weitere Zielplanungen ............................10<br />
2.4.1 Flächennutzungsplan................................................................................10<br />
2.4.2 Verbindliche Bauleitplanung .....................................................................11<br />
2.4.3 Planungen im näheren Umfeld .................................................................11<br />
2.4.4 Weitere Zielplanungen im regionalen Verbund.........................................11<br />
2.5 Böden, Baugrund, Altlasten und Hydrologie.........................................................12<br />
2.5.1 Böden........................................................................................................12<br />
2.5.2 Baugrund / Geologie.................................................................................12<br />
2.5.3 Altlasten ....................................................................................................13<br />
2.5.4 Hydrologie.................................................................................................13<br />
2.6 Abschließende Einschätzung ...............................................................................14<br />
3. Standortpotenziale und Angebotsstrukturen - Umfeldanalyse ......................................14<br />
3.1 Sportzentrum Rheinkamp.....................................................................................14<br />
3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue........................................................................15<br />
3.3 Wohnumfeld und freizeitgerichtete Angebote.......................................................16<br />
3.4 Erschließung und verkehrstechnische Anbindung................................................16<br />
3.4.1 Privater Kraftfahrzeugverkehr...................................................................16<br />
3.4.2 Öffentliche Verkehrsmittel.........................................................................17<br />
3.4.3 Rad- und Fußwege ...................................................................................17<br />
3.6 Abschließende Einschätzung ...............................................................................17<br />
4. Technische Machbarkeit Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>....................................................17<br />
4.1. Systembeschreibung Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> ................................................18<br />
4.1.1. Pflanzenfilteranlage ..................................................................................19<br />
4.1.2. Wasserpflanzen ........................................................................................20<br />
4.1.3. Entschlammung ........................................................................................20<br />
4.1.4. Zooplankton ..............................................................................................20<br />
4.1.5. pH-Wert Regulation ..................................................................................20<br />
4.1.6. Anforderungen an die Wasserqualität.......................................................21<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 2 von 50 Seiten<br />
4.2. Technische Kenndaten für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>.....................................22<br />
4.2.1. Wasserflächen und Regenerationsflächen ...............................................22<br />
4.2.2. Technische Einrichtungen, Pumpen .........................................................23<br />
4.2.3. Besucherzahlen und Nennbelastung........................................................23<br />
4.3 Referenzstandorte ................................................................................................24<br />
4.4 Abschließende Einschätzung ...............................................................................24<br />
5. Bauliche Strukturvarianten und konzeptionelle Einbindung ..........................................25<br />
5.1. Planungsannahmen und -vorgaben......................................................................25<br />
5.2. Anordnung der <strong>Badeteiche</strong> in dem heutigen Freiflächenangebot - Varianten ......26<br />
5.3. Wasserversorgung und Wasserableitung.............................................................30<br />
5.3.1. Zuspeisung von Wasser ...........................................................................30<br />
5.3.2. Wasserableitung .......................................................................................31<br />
5.4 Bauliche Machbarkeit der Varianten.....................................................................31<br />
5.5 Ansätze für ein erweitertes Standortprofil und Flächenbedarfe............................32<br />
5.6. Abschließende Einschätzung ...............................................................................33<br />
6. Grobkostenschätzung für Umbau, Sanierung und den laufenden Betrieb ....................34<br />
6.1. Errichtungskosten.................................................................................................34<br />
6.1.1. Errichtungskosten „<strong>Badeteiche</strong>“................................................................34<br />
6.1.2. Kostenschätzung zur Umgestaltung der baulichen Anlagen ....................35<br />
6.1.3. Kostenschätzung zur Umgestaltung der randlichen Grünflächen.............35<br />
6.2. Betriebskosten......................................................................................................36<br />
6.2.1. Laufende Betriebskosten <strong>Badeteiche</strong> .......................................................36<br />
6.2.2. Laufende Kosten für Pflege der Freiflächen und Grünanlagen.................36<br />
6.2.3. Annahmen zu Personalkosten..................................................................36<br />
7. Fördermöglichkeiten und Betreiberformen ....................................................................37<br />
7.1. Finanzierung und Förderung ................................................................................37<br />
7.2. Betreiberformen und Betreibermodelle.................................................................38<br />
7.3. Abschließende Einschätzung ...............................................................................40<br />
8. Gesamtbeurteilung und Vorschlag für einen Zeit-/ Maßnahmenplan ............................41<br />
8.1. Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung.........................................................41<br />
8.1. Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan...........................................................43<br />
Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................................................44<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis...........................................................................................46<br />
Anhang...................................................................................................................................49<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 3 von 50 Seiten<br />
0. Kurzfassung<br />
Aufgabe der vorliegenden Studie ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit des<br />
Umbaus des derzeit konventionell betriebenen Freibades im Freizeitzentrum Rheinkamp zu<br />
einem Schwimm- und Badeteich zu überprüfen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass der Standort für eine derartige Umnutzung geeignet und ein Umbau technisch machbar<br />
ist. Dazu werden eine Entwurfsskizze mit Kostenschätzung und Überlegungen für einen<br />
künftigen Betrieb vorgelegt.<br />
Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> stellen eine Alternative zum herkömmlichen konventionellen<br />
Freibad dar. Sie sind im Vergleich zu konventionell betriebenen Freibädern mit Filterkesselanlagen,<br />
Chlordosierung und hohem Energieverbrauch eine Art Low-Tech-Anlage. Die<br />
Erfahrungen zeigen, dass sowohl die Umwandlung als auch der Betrieb Einsparungen für die<br />
Kommune bewirken, wenngleich im Betrieb sicherlich nicht gänzlich auf öffentliche Mittel<br />
verzichtet werden kann.<br />
Voraussetzung zur Schaffung eines Schwimm- und Badteiches ist eine ausreichend große<br />
Fläche für die notwendigen Pflanzenfilter und ggf. Flächen für eine Beckenerweiterung.<br />
Diese Anforderung erfüllt der Standort in Rheinkamp mit einer verfügbaren Fläche von ca.<br />
4,2 ha bei Weitem. Wichtige weitere Voraussetzung ist die Akzeptanz bei der Bevölkerung.<br />
Diese ist im Vorfeld schwer einzuschätzen. Erfahrungen mit vergleichbaren Konzepten in<br />
anderen Bundesländern und mit den beiden ersten Naturfreibädern in NRW in den Städten<br />
Mülheim an der Ruhr und Wetter zeigen, dass die Nachfrage da ist. Die naturnahe Gestaltung<br />
der Bäder, z.T. mit Wasserfall, Felsplateaus, Kaskaden, Quellen und Steganlagen sorgen<br />
für eine Urlaubsatmosphäre und bewirken so eine große Akzeptanz der Bäder. Hinzu<br />
kommt, dass das Baden in chlorfreiem Wasser auch Allergikern das Baden ermöglicht und<br />
allgemein immer beliebter wird.<br />
Die Kernaussagen zusammengefasst:<br />
� Der Umbau ist technisch machbar. Vorhandene bauliche Anlagen können für den Umbau<br />
genutzt werden. Es wird empfohlen, den Schwimmerbereich des <strong>Badeteiche</strong>s im derzeitigen<br />
Wellenbecken zu errichten.<br />
� Die Reinhaltung des Badewassers kann über natürliche biologische Prozesse erreicht<br />
werden. Die entsprechende Filter- und Wassertechnik ist vorhanden und wird bereits an<br />
über 30 Standorten bundesweit genutzt.<br />
� Bei einer Entscheidung für den Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich sollte für den<br />
Standort konsequent ein Standortprofil entwickelt werden. Mit Blick auf die vorhandenen<br />
Potentiale und die Erschließung wirtschaftlich tragfähiger Standbeine bietet sich eine<br />
Profilierung in Richtung „Gesundheit, Wellness, Natur“ an. Potentiale des Umfeldes sollten<br />
genutzt werden, Stichwort Barfußpfad. Die Standortprofilierung sollte im Abgleich mit<br />
der Fortentwicklung des Standortes Solimare und des Freizeitzielplans NiederRhein erfolgen.<br />
� Der Betrieb des umgestalteten Bades könnte über die künftige Bäderbetriebsgesellschaft<br />
1 erfolgen. In diesem Fall ergeben sich Synergien zu anderen von der Gesellschaft<br />
betriebenen Bädern. Für ein erweitertes Konzept sollte darüber nachgedacht werden,<br />
einen Dritten als Betreiber zu suchen und diesem das Bad im Rahmen einer Nutzungsüberlassung<br />
zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel ein umfassendes Angebot aus einer<br />
Hand zu organisieren.<br />
1 Zum 1. März 2007 wird die Städtische Betriebe <strong>Moers</strong> – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) – ihre Tätigkeit<br />
aufnehmen. Die BgA Bäder wird zunächst unmittelbarer Teil der AöR, soll aber mittelfristig in eine<br />
Bäderbetriebsgesellschaft mbH übergehen. Im Folgenden wird diese Gesellschaft Bäderbetriebsgesellschaft<br />
genannt.<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 4 von 50 Seiten<br />
� Sofern eine Neueröffnung für die Saison 2008 angestrebt wird, ist damit ein sehr enger<br />
Zeit-/ Maßnahmenplan verbunden. Ein erweitertes Konzept ist in diesem Zeitkorridor<br />
nicht zu realisieren.<br />
1. Aufgabenstellung und Zielsetzung<br />
Die Stadt <strong>Moers</strong> betreibt seit 1972 das Freibad Rheinkamp 2 als konventionelles Freibad. 3<br />
Das Freibad ist Teil des Freizeitbades Rheinkamp, zu dem neben dem Freibad ein Hallenbad<br />
gehört. Gegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich das Freibad, der Komplex<br />
des Hallenbades wird nicht in die Betrachtung einbezogen.<br />
Neben dem Freibad Rheinkamp betreibt die Stadt <strong>Moers</strong> zwei weitere Freibäder: Das Freibad<br />
Solimare ebenfalls als konventionell betriebenes Freibad und das Freibad Bettenkamper<br />
Meer, ein Stillgewässer, das zu Badezwecken genutzt wird. Alle drei Bäder werden im<br />
laufenden Betrieb von der Kommune bezuschusst. Hinzu kommen erforderliche Sanierungsaufwendungen,<br />
die von der Kommune zu tragen sind. Mit Blick auf eine ohnehin überdurchschnittliche<br />
Versorgung mit Freibadeangeboten in <strong>Moers</strong> steht die Stadt nunmehr vor der<br />
Entscheidung, die Standorte zu sanieren und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung durchzuführen,<br />
ggf. aber auch einen der Standorte zu schließen.<br />
Ziel dieser Studie ist es, zu überprüfen, ob das konventionell betriebene Freibad Rheinkamp<br />
zu einem Schwimm- und Badeteich umgebaut werden kann, welche Erfordernisse sich<br />
daraus ergeben, welche Kosten damit verbunden sind und ob ggf. zusätzliche Fördermittel<br />
eingeworben werden können. Ferner soll überprüft werden, wie eine wirtschaftliche Neuausrichtung<br />
erreicht werden kann und in welcher Form arbeitsmarktpolitische Aktivitäten eingebunden<br />
werden können.<br />
Dazu hat die Stadt <strong>Moers</strong> einen Werkvertrag mit der LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung<br />
GmbH (LEG AS) geschlossen. Die LEG AS ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft<br />
der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG NRW) und überwiegend als<br />
Dienstleisterin für öffentliche und arbeitsmarktliche Auftraggeber tätig. Einer der Arbeitsschwerpunkte<br />
der LEG AS liegt in der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von integrierten<br />
arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Vorhaben.<br />
Als Fachplaner wurden Dipl.-Ing. Claus Schmitt von der Wasserwerkstatt Bamberg für Fragen<br />
der Wassertechnik sowie Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan vom Ingenieur- und Planungsbüro<br />
LANGE GbR aus <strong>Moers</strong> für Freiraumplanung und städtebauliche Aspekte einbezogen. Die<br />
Wasserwerkstatt Bamberg blickt mittlerweile auf eine über zehnjährige Erfahrung im Bau von<br />
Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>n zurück und hat erfolgreich über 25 öffentliche Naturbäder und<br />
Badeseen mit Biologischer Wasserreinigung geplant und realisiert. Sie zeichnet in der vorliegenden<br />
Studie verantwortlich für die technische Konzeption der Wasserflächen. Das Ingenieur-<br />
und Planungsbüro Lange ist ein interdisziplinär arbeitendes Büro mit Landschaftsarchitekten,<br />
Ingenieuren, Raum- und Stadtplanern sowie Naturwissenschaftlern und arbeitet<br />
u.a. seit über zwei Jahrzehnten an verschiedensten Planungen zur Entwicklung von Standorten<br />
und Freizeiteinrichtungen im regionalen und auch überregionalen Umfeld. In der vorliegenden<br />
Studie übernimmt das Planungsbüro Lange die Bearbeitung der Bestands- und Freiraumanalyse<br />
und Grünplanung bzw. der städtebaulichen Aspekte. Das Büro hat seine<br />
Hauptniederlassung in <strong>Moers</strong> und verfügt über umfangreiche örtliche und lokale Raumkenntnisse.<br />
2 Siehe auch Fußnote 1.<br />
3 Zur Begriffsklärung siehe auch Kapitel 2.1.<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 5 von 50 Seiten<br />
2. Ausgangslage und Bestandssituation<br />
2.1 Begriffsklärungen<br />
Im Rahmen dieser Untersuchung wird wie allgemein üblich der Begriff „konventionell betriebenes<br />
Freibad“ verwendet, wenn die Wasseraufbereitung über den Einsatz chemischer Mittel,<br />
wie z.B. Chlor in flüssiger oder fester Form, erfolgt.<br />
Daneben gibt es eine Reihe von natürlich vorhandenen Gewässern, die zu Badezwecken<br />
genutzt werden, eine Aufbereitung des Badewassers erfolgt aber nicht. Hierzu zählen Badeseen<br />
und zu Badezwecken genutzte Stillgewässer, wie z.B. das Bettenkamper Meer.<br />
Als weitere Form gibt es die sogenannten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>. Hierbei handelt es<br />
sich um künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken<br />
gebaut werden, gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und deren<br />
Wasseraufbereitung ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen - und<br />
nicht durch Desinfektionsverfahren – erfolgt. 4 Vielfach werden diese Kleinbadeteiche auch<br />
als Naturbad, Naturfreibad oder Naturerlebnisbad bezeichnet. Die endgültige Begriffswahl<br />
und Namensgebung obliegt dem späteren Betreiber. In dieser Studie wird der Begriff des<br />
Schwimm- und Badeteichs gewählt.<br />
2.2 Freibadsituation in <strong>Moers</strong> und in der näheren Umgebung<br />
Die Stadt <strong>Moers</strong> betreibt derzeit drei städtische Freibäder:<br />
� Freibad Rheinkamp im Sportzentrum Rheinkamp, konventionell betriebenes Freibad mit<br />
Sportbecken, Schwimmerbecken, Springerbecken, Rutsche (einfach) und Rutschenbecken,<br />
Planschbecken, 3.575 m 2 Wasserfläche, ca. 36.000 m 2 Liegefläche und einer<br />
Maximalkapazität von ca. 5.000 Personen p. Tag, gastronomisches Angebot im Außenbereich<br />
mit Terrasse und Verkaufskiosken, in unmittelbarer Nähe zum Jungbornpark gelegen<br />
� Freibad Solimare, konventionell betriebenes Freibad mit Sportbecken, Wellenbecken,<br />
Springerbecken, Lehrschwimmbecken, Rutsche (einfach), Planschbecken, ca. 4.100 m 2<br />
Wasserfläche, ca. 60.000 m 2 Liegewiese und einer Maximalkapazität von ca.<br />
8.500 Personen p. Tag, gastronomisches Angebot im Außenbereich mit Terrasse und<br />
Verkaufskiosken, südlich von Stadtpark und Stadtzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
zum Freibad Bettenkamper Meer gelegen<br />
� Naturbad Bettenkamper Meer, Stillgewässer innerhalb des <strong>Moers</strong>baches, in dem die<br />
Möglichkeit zum Baden besteht, mit einem ca. 2.400 m 2 großen Schwimmerbereich,<br />
einem ca. 600 m 2 großen Nichtschwimmerbereich, einer Rutsche (einfach), ca. 8.000 m 2<br />
Liegewiese und einer Maximalkapazität von ca. 1.250 Personen p. Tag, südlich von<br />
Stadtpark und Stadtzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Freibad Solimare gelegen<br />
Damit stehen in <strong>Moers</strong> im Bereich Freibäder Wasserflächen in Höhe von ca. 10.675 m 2 zur<br />
Verfügung. Vergleicht man diesen Wert mit entsprechenden Richt- oder Durchschnittswerten,<br />
so zeigt sich, dass in <strong>Moers</strong> ein Überangebot an Freibädern besteht. Der Planungsrichtwert<br />
des Koordinierungskreises Bäder 5 kommt für <strong>Moers</strong> auf ein maximales Volumen in<br />
Höhe von 7.000 bis 8.000 m 2 . Die Sportstättenstatistik der Länder 6 weist auf Bundesebene<br />
4 Siehe auch Empfehlungen des Umweltbundesamtes von 2003.<br />
5 Siehe Gutachtliche Stellungnahme des Bundesverbandes öffentliche Bäder e.V. vom 25.02.1993.<br />
6 Siehe Sportstättenstatistik der Länder der Sportministerkonferenz von November 2002.<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 6 von 50 Seiten<br />
einen Durchschnittswert in Höhe von ca. 52 m 2 Freibad-Wasserfläche je 100.000 Einwohner<br />
auf. Der Wert in <strong>Moers</strong> beträgt umgerechnet ca. 99 m 2 je 100.000 Einwohner.<br />
Neben dem Überangebot ist bei der weiteren Betrachtung zu berücksichtigen, dass die beiden<br />
konventionell betriebenen Freibäder, Solimare und Rheinkamp, über ein funktional fast<br />
gleiches Angebot verfügen. Dieses führt zu einer innerstädtischen Konkurrenzsituation.<br />
Betrachtet man hingegen das Ambiente der beiden konventionell betriebenen Freibäder, so<br />
sind diese sehr unterschiedlich: Das Freibad Rheinkamp liegt in unmittelbarer Nähe zum<br />
Jungbornpark, vermittelt im Gesamterscheinungsbild einen eher beschaulichen Eindruck und<br />
bietet ein Umfeld für den/die „Ruhe suchende/n“ Nutzer/in. Das Freibad Solimare bietet ein<br />
wesentlich offeneres Badeangebot für den/die eher sport- und/oder spassorientierten<br />
Nutzer/in.<br />
Das Naturbad Bettenkamper Meer steht hinsichtlich der Nutzergruppen in keiner Konkurrenz<br />
zu den beiden konventionellen Freibädern. 7<br />
Bezogen auf die Besuchersituation lässt sich feststellen, dass die Besucherzahlen der Freibäder<br />
in <strong>Moers</strong>, wie auch andernorts, insgesamt in den letzten gut 10 Jahren rückläufig sind.<br />
Selbst im Jahrhundertsommer 2003 konnten die Spitzenwerte aus dem Jahr 1989 bei weitem<br />
nicht erreicht werden. 8 Der Besucherrückgang fällt im Freibad Rheinkamp im Vergleich<br />
zu den anderen Freibädern am Stärksten aus. Gründe dafür werden in einer wachsenden<br />
Konkurrenz im Freizeitmarkt und dem gleichzeitigen Kaufkraftverlust in verschiedenen Bevölkerungsgruppen,<br />
aber auch im demografischen Wandel und in unterlassenen Attraktivierungsbemühungen<br />
vermutet. 9<br />
Neben der innerstädtischen Konkurrenz gibt es eine überregionale Konkurrenz mit Freibadangeboten<br />
in der näheren Umgebung. 10<br />
Als konventionell betriebene Freibäder in der näheren Umgebung sind zu nennen:<br />
� Spaßbad „Pappelsee“ in Kamp-Lintfort<br />
� Kombibad Duisburg-Homberg<br />
� Freibad Bockum in Krefeld<br />
Naturnahe Badeangebote an ehemaligen Abgrabungsgewässern gibt es in der näheren Umgebung<br />
an folgenden Standorten: 11<br />
� Eyller See in Kerken - Aldekerk<br />
� Lohheider See in Duisburg – Baerl<br />
� Toeppersee in Duisburg – Rheinhausen<br />
� Elfrather See in Krefeld<br />
Schließlich sollen die derzeit einzigen Naturfreibäder in NRW nicht unerwähnt bleiben, die<br />
allerdings aufgrund der Entfernung zum Standort in Rheinkamp keine direkte Konkurrenz<br />
darstellen: 12<br />
� Naturfreibad Mülheim-Styrum<br />
� Naturbad Ruhrtal in Wetter<br />
7 Siehe auch Stadt <strong>Moers</strong> Situationsbericht Freibäder der Stadt <strong>Moers</strong> vom 21.11.2005, S. 7.<br />
8 Siehe auch Zeitreihe Besucherzahlen Freibäder 1994 – 2006 im Anhang.<br />
9 Siehe auch Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005, S. 12.<br />
10 Siehe auch Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp sowie RVR-<br />
Übersichtskarte zu Freibadeangeboten im Ruhrgebiet im Anhang.<br />
11 Siehe auch RVR-Übersichtskarte zu Naturnahen Badeangeboten im Ruhrgebiet im Anhang.<br />
12 Siehe auch RVR-Projektskizzen „Naturfreibad Mülheim“ und „Naturbad Ruhrtal Wetter“.<br />
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Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 7 von 50 Seiten<br />
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass der Rat der Stadt <strong>Moers</strong> in seiner Sitzung<br />
am 08.05.2002 einstimmig beschlossen hat, „… den Freizeitzielplan 13 unter folgenden Gesichtspunkten<br />
weiter zu bearbeiten: 14<br />
1. Die Freizeit- und Sportangebote sollen mit dem Schwerpunkt Gesundheitspark im<br />
Norden und Freizeit- und Sportpark im Süden entwickelt werden<br />
2. Das Konzept Jungbornpark mit seinen Bestandteilen ist als ein Schwerpunkt der gesundheitsorientierten<br />
Maßnahmen zu entwickeln. Das Freibad Rheinkamp ist in diese<br />
Überlegungen einzubeziehen. Baustein Jungbornpark: Konzeptbausteine wie Naturheilzentrum,<br />
Wassertretbecken, Barfußpfad, Erweiterung des Parks zum Ring, Lauftreff,<br />
Natur- und Klangpfad, Licht-Luft-Hütten, etc. werden in die Konzeption aufgenommen.“<br />
2.3 Lage und Bestandssituation Freibad Rheinkamp<br />
2.3.1 Lage und Verortung im Stadtgebiet<br />
Das Freibad Rheinkamp befindet sich auf der Gemarkung Repelen, Flur 37 und 50 und umfasst<br />
eine Fläche von ca. 4,3 ha. Das Freibad ist Teil des Sportzentrums Rheinkamp. Es liegt<br />
am Rande der wichtigsten Grünachse im Stadtgebiet, der <strong>Moers</strong>bachaue 15 . Diese Grünachse<br />
verbindet entlang des Gewässers und seiner Aue im Süden des Stadtzentrums die<br />
Grünflächen des Naturfreibades Bettenkamp mit denen der Spiel- und Sportanlagen des<br />
Freizeitparks und denen des Schlossparks unmittelbar am Stadtzentrum.<br />
Nach Norden hin findet die Grünachse mit den Wall- und Grabenanlagen der Innenstadt<br />
durch den <strong>Moers</strong>bach ihre Fortsetzung, begleitet von land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />
Teilflächen, die unter Landschaftsschutz gestellt sind.<br />
Schließlich weitet sich in nördlicher Richtung das Gewässer des <strong>Moers</strong>baches mehrfach zu<br />
„Meeren“ - stillgewässerartigen lang gestreckten schmalen Seen – auf, an die sich das Repelener<br />
Meer und der Jungbornpark unmittelbar anschließen.<br />
Der Jungbornpark ist neben dem Schlosspark im Stadtzentrum eine der bedeutendsten<br />
Grünanlagen der Stadt <strong>Moers</strong>. Dies begründet sich zum einen in der ehemals als Kurpark<br />
angelegten Gliederung, Gestaltung und Ausstattung des Parks. Zum anderen setzt sich der<br />
Verein „Repelen aktiv“ mit hohem Engagement der Bürgerinnen und Bürger dafür ein, neue<br />
Akzente für den Erhalt, die Pflege und die Entwicklung der Parkanlage und damit für den<br />
Ortsteil zu setzen.<br />
Das Freibad Rheinkamp und das Sportzentrum grenzen direkt an den Jungbornpark und<br />
sind Teil der Grünzone. Die <strong>Moers</strong>bachaue und der Grünzug setzen sich weiter nach Norden<br />
hin fort. Nach dem Siedlungsbereich Repelen bzw. Eick ästelt sich der Grünzug entlang der<br />
verschiedenen Kendel 16 auf und geht in eine strukturierte und gut ausgestattete Landschaft<br />
über.<br />
Die gesamte Zone des <strong>Moers</strong>baches ist aus naturschutzfachlicher Sicht wichtiger Baustein<br />
im Rahmen des Biotopverbundes 17 . Verschiedene Teile – so auch Jungbornpark und <strong>Moers</strong>-<br />
13 Die Städte im Landschaftspark Niederrhein haben in den 1990er Jahren den Kommunalverband Ruhrgebiet<br />
(heute: Regionalverband Ruhr) mit der Erstellung eines Interkommunalen Freizeitzielplans für den<br />
Landschaftspark Niederrhein beauftragt.<br />
14 Auszug aus der Niederschrift der 24. Sitzung (öffentlich) des Rates der Stadt <strong>Moers</strong> vom 08.05.2002, TOP<br />
21, S. 19.<br />
15 Siehe auch Plan 1 „Lage im Stadtgebiet“, Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“, Plan 3 „Luftbild<br />
Planungsgebiet“ im Anhang.<br />
16 Als Kendel werden rinnenartige Niederungsbereiche mit darin enthaltenen kleineren Bächen, Flüssen und<br />
Gräben bezeichnet. Die Kendel sind ehemalige Flussarme des Rheines.<br />
17 Siehe auch Karte „Biotopverbund“ im Anhang.<br />
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Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 8 von 50 Seiten<br />
bach selbst – sind geschützte Biotope im Sinne des Landschaftsgesetzes und bedürfen von<br />
daher bei Veränderungen einer besonderen Zustimmung. Gleiches gilt für die nördlich angrenzenden<br />
Freiflächen. Freibad und Sportzentrum sind hiervon ausgenommen.<br />
Der <strong>Moers</strong>bach fließt heute in einem der ehemaligen Arme des Rheins. Die weit geschwungene<br />
Form des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Grünstrukturen ist noch gut nachzuvollziehen.<br />
Die ehemaligen Rinnen – auch Kendel genannt – sind Teil des <strong>Moers</strong>er Donkenlandes<br />
18 . Die geringen, aber für die Landschaft typischen Höhenunterschiede zwischen<br />
Donk und Kendel bestimmen auch im Plangebiet die optische Wahrnehmung der Freiräume.<br />
2.3.2 Plangebiet und Flächenpotentiale<br />
Das Plangebiet für diese Machbarkeitsstudie umfasst das Gelände des heutigen Freibades<br />
bis zu seinen Einfriedungen und hat eine Größe von ca. 4,29 ha. Die Liegenschaft gehört der<br />
Stadt <strong>Moers</strong>. 19<br />
Das Gebiet liegt in der Gemarkung Repelen. Zum Freibad Rheinkamp gehören gem. Auszug<br />
aus dem Liegenschaftskataster 20 folgende Flurstücke:<br />
- Flur 37: Flurstücke Nr. 2 tlw., 477, 1182, 1183, 1184 tlw. 1553 und<br />
- Flur 50: Flurstücke Nr. 189, 1169, 1187 tlw. , 1188, 1576, 1577<br />
Auf Flurstück 1183 befindet sich ein Wohnhaus mit Garten. Dieses Wohnhaus wird als<br />
Hausmeisterwohnung für den Freibad-, Hallenbad- und Sportkomplex genutzt. Alle weiteren<br />
Flurstücke werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ genutzt.<br />
An der Südgrenze des Freibadgeländes befindet sich Flurstück 477 mit ca. 35 m 2 . Hierauf<br />
befindet sich eine technische Einrichtung für die Versorgung.<br />
Die Gebäudeteile auf Flurstück 1183 und 1184 sind im Untergeschoß in Teilen vermietet. Die<br />
garagenartigen Teilräume sind abgesenkt und über Tore von einer Zuwegung der Stichstraße<br />
aus anfahrbar. Die Lagerflächen mit Vermietung und Verpachtung nutzen derzeit<br />
Vereine und Feuerwehr bzw. städtische Betriebe.<br />
Weitere Nutzungen oder Dienstbarkeiten auf dem Gelände des Freibades sind nicht bekannt.<br />
Ebenso wenig wie sonstige Verträge oder grundbuchamtliche Auflassungen.<br />
Fremdleitungen führen nicht durch das Außengelände und andere planerisch zu berücksichtigende<br />
technische Einrichtungen sind dort vorhanden. Eine dezidierte Fremdleitungserkundung<br />
sollte bei späteren Baumaßnahmen dennoch durchgeführt werden, da im direkten<br />
Umfeld Einrichtungen Dritter, z.B. von der Linksniederrheinischen Entwässerungs-<br />
Genossenschaft (LINEG) und der Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI), bestehen.<br />
Die bauliche Situation und die flächenmäßige Verteilung ist den Plänen im Anhang zu entnehmen.<br />
Eine Bilanz der baulichen Einrichtungen ergibt sich wie nachstehend:<br />
18 Als Donk wird höher gelegenes Land bzw. eine flache Erhebung in sumpfigem Gelände bezeichnet.<br />
19 Vormals in Teilen Gemeinde Rheinkamp.<br />
20 Siehe auch Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ im Anhang.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 9 von 50 Seiten<br />
Bauliche Anlagen (Bestand): 21<br />
Einrichtungen für Beckenanlagen etc.<br />
Schwimmerbecken ca. 22 x 50 m = ca. 1.100 m 2<br />
Wellenbad = ca. 2.270 m 2<br />
Sprungbecken ca. 15 x 12 m = ca. 180 m 2<br />
Kinderbecken ca. 8 x 7,5 m = ca. 60 m 2<br />
Planschbecken = ca. 190 m 2<br />
--------------<br />
Summe der Flächen der Beckenanlagen : 3.800 m 2<br />
Weitere Bauliche Einrichtungen / Gebäude<br />
Zugangsbereich, überdacht = ca. 60 m 2<br />
Umkleiden / WC-Anlage (Erdgeschoß) = ca. 450 m 2<br />
Personalräume (Erdgeschoß) = ca. 80 m 2<br />
Technik, Abstellräume (Erdgeschoß) = ca. 260 m 2<br />
Lagerräume etc. (Untergeschoß) = ca. 790 m 2<br />
Hubtechnik Wellenbad unter Plattenflächen = ca. 210 m 2<br />
Externe Toilettenanlage in Freigelände = ca. 30 m 2<br />
Imbiss-Stand in Freigelände = ca. 50 m 2<br />
--------------<br />
Summe der Flächen der Gebäude etc.: 1.140 m 2<br />
Wege- und Platzflächen, sonstige Einbauten<br />
Plattenflächen / Wege etc. = ca. 4.180 m 2<br />
Fußbecken 4 ST 30 m 2<br />
Sprungtürme 4 ST<br />
Sonnensegel, fest montiert 4 ST<br />
Tischtennisplatten 2 ST<br />
Lautsprecher, Mastleuchten 9 ST<br />
Sitzbetonwürfel ca. 16 ST<br />
Stützmauern, U-Steine, Hochbeete etc.<br />
--------------<br />
Summe der Flächen der Wege etc.: 4.210 m 2<br />
Gehölz- und Rasenflächen<br />
Gehölzflächen = ca. 7.830 m 2<br />
Rasen- und Liegewiesenflächen = ca. 25.890 m 2<br />
---------------<br />
Summe der Flächen Gehölze und Rasen: 33.720 m 2<br />
Aufgrund des Gesamtflächenangebotes nach heutigem Zustand des Freibades sind Besucherzahlen<br />
im Sinne einer Nennbelastung von mehr als 2.000 Besuchern möglich. Die<br />
Kenndaten für die Konzeption der <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> in der bislang zugrunde gelegten<br />
Größe und Nennbelastung wird im Kapitel 4.2 ausführlich dargelegt.<br />
21 Siehe auch Plan 8 „Bestandsplan M=1:1.000“ und Plan 9 “Bestandsplan M=1:500“ im Anhang.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 10 von 50 Seiten<br />
2.3.3 Baulicher Zustand der Anlagen und Gebäude<br />
Untersuchungen der Stadt <strong>Moers</strong> haben ergeben, dass der bauliche Zustand des Freibades<br />
und der baulichen Anlagen als „sanierungsbedürftig“ einzustufen ist. Eine in diesem Zusammenhang<br />
erstellte Kostenschätzung von Seiten der Stadt <strong>Moers</strong> aus dem Jahr 2000 weist<br />
einen Sanierungsaufwand in Höhe von ca. 1,8 Mio. € für den Status Quo, ohne Sanierung<br />
der Umkleideräume, auf. 22 Auch Kosten für attraktivitätssteigernde Maßnahmen sind in dieser<br />
Kostenschätzung nicht enthalten. Mit Blick auf Preissteigerungen und einen weiteren<br />
Substanzverzehr seit dem Jahr 2000 ist heute von höheren Kosten auszugehen.<br />
2.4 Planungsrechtliche Ausgangslage und weitere Zielplanungen<br />
2.4.1 Flächennutzungsplan<br />
Gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan 23 ist das Freibad Rheinkamp Teilfläche einer<br />
größeren Grünfläche. Die Zweckbestimmung für das Gesamtareal ist als „Freibad“ ausgewiesen.<br />
Hierunter fallen alle Beckenanlagen des Freibades, die Wegeflächen und die randlichen<br />
Nebenflächen im Osten für Umkleiden, Technik und Lager.<br />
Westlich grenzen Grün- und Waldflächen an, die die <strong>Moers</strong>bachaue und das Gewässer<br />
selbst sowie den gesamten Bereich des Jungbornparks umfassen.<br />
Südlich sind jenseits der Gemeindestraße (Im Meerfeld), neben der <strong>Moers</strong>bachaue Wohnflächen<br />
ausgewiesen. Östlich schließen Flächen des ruhenden Verkehrs an. Diese Flächen<br />
sind die zentralen Stellplatzflächen für das Freibad, das Sportzentrum sowie die angrenzenden<br />
Schulen und das Kulturzentrum.<br />
Im Norden des Freibades sind Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt. Dazu gehören<br />
auch die Zweckbestimmungen „Hallenbad“ und „Sporthalle“.<br />
Vorhalte- bzw. Reserveflächen sind für die dargestellten Zweckbestimmungen der Sporteinrichtungen<br />
bzw. Bäder nicht vorgesehen. Die heutigen Nutzungen schöpfen die dargestellten<br />
Bereiche aus.<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Moers</strong> wird derzeit zeichnerisch neu zusammengestellt,<br />
um alle rechtskräftigen Änderungen bzw. derzeit in Planung befindlichen Flächen zusammenzuführen<br />
und zu bestätigen. Auswirkungen auf dieser Ebene der Bauleitplanung für das<br />
in dieser Studie untersuchte Vorhaben sind nicht bekannt.<br />
Der gesamte Komplex von <strong>Moers</strong>bach, Aue und Jungbornpark sind Teil des Biotopverbundes,<br />
in Teilbereichen geschützte Biotope. Südlich und Nördlich grenzen Flächen für den<br />
Landschaftsschutz an. 24<br />
Die Grün- und Freiflächen von Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue sind Teil des Landschaftsparks<br />
Niederrhein, der die Nachbarkommunen verbindet. Gezielte Maßnahmen werden<br />
hieraus gefördert und u.a. mit Unterstützung des Landes als regional wichtige und bedeutsame<br />
Projekte umgesetzt.<br />
22 Siehe Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005, S. 9. sowie 3. Sitzung des<br />
Sportausschusses am 16.06.2000, TOP 6, Vorlage Nr. 10.<br />
23 Siehe auch Plan 5 „Flächennutzungsplan Stadt <strong>Moers</strong>“ im Anhang.<br />
24 Siehe auch Plan 6 „Biotopverbund“ im Anhang.<br />
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2.4.2 Verbindliche Bauleitplanung<br />
Eine verbindliche Bauleitplanung ist für den Bereich des Freibades nicht gegeben. Alle genehmigungspflichtigen<br />
Einrichtungen und Bauwerke wurden im Rahmen der erforderlichen<br />
Baugenehmigungen abgewickelt und erteilt.<br />
Bebauungspläne liegen im Umfeld nur für die Wohnbereiche vor, da hier ein gesonderter<br />
Regelungsbedarf bestand. Die durch Sport und Freizeit geprägten Umgebungsbereiche und<br />
–flächen weisen keine verbindliche Bauleitplanung aus.<br />
2.4.3 Planungen im näheren Umfeld<br />
Grundlegende Veränderungen in den bereits erschlossenen und bebauten Bereichen der<br />
Wohnbauflächen in den östlichen Flächen - Meerfeld, <strong>Rheinkamper</strong> Ring - und jenseits des<br />
Jungbornparks sind nicht zu erwarten. Baulandreserven sind dort nicht mehr gegeben.<br />
Ebenso sind im Bereich der Schulkomplexe und des Kulturzentrums keine Veränderungen<br />
zu erwarten, die über die derzeitige Nutzung hinausgehen.<br />
Konkrete Planungen auf der Ebene der Bauleitplanung für die nördlich des Bereiches gelegenen<br />
landwirtschaftlichen Flächen sind nicht bekannt. Dieser Bereich stellt die letzte Freifläche<br />
zwischen den Siedlungsbereichen Repelen – Rheinkamp – Meerfeld dar.<br />
In jüngster Vergangenheit wurden Planungen für den Umbau und die Neuausrichtung der<br />
Parkanlage des Jungbornparks erarbeitet. Diese stützen sich auf die ehemalige Funktion als<br />
Kurpark und dessen ursprüngliche Elemente. Teile davon sollen wieder hergestellt und um<br />
weitere, auf Gesunderhaltung, Natur- und Sinneserfahrung ausgerichtete, Angebote ergänzt<br />
werden. Felke-Museum 25 und Musikpavillon konnten bereits eröffnet werden. Ein Barfußpfad<br />
im Bereich des <strong>Moers</strong>baches ist aktuell in Planung – auf beiden Seiten des Gewässers entlang<br />
der Wege und auf der östlichen Seite im Bereich des Freibades bis zur südlichen<br />
Straße „Im Meerfeld“.<br />
2.4.4 Weitere Zielplanungen im regionalen Verbund<br />
Unter dem Titel Freizeitzielplan Niederrhein hat die Städtegemeinschaft des Landschaftsparks<br />
Niederrhein den Kommunalband Ruhrgebiet 26 in den 1990er Jahren mit der Erarbeitung<br />
eines interkommunalen Freizeitzielplanes beauftragt. Themenschwerpunkte der Bearbeitung<br />
sind Landschaft, Parks, Bäder, Sport, Kultur, Gastronomie, Shopping und Freizeitwohnen.<br />
Teil des Zwischenberichtes ist das „Zielkonzept 2005 <strong>Moers</strong> Bäder“, in dem eine<br />
Profilierung des Standortes Solimare in Richtung Gesundheit und eine Profilierung des<br />
Standortes Rheinkamp in Richtung Sport empfohlen wird. 27<br />
Unter dem Titel „NaturFreizeitverbund Niederrhein“ wird in der Stadt Wesel derzeit an einem<br />
Konzept einer Seenlandschaft gearbeitet, die Freizeit, Tourismus, Landschafts- und Naturschutz<br />
sowie Stadtentwicklung miteinander verknüpfen und integrieren soll. Hintergrund ist,<br />
dass auf dem nordwestlichen Stadtgebiet in den nächsten ca. 25 Jahren in Folge von Abgrabungen<br />
ein Seenbereich von über 900 ha Wasserfläche in der Nähe des Rheins entstehen<br />
soll. Über die Hälfte dieser Flächen ist bereits heute vorhanden, große Bereiche befinden<br />
sich derzeit in der Aussandungsphase, andere sind bereits rekultiviert. Der Schwerpunkt der<br />
Entwicklung liegt in einer Orientierung auf einer ruhigen, landschaftsorientierten Erholung.<br />
Der Projektbereich ist Teilraum eines sich bis in die Niederlande erstreckenden Gesamtprojektes<br />
unter dem Titel „Natur- und Freizeitverbund Rhein-Waal“.<br />
25 Zu den Hintergründen siehe auch Siehe auch Kapitel 3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue.<br />
26 Heute Regionalverband Ruhr.<br />
27 Kommunalverband Ruhrgebiet, Freizeitzielplan Niederrhein, Zwischenbericht 2000, Zielkonzept 2005 <strong>Moers</strong><br />
Bäder, S. 21.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 12 von 50 Seiten<br />
2.5 Böden, Baugrund, Altlasten und Hydrologie<br />
Für die Abschätzung der Machbarkeit der Umnutzung des konventionellen Freibades zu<br />
einem Schwimm- und Badeteich ist es erforderlich, die besonderen Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />
aufzuzeigen. Insbesondere die Lage in der <strong>Moers</strong>bachaue ist dabei mit<br />
Blick auf Böden, Baugrund und Hydrologie zu untersuchen.<br />
2.5.1 Böden<br />
Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes NW M=1:50.000 zeigt für das Plangebiet eine<br />
nahezu idealtypische Verteilung von Bodentypen in einem Kendelbereich. 28<br />
Während der Jungbornpark als Teil einer Donk hoch liegt, befinden sich der <strong>Moers</strong>bach und<br />
seine tiefere Aue in einer Zone von humosem Niederungsboden aus Niedermoorboden.<br />
Diese sind selten anzutreffen, wertvoll und meist – wie auch hier – degeneriert und entwässert.<br />
Daran schließt sich nach Osten ein Nass-Gley-Boden bzw. Pseudogley an, ein Boden, der<br />
sich unter hohem Grundwasserstand gebildet hat. 29 Auch diese Böden sind aufgrund der<br />
Entwässerungen der zurückliegenden Jahrzehnte degeneriert. Im Bereich des Schulzentrums<br />
und des <strong>Rheinkamper</strong> Ringes sind in den höheren Flächen bereits wieder Parabraunerden<br />
30 anzutreffen.<br />
Der Höhenunterschied zwischen den Niedermoorböden und den Braunerden liegt zwischen<br />
2,50 und 3,50 m.<br />
Das Freibad liegt gänzlich in den Bereichen der Nassgley- und Pseudogley-Böden. Im Übergang<br />
zum <strong>Moers</strong>bach müsste auch noch Niedermoorboden anzutreffen sein.<br />
Bautechnisch sind die Besonderheiten des Standortes bzgl. Bauwerksgründung und Verdichtungsfähigkeit<br />
des Untergrundes in jedem Falle zu berücksichtigen, z.B. durch Höhersetzen<br />
der Becken im Grundwasserbereich, so dass die Eintauchtiefe der Becken ins<br />
Grundwasser möglichst gering ist.<br />
Die Böden des Standortes stellen einen wirtschaftlichen Wert dar. Inwiefern diese auch wirtschaftlich<br />
verwertet werden können, muss ggf. gesondert geklärt werden.<br />
2.5.2 Baugrund / Geologie<br />
Die oben beschriebenen Böden lagern im Plangebiet auf mächtigen Sand- und Kiesformationen,<br />
die in einer Tiefe zwischen 20 und 40 dm unter den Bodenschichten in der Regel<br />
anzutreffen sind. Die auflagernden Deckschichten sind zumeist sandig-lehmig. Die Sand-<br />
und Kiesschichten haben eine Mächtigkeit von 20-25 m. Darunter stehen die Grafenberger<br />
Sande als Formation des Tertiärs an.<br />
Durch die guten Eigenschaften der Sande und Kiese lässt sich ingenieur- und bautechnisch<br />
für Bauwerke in jedem Fall eine einfache und günstige Lösung für die Gründung finden. 31<br />
Inwieweit ein Bodenaustausch, eine Flachgründung oder andere Lösungen zum Tragen<br />
28 Siehe auch Plan 7 „Bodenkarte“ im Anhang.<br />
29 Ein Gley ist ein vom Grundwasser beeinflusster Boden. Pseudogleye sind Böden, die nicht vom<br />
Grundwasser-, sondern von Stauwasserprozessen geprägt sind.<br />
30 Als Parabraunerde bezeichnet man einen Boden, bei dem Tonmineralien vom Oberboden in den Unterboden<br />
verlagert worden sind. Parabraunerde ist ein weit verbreiteter Bodentyp im gemäßigt-humiden Klima aus<br />
primär kalkhaltigem Lockergestein.<br />
31 Labile Bauweise der Folienbecken ohne starre Beckenkörper – zum Teil Erdwallbauweise mit<br />
Folienabdichtung.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 13 von 50 Seiten<br />
kommen, ist bezogen auf die schlussendlich favorisierte Umsetzungsvariante zu<br />
entscheiden.<br />
Für die Herstellung von Wegen und Plätzen aber auch von Beckenanlagen für den Badebetrieb<br />
ist eine Verbesserung der unterlagernden Bodenschichten und objektbezogene Verdichtung<br />
möglich. Der Unterboden ist in jedem Falle zu verbessern oder entsprechend durch<br />
Auffüllung oder Austausch zu optimieren. Näheres müssen spezifische Untersuchungen zum<br />
Baugrund ergeben.<br />
Eine grundsätzliche Machbarkeit ist als gegeben anzusehen.<br />
2.5.3 Altlasten<br />
Verdachtsflächen oder lokalisierte Bereiche von Altlasten im Bereich der Böden sind im<br />
Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung nicht bekannt.<br />
Inwieweit bei der Errichtung des Freibades Rheinkamp Baustoffe verwendet wurden, die<br />
heute einer überwachten und nachweisbaren Entsorgung zugeführt werden müssen, kann<br />
mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht abgeschätzt werden. In den Gebäudeteilen der östlich<br />
angrenzenden Umkleiden, Lagerflächen und Technikräume werden vor einer weiteren Umsetzung<br />
vorsorglich spezifische Untersuchungen empfohlen, um eine kostensichere Abschätzung<br />
zu gewährleisten.<br />
Verdachtsmomente sind im Bereich der Dachflächen und –verkleidungen sowie speziellen<br />
Einbauten und Ummantelungen von Rohrleitungen etc. aufgrund der Ergebnisse von Untersuchungen<br />
im Hallenbadbereich gegeben. Bei den Beckenanlagen im Gelände ist von unverschmutztem<br />
Beton auszugehen, der recycelt werden kann.<br />
2.5.4 Hydrologie<br />
Als Hauptvorflut im Umgebungsbereich des Plangebietes dient der <strong>Moers</strong>bach bzw. das sogenannte<br />
Repelener Meer. Der Wasserspiegel wird durch Vorflut regulierende Maßnahmen<br />
der LINEG mehr oder minder konstant gehalten.<br />
Die Wasserspiegellage der Vorflut zum höher gelegenen Bereich des heutigen Freibades<br />
beträgt ca. 3,50 bis 3,70 m. Der Abstand zu den tiefer gelegenen Bereichen ca. 1,20 bis<br />
1,50 m. Weitere Gräben oder Bäche existieren im näheren Umfeld nicht.<br />
Der Grundwasserspiegel wird im Plangebiet ebenfalls durch Grundwasserhaltungen reguliert<br />
und entspricht etwa dem des Wasserspiegels des <strong>Moers</strong>baches. Die Flurabstände im Bereich<br />
des Freibades sind von daher in etwa identisch zu den im vorherigen Absatz beschriebenen<br />
Angaben. Durch gezielte Grundwasserhaltungen ist es möglich, dass der Grundwasserspiegel<br />
partiell noch tiefer liegt. 32<br />
Ein Anheben des Grundwasserspiegels und damit verbunden eine Anhebung des Wasserspiegels<br />
im <strong>Moers</strong>bach ist für den Planbereich als sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Es<br />
ist insofern auszuschließen, als damit Schäden an Sach- und Kulturgütern einhergehen würden.<br />
Für eine Planungssicherheit bezogen auf die gedachten Umbaumaßnahmen sind gesonderte<br />
Abstimmungen mit der LINEG und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel<br />
zu führen.<br />
32 Je nach Höhenlage der Becken für das Naturbad ist eine Wasserhaltung während der Bauzeit vorzusehen.<br />
Grundsätzlich besser ist eine höhere Lage der Becken.<br />
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2.6 Abschließende Einschätzung<br />
� In <strong>Moers</strong> gibt es ein Überangebot an Wasserflächen im Bereich (konventioneller)<br />
Freibäder. Mit fast identischen Angeboten an den Standorten Rheinkamp und Solimare<br />
gibt es eine innerstädtische Konkurrenz.<br />
� Bezogen auf die jeweilige Klientel erfreuen sich alle drei derzeit von der Stadt betriebenen<br />
Freibäder großer Beliebtheit. Nichtsdestoweniger reichen die Besucherzahlen nicht<br />
aus, um die Kosten für Betrieb, Wartung und Sanierung zu decken. Der laufende Betrieb<br />
kann ohne Zuschüsse der Stadt <strong>Moers</strong> nicht sichergestellt werden. 33<br />
� Das Freibad Rheinkamp bringt durch seine Einbettung in die nördliche Grünachse und<br />
die Angliederung an das Sportzentrum Rheinkamp sowie an das Kulturzentrum Rheinkamp<br />
räumlich günstige Rahmenbedingungen mit.<br />
� Der bauliche Zustand des Bades und der Anlagen ist sanierungsbedürftig. Über kurz oder<br />
lang droht eine Schließung, sofern nicht erforderliche Sanierungsmaßnahmen getätigt<br />
werden. Gleichzeitig ist eine Attraktivierung des Standortes erforderlich.<br />
� Aus planungsrechtlicher Sicht steht einem Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich<br />
nichts im Wege. Auch mit Blick auf Böden und Baugrund wird der Umbau als machbar<br />
eingeschätzt.<br />
� Mit Blick auf Untersuchungsergebnisse im Hallenbadbereich sind Altlastenverdachtsmomente<br />
gegeben. Weitergehende Untersuchungen werden empfohlen.<br />
� Alle geplanten Maßnahmen sind im Vorfeld mit der LINEG und der Unteren Wasserbehörde<br />
des Kreises Wesel abzustimmen.<br />
� Die vorhandenen Flächen bieten genügend Raum für einen Umbau ebenso wie für eine<br />
weitere Standortprofilierung mit Ergänzungsangeboten.<br />
� Zu klären sind etwaige Standortprofile für die Standorte Solimare und Rheinkamp, um<br />
eine erneute innerstädtische Konkurrenz zu vermeiden. Die Standortprofile sind auch im<br />
Kontext der Freizeitzielplanung des Landschaftsparks Niederrhein abzugleichen.<br />
3. Standortpotenziale und Angebotsstrukturen -<br />
Umfeldanalyse<br />
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Machbarkeit auch eine<br />
Markteinschätzung vorgenommen werden. Dazu werden Angebote im direkten Umfeld und<br />
in der näheren Umgebung untersucht. Es gilt die Potenziale des Standortes aber auch mögliche<br />
Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten.<br />
3.1 Sportzentrum Rheinkamp<br />
Das Sportzentrum Rheinkamp ist für die Stadt <strong>Moers</strong> aufgrund der Flächen für Hallensportveranstaltungen<br />
von herausragender Bedeutung. Mit der zum Sportzentrum gehörenden<br />
Dreifach-Sporthalle mit Tribünen und Lounge-Bereich können hier Sportveranstaltungen verschiedenster<br />
Art durchgeführt werden. Hinzu kommen - unmittelbar angrenzend - zwei Einfach-Turnhallen.<br />
Hier hat z.B. die Volleyballmannschaft des <strong>Moers</strong>er SC, die in der 1. Bundesliga<br />
spielt, ihre Heimspielstätte. Zwar ist Volleyball nur eine Randsportart, erfreut sich<br />
33 Siehe Stadt <strong>Moers</strong>, Situationsbericht Freibäder <strong>Moers</strong>, vom 21.11.2005.<br />
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aber beim Fachpublikum größter Beliebtheit und muss als ein Ankerpunkt gesehen werden,<br />
wenn der Standort Rheinkamp gefestigt und attraktiv bleiben soll.<br />
Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Meisterschaften auf Bundesebene<br />
ausgerichtet, wie z.B. Fechtmeisterschaften und Handballturniere.<br />
Hallen, Umkleiden und Lounge entsprechen dem Standard der späten 70er Jahre. Der ursprünglich<br />
florierende gastronomische Bereich liegt z. Zt. brach. Übernachtungsmöglichkeiten<br />
im Umfeld gibt es im Hotel „Zur Linde“ in Repelen und im Hotel „Bürgerstuben“ in Utfort.<br />
Das in den Komplex „Sportzentrum Rheinkamp“ ebenfalls eingebundene Hallenbad verfügt<br />
bezüglich der Beckenanlagen über eine gute Grundfunktionsausstattung für unterschiedliche<br />
Nutzergruppen. Hallenbad und Freibad sind räumlich und technisch miteinander verbunden.<br />
Ebenso wie das Freibad ist das Hallenbad aufgrund baulicher Mängel sanierungsbedürftig. 34<br />
Eine konzeptionelle Einbindung des Hallenbades in überörtliche Angebote und Veranstaltungen<br />
für Sport und Freizeit findet derzeit ausschließlich auf Vereinsebene statt.<br />
Der Außensportplatz (Typ C), der sich nördlich an das Sportzentrum anschließt, wird maßgeblich<br />
für den Vereins- und Schulsport genutzt. Er ist unentbehrlich. Veränderungen in diesem<br />
Bereich – z. B. für die Ausweitung der Nutzungen an der <strong>Moers</strong>bachaue für Erholungs-<br />
und allgemeine Freizeitaktivitäten in Verbindung mit dem Jungbornpark – sind derzeit als<br />
nicht realisierbar festzustellen.<br />
Inwieweit und in welcher Form Optimierungen bezüglich der öffentlichen Wegeführung – Ost-<br />
West-Verbindung – und der Zaunanlagen des Sportplatzes möglich sind, kann nur im Rahmen<br />
einer konkreten Umsetzungsplanung geprüft und vorgenommen werden.<br />
3.2 Jungbornpark und <strong>Moers</strong>bachaue<br />
Der Jungbornpark stellt ein weiteres besonderes Potential dar und befindet sich derzeit in<br />
einer Neuausrichtung. Grundlage für die Neukonzeption ist seine ursprüngliche Nutzung als<br />
Kurpark, in dem Naturheilverfahren nach Felke 35 durchgeführt wurden. Die Felkekur stand<br />
unter dem Thema „Natur und Bewegung“ und bestand aus den Grundelementen Felke-Sitzbad,<br />
Lichtluftbad, Lehmbad und Erdschlafen.<br />
Der Kurpark wurde seinerzeit mit erheblicher Eigenleistung errichtet. Auch die Neuausrichtung<br />
wurde von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und erfolgt unter Federführung des<br />
Vereins „Repelen aktiv“. 36 Die Bausteine der Neukonzeption richten sich - ähnlich wie im<br />
ehemaligen Kurpark - an alle Altersklassen. Elemente sind ein Felke–Museum mit Naturheilzentrum,<br />
ein Musikpavillon mit regelmäßigen musikalischen Veranstaltungen, ein Barfuß-<br />
und Naturpfad 37 , eine Luft-Licht-Hütte, die Wiederherstellung der Wegesysteme und Spielareale,<br />
ein Natur- und Klangpfad sowie Wasserfontänen und weitere gestalterische Elemente<br />
für den Park. Flankiert werden diese Ideen und Entwicklungen von regelmäßig organisierten<br />
attraktiven Veranstaltungen im Bereich des alten Dorfteiles von Repelen mit Dorffest,<br />
Weihnachtsmarkt, Turmbläsern und Veranstaltungen in der alten Repelener Dorfkirche.<br />
34 Siehe Situationsbericht der Stadt <strong>Moers</strong> vom 21.11.2005.<br />
35 Der evangelische Pastor Leopold Erdmann Emanuel Felke (* 7. Februar 1856 in Kläden bei Stendal; † 16.<br />
August 1926 in München, bestattet in Sobernheim) war ein Vertreter der Naturheilkunde, der die nach ihm<br />
benannte Felkekur entwickelte und von 1896 bis 1914 in Repelen bei <strong>Moers</strong> und von 1915 bis 1925 in Bad<br />
Sobernheim wirkte.<br />
36 Die Neukonzeption wird im Rahmen des Programms „Initiative ergreifen“ vom Städtebauministerium NRW<br />
gefördert.<br />
37 Der Barfußpfad geht ebf. auf Pastor Felke zurück. Es handelt sich um einen Rundweg, der verschiedene<br />
Stationen wie Natursteine, Kiesel, Holz, Lehmbecken, Wasser, Balance und Grasflächen umfasst. Ziel ist es,<br />
die Sinne, die Fußreflexzonen und den Bewegungsapparat zu aktivieren.<br />
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Der Park erfreut sich nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Aktivitäten des Vereins „Repelen<br />
aktiv“ und vieler ehrenamtlicher Aktivitäten zunehmender Beliebtheit bei der Bevölkerung<br />
und verzeichnet einen stetigen Besucherzuwachs.<br />
3.3 Wohnumfeld und freizeitgerichtete Angebote<br />
Das Wohnumfeld und die städtebaulichen Strukturen in den Ortsteilen Repelen, Rheinkamp,<br />
Meerfeld und im Weiteren in Eick und Utfort sind durch eine klare Funktionstrennung gekennzeichnet.<br />
Die innere Struktur der Wohnquartiere ist eher heterogen. Die Ursache dafür ist zum einen<br />
ein rasantes Wachstum der Stadtteile im Zuge des Bergbaus und der Industrieansiedlungen<br />
und zum anderen die zunehmende Beliebtheit als Wohnstandort in den letzten zwei Jahrzehnten.<br />
In den 1950er bis 1970er Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts haben Baumaßnahmen<br />
im Rahmen des sozialen Wohnungsbau in Meerfeld, des Geschosswohnungsbaus in Eick-<br />
West und Erweiterungen für Einzelhausbebauungen in Repelen die Grenzen der heutigen<br />
Bebauung rasch ausgefüllt. In den 1980er Jahren folgte die Bebauung des <strong>Rheinkamper</strong><br />
Ringes mit Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- aber auch Einzelhausbebauung. Kleinere Ergänzungen<br />
und Arrondierungen in den letzten zehn Jahren verursachten keine grundlegenden<br />
Änderungen oder Erweiterungen mehr.<br />
Die Wohnbereiche sind als reine Wohngebiete konzipiert. Durchmischungen mit anderen<br />
Nutzungen und Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind eher selten.<br />
Nennenswerte freizeit- und erholungsgerichtete Angebote gibt es mit den bereits erwähnten<br />
Einrichtungen im Bereich von Jungbornpark und Sportzentrum. Im Bereich des Hallenbades<br />
gibt es noch kleinere Ergänzungsangebote mit der Tennisanlage des Tennisclubs Schwarz-<br />
Gold nördlich des Jungbornparks und dem Tanzclub Schwarz-Gold Rheinkamp-Repelen<br />
e.V., dessen Mannschaften und Einzelpaare z.T. auf Bundesliga-Ebene starten.<br />
Gastronomisch gibt es im Bereich von Hallenbad / Freibad / Sportzentrum nur eine einfache<br />
Bewirtung. Die Gaststätte im Sportzentrum ist nicht mehr in Betrieb. Andere Angebote –<br />
außer der „Kneipe im Wohnquartier“ - sind im nahen Umfeld nicht vorhanden. Erst in Repelen<br />
und Utfort finden sich weitere Angebote.<br />
Ergänzende Angebote für den Bereich „Gesundheit, Wellness, Sporttherapie bzw. medizinische<br />
Betreuung“ und vor allem spezifische Angebote für Erholung, Gesundheit und Wellness<br />
gibt es derzeit nicht, ebenso wenig wie nutzerspezifische Angebote für z.B. Senior/innen.<br />
3.4 Erschließung und verkehrstechnische Anbindung<br />
3.4.1 Privater Kraftfahrzeugverkehr<br />
Die Erschließung des Freibades Rheinkamp erfolgt über die Straße „Im Meerfeld“. Zwei<br />
Stichstraßen führen von dort zum gemeinsamen Parkplatzareal von Bad, Sportzentrum,<br />
Kulturzentrum und Schulen. Das Stellplatzareal hat eine Kapazität von ca. 460 Stellplätzen<br />
ohne die Stellflächen der Schulen. Die Benutzung der Stellplätze ist entgeltfrei.<br />
Die Straße „Im Meerfeld“ bindet im Westen an die Landstraße L399 Repelener Straße an. Im<br />
Norden über Kamp-Lintfort und im Süden über <strong>Moers</strong> Stadtmitte bestehen in ca. 1,5 – 2 km<br />
Entfernung gute Autobahnanbindungen auf die A 42 bzw. A 57.<br />
Östlich bindet die Straße in die Rathausallee ein, die im Norden über die Verbandsstraße<br />
nach Duisburg und ebenso zur Autobahn A 42 führt. Nach Süden gelangt man über den<br />
Ortteil Utfort in Richtung Stadtmitte.<br />
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Die Erschließung für den Individualverkehr ist von daher als gut zu bezeichnen. Eine konsequente<br />
Beschilderung zum Standort gibt es derzeit nicht.<br />
In morgendlichen Stoßzeiten kommt es beim Abbiegen von der Straße „Im Meerfeld“ auf die<br />
Stichstraßen zum Parkplatz aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zeitweise zu Rückstauungen.<br />
3.4.2 Öffentliche Verkehrsmittel<br />
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist der Standort mit zwei Buslinien der Niederrheinischen<br />
Verkehrsbetriebe AG (NIAG) direkt angebunden. Eine weitere führt mit<br />
ca. 450 m Entfernung an der Rathausallee vorbei. Die Taktfrequenzen sind je nach Buslinie<br />
zwischen 15 und 30 Minuten werktags und ca. 30 und 60 Minuten an den Wochenenden.<br />
Überörtliche Anbindungen über Bahn und dergleichen existieren nicht. Der <strong>Moers</strong>er Bahnhof<br />
liegt ca. 4,5 km entfernt. Anbindungen in das Ruhrgebiet und andere Einzugsgebiete gibt es<br />
erst ab Duisburg Hauptbahnhof.<br />
3.4.3 Rad- und Fußwege<br />
Das Radwegenetz ist gut ausgebaut. Nutzbare Wegeverbindungen im Süd-Nord-gerichteten<br />
Grünzug entlang des <strong>Moers</strong>baches sind vorhanden. Entlang der Haupterschließungsstraßen<br />
und der Landstraßen befinden sich beidseitig Radwege in gutem Ausbauzustand.<br />
Routen des ADFC und Ausschilderungen im Rahmen Landschaftsparks Niederrhein sind in<br />
Teilen vorhanden. Die Wegebezüge direkt am Freibad sind barrierefrei und alle Wegeflächen<br />
gut dimensioniert. Im Bereich nördlich des Sportzentrums erscheint eine Neuordnung der<br />
Wege sinnvoll im Sinne der Querbezüge in den Jungbornpark.<br />
3.6 Abschließende Einschätzung<br />
� Mit der Anbindung an den Jungbornpark und der Möglichkeit, Elemente der Parkkonzeption<br />
wie z.B. den Barfußpfad über das Gelände des Bades zu führen, stellen eine besondere<br />
Grundlage für eine Standortprofilierung in Richtung „Natur“, „Baden“ und „Gesundheit“<br />
dar. Eine Einbettung in das Sport- und Kulturzentrum ist zu prüfen.<br />
� Die Erschließung und damit Erreichbarkeit des Standortes ist gut. Das Wegweisungssystem<br />
muss deutlich verbessert werden. Wegen gelegentlicher Rückstauungen im<br />
Bereich „Im Meerfeld“ / Stichstraße Richtung Parkplatz wird eine weitere Querungshilfe<br />
für Fußgänger vorgeschlagen. Eine Drosselung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo<br />
30 km/h im gesamten Bereich verringert zusätzlich die Gefahrenpunkte.<br />
� Eine Optimierung bezüglich der öffentlichen Wegeführung zwischen Parkplatz und Jungbornpark<br />
– Ost-West-Verbindung – und der Zaunanlagen des Sportplatzes sollte im<br />
Rahmen einer konkreten Umsetzungsplanung geprüft werden.<br />
4. Technische Machbarkeit Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
Bezüglich der technischen Machbarkeit der Errichtung eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s<br />
werden folgende Annahmen getroffen:<br />
� Konzeption einer Gesamtanlage mit einem Schwimmbecken, Springerbereich, eigenständigen<br />
Kleinkinderbereich, Strandbereich sowie mit zwei externen Filterbecken<br />
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� Überprüfung der Realisierbarkeit eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s als reines Folienbecken<br />
aufbauend auf den bisherigen Beckenwänden<br />
� Ableitung der Besucherzahlen aus den von der Stadt <strong>Moers</strong> ermittelten Zeitreihen für das<br />
Freibad Rheinkamp mit einer Spitzenauslastung im sehr heißen Sommer des Jahres<br />
2003 in Höhe von 56.454 Badegästen und einem Durchschnitt von ca. 34.000 Besuchern<br />
pro Saison in den letzten dreizehn Jahren.<br />
� Angenommene Besucherzahl, aufgrund der Attraktivitätssteigerung, von max. 60.000 -<br />
63.000 Saisongästen mit einer angenommenen Gästezahl von im Mittel etwa 550 bis<br />
600 Personen pro Tag: Überprüfung der Belastbarkeit der Badeanlage mit durchschnittlich<br />
bis zu ca. 700 Badegästen täglich sowie mit einer maximalen Belastung von ca.<br />
1.050 – 1.200 Badegästen an Spitzentagen. 38<br />
4.1. Systembeschreibung Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
Ein Schwimm- und Badeteich ist eine naturnahe, künstlich angelegte Wasserfläche, die in<br />
einen Badebereich und einen bepflanzten Regenerationsbereich gegliedert ist. Der<br />
Schwimmbereich des Kleinbadeteiches wird als Badegewässer genutzt, der Regenerationsbereich<br />
hat die Funktion, die für eine Badenutzung geforderte Badewasserqualität zu gewährleisten.<br />
Das Flächenverhältnis zwischen Schwimm- und Regenerationsbereich beträgt in der Regel<br />
ca. 1:1. Die Trennung zwischen Schwimm- und Regenerationsbereich erfolgt unter Wasser<br />
durch einen Erdwall, bzw. durch abgesenkte Mauern der vorhandenen Beckenumrandung,<br />
und an der Wasseroberfläche durch Rundholzschwimmbojen, oder aufliegende Holzstege.<br />
Ferner wird ein Teil des Regenerationsbereiches als eigenständiges separates Filterbecken<br />
geplant.<br />
Der Zugang zum Badebereich erfolgt sowohl über Holzstege bzw. Holzleitern als auch über<br />
Betonplattenbeläge, sowie über bekieste Flachufer. Die gesamte Anlage ist mit Teichbaufolie<br />
abgedichtet; es besteht keine Verbindung zum Grundwasser oder zu anliegenden Oberflächengewässern.<br />
Die Sicherstellung der Wasserqualität für die Badenutzung findet ohne Zugabe von Chemikalien<br />
statt. Die Wasserreinigung wird durch die Selbstreinigungsmechanismen natürlicher<br />
Gewässer, das Wirkungsgefüge zwischen Wasserpflanzen - Phyto- und Zooplankton - sowie<br />
durch die Umwälzung des Teichwassers in einem geschlossenen Kreislauf über ein Pflanzenfilterbecken<br />
und durch regelmäßige Pflegemaßnahmen erreicht.<br />
38 Die Nennbelastung (= durchschnittlich angenommene Besucherzahl pro Tag) von ca. 600 Badegästen<br />
p. Tag errechnet sich aus einer angenommenen Besucherzahl von 60.000 – 63.000 Saisongästen und einer<br />
Öffnungsdauer von 100 bis 110 Tagen.<br />
Die hier angenommenen Bezugsgrößen sind Grundlage für die technische Maximalbelastung. Für das<br />
Betriebskonzept sollte zunächst vorsichtiger kalkuliert werden.<br />
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Die Aufteilung und Abläufe in einem Funktionsschema dargestellt:<br />
4.1.1. Pflanzenfilteranlage<br />
Quelle: Wasserwerkstatt Bamberg<br />
Das Teichwasser wird in einem geschlossenen Kreislauf durch eine Pflanzenfilteranlage geführt.<br />
Die Pflanzenfilteranlage besteht aus einem mit Teichbaufolie abgedichteten Erdbecken,<br />
das mit feinkörnigem, gestuftem, sorptionsfähigem Bodenmaterial befüllt ist. Das<br />
Becken wird vertikal von oben nach unten durchströmt. Ferner ist für das Schwimmerbecken<br />
ein zusätzlicher - im Becken integrierter, den Nutzbereichen angrenzender - Pflanzenfilter<br />
vorgesehen. Diese Regenerationsbereiche sind durch Abtrennungen an der Wasseroberfläche<br />
von der Nutzung durch Badegäste gesichert.<br />
Der Pflanzenfilter weist eine Tiefe von bis zu 1,50 m auf, wobei das Pflanzenfiltersubstrat<br />
selbst eine Mächtigkeit von ca. 1,00 m besitzt. Der Pflanzenfilter ist während der Badesaison<br />
mit 50 bis 60 cm Wasser überstaut, so dass eine freie Wasserfläche entsteht und die vertikale<br />
Filtrierung auf der ganzen Fläche sichergestellt werden kann.<br />
� Die Pflanzenfilteranlage ist als Langsamfilter konzipiert und mit Röhrichtpflanzen bepflanzt.<br />
Das Filtersubstrat besteht aus feinkörnigem Material, mit dem ein entsprechender<br />
Feinfiltereffekt erzielt wird. Dadurch werden einzellige Phytoplankter ebenso wie partikuläre<br />
organische Substanzen zuverlässig herausgefiltert.<br />
� An der Oberfläche der Filterkörner entsteht ein Biorasen, der zu einer Mineralisierung der<br />
einströmenden organischen Substanzen führt.<br />
� Die mineralisierten Endprodukte werden von den im Filterboden wurzelnden Makrophyten<br />
als Nährstoffe aufgenommen. Eine weitere Funktion der Röhrichtpflanzen besteht<br />
in der Aufrechterhaltung der hydraulischen Leitfähigkeit des Filters. Durch die Wachstumstätigkeit<br />
der Wurzeln wird die Durchlässigkeit langfristig erhalten. Dadurch kann auf<br />
eine Rückspülung des Filters, wie sie in technischen Anlagen mit Filterkessel üblich ist,<br />
verzichtet werden.<br />
� Das Wasser wird fein gefiltert, ohne dass das Zooplankton zerstört wird, und wird aus<br />
dem Pflanzenfilter, über Ausströmungsöffnungen unter Wasser sowie über Quellsteine<br />
und eine Wasserkaskade, in den Schwimmbereich des Schwimm- und Badeteichs zurückgeführt.<br />
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4.1.2. Wasserpflanzen<br />
Cirka die Hälfte der Wasserfläche wird mit Makrophyten 39 bepflanzt. Die Wasserpflanzen<br />
leben in Nährstoffkonkurrenz zum Phytoplankton 40 und können Nährstoffe, insbesondere<br />
Phosphor, in erheblichem Umfang aufnehmen.<br />
Ebenso können durch Wurzelausscheidungen Krankheitskeime abgetötet werden. Die Bestände<br />
der submersen Wasserpflanzen 41 halten Schwebstoffe wie Siebe zurück; die organischen<br />
Bestandteile können dadurch von epiphytischen 42 Bakterien abgebaut werden.<br />
4.1.3. Entschlammung<br />
Der Eintrag von Laub, Staub etc. sowie das Sedimentieren von absterbendem Plankton führt<br />
langsam zur Schlammbildung im Teichboden. Bei Faulschlammbildung können durch das<br />
Phänomen der "internen Düngung" Nährstoffe freigesetzt werden, es kann zu Eutrophierungserscheinungen<br />
43 kommen. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu verhindern,<br />
werden die Sedimente regelmäßig, jährlich vor Saisonbeginn aus dem Schwimm- und<br />
Badeteich entfernt.<br />
Eine regelmäßige Absaugung während der Saison über Teichroboter 44 ist je nach Anfall der<br />
Sedimente und Anspruch der Betreiber möglich, da die Nutzbereiche mit Ausnahme der<br />
Strandzonen eine glatte, ebene Folienfläche aufweisen.<br />
4.1.4. Zooplankton<br />
Im Schwimm- und Badeteich wird der Lebensraum für Zooplankton 45 möglichst gefördert.<br />
Das Zooplankton hat die Aufgabe, einzellige Algen und Bakterien aus dem Wasser zu filtrieren.<br />
Es findet im bepflanzten Regenerationsbereich optimale Lebensbedingungen.<br />
Zooplankton wird insbesondere durch den Verzicht auf Fischbesatz befördert. Fische wirken<br />
sich als Zooplanktonfresser negativ auf die Wasserqualität aus. Ferner bewirken gründelnde<br />
Fische Trübungen und Exkremente aus dem Stoffwechsel fungieren stellen wiederum Nährstoffquellen<br />
für Algen dar.<br />
4.1.5. pH-Wert Regulation<br />
Zur Bekämpfung von Fadenalgen und zur Belüftung der Regenerationsbereiche wird eine<br />
Anlage zur Absenkung des pH-Wertes im Gewässer installiert. Während des Tages steigt<br />
unter Sonneneinstrahlung und der Assimilationstätigkeit der Pflanzen der pH-Wert im Wasser<br />
an. Speziell Fadenalgen bevorzugen einen hohen pH-Wert und schaffen - haben sie sich<br />
einmal angesiedelt - durch Anheben des pH-Wertes wiederum sich selbst sehr günstige<br />
Lebensbedingungen. Gleichzeitig nimmt das Wachstum der gewünschten<br />
Unterwasserpflanzen ab, bevorzugen diese doch einen niedrigen pH-Wert.<br />
Zur Eingrenzung dieses unerwünschten pH-Wert-Anstieges werden im Liegewiesenbereich<br />
Drainagerohre verlegt. Über diese wird Bodenluft angesaugt und über einen Katalysatortopf<br />
39 Makrophyten sind z.B. Röhrichtpflanzen, Schwimmblattpflanzen, submerse Wasserpflanzen bezeichnet.<br />
40 Phytoplankton sind pflanzliche, frei im Wasser schwebende Organismen, z. B einzellige Schwebealgen.<br />
41 Submerse Wasserpflanzen sind Pflanzen, die ganz untergetaucht im Wasser wachsen, z.B. Tennenwedel,<br />
Pfeilkraut, Wasserpest.<br />
42 Epiphyten sind Aufsitzerpflanzen, die auf anderen lebenden oder abgestorbenen Pflanzen leben, ohne von<br />
diesen zu schmarotzen.<br />
43 Eutrophierung bezeichnet einen Anstieg der Nährstoffzufuhr, meist in Gewässern. Durch diesen Anstieg<br />
verändert sich die Trophiestufe des Gewässers - von oligotroph über mesotroph zu eutroph und hypertroph -<br />
und damit auch der Aufbau des Ökosystems.<br />
44 Teichroboter werden zur Pflege und Reinigung von Naturbadegewässern eingesetzt.<br />
45 Z.B. für Rädertiere und Wasserflöhe.<br />
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und eine Belüftungsanlage in den Teich gepumpt. Bodenluft und Katalysatormedium zusammen<br />
bewirken eine Absenkung des pH-Wertes und damit eine Verschlechterung der<br />
Lebensbedingungen für Fadenalgen. Gleichzeitig wird das Pflanzenwachstum von submersen<br />
Wasserpflanzen befördert.<br />
Durch die oben beschriebene patentierte Technologie wird der pH-Wert im Gewässer konstant<br />
unter bzw. um pH 8 gehalten.<br />
4.1.6. Anforderungen an die Wasserqualität<br />
Kleinbadeteiche sind für den Gesetzgeber ein neues Phänomen. Sie werden in der<br />
„Amtlichen Begründung“ zum § 38 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Beckenbädern<br />
zugerechnet. Wegen der naturnahen Prozessführung darf allerdings zur Abtötung von<br />
Krankheitserregern keine Chlorung vorgenommen werden. Die biologische Aufbereitung<br />
stellt in diesem Zusammenhang eine neu angewendete Biotechnik dar, die zu einem<br />
Dilemma führt: würde man die in der DIN 19643 46 aufgestellte Forderung, dass in 100 ml<br />
Beckenwasser E.coli nicht nachweisbar sein darf, auf Kleinbadeteiche übertragen, würde<br />
das biologische Konzept von Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>n von vornherein zum Scheitern<br />
verurteilet. Eine vom Gesetzgeber geforderte technische Regelung lag allerdings beim<br />
Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes noch nicht vor. 47 Da allerdings zu diesem<br />
Zeitpunkt bereits eine Reihe solcher Bäder existierten, formulierte das Umweltbundesamt<br />
nach Anhörung der Badewasserkommission des Bundesumweltamtes (BWK) im Juni 2003<br />
eine Art Kompromiss mit einer Empfehlung von Anforderungen an Kleinbadeteiche. 48 Diese<br />
machen bei der Wassergüte Abstriche gegenüber gechlorten Beckenbädern und lassen<br />
einen gewissen Kontaminationsgrad zu:<br />
Parameter Höchstwert Anzuwendende Verfahren<br />
Escherichia coli 49<br />
Enterokokken 50<br />
Pseudomonas aeruginosa 51<br />
100 / 100 ml DIN EN ISO 9308-3<br />
50 / 100 ml DIN EN ISO 7899-1, DIN EN ISO 7899-2<br />
10 / 100 ml DIN EN 12 780 DIN 38411, T.8b<br />
Die allerdings deutlich strengeren Anforderungen gegenüber freien Badegewässern wurden<br />
um Anforderungen an die Aufbereitungstechnik, die Wasserchemie und ein Informationsgebot<br />
über die Hygienerisiken ergänzt. Neben den Hygienerisiken muss bei <strong>Badeteiche</strong>n<br />
auch die natürliche Eintrübung des Wassers durch Aufwuchs von Mikroorganismen, z.B.<br />
einzelligen Algen, verhindert werden. 52<br />
Unabhängig davon sind die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Gemäß<br />
§ 37 Abs. 2 IfSG muss Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern und Gewerbebetrieben<br />
so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der<br />
46 In der DIN 19643 werden Anforderungen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser geregelt.<br />
47 Siehe auch Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) von<br />
2003.<br />
48 Siehe auch Empfehlungen des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche“,<br />
6/2003. Ferner wurde bereits im September 1998 von der BWK eine Empfehlung zu Hygieneanforderungen<br />
an künstliche „Bioteiche“, die als Badegewässer genutzt werden, veröffentlicht.<br />
49 Escherichia coli (abgekürzt E. coli) ist ein säurebildendes (Laktose-positiv), gramnegatives,<br />
stäbchenförmiges und peritrich begeißeltes Colibakterium, das im menschlichen und tierischen Darm<br />
vorkommt. Es gehört zur Familie der Enterobacteriaceae (griech. „enteron“: Darm). Benannt wurde es nach<br />
seinem Entdecker Theodor Escherich.<br />
50 Enterokokken (Enterococcus) sind Milchsäurebakterien.<br />
51 Pseudomonas aeruginosa (lat. aerugo Grünspan) ist ein gramnegatives Bakterium der Gattung<br />
Pseudomonas. Sie sind obligat aerob, d.h. sie brauchen Sauerstoff, um zu wachsen und sind allgegenwärtig<br />
in der Umwelt ("Pfützenkeim").<br />
52 Diese können vor allem durch niedrige Phosphorwerte begrenzt werden. Siehe auch Niedersächsisches<br />
Landesgesundheitsamt, Hygienische Aspekte und Erfahrungen mit Naturerlebnisbädern, S. 9<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 22 von 50 Seiten<br />
menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Als<br />
Prüfverfahren ist hinsichtlich der für die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />
verwendeten Mittel und Verfahren die Einhaltung der Regeln der Technik durch das Umweltbundesamt<br />
vorgesehen. 53<br />
In der Amtlichen Begründung wird ausdrücklich nicht nur auf die technische DIN-Norm 19643<br />
für Beckenbäder, sondern auch auf „Bio-Teiche“ Bezug genommen. Im Jahr 2003 wurde<br />
durch ein Expertengremium bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau<br />
e.V. (FLL) eine technische Regelung erarbeitet und veröffentlicht. Eine nach<br />
§ 38 IfSG zu erlassende Rechtsverordnung, in der die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit,<br />
Überwachung, Betreiber etc. geregelt werden müsste, existiert bislang nicht.<br />
Ein für das gesamte Bundesgebiet rechtsverbindlich gültiges Regelwerk – ähnlich wie in<br />
Österreich – ist derzeit in Arbeit. 54 In einzelnen Bundesländern gibt es eigene Verordnungen,<br />
die im Wesentlichen auf dem Entwurf zur Schwimmbadewasserverordnung aufbauen. 55<br />
Rechtsgültig für Deutschland sind allerdings die EG-Richtlinien für Badegewässer 56 , die auch<br />
für Kleinbadeteiche gelten.<br />
Zusätzlich könnte im Rahmen einer externen Qualitätssicherung ein gewässerökologisches<br />
Untersuchungsprogramm durchgeführt werden. 57 Auf jeden Fall ist der Betreiber eines<br />
Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s gem. Empfehlungen der BWK gehalten, die Badegäste über das<br />
naturbelassene, nicht desinfizierte Badewasser, mit Hinweisschildern – möglichst im Eingangsbereich<br />
– informieren.<br />
4.2. Technische Kenndaten für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />
4.2.1. Wasserflächen und Regenerationsflächen<br />
Für die Konzeption der <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> und die weitere Planung werden folgende<br />
Kennzahlen zugrunde gelegt:<br />
Gesamtwasserfläche ca. 2.850 m²<br />
Gesamtwasservolumen ca. 3.110 m³<br />
- Nutzbare Flächen 1.700 m²<br />
mit ca. 2.510 m³ Wasservolumen<br />
- Schwimmerbecken, 900 m 2 mit einer max. Wassertiefe von 2,20 m<br />
- Nichtschwimmerbereich als Teil des großen Beckens, Wassertiefe 0,00 m bis 0,90 m<br />
- Springerbecken mit Sprungfelsen mit 3,40 m Tiefe, 250 m²<br />
- Südufer und Kiesstrand, ca. 400 m²<br />
- Kleinkinderbereich als eigenständiger Bachlauf und Bachquelle, bekiest, Wassertiefe<br />
bis 0,40 m, 150 m²<br />
53 Siehe auch § 38 des IfSG und Amtliche Begründung.<br />
54 Entwurf zur Schwimm-Badewasserverordnung vom Deutschen Bundesministerium für Gesundheit,<br />
August 2000.<br />
55 So z. B. Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales vom 26.07.2000:<br />
„Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese umgebaute<br />
Beckenbäder“ sowie Bayerische Badegewässerverordnung vom 20.07.1998.<br />
56 Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer vom 8. Dezember 1975 und Richtlinie 2007/7/EG<br />
zur Qualität des Badegewässers und deren Bewirtschaftung vom 15. Februar 2006.<br />
57 Grundlage könnte das vom Planungsbüro KLS - Konzepte, Lösungen, Sanierungen im Gewässerschutz –<br />
aus Hamburg erarbeitete Untersuchungsprogramm, das bereits im Naturbad Pottenstein eingesetzt wird,<br />
sein.<br />
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Regenerationsflächen ca. 1.100 m 2<br />
Regenerationsvolumen ca. 500 m³<br />
- Pflanzenfilter Vorfilter Stufe 1 im alten Springerbecken, Größe 300 m 2<br />
- Externes Pflanzenfilterbecken als Trockenfilter , Filterstufe 2, Größe 600 m 2<br />
- Integrierter Pflanzenfilter am neuen Badeteich, Filter 3, mit eigenem Kreislauf, Größe<br />
200 m 2<br />
=== > mit Aquakultur und Unterwasserpflanzen<br />
4.2.2. Technische Einrichtungen, Pumpen<br />
Umwälzung des gesamten Wasservolumens innerhalb von 14 - 24 Stunden.<br />
- Insgesamt 3 Stück Umwälzpumpen in vorhandenem Technikraum unter dem Springerbecken;<br />
Einbau etwa auf Höhe der Wasserlinie des großen Beckens<br />
- 2 Stück Oberflächenskimmerpumpen, ca.9,8 kW Strombedarf<br />
- 1 Stück Pflanzenfilterpumpe, für interne kleine Reinigungskreisläufe ca. 6,5 kW Strombedarf<br />
- 1 Stück Luftkompressor, ca. 2,4 kW Strombedarf; angesetzter Strompreis 18 Cent pro<br />
kWh<br />
4.2.3. Besucherzahlen und Nennbelastung<br />
Die Nennbelastung (durchschnittliche Besucherzahl/Tag) ermittelt sich wie folgt:<br />
2.510 m 3 /Tag plus 4.500 m 3 /Tag = 7.010 m 3 /Tag ==> 701 Tagesgäste<br />
Tägliche Wasserumwälzung, gestuft ca. 1.700 m 3 bis maximal 4.500 m 3 in 24 Stunden bei<br />
einem Betrieb von bis zu 700 Tagesgästen.<br />
Für die exakte Dimensionierung und Berechnung der Badegastkapazität, Nennbelastung zur<br />
Baueingabe wird auf die FLL-Richtlinie 58 verwiesen, die wie folgt errechnet wird:<br />
N = 1/k · (VT +VF +A · q)<br />
N = 1/10 · ( 2.510 + 600 · 12 + 500 · 3)<br />
N = 1/10 · ( 2.510 + 7.200 + 1.500)<br />
N = 1.121 Tagesgäste Nennbelastung bei Vollastbetrieb ohne Frischwasserzugabe!<br />
N = Nennbesucherzahl in Person/Tag<br />
k = personenbezogener Verdünnungsfaktor in m 3 /Person<br />
VT = regenerationsfähiges Wasservolumen des Nutzungsbereiches in m 3 /Tag<br />
VF = tägliche Füllwassernachspeisung in m 3 /Tag<br />
A = Fläche des Aufbereitungsbereiches in m 2<br />
q = Beschickung des Aufbereitungsbereiches mit Rohwasser in m 3 /m 2 x Tag<br />
58 Siehe auch FLL-Richtlinie Pkt. 5.2.4.<br />
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4.3 Referenzstandorte<br />
Als Referenzstandorte mit vergleichbaren Kenndaten können beispielhaft benannt werden: 59<br />
� Kirchdorf, 1.000 Badegäste, 2001<br />
� Bassum, 1.000 Badegäste, 2005<br />
� Menden, 700 Badegäste, 2005<br />
� Ebrach, 400 Badegäste, 2005<br />
� Trossingen, 800 Badegäste, 2005<br />
� Bardowick, 1.500 Badegäste, 2003<br />
� Altenautal, 1.000 Badegäste 2005<br />
� Hüttlingen, 1.000 Badegäste, 2005<br />
� Huntebad, 1.500 Badegäste, 2006<br />
� Bremen, Stadionbad, 3.000 Badegäste, 2006<br />
� Burgberg-Blaichach ,1.200 Badegäste, 2006<br />
Erfahrungen bzgl. der Wasserreinigung liegen ebenfalls vor: Neptunanlagen werden bereits<br />
seit 14 Jahren gebaut und werden stetig im Rahmen von Forschungsvorhaben weiterentwickelt.<br />
Sie arbeiten mit garantierten Abbauleistungen. Die hydraulische Leistung ist mit bis<br />
zu 16 mWs/m²/Tag sehr hoch. Neptunanlagen bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
15 Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>, davon 12 nach Kleinbadeteich-Verordnung, werden mit diesen<br />
Anlagen betrieben.<br />
Auch bzgl. der MSR-Technik liegen bereits umfangreiche Erfahrungen vor: Wichtige Qualitätsparameter<br />
werden Online erfasst. Die Anlagenregelung kann entsprechend des Reinigungsbedarfes<br />
geregelt werden und spart bis zu 40 % Energiekosten. Im Störfall ist eine<br />
Unterstützung über Ferndiagnose möglich. Durch automatische Betriebsführung kann eine<br />
hohe Sicherheit gewährleistet werden.<br />
4.4 Abschließende Einschätzung<br />
� An dem Standort Rheinkamp sind Flächen zur Realisierung der erforderlichen Wassertechnik<br />
in ausreichendem Maße vorhanden.<br />
� Wasserflächen und Filterflächen können an dem Standort gut positioniert werden.<br />
� Die Nennbelastung entspricht den bisherigen Badegastzahlen.<br />
� Die Reinhaltung des Badewassers kann über natürliche biologische Prozesse erreicht<br />
werden. Dies zeigen sehr eindrücklich die vielen Referenzstandorte. Gegebenenfalls<br />
sollte mit Selbstbeschränkungsregelen gearbeitet werden.<br />
� Jederzeit kann durch Externe die Gewässergüte und Wasserqualität – auch rückwirkend<br />
– festgestellt werden, über die Dokumentation der Wasseruntersuchungen in<br />
einem Betriebsbuch.<br />
� Der Umbau zu einem Schwimm- und Badeteich ist technisch realisierbar.<br />
59 Angaben zu Standort, Nennbelastung, Eröffnung.<br />
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5. Bauliche Strukturvarianten und konzeptionelle Einbindung<br />
Mit den beschriebenen technischen Kenndaten wird deutlich, dass bei einer kalkulierten<br />
Nennbelastung von durchschnittlich 700 Tagesgästen der Gesamtflächenbedarf deutlich<br />
geringer ist als heute.<br />
Stellt man die Flächen, die für einen Umbau in der beschriebenen Technik und Größenordnung<br />
erforderlich wären und die verfügbaren Gesamtflächen im Sinne einer Flächenbilanz<br />
zusammen, ergeben sich folgende Werte:<br />
Flächenbilanz<br />
Mindestbedarf der Flächen „<strong>Badeteiche</strong>“ ca. 21.450 m 2<br />
Umgebungsbereiche (ab Zaun etc.) ca. 2.650 m 2<br />
Begleitgrün zu Straße und Parkplatz ca. 430 m 2<br />
Zwischensumme: ca. 24.530 m 2<br />
Abrundung / Unwägbarkeiten ca. 420 m 2<br />
Summe Gesamtbedarf „<strong>Badeteiche</strong>“ ca. 25.000 m 2<br />
Aktuelle Fläche des Freibadbereichs gem. Abgrenzung ca. 42.870 m 2<br />
Verfügbare Differenzfläche für weitere Nutzungen ca. 17.830 m 2<br />
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden im Folgenden unterschiedliche Varianten für<br />
Lage und Ausstattung eines Schwimm und Badeteichs am Standort Rheinkamp dargestellt.<br />
Die „frei“ verfügbare Fläche in Höhe von ca. 1,7 ha kann je nach Ausrichtung und Lage des<br />
neuen Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s sehr unterschiedlich genutzt werden. Dazu sollen unterschiedliche<br />
Varianten aufgezeigt werden.<br />
5.1. Planungsannahmen und -vorgaben<br />
Bei den Überlegungen zu möglichen Anordnungen der neuen „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“<br />
werden zum einen die planerischen Vorgaben, wie z.B. bereits bestehende Planungen, erforderliche<br />
Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie technische Vorgaben bzgl. der Errichtung<br />
der <strong>Badeteiche</strong> und das Genehmigungsrecht berücksichtigt. Zum anderen werden<br />
aber auch Entwicklungspotentiale des Standortes in die Abwägung einbezogen.<br />
Folgende Annahmen und Vorgaben werden berücksichtigt:<br />
� Überprüfung der Eignung der vorhandenen baulichen Anlagen des Freibades für eine<br />
Weiternutzung<br />
� Ausweisung von möglichen Flächenpotentialen für spezifische Nachnutzungen aus dem<br />
Bereich Gesundheit / Wellness / Erholung / therapeutische Ergänzungsangebote<br />
� Ermittlung von Rückbau- und Neubaukosten nach DIN 276<br />
� Überprüfung der Nutzung von örtlichen Gegebenheiten zur Optimierung des technischen<br />
Betriebes eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s (Wasserentnahme, Wasserableitung etc.)<br />
� Umsetzung der Planung eines „Natur- und Barfußpfades“ am <strong>Moers</strong>bach (Ostufer)<br />
� Das Hallenbad wird nicht in die Betrachtung einbezogen<br />
� Anbindung / Verbindung Jungbornpark an das / mit dem Sport- und Kulturzentrum zur<br />
Verbesserung der Erreichbarkeit und des Stellplatzangebotes mit direkter Wegebeziehung<br />
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Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 26 von 50 Seiten<br />
Zur Fragestellung der Nutzung der freien Flächenpotentiale wird in den nachfolgenden Kapiteln<br />
nochmals gesondert eingegangen, indem Chancen von Zusatzangeboten aufgezeigt<br />
werden, z.B. Alleinstellungsmerkmale.<br />
5.2. Anordnung der <strong>Badeteiche</strong> in dem heutigen Freiflächenangebot -<br />
Varianten<br />
Für die Anordnung der neuen Schwimm- und Badeteichanlagen innerhalb des Plangebietes<br />
werden vier Hauptbausteine zugrunde gelegt. Diese sind<br />
Nutzbare Wasserflächen incl. aller Randflächen: ca. 1.700 m 2<br />
Regenerationsflächen incl. Technik etc. ca. 1.100 m 2<br />
Umkleiden, Lagerflächen, Wegeflächen etc. ca. 3.400 m 2<br />
Rasen- und Liege- bzw. Spielflächen incl. Gehölze ca. 18.800 m 2<br />
Daraus ergibt sich eine Mindestgröße von ca. 25.000 m 2<br />
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten von der Lage der heutigen Beckenanlagen,<br />
den Höhenunterschieden innerhalb des Areals und den Bodenverhältnissen sowie der Lage<br />
der derzeitigen baulichen Anlagen wurden nachstehende drei Hauptvarianten entwickelt und<br />
in die weitere Erörterung und Abwägung einbezogen.<br />
VARIANTE A: Schwimmbereich im heutigen 50m-Becken 60<br />
Lage der neuen Wasserflächen<br />
Das heutige Schwimmerbecken wird zentral für die neuen Wasserflächen genutzt und randlich<br />
ergänzt. Das Sprungbecken kann in modifizierter Form weitergenutzt werden. Der Kleinkinderbereich<br />
gliedert sich unmittelbar an den Schwimmerbereich an und ist in Gänze neu zu<br />
gestalten. Die Filterbecken und –technik werden an den Westrand der Kernfläche positioniert<br />
und bilden damit die Trennung und den Übergang zu den potenziellen Nutzungen in der<br />
nunmehr freien Westhälfte des Geländes.<br />
Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />
Die Umkleide-, Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen werden wie bisher genutzt, jedoch<br />
in reduzierter Form, da mit der angenommenen Nennbelastung von durchschnittlich 700 Badegästen<br />
geringere Kapazitäten als derzeit vorhanden sind, benötigt werden.<br />
Zugangsbereich<br />
Der Eingang zum Bad verbleibt an der heutigen Stelle.<br />
Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />
Die Wegeflächen sind in Teilen umzubauen und neu auszurichten. Das Wellenbecken ist in<br />
Gänze rückzubauen, da Teilrückbau und Teilverfüllungen nicht sinnvoll wirtschaftlich darzustellen<br />
sind (Höhenversätze, unterirdische Bauwerke etc.). Des Weiteren sind die Hubtechnik<br />
und die umlaufenden Wegeflächen abzubrechen, da ansonsten die „Hohlräume“ weiter<br />
bautechnisch bewirtschaftet werden müssten.<br />
60 Siehe auch Plan 10 „Lage des neuen Schwimmerbereiches – Variante A“ im Anhang.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 27 von 50 Seiten<br />
Verteilung der Grünflächen<br />
Südlich gelegene Teilflächen können als Liegewiese und Spielbereiche hergerichtet werden.<br />
Die durch lockeres Gebüsch ausgebildete Abgrenzung zur Straße Im Meerfeld ist zu verdichten<br />
und zu ergänzen.<br />
Beurteilung Variante A:<br />
Der Vorteil dieser Variante besteht eindeutig darin, dass die gesamte tiefere <strong>Moers</strong>bachaue<br />
von jeglicher Nutzung geräumt ist und als „Landschaft“ und damit unmittelbarer Teil der<br />
<strong>Moers</strong>bachaue genutzt werden kann. Eine klassische landschaftsbezogene Erweiterung als<br />
Park mit Integration des Barfußpfades ist somit für sich betrachtet optimal möglich.<br />
Nachteilig hingegen ist, dass die Durchlässigkeit in die benachbarten bestehenden Erholungs-<br />
und Sportnutzungen nicht mehr gegeben ist, da es keinen geeigneten, hinreichend<br />
breiten Korridor gibt. Flächenpotentiale für bauliche Ergänzungen oder Veränderungen im<br />
Bereich des Hallenbades und der derzeitigen Umkleidebereiche sind nicht mehr oder nur<br />
eingeschränkt vorhanden. Handlungsoptionen werden in dieser Variante aufgegeben. Eine<br />
Addition intensiver Nutzungen an der Ostseite des Grundstückes entfällt, da keine hinreichende<br />
Fläche für z.B. freizeitgewerbliche oder gesundheitsorientierte Nutzungen verbleibt.<br />
VARIANTE B : Schwimmbereich im heutigen Wellenbecken 61<br />
In dieser Variante werden alle Elemente des Schwimm- und Badeteichs im Bereich des derzeitigen<br />
Wellenbeckens errichtet. Randzonen im Süden und Westen werden freigehalten.<br />
Lage der neuen Wasserflächen<br />
Das heutige Schwimmerbecken wird lediglich verfüllt und wird als Rasenfläche gestaltet. Das<br />
Sprungbecken wird rückgebaut und verfüllt<br />
Das Wellenbecken wird die zentrale Beckenanlage und in Teilen erweitert und ergänzt.<br />
Ehemalige Hubtechnik und die unterirdischen Bauwerke könnten zunächst verbleiben, was<br />
jedoch nicht empfehlenswert ist.<br />
Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />
Die Umkleide-, Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen werden wie bisher genutzt, jedoch<br />
ebenfalls wie in Variante 1 in reduzierter Form. Die Filterbecken und –technik werden ebenfalls<br />
an den Westrand der Kernfläche positioniert und bilden damit wie in Variante 1 die<br />
Trennung und den Übergang zu den potenziellen Nutzungen in dem Korridor zum <strong>Moers</strong>bach.<br />
Zugangsbereich<br />
Der Eingang zum Bad verbleibt an der heutigen Stelle. 62<br />
61 Siehe auch Plan 11 „Lage des neuen Schwimmbereiches – Variante B“ im Anhang.<br />
62 Sofern eine klare Gliederung gewünscht wird, kann der Eingangsbereich auch verlagert werden.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 28 von 50 Seiten<br />
Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />
Die Wegeflächen sind in wenigen Teilen umzubauen oder neu auszurichten. Die an Wellenbecken<br />
umlaufenden Wegeflächen sind neu auszurichten und zu gestalten. Die vorgefundenen<br />
Höhenabstufungen können in Teilen angepasst und beibehalten werden. Randliche Wegeflächen<br />
können zurückgebaut werden.<br />
Verteilung der Grünflächen<br />
Die südlich gelegenen Teilflächen zur Straße Im Meerfeld werden belassen und für spätere<br />
Nutzungen vorgehalten.<br />
Die Liegewiese und Spielbereiche erstrecken sich auf die heutigen Bereiche, jedoch in reduzierter<br />
Form. Eine Zone für den Barfußpfad wird ebenso freigehalten wie eine Verfügungsfläche<br />
im Nordwesten des Plangebietes. Ein weiterer Grünkorridor kann sich entwickeln im<br />
Bereich des ehemaligen 50 m-Beckens.<br />
Beurteilung Variante B:<br />
Der Vorteil dieser Variante besteht zum einen darin, dass der Standort trotz vollwertiger<br />
Nutzung als Schwimm- und Badeteich in allen Übergangszonen handlungsoffen bleibt. So<br />
kann z.B. die Fläche des ehemaligen Schwimmerbeckens als Entwicklungsbereich für Hallenbad<br />
bzw. weitere Ergänzungsangebote genutzt werden. Dies wird insofern als Vorteil eingeschätzt,<br />
als über derartige Flächen im Sinne einer (betriebs)wirtschaftlichen Entwicklung<br />
des Standortes zusätzliche Angebote im Bereich Sport – Gesundheit – Therapie aufgebaut<br />
werden können und Synergien genutzt werden können.<br />
Zum anderen kann die Durchlässigkeit in Form von Wegebeziehungen zu den bestehenden<br />
Einrichtungen und Sportnutzungen je nach den weiteren konzeptionellen Überlegungen entwickelt<br />
und gesichert werden.<br />
Aber auch Flächenpotentiale für bauliche Ergänzungen oder Veränderungen im Bereich<br />
Hallenbad und derzeitigen Umkleidebereiche werden in optimaler Größe vorgehalten. Eine<br />
faktische und liegenschaftstechnische Trennung der Flächen ist - wie auch bei den anderen<br />
Varianten - umsetzbar.<br />
Ferner besteht die Option, Flächen im Bereich der heutigen Umkleiden an der Stichstraße<br />
privat zu entwickeln. Die Addition möglicher intensiver Erholungs- und Freizeitnutzungen ist<br />
an der Süd- und Ostseite sowie im Zwischenkorridor zum Hallenbad möglich. Eine Zone mit<br />
dem Barfußpfad und der <strong>Moers</strong>bachaue ist gesichert.<br />
Als möglicher Nachteil könnte gesehen werden, dass Variante B eine differenzierte Nachnutzung<br />
unterstellt, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zwar angerissen wird, jedoch<br />
nicht explizit ausformuliert werden kann. Die arrondierten Flächen bedürfen also der näheren<br />
Nutzungszuordnungen.<br />
VARIANTE C: Schwimmbereich im Bereich der <strong>Moers</strong>bachaue 63<br />
In dieser Variante werden die <strong>Badeteiche</strong> im Sinne eines Stillgewässers in die <strong>Moers</strong>bachaue<br />
integriert.<br />
63 Siehe auch Plan 12 „Lage des Schwimmbereiches – Variante C“ im Anhang.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 29 von 50 Seiten<br />
Lage der neuen Wasserflächen<br />
Es entsteht eine komplette Neuanlage. Die baulichen Bestandstrukturen werden nicht genutzt.<br />
Die gesamten östlichen Teilflächen werden für intensive Nachnutzungen freigestellt.<br />
Die Filterbecken und –technik werden im Übergang zum <strong>Moers</strong>bach als natürliche Elemente<br />
positioniert.<br />
Technische Einrichtungen, Umkleiden etc.<br />
Alle bisherigen Beckenanlagen und deren technische Einrichtungen werden rückgebaut, d.h.<br />
abgerissen und wiederverfüllt.<br />
Toilettenanlagen sowie Duschen sind neu zu bauen. Übergangsweise können die Umkleide-,<br />
Sanitär- und sonstigen baulichen Anlagen genutzt werden. Durch die große Distanz müssen<br />
diese aber als unzulängliches Provisorium angesehen werden, zumal Nachnutzungen an der<br />
Ostseite des Geländes dadurch blockiert sind.<br />
Zugangsbereich<br />
Der Zugangsbereich ist neu zu organisieren und kann an der bisherigen Stelle so nicht mehr<br />
aufrechterhalten werden. Ein Rückbau ist erforderlich unter Berücksichtigung der Wegeführung<br />
und Nachnutzung der freiwerdenden Flächen.<br />
Umbau der Wegeflächen und Einbauten<br />
Das gesamte Wegesystem ist neu zu errichten: Eine neue Wegeverbindung zu den <strong>Badeteiche</strong>n<br />
von ca. 90 m ist herzustellen, die Wegeflächen innerhalb des Geländes sind komplett<br />
neu zu bauen und neu auszurichten.<br />
Imbiss und Verkauf von Getränken etc. sind neu zu organisieren.<br />
Die Lage der Zaunanlage und der Wegeverbindung am <strong>Moers</strong>bach entlang ist zu klären.<br />
Verteilung der Grünflächen<br />
Die wie beschrieben hergestellten Flächen werden als Rasenflächen hergerichtet und für<br />
spätere Nutzungen vorgehalten.<br />
Durch den Flächenverbrauch entlang der <strong>Moers</strong>bachaue kann der projektierte Barfußpfad<br />
dann nur in einem kleineren nördlichen Teilbereich umgesetzt werden.<br />
Beurteilung Variante C:<br />
Diese Variante ist die radikalste der drei Varianten.<br />
Als Vorteil wird gesehen, dass eine ca. 1,2 ha große vermarktungsfähige Fläche für zusätzliche<br />
Angebote wie z.B. Wellness, Gesundheit und Erholung entsteht. Zudem kann eine fehlende<br />
Hauptwegebeziehung in Richtung Jungbornpark optimal aufgebaut werden.<br />
Nachteile werden zum einen in den hohen Investitionskosten für Abriss, Teilverfüllung und<br />
Rückbau in allen derzeit bebauten Teilflächen gesehen. Zudem liegt das neue Bad komplett<br />
getrennt von den weiteren Einrichtungen wie z.B. Hallenbad oder auch den möglichen späteren<br />
Zusatzangeboten im Bereich Gesundheit, Wellness.<br />
Als weiterer Nachteil wird gesehen, dass der Barfußpfad nach Osten verschwenkt werden<br />
muss und nicht mehr am <strong>Moers</strong>bach / Repelener Meer geführt werden kann, wenngleich<br />
dieser Nachteil durch gestalterische Anpassungen ggfs. wieder ausgeglichen werden könnte.<br />
Auch bautechnisch ist der komplette Neubau des <strong>Badeteiche</strong>s in der Niederung mit seinen<br />
Naßgleyen und Niederungsböden wenig zu empfehlen, obwohl umsetzbar. Die Baukosten<br />
sind anteilig zu den anderen Lösungen eindeutig höher.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 30 von 50 Seiten<br />
Diese Variante überzeugt für den Fall, dass es ein tragfähiges Konzept für die Vermarktung<br />
der freigestellten Flächen gibt und eine verbindliche Bauleitplanung den Standort für Investoren<br />
sichert.<br />
Gesamtbeurteilung der Varianten<br />
In der Zusammenschau der Vor- und Nachteile der beschriebenen Varianten wird Variante<br />
B, Errichtung des Badeteichs im derzeitigen Wellenbecken, favorisiert und für die weitere<br />
Bearbeitung zugrunde gelegt.<br />
Diese Variante stellt eine Balance zwischen Erstellungskosten und Entwicklungspotential für<br />
Zusatzangebote dar. Die vorhandene Substanz kann genutzt und erforderliche Investitionskosten<br />
können möglichst gering gehalten werden. Nutzbare Pufferflächen zum Hallenbad,<br />
nach Norden und zur Stichstraße im Osten werden vorgehalten.<br />
Für diese Variante wurden ein Strukturplan, eine Vorplanung mit den entsprechenden<br />
Nutzungsverteilungen sowie eine Grobkonzeption für Erweiterungsbereiche erstellt, die im<br />
Anhang als Pläne 13, 14 und 15 beigefügt sind.<br />
5.3. Wasserversorgung und Wasserableitung<br />
Als einem wesentlichen Kostenfaktor kommt der Wasserversorgung eine besondere Bedeutung<br />
zu. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für das Konzept der <strong>Badeteiche</strong> am<br />
Standort Rheinkamp untersucht.<br />
5.3.1. Zuspeisung von Wasser<br />
Für den Betrieb der <strong>Badeteiche</strong> ist eine Zuspeisung von Wasser erforderlich. 64 Die jährliche<br />
Sollmenge liegt bei ca. 4.000 bis 5.000 m 3 . Hierzu sind folgende Realisierungen technisch<br />
machbar und am Standort möglich:<br />
Direkte Grundwasserentnahme, bedingt<br />
Grundwasserentnahmebrunnen, Herstellen eines Betriebspunktes, Güteüberwachung der<br />
Qualität des entnommenen Wassers, Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen,<br />
Wasserentnahmeentgelt<br />
Trinkwasserentnahme, bedingt<br />
Wassergeld an die ENNI, Anschluss vorhanden, keine weiteren Erfordernisse.<br />
Entnahme Wasser aus <strong>Moers</strong>bach, bedingt<br />
Entnahmebauwerk mit Pumpenanlage, Herstellen eines Betriebspunktes, Druckleitung bis<br />
Einspeisepunkt, Güteüberwachung der Qualität des entnommenen Wassers, ggfs. zusätzliche<br />
Filtererfordernisse, Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen, Wasserentnahmeentgelt.<br />
64 Erstbefüllung, Verluste durch Verdunstung, jährliche Neubefüllung nach Reinigung.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 31 von 50 Seiten<br />
Nutzung des geförderten Grundwassers der LINEG, bedingt<br />
Druckrohrleitung, ca. 220 m, bis Einspeisepunkt, Güteüberwachung der Qualität des entnommenen<br />
Wassers, ggfs. zusätzliche Filtererfordernisse.<br />
Es wird empfohlen, für die Wasserentnahme Trinkwasser zu nutzen. So werden aus gesundheitsorientierten<br />
Gesichtspunkten die Risiken für die Nutzer minimiert. Alle anderen<br />
Varianten sind letztendlich mit Risiken behaftet, die den Badebetrieb gefährden könnten. 65<br />
5.3.2. Wasserableitung<br />
Überschüssiges Wasser aus den Becken- und Filterbereichen kann wie folgt abgeleitet<br />
werden:<br />
Anschluss an den Regenwasserkanal, bedingt<br />
Anschluss vorhanden, einfacher Umbau erforderlich, Gefällesituation klären, widrigenfalls<br />
Heben der Wassermengen erforderlich, durch Pumpen, dann: zusätzlicher Betriebspunkt<br />
und Wartungskosten, Klärung der Gebühren für die Einleitung für den Betreiber<br />
Einleiten in die Vorflut, bedingt<br />
Herstellen Ableitungskanal, Einleitstelle in den <strong>Moers</strong>bach, im Freigefälle technisch umsetzbar,<br />
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich/Kreis Wesel<br />
Bei der Wasserableitung ist das Einleiten in die Vorflut zu favorisieren, da das abgeleitete<br />
Wasser ohne Besorgnis und zusätzliche Behandlung zugeleitet werden kann. Dieses Verfahren<br />
ist einer gesonderten Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde zu klären.<br />
5.4 Bauliche Machbarkeit der Varianten<br />
In einem nächsten Schritt soll die bauliche und technische Machbarkeit der beschriebenen<br />
Umsetzungsvarianten geprüft werden, um ggfs. bautechnische Zwangspunkte herauszuarbeiten,<br />
die sich wiederum auf die Kosten niederschlagen können.<br />
Für die Bewertung wurden folgende Kriterien beleuchtet und herangezogen:<br />
� Baugrundverhältnisse<br />
� Grundwasserverhältnisse<br />
� Aufwand für den Rückbau der vorh. technischen Anlagen und Bauwerke<br />
� Aufwand für den Rückbau der vorh. technischen Anlagen und Bauwerke<br />
� Aufwand für den Umbau von Wegen und Höhenabstufungen<br />
� Bereitstellung der Ent- / Versorgungsmedien (Strom, Wasser, Abwasser, etc.)<br />
� Umbau / Neubau von Gebäuden<br />
Die Bewertung der drei Varianten unter den genannten Kriterien zeigt, dass es für die einzelnen<br />
Varianten im Detail noch Klärungsbedarfe gibt und dass sich unterschiedliche bautechnische<br />
Erfordernisse, wie z.B. Abbruch oder Gründung, ergeben. Grundsätzlich kann allerdings<br />
festgestellt werden, dass alle der oben dargestellten Varianten bautechnisch umsetzbar<br />
sind. Die Varianten unterscheiden sich allerdings - zum Teil sehr - im erforderlichen Aufwand<br />
zur Errichtung und damit in den Kosten.<br />
65 Ein Grundwasserbrunnen wäre bei entsprechenden Wasserwerten ggfs. die günstigere Variante. Erinnert sei<br />
aber an dieser Stelle an die Probleme des verunreinigten Wassers (E.coli- Bakterien), die zeitweilig zu einer<br />
Schließung des Naturfreibades „Bettenkamper Meer“ geführt haben.<br />
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Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 32 von 50 Seiten<br />
Allen Varianten gemein ist das Erfordernis, dass Teichanlagen und Filtertechnik neu angelegt<br />
werden müssen. In den Varianten B und C können die vorhandenen Anlagen, insbesondere<br />
die Becken, genutzt werden. Dies führt zu einer deutlichen Kostenersparnis in der Errichtungsphase.<br />
Auf ein dezidiertes Kostenprüfraster wird an dieser Stelle verzichtet, da dafür für alle drei<br />
Varianten ein belastbarer Entwurf mit Gestaltung und Technik vorliegen müsste. Dies ist<br />
nicht Gegenstand der Studie.<br />
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorhandenen Anlagen bautechnisch zu einem<br />
Schwimm- und Badeteich umgestaltet werden können. Dies belegen auch etliche bereits<br />
umgesetzte Beispiele in der Praxis. 66<br />
5.5 Ansätze für ein erweitertes Standortprofil und Flächenbedarfe<br />
Neben der Überprüfung der technischen Machbarkeit der Errichtung eines Schwimm- und<br />
<strong>Badeteiche</strong>s am Standort des derzeitigen Freibades Rheinkamp, gilt es auch, Perspektiven<br />
und Standortpotentiale zu beschreiben und mögliche Zusatz- und ergänzende Angebote<br />
einzuschätzen. Ziel muss es sein, ein Profil zu entwickeln, das im örtlichen Kontext und in<br />
der regionalen Wirkung besondere Merkmale aufweist. Dadurch kann es gelingen, das Interesse<br />
an den Einrichtungen für die bisherigen Nutzergruppen zu sichern und gleichzeitig<br />
durch das Zusammenführen verschiedener, aufeinander abgestimmter Teilangebote neue<br />
Zielgruppen zu erreichen.<br />
Als zentraler Aspekt der Standortprofilierung wird die Schaffung eines umfassenden naturnahen<br />
Angebotes mit Grünanlagen und Einrichtungen rund um Natur erleben - Sinne erfahren,<br />
sich bewegen, Sport treiben, schwimmen, baden, erholen - gesehen.<br />
Bei der Betrachtung der konzeptionellen Teilbereiche im Zusammenspiel mit den besonderen<br />
Bedingungen des Standortes wird deutlich, dass schon jetzt zahlreiche, herausragende<br />
und auch nachhaltige Ansätze bereits vorhanden sind, deren Ausstrahlung über die Stadtgrenzen<br />
hinausgeht. Diese können wie folgt skizziert werden:<br />
� Ausrichtung „Jungbornpark“ im Sinne „Felkes“: Natur und Bewegung<br />
� Veranstaltungen im Jungbornpark und im Bereich „altes Dorf Repelen“<br />
� Alte Parkanlage mit <strong>Moers</strong>bachaue und angrenzenden Angeboten zu Sport und Erholung<br />
als Teil im Landschaftspark Niederrhein<br />
� Sportzentrum: 1. Bundesliga Volleyball, Herren / <strong>Moers</strong>er SC<br />
� Tanzclub Schwarz-Gold, Bundesliga<br />
Ergänzende Angebote werden in Richtung Fortsetzung der Ideen „Felke“ - Natur und Bewegung,<br />
Naturheilkunde - mit weiteren Angeboten im Bereich „Gesundheit, Wellness, Natur“<br />
gesehen:<br />
� Naturerfahrung mit allen Sinnen: Barfußpfad<br />
� Baden in natürlichem Wasser: <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />
� Vital durch Bewegung und Pflege: Wellness-Bereich mit Gesundheits- und Pflegeangeboten<br />
� Gesunden in und mit der Natur: Naturnahe Heilverfahren und medizinisch–therapeutische<br />
Angebote<br />
66 Siehe auch Kapitel 4.3 Referenzstandorte.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 33 von 50 Seiten<br />
� Fit bleiben durch gesunde Ernährung: Angebote rund um die Ernährung<br />
Als zukünftige Nutzergruppen werden insbesondere<br />
� Familien mit – eher kleinen – Kindern und<br />
� Menschen in der zweiten Lebensphase / Best Agers<br />
gesehen, die neben einer naturnahen und ruhigeren Umgebung Aktivitäten im Bereich Gesundheit<br />
und Bewegung suchen.<br />
Im Falle einer Entscheidungen für ein Konzept „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“, ggf. mit der Zielsetzung<br />
einer umfassenden Standortprofilierung, sind neben den ergänzenden Nutzungsoptionen<br />
und den damit verbundenen Investitionen auch organisatorische Abläufe und deren<br />
Gestaltung genau zu betrachten. Einige Stichpunkte seien an dieser Stelle genannt:<br />
� Ergänzende Investitionen zum Thema „Gesundheit, Wellness, Natur“, wie z.B. Saunalandschaft<br />
und Therapiezentrum, erfordern vorlaufend das Aufstellen eines Bebauungsplanes,<br />
um Planungssicherheit für Investoren zu gewähren.<br />
� Wiederherstellung und Ausbau der Gastronomie als attraktives Angebot an zentraler<br />
Stelle, im Sinne eines Gastronomiekonzeptes, verbunden mit räumlichen Angeboten für<br />
Veranstaltungen unterschiedlichster Art und für unterschiedlichste Nutzergruppen.<br />
� Bewertung des Zusammenwirkens der unterschiedlichen Angebote am Standort - Hallenbad,<br />
Sportzentrum, <strong>Badeteiche</strong>, ggf. Zusatzangebote –, Herausarbeiten von Synergien<br />
und ggf. Einbindung in eine umfassende Betreiberkonzeption.<br />
5.6. Abschließende Einschätzung<br />
� Es ist möglich, ohne Einschränkung der Funktion, das Konzept <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />
im heutigen Flächenzuschnitt umzusetzen.<br />
� Es wird Planungsvariante B empfohlen mit der Errichtung der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
im derzeitigen Wellenbecken. Diese Variante wird für die weitere Bearbeitung zugrunde<br />
gelegt.<br />
� Planungsvariante B stellt eine Balance zwischen Erstellungskosten und Entwicklungspotential<br />
für Zusatzangebote dar. Die vorhandene Substanz kann genutzt und erforderliche<br />
Investitionskosten können möglichst gering gehalten werden.<br />
� Nutzbare Pufferflächen zum Hallenbad, nach Norden und zur Stichstraße im Osten werden<br />
vorgehalten.<br />
� Für die Wasserentnahme wird empfohlen, Trinkwasser zu nutzen, bei der Wasserableitung<br />
wird das Einleiten in die Vorflut favorisiert. Eine Abstimmung mit ENNI und Unterer<br />
Wasserbehörde ist erforderlich.<br />
� ES wird empfohlen, eine umfassende Standortentwicklung und -profilierung „Gesundheit,<br />
Wellness, Natur“ zu betreiben. Dies ist stufenweise möglich: zunächst Umbau des Freibades<br />
zu einem Schwimm- und Badeteich, danach Entwicklung von Zusatzangeboten<br />
und Anbindung an Sport- und Freizeitzentrum. Denkbar ist auch die unmittelbare Entwicklung<br />
einer Gesamtkonzeption für den Standort. In jedem Fall sollten die Potentiale<br />
des Jungbornparks, konkret die Einbindung des Badfußpfades, genutzt werden.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 34 von 50 Seiten<br />
6. Grobkostenschätzung für Umbau, Sanierung und den<br />
laufenden Betrieb<br />
Für die Kostenabschätzung sind die Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung.<br />
Wie zuletzt kurz ausgeführt werden für die weitere Planung folgende Optionen gesehen:<br />
1. Das bisherige Freibad wird als konventionell betriebenes Freibad weiter geführt. Eine<br />
Grobkostenschätzung für Sanierung / Instandhaltung liegt vor, hinzukommen ggf.<br />
Kostenschätzungen für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Erfahrungswerte für<br />
den laufenden Betrieb liegen vor.<br />
2. Umbau des Freibades zu einem Schwimm- und Badeteich, Herstellung des Barfußpfades<br />
auf dem Gelände, Anbindung an Aktivitäten im Jungbornpark. Investitionskosten<br />
sowie Betriebskosten und Betreibermodell werden auf den reinen Betrieb der<br />
„<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“ abgestellt.<br />
3. Entwicklung einer Gesamtkonzeption mit erweitertem Standortprofil, direkte Einbindung<br />
von Zusatzangeboten. Investitionskostenschätzung sowie Betriebskosten und<br />
Betreibermodell werden auf den Gesamtstandort ausgerichtet.<br />
Gegenstand der vorliegenden Studie ist die unter Punkt 2. beschriebene Option „<strong>Rheinkamper</strong><br />
<strong>Badeteiche</strong>“, die Grundlage für die folgenden Überlegungen zur Kostenermittlung und zu<br />
Betreiberformen ist. Ferner wird bei den folgenden Schätzungen von der Planungsvariante B<br />
ausgegangen.<br />
Die Investitionskostenplanung umfasst die Ermittlung von Kosten für die Herstellung der <strong>Badeteiche</strong><br />
in funktionsfertiger Ausführung sowie die Herrichtung und dem Umbau der Wege-,<br />
Grün und Gebäudeflächen. In einem weiteren Schritt werden die laufenden Betriebskosten<br />
für das Betreiben der Badestätte incl. Wassertechnik und die laufenden Kosten für die Pflege<br />
der Grünanlagen geschätzt sowie Einschätzungen zu den Personalkosten gegeben.<br />
6.1. Errichtungskosten<br />
6.1.1. Errichtungskosten „<strong>Badeteiche</strong>“<br />
Die Kosten für die Errichtung der <strong>Badeteiche</strong> / Kernflächen des Bades werden gem. DIN 276<br />
wie folgt geschätzt: 67<br />
Kostengruppe Beschreibung Betrag in EUR<br />
100 Grundstück 2.000,00<br />
200 Herrichten und Erschließen 57.000,00<br />
300 Bauwerk - Baukonstruktion 455.350,00<br />
400 Bauwerk - Technische Anlagen 151.500,00<br />
500 Außenanlagen mit Holzbau 267.100,00<br />
600 Ausstattung Bädertechnik 83.000,00<br />
Unwägbarkeiten, pauschal 50.000,00<br />
Zwischensumme 1.065,950,00<br />
700 Baunebenkosten 110.000,00<br />
Gesamtkosten Netto „Badeteich“ 1.175.950,00<br />
zzgl. 19 % MwSt 223.430,50<br />
Gesamtkosten Brutto 1.399.380,50<br />
Aufrundung 619,50<br />
Schätzkosten Brutto „Badeteich“ 1.400.000,00<br />
67 Siehe auch detaillierte Kostenaufstellung im Anhang.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 35 von 50 Seiten<br />
6.1.2. Kostenschätzung zur Umgestaltung der baulichen Anlagen<br />
Die Kostenschätzung der baulichen Anlagen orientiert sich an den erforderlichen Einbauten<br />
und Massenbewegungen der Gestaltungsskizze zu Variante B und umfasst folgende Teilbereiche:<br />
- Baukosten für den Abbruch der vorhandenen Elemente<br />
- Baukosten für die ingenieurtechnischen Bauleistungen<br />
- Baukosten für die hochbautechnischen Bauleistungen<br />
- Baukosten für die Freianlagen<br />
- Baunebenkosten für die Bauleistungen<br />
Die Ermittlung der Kosten folgt den Vorgaben der DIN 276, wobei die Massen aus den Bestandsunterlagen<br />
und aufgrund der Planungen ermittelt sind: 68<br />
Kostengruppe Beschreibung Betrag in EUR<br />
100 Grundstück 3.200,00<br />
200 Herrichten und Erschließen 84.515,00<br />
300 Bauwerk - Baukonstruktion 49.110,00<br />
400 Bauwerk - Technische Anlagen 34.480,00<br />
500 Außenanlagen 94.410,00<br />
600 Ausstattung und Kunstwerke 6.180,00<br />
700 Baunebenkosten 47.980,00<br />
Gesamtkosten Netto „Bauliche Anlagen“ 321.875,00<br />
zzgl. 19 % MwSt 61.156,25<br />
Gesamtkosten Brutto 383.031,25<br />
Unwägbarkeiten, 3 % 11.490,94<br />
Zwischensumme 394.522,19<br />
Abrundung 477,19<br />
Schätzkosten Brutto „Bauliche Anlagen“ 395.000,00<br />
6.1.3. Kostenschätzung zur Umgestaltung der randlichen Grünflächen<br />
In der Variante B, die der Kostenschätzung zugrunde liegt, wird es in der ersten Phase des<br />
Umbaus zu keinen Veränderungen im Bereich der randlichen Grünkulisse kommen müssen.<br />
Ergänzungen im Sinne von Pflanzungen sind grenznah nicht vorgesehen. Die vorhandene<br />
Zaunanlage bleibt für das Vorhaben der <strong>Badeteiche</strong> zunächst unberührt.<br />
Von daher fallen für die betrachtete Variante B keine zusätzlichen Kosten an.<br />
68 Siehe auch detaillierte Kostenaufschlüsselung im Anhang.<br />
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6.2. Betriebskosten<br />
6.2.1. Laufende Betriebskosten <strong>Badeteiche</strong><br />
Im Folgenden werden die laufenden Betriebskosten der „Wassertechnik“ anhand von Vergleichsobjekten<br />
und Erfahrungswerten für die in dieser Studie vorgelegte Konzeption der<br />
<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> geschätzt: 69<br />
Kostenposition Betrag in EUR<br />
Wartungskosten 25.500,00<br />
Stromkosten 6.400,00<br />
Frischwasser für die Befüllung 4.250,00<br />
Teichentleerung 0,00<br />
Wassernachfüllung durch Verdunstungsverluste 980,00<br />
Nettobetriebskosten p.a. 37.130,00<br />
Eine Badewasseruntersuchung erfolgt gemäß Vorgabe des Gesundheitsamtes. In der ersten<br />
Saison 7-tägig bis 2-wöchentlich. Ab der zweiten Saison 4-wöchentlich, also 7 bis<br />
8 Untersuchungen pro Jahr. Der geschätzte Aufwand liegt bei ca. 160,00 € pro Probe. Damit<br />
belaufen sich die Kosten für Probenahmen im ersten Jahr, bei angenommenen 16 Proben,<br />
auf ca. 2.600 € und in den Folgejahren, bei angenommenen acht Proben, auf ca. 1.300 €.<br />
6.2.2. Laufende Kosten für Pflege der Freiflächen und Grünanlagen<br />
Die laufenden Kosten für die Pflege der Grünanlagen werden gem. DIN-Kostenschätzung<br />
auf jährlich ca. 12.200 EUR netto bzw. ca. 14.500 EUR brutto geschätzt. 70<br />
6.2.3. Annahmen zu Personalkosten<br />
Neben den laufenden Kosten für die Wassertechnik, die Grünpflege und Instandhaltung der<br />
baulichen Anlagen, stellen die Personalkosten den weiteren wesentlichen Kostenfaktor dar.<br />
Die Personalkapazität ist abhängig von den Öffnungszeiten und den Angeboten, die am<br />
Standort vorgehalten werden.<br />
Unter der Annahme der Umsetzungsvariante B ergibt sich keine wesentliche Veränderung<br />
gegenüber dem bisherigen Betrieb. 71 Einsparungen können sich im Bereich des Aufsichtspersonals<br />
ergeben, weil die Anforderungen an das Aufsichtspersonal für Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
andere sind als in konventionell betriebenen Freibädern. Es ist nicht zwingend erforderlich,<br />
dass Schwimmmeister oder –gehilfen den Badeteich betreuen, da keine zu konventionell<br />
betriebenen Freibädern vergleichbare Technik bei Schwimm- und Badeteich vorhanden<br />
ist. 72<br />
Die Reinigung des Wassers erfolgt wie beschrieben durch einfache biologische Prozesse.<br />
Die Pflege und Unterhaltung des Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s kann von angelerntem Personal<br />
erledigt werden. Auch für Rettungsbereitschaft, Wasser- und Beckenaufsicht sind<br />
Schwimmmeister oder -gehilfen nicht zwingend erforderlich, da sie über keine höhere Qualifikation<br />
als Rettungsschwimmer mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber“<br />
69 Siehe auch detaillierte Kostenaufstellung im Anhang.<br />
70 Siehe auch detaillierte Kostenermittlung im Anhang.<br />
71 Eine entsprechende Ratsvorlage wurde im Rahmen der Vorbereitung der Holdinggründung von städtischer<br />
Seite Ende 2006 erstellt.<br />
72 Zur Ausbildung von Schwimmmeistern gehört auch die Erlangung der Qualifikation zur Wartung und<br />
Unterhaltung technischer Anlagen. Insofern sind sie für Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> als überqualifiziert<br />
anzusehen.<br />
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verfügen. Insofern können Personen mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber“<br />
eingesetzt werden. 73<br />
7. Fördermöglichkeiten und Betreiberformen<br />
An dieser Stelle soll eine erste Einschätzung zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten im investiven<br />
Bereich und für einen künftigen Betrieb gegeben werden. Ferner werden Anregungen für<br />
die Diskussion um ein zukünftiges Betreiberkonzept gegeben. Die konkrete Ausarbeitung<br />
dieser beiden Punkte kann erst nach einer politischen und finanziellen Richtungsentscheidung<br />
vorgenommen werden und ist somit auch nicht Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie.<br />
7.1. Finanzierung und Förderung<br />
Mögliche Förderzugänge ergeben sich zunächst einmal über die Sportstättenförderung, da<br />
es sich um den Umbau einer Sportstätte handelt. Seit Mitte der 2000er Jahre hat das Land<br />
NRW die Sportstättenförderung auf pauschale Zuweisungen zur Unterstützung investiver<br />
kommunaler Aufwendungen im Sportbereich 74 umgestellt. Diese Mittel können für die Modernisierung<br />
von Sportstätten nicht aber zur Deckung von Personalausgaben genutzt werden.<br />
Hier ist eine kommunale Prioritätensetzung erforderlich.<br />
Neben den Sportpauschalen fördert das Land Investitionsmaßnahmen an herausragenden<br />
Sportstätten 75 . Ziel ist es, eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für Hochleistungstraining,<br />
Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen zu erreichen. Ein Förderzugang zu<br />
diesen Mitteln kann ausgeschlossen werden.<br />
Darüber hinaus ist es in der Vergangenheit vereinzelt gelungen, Fördermöglichkeiten der EU<br />
oder auch der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Anspruch zu nehmen. So wurde z.B. die<br />
Umgestaltung des konventionell betriebenen Freibades Wetter zu einem Naturfreibad mit<br />
EU-Mitteln gefördert. 76 Das Bad wird inzwischen von einem Trägerverein, der sich aus einer<br />
privaten Initiative zum Erhalt des Freibades 77 gebildet hat, betrieben.<br />
Des Weiteren hat die Bundesumweltstiftung vor einigen Jahren im Themengebiet „Gesundheitsfreundliche<br />
Verfahren und Produkte“ modellhaft die Entwicklung computerbasierter hydrodynamischer<br />
Strömungsmodelle gefördert. 78<br />
Bei beiden Beispielen hat es sich jeweils um die Förderung von Modellprojekten gehandelt.<br />
Für die <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> werden aktuell keine vergleichbaren Ansätze gesehen,<br />
über die eine modellhafte Förderung erreicht werden könnte.<br />
Die Aktivitäten des Vereins Repelen aktiv für den angrenzenden Jungbornpark mit Barfußpfad<br />
werden hingegen aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen“ gefördert. 79 Dieses<br />
73 Siehe auch Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V.: Richtlinie für die Aufsichts- und<br />
Verkehrssicherungspflicht in Schwimm- und Badeteichanlagen. Ferner wird in den Vorbemerkungen zum<br />
Merkblatt 94.05 „Verkehrssicherung- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs“<br />
der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Merkblatt<br />
nicht für natürliche Badegewässer gilt.<br />
74 Sportpauschalen gem. § 20 Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006.<br />
75 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an<br />
herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) vom 10. Mai 2004, zuletzt geändert durch<br />
Runderlass MSWKS vom 16.03.2005, II.2-8712 Nr. 68/2005.<br />
76 EU-Programm INTERREG IIIB „Artery – Flusslandschaften der Zukunft“.<br />
77 Trägerverein „Unser Freibad am See e.V.“.<br />
78 Siehe auch Projektdatenbank der DBU, „Naturbad als Alternative zu Chlor und Ozon“,<br />
http://www.dbu.de/123artikel25825_341.html.<br />
79 Siehe auch www.mbv.de → Bauen → Stadtentwicklung → Programme → Initiative ergreifen.<br />
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Programm unterstützt Bürgerinnen und Bürger und deren Engagement für soziale, kulturelle,<br />
nachbarschaftliche und städtebauliche Aktivitäten. Bei der Entwicklung eines Schwimm- und<br />
<strong>Badeteiche</strong>s am Standort Rheinkamp ist es sinnvoll, Teile des Jungbornparkkonzeptes in die<br />
Entwicklung des Standortes einzubinden. Der Verein Repelen aktiv hat großes Interesse an<br />
einer Verzahnung signalisiert und unterstützt die Idee, den Barfußpfad auf dem Gelände des<br />
Freibades zu bauen. Eine über die bereits im Rahmen des Jungbornparks geförderten Aktivitäten<br />
hinausgehende Förderung aus diesem Programm wird derzeit nicht gesehen.<br />
Inwieweit andere Förderzugänge genutzt werden können, z.B. im Bereich regenerativer<br />
Energien, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer konkretisierten Projektkonzeption<br />
und kann insofern auch erst bei präzisiertem Nutzungskonzept überprüft werden. Eine wesentliche<br />
Kostenentlastung durch eine punktuelle Förderung ist jedoch momentan nicht absehbar.<br />
Eine ebenfalls mit der Investitionsentscheidung verbundene Frage, ist die Einbindung von<br />
Arbeitsmarktprojekten in die durchzuführenden Umbauaktivitäten. Der erforderliche Rück-/<br />
Um-/Aus-/Neubau der vorhandenen Gebäude und Anlagen sowie der Außenanlagen bietet<br />
eine Reihe von Möglichkeiten, ehemals Arbeitslose zu qualifizieren und zu beschäftigen.<br />
Diese Einbindung von Arbeitsmarktprojekten sollte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber,<br />
den Planern und Fachfirmen sowie mit der örtlich zuständigen ARGE im Kreis Wesel<br />
erfolgen. Eine konkrete Abschätzung der Potenziale für Arbeitsmarktprojekte orientiert sich<br />
an der konkreten Umsetzungsplanung und den örtlichen Trägerstrukturen. Die Förderzugänge<br />
bei der Bundesagentur für Arbeit und der örtlich zuständigen ARGE sollten rechtzeitig,<br />
d.h. parallel zu den konkreten Planungen, erörtert werden. Gefördert werden können Personalkosten<br />
und anteilige Betreuungs- und Qualifizierungskosten. Der beteiligte Beschäftigungs-<br />
und Qualifizierungsträger übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewährleistung<br />
für die Arbeiten und die dafür erforderlichen qualifizierten Anleitungs- und Organisationsfunktionen.<br />
Insofern ist erfahrungsgemäß mit einer erheblichen Kostenreduzierung der<br />
Baukosten nicht zu rechnen.<br />
7.2. Betreiberformen und Betreibermodelle<br />
Für das Betreiben der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> kommen grundsätzlich folgende Betreiberformen<br />
in Frage:<br />
0. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft saniert das konventionell betriebene<br />
Freibad und führt es als konventionell betriebenes Freibad fort.<br />
1. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft baut das derzeitig konventionell betriebene<br />
Freibad in einen Schwimm- und Badeteich um und betreibt die „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>“<br />
selbst.<br />
2. Die neu gegründete Bäderbetriebsgesellschaft baut das derzeitig konventionell betriebene<br />
Freibad in einen Schwimm- und Badeteich um, bindet diese Investition in eine<br />
Standortentwicklung mit zusätzlichen Einrichtungen im Bereich Gesundheit und Wellness<br />
ein und betreibt den Standort als „<strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> PLUS“ selbst.<br />
3. Wie Pkt. 2, allerdings Überlassung an einen Betreiber, z.B. an einen – eher sozialwirtschaftlich<br />
orientierten – Betreiber.<br />
4. Für Umbau und Betrieb des Bades, mit/ohne erweiterte Einrichtungen, wird ein kommerzieller<br />
privater Investor gesucht.<br />
Im Folgenden wird das Betreiben über die Bäderbetriebsgesellschaft oder einen privaten<br />
kommerziellen Investor nicht weiter betrachtet. Auch das Betreiben über einen Trägerverein,<br />
wie z.B. in dem bereits erwähnten Naturbad Wetter, wird nicht weiter ausgeführt. Die letzt-<br />
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genannte Form des Betreibens setzt ein langjähriges und laufendes bürgerschaftliches<br />
Engagement voraus, wie es für den Jungbornpark besteht, aber nicht für das Betreiben des<br />
Bades.<br />
An dieser Stelle wird der Blick auf die Überlassung an einen sozialwirtschaftlich tätigen<br />
Betreiber weiter betrachtet. Den weiteren Ausführungen wird vorangestellt, dass diese Variante<br />
nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn ein möglichst breites und weit<br />
gefächertes Angebotsspektrum am Standort realisiert wird.<br />
Bei der Überlassung an einen, z.B. sozialwirtschaftlich tätigen, Betreiber sollten in einem<br />
ersten Schritt für die anstehenden Entscheidungen folgende Aspekte beachtet werden:<br />
� Klare Zielformulierung, die mit dem Umbau des bislang konventionell betriebenen Freibades<br />
zu einem Schwimm- und Badeteich sowie möglichen Erweiterungen verbunden<br />
wird (Stichwort Standortprofilierung).<br />
� Politische Willensbildung sicherstellen, insbesondere mit Blick auf organisatorische und<br />
finanztechnische Fragestellungen.<br />
� Anforderungen an einen zukünftigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und an ein Betreiberkonzept<br />
klären.<br />
� Rahmenbedingen für den Betrieb so gestalten, dass eine möglichst hohe Flexibilität<br />
hinsichtlich Aufgaben- und Angebotsstrukturen erreicht wird.<br />
� Finanzielle, steuerrechtliche, rechtliche und organisatorische Fragestellungen des<br />
künftigen Betriebes abklären.<br />
Unter der Zielsetzung eines breit gefächerten Angebotes und möglichst eines Ganztages-<br />
und –jahresbetriebs gilt es, Synergien zu nutzen. Das Personal sollte in unterschiedlichen<br />
Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden. Neben der Pflege des Bades und der Außenanlagen,<br />
der Aufsicht im Rahmen des Badebetriebes sind Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen<br />
im Gesundheits- und Wellness-Bereich zu erbringen. Eine attraktive Gastronomie könnte die<br />
wirtschaftlichen Grundlagen abrunden und deutlich verbessern.<br />
In Deutschland und insbesondere auch in NRW gibt es vielfältige Erfahrungen mit sog.<br />
Integrationsbetrieben. In diesen Betrieben arbeiten Behinderte und Nicht Behinderte<br />
zusammen. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen beträgt in diesen Betrieben<br />
mindestens 25% und maximal 50% der Mitarbeiter/innen. Integrationsbetriebe arbeiten<br />
marktorientiert. Die Vergütungen basieren auf üblichen Tarifen.<br />
Andere Formen sozialer Wirtschaftsbetriebe mit dem Schwerpunkt der Integration von Arbeitslosen<br />
in langfristigere Beschäftigungsverhältnisse sind ebenfalls denkbar. Gerade junge<br />
Erwachsene und ältere Arbeitslose könnten in einem solchen Betrieb neue Perspektiven<br />
entwickeln. Eine Unterstützung des laufenden Betriebes über Lohnkostenzuschüsse muss<br />
mit den Fördergebern ausgehandelt werden. Die Bundesregierung prüft momentan unterschiedliche<br />
Kombilohnmodelle und die Förderung eines dauerhaft subventionierten Beschäftigungssektors.<br />
80<br />
Als gelungenes Beispiel für die Übergabe eines Bades von der Stadt an einen gemeinnützigen,<br />
arbeitsmarktlich orientierten Betreiber kann in NRW das Sport- und Kulturzentrum<br />
Ittertal gGmbH in Solingen 81 genannt werden. Zu dem Zentrum gehört neben dem Schwimm-<br />
80 Einzelheiten zu diesem Programm lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht vor. Erste<br />
Vorabinformationen weisen darauf hin, dass es um eine Größenordnung von 100.000 geförderten Stellen<br />
bundesweit gehen soll. Es wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher/ortüblicher<br />
Entlohnung angestrebt. Der Fokus soll auf Tätigkeitsfelder gelegt werden, die bislang, z.B. augrund<br />
mangelnder Kostendeckung, vernachlässigt werden.<br />
81 Siehe auch www.ittertal.de.<br />
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bad ein Kinder- und Jugendtreff, eine Eislaufbahn und ein Restaurant sowie seit Neuestem<br />
sogar ein Supermarkt mit Lieferservice. Das Zentrum feiert im kommenden Jahr sein 20jähriges<br />
Bestehen.<br />
An dieser Stelle seien lediglich beispielhaft die Personal- und Organisationskosten für ein<br />
erweitertes Standortkonzept in einer sozialwirtschaftlichen Organisationsform ermittelt: 82<br />
Jahresstunden Jahresarbeits-<br />
2 Schichten a 8 Std. stunden pro Person<br />
5840 Stunden 1460 Stunden<br />
pro Schicht pro Schicht<br />
1 Person 3 Personen<br />
4 12<br />
Arbeitskräfte AG Brutto Monat AG Jahresbrutto<br />
4 Gelernte 38.400,00 € 153.600,00 €<br />
8 Ungelernte 28.800,00 € 230.400,00 €<br />
67.200,00 € 384.000,00 €<br />
Zulagen WE/Feiertage 23.520,00 € 134.400,00 €<br />
90.720,00 € 518.400,00 €<br />
Overhead Betrieb 27.216,00 € 155.520,00 €<br />
117.936,00 € 673.920,00 €<br />
möglicher Zuschuss 20.160,00 € 115.200,00 €<br />
97.776,00 € 558.720,00 €<br />
Kosten pro Stunde 95,67 €<br />
Annahmen: Öffnungszeiten von 7:30 Uhr - 22:30 Uhr<br />
Ganzjahresbetrieb 16 Stunden täglich<br />
7.3. Abschließende Einschätzung<br />
Arbeitszeiten von 7:00 Uhr - 23:00 Uhr<br />
Kiosk und Getränkeverkauf<br />
keine umfängliche Gastronomie<br />
� Förderzugänge für eine zusätzliche Investitionskostenförderung werden derzeit nicht<br />
gesehen. Auf Grundlage eines konkretisiertem Nutzungs- und Betreiberkonzeptes<br />
sollten gezielt Förderzugänge überprüft werden, Stichwort Integrationsbetriebe.<br />
� Für die Einbindung von Arbeitsmarktprojekten im Rahmen der Umbauaktivitäten werden<br />
keine Hemmnisse gesehen. Vor Ort gibt es Träger mit entsprechenden Erfahrungen<br />
in den geforderten Tätigkeitsbereichen. Allerdings ist eine politische Willensbildung,<br />
die neben der Investition, die zukünftige Nutzung im öffentlichen Interesse bestätigt<br />
und den Willen, die Arbeiten unter Beteiligung von Arbeitslosen auszuführen,<br />
beschreibt, unerlässlich. Ferner ist darauf zu achten, dass frühzeitig die Potentiale für<br />
Arbeitsmarktprojekte abgeschätzt werden und in Abstimmung mit weiteren Förderge-<br />
82 Siehe auch Kapitel Betreiberformen und Betreibermodelle.<br />
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Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 41 von 50 Seiten<br />
bern, z.B. der örtlich zuständigen ARGE, eine entsprechende Projektförderung sichergestellt<br />
wird.<br />
� Als mögliche Betreiber kommen die Bäderbetriebsgesellschaft selbst oder eine privater<br />
kommerzieller Investor in Betracht. Aber auch die Überlassung an einen sozialwirtschaftlich<br />
tätigen Betreiber ist denkbar. In jedem Fall ist es erforderlich, Synergien<br />
durch ein möglichst breites Angebots- und Leistungsspektrum zu nutzen.<br />
8. Gesamtbeurteilung und Vorschlag für einen Zeit-/<br />
Maßnahmenplan<br />
8.1. Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung<br />
Abschließend erfolgt eine Gesamtbeurteilung des Vorhabens und der technischen und wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten eines Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>s, insbesondere mit Blick auf den<br />
Standort Rheinkamp.<br />
� <strong>Moers</strong> weist ein Überangebot an Wasserflächen im Bereich (konventioneller) Freibäder<br />
auf. Mit fast identischen Angeboten an den Standorten Rheinkamp und Solimare gibt<br />
es eine innerstädtische Konkurrenz.<br />
� Der bauliche Zustand des Freibades Rheinkamp ist sanierungsbedürftig. Über kurz<br />
oder lang droht eine Schließung, sofern nicht erforderliche Sanierungsmaßnahmen<br />
getätigt werden. Gleichzeitig ist eine Attraktivierung des Standortes erforderlich.<br />
� Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> sind eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Alternative<br />
zu konventionell betriebenen Freibädern. Gegenüber konventionell betriebenen Freibädern<br />
bewirken sie Kosteneinsparungen für die Kommunen, sowohl bei der Errichtung<br />
als auch im Betrieb - wenngleich im Betrieb nicht gänzlich auf öffentliche Mittel<br />
verzichtet werden kann.<br />
� Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> nutzen biologische Selbstreinigungskräfte. Die entsprechende<br />
Filter- und Wassertechnik ist vorhanden und wird bereits an über<br />
30 Standorten bundesweit genutzt.<br />
� Auf kommunaler Ebene sind die grundlegenden Standortprofilierungen für die Standorte<br />
Solimare und Rheinkamp zu entscheiden, in Abstimmung mit der weiteren Umsetzung<br />
der Freizeitzielplanung Landschaftspark NiederRhein. Mit der direkten Nachbarschaft<br />
zum Jungbornpark und den damit verbundenen natur- und gesundheitsorientierten<br />
Bausteinen könnte der Standort Rheinkamp den Schwerpunkt Natur, Gesundheit<br />
und Wellness ausbilden. Durch eine Verknüpfung mit dem Jungbornpark werden<br />
zusätzliche Potentiale, insbesondere hinsichtlich einer Attraktivierung des Standortes,<br />
erschlossen. Ferner sollte eine Anbindung des Jungbornparks an die Angebote des<br />
Sport- und Kulturzentrums ermöglicht werden.<br />
� Der Standort Rheinkamp verfügt - unter der Annahme einer Nennbelastung von durchschnittlich<br />
700 Badegästen am Tag - über ausreichend Flächen zur Verwirklichung<br />
eines umfassenden Konzeptes als <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong>.<br />
� Die vorhandene Substanz, insbesondere Becken und Umkleiden, können und sollten<br />
genutzt werden. Es wird empfohlen, das derzeitige Wellenbecken für den künftigen<br />
Schwimmerbereich zu nutzten. Dies ist technisch machbar. Für Ergänzungs- und Erweiterungsangebote<br />
können Freiflächen genutzt werden.<br />
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� Die Gesamtkosten für die Errichtung der Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> und die Umgestaltung<br />
der baulichen Anlagen werden auf 1,795 EUR Mio. EUR gem. DIN 276 geschätzt,<br />
einschl. Baunebenkosten und 19% MwSt. Die laufenden Betriebskosten werden auf<br />
jährlich ca. 37.130 EUR netto für die Wassertechnik sowie 12.200 EUR netto für die<br />
Pflege der Freiflächen geschätzt, zusammen ca. 49.330 EUR netto jährlich. Hinzu<br />
kommen Kosten für Badewasseruntersuchungen in Höhe von ca. 2.600 EUR im ersten<br />
Jahr bzw. 1.300 EUR in den Folgejahren.<br />
� Zusätzliche Fördermöglichkeiten werden für die Errichtung nicht gesehen. Fördermöglichkeiten<br />
für den Betrieb hängen von der konkreten Betreiberkonzeption ab, z.B.<br />
Förderung als Integrationsbetrieb.<br />
� Die Phase des Umbaus kann und sollte für die Einbindung von Arbeitsmarktprojekten<br />
genutzt werden. Diese Potentiale sind frühzeitig abzuschätzen und mit den Fachplanern<br />
sowie geeigneten lokalen Trägern abzustimmen. Entsprechende Erfahrungen liegen<br />
sowohl auf kommunaler als auch auf Trägerseite vor.<br />
� Neben der Möglichkeit, dass die Bäderbetriebsgesellschaft das Bad als Schwimm- und<br />
Badeteich weiter betreibt, sollte auch ein eigenständiges sozialwirtschaftliches Betreibermodell<br />
geprüft werden.<br />
� Erweiterungsangebote in Richtung Gesundheit und Wellness sind denkbar und wünschenswert,<br />
um eine wirtschaftlich breitere Basis schaffen zu können. Veranstaltungen,<br />
Events und vielfältige Aktivitäten sollten den Standort zusätzlich bekannt machen.<br />
� Das Bad ist gut zu erreichen, sowohl mit PKW und ÖV als auch per Rad. Allerdings<br />
sollte darauf geachtet werden, dass Nutzer/innen von außerhalb das Bad finden. Die<br />
Ausschilderung des Standortes für auswärtige Besucher ist zu optimieren. Stellflächen<br />
sind in ausreichendem Maße vorhanden.<br />
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8.1. Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan<br />
Mit einem Vorschlag für einen Zeit-/Maßnahmenplan werden die nächsten Arbeitsschritte<br />
benannt, mit Hinweisen auf zu beteiligende Akteure und empfohlene Zeitkorridore. Der Zeitplan<br />
orientiert sich an einer Neueröffnung im Jahr 2008.<br />
Bei der Entscheidung für ein erweitertes Nutzungskonzept ist der Zeitplan entsprechend anzupassen,<br />
da zusätzliche Klärungen bzgl. Planungskonkretisierung, Betreiberkonzeption und<br />
etwaige Bauaktivitäten zu berücksichtigen sind.<br />
Was? Wer? Bis wann?<br />
Grundsatzentscheidung für /<br />
gegen Umbau des Freibades<br />
zu einem Kleinbadeteich 83<br />
Klärung der Standortprofilierungen<br />
für die Standorte<br />
Rheinkamp und Solimare;<br />
Klärung der Betreiberfrage<br />
Erstellen einer Ratsvorlage /<br />
Herbeiführen eines Ratsbeschlusses<br />
(einschl. Betreibermodell,<br />
Einbindung Arbeitsmarktprojekte)<br />
Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />
Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />
Stadt <strong>Moers</strong> März 2007<br />
Einreichen eines Bauantrages Beauftragter Planer, in Abstimmung<br />
mit der Stadt <strong>Moers</strong><br />
Konkretisierung des Betreibermodells;<br />
Betreibersuche<br />
Erstellen der Ausführungspläne;<br />
Vorbereitung der Ausschreibungen;<br />
Submission<br />
Konkretisierung der einzubindenden<br />
Arbeitsmarktprojekte<br />
in Abstimmung mit dem<br />
Betreiber und den Planern<br />
April 2007<br />
Stadt <strong>Moers</strong> Ab April 2007<br />
Beauftragter Planer, in Abstimmung<br />
mit Stadt <strong>Moers</strong><br />
Betreiber, Stadt <strong>Moers</strong>, Planer,<br />
Fördergeber für Arbeitsmarktmittel<br />
Mai/Juni/Juli 2007<br />
Mai/Juni 2007<br />
Vergabe der Aufträge Beauftragter Planer August/September 2007<br />
Ausführung der Bauleistungen Beauftragte Unternehmen und<br />
Träger<br />
Fertigstellung und Abnahme Beauftragte Unternehmen,<br />
Stadt <strong>Moers</strong><br />
September 2007<br />
April 2008<br />
Eröffnung Betreiber Mai 2008<br />
83 Bei Entscheidung gegen die Umgestaltung zu einem Naturfreibad/Kleinbadeteich entfallen alle weiteren<br />
Schritte.<br />
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Abkürzungsverzeichnis<br />
A<br />
a.a.O.<br />
ADFC<br />
ALG<br />
AöR<br />
ARGE<br />
bag arbeit<br />
BgA<br />
B&Q-Träger<br />
BWK<br />
DBU<br />
DGfnB<br />
DIN<br />
ebd.<br />
E.coli<br />
EG<br />
EWG<br />
ENNI<br />
ESF<br />
EUR<br />
e.V.<br />
FLL<br />
GFG<br />
ggfs.<br />
G.I.B.<br />
GmbH<br />
gGmbH<br />
GDR<br />
GPA<br />
ha<br />
Hg.<br />
hrsg.<br />
i.A.<br />
iab<br />
IAT<br />
IfSG<br />
Autobahn<br />
am angeführten Ort<br />
Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V.<br />
Arbeitslosengeld<br />
Anstalt öffentlichen Rechts<br />
ARbeitsGEmeinschaft von Kommune und Arbeitsagentur<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit“<br />
Betriebe gewerblicher Art<br />
Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger<br />
Badewasserkommission des Umweltbundesamtes<br />
Deutsche Bundesstiftung Umwelt<br />
Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.<br />
Deutsches Institut für Normung<br />
ebenda<br />
Escherichia coli<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />
Energie Wasser Niederrhein GmbH<br />
Europäischer Sozialfonds<br />
Euro<br />
eingetragener Verein<br />
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.<br />
Gemeindefinanzierungsgesetz<br />
gegebenenfalls<br />
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
gemeinnützige GmbH<br />
Gemeinsame Durchführungsrichtlinie ESF<br />
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen<br />
Hektar<br />
Herausgeber/-in<br />
herausgegeben<br />
im Auftrag<br />
Institut für Arbeit und Berufsforschung<br />
Institut für Arbeit und Technik<br />
Infektionsschutzgesetz<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 45 von 50 Seiten<br />
i.H.v.<br />
i.V.m.<br />
i.W.<br />
km/h<br />
KVR<br />
L<br />
LASA<br />
LDS<br />
LEG<br />
LEG AS<br />
LINEG<br />
m<br />
MAGS<br />
MBV<br />
ml<br />
MSWKS<br />
MwSt<br />
NIAG<br />
NRW<br />
ÖV<br />
pH-Wert<br />
PKW<br />
RiLi<br />
RVR<br />
SC<br />
SGB<br />
sog.<br />
TEUR<br />
unv.<br />
URL<br />
vgl.<br />
www<br />
z.B.<br />
z.Zt.<br />
in Höhe von<br />
in Verbindung mit<br />
im Wesentlichen<br />
Kilometer pro Stunde<br />
Kommunalverband Ruhrgebiet<br />
Landesstraße<br />
Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH<br />
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW<br />
Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft<br />
Meter<br />
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW<br />
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW<br />
Milliliter<br />
Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW<br />
Mehrwertsteuer<br />
Niederrhein Verkehrsbetriebe AG<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
potentia Hydrogenii-Wert<br />
Personenkraftwagen<br />
Richtlinie<br />
Regionalverband Ruhr<br />
Sportclub<br />
Sozialgesetzbuch<br />
sogenannt/e<br />
Tausend Euro<br />
unveröffentlicht<br />
Uniform Resource Locator<br />
vergleiche<br />
World Wide Web<br />
zum Beispiel<br />
zur Zeit<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 46 von 50 Seiten<br />
Literatur- und Quellenverzeichnis<br />
Berufsverband der Hygieneinspektoren/innen des Landes NRW e.V. (2000), Info-Dienst 07-<br />
2000, Anforderungen an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung,<br />
Swisstal<br />
Bundesagentur für Arbeit (2005), Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach<br />
§ 16 Abs. 3 SGB II. Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten, Nürnberg<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (2005), Empfehlungen der bag arbeit zur Weiterentwicklung<br />
der Integrationsarbeit im Rahmen des SGB II, Berlin<br />
Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V. (1993), Gutachtliche Stellungnahme über die Erstellung<br />
eines Hallenbades in <strong>Moers</strong> am Standort Solimare, Essen<br />
Bundeszentrale für politische Bildung (2001), Bernd Hof, Szenarien zur Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials<br />
in Deutschland, Bonn<br />
Bundeszentrale für politische Bildung (2005), Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 16/2005,<br />
Arbeitsmarktreformen, Bonn<br />
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2006), Merkblatt 94.10, Einsatz von Rettungsschwimmern<br />
der Wasserrettungsorganisation (WRO) in öffentlichen Bädern,<br />
Essen<br />
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2003), Kommentar zum Merkblatt 94.05,<br />
Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes,<br />
Essen<br />
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (2003), Merkblatt 94.05, Verkehrssicherungs-<br />
und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes, Essen<br />
Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. (2003), Empfehlung für eine Richtlinie<br />
für die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht in Schwimm- und Badeteichanlagen,<br />
Lüneburg<br />
DIN 19643 (1997), Ausgabe 04.1997, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />
Teile 1 – 3, Beuth, Berlin<br />
DIN 19643 (1999), Ausgabe 02.1999, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />
Teil 4, Beuth, Berlin<br />
DIN 19643 (2000), Ausgabe 09.2000, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,<br />
Teil 5, Beuth, Berlin<br />
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2003), Empfehlungen<br />
für Planung, Bau, Instandhaltung du Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen,<br />
Bonn<br />
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (2005), Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong><br />
im Februar/März 2005, Herne<br />
G.I.B.-Handout Öffentliches Haushaltsrecht (2005), Von der Zuwendung zum Leistungsentgelt,<br />
Bottrop<br />
G.I.B.-Info (2004), Nr. 1/2004, Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik, Bottrop<br />
G.I.B.-Info (1999), Rechtliche Grundlage Nr. 11/99, Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen<br />
an Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Bottrop<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 47 von 50 Seiten<br />
Institut Arbeit und Technik (2005), IAT-Report 2005, Beschäftigungsperspektiven von gering<br />
Qualifizierten, Gelsenkirchen<br />
Kommunalverband Ruhrgebiet (2005), Interkommunaler Freizeitzielplan Landschaftspark<br />
Niederrhein, Essen<br />
Kommunalverband Ruhrgebiet (2003), Machbarkeitsstudie Naturbad Mülheim-Styrum, Essen<br />
Kommunalverband Ruhrgebiet (2001), Bäderstandort <strong>Moers</strong>, Perspektiven 2005, Essen<br />
LASA-Praxishilfe Nr. 2 (1995), Zuwendungsrecht. Ein Ratgeber für die Projektpraxis<br />
Neue Landschaft (2006), Neue FLL-Empfehlung für fachgerechte Ausführung, Heft 11/2006,<br />
S. 33 – 38.<br />
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (2006), Umwelt und Gesundheit, Report 3, Hygienische<br />
Aspekte und Erfahrungen mit Naturerlebnisbädern, Hannover<br />
Regionalverband Ruhr (2006), Powerpoint-Präsentation Naturnahes Baden im Ruhrgebiet,<br />
Essen<br />
Regionalverband Ruhr (2006), Projektskizze Naturbad Ruhrtal in Wetter, Essen<br />
Regionalverband Ruhr (2006), Projektskizze Naturfreibad Mülheim an der Ruhr, Essen<br />
Regionalverband Ruhr (2005), Machbarkeitsstudie Naturbad Datteln, Essen<br />
Regionalverband Ruhr (2005), Powerpoint-Präsentation Badesee Bottrop<br />
Regionalverband Ruhr (2005), Projektskizze NaturFreizeitverbund Niederrhein, Essen<br />
Regionalverband Ruhr (2005), Powerpoint-Präsentation Freizeitplanung im Ruhrgebiet, Essen<br />
Repelen aktiv e.V., sci:moers gGmbH (2005), Projektkonzeption <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong><br />
am Jungbornpark. Das Naturerlebnisbad, <strong>Moers</strong><br />
Schulze (1996), Methoden der biologischen Wasseruntersuchung, Bd. 1, Hygienisch-mikrobiologische<br />
Wasseruntersuchungen<br />
Sportministerkonferenz (2002), Sportstättenstatistik der Länder, Berlin<br />
sportstättenbau und bäderanlagen (2006), Nr. 3/2006, Bäder und Swimming Pools, Köln<br />
sportstättenbau und bäderanlagen (2004), Nr. 3/2004, Bäder und Swimming pools, Köln<br />
Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2006), Niederschrift der 10. Sitzung (öffentlich) des Sportausschusses<br />
am 01.12.2006, TOP 11, <strong>Moers</strong><br />
Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt, (2006), Niederschrift der 7. Sitzung (öffentlich) des Sportausschusses<br />
am 24.03.2006, TOP 5, <strong>Moers</strong><br />
Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2005), Situationsbericht Freibäder der Stadt <strong>Moers</strong>, <strong>Moers</strong><br />
Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt, (2002), Niederschrift der 24. Sitzung (öffentlich) des Rates am<br />
08.05.2002, TOP 21, <strong>Moers</strong><br />
Stadt <strong>Moers</strong>, Sportamt (2000), Sitzungsvorlage für den Sportausschuss für die Sitzung am<br />
16.06.2000 (öffentlich), TOP 6, <strong>Moers</strong><br />
Stadt <strong>Moers</strong> (1998), Untersuchungsbericht Freizeit- und Bädereinrichtungen der Stadt<br />
<strong>Moers</strong>, <strong>Moers</strong><br />
Stadt Viernheim (2001), Kurzbericht zur Sanierung des Waldschwimmbades Viernheim,<br />
Viernheim<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 48 von 50 Seiten<br />
Städtenetzwerk NRW (2006), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Vertragsgestaltung<br />
Verein - Kommune, Essen<br />
Städtenetzwerk NRW (2004), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Alternative<br />
Naturbad?, Essen<br />
Städtenetzwerk NRW (2003), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Steuerrechtliche<br />
Fragen, Essen<br />
Städtenetzwerk NRW (2003), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Haftungs-<br />
und Versicherungsfragen, Essen<br />
Städtenetzwerk NRW (2002), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Fördermöglichkeiten<br />
für Vereinsbäder, Essen<br />
Städtenetzwerk NRW (2001), Niederschrift zur Werkstatt Bürgerbäder in NRW. Marketing<br />
und Kundenorientierung, Essen<br />
Tümpling/Friedrich (1999), Methoden der biologischen Wasseruntersuchung, Bd. 2, Biologische<br />
Gewässeruntersuchung<br />
Umweltbundesamt (2003), Empfehlung 6.2003, Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche<br />
(künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen), Dessau<br />
Umweltbundesamt (1998), Empfehlung, Hygieneanforderungen an künstliche Bioteiche, die<br />
als Badegewässer benutzt werden, Dessau<br />
Wissing (2002), Wasserreinigung mit Pflanzen, Stuttgart<br />
Links (eine Auswahl)<br />
Arbeit / Arbeitsmarkt<br />
- www.arbeitsagentur.de (Bundesagentur für Arbeit)<br />
- www.arbeitsmarktreform.de (Allgemeine Infos zur Arbeitsmarktreform)<br />
- www.bmas.bund.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)<br />
- www.iab.de (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)<br />
- www.lds.nrw.de (Landesinstitut für Datenverarbeitung und Statistik NRW)<br />
- www.mags.nrw.de (Ministerium für Arbeit und Soziales NRW)<br />
- www.gib.nrw.de (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung)<br />
Schwimmen, Baden, Freizeit<br />
- www.abs-naturbad.de (Arbeitsgemeinschaft Badeseen und Schwimmteiche)<br />
- www.baederportal.com (Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V.)<br />
- www.dbu.de (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)<br />
- www.fll.de (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.))<br />
- www.iaks.de (Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V.)<br />
- www.kleinbadeteiche.de (Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.)<br />
- www.rvr-online.de/Freizeit (Regionalverband Ruhr)<br />
- www.umweltbundesamt.de (Umweltbundesamt)<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 49 von 50 Seiten<br />
Anhang<br />
Pläne<br />
� Plan 1 „Übersicht Planungsgebiet“ (M=1:20.000)<br />
� Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 3 „Luftbild Planungsgebiet“ (M=1:2.500)<br />
� Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 5 „Flächennutzungsplan“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 6 „ Vernetzung im Biotopverbund“ (M=1:10.000)<br />
� Plan 7 „Bodenkarte“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 8 „Bestandsplan“ (M=1:1.000)<br />
� Plan 9 „Bestandsplan“ (M=1:500)<br />
� Plan 10 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante A“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 11 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 12 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante C“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 13 „Strukturplan <strong>Badeteiche</strong> zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 14 „Vorplanung Nutzungsverteilung zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 15 „Konzept Erweiterungsbereiche zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />
Übersichten, Übersichtskarten und (Kosten)Tabellen<br />
� RVR-Übersichtskarte Freibäder im Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />
� RVR-Übersichtskarte Naturnahes Baden – Badeseen und Naturfreibäder im Ruhrgebiet,<br />
Stand 31.12.2005<br />
� Übersicht Naturbäder in Deutschland, Stand 2005<br />
� Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp<br />
� Zeitreihe zu Besucherzahlen in Freibädern in <strong>Moers</strong> 1994 – 2006<br />
� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Bauliche Anlagen<br />
� Kostenaufstellung laufende Betriebskosten Wassertechnik<br />
� Kostenaufstellung laufende Pflegekosten<br />
Gesetze, Erlasse, Verordnungen<br />
� Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim<br />
Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000<br />
� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische Badegwässerverordnung –<br />
BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Machbarkeitsstudie <strong>Rheinkamper</strong> <strong>Badeteiche</strong> Seite 2 von 2 Seiten<br />
� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische<br />
Badegwässerverordnung – BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />
� Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />
(SchwBadebwV). Verordnungsvorlage zur weitren Entscheidung im Bundesrat<br />
Empfehlungen und Arbeitsanweisungen<br />
� Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales: Anforderungen<br />
an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese<br />
umgebaute Beckenbäder. Verwaltungsvorschrift vom 26.07.2009.<br />
� Empfehlung des Bundesumweltamtes: Hygienische Anforderungen an<br />
Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen),<br />
Bundesgesundheitsblatt 6 (2003), S. 527 – 529.<br />
Sonstiges<br />
� Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> (FAQs)<br />
LEG Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung GmbH<br />
Ratingen, im Februar 2007
Pläne<br />
� Plan 1 „Übersicht Planungsgebiet“ (M=1:20.000)<br />
� Plan 2 „Übersicht Nutzungsverteilungen“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 3 „Luftbild Planungsgebiet“ (M=1:2.500)<br />
� Plan 4 „Auszug aus dem Liegenschaftskataster“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 5 „Flächennutzungsplan“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 6 „ Vernetzung im Biotopverbund“ (M=1:10.000)<br />
� Plan 7 „Bodenkarte“ (M=1:5.000)<br />
� Plan 8 „Bestandsplan“ (M=1:1.000)<br />
� Plan 9 „Bestandsplan“ (M=1:500)<br />
� Plan 10 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante A“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 11 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 12 „Lage der neuen Schwimmbereiche – Variante C“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 13 „Strukturplan <strong>Badeteiche</strong> zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 14 „Vorplanung Nutzungsverteilung zu Variante B“ (M=1:1.500)<br />
� Plan 15 „Konzept Erweiterungsbereiche zu Variante B“ (M=1:1.500)
Pläne siehe Einzeldateien.
Übersichten, Übersichtskarten und (Kosten)Tabellen<br />
� RVR-Übersichtskarte Freibäder im Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />
� RVR-Übersichtskarte Naturnahes Baden – Badeseen und Naturfreibäder im<br />
Ruhrgebiet, Stand 31.12.2005<br />
� Übersicht Naturbäder in Deutschland, Stand 2005<br />
� Übersicht Freibadeangebote im näheren Umfeld zum Freibad Rheinkamp<br />
� Zeitreihe zu Besucherzahlen in Freibädern in <strong>Moers</strong> 1994 – 2006<br />
� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
� Detaillierte Kostenaufstellung Errichtungskosten Bauliche Anlagen<br />
� Kostenaufstellung laufende Betriebskosten Wassertechnik<br />
� Kostenaufstellung laufende Pflegekosten
Freibäder im Ruhrgebiet<br />
Vollformat Bild 1<br />
20<br />
18<br />
Stand 23.12.2005<br />
49<br />
47<br />
45<br />
19<br />
46<br />
WES<br />
48<br />
6<br />
17<br />
5<br />
DU<br />
OB<br />
BOT<br />
44 26<br />
3<br />
RE<br />
Hier Bild 3 3einfügen:<br />
20<br />
HER<br />
10 2 1<br />
Höhe 15,8 cm 1<br />
E<br />
11 8<br />
Breite 10<br />
12 24,0 cm 3<br />
MH<br />
5<br />
7<br />
9<br />
GE<br />
13<br />
28<br />
11<br />
29 30<br />
4<br />
10<br />
27<br />
11<br />
9<br />
BO<br />
21<br />
12<br />
4<br />
24<br />
7<br />
2<br />
25<br />
2<br />
EN<br />
6<br />
23<br />
8<br />
13<br />
31<br />
1<br />
22<br />
15<br />
39<br />
5<br />
DO<br />
6<br />
42<br />
9<br />
14<br />
16<br />
40<br />
4<br />
8<br />
7<br />
HA<br />
38<br />
14<br />
17<br />
41<br />
16<br />
32<br />
37 36<br />
Freibad (konventionelle) Freibad im Freizeitbad Freibad im Kombibad<br />
1 FB BO-Südfeldmark 11 FB E-Steele 21 FB Hattingen-Welper 31 FB Witten-Annen 41 FB Elsebachtal 1 FZB Solebad Wischlingen 11 FZB CopaCaBackum 1 KB BO-Hofstede<br />
2 FB BO-Werne 12 FB Grugabad E 22 FB Herdecke Blechstein 32 FB Weddinghofen 42 FB Selm 2 FZB Activarium 12 FZB Maritimo 2 KB BO-Langendreer<br />
3 FB Freibad BOT 13 FB Jahnplatz GE 23 FB Schwelmebad 33 FB Dellwig 43 FB Bornekampbad 3 FZB Sportparadies 13 FZB Waltrop 3 KB BO-Linden<br />
4 FB Derne DO 14 FB Hengstey HA 24 FB Sprockhöfel 34 FB Löhnbad Fröndenberg 44 FB Dinslaken-Hiesfeld 4 FZB Lago 14 FZB Schwerte 4 KB Südpark Höntrop<br />
5 FB DO-Hardenberg 15 FB Hestert HA 25 FB Parkbad Nord 35 FB Schöne Flöte 45 FB Hamminkeln-Dingden 5 FZB Solbad Vonderort 15 FZB Unna-Massen 5 KB Alwetterbad Walsum<br />
6 FB DO-Hombruch 16 FB Ischeland HA 26 FB Gladbeck 36 FB Kamen-Heeren 46 FB Solimare 6 FZB Gevelsberg 16 FZB Solebad Werne 6 KB DU-Homberg<br />
7 FB DO-Wellinghofen 17 FB Kirchenberg HA 27 FB Sythen 37 FB Kamen-Mitte 47 FB Underberg 7 FZB Heveney 17 FZB Dinslaken 7 KB E-Kettwig<br />
8 FB Stockheide DO 18 FB Selbachpark HAM 28 FB Guido-Heiland-Bad 38 FB Cappenberger See 48 FB Hermann-Breymann-Bad 8 FZB Platsch 18 FZB Spaßbad Pappelsee 8 KB E-Oststadt<br />
9 FB Volkspark DO 19 FB Südbad HAM 29 FB Marl Hüls 39 FB Lünen-Brambauer 49 FB Rheinbad Wesel 9 FZB Atlantis Dorsten 19 FZB Rheinkamp 9 KB Südpol<br />
10 FB E-Dellwig 20 FB Alsbachtal OB 30 FB Mollbeck 40 FB Lühnen-Gahmen 10 FZB Aquarell 20 FZB Nibelungenbad 10 KB Friedrich-Wennmann-Bad<br />
11 KB Südbad RE<br />
15<br />
35<br />
43<br />
18<br />
HAM<br />
UN<br />
33 34<br />
19<br />
Freibad (konventionelle)<br />
Freibad im Freizeitbad<br />
Freibad im Kombibad
Naturnahes Baden - Badeseen und Naturfreibäder<br />
Xantener<br />
Südsee<br />
Freizeitsee<br />
Menzelen<br />
Ellerdonksee<br />
WES<br />
Naturbad Budberg<br />
See am Reitweg<br />
Naturfreibad Rheinkamp<br />
Bettenkamper Meer<br />
Kruppsee<br />
Großenbaumer See<br />
Badesee Naturfreibad*<br />
Bestand<br />
Planung / im Bau<br />
Auesee<br />
Tenderingssee<br />
DU<br />
OB<br />
Badesee<br />
BottropGE<br />
BOT<br />
MH Barbarasee<br />
Silbersee II<br />
Seebad Haltern<br />
Badeweiher Marl<br />
RE<br />
Naturfreibad<br />
Suderwich<br />
HER<br />
BO<br />
Naturfreibad E Mülheim a.d. Ruhr<br />
Strandbad Wedau<br />
Wolfssee<br />
* mit biologischer Wasseraufbereitung<br />
EN<br />
Dülmener See<br />
Glörtalsperre<br />
Ternscher See<br />
DO<br />
HA<br />
UN<br />
HAM<br />
Naturfreibad Heil<br />
Horstmarer See<br />
Naturfreibad Froschloch<br />
Naturfreibad Wetter<br />
Haarener<br />
See<br />
Stand: Dezember 2006
Besucherzahl Freibäder 1994 bis 2006<br />
(Quelle: Zeitreihen der Stadt <strong>Moers</strong>)<br />
Standort \ Jahr 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Mittelwert<br />
Freibad Rheinkamp 57.137 64.739 12.605 39.523 21.756 37.609 20.794 41.860 25.160 56.455 22.488 20.369 42.169 35.590<br />
Freibad Solimare 123.626 120.204 51.100 83.522 48.952 72.086 34.730 78.883 47.183 107.202 51.075 63.626 85.000 74.399<br />
Freibad Bettenkamper<br />
Meer*<br />
31.667 34.683 12.578 22.900 11.541 13.145 84 3.823 4.490 14.452 9.446 10.931 23.719 14.881<br />
Freibäder gesamt 212.430 219.626 76.283 145.945 82.249 122.840 55.608 124.566 76.833 178.109 83.009 94.926 150.888<br />
*: Badebetrieb nur in den ersten Betriebswochen.<br />
F:\JEANETTE\LEG-AS\<strong>Moers</strong>\Bericht\Zeitreihe Besucher 1994-2006
Errichtungskosten „Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong>“*<br />
(Wasserwerkstatt Bamberg)<br />
Position<br />
Vorarbeiten, Abbrucharbeiten<br />
- Vorhandene Beckenmauern nach Erfordernis abbrechen und entsorgen<br />
- Vorhandene Pflasterbeläge und Beckenumgänge abbrechen und entsorgen<br />
- Vorhandene Einbauten, Nichtschwimmerbecken, Rutsche, Duschen, etc. abbrechen<br />
- Anm: vorhandene Filterkesselanlage im Hallenbadgebäude ist nicht miteingerechnet<br />
Wasserhaltungs- und Erdarbeiten, Tiefbau<br />
- Oberboden abschieben ca. 3.500 m²<br />
- Digitales Geländeaufmass mit Erdmassenberechnung<br />
- Rohr- und Leitungsgräben in entsprechenden Breiten und Tiefen, einschließlich<br />
notwendiger Verbauarbeiten, Gesamtlänge ca. 2.900 lfm<br />
- Bodeneinbau für Regenerationsbereiche, Filterbecken in den alten Becken, ca.1.600<br />
bis 1.900 m³<br />
- Geländeprofil ca. 5.500 m²<br />
- Bodenabfuhr, unbrauchbaren Boden einschließlich Entsorgung ca. 800 m 3<br />
Leitungs- und Wasserinstallationsarbeiten, Pumpentechnik<br />
- Rohrverlegung für Pumpen- und Wassertechnik mit PE-Leitungen von DA 60 mm bis<br />
DA 250 mm<br />
- Schwimmbadfilterpumpen, 4 Stück, Leistung gesamt bis 9,2 kW<br />
- Belüftungskompressoren, Leistung bis 2,3 kW<br />
- Schaltschrank zur Steuerung,<br />
- Kaltwasserduschen am Beckenrand<br />
Teichbauarbeiten, Abdichtung<br />
- Teichbelüftung, Schlitzgräben mit Drainage und Katalysatoren<br />
- Abdichtung Teich und Filter mit Folie 1,5 mm sowie Vlies 700 / 500 g pro m²<br />
- Uferrandbefestigung am Flachufer<br />
- Substrat im Regenerationsbereich<br />
- Kiesabdeckung im Regenerationsbereich<br />
- Externer Pflanzenfilter, einschließlich Abdichtung und Substrat, max. 1.400 m²<br />
- Wasserpflanzen in Sorten ca. 5.100 Stück<br />
- Steinausgestaltung mit Findlingen und Kiesel<br />
- Oberflächenskimmer ca. 9 bis 10 Stück<br />
- ph-Wert-Absenkung mittels Druckluftkatalysatoren und zugehöriger Kompressoren<br />
Beckenrohbau, Belagsarbeiten, Landschaftsbauarbeiten<br />
- Belagsarbeiten mit Betonpflaster und Formteilen am Beckenrand, Beckenkopf,<br />
- L-Steinmauer als Beckenwand am Weg<br />
- Betonplatten und Treppen für neuen Zugang zur Hauptzugangswegeachse auf<br />
Beckenniveau<br />
- Trockenmauer und Beton-Fertigteile als Abstützung am Pflanzenfilter<br />
- Rasenneuanlage und Fertigstellungspflege ca. 5.000 m²<br />
- Pflanzflächenneuanlage, Fertigstellungspflege ca.500 m²<br />
- Zaunarbeiten am Filterbecken ca. 190 lfm<br />
- Ausstattung, Spielgeräte am Bachlauf nach späterer Festlegung<br />
Holzarbeiten/Lärchenholzstege<br />
- Holzstege am Beckenrand, und Kleinkinderbereich ca. 300 m2<br />
- Holzgeländer für Abgrenzung zum Regenerationsbereich<br />
- Holzkonstruktion für Holzdeck/ Plattformen als einfache Konstruktion<br />
- Wasserspielgeräte, Rutsche, evtl. Sprungfelsen<br />
Bachlauf für Kinderspiel<br />
gespeist aus dem Quellhang als Option für Kleinkinderspiel, geschätzt ca. 22.000 €, sind<br />
erfasst<br />
Betrag in<br />
EURO<br />
59.000<br />
133.750<br />
151.500<br />
354.600<br />
169.100<br />
98.000<br />
50.000<br />
Unvorhergesehenes, Regie, Material<br />
50.000<br />
ca. 5 % Sicherheitszuschlag für unvorhergesehene Mehrkosten insbesondere aufgrund<br />
des unsicheren Baugrundes und des möglichen Grundwasserstandes<br />
Errichtungskosten „Badeteich“ Gesamt (o. MwSt) 1.065.950<br />
Baunebenkosten / Planungskosten<br />
110.000<br />
für alle Leistungsphasen 3-9 ca. 10-12 % aus obigen Baukosten (pauschal)<br />
Gesamtinvestitionskosten (o. MwSt) Badeteich gemäß vorliegender Beschreibung 1.175.950<br />
und Plan einschließlich Bauneben-/Planungskosten<br />
*: Diese Kostenaufstellung geht in Blöcken und Baugewerken chronologisch entsprechend dem<br />
Bauablauf vor. Insofern erfolgt eine andere Zuordnung als in der DIN 276.
Kostenschätzung gem. DIN 276 für die Umgestaltung der baulichen Anlagen<br />
(Büro Lange <strong>Moers</strong>)<br />
Zusammenstellung der Kostengruppen:<br />
Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
Summe 100 - Grundstück 3.200,00<br />
Summe 200 - Herrichten und Erschließen 84.515,00<br />
Summe 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 49.110,00<br />
Summe 400 - Bauwerk-Technische Anlagen 34.480,00<br />
Summe 500 - Außenanlagen 96.410,00<br />
Summe 600 - Ausstattung und Kunstwerke 6.180,00<br />
Summe 700 - Baunebenkosten 47.980,00<br />
Gesamtkosten netto 321.875,00<br />
Unwägbarkeiten 3 % 9.656,25<br />
331.531,25<br />
19 % MwSt. 62.990,94<br />
Gesamtkosten brutto 394.522,19<br />
Schätzkosten brutto: 395.000,00<br />
Detailkalkulation:<br />
Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
100 GRUNDSTÜCK<br />
110 Grundstückswert<br />
110 Grundstückswert 0,00<br />
120 Grundstücksnebenkosten<br />
121 Vermessergebühren 3.200,00<br />
129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges 0,00<br />
Summe 120 3.200,00<br />
130 Freimachen 0,00<br />
Summe 100 3.200,00<br />
200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />
210 Herrichten<br />
211 Sicherungsmaßnahmen 2.520,00<br />
12 ST Einzelbäume, Stammschutz 60,00 720,00<br />
20 m Wurzelvorhang im Bereich Bäume 90,00 1.800,00<br />
70 m Aufgehende Bauteile Wellenbecken 25,00 0,00<br />
212 Abbruchmaßnahmen 53.855,00<br />
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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
195 m2 Rückbau, Abbruch Spungbecken 50,00 9.750,00<br />
4 ST Sprungtürme 600,00 2.400,00<br />
200 m Ablaufrinne, Demontage 16,00 0,00<br />
82 m Geländer und Einfassungen 40,00 0,00<br />
4 ST Fußbecken incl. Dusche etc. 280,00 1.120,00<br />
2 ST Holzhütten 300,00 600,00<br />
1 ST Imbissstand incl. Lagerraum 800,00 800,00<br />
32 m2 Toilettenhaus, Flachdach, incl. aller<br />
55,00 1.760,00<br />
Einbauten<br />
175 m2 Technikraum Hubtechnik, unterirdisch,<br />
incl. Rampen, Stützwände,<br />
Decken, Bodenplatten<br />
65,00 0,00<br />
9 ST Mastleuchten 90,00 810,00<br />
310 m Beleuchtungskabel 3,00 930,00<br />
230 m Wasserleitungen 5,00 1.150,00<br />
11 ST Schachtbauwerke, incl. Verfüllung 210,00 2.310,00<br />
210 m Grundleitungen, aus KG Rohr 20,00 4.200,00<br />
46 m Stufenanlagen; incl. Fundament 35,00 1.610,00<br />
35 m Stützwände aus L-Stein, einfach 15,00 525,00<br />
60 m Stützwände, Ortbeton, bis 100 cm 50,00 3.000,00<br />
1 ST Sonnensegel, groß, 80 m2, fest 1.000,00 1.000,00<br />
3 ST Sonnensegel, klien, 25 m2, fest 550,00 1.650,00<br />
16 ST Sitzbetonblöcke, div. Sortierungen 80,00 1.280,00<br />
5 ST Grünkübel, Beton, 150 / 150 cm 150,00 750,00<br />
2 ST Tisch-Bank-Kombination, Beton 200,00 400,00<br />
2 ST Tischtennisplatte 50,00 100,00<br />
1 ST Lautsprecheranlage incl. Kabel etc. 230,00 230,00<br />
2 ST Umkleideboxen, Kunststoff / GFK 300,00 600,00<br />
1 ST Rutsche in Kleinkinderbereich 100,00 100,00<br />
60 m2 Kleinkinderbecken 40,00 2.400,00<br />
760 m2 Gehölze roden, Strauwerk, bis 4 m 7,00 5.320,00<br />
450 m2 Plattenflächen abbrechen, Unterbau<br />
lösen, lagern<br />
8,00 3.600,00<br />
600 m2 Plattenflächen abbrechen, Unterbau<br />
8,00 0,00<br />
lösen, lagern<br />
780 m2 Pflasterflächen abbrechen, Unterbau<br />
lösen, lagern<br />
7,00 5.460,00<br />
213 Altlastenbeseitigung 5.160,00<br />
12 to Asphaltfläche, bituminös, teerhaltig 80,00 960,00<br />
35 m3 Aschen, Glasasche 120,00 4.200,00<br />
214 Herrichten der Geländeoberfläche 21.780,00<br />
2100 m3 Kiesand, Verfüllung Becken 7,00 14.700,00<br />
110 m3 Oberboden, Verfüllung Becken 12,00 1.320,00<br />
720 m3 Kiesand, Verfüllung Sprungbecken 8,00 5.760,00<br />
219 Herrichten, sonstiges 1.200,00<br />
8 ST Suchschachtungen für das Trennen<br />
von Versorgungsleitungen<br />
150,00 1.200,00<br />
Summe 210 84.515,00<br />
220 Öffentliche Erschließung 0,00<br />
230 Nichtöffentliche Erschließung 0,00<br />
240 Ausgleichsabgaben 0,00<br />
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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
Summe 200 84.515,00<br />
300 BAUWERK-BAUKONSTRUKTIONEN<br />
310 Baugrube 0,00<br />
320 Gründung 0,00<br />
330 Außenwände 0,00<br />
340 Innenwände<br />
341 Tragende Innenwände 1.500,00<br />
342 Nichttragende Innenwände 11.300,00<br />
343 Innenstützen 0,00<br />
344 Innentüren und -fenster 7.600,00<br />
345 Innenwandbekleidungen 3.200,00<br />
346 Elementierte Außenwände 0,00<br />
349 Innenwände, sonstiges 360,00<br />
Summe 340 23.960,00<br />
350 Decken<br />
351 Deckenkonstruktionen 0,00<br />
352 Deckenbeläge 0,00<br />
353 Dachbekleidungen 6.750,00<br />
359 Decken, sonstiges 1.300,00<br />
Summe 350 8.050,00<br />
360 Dächer 0,00<br />
370 Baukonstruktive Einbauten 0,00<br />
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen<br />
391 Baustelleneinrichtung 500,00<br />
392 Gerüste 1.800,00<br />
393 Sicherungsmaßnahmen 1.200,00<br />
394 Abbruchmaßnahmen 7.300,00<br />
395 Instandsetzungen 4.000,00<br />
396 Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung 2.300,00<br />
397 Schlechtwetterbau 0,00<br />
398 Zusätzliche Maßnahmen 0,00<br />
399 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen, sonstiges 0,00<br />
Summe 390 17.100,00<br />
Summe 300 49.110,00<br />
400 BAUWERK-TECHNISCHE ANLAGEN<br />
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen<br />
411 Abwasseranlagen 4.740,00<br />
90 m Grundleitung DN 300, incl.<br />
Bodenarbeiten<br />
36,00 3.240,00<br />
1 ST Einleitungsstelle Vorflut, incl.<br />
Sicherungsmaßnahmen<br />
350,00 350,00<br />
1 ST Schachtbauwerk DN 800 550,00 550,00<br />
1 ST Kontroll-Schachtbauwerk DN 800 600,00 600,00<br />
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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
412 Wasseranlagen 29.740,00<br />
1 ST Übernahmeschacht Trinkwasser, incl.<br />
Zählwerk etc.<br />
2.600,00 2.600,00<br />
40 m Hauptleitung DN 80, incl. Bodenarbeiten<br />
85,00 3.400,00<br />
160 m Zuleitungen für Abnehmer, DN 50,<br />
incl. Bodenarbeiten<br />
55,00 8.800,00<br />
3 ST Duschanlage mit Fußbecken und<br />
Ablauf<br />
4.180,00 12.540,00<br />
4 ST Zapfstelle Außenanlage 600,00 2.400,00<br />
413 Gasanlagen 0,00<br />
414 Feuerlöschanlagen 0,00<br />
419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges 0,00<br />
Summe 410 34.480,00<br />
420 Wärmeversorgungsanlagen 0,00<br />
430 Lufttechnische Anlagen 0,00<br />
440 Starkstromanlagen 0,00<br />
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 0,00<br />
460 Förderanlagen 0,00<br />
470 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00<br />
480 Gebäudeautomation 0,00<br />
490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 0,00<br />
Summe 400 34.480,00<br />
500 AUSSENANLAGEN<br />
510 Geländeflächen 0,00<br />
520 Befestigte Flächen<br />
521 Wege<br />
980 m2 Unterbau herstellen, 15 cm, incl. 15<br />
cm Frostschutzschicht<br />
14,00 0,00<br />
320 m2 Plattenflächen herstellen, Betonplatten<br />
28,00 8.960,00<br />
600 m2 Pflasterflächen herstellen, gerade 23,00 0,00<br />
522 Straßen 0,00<br />
523 Plätze, Höfe 0,00<br />
524 Stellplätze 0,00<br />
525 Sportplatzflächen<br />
550 m2 Sandspielflächen, 40 cm Stärke 22,00 12.100,00<br />
526 Spielplatzflächen<br />
1 ST Kletterspielgerät, Seilzirkus, Modul 7.500,00 7.500,00<br />
1 ST Schaukelanlage, Sechssitzer 4.700,00 4.700,00<br />
5 ST Kleinspielgeräte 2.300,00 11.500,00<br />
527 Gleisanlagen 0,00<br />
529 Befestigte Flächen, sonstiges 0,00<br />
Summe 520 44.760,00<br />
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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen<br />
531 Einfriedungen EP 0,00<br />
125 m Zaunanlage, Stabgitter, Höhe 120 cm<br />
für teilabgrenzungen<br />
70,00 0,00<br />
2 ST Toranlage einfach 550,00 0,00<br />
532 Schutzkonstruktionen 0,00<br />
533 Mauern, Wände<br />
20 m Sitzmauern, in Aufenthaltsflächen 320,00 6.400,00<br />
35 m Stützwände aus L-Stein mit<br />
Verblendung, incl. Fundament<br />
280,00 0,00<br />
534 Rampen, Treppen, Tribünen<br />
80 m Treppenstufen, aus Blockstufen 90,00 7.200,00<br />
18 m Sitzstufen aus Blocksteinen,<br />
Grauwacke<br />
165,00 2.970,00<br />
12 m2 Rampenflächen, incl. Belag 120,00 1.440,00<br />
535 Überdachungen<br />
70 m2 Sonnensegel, Gewebe, 3 ST<br />
Standpfosten<br />
160,00 11.200,00<br />
30 m2 Unterstand 80,00 2.400,00<br />
536 Brücken, Stege 0,00<br />
537 Kanal- und Schachtbauanlagen 0,00<br />
538 Wasserbauliche Anlagen 0,00<br />
539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges 0,00<br />
Summe 530 31.610,00<br />
540 Technische Anlagen in Außenanlagen<br />
541 Abwasseranlagen 0,00<br />
542 Wasseranlagen 0,00<br />
543 Gasanlagen 0,00<br />
544 Wärmeversorgungsanlagen 0,00<br />
545 Lufttechnische Anlagen 0,00<br />
546 Starkstromanlagen<br />
6 ST Mastleuchten, Lichtpunkthöhe 4 m 1.200,00 7.200,00<br />
9 ST Strahler, Boden, betretbar 720,00 6.480,00<br />
320 m Beleuchtungskabel, incl. Graben 18,00 5.760,00<br />
6 ST Steckdosen, für Außenbereich, incl.<br />
100,00 600,00<br />
Sicherungsverschluss<br />
547 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 0,00<br />
548 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00<br />
549 Technische Anlagen in Außenanlagen, sonstiges 0,00<br />
Summe 540 20.040,00<br />
550 Einbauten in Außenanlagen 0,00<br />
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 0,00<br />
Summe 500 96.410,00<br />
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Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />
610 Ausstattung<br />
611 Allgemeine Ausstattung<br />
6 ST Sitzbänke 400,00 2.400,00<br />
12 ST Papierkörbe mobil 65,00 780,00<br />
1 ST Standuhr, auf Mast, digital, 3.000,00 3.000,00<br />
612 Besondere Ausstattung 0,00<br />
619 Ausstattung, sonstiges 0,00<br />
Summe 610 6.180,00<br />
620 Kunstwerke 0,00<br />
Summe 600 6.180,00<br />
700 BAUNEBENKOSTEN<br />
710 Bauherrenaufgaben 0,00<br />
720 Vorbereitung der Objektplanung<br />
721 Untersuchungen Baugrund pauschal 3.200,00<br />
722 Wertermittlungen 0,00<br />
723 Städtebauliche Leistungen 0,00<br />
724 Landschaftsplanerische Leistungen pauschal 2.400,00<br />
725 Wettbewerbe 0,00<br />
729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00<br />
Summe 720 5.600,00<br />
730 Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
731 Gebäude gem. Bausumme 5.780,00<br />
732 Freianlagen gem. Bausumme 32.000,00<br />
733 Raumbildende Ausbauten 0,00<br />
734 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. Bausumme 4.600,00<br />
735 Tragwerksplanung 0,00<br />
736 Technische Ausrüstung 0,00<br />
739 Architekten- und Ingenieursleistungen, sonstiges 0,00<br />
Summe 730 42.380,00<br />
740 Gutachten und Beratung 0,00<br />
750 Kunst 0,00<br />
760 Finanzierung 0,00<br />
770 Allgemeine Baunebenkosten 0,00<br />
790 Sonstige Baunebenkosten 0,00<br />
Summe 700 47.980,00<br />
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Laufende Betriebskosten Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> „Wassertechnik“<br />
(Wasserwerkstatt Bamberg)<br />
Wartungskosten EURO 25.500<br />
Frühjahrsüberholung, Beckenreinigung, 4 AK a´5 Tage ca. 180 Arbeitstunden (gerechneter<br />
Arbeitslohn 22,--EUR/Std.)<br />
tägliche Pflegearbeiten an Filter, Skimmer, Kies und Pflanzen, Algen, Unterwasserpflanzen 2 AK a´2,0<br />
Std.; auch Beckenabsaugung während der Saison ca. zweimal mit Reinigungsroboter pro Woche, ca.<br />
120 Tage im Jahr (angesetzt ca. 600 Std. im Jahr)<br />
Bisherige Kosten für Badeaufsicht, ca. 1-2 Personen für 120 Tage und Pflegekosten der<br />
Außenanlagen bleiben im bisherigen Rahmen und sind vom System des Naturbades unabhängig. Sie<br />
fallen in jedem Fall an und werden in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.<br />
Stromkosten EURO 6.400<br />
Insgesamt 3 Stück Umwälzpumpen mit einer Laufzeit von 100-130 Tagen im Jahr<br />
2 Stück Oberflächenskimmerpumpen, ca. 5,2 kW Strombedarf<br />
2 Stück Pflanzenfilterpumpen, ca. 5,00 kW Strombedarf<br />
1 Stück Luftkompressor, ca. 3,2 kW Strombedarf<br />
Gesamtstromverbrauch max. 30.000 Kilo-Wattstunden pro Jahr<br />
Angesetzter Strompreis 15 Cent pro kWh<br />
Frischwasser für die Befüllung EURO 4.250<br />
Aus vorhandener Trinkwasserversorgung, alternativ Quellwasser<br />
Erhöhung der Wassermenge von ca. 2.100 m³ auf neu 3.900 m³ Frischwasser, aufgrund größerer<br />
Flächen des Naturbades<br />
Das externe Filterbecken wird nicht jährlich abgelassen!<br />
Teichentleerung EURO 0<br />
Unbelastetes Wasser, kostenfrei in die Vorflut<br />
Wassernachfüllung durch Verdunstungsverluste EURO 980<br />
Ca. 150 m³ Frischwasser an warmen windigen Tagen, abhängig vom Witterungsverlauf während der<br />
Badesaison; (geschätzt ca. 30 Tage, Preis / m³ ist noch festzulegen).<br />
Frischwassernachspeisung zur Wasserkühlung an heißen Tagen bei einer Wassertemperatur ab 24°<br />
C des Badewassers, geschätzt ca. 1.900 m³.<br />
Betriebskosten Naturschwimmbad gesamt exkl. Mwst. ca. EURO 37.130<br />
In der Betriebskostenschätzung sind keine Unterhaltskosten für das Gebäude sowie keine Kosten für<br />
Badeaufsicht und Badewasseruntersuchungen enthalten.<br />
Eine Badewasseruntersuchung erfolgt gemäß Vorgabe des Gesundheitsamtes.<br />
In der ersten Saison 7-tägig bis 2-wöchentlich. Ab der 2. Saison 4-wöchentlich (ca. 7 bis<br />
8 Untersuchungen pro Jahr ). Geschätzter Aufwand: ca. 160,00 € pro Probe.
Zusammenstellen der Kosten für laufende Pflege gem. DIN 276<br />
(Büro Lange)<br />
Pflegekosten "Grünflächen<br />
Nr. Kostengruppe Nettobetrag EUR<br />
500 AUSSENANLAGEN<br />
514 Pflanzen<br />
830 m2 intensive Flächen Pflegeaufwand /a 498,00<br />
7000 m2 extensive Flächen Pflegeaufwand/a 700,00<br />
830 m2 teilersatz, Sommerblumen etc. 200,00<br />
515 Rasen<br />
10500 m2 intensive Flächen Pflegeaufwand /a 1.260,00<br />
15390 m2 extensive Flächen Pflegeaufwand/a 615,60<br />
521 Wege<br />
3850 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 770,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />
525 Sportplatzflächen<br />
550 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 220,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/20<br />
526 Spielplatzflächen<br />
7 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 700,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/15<br />
531 Einfriedungen<br />
570 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 57,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/60<br />
533 Mauern, Wände<br />
55 m Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 110,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />
534 Rampen, Treppen, Tribünen<br />
110 m2 Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 220,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/50<br />
535 Überdachungen<br />
4 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 400,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/30<br />
546 Starkstromanlagen<br />
15 ST Wartung /Betrieb: pauschal ST/a 375,00<br />
1 ST Rücklage Renovierung / neu 1/30<br />
NN Sonstige Kosten<br />
1 ST Müllsammlung /-beseitigung 2.200,00<br />
1 ST Wasserentnahmeendgelte Außenanlagen 1.800,00<br />
1 ST Stromkosten Außenanlagen 1.200,00<br />
1 ST Verwaltungskostenanteil 500,00<br />
Gesamtkosten netto 11.825,60<br />
Unwägbarkeiten 3 % 354,77<br />
Summe der Pflegekosten 12.180,37<br />
19 % MwSt. 2.314,27<br />
Pflegekosten Gesamt brutto 14.494,64<br />
Schätzsumme Pflege / Jahr "Grünflächen" 14.500,00
Gesetze, Erlasse, Verordnungen<br />
� Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von<br />
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom<br />
20.07.2000<br />
� Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Bayerische<br />
Badegwässerverordnung – BayBadeGewV) vom 20.07.1998<br />
� Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />
(SchwBadebwV). Verordnungsvorlage zur weitren Entscheidung im Bundesrat
Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />
beim Menschen<br />
(Infektionsschutzgesetz - IfSG)<br />
vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045)<br />
§ 37<br />
Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und<br />
Badebeckenwasser, Überwachung<br />
(1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen<br />
Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch<br />
Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.<br />
(2) Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in<br />
sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass<br />
durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch<br />
Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.<br />
(3) Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und Schwimm- oder Badebecken<br />
einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich der in den Absätzen<br />
1 und 2 genannten Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Für die<br />
Überwachung gilt § 16 entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung<br />
(Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.<br />
§ 38<br />
Erlass von Rechtsverordnungen<br />
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung mit<br />
Zustimmung des Bundesrates,<br />
1. welchen Anforderungen das Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen<br />
muss, um der Vorschrift von § 37 Abs. 1 zu genügen,<br />
2. dass und wie die Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und das<br />
Wasser in hygienischer Hinsicht zu überwachen sind,<br />
3. welche Handlungs-, Unterlassungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten dem<br />
Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wassergewinnungs- oder<br />
Wasserversorgungsanlage im Sinne der Nummern 1 und 2 obliegen, welche<br />
Wasseruntersuchungen dieser durchführen oder durchführen lassen muss und in<br />
welchen Zeitabständen diese vorzunehmen sind,<br />
4. die Anforderungen an die Verwendung von Stoffen oder Materialien bei der<br />
Aufbereitung oder der Verteilung des Wassers für den menschlichen Gebrauch,<br />
soweit diese nicht den Vorschriften des Lebensmittel- und<br />
Bedarfsgegenständegesetzes unterliegen,<br />
5. in welchen Fällen das Wasser für den menschlichen Gebrauch, das den<br />
Anforderungen nach Nummer 1 oder 4 nicht entspricht, nicht oder nur eingeschränkt<br />
abgegeben oder anderen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden<br />
darf,
6. dass und wie die Bevölkerung über die Beschaffenheit des Wassers für den<br />
menschlichen Gebrauch und über etwaige zu treffende Maßnahmen zu informieren<br />
ist,<br />
7. dass und wie Angaben über die Gewinnung und die Beschaffenheit des Wassers für<br />
den menschlichen Gebrauch einschließlich personenbezogener Daten, soweit diese<br />
für die Erfassung und die Überwachung der Wasserqualität und der<br />
Wasserversorgung erforderlich sind, zu übermitteln sind und<br />
8. die Anforderungen an die Untersuchungsstellen, die das Wasser für den<br />
menschlichen Gebrauch analysieren.<br />
In der Rechtsverordnung können auch Regelungen über die Anforderungen an die<br />
Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen getroffen werden. Die<br />
Rechtsverordnung bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit, soweit es sich um Wassergewinnungsanlagen handelt.<br />
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung mit<br />
Zustimmung des Bundesrates,<br />
1. welchen Anforderungen das in § 37 Abs. 2 bezeichnete Wasser entsprechen muss,<br />
um der Vorschrift von § 37 Abs. 2 zu genügen,<br />
2. dass und wie die Schwimm- und Badebecken und das Wasser in hygienischer<br />
Hinsicht zu überwachen sind,<br />
3. welche Handlungs-, Unterlassungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten dem<br />
Unternehmer oder sonstigen Inhaber eines Schwimm- oder Badebeckens im Sinne<br />
der Nummern 1 und 2 obliegen, welche Wasseruntersuchungen dieser durchführen<br />
oder durchführen lassen muss und in welchen Zeitabständen diese vorzunehmen<br />
sind,<br />
4. in welchen Fällen das in § 37 Abs. 2 bezeichnete Wasser, das den Anforderungen<br />
nach Nummer 1 nicht entspricht, anderen nicht zur Verfügung gestellt werden darf<br />
und<br />
5. dass für die Aufbereitung von Schwimm- oder Badebeckenwasser nur Mittel und<br />
Verfahren verwendet werden dürfen, die vom Umweltbundesamt in einer Liste<br />
bekannt gemacht worden sind.<br />
Die Aufnahme von Mitteln und Verfahren zur Aufbereitung von Schwimm- oder<br />
Badebeckenwasser in die Liste nach Nummer 5 erfolgt nur, wenn das Umweltbundesamt<br />
festgestellt hat, dass die Mittel und Verfahren den Regeln der Technik entsprechen; das<br />
Umweltbundesamt kann für Amtshandlungen nach dem ersten Halbsatz Kosten (Gebühren<br />
und Auslagen) erheben. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können auch Regelungen<br />
über die Anforderungen an sonstiges Wasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern<br />
sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen, das zum Schwimmen<br />
oder Baden bereitgestellt wird und dessen Überwachung getroffen werden, soweit dies zum<br />
Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist. Satz 3 gilt nicht für Gewässer im Sinne<br />
der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der<br />
Badegewässer (Abl. EG Nr. L 31 vom 5. Februar 1976 S. 1).<br />
(3) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt,<br />
durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen<br />
Tatbestände für Aufgaben des Umweltbundesamtes nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2<br />
näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen.
Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />
(Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV)<br />
vom ...<br />
Auf Grund des § 38 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)<br />
verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:<br />
1. Abschnitt<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Diese Verordnung regelt Anforderungen an die Qualität von Wasser in Schwimm- oder Bade-<br />
becken, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie sonstigen nicht ausschließlich<br />
privat genutzten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Sie gilt nicht für Gewässer im Sinne<br />
der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badege-<br />
wässer (ABl. EG Nr. L 31 vom 5. Februar 1976 S. 1). Für sonstiges Wasser in Gewerbebetrie-<br />
ben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtun-<br />
gen, in denen das Wasser nicht in Becken zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt und<br />
ausschließlich durch biologische und physikalisch-technische Maßnahmen aufbereitet wird, gilt<br />
diese Verordnung nur, soweit sie auf solches Wasser ausdrücklich Bezug nimmt.<br />
(1) Im Sinne dieser Verordnung<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
1. sind „Schwimm- oder Badebecken“ Wasserbecken, die dazu bestimmt sind, dass sich<br />
darin Menschen gleichzeitig oder nacheinander zum Schwimmen oder Baden aufhalten;<br />
2. sind „Bäder“ sämtliche Einrichtungen im Sinne des § 1, in denen Wasser in Schwimm-<br />
oder Badebecken zur Verfügung gestellt wird;<br />
3. ist „Gesundheitsamt“ die im Sinne des § 2 Nr. 14 des Infektionsschutzgesetzes nach<br />
dem Landesrecht für die Durchführung dieses Gesetzes bestimmte und mit einem<br />
Amtsarzt besetzte Behörde.
- 2 -<br />
(2) Nicht als Badebecken im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 gelten Becken, deren Füllung nur je ei-<br />
ner Person zur Verfügung gestellt wird und die jeweils vor einer Benutzung gereinigt und des-<br />
infiziert werden.<br />
2. Abschnitt<br />
Beschaffenheit des Schwimm- oder Badebeckenwassers<br />
§ 3<br />
Allgemeine Anforderungen und Desinfektionsgebot<br />
Schwimm - oder Badebeckenwasser muss durch Aufbereitung und Desinfektion so beschaffen<br />
sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbeson-<br />
dere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn<br />
das Schwimm - oder Badebeckenwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
aufbereitet und desinfiziert wird; die in den §§ 4 und 5 festgelegten Anforderungen sind einzu-<br />
halten.<br />
§ 4<br />
Mikrobiologische Anforderungen<br />
(1) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1<br />
des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der<br />
menschlichen Gesundheit besorgen lassen.<br />
(2) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen die in Anlage 1 Teil I festgelegten Grenz-<br />
werte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.<br />
(3) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser sind die in Anlage 1 Teil II festgelegten Grenz-<br />
werte für Indikatorparameter einzuhalten.
- 3 -<br />
§ 5<br />
Chemische Anforderungen<br />
(1) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen chemische Stoffe einschließlich der zur<br />
Aufbereitung und Desinfektion verwendeten Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die<br />
eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Die in Anlage 2 festgelegten<br />
oberen Grenzwerte dürfen nicht überschritten und die in Anlage 2 Teil I festgelegten unteren<br />
Grenzwerte nicht unterschritten werden.<br />
(2) Im Schwimm- oder Badebeckenwasser dürfen die bei der Aufbereitung und Desinfektion<br />
entstehenden Nebenprodukte nur in solchen Konzentrationen enthalten sein, die technisch un-<br />
vermeidbar sind und eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht besorgen lassen.<br />
Die in Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.<br />
(3) Zur Aufbereitung und Desinfektion des Schwimm- oder Badebeckenwassers dürfen nur<br />
Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe verwendet werden, mit<br />
denen die Anforderungen der Absätze 1 und 2 sowie des § 4 erfüllt werden können und die<br />
vom Umweltbundesamt in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden<br />
sind. Die Liste hat bezüglich der bei den Verfahren verwendeten Stoffe insbesondere Angaben<br />
zu enthalten über die<br />
1. Reinheitsanforderungen,<br />
2. Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen, und<br />
3. zulässigen Höchstkonzentrationen von im Schwimm- oder Badebeckenwasser verblei-<br />
benden Restmengen und Reaktionsprodukten.<br />
(4) Die in Absatz 3 genannte Liste wird vom Umweltbundesamt geführt. Die Aufnahme in die<br />
Liste erfolgt nur, wenn die Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe<br />
hinreichend wirksam sind und keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf Ge-<br />
sundheit und Umwelt haben. Die Liste wird nach Anhörung der Länder, der zuständigen Stellen<br />
der Bundeswehr sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände erstellt und fortgeschrieben.<br />
Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe nach Absatz 3, die in ei-<br />
nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat<br />
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und recht-<br />
mäßig in den Verkehr gebracht werden, oder die aus einem Drittland stammen und sich in ei-<br />
nem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Ab-<br />
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, werden in<br />
die in Absatz 3 genannte Liste aufgenommen, wenn das Umweltbundesamt festgestellt hat,
- 4 -<br />
dass die Stoffe keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche<br />
Gesundheit haben.<br />
§ 6<br />
Abweichung vom Desinfektionsgebot<br />
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann auf Antrag des Unternehmers oder des<br />
sonstigen Inhabers eines Bades für bestimmte Schwimm- oder Badebecken für einen befriste-<br />
ten Zeitraum eine Abweichung vom Desinfektionsgebot des § 3 unter der Bedingung zulassen,<br />
dass<br />
1. für die Füllung der betroffenen Schwimm- oder Badebecken ausschließlich Wasser<br />
aus staatlich anerkannten Heilquellen verwendet wird, in dem zum Zeitpunkt der Ein-<br />
leitung die Grenzwerte der Anlage 1 eingehalten sind,<br />
2. das Wasser in diese Becken während der Betriebszeit ununterbrochen eingeleitet wird<br />
und pro Badegast und Tag mindestens 10 m 3 Füllwasser zur Verfügung stehen,<br />
3. die Wassertemperatur in den betroffenen Becken zu keinem Zeitpunkt 21 °C über-<br />
schreitet und<br />
4. die Becken täglich geleert, gereinigt und desinfiziert werden.<br />
Die Anforderungen des § 4 Abs. 1 sind einzuhalten. Die zuständige Behörde kann darüber<br />
hinaus gegenüber dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades Auflagen festset-<br />
zen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zum Schutz der mensch-<br />
lichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Schwimm-<br />
oder Badebeckenwassers erforderlich ist.<br />
(2) Die Zulassung einer Abweichung nach Absatz 1 ist auf längstens drei Jahre zu befristen.<br />
Die Zulassung kann auf Antrag wiederholt und um jeweils längstens drei Jahre verlängert wer-<br />
den, sofern die Voraussetzungen für die Zulassung fortdauern.<br />
(3) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf des Verwaltungsaktes bleiben<br />
unberührt.
- 5 -<br />
3. Abschnitt<br />
Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers eines Bades<br />
§ 7<br />
Anzeigepflichten<br />
(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben dem Gesundheitsamt<br />
1. die erstmalige oder saisonale Inbetriebnahme des Bades oder eines Teiles davon,<br />
2. den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an dem Bad auf eine andere<br />
natürliche oder juristische Person,<br />
3. die Vornahme baulicher oder betriebstechnischer Änderungen des Bades, soweit sie<br />
Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers in den Schwimm- oder Badebecken<br />
haben können und<br />
4. die nach Unterbrechung der Aufbereitung vorgesehene Wiederinbetriebnahme des Ba-<br />
des oder eines Teiles davon, sofern die Unterbrechung Auswirkungen auf die Beschaf-<br />
fenheit des Schwimm- und Badebeckenwassers haben kann,<br />
in den Fällen der Nummern 1 und 3 mindestens vier Wochen im voraus, im Falle der Nummern<br />
2 und 4 unverzüglich anzuzeigen. Soweit Bäder bereits betrieben werden, ist die Anzeige nach<br />
Nummer 1 unverzüglich zu erstatten. Vor Beantragung der Baugenehmigung für das Bad ha-<br />
ben der Unternehmer und der sonstige Inhaber des Bades die Planung dem Gesundheitsamt<br />
anzuzeigen und alle für die hygienische Bewertung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Wird<br />
ein Bad ganz oder teilweise außer Betrieb genommen, so ist dies dem Gesundheitsamt inner-<br />
halb von drei Tagen anzuzeigen.<br />
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für den Unternehmer und den sonstigen Inhaber eines Bades<br />
im Sinne von § 1 Satz 3.<br />
§ 8<br />
Untersuchungspflichten<br />
(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben folgende Untersuchungen<br />
des nach § 3 aufbereiteten und desinfizierten Beckenwassers nach Maßgabe des § 9 Abs. 1<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen, wobei die Probenahme frühestens drei Stunden<br />
nach Beginn des Badebetriebes erfolgen darf:<br />
1. mikrobiologische Untersuchungen zur Feststellung, ob die in § 4 Abs. 2 und 3 in Ver-<br />
bindung mit Anlage 1 festgesetzten Grenzwerte eingehalten sind
- 6 -<br />
a) in Becken in geschlossenen Räumen sowie in ausschließlich zu Saunabetrie-<br />
ben gehörenden Kaltwasserbecken im Freien im Abstand von längstens zwei<br />
Monaten,<br />
b) in Becken im Freien sowie in solchen Becken, die sich zum Teil im Freien be-<br />
finden, im Abstand von längstens 14 Tagen,<br />
2. chemische Untersuchungen zur Feststellung, ob die Anforderungen des § 5 Abs. 1<br />
Satz 2 und des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil II eingehalten sind,<br />
im Abstand von längstens zwei Monaten.<br />
(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben für Schwimm- oder Bade-<br />
becken, für deren Wasser eine Abweichung vom Desinfektionsgebot nach § 6 Abs. 1 zugelas-<br />
sen worden ist, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 im Abstand von längstens 7 Tagen folgende Un-<br />
tersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen:<br />
1. mikrobiologische Untersuchung des Füllwassers zur Feststellung, ob die in § 4 Abs. 2<br />
und 3 in Verbindung mit Anlage 1 festgesetzten Grenzwerte eingehalten sind,<br />
2. mikrobiologische Untersuchung des Beckenwassers auf die in Anlage 1 genannten<br />
Parameter zur Feststellung, ob eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch<br />
Krankheitserreger im Sinne des § 4 Abs. 1 zu besorgen ist.<br />
(3) Das nach § 3 aufbereitete und desinfizierte Schwimm- oder Badebeckenwasser haben der<br />
Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades<br />
1. dreimal am Tage hinsichtlich des Gehaltes an freiem und gebundenem Chlor zu unter-<br />
suchen oder untersuchen zu lassen,<br />
2. zweimal am Tage hinsichtlich der Einhaltung des in Anlage 2 Teil I festgelegten pH-<br />
Wertbereiches zu prüfen oder prüfen zu lassen und<br />
3. dreimal am Tage hinsichtlich der Einhaltung der in Anlage 2 Teil I festgelegten minima-<br />
len Redoxspannung zu prüfen oder prüfen zu lassen.<br />
§ 9<br />
Untersuchungsverfahren und Aufzeichnungspflichten<br />
(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben bei den Untersuchungen<br />
auf die in Anlage 1 und 2 festgelegten Parameter die dort bezeichneten Untersuchungsverfah-<br />
ren anzuwenden oder anwenden zu lassen. Soweit besondere Untersuchungsverfahren nicht<br />
vorgeschrieben sind, sind die Untersuchungen nach den allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik durchzuführen. Abweichend von Satz 1 und 2 können andere als die in den Anlagen
- 7 -<br />
genannten Untersuchungsverfahren angewendet werden, wenn das Umweltbundesamt nach<br />
entsprechender Prüfung dieser Verfahren festgestellt hat, dass die mit ihnen erzielten Ergeb-<br />
nisse mindestens gleichwertig im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind<br />
und nachdem die Verfahren vom Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt in einer Liste<br />
alternativer Verfahren veröffentlicht worden sind.<br />
(2) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben das Ergebnis jeder Unter-<br />
suchung unverzüglich schriftlich oder auf Datenträgern mit den Angaben nach Satz 2 aufzu-<br />
zeichnen. Es sind der Ort der Probenahme (Schwimmbadbezeichnung einschließlich An-<br />
schrift), die Entnahmestelle, der Zeitpunkt der Entnahme sowie der Untersuchung der Wasser-<br />
probe, die Zahl der Badbesucher am Untersuchungstag bis zur Probenahme sowie das bei der<br />
Untersuchung angewandte Verfahren anzugeben. Die zuständige oberste Landesbehörde o-<br />
der eine auf Grund des Landesrechts zuständige Stelle kann bestimmen, dass für die Auf-<br />
zeichnungen einheitliche Vordrucke oder EDV-Verfahren zu verwenden sind. Der Unternehmer<br />
und der sonstige Inhaber eines Bades haben eine Kopie der Aufzeichnung innerhalb von zwei<br />
Wochen nach dem Zeitpunkt der Untersuchung dem Gesundheitsamt zu übersenden und das<br />
Original vom Zeitpunkt der Untersuchung an mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Für<br />
die Übersendung der Untersuchungsergebnisse gemäß Anlage 2 Teil I kann das Gesundheits-<br />
amt die Fristen verlängern, wenn die Grenzwerte der Anlage 2 Teil I über einen Zeitraum von<br />
mindestens drei Monaten eingehalten worden sind.<br />
(3) Die Untersuchungen nach § 8 Abs. 1 und 2 einschließlich der Probenahmen dürfen nur<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nur durch für die entsprechenden<br />
Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal durchgeführt werden.<br />
§ 10<br />
Besondere Anzeigepflichten<br />
(1) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades haben dem Gesundheitsamt un-<br />
verzüglich anzuzeigen, wenn die<br />
1. in § 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte überschritten<br />
worden sind,<br />
2. in § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 Teil II festgelegten Grenzwerte überschritten<br />
worden sind,
- 8 -<br />
3. in § 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte über-<br />
schritten oder die in Anlage 2 Teil I festgelegten unteren Grenzwerte unterschritten<br />
worden sind,<br />
4. in § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten oberen Grenzwerte über-<br />
schritten worden sind,<br />
5. Anforderungen des § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt sind oder<br />
6. Anforderungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 nicht erfüllt sind.<br />
Sie haben ferner grob sinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Schwimm- oder Badebe-<br />
ckenwassers sowie außergewöhnliche Vorkommnisse an den Wasseraufbereitungsanlagen,<br />
die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Schwimm- oder Badebeckenwassers haben<br />
können, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Um den Verpflichtungen aus Satz 1<br />
nachkommen zu können, stellen der Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades ver-<br />
traglich sicher, dass die von ihnen beauftragte Untersuchungsstelle sie unverzüglich über fest-<br />
gestellte Abweichungen von den in den §§ 4 und 5 festgelegten Grenzwerten oder Anforde-<br />
rungen in Kenntnis zu setzen hat.<br />
(2) Bei Feststellungen nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 sind der Unternehmer und der sonstige<br />
Inhaber eines Bades verpflichtet, unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache<br />
und Sofortmaßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen.<br />
§ 11<br />
Informationsverpflichtung<br />
Bei Becken, für die eine Abweichung vom Desinfektionsgebot nach § 6 Abs. 1 zugelassen wor-<br />
den ist, haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber des Bades dauerhaft deutlich sicht-<br />
bare Hinweise für die Badbenutzer anzubringen, dass es sich bei dem zum Schwimmen oder<br />
Baden zur Verfügung gestellten Wasser um naturbelassenes, nicht desinfiziertes Wasser han-<br />
delt. Dabei sind die Badbenutzer ferner darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden<br />
Desinfektion des Beckenwassers ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch<br />
Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden kann. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für<br />
den Unternehmer und den sonstigen Inhaber eines Bades im Sinne von § 1 Satz 3.
- 9 -<br />
4. Abschnitt<br />
Überwachung<br />
§ 12<br />
Überwachung durch das Gesundheitsamt<br />
(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Bäder einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanla-<br />
gen in hygienischer Hinsicht. Das Gesundheitsamt kann Bäder im Sinne des § 1 Satz 3 in die<br />
Überwachung einbeziehen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls<br />
zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich ist.<br />
(2) Für die Durchführung der Überwachung, insbesondere hinsichtlich der Befugnisse des<br />
Gesundheitsamtes, bleiben die Vorschriften des § 37 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 16<br />
Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.<br />
§ 13<br />
Umfang der Überwachung<br />
(1) Im Rahmen der Überwachung nach § 12 sind mindestens einmal im Jahr sowie bei der<br />
Erst- und Wiederinbetriebnahme im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4, Abs. 2 die Erfüllung<br />
der Pflichten, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber eines Bades auf Grund dieser<br />
Verordnung obliegen, zu prüfen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigung des Bades<br />
sowie die Entnahme und Untersuchung von Proben des Wassers in Schwimm- oder Bade-<br />
becken.<br />
(2) Soweit das Gesundheitsamt die Entnahme oder Untersuchung von Wasserproben nicht<br />
selbst durchführt, muss es diese durch eine von der zuständigen obersten Landesbehörde zu<br />
diesem Zweck bestellten Stelle durchführen lassen. Das Gesundheitsamt kann sich statt des-<br />
sen auf die Überprüfung der Aufzeichnungen (§ 9 Abs. 2) über die Untersuchungen nach § 8<br />
beschränken, sofern der Unternehmer und der sonstige Inhaber eine Bades diese in einer<br />
nach Satz 1 bestellten und vom Bad unabhängigen Stelle haben durchführen lassen.<br />
(3) Die Ergebnisse der Überwachung sind aufzuzeichnen. Eine Ausfertigung der Aufzeich-<br />
nung ist dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber des Bades auszuhändigen. Das Ge-<br />
sundheitsamt hat die Aufzeichnung mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
- 10 -<br />
(4) In Becken, für die gemäß § 6 Abs. 1 eine befristete Abweichung vom Desinfektionsgebot<br />
zugelassen worden ist, hat das Gesundheitsamt 14-täglich gegen Ende der täglichen Betriebs-<br />
zeit die Prüfungen vorzunehmen, um festzustellen, ob die Anforderung des § 4 Abs. 1 erfüllt<br />
ist.<br />
(5) Das Gesundheitsamt kann auf Antrag des Unternehmers oder des sonstigen Inhabers ei-<br />
nes Bades für die nach § 8 Abs. 1 erforderlichen Untersuchungen des Schwimm- und Bade-<br />
beckenwassers in Becken im Freien sowie in solchen Becken, die sich zum Teil im Freien be-<br />
finden, Abstände von längstens zwei Monaten zulassen, wenn<br />
1. der Gehalt an Desinfektionsmitteln, der pH-Wert und die Redoxspannung fortlaufend<br />
gemessen sowie aufgezeichnet und die Grenzwerte der Anlage 2 Teil I eingehalten<br />
werden,<br />
2. bei den mikrobiologischen Untersuchungen nach § 8 die nach § 4 Abs. 2 in Verbindung<br />
mit Anlage 1 Teil I festgelegten Grenzwerte über einen Zeitraum von mindestens einem<br />
Jahr und bei mindestens acht aufeinander folgenden Untersuchungen eingehalten wor-<br />
den sind und<br />
3. die Wasseraufbereitungsanlage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik betrieben wird und eine regelmäßige Eigenkontrolle erfolgt.<br />
§ 14<br />
Anordnungen des Gesundheitsamtes<br />
(1) Wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zum Schutz der menschli-<br />
chen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für<br />
Schwimm- oder Badebecken erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass der<br />
Unternehmer und der sonstige Inhaber eines Bades<br />
1. die zu untersuchenden Proben an bestimmten Stellen des Wasserkreislaufs und zu be-<br />
stimmten Zeiten zu entnehmen oder entnehmen zu lassen haben,<br />
2. bestimmte Untersuchungen außerhalb der regelmäßigen Untersuchungen sofort<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen haben,<br />
3. Untersuchungen in kürzeren Zeitabständen als den in § 8 Abs. 1 und 2 oder häufiger<br />
als in § 8 Abs. 3 angegeben durchzuführen oder durchführen zu lassen haben,<br />
4. auf andere als die in § 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Anlage 1 genannten Mikroor-<br />
ganismen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen haben und<br />
5. auf andere als die in § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2<br />
genannten Anforderungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen haben.
- 11 -<br />
(2) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass Grenzwerte nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit<br />
Anlage 1 Teil I überschritten worden sind oder die Anforderungen des § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs.<br />
1 Satz 1 nicht erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass das Wasser des betroffe-<br />
nen Beckens vom Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades nicht zum Schwimmen<br />
oder Baden zur Verfügung gestellt werden darf. Das Gesundheitsamt kann darüber hinaus<br />
Abhilfemaßnahmen anordnen oder Auflagen erteilen, die erforderlich sind, um das künftige Er-<br />
füllen der Anforderungen sicherzustellen. Werden dem Gesundheitsamt Überschreitungen von<br />
Grenzwerten nach § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 Teil II oder Überschreitungen oder<br />
Unterschreitungen von Grenzwerten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 in Verbindung<br />
mit Anlage 2 oder die Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 bekannt oder wenn<br />
die Ergebnisse von Untersuchungen nach Absatz 1 oder Beanstandungen im Rahmen der Ü-<br />
berwachung nach § 12 dies erfordern, kann das Gesundheitsamt Abhilfemaßnahmen anord-<br />
nen oder Auflagen erteilen. Soweit es für die Abwehr von Gefahren für die menschliche Ge-<br />
sundheit erforderlich ist, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass das Wasser des betroffe-<br />
nen Beckens vom Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber des Bades nicht zum Schwimmen<br />
oder Baden zur Verfügung gestellt werden darf.<br />
5. Abschnitt<br />
Sondervorschriften<br />
§ 15<br />
Aufgaben der Bundeswehr<br />
Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf<br />
Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik stationierten Truppen den zuständigen<br />
Stellen der Bundeswehr.
- 12 -<br />
6. Abschnitt<br />
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 16<br />
Straftaten<br />
Nach § 75 Abs. 2, 4 des Infektionsschutzgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
einer vollziehbaren Anordnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 oder 4 zuwiderhandelt.<br />
§ 17<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 ein Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen Stoffe<br />
verwendet,<br />
2. entgegen § 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, oder § 10 Abs. 1 Satz 1 oder 2 ei-<br />
ne Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,<br />
3. entgegen § 8 eine Untersuchung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vor-<br />
geschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführt und nicht, nicht richtig, nicht voll-<br />
ständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,<br />
4. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 das Untersuchungsergebnis nicht, nicht richtig, nicht voll-<br />
ständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aufzeichnet,<br />
5. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 4 eine Kopie nicht oder nicht rechtzeitig übersendet oder das<br />
Original nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,<br />
6. entgegen § 9 Abs. 3 eine Untersuchung durchführt,<br />
7. entgegen § 10 Abs. 2 eine Untersuchung oder eine Sofortmaßnahme nicht oder nicht<br />
rechtzeitig durchführt und nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,<br />
8. entgegen § 11 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, einen Hinweis<br />
nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anbringt,<br />
9. entgegen § 12 Abs. 3 eine Person nicht unterstützt oder eine Auskunft nicht, nicht rich-<br />
tig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder<br />
10. einer vollziehbaren Anordnung nach § 14 Abs. 1 oder 2 Satz 2 oder 3 oder einer voll-<br />
ziehbaren Auflage nach § 14 Abs. 2 Satz 2 oder 3 zuwider handelt.
- 13 -<br />
7. Abschnitt<br />
Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 18<br />
Übergangsregelung<br />
Abweichend von § 5 Abs. 1 und 2 sind die in Anlage 2 Teil I Nr. 2 und Anlage 2 Teil II Nr. 2<br />
enthaltenen Parameter von im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits betriebe-<br />
nen Bädern spätestens binnen fünf Jahren nach Verkündung dieser Verordnung einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt am ... (Datum des ersten Tages des sechsten auf die Verkündung fol-<br />
genden Kalendermonats) in Kraft.<br />
Der Bundesrat hat zugestimmt.
- 14 -<br />
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1) 1)<br />
Grenzwerte sowie Verfahren 2) für mikrobiologische Parameter in Wasser für Schwimm-<br />
und Badebecken<br />
Teil I<br />
Grenzwerte für mikrobiologische Parameter<br />
Parameter Grenzwert anzuwendende Verfahren<br />
Escherichia coli n.n. 3) /100 ml ISO 9308-1;<br />
ISO 9308-2<br />
Legionella species 5) n.n. 3) /1 ml<br />
4)<br />
Pseudomonas aeruginosa<br />
n.n. 3) /100 ml EN 12 780<br />
Teil II<br />
Grenzwerte für Indikatorparameter<br />
Parameter Grenzwert anzuwendende Verfahren<br />
coliforme Bakterien n.n. 3) /100 ml ISO 9308-1;<br />
ISO 9308-2<br />
Koloniezahl 100/ml bei einer<br />
Bebrütungstemperatur von<br />
(36 ± 2) °C<br />
ISO 6222<br />
1) Die zur Einhaltung der Grenzwerte angewendeten Desinfektionsverfahren müssen im Schwimm- oder Bade-<br />
beckenwasser jederzeit eine Desinfektionswirkung gewährleisten, die innerhalb von 30 Sekunden eine Keimdichte<br />
von Pseudomonas aeruginosa um den Faktor 10 4 reduziert.<br />
2) Die Vorschriften für die angegebenen standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin,<br />
erhältlich.<br />
3) nicht nachweisbar<br />
4) Untersuchung in 1 ml Wasser. Ausplattieren der Probe (je 0,5 ml pro Petrischale) auf gepuffertem Kohle-Hefeex-<br />
trakt-Agar mit α-Ketoglutarat, Glycin, Eisen-III-Pyrophosphat, L-Cystein-Hydrochlorid und Antibiotika-Supplementen<br />
(GVPC- oder GVPN-Agar). Bebrütung sieben bis zehn Tage bei (36 ± 2) °C. Abschließende Bestätigung typischer<br />
Kolonien durch paralleles Ausplattieren auf GVPC- oder GVPN-Agar (oder Kohle-Hefeextrakt-Agar ohne Antibiotika-<br />
supplemente, BCYE-Agar) und cysteinfreiem Agar (z. B. Blutagar). Typische Kolonien, die auf GVPC-, GVPN- bzw.<br />
BCYE-Agar wachsen, nicht aber auf dem cysteinfreien Agar, werden als Legionella spec. betrachtet.<br />
5) Die Untersuchung auf Legionella species hat stets dann zu erfolgen, wenn die Wassertemperatur im Becken über<br />
23 °C liegt und wenn Einrichtungen vorhanden sind, bei deren Betrieb Aerosole gebildet werden.
Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1)<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Bezeichnung oberer<br />
Grenzwert<br />
1 freies Chlor<br />
- allgemein<br />
1) 2)<br />
- in Warmsprudel-<br />
becken<br />
2 Gebundenes Chlor<br />
1) 2)<br />
3 pH-Wert 2)<br />
- Süßwasser<br />
- Meerwasser<br />
0,6 mg/l<br />
1,0 mg/l<br />
unterer<br />
Grenzwert<br />
0,3 mg/l<br />
0,7 mg/l<br />
- 15 -<br />
Grenzwerte für chemische Parameter Teil I<br />
Parameter für die tägliche Überwachung *)<br />
anzuwendendes<br />
Verfahren** )<br />
Bemerkungen<br />
EN ISO 7393-2:2000 Die Bestimmung hat unmittelbar nach der Probenahme<br />
vor Ort zu erfolgen. Bei Bromid- und jodidhaltigen Wässern<br />
wird freies Halogen als Chlor bestimmt. Die Konzentration<br />
an freiem Chlor kann vorübergehend bis auf<br />
1,2 mg/l erhöht werden, wenn die Anforderungen von<br />
§ 3 auf anderem Wege nicht erfüllt werden können. Bei<br />
bestimmten Verfahrenskombinationen kann ein unterer<br />
Grenzwert von 0,2 mg/l an Stelle von 0,3 mg/ l ausreichend<br />
sein, wenn der untere Grenzwert für Parameter 4<br />
nicht unterschritten wird.<br />
0,2 mg/l - Die Bestimmung hat unmittelbar nach der Probenahme<br />
vor Ort zu erfolgen. Der Gehalt an gebundenem Chlor<br />
wird berechnet aus der Differenz zwischen dem Gehalt<br />
an Gesamtchlor und dem Gehalt an freiem Chlor.<br />
Bei bromid- oder jodidhaltigen Wässern wird gebundenes<br />
Halogen als Chlor bestimmt.<br />
7,6 ±0,1<br />
7,8 ±0,1<br />
6,5 ±0,1<br />
6,5 ±0,1<br />
Die Bestimmung des pH-Wertes erfolgt elektrometrisch.
4 Redoxspannung<br />
gegen Ag/AgCl<br />
3,5 m KCl<br />
- Süßwasser<br />
- Meerwasser<br />
750 mV ±<br />
20 mV<br />
770 mV ±<br />
20 mV<br />
700 mV ±<br />
20 mV<br />
720 mV ±<br />
20 mV<br />
- 16 -<br />
Die Bestimmung hat in ortsfesten Mess- und Registriergeräten<br />
mit kontinuierlicher Messung zu erfolgen.<br />
Messwertangabe nur unter Bezeichnung der Bezugselektrode<br />
oder der Umrechnung.<br />
bei pH-Werten = 6,5 bis = 7,3<br />
bei pH-Werten > 7,3 bis = 7,6<br />
bei pH-Werten = 6,5 bis = 7,3<br />
bei pH-Werten > 7,3 bis = 7,8<br />
Für Wasser mit einem Chloridanteil > 5000 mg/l sowie<br />
für bromid- oder jodidhaltige Wässer über 0,5 mg/l ist<br />
der Wert für die ausreichende Redoxspannung experimentell<br />
zu bestimmen.<br />
*) Bei kurzfristigen Abweichungen entfällt die Anzeigepflicht, es sei denn, die Abweichung tritt während maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen häufiger als zweimal täglich auf.<br />
Betriebstechnisch bedingte Abweichungen außerhalb der Betriebszeiten bleiben außer Betracht. Bei Kaltwassertauchbecken mit einem Inhalt < 2 m 3 kann die Untersuchung auf<br />
die chemischen Parameter mit Ausnahme des freien Chlors entfallen, wenn sie kontinuierlich mit Wasser für den menschlichen Gebrauch durchströmt werden und Verdrängungswasser<br />
so schnell wie möglich ergänzt wird.<br />
** ) Die Vorschriften für die angegebenen standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, erhältlich.<br />
1) Abweichungen vom Grenzwert, einschließlich der Messungenauigkeiten bis zu 20 %, bleiben außer Betracht.<br />
2) Erfolgt die Aufzeichnung automatisch, ist mindestens einmal am Tag zu Betriebsbeginn die einwandfreie Funktion der Geräte durch eine manuelle Kontrollmessung des pH-<br />
Wertes sowie des freien und gebundenen Chlors im Schwimm- oder Badebeckenwasser zu überprüfen. Die automatischen Messgeräte sind entsprechend den Herstelleran-<br />
gaben zu kalibrieren.
lfd.<br />
Nr.<br />
Bezeichnung oberer<br />
Grenzwert<br />
- 17 -<br />
Teil II<br />
Parameter für die periodische Überwachung<br />
unterer<br />
Grenzwert<br />
anzuwendendes<br />
Verfahren *)<br />
1 Chlorit 1) 0,1 mg/l EN ISO 10304-4<br />
2 Trihalogenme-<br />
thane (THM) 2)<br />
0,020 mg/l EN ISO 10301<br />
Verfahren:<br />
Flüssig/Flüssig-<br />
Extraktion<br />
* ) Die angegeben standardisierten Verfahren sind beim Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, erhältlich.<br />
Bemerkungen<br />
1) Abweichungen vom Grenzwert, einschließlich der Messungenauigkeiten bis zu 20 %, bleiben außer Betracht.<br />
Die Bestimmung ist nur bei Anwendung von Chlor-<br />
Chlordioxid durchzuführen.<br />
Berechnet als Chloroform (CHCl3):<br />
THM = A + 0,728 B + 0,574 C + 0,472 D<br />
(A = mg CHCl3/l; B = mg CHBrCl2/l;<br />
C = mg CHBr2Cl/l; D = mg CHBr3/l)<br />
2) Im Wasser von Becken im Freien dürfen während höherer Chlorung zur Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen höhere Werte auftreten.
Empfehlungen und Arbeitsanweisungen<br />
� Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales: Anforderungen<br />
an Kleinbadeteiche mit biologisch-mechanischer Aufbereitung und in diese<br />
umgebaute Beckenbäder. Verwaltungsvorschrift vom 26.07.2009.<br />
� Empfehlung des Bundesumweltamtes: Hygienische Anforderungen an<br />
Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen),<br />
Bundesgesundheitsblatt 6 (2003), S. 527 – 529.
Sonstiges<br />
� Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong> (FAQs)
Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwimm- und <strong>Badeteiche</strong><br />
(FAQs)<br />
Welchen Vorteil hat chlorfreies Wasser?<br />
Badewasser ohne Chlor oder anderer chemischer Zusätze ist angenehm im Geruch und reizt<br />
die Binde- oder Schleimhäute nicht. Empfindliche Personen oder Allergiker können darum<br />
ohne Bedenken den Badebesuch genießen. Natürliches Wasser fühlt sich auf der<br />
Hautoberfläche viel weicher und angenehmer an.<br />
Wie funktioniert die Reinigung im Naturbad?<br />
Die Wasserreinigung erfolgt über die eingebauten natürlichen Filteranlagen aus gestuften<br />
Sanden und Kiesen und vor allem über das im belebten Wasser vorhandene Phyto- und<br />
Zooplankton, welches - in großen Mengen vorhanden - das gesamte Teichwasser einmal am<br />
Tag filtriert.<br />
Wie wichtig sind Wasserpflanzen für die Wasserqualität?<br />
Wasserpflanzen befinden sich nur im Regenerationsbereich und im externen Pflanzenfilter.<br />
Im Filter tragen die Pflanzenwurzeln vor allem zur Offenhaltung des Filterkörpers bei und<br />
ermöglichen die Ansiedelung des so genannten Biorasens aus Bakterienstämmen.<br />
Im Regenerationsbereich befinden sich hauptsächlich Schwimmblatt- und<br />
Unterwasserpflanzen. Sie sind vor allem in der Lage Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor<br />
dem Badewasser zu entnehmen. Ferner sind sie Lebens- und Rückzugsraum des<br />
Zooplanktons, vor allem der so genannten „Wasserflöhe“ aus der Gattung Daphnea.<br />
Wie entwickelt sich die Wassertemperatur in einem Naturbad?<br />
Im Vergleich zu einem herkömmlichen unbeheizten Freibad erwärmt sich das Naturbad<br />
schneller wegen der größeren vorhandenen Wasserflächen – hierbei vor allem wegen der<br />
zusätzlichen Flachwasserzonen. Erfahrungen aus bisherigen Anlagen zeigen, dass pro<br />
auftretendem Sommertag mit Temperaturen von mehr als 25 °C in den Monaten Juni, Juli<br />
und August die Badewassertemperatur um etwa 2-3° C zunimmt, bis sie eine Obergrenze<br />
von etwa 25-26 °C erreicht hat. Gemäß dem Entwurf der Badewasserkommission sollte die<br />
Temperatur des Badewassers 24 °C nicht übersteigen.<br />
Sind Mikroorganismen gesundheitsschädlich?<br />
Mikroorganismen sind Kleinstlebewesen, die man mit dem bloßen Auge nicht oder kaum<br />
wahrnehmen kann. Sie kommen in jedem natürlichen Gewässer und Ökosystem vor. In<br />
einem belebten Wasser herrscht ein Gleichgewicht zwischen Räuber- und Beutetieren, so<br />
dass krankheitserregende Keime auf natürliche Weise reduziert werden. Untersuchungen an<br />
der Universität Graz haben ergeben, dass coliforme Keime in Kleinbadeteichen innerhalb<br />
von 24 Stunden um den Faktor 104 reduziert werden.<br />
Wann erreicht der Regenerationsbereich und der Pflanzenfilter seine volle<br />
Leistungsfähigkeit?<br />
Die Natur benötigt etwa 2-3 Jahre bis die Pflanzenwurzeln den Pflanzenfilter vollkommen<br />
durchwachsen haben, so dass man dann von einem Optimum an Reinigungsleistung<br />
sprechen kann. Nach Neubefüllung der Badeteichanlage ( z.B. nach einer Reinigung im<br />
Frühjahr ) benötigen die Mikroorganismen etwa 3-6 Wochen um sich zu regenerieren und ein<br />
Gleichgewicht im Wasser herzustellen. Die Anlagen sind jedoch so konzipiert, dass sie
ereits im ersten Jahr 60 % der Filterleistung des Optimums erreichen und die Reinigung für<br />
die vorgesehene Badegastkapazität sicherstellen.<br />
Wie haltbar ist die Dichtungsbahn?<br />
Für die Abdichtung der Becken werden hochelastische Dichtungsbahnen verwendet, wie sie<br />
in Deponien und auch im konventionellen Teichbau Verwendung finden. In Naturbädern<br />
werden seit mehr als einem Jahrzehnt diese Dichtungsbahnen mit Erfolg verarbeitet. Auf<br />
Referenzen und Verarbeitungsqualität wird bei der Auswahl der Ausführungsfirmen größter<br />
Wert gelegt.<br />
Können Besucher durch ihr Verhalten die Wasserqualität beeinflussen?<br />
Ist Sonnenöl für ein Naturbad schädlich?<br />
Ein Naturbad ist ein offenes ökologisches System, welches sich durch technische<br />
Regelmechanismen im Gleichgewicht befindet. Es wird auf künstliche Weise ein oligotropher<br />
( nährstoffarmer ) See erzeugt. Alle stofflichen – besonders die nährstofflichen -Einträge<br />
haben Auswirkung auf Pflanzen- und Algenwachstum und müssen dem System entfernt<br />
werden. Gründliches Duschen vor jedem Badegang sollte selbstverständlich sein.<br />
Die geforderten Warmwasserduschen am Technikgebäude ermöglichen eine optimale<br />
Vorreinigung der Badegäste. Die dennoch ins Wasser gelangenden Substanzen aus<br />
Sonnencremes und Sonnenölen werden von den vorhanden Mikroorganismen im Wasser<br />
abgebaut. Ferner werden aufschwimmende Öle von der Oberflächenabsaugung der<br />
Skimmer in die Filterbecken transportiert und dort abgebaut.<br />
Sind Wasservögel und Fische für ein Naturbad schädlich?<br />
Jeder Eintrag an Nährstoffen und Fäkalstoffen trägt zur Entwicklung des Kleinbadeteiches in<br />
einen mesotrophen und schließlich eutrophen Zustand bei. Alle Maßnahmen die zur<br />
Vermeidung von Nährstoffeinträgen beitragen sollen daher ergriffen werden. Es dürfen keine<br />
Fische gehalten werden. Einzelne Einträge z. B. durch Fischlaich im Vogelgefieder sind<br />
spätestens bei der nächsten Reinigung im Frühjahr des folgenden Jahres zu korrigieren.<br />
Grundsätzlich sind Wasservögel zu vergrämen, dies gilt insbesondere für das Frühjahr, wenn<br />
noch kein Badebetrieb herrscht und Nistmöglichkeiten gesucht werden. Während der<br />
eigentlichen Badesaison bleiben die Vögel aufgrund von Lärm und Bewegung auf dem<br />
Gelände durch die Badegäste fern. Als Vergrämungsmittel haben sich große aufblasbare<br />
Schwimmtiere, die über Nacht auf der Wasserfläche verbleiben, gut bewährt.