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Fachteil<br />

Vom Betreuungsmanagement<br />

zum Vertrauensmanagement:<br />

Grundzüge für ein Qualitätskonzept<br />

der beruflichen Betreuung Erwachsener<br />

Prof. Dr. Reiner Adler, Diplom-Verwaltungswissenschaftler lehrt<br />

und forscht an der Fachhochschule Jena zum Sozial- und Pflegemanagement.<br />

Von 1993 bis 2000 war er selbst als Berufsbetreuer in<br />

Erlangen tätig.<br />

1. Absicht und Geltungsbereich<br />

des Qualitätskonzeptes<br />

In Theorie und Praxis hat sich die Erkenntnis<br />

durchgesetzt, dass die Qualität<br />

von Dienstleistungen einen entscheidenden<br />

Einfluss auf den langfristigen<br />

Markterfolg von Dienstleistungsanbietern<br />

hat. 1<br />

Vertrauen in die Fähigkeit eines Berufsbetreuers<br />

zu gewinnen, dass er festgelegte<br />

Mindestanforderungen an sein<br />

Qualitätsmanagementsystem erfüllt, ist<br />

eine Voraussetzung zur konstruktiven<br />

und ökonomischen Zusammenarbeit zwischen<br />

dem Berufsbetreuer und seinen<br />

Betreuten, Vormundschaftsgerichten und<br />

anderen Interessenten.<br />

Alle geplanten, systematischen, vertrauensbildenden<br />

Tätigkeiten können<br />

als Qualitätssicherung oder Qualitätsmanagement<br />

verstanden werden. Vertrauen<br />

kann durch eine schriftliche Darlegung<br />

des Qualitätsmanagementsystems z.B.<br />

gegenüber den Betreuten und Vormundschaftsgerichten<br />

oder einer autorisierten<br />

Stelle gebildet werden. 2<br />

Ziel des Beitrages ist eine konzeptionelle<br />

Grundlage zur Entwicklung eines<br />

Leitfadens zum vergleichbaren Nachweis<br />

der Qualität von Betreuungsleistungen.<br />

Damit könnte auch ein allgemeines<br />

Konzept des Betreuungsmanagements<br />

angedacht werden. Um diese zukünftige<br />

Differenzierung des Konzepts denkbar<br />

zu halten, wird der Begriff ’Qualitätsmanagement’<br />

ähnlich dem allgemeinen<br />

Begriff ’Management’ verwendet.<br />

Hintergrund der Überlegungen ist<br />

die Unterstellung, dass erfolgreiche<br />

Berufsbetreuer verschiedene Elemente<br />

des Qualitätsmanagements bereits verwirklichen.<br />

Dieses Konzept soll deshalb<br />

vor allem eine begriffliche und konzep-<br />

tionelle Systematisierung leisten und<br />

Entwicklungsziele aufzeigen. 3<br />

Qualität lässt sich definieren als die<br />

Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit<br />

bezüglich ihrer Eignung, festgelegte<br />

und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.<br />

4 Unter Management sollen Strukturen<br />

und Prozesse verstanden werden,<br />

die systematische und kontrollierbare<br />

Entscheidungen sowie zielorientiertes<br />

Handeln ermöglichen. Prämissen hierfür<br />

sind Partizipation und Transparenz für<br />

Klienten. Letztlich bedeutet Management<br />

die Klärung, wer macht was, wo, wie,<br />

womit, wie lange und warum. 5<br />

Auf die allfällige Synopse und Diskussion<br />

der Konzepte, Begriffe und Programme<br />

zum Qualitätsmanagement wird verzichtet;<br />

hierzu gibt es bereits eine Fülle<br />

von Ausarbeitungen. 6 Dieser Beitrag<br />

orientiert sich unmittelbar an den Normen<br />

der DIN-ISO 9001 bzw. 9004:2000<br />

und ist damit branchenunabhängig vergleichbar<br />

und anschlussfähig für weitere<br />

Entwicklungen. Außerdem vereinfacht<br />

die stringente Orientierung an der DIN-<br />

ISO 9000ff Norm die Kritikfähigkeit des<br />

Konzepts.<br />

Dass die Wahl des Theorierahmens<br />

für dieses Qualitätsmanagementkonzept<br />

der Berufsbetreuung auf die DIN-ISO<br />

9000ff Norm fällt, resultiert aus der<br />

langjährigen Praxiserfahrung dieser Qualitätsnorm.<br />

Diese Erfahrung erschloss<br />

sich (allerdings nur) dem geduldigen<br />

Leser bereits beim Studium der letzten<br />

Version aus dem Jahre 1994. Die sehr<br />

fertigungstechnisch orientierte Industrielastigkeit<br />

von Fokus und Diktion<br />

der Norm wurde aber nicht nur von den<br />

sozialen Dienstleistungsbranchen immer<br />

wieder kritisiert. 7<br />

Aufgrund einer gravierend thematischen<br />

und sprachlichen Überarbeitung<br />

5<br />

der neuen DIN-ISO 9000ff Normen des<br />

Jahres 2000 reduziert sich die Vielzahl<br />

der Argumente gegen eine Übertragung<br />

auf die Dienstleistungsanbieter des Sozial-<br />

und Gesundheitswesens erheblich.<br />

Es zeichnet sich sogar bereits ein Trend<br />

zur Empfehlung einer Anwendung der<br />

neuen DIN-ISO 9000ff:2000 Normen auf<br />

die Sozialarbeit ab. 8<br />

Das vorgestellte Managementkonzept<br />

konzentriert sich meist auf die wesentlichen<br />

betreuungstypischen Kunden-<br />

Lieferantenbeziehungen, in denen die<br />

Vormundschaftsgerichte als Lieferanten<br />

und die Betreuten als Kunden der Betreuer<br />

fungieren. In der betreuerischen<br />

Praxis steht der Berufsbetreuer jedoch<br />

oft in einer Vielzahl von komplexen<br />

Beziehungen, die hier nicht immer entsprechend<br />

gewürdigt werden können.<br />

Wenn in der männlichen Sprachform<br />

vom Berufsbetreuer und vom Betreuten<br />

die Rede ist, sind freilich immer auch<br />

die Frauen des Berufsstandes oder der<br />

Betroffenen gemeint.<br />

Das zur Diskussion gestellte Qualitätskonzept<br />

ist für die berufliche Betreuungsarbeit<br />

konzipiert, andere Aufgaben<br />

vor allem in Vereinen und Behörden<br />

lassen sich gegebenenfalls durch Anpassungen<br />

subsumieren.<br />

Die Überlegungen zum Qualitätsmanagement<br />

implizieren, dass ein Konzept<br />

des Qualitätsmanagements von Betreuungsdienstleitungen<br />

unabhängig ist von<br />

der Größe, Struktur und Rechtsform<br />

der Betreuungsorganisation. Auch die<br />

Qualifikation oder sonstige soziographische<br />

Merkmale der Betreuer und die<br />

Zusammensetzung der Betreuten sind<br />

ohne Bedeutung für die Realisierbarkeit<br />

dieses Qualitätskonzepts.<br />

Da es unbestreitbar eine Berufsgemeinschaft<br />

der Betreuer in Selbständigkeit,<br />

Verein oder Behörde gibt, denken<br />

sich nicht explizit angesprochene<br />

Betreuer bitte die jeweiligen Ergänzungen<br />

hinzu. Dem Grunde nach können<br />

die Überlegungen auch ehrenamtlichen<br />

Betreuern empfehlenswert sein, einer<br />

genauen Überprüfung hierzu wurden die<br />

Ausführungen aber nicht unterzogen.


Fachteil<br />

2. Anforderungen an ein<br />

Qualitätsmanagementsystem<br />

für Berufsbetreuer<br />

Die Gesamtheit der erforderlichen Merkmale<br />

dieses Qualitätskonzepts lässt sich<br />

in einer umfangreichen Definition ausdrücken:<br />

Ein Qualitätsmanagementsystem<br />

für Berufsbetreuer basiert auf einer umfassenden<br />

Interpretation betreuerischen<br />

Handelns als adressatenorientierte Dienstleistungsprozesse<br />

zur Realisierung der<br />

Erwartungen der Betreuten und der Gesellschaft<br />

unter berufsethischen Prämissen,<br />

was zur Kommunikation und ständigen<br />

Verbesserung in einer Sammlung dokumentiert<br />

und in einer ganzheitlich orientierten<br />

Organisation umgesetzt wird.<br />

2.1 Regelungen zur Vertrauensbildung<br />

Dienstleistungen im allgemeinen sind<br />

davon geprägt, dass sie weder lagerfähig<br />

noch vor Gebrauch auf ihre Eignung zu<br />

überprüfen sind. Dienstleistungen entstehen<br />

und verbrauchen sich gleichzeitig<br />

und sind deshalb unmittelbar von der<br />

Fachlichkeit des Dienstleisters abhängig.<br />

Für Betreuungsdienstleistungen kommt<br />

hinzu, dass die Betreuten Effizienz und<br />

Effektivität, wenn überhaupt, erst ex<br />

post und unter Umständen mit großem<br />

persönlichen und finanziellen Aufwand<br />

beurteilen können.<br />

Durch die Asymmetrie von Experten-<br />

Laien-Information sowie unterschiedliche<br />

Wirtschafts- und Rechtskompetenzen zu<br />

ungunsten der Betreuten ist die Betreuer-<br />

Betreuten-Beziehung anfällig für misstrauensgeladene<br />

Spannungen. Dies wird<br />

durch die Zufälligkeit, mit der Betreuer<br />

den Betreuten zugeteilt werden, vielleicht<br />

noch verstärkt. Misstrauen erschwert<br />

erfahrungsgemäß die Betreuungsarbeit<br />

ungemein, denn Berufsbetreuer sind durch<br />

das Betreuungsgesetz verpflichtet, die<br />

Betreuten in die Dienstleistungserstellung<br />

einzubinden. 9<br />

Deshalb bedeutet Qualität der Betreuungsdienstleistungen<br />

zunächst einmal<br />

Vertrauen des inkompetenten Betreuten<br />

in eine betreuerische Effektivität und<br />

Effizienz, die sich an seinen Bedürfnissen<br />

und Erfordernissen orientiert. Wenn dem<br />

Berufsbetreuer vom Betreuten Vertrauen<br />

entgegen gebracht wird, kann er davon<br />

ausgehen, dass die Richtung der Betreuung<br />

grundsätzlich stimmt und Erfolg absehbar<br />

ist.<br />

Dieser Erfolg stellt sich jedoch nicht<br />

von selbst ein, sondern entsteht erst<br />

durch die Beherrschung von Prozessen, die<br />

auf Vertrauensbildung zielen. Durch die<br />

Sicherheit in der Kenntnis und Realisierung<br />

der Erwartungen der Betreuten und auch<br />

der Vormundschaftsgerichte entwickelt<br />

sich von beiden Seiten Vertrauen zum<br />

Betreuer.<br />

Dieses Vertrauen immer wieder im nachhinein<br />

zu rechtfertigen, wäre für alle<br />

Beteiligten anstrengend und mit Risiken<br />

verbunden. Deshalb macht es Sinn, die vertrauensbildenden<br />

Fähigkeiten und Aspekte<br />

der betreuerischen Leistungen zu ermitteln,<br />

zu dokumentieren und zur Grundlage<br />

der gemeinsamen Arbeit vor allem mit<br />

Betreuten und Vormundschaftsgerichten<br />

zu machen.<br />

Die Fähigkeit, vertrauensbildende Aspekte<br />

der eigenen Betreuungsarbeit nachzuweisen,<br />

kann die Bindung der Betreuten<br />

und der Vormundschaftsgerichte an<br />

den Betreuer deutlich verbessern. 10 Der<br />

Betreuer wird deshalb eher von Betreuten,<br />

Gerichten oder Ärzten weiterempfohlen.<br />

Dadurch sichert sich der Berufsbetreuer<br />

die eigene wirtschaftliche Grundlage und<br />

wird nicht so leicht subsituierbar.<br />

Langfristig kann die Transparenz der<br />

Betreuungsprozesse sogar zur Verbesserung<br />

der Leistungen bei den Vormundschaftsgerichten<br />

beitragen. Auch die Vormundschaftsgerichte<br />

bedürfen nämlich der<br />

Loyalität und des Vertrauens sowohl der<br />

Gesellschaft, die ihnen das Betreuungssystem<br />

anvertraut hat als auch der Betreuten<br />

und Betreuer, die von den vormundschaftsgerichtlichen<br />

Fähigkeiten<br />

als Zulieferer abhängen. Betreuer wie<br />

Vormundschaftsgerichte stehen in der<br />

Pflicht, die Wertschöpfung mit den ihnen<br />

zur Verfügung gestellten Ressourcen nachzuweisen.<br />

Im Vordergrund der vertrauensbildenden<br />

Maßnahmen stehen jedoch nicht<br />

die Vormundschaftsgerichte, sondern die<br />

Betreuten. Die Betreuten sollen sich darauf<br />

verlassen können, dass die Ermittlung und<br />

Erfüllung ihrer Erwartungen an die Betreuung<br />

und ihr individueller Beitrag zentraler<br />

Bestandteil der Betreuungsprozesse sind.<br />

Betreute sind gerade im Rahmen der sehr<br />

persönlichen Betreuungsdienstleistung<br />

wegen der ungleich verteilten Informationen<br />

und Handlungsmöglichkeiten auf die<br />

Nachvollziehbarkeit, Stabilität und Verbesserbarkeit<br />

von Leistungen der Betreuer<br />

angewiesen.<br />

Betreuer müssen in der Lage sein, vor<br />

allem den Betreuten zu zeigen, dass und<br />

wie sie deren Erwartungen und Bedürfnisse<br />

zur Grundlage der Betreuungsleistungen<br />

machen. Betreuer sollten den Betreuten<br />

zeigen können, wie die erforderlichen<br />

Betreuungsprozesse, auch jene ohne Mitwirkung<br />

des Betreuten, in deren Sinne<br />

6<br />

konstruiert und beherrscht werden. Betreuer<br />

sind verpflichtet, mit den Betreuten<br />

Ziele und darauf gerichtete Vorgehen<br />

zu formulieren bzw. diese transparent<br />

und diskutabel zu machen und deren<br />

Nutzenstiftung zu reflektieren. 11<br />

Wie leicht das Vertrauen der Betreuten<br />

in den Berufsbetreuer enttäuscht werden<br />

kann, ist am Beispiel des Verlustes oder der<br />

Beschädigung von persönlichem Eigentum<br />

der Betreuten, welches sich im Besitz oder<br />

in der Verantwortung des Berufsbetreuers<br />

befindet, ersichtlich.<br />

Wenn der Berufsbetreuer dem Betreuten<br />

demonstrieren kann, wie mit seinen<br />

Unterlagen, seinen Möbeln, seinen Wertsachen<br />

umgegangen wird und wie diese<br />

dokumentiert und gelagert werden, dann<br />

erkennt der Betreute zunächst, dass der<br />

Berufsbetreuer weiß, wie wichtig dieses<br />

Thema für Betreute ist. Ist der Betreuer<br />

nun auch noch in der Lage aufzuzeigen,<br />

dass der Betreute bei Beschädigung oder<br />

Verlust unmittelbar informiert wird und<br />

dazu Aufzeichnungen geführt werden,<br />

kann bereits Vertrauen in das Management<br />

entstehen, bevor überhaupt Eigentum des<br />

Betreuten in den Besitz des Betreuers<br />

kommt.<br />

Nicht nur im Betreuungswesen, sondern<br />

in allen Produktions- und Dienstleistungsbranchen<br />

sind Regelungen zum sorgfältigen<br />

Umgang mit Eigentum der Kunden und<br />

zur unmittelbaren Information der Eigentümer<br />

bei Problemen ein indiskutabler<br />

Bestandteil des Qualitätsmanagements. 12<br />

2.2 Fokussierung auf<br />

Betreute und Stakeholder<br />

An Berufsbetreuer tragen viele Menschen<br />

und Stellen Erwartungen heran.<br />

Erfolgreichen Berufsbetreuern ist aber<br />

klar, dass sie vor allem von Ihren Kunden,<br />

nämlich den Betreuten abhängen. Deren<br />

gegenwärtige und absehbare Erwartungen<br />

und die Erfordernisse ihrer Problemlagen<br />

sind für den Berufsbetreuer handlungsleitend.<br />

Erfolgreichen Berufsbetreuern gelingt<br />

es sogar, gezielt im ökonomischen Rahmen<br />

die Erwartungen der Betreuten zu<br />

übertreffen und die Betreuten zuweilen<br />

für Ergebnisse der Betreuungsarbeit zu<br />

begeistern.<br />

Neben den Betreuten als Kunden sind<br />

aber auch die Vormundschaftsgerichte<br />

als Lieferanten von großer Bedeutung für<br />

den Berufsbetreuer. Die Betreuungsarbeit<br />

wird also unter anderem dann erfolgreich<br />

sein, wenn sie die Bedingungen und<br />

Bedürfnisse der Betreuten sowie die<br />

Vorgaben und Erwartungen der Vormund-


Fachteil<br />

schaftsgerichte kennt und die geforderten<br />

Leistungen immer wieder effektiv und<br />

effizient erfüllt.<br />

Der Erfolg des Betreuers wird freilich<br />

auch vom Verstehen und Beachten der<br />

Erwartungen anderer Parteien beeinflusst,<br />

die ein Interesse an der Betreuungsleistung<br />

haben. Hierzu zählen neben<br />

Angehörigen auch das Personal in Einrichtungen,<br />

Behörden, Kostenträger und<br />

die mediale Öffentlichkeit, um nur einige<br />

zu nennen. Diese Interessenten an der<br />

Leistung der Berufsbetreuer, die außerhalb<br />

einer Kunden-Lieferanten-Beziehung<br />

agieren, können auch als ’Stakeholder’<br />

bezeichnet werden. 13<br />

Erfolgreiche Berufsbetreuer sind sich<br />

ständig bewusst über den Zustand der<br />

Zufriedenheit von allen, mit denen Sie<br />

in Beziehung stehen, um ihre Leistungen<br />

erbringen zu können. Dafür ist es wichtig<br />

zu wissen, welche Aspekte der Betreuungsleistung<br />

von wem in welcher Art und mit<br />

welcher Bedeutung wahrgenommen werden.<br />

Die Bedürfnislagen und Erwartungen<br />

aller Beteiligten müssen bekannt sein,<br />

damit entschieden werden kann, welche<br />

Prioritäten zu setzen sind. 14<br />

2.3 Entwicklung<br />

einer Prozessorientierung<br />

Die Qualität der Betreuungsarbeit hängt<br />

wesentlich davon ab, dass es gelingt, ein<br />

System von Prozessen, deren Wechselwirkungen<br />

bekannt sind, ergebnisorientiert<br />

einzusetzen. Unter Prozess sollen im<br />

weiteren Tätigkeiten verstanden werden,<br />

bei denen Ressourcen wie Sachmittel<br />

und Informationen verwendet und umgewandelt<br />

werden und zu einem Ergebnis<br />

führen.<br />

Betreuer, die ihre Leistungen in Prozessen<br />

denken und planen, haben den Vorteil,<br />

dass sie ihr Handeln weitgehend selbst<br />

lenkbar gestalten und die Komplexität der<br />

Verknüpfungen transparent halten können.<br />

Die Kenntnis der eigenen Prozesse verbessert<br />

auch die flexiblere und schnellere<br />

Reaktion des Betreuers auf sich regelmäßig<br />

verändernde Rahmenbedingungen im<br />

Betreuungswesen.<br />

Damit eine Betreuung für alle Beteiligten,<br />

vor allem für die Betreuten, die<br />

Vormundschaftsgerichte und die Berufsbetreuer<br />

erfolgreich verlaufen kann, müssen<br />

viele miteinander verbundene Aktivitäten<br />

bewusst gemacht und gesteuert werden.<br />

Häufig ist eine Aktivität Voraussetzung<br />

für das Gelingen einer weiteren Aktivität<br />

und ebenso bedingen sich Aktivitäten der<br />

unterschiedlichsten Beteiligten gegenseitig.<br />

Tatsächlich sind die Betreuungsleistungen<br />

oft gekennzeichnet von einer<br />

multilateralen Verknüpfung, Steuerung<br />

und Einspeisung unterschiedlichster Prozesse<br />

durch den Berufsbetreuer in einen<br />

zentralen Prozess, um ein Betreuungsziel<br />

zu erreichen. Berufsbetreuer müssen sich<br />

und ihre Arbeit als Teil eines Systems<br />

der Hilfeleistungen mit unterschiedlichen<br />

Formen des Aufbaus und der Reduzierung<br />

von Komplexitäten begreifen. 15<br />

Nur dann können die für Laien zuweilen<br />

undurchschaubaren Wechselwirkungen der<br />

betreuungsrelevanten Prozesse erkannt,<br />

verstanden, geleitet und gelenkt werden.<br />

Erfolgreiche Betreuungsarbeit setzt<br />

damit das systematische und für alle<br />

Beteiligten wahrnehmbare Leiten und<br />

Lenken von Prozessen voraus, die zum<br />

Nutzen der Betreuten beitragen. Dazu<br />

gehört auch das ständige Bemühen um<br />

die Verbesserung der eigenen Leistungen<br />

auf der Grundlage der Rückmeldungen von<br />

Betreuten, Vormundschaftsgerichten und<br />

anderen Beteiligten.<br />

Um die Betreuungsprozesse systematisch<br />

lenken und leiten zu können, müssen<br />

diese Prozesse inventarisiert sowie steuerund<br />

veränderbar aufgezeichnet werden.<br />

Besondere Beachtung verdienen dabei<br />

jene Prozesse und Informationen, die<br />

die Zufriedenheit der Betreuten mit der<br />

betreuerischen Leistung besonders beeinflussen.<br />

16<br />

Dieser Aspekt ist vor dem Hintergrund<br />

der krankheitsbedingt meist reduzierten<br />

oder zumindest selektiven Wahrnehmung<br />

und der geringen Interpretationssteuerbarkeit<br />

der Betreuten von größter Bedeutung<br />

für erfolgreiche Qualitätswahrnehmung<br />

der Betreuungsleistungen. 17<br />

Prozessorientiertes Betreuungsmanagement<br />

bedeutet also erstens, die Anforderungen<br />

an den Betreuer zu verstehen und<br />

zu erfüllen, zweitens das betreuerische<br />

Handeln als Prozesse entlang einer Wertschöpfungskette<br />

zu begreifen, drittens<br />

die Wirksamkeit und Ergebnisse der Betreuungsprozesse<br />

zu sichern und viertens,<br />

die Leistungsfähigkeit der verwendeten<br />

Prozesse zu messen und darauf gestützt<br />

laufende Verbesserungsmaßnahmen zu<br />

überlegen.<br />

2.4 Aufbau des<br />

Dokumentationssystems<br />

Erfolgreiche Berufsbetreuer verfügen<br />

in der Regel über ein Konzept, mit dem<br />

wesentliche Informationen des Betreuungsmanagements<br />

systematisiert werden.<br />

Hier geht es nicht nur um die eigentliche<br />

Betreuungsdokumentation, sondern auch<br />

7<br />

um jene Vorgaben und Regelungen mit<br />

grundlegender Bedeutung für das allgemeine<br />

Funktionieren der Betreuungsorganisation.<br />

Üblicherweise werden die Berufsbetreuer<br />

ihr Konzept im Kopf behalten und durch<br />

Routine immer wieder sicher anwenden<br />

können. Schwieriger wird es jedoch, das<br />

solchermaßen gespeicherte Dokumentationssystem<br />

zu kommunizieren. Um einer<br />

Vertretung, oder Betreuten, dem Vormundschaftsgericht<br />

und anderen Interessenten<br />

nachzuweisen, wie mit Informationen<br />

und Dokumenten umgegangen wird ist<br />

die schriftliche Fixierung des Dokumentationssystems<br />

unerlässlich.<br />

Die Erfahrungen mit der Einführung von<br />

Qualitätsmanagementsystemen zeigen,<br />

dass gerade die Sammlung und Ordnung<br />

aller Materialien, die für die eigene Arbeit<br />

von Bedeutung sind, sowohl die Effizienz<br />

der Arbeitsprozesse erhöht. Es folgt häufig<br />

eine Art der ’bürokratischen Katharsis’,<br />

wenn erstmals klar wird, welche Materialien<br />

wirklich und welche eigentlich nicht<br />

gebraucht werden. 18<br />

2.4.1 Inhaltliche und<br />

technische Anforderungen<br />

an die Managementdokumentation<br />

Eine Dokumentation des Qualitätsmanagements<br />

muss sich an Zweck- und Funktionalitätsgesichtspunkten<br />

orientieren.<br />

Zweck der Dokumentation ist einerseits<br />

die Kommunikation über Qualität so zu<br />

steuern, dass sich Vertrauen in die Dienstleistung<br />

des Betreuers entwickeln kann.<br />

Andererseits ist die Dokumentation ein<br />

Instrument der Ablauforganisation, um<br />

Prozesse steuer- und verbesserbar gestalten<br />

zu können.<br />

Es ist von keinem Betreuten oder Rechtspfleger<br />

zu erwarten, dass unendliche Prozessbeschreibungen<br />

für spannend gehalten<br />

werden. Hier wären grundlegende Informationen<br />

sinnvoller, die adressatengerecht<br />

aufbereitet, interessant und informativ<br />

sind. Diese Anforderungen könnte ein<br />

Qualitätsprospekt besser erfüllen. 19<br />

Als Instrument der Ablauforganisation<br />

kommt es dagegen vor allem auf organisatorische<br />

Funktionalität an. Hier ist es<br />

wichtig, sich schnell orientieren zu können<br />

und durch detailgetreue Beschreibungen<br />

Analyse- und Verbesserungsverfahren zu<br />

ermöglichen.<br />

Im weiteren Verlauf der Konzeptentwicklung<br />

wird nicht explizit unterschieden,<br />

auf wen die Dokumentation ausgerichtet<br />

wird. Wesentlich sind die inhaltlichen<br />

Anforderungen, die später in eigenen<br />

kommunikationspolitischen Prozessen<br />

umgesetzt werden müssen.


Fachteil<br />

In einer Dokumentation zum Qualitätsmanagement<br />

des Berufsbetreuers, die man<br />

auch Qualitätshandbuch nennen könnte,<br />

sollte zunächst geklärt sein, welchen<br />

Zweck diese Sammlung für den Betreuer<br />

erfüllt und wofür sie nicht geeignet ist.<br />

Vor allem für Betreute ist es wichtig zu<br />

erfahren, wieso ein Betreuer eine solche<br />

Dokumentation erstellt und was der Betreute<br />

davon hat.<br />

Wesentliche Bestandteile der Managementdokumentation<br />

sind die Beschreibungen<br />

der betreuungsrelevanten Prozesse und<br />

sämtlicher Informationen, die Auskunft<br />

über Erwartungen und Anforderungen an<br />

die Betreuungsarbeit geben (ein Blick<br />

in die Gesetzesentwürfe zum Betreuungsrecht<br />

lohnt also noch immer). Erste<br />

Hilfestellungen können aus juristischen<br />

Kommentaren und Praxishandreichungen<br />

bezogen werden. Zwar wird dort meist nur<br />

beschrieben, was der Betreuer zu tun und<br />

zu lassen hat; die Fragen, wie und weshalb<br />

etwas zu erledigen ist, muss der Betreuer<br />

im Rahmen seiner eigenen Qualitätsanforderungen<br />

selbst beschreiben.<br />

Diese Dokumentation sollte die betreuungstypischen<br />

Gesetzestexte und andere<br />

relevanten Normen umfassen 20 bzw.<br />

eindeutig darauf verweisen, sowie z.B.<br />

Verträge des Betreuungsbüros, Protokolle<br />

oder für die Betreuungsarbeit bedeutsame<br />

Ausschnitte von Fachzeitschriften.<br />

Der Betreuer muss Auskunft geben können,<br />

welche Informationen für seine Arbeit<br />

von Bedeutung sind und nachweisen, dass<br />

er sich die erforderlichen Informationen<br />

zeitnah beschaffen kann.<br />

Es ist nicht von Bedeutung, wie die<br />

Dokumentation technisch realisiert wird,<br />

ob in einem Ordner auf Papier, im Computer<br />

oder im Intra- bzw. Internet. Wichtig ist<br />

nur, dass es für die Betreuten und andere<br />

Interessenten deutlich und zufriedenstellend<br />

wahrnehmbar ist, dass der Betreuer<br />

zeitnah und effektiv all jene Informationen<br />

zur Hand hat, die für das grundsätzliche<br />

Funktionieren der Betreuungsarbeit von<br />

Bedeutung sind. Technisch ist jedoch<br />

zu bedenken, dass mit Betreuten, Angehörigen<br />

oder zum Beispiel Vermietern<br />

oft rechtliche Rahmenbedingungen zu<br />

klären sind oder Vormundschaftsgerichte<br />

und Behörden verstehen wollen, wie ein<br />

Betreuungsprozess funktioniert.<br />

Im Vordergrund der Konzeption des Dokumentationssystems<br />

sollten Aspekte der<br />

Funktionstüchtigkeit für alle stehen, die<br />

auf die Informationen zugreifen müssen:<br />

Worauf kommt es in der Praxis tatsächlich<br />

an? Wann, wie schnell, wozu, wie und wo<br />

werden Informationen benötigt?<br />

Weiter ist zu überlegen, welche zukünftigen<br />

Formen und Situationen der<br />

Informationsverwendung zum Beispiel<br />

aus Mobilitätssicht erforderlich werden.<br />

Aktuelle Betreuungssoftware zeigt bereits<br />

erste Ansätze zur Unterstützung<br />

eines derartigen Informationssystems.<br />

Die Unterstützung von extrem mobilen<br />

Handcomputern, sogenannter PDA´s wäre<br />

eine sinnvolle Weiterentwicklung im Sinne<br />

dieses Qualitätskonzeptes.<br />

Um das Dokumentationssystem aufgrund<br />

von Vergleichen mit anderen Systemen<br />

verbessern zu können, sind Überlegungen<br />

zur Kompatibilität mit der Dokumentation<br />

anderer Kanzleien bedenkenswert. Das<br />

bedeutet, sich zu erkundigen, wie andere<br />

Berufskollegen ihre Dokumentation erledigen<br />

und idealerweise sich sogar auf eine<br />

Vorgehensweise zu einigen. Erfahrungen<br />

aus anderen Branchen 21 des Sozialsektors<br />

legen nahe, dass die Fähigkeit sich<br />

vergleichbar zu organisieren auch im<br />

Betreuungswesen zukünftig erfolgsrelevant<br />

werden könnte.<br />

2.4.2 Steuerungserfordernisse<br />

der Dokumentation<br />

des Qualitätsmanagements<br />

Für die Dokumentation des Qualitätsmanagements<br />

hat sich eine Systematik<br />

der Schriftlichkeit nach unterschiedlichen<br />

Konkretisierungsgraden und Verwendungszwecken<br />

entwickelt. Es wird<br />

häufig unterschieden nach Dokumenten,<br />

Aufzeichnungen, Verfahrensanweisungen<br />

und Arbeitsanweisungen. Freilich machen<br />

nur jene Unterscheidungen Sinn, die in der<br />

berufsbetreuerischen Praxis von Bedeutung<br />

sind.<br />

2.4.2.1 Bedeutung von Dokumenten<br />

Dokumente sind Schriftstücke der Betreuungsarbeit<br />

wie zum Beispiel Schriftwechsel,<br />

die aber auch Urkunden- und<br />

Beweischarakter mit unterschiedlicher<br />

Rechtsbedeutung haben können. Sie sind<br />

von großer Relevanz für das Vertrauen der<br />

Betreuten aber auch der bürokratischen<br />

Organisationen wie Gerichte und Behörden<br />

in die Prozesskompetenz des Betreuers.<br />

Da viele Dokumente in der Betreuungsarbeit<br />

eigentlich Eigentum der Betreuten<br />

sind, können Verlust, Beschädigung und noch<br />

viel mehr unbedachte Weitergabe zu einem<br />

gravierenden Vertrauensbruch führen. Man<br />

denke nur an die in der Praxis zwischen den<br />

Betreuern und zuweilen sogar bei einem<br />

einzigen Betreuer unterschiedlich gehandhabte<br />

Versendung von Betreuerausweisen.<br />

Manchmal werden sie komplett und zuweilen<br />

sogar gleich mit dem Bestellungsbeschluß<br />

8<br />

verschickt, ein andermal werden sorgfältig je<br />

nach Empfänger Informationen geschwärzt.<br />

Der Berufsbetreuer sollte zumindest<br />

für die Betreuten schriftlich formulieren,<br />

welche Dokumente welche Bedeutung<br />

haben, woher sie kommen, wofür sie<br />

eingesetzt werden und an wen welche<br />

Dokumente unter welchen Bedingungen<br />

herausgegeben werden. Aus Betreutensicht<br />

ist nicht zu unterschätzen, dass erst durch<br />

die Offenlegung des Umgangs mit persönlichen<br />

Dokumenten die Bedürfnisse und<br />

Erwartungen der Betreuten in den weiteren<br />

Prozess eingespeist werden können.<br />

Freilich wird einzuwenden sein, dass<br />

damit wieder ein neues Dokument entsteht<br />

und nur der bürokratische Selbstbezug gestärkt<br />

wird. Erfahrungen der Qualitätspraxis<br />

widerlegen jedoch Befürchtungen einer<br />

weiteren Bürokratisierung durch Qualitätshandbücher.<br />

22 Demgegenüber werden<br />

für die Betreuten einmal Regelungen<br />

geklärt und damit zukünftig ineffiziente<br />

Unstimmigkeiten, Unsicherheiten und<br />

vielleicht sogar Widerstände gegen die<br />

Betreuungsarbeit minimiert.<br />

Ein bekanntes Problem der Praxis ist das<br />

versehentliche Verwenden von obsoleten<br />

Dokumenten oder die zeitaufwendige Suche<br />

nach aktuellen Versionen von Bescheiden<br />

etc. Abgesehen vom Kostenaufwand durch<br />

folgende Korrekturanstrengungen sind<br />

auch haftungsrechtliche Konsequenzen<br />

durch Fristverletzungen bei fehlerhafter<br />

Dokumentenverwendung denkbar.<br />

Deshalb müssen Regelungen formuliert<br />

werden, die Dokumentenechtheit sicherstellen<br />

und dafür sorgen, dass immer<br />

gültige und aktuelle Versionen der Dokumente<br />

zum Einsatz kommen. Manche<br />

Berufsbetreuer arbeiten bereits mit unterschiedlichen<br />

Registraturen z.B. Archiv und<br />

Handakte, was zwar praktikabel ist. Ein<br />

Managementsystem wird aber erst daraus,<br />

wenn Hintergrund und Vorgehensweisen<br />

schriftlich formuliert werden und die<br />

Funktionalität der Dokumentation einer<br />

Überprüfung unterziehbar ist.<br />

Auf den ersten Blick wirkt die sich abzeichnende<br />

Komplexität der Dokumentation<br />

verwirrend. Vielleicht tröstet es aber ein<br />

wenig zu wissen, dass die wahrgenommene<br />

Komplexität einer Dienstleistung durch<br />

Kunden überhaupt erst eine wesentliche<br />

Voraussetzung für Qualitätswahrnehmung<br />

ist. 23<br />

2.4.2.2 Verfahrens-<br />

und Arbeitsanweisungen<br />

zur Prozesssteuerung<br />

Verfahrensanweisungen beschreiben vor<br />

allem allgemeine Prinzipien von Prozessen,


Fachteil<br />

also wozu ein Prozess dient, welche Bedeutung<br />

und Risiken damit verbunden sind<br />

und wer beteiligt ist. Arbeitsanweisungen<br />

dagegen sind Handreichungen für die<br />

konkrete Durchführung von Aktivitäten,<br />

was Ablaufpläne und auch Checklisten<br />

oder Merkzettel sein können.<br />

Der Sinn von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen<br />

besteht vor allem in der<br />

Sicherheit, dass der Betreuer einen Prozess<br />

nach einem Standard immer wieder durchführen<br />

und nach Misserfolgen systematisch<br />

verbessern kann. Es ist davon auszugehen,<br />

dass diese Fähigkeit auf Seiten<br />

der Betreuten und weiterer Beteiligter<br />

vertrauensbildend wirkt.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Handreichungen,<br />

Tätigkeitskatalogen und Leitfäden 24 ,<br />

die Kernprozesse der Berufsbetreuung<br />

beschreiben. Damit diese Prozesse transparent,<br />

kommunizierbar und steuerbar<br />

werden, können diese Prozessbeschreibungen<br />

in Ablaufdiagrammen abgebildet<br />

und anschließend in Checklisten umgesetzt<br />

werden.<br />

Viele Berufsbetreuer verfügen wohl<br />

bereits über eine Sammlung von mehr oder<br />

minder systematisch erfassten Ablaufbeschreibungen,<br />

mit denen vor allem kritische<br />

Prozesse vorbereitet und gesteuert<br />

werden. Denkbar wäre dies zum Beispiel<br />

für die zuweilen gefährliche Durchführung<br />

von Unterbringungen oder um komplexe<br />

Verwaltungsarbeiten zu steuern, wie die<br />

Sammlung, Erfassung und Verbuchung<br />

der Vermögensbewegungen der Betreuten<br />

und Einspeisung in den Prozess der Rechenschaftslegung<br />

über die Verwaltung<br />

des Betreutenvermögens gegenüber dem<br />

Vormundschaftsgericht.<br />

Genaue Checklisten hierzu werden den<br />

Betreuten zwar weniger interessieren,<br />

wohl aber, wozu seine Kontoauszüge gebraucht<br />

werden, dass der Berufsbetreuer<br />

genau Buch führen muss zu seiner eigenen<br />

Entlastung und was der Betreuer dem<br />

Betreuten zusichert im Umgang mit dessen<br />

Vermögen.<br />

Gleiches gilt beispielsweise für Unterbringungen.<br />

Die Checkliste für die konkrete<br />

Durchführung mag den einen oder anderen<br />

Betreuten vielleicht interessieren. Ganz<br />

bestimmt von Bedeutung ist aber die<br />

schriftliche Beschreibung und Zusicherung<br />

von Aspekten, die dem Betreuten das<br />

Gefühl von Respekt und würdevoller Behandlung<br />

in einer derartigen Krisensituation<br />

vermitteln.<br />

Durch solche Beschreibungen besteht<br />

erst die Möglichkeit, die Überzeugungen<br />

und Werte des Berufsbetreuers ablauforganisatorisch<br />

einzuplanen und nachzuweisen.<br />

Jeder Berufsbetreuer kann dann<br />

hoffentlich die Frage beantworten, woran<br />

ein Betreuter oder das Vormundschaftsgericht<br />

die spezielle Qualitätsüberzeugung in<br />

jedem einzelnen Prozess erkennen kann.<br />

2.4.2.3 Aufzeichnungen<br />

über das Qualitätsmanagement<br />

Damit überprüft werden kann, in welchem<br />

Umfang Übereinstimmungen und Abweichungen<br />

zwischen den Qualitätskriterien<br />

und der Praxis der Betreuung bestehen,<br />

sind dazu eigene Qualitätsaufzeichnungen<br />

notwendig. Für diese sind ein kontinuierlicher<br />

Einsatz sowie Sicherheit im Umgang<br />

und Funktionsfähigkeit sehr wichtig.<br />

Typische Probleme der Praxis sind nämlich<br />

mangelnde Lesbarkeit, wenn im Arbeitsablauf<br />

Notizen angefertigt werden, oder<br />

dass Aufzeichnungen verlegt und nicht<br />

zeitnah gefunden werden. In größeren<br />

Organisationen wie Vereinen und Behörden<br />

kommen auch unklare Zuständigkeiten und<br />

Kompetenzen als Problemfaktoren hinzu.<br />

Deshalb sollte das Dokumentationssystem<br />

Regelungen beinhalten, durch die sicher<br />

gestellt wird, wer für diese Aufzeichnungen<br />

zuständig ist. Es ist sicherzustellen, dass<br />

Aufzeichnungen über Qualitätsprobleme<br />

eindeutig erkennbar sind und sicher aufbewahrt<br />

und geschützt werden. Letztlich ist<br />

auch zu regeln, wie diese Aufzeichnungen<br />

jederzeit gefunden werden können und wie<br />

verhindert wird, dass sie nicht länger als<br />

nötig archiviert bleiben.<br />

2.5 Übernahme von<br />

Qualitätsverantwortung<br />

Erfahrene und erfolgreiche Berufsbetreuer<br />

sind in der Regel Unternehmerpersönlichkeiten,<br />

die Verantwortung für<br />

die Übereinstimmung der Strukturen und<br />

Bedingungen ihres Arbeitens mit den<br />

eigenen Zielen übernehmen. Deshalb ist<br />

es notwendig, dass der Berufbetreuer die<br />

tatsächliche Infrastruktur und Ausstattung<br />

der Betreuungskanzlei in Beziehung zu<br />

Visionen, Zielen und Leistungsanforderungen<br />

setzt. Der Berufsbetreuer sollte<br />

begründen können, welche Ausstattung<br />

und Merkmale seiner Betreuungskanzlei er<br />

für qualitätsrelevant hält. Es geht also um<br />

den Beitrag, den die Infrastruktur der Betreuungskanzlei<br />

nachweislich zum Vorteil<br />

der Betreuten und Vormundschaftsgerichte<br />

liefert.<br />

2.5.1 Qualitätsvisionen<br />

und Qualitätspolitik<br />

Fragt man Berufsbetreuer nach Grundsätzen<br />

ihres Managements, so tauchen<br />

9<br />

häufig ähnliche Konzeptelemente auf,<br />

die in einem bestimmten Verhältnis ausbalanciert<br />

werden. Deren ausgewogene<br />

Beachtung liefert in der täglichen Betreuungspraxis<br />

einen bedeutsamen Beitrag zum<br />

Berufserfolg. 25 Diese Grundsätze bilden<br />

als Rahmen einer ganzheitlich ausgerichteten<br />

Organisation erst die Grundlage zur<br />

Qualitätsorientierung der Berufsbetreuer<br />

und sollten deshalb schriftlich formuliert<br />

werden.<br />

Über eigene Qualitätsbemühungen wird<br />

im <strong>Sozialwesen</strong> nicht immer gerne öffentlich<br />

gesprochen. Zu groß ist die Befürchtung,<br />

dass Fehler als peinliches Versagen<br />

interpretiert werden. Ernstgenommenes<br />

Qualitätsmanagement fordert aber ein<br />

Gemessen werden an den eigenen Ansprüchen<br />

geradezu heraus. Deshalb reflektieren<br />

in einem Handbuch zum Qualitätsmanagement,<br />

in Prospekten oder auf dem Briefkopf<br />

publik gemachte Visionen oder ein Berufsmotto<br />

des Berufsbetreuers die Bereitschaft<br />

zur Übernahme von Qualitätsverantwortung.<br />

Andere öffentlichkeitswirksame<br />

Darstellungen der Qualitätsorientierung<br />

der Betreuungsorganisation unterstützen<br />

dies wirkungsvoll und üben einen selbst<br />

auferlegten Druck aus, sich regelmäßig<br />

der Qualitätsthematik zu stellen.<br />

Zu Beginn sollte jeder Betreuer also<br />

seine Vision oder Gedanken über die<br />

eigenen Qualitätsziele und die Wege zu<br />

deren Erreichung formulieren. Nur in wenigen<br />

Ausnahmefällen oder bei geringer<br />

Berufserfahrung arbeiten Berufsbetreuer<br />

nämlich ohne konkrete Vorstellungen,<br />

weshalb sie Betreuungen führen und<br />

welchen ideellen Beitrag sie für die Gesellschaft<br />

und die betroffenen Menschen<br />

leisten.<br />

Auf Nachfragen kann leicht von Betreuern<br />

erfahren werden, was sie unter guter<br />

Betreuungsarbeit verstehen und was sie<br />

für bemerkenswert an den eigenen Betreuungsleistungen<br />

halten. Meist stehen<br />

die Überzeugungen der Berufsbetreuer<br />

in Einklang mit den Intentionen des<br />

Gesetzgebers zur Abschaffung des Vormundschaftsrechts<br />

und oft reflektieren<br />

Berufsbetreuer noch den Optimismus der<br />

Psychiatriereform. 26<br />

Im Rahmen der Managementdokumentation<br />

geht es also zunächst einfach um das<br />

schriftliche Formulieren dieser Maßstäbe<br />

und Ziele des betreuerischen Handelns.<br />

Zugegeben braucht das Mut, denn der Freiberufler<br />

macht sich dadurch erst diskutabel<br />

und angreifbar. Andererseits kann diese<br />

Offenheit von Betreuten mit Vertrauen<br />

belohnt werden: Wenigstens zu wissen, mit<br />

wem man es zu tun hat und was betreuerische<br />

Werte und Ziele sind.


Fachteil<br />

2.5.2 Qualitätsziele<br />

und Qualitätsplanungen<br />

Eine Dokumentation des Qualitätsmanagements<br />

sollte Beobachtungen und Aussagen<br />

dazu enthalten, welche gegenwärtigen<br />

Probleme im Qualitätssystem bestehen<br />

und welche zukünftigen Verbesserungen<br />

der Dienstleistungen angestrebt werden.<br />

Die Dokumentation sollte Auskunft gegen,<br />

welche Beurteilungen zur Zufriedenheit<br />

mit dem Berufsbetreuer vorliegen und<br />

wie sich die Zufriedenheit der Betreuten,<br />

der Vormundschaftsgerichte und anderer<br />

Interessenten entwickeln soll. Letztlich ist<br />

auch zu beschreiben, wie all das gemessen<br />

und bewiesen werden kann.<br />

Aufgrund der Erhebungen zum Ist-Stand<br />

und der Soll-Konzeptionierungen sollten<br />

Planungen nachgewiesen werden, wie der<br />

Berufsbetreuer gedenkt, Diskrepanzen zu<br />

beseitigen und zukünftige Zielstellungen<br />

zu erreichen. Vielleicht findet sich für den<br />

Berufsbetreuer mehr Unterstützung bei<br />

der Erreichung der Qualitätsziele als er<br />

denkt, wenn Vormundschaftsgerichte und<br />

Betreute hierüber informiert werden.<br />

2.5.3 Qualitätsbewertungen<br />

Damit das System des Qualitätsmanagements<br />

der Betreuungskanzlei nicht nur<br />

auf dem Papier steht, sondern tatsächlich<br />

zur Verbesserung der Betreuungspraxis<br />

beiträgt, sollte ein Qualitätskonzept laufende<br />

und stichprobenartige Überprüfungen<br />

der Funktionsfähigkeit, sogenannte<br />

’Audits’, enthalten. Deren Ergebnisse<br />

müssen aufgezeichnet werden. Dabei<br />

kann es sich sowohl um die Aufzeichnung<br />

von Problemen und Fehlermeldungen in<br />

der Praxis handeln als auch um Ergebnisse<br />

von Überprüfungen, die intern oder durch<br />

Externe durchgeführt werden. 27<br />

Moderne Sozialgesetze enthalten bereits<br />

solche Verpflichtungen für Vertragseinrichtungen,<br />

indem Qualitätsmanagementsysteme<br />

einzuführen und Qualitätsprüfungen<br />

zu ermöglichen sind. 28 Im<br />

Rahmen des Qualitätsmanagements im<br />

<strong>Sozialwesen</strong> sind Audits zur Qualitätsbewertung<br />

immer wieder in der Diskussion 29 ,<br />

und deren Einführung ist auch für zukünftige<br />

Gestaltungen des Betreuungsgesetzes<br />

deswegen nicht auszuschließen. Bei aller<br />

Skepsis, die in der Praxis gegenüber<br />

Audits herrschen; es zeigt sich anschließend<br />

immer, welche Produktivität die<br />

Beschäftigung mit der eigenen Qualität<br />

birgt. 30<br />

Das Qualitätskonzept für Berufsbetreuung<br />

muss sich an seinen eigenen Vorgaben<br />

messen lassen. Grundlage hierfür<br />

sind die formulierten Leistungs- und<br />

Prozessbeschreibungen, die Qualitätsziele<br />

und Qualitätsplanungen sowie die Ergebnisse<br />

zum Stand der Zufriedenheit von<br />

Betreuten, Vormundschaftsgerichten und<br />

anderen Interessierten.<br />

Im Rahmen interner Audits kann der<br />

Berufsbetreuer anhand einer Checkliste<br />

sein Qualitätshandbuch durchgehen und<br />

die Realität daraufhin kritisch zu reflektieren.<br />

Es kann durchaus interessante<br />

Einblicke in die Funktionalität der Managementdokumentation<br />

geben, wenn<br />

unter Kollegen ein Wettbewerb durchgeführt<br />

wird, wie lange zum Auffinden einer<br />

Gesetzesnorm gebraucht wird und wie<br />

verständlich diese einer mental gehandicapten<br />

Person erläutert werden kann.<br />

Sofern die Ergebnisse dokumentiert und<br />

verbessert werden, handelt es sich hier<br />

schon um ein internes Audis.<br />

Sehr produktiv sind Audits durch externe<br />

Personen, die dem Berufsbetreuer ohne<br />

Betriebsblindheit helfen können, Stand<br />

und Optimierungspotentiale der eigenen<br />

Qualitätsorganisation zu ermitteln.<br />

Prozessbeschreibungen oder ’Verfahrens-<br />

und Arbeitsanweisungen’ stellen<br />

die effektivste Grundlage für Überprüfungen<br />

eines Qualitätsmanagementsystems<br />

dar: Wird der Prozess wirklich in der<br />

Praxis umgesetzt? Stehen die notwendigen<br />

Ressourcen eigentlich wirklich<br />

zur Verfügung? Welche Probleme gab es<br />

bei der Prozessdurchführung, wo sind<br />

diese dokumentiert, wieso konnten diese<br />

entstehen und wurde der Prozess diesbezüglich<br />

optimiert? Und schließlich die<br />

wichtigste Frage: Was hat der Betreute<br />

von diesem Prozess und welche Beurteilungen<br />

dessen Zufriedenheit gibt es?<br />

Von den Berufsverbänden ist zu erwarten,<br />

dass sie Möglichkeiten eruieren, die<br />

Verbandsmitglieder in der Beurteilung<br />

der eigenen Betreuungsqualität durch<br />

BQA´s, also BetreuungsQualitätsAudits<br />

zu unterstützen. Voraussetzung hierfür<br />

sind freilich entsprechende Fortbildungen<br />

der Berufsbetreuer vor dem Hintergrund<br />

eines einheitlichen Normkonzepts wie<br />

des hier beschriebenen. Im Anschluss an<br />

ein Berufsverbandsaudit kann sich der<br />

Berufsbetreuer die Konformität mit der<br />

Qualitätsnorm zertifizieren lassen, oder<br />

sich selbst als konform erklären.<br />

Es bedarf entgegen weitgestreuter<br />

Auffassung nämlich nicht einer kostspieligen<br />

Zertifizierung durch eine externe<br />

Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Die DIN-<br />

ISO selbst sieht die Möglichkeit einer<br />

Konformitätserklärung vor, die dem bereitwilligen<br />

Kunden als Nachweis der<br />

10<br />

Übereinstimmung und Vertrauenswürdigkeit<br />

genügen mag.<br />

2.6 Kontinuierliche Verbesserung<br />

Verbesserungspotentiale für die Betreuungsqualität<br />

liegen zunächst im Informationssystem<br />

über Fehler, die dem Berufsbetreuer<br />

während der Leistungserbringung<br />

bekannt werden oder unterlaufen. Außerdem<br />

sind Hinweise und Beschwerden<br />

von Betreuten und anderen Beteiligten<br />

eine Informationsquelle über Verbesserungsmöglichkeiten.<br />

Zur Verbesserung<br />

der Qualität trägt auch der Vergleich mit<br />

besseren Betreuungskanzleien und die<br />

gemeinsame Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten<br />

bei.<br />

2.6.1 Beschwerdemanagement<br />

Verbesserungshinweisen begegnet der<br />

Berufsbetreuer in unterschiedlichen Formen<br />

und selbst nach jahrelanger Etablierung<br />

hat man den Eindruck, mit einem<br />

Schild am Revers herum zu laufen, auf<br />

dem in großen Lettern steht: „Ich bin ein<br />

hilfebedürftiger Betreuer. Egal wer Sie sind<br />

und wovon Sie Ahnung haben. Bitte sagen<br />

Sie mir, was ich wie zu tun habe!“<br />

Trotzdem wird jeder erfolgreiche Berufsbetreuer<br />

rückblickend bestätigen, dass sich<br />

die Qualität der eigenen Betreuungsleistungen<br />

im Hinblick auf Betreutenorientierung<br />

und Sicherheit in den Prozessen auch<br />

aufgrund von kritischen Rückmeldungen<br />

verbessert hat.<br />

Für Berufsbetreuer, die eine berufsethisch<br />

gestützte Freiberuflichkeit praktizieren,<br />

stellen Rückmeldungen über eigene<br />

Fehler eine kostenlose Fortbildung dar. Es<br />

sollte auch bedacht werden, dass Kritiker,<br />

ob das nun Betreute, Rechtspfleger am<br />

Vormundschaftsgericht oder Pflegemitarbeiter<br />

sind, eigentlich nicht Gegner<br />

sondern Partner im Bemühen um eine<br />

kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsarbeit<br />

sind.<br />

Im Rahmen eines formulierten Beschwerdemanagements<br />

sollte im Qualitätskonzept<br />

beschrieben werden, wie<br />

Fehlermeldungen stimuliert und bearbeitet<br />

werden und anschließend Rückmeldungen<br />

erfolgen. Die Dokumentation zum<br />

Qualitätsmanagement sollte unbedingt<br />

Maßnahmen enthalten, wie vor allem<br />

Betreute aufgefordert und angeregt werden,<br />

sich kritisch zu äußern und sich zu<br />

beschweren.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, wie<br />

mit witzigen Slogans das Thema Beschwerde<br />

aufgelockert werden kann, bis hin zur<br />

Möglichkeit, einen Preis für die Abgabe


Fachteil<br />

einer Beschwerdemeldung zu gewinnen. 31<br />

Jedenfalls ist davon auszugehen, dass<br />

sowohl Betreute als auch Vormundschaftsgerichte<br />

und andere Kooperationspartner<br />

nicht nur dankbar sind, für einen offenen<br />

Umgang mit Kritik, sondern diesen Bemühungen<br />

auch Respekt zollen werden.<br />

2.6.2 Leistungsbeobachtung<br />

und Fehlerlenkung<br />

Die Möglichkeit, betreuerische Leistungen<br />

nachvollziehbar zu machen und Entwicklungsprozesse<br />

reflektieren zu können,<br />

ist vor allem für Betreute ein bedeutsamer<br />

Aspekt, der Vertrauen rechtfertigt. Im<br />

Rahmen der EDV-gestützten Leistungserfassung<br />

durch Betreuungsmanagementsoftware<br />

ist dies dem Grund nach auch<br />

kein technisches Problem mehr.<br />

Allenfalls die Strukturierung der Beobachtungen<br />

erfordert ein Konzept. Hierfür<br />

bietet sich die Betreuungsplanung an, weil<br />

vor dem Hintergrund von Ressourcen und<br />

Problemdefinitionen der Betreuten Ziele<br />

und erforderliche Maßnahmen vereinbart<br />

und evaluiert werden. Es ist zu hoffen, dass<br />

die Betreuungssoftware in diese Richtung<br />

weiter entwickelt wird, damit parallel<br />

zur Leistungserfassung eine Verlaufsdokumentation<br />

entstehen kann. Unter diesem<br />

Gesichtspunkt sind die aktuellen Entwicklungen<br />

zu einer umfassenden Einführung<br />

von Fallpauschalen statt Leistungspauschalen<br />

kritisch zu sehen. Es steht zu<br />

befürchten, dass durch Pauschalen die<br />

Motivation zur Leistungserfassung und<br />

–bewertung im Sinne einer Betreuungsplanung<br />

eher abnimmt.<br />

Eine weitere Quelle zur ständigen Verbesserung<br />

der Betreuungsprozesse sind<br />

Fehlermeldungen innerhalb der eigenen<br />

Organisation. Jeder Berufsbetreuer macht<br />

Fehler und das selbst nach jahrelanger<br />

Berufserfahrung. Wenn derselbe Fehler<br />

gehäuft vorkommt oder im Rahmen eines<br />

Prozesses verschiedene Fehler auftreten,<br />

wird sich der Berufsbetreuer Fragen nach<br />

Ursachen und Verbesserungsmöglichkeiten<br />

stellen müssen. Häufig zeigen Analysen<br />

des Prozesses, wo Fehler entstanden sind.<br />

Manchmal wurden diese zwar kurzzeitig<br />

wahrgenommen aber ignoriert oder vielleicht<br />

unterschätzt.<br />

Da sich das Qualitätsmanagement der<br />

Berufsbetreuung zum Ziel setzt, durch<br />

Prozesskompetenz bei den Betreuten oder<br />

Gerichten erst gar keine Fehler ankommen<br />

zu lassen und damit Vertrauen zu riskieren,<br />

ist ein Verfahren notwendig, um<br />

Fehler auszusteuern. Die einfachste und<br />

zweckmäßigste Form ist das Abarbeiten<br />

von Checklisten. In Checklisten wird die<br />

Erledigung von bestimmten Prozesselementen<br />

verifiziert. Dabei können aber<br />

auch Eintragungen zu Unregelmäßigkeiten<br />

vorgenommen werden. Wenn also die<br />

Checkliste für eine zu beantragende Unterbringung<br />

die Position „Einholen eines<br />

ärztlichen Attestes“ beinhaltet und der<br />

betreffende Arzt nicht erreichbar ist, kann<br />

das eingetragen und auf Konsequenzen<br />

hin überlegt werden.<br />

So wie man als Patient erwartet, dass<br />

über Komplikationen Buch geführt wird,<br />

deren Auswirkungen reflektiert und rechtzeitig<br />

entsprechende Maßnahmen getroffen<br />

werden, darf auch der Betreute darauf<br />

vertrauen, dass der Berufsbetreuer ein<br />

Verfahren vorweisen kann, damit sich<br />

Prozessfehler nicht unbedingt bis zum<br />

Betreuten als Fehlleistung fortsetzen.<br />

2.6.3 Benchmarking<br />

im Betreuungswesen<br />

Erhebliche, zum Teil sogar sprungartige<br />

Verbesserungen der Betreuungsqualität<br />

sind von der Teilnahme an Benchmarking-<br />

Projekten zu erwarten, die von den Berufsverbänden<br />

initiiert werden sollten.<br />

Teilnehmer in Benchmarking-Projekten<br />

bestimmen zunächst eigene defizitäre<br />

Prozessleistungen, z.B. den als zu hoch<br />

empfundenen Aufwand zur Beantragung<br />

einer Sozialleistung oder Steuerungsprobleme<br />

bei Unterbringungen. Im nächsten<br />

Schritt wird nach einem Berufsbetreuer<br />

als Benchmarking-Partner gesucht, der im<br />

betreffenden Prozess eine deutlich bessere<br />

oder gar die beste Leistung erbringt.<br />

Daran schließt sich ein Vergleich der<br />

Prozesse und die gemeinsame Suche nach<br />

Verbesserungsmöglichkeiten an. 32<br />

Dem Grunde nach ist im Betreuungswesen<br />

der Einstieg in Benchmarking-<br />

Projekte mit einigem Kooperationswillen<br />

relativ leicht und sogar spielerisch zu<br />

bewerkstelligen. Die Zahl der potentiellen<br />

Teilnehmer ist relativ überschaubar<br />

und nur selten dürfte wirklich ruinöse<br />

Konkurrenz unter den Berufsbetreuern<br />

vorkommen.<br />

Denkbar wäre ein regionaler Wettbewerb,<br />

bei dem die Berufsbetreuer zu Kernprozessen<br />

wie Unterbringungsverfahren, Genehmigungsprozessen<br />

oder Vermögensabrechnungen<br />

durch Rechtspfleger und Richter<br />

skaliert bewertet werden. Freilich müsste<br />

umgekehrt eine komplementäre Beurteilung<br />

der Richter und Rechtspfleger von den<br />

Berufsbetreuern durchgeführt werden.<br />

Damit wären die Grundlagen für die Suche<br />

nach Benchmarking-Partnern gegeben.<br />

Dabei kann sich zeigen, dass ein Berufsbetreuer<br />

hervorragende Beurteilungen<br />

11<br />

in Unterbringungssachen und schlechtere<br />

Bewertungen in Abrechnungsangelegenheiten<br />

erhält. Umgekehrt kann ein Rechtspfleger<br />

das ’Gelbe Betreuungstrikot’ für<br />

die zügige Bearbeitung von Anträgen zur<br />

Vermögenssorge erhalten, während in<br />

Vergütungssachen nur die rote Laterne<br />

vergeben wird.<br />

2.7 Empirische<br />

Fundierung des Managements<br />

Wirkungsvolle Planungen und Entscheidungen<br />

entstehen bei erfahrenen Berufsbetreuern<br />

nicht ’aus dem Bauch’ sondern<br />

aufgrund von Zahlen und Werten, die einer<br />

Beobachtung der betreuerischen Praxis<br />

entstammen. Empirische Orientierung wird<br />

zwar schon durch das wissenschaftlich<br />

geprägte Umfeld der Berufsbetreuer mit<br />

Ärzten, Richtern und Gutachtern gefördert.<br />

Aber auch gegenüber Betreuten vermag<br />

ein empirischer Bezug von Entscheidungen<br />

häufig die Akzeptanz betreuerischer<br />

Entscheidungen erhöhen.<br />

Das moderne softwaregestützte Betreuungsmanagement<br />

ermöglicht mittlerweile<br />

erste Datenerhebungen zur Einführung<br />

eines Betreuungscontrollings. Hierunter ist<br />

zu verstehen, dass Berufsbetreuer Kennzahlen<br />

formulieren und deren Einhaltung<br />

überwachen. Häufig werden Berufsbetreuer<br />

bereits zu Umsatzzielen und Auslastungsgraden<br />

mehr oder minder klar definierte<br />

Leistungsvorgaben einhalten. Kennzahlen<br />

können aber beispielsweise zur Verteilung<br />

der Indikationen der Betreuungsbestellung<br />

gebildet werden, um vielleicht die Zahl<br />

von Betreuten mit Borderline-Störungen in<br />

einem akzeptablen Rahmen zu halten.<br />

Zum empirisch orientierten Management<br />

gehört freilich auch, dass das meist<br />

einfache Rechnungswesen der Betreuungskanzleien<br />

zu einem kaufmännischen Rechnungswesen<br />

entwickelt wird. Nur so können<br />

zeitnah Informationen über wesentliche<br />

betriebswirtschaftliche Fragen gegeben<br />

werden, wie Liquidität, Forderungsstand<br />

und Forderungsumschlag. 33<br />

Das wirtschaftliche Überleben der Berufsbetreuer<br />

in Zeiten kaum kostendeckender<br />

Vergütungen hängt zunehmend<br />

von der Kontrolle betriebswirtschaftlicher<br />

Kennzahlen ab. Betriebswirtschaftliche<br />

Transparenz und Steuerungsfähigkeit und<br />

damit die Sicherung jener Ressourcen,<br />

auf deren Einsatzfähigkeit die Betreuten<br />

vertrauen sollen, ist Teil des Qualitätsmanagements<br />

der Betreuungskanzlei!<br />

Den Berufsverbänden ist dringend anzuraten,<br />

Forschung zur Kosten- und Leistungsrechnung<br />

sowie zum Controlling der<br />

Betreuungskanzleien zu unterstützen. Als


Fachteil<br />

betreuungsökonomischer Zweig einer zu<br />

gründenden Wissenschaft des Betreuungsmanagemens<br />

hängt davon vielleicht bald<br />

das Überleben der ganzen Branche ab.<br />

Die bisherigen Erkenntnisse zum Betreuungswesen<br />

lassen genügend Komplexität<br />

annehmen, um einen eigenständigen Studiengang<br />

’Betreuungsmanagement’ zu<br />

legitimieren.<br />

2.8 Entwicklung und<br />

Bewertung von Kooperationen<br />

Berufsbetreuer sind manchmal von Richtern<br />

und Rechtspflegern abhängig, um Betreuungsbestellungen<br />

oder Genehmigungen<br />

zu erhalten. Umgekehrt sind Richter und<br />

Rechtspfleger auch von Berufsbetreuern<br />

abhängig, wenn Maßnahmen und Entscheidungen<br />

auf betreuerische Informationen<br />

angewiesen sind. Betreute sind wiederum<br />

von Berufsbetreuern abhängig und umgekehrt<br />

braucht der Betreuer genauso die<br />

Unterstützung des Betreuten. 34<br />

Die Berufsbetreuung ist gekennzeichnet<br />

von pendelnden Kunden-Lieferanten-<br />

Ketten, bei denen die Prozesse des Einen<br />

ohne Eingaben und Zuarbeit des Anderen<br />

nicht fehlerfrei funktionieren können.<br />

Einmal ist der Berufsbetreuer Kunde des<br />

Vormundschaftsgerichtes und umgekehrt<br />

wieder dessen Lieferant.<br />

Viele Probleme in Betreuungen resultieren<br />

aus sich fortsetzenden Defiziten,<br />

die irgendwann in diesen Wirkungsketten<br />

entstehen. Diese Prozessprobleme werden<br />

entweder nicht beachtet oder absichtlich<br />

belassen und können sich, als Fehler beim<br />

Betreuten ankommend, dramatisch potenziert<br />

haben. So kann sich beispielsweise<br />

eine gutachterliche Fehleinschätzung<br />

immer stärker manifestieren und in Anschlussprozessen<br />

bis zur Ausgestaltung der<br />

Aufgabenkreise durch den Berufsbetreuer<br />

fortsetzen.<br />

Problematisch ist dabei, dass diese<br />

Prozessketten und die jeweilige Relevanz<br />

der Beteiligten wegen unseliger Traditionen<br />

im Vormundschaftswesen und pseudoprofessioneller<br />

Borniertheiten nicht<br />

beachtet werden. Kurzum: Es geht in Anbetracht<br />

der tatsächlichen Beziehungen und<br />

Kommunikationen im Betreuungswesen<br />

häufig eben nicht um Qualitätsleistungen<br />

für die Betreuten.<br />

Hinzu kommt eine bislang ungeklärte<br />

Beziehung zwischen Berufsbetreuern und<br />

den Vormundschaftsgerichten mit einer<br />

ambivalenten Mischung aus Kooperation<br />

und Kontrolle. Hier wirkt wohl die Geschichte<br />

der Berufsbetreuung mit ihren<br />

Wurzeln in der Vormundschaft der Reichspolizeyordnungen<br />

und im Preußischen<br />

Landrecht zwischen dem 16. und 18.<br />

Jahrhundert nach. 35 Die Idee der Kontrolle<br />

des Vormundes aufgrund von zeitweise<br />

mehr als eintausend Paragraphen vor<br />

über zweihundert Jahren mag noch in<br />

der Berufsethik mancher Rechtspfleger<br />

kursieren und sich durch nicht bekannte<br />

Formen der Berufssozialisation selbst unter<br />

neuen Berufsbetreuern weiter tradieren.<br />

Konstruktive Strukturen des Betreuungswesens<br />

zum Vorteil der Betreuten ergeben<br />

sich nur aus einem kooperativen Klima<br />

vor allem zwischen den Berufsbetreuern<br />

und den Vormundschaftsgerichten. Werden<br />

die als Kontrollinstrumente falschverstandenen<br />

Elemente des Betreuungsrechts<br />

als redundante Sicherheitselemente im<br />

ansonsten äußerst autonomen und kaum<br />

kontrollierbaren Handlungsfeld der Berufsbetreuer<br />

interpretiert, können sich Freiräume<br />

für Kooperationen ergeben. Dann<br />

lässt sich auch die scheinbare Kontrolle der<br />

Vormundschaftsgerichte zu einem Beitrag<br />

zur Verbesserung der Betreuungsleistungen<br />

uminterpretieren.<br />

Auch im Betreuungswesen sind es zunächst<br />

Menschen, die zusammenwirken<br />

und auf unterschiedliche Weise sachlich<br />

und symbolisch kommunizieren. Menschen<br />

mit ihren Fähigkeiten in die Betreuungsarbeit<br />

zu integrieren, ist eine der wesentlichen<br />

Grundlagen für erfolgreiche<br />

Betreuungsarbeit. Voraussetzung hierfür<br />

ist freilich eine situationsgerechte und<br />

adressatenorientierte Kommunikationskompetenz.<br />

Dazu gehört auch, dass ein<br />

Angestellter, oder wer auch immer Teil<br />

der Organisation des Betreuungsbüros<br />

wird, sich mit den Qualitätszielen des<br />

Berufsbetreuers identifizieren und dafür<br />

einsetzen kann. 36<br />

Vor diesem Hintergrund sollten Berufsbetreuer<br />

Möglichkeiten suchen und nutzen,<br />

um vor allem mit Gerichten Kooperationen<br />

zur Verbesserung der Betreuungsleistungen<br />

einzugehen. Idealerweise beteiligen sich<br />

Berufsbetreuer, Richter und Rechtspfleger<br />

an sogenannten Qualitätszirkeln. 37 Ein<br />

Qualitätszirkel ist ein Forum, in dem<br />

interdisziplinär und gemeinsam Verbesserungspotentiale<br />

der Prozesse gesucht und<br />

Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung<br />

in der Betreuungspraxis ergriffen werden.<br />

Professionelle Beziehungen in der Betreuungsarbeit<br />

müssen genau beobachtet<br />

werden, ob sie das Qualitätsmanagement<br />

eher wirkungsvoll unterstützen oder erschweren<br />

und belasten. Der Berufsbetreuer<br />

sollte immer versuchen, Partnerschaften<br />

hinsichtlich der Qualitätsverbesserung zu<br />

entwickeln. Gegebenenfalls muss er sich<br />

aber von Beziehungen trennen, wenn es<br />

nicht möglich ist, die Zulieferungen oder<br />

12<br />

Zuarbeiten den eigenen Qualitätsansprüchen<br />

anzupassen.<br />

Die Qualitätsdokumentation des Berufsbetreuers<br />

sollte also unbedingt Analysen<br />

zu jenen Beteiligten enthalten, von deren<br />

Zuarbeit oder Belieferung er abhängig ist.<br />

Das bedeutet, dass zum Beispiel die Zahl<br />

der bestellenden Vormundschaftsgerichte<br />

und zuständigen Rechtspfleger regelmäßig<br />

ermittelt und bewertet werden sollte.<br />

Häufig kann eine Reduzierung der Kooperationspartner<br />

nämlich Verbesserungen der<br />

Kommunikation und Prozesse erleichtern.<br />

Weiter ist unbedingt zu empfehlen, dass<br />

Berufsbetreuer die Vormundschaftsrichter<br />

und Rechtspfleger aber auch Mitarbeiter<br />

in Behörden namentlich auflisten und<br />

diese jeweils vor dem Hintergrund qualitätsrelevanter<br />

Erfahrungen hinsichtlich<br />

Kooperationsbereitschaft oder –probleme<br />

bewerten. Vielleicht können sich hier<br />

Optimierungspotentiale ergeben, in dem<br />

Kooperationen auf jene Mitarbeiter in<br />

Vormundschaftsgerichten oder Betreuungsbehörden<br />

reduziert werden, mit denen<br />

sich die geringsten Qualitätsprobleme<br />

ergeben.<br />

Es ist übrigens nur eine Frage der<br />

Zeit, bis alle nach der neuen DIN-ISO<br />

9000ff:2000 zertifizierten sozialtherapeutischen<br />

Einrichtungen und Kliniken<br />

gezwungen sein werden, auch die Berufsbetreuer<br />

nach deren Unterstützung des<br />

Qualitätsmanagements zu klassifizieren.<br />

Betreuer mit denen problematische Erfahrungen<br />

gemacht wurden, sind dann<br />

zu sanktionieren, entweder durch Aussortierung<br />

oder Erschwerungen in der<br />

Aufnahmepraxis der Betreuten.<br />

Dabei ist auch zu erwarten, dass diese<br />

Einrichtungen zukünftig verstärkt Berufsbetreuer<br />

deren Bereitschaft zur Konformität<br />

mit dem Qualitätsmanagement der<br />

Einrichtung abfragen und dazu ermutigen.<br />

Aus diesen Überlegungen erschließt sich<br />

leicht die tatsächliche Bedeutung des<br />

’Total’-Qualitymanagements.<br />

3 Empfehlungen an die<br />

Berufsverbände im Betreuungswesen<br />

zum Aufbau eines<br />

Qualitätsmanagements<br />

Die neue DIN-ISO 9000ff:2000 bietet<br />

durch ausreichende Konvergenzen zu Modellen<br />

des Total-Quality-Managements<br />

einen passenden Orientierungsrahmen<br />

für ein Qualitätsmanagementkonzept der<br />

beruflichen Betreuung.<br />

Zur Entwicklung einer notwendigen<br />

Prozessorientierung und Prozesskompetenz<br />

sind die wesentlichen Kernprozesse der


Fachteil<br />

Berufsbetreuung zu inventarisieren, ablauforganisatorisch<br />

abzubilden und in einen<br />

berufsethischen Rahmen zu stellen.<br />

Berufsbetreuern sind Fortbildungen<br />

anzubieten, die Prozesskompetenz und die<br />

Fähigkeit zur Selbstbewertung fördern.<br />

Die Berufsverbände schulen Multiplikatoren,<br />

die als Auditoren für Betreuungsqualitätsmanagement<br />

mit den Berufsbetreuern<br />

freiwillige Evaluationen der Qualitätsmanagementsysteme<br />

durchführen.<br />

Die Berufsverbände loben Qualitätspreise<br />

aus für hervorragende Beispiele von implementierten<br />

Qualitätsmanagementsystemen<br />

in Betreuungskanzleien, Betreuungsvereinen<br />

und –behörden.<br />

Die Berufsverbände initiieren Forschung<br />

zu qualitätsrelevanten Themen<br />

der Betreuungsarbeit. Zur Koordination<br />

von Betreuungsforschung wird eine zentrale<br />

Forschungs- und Dokumentationsstelle<br />

für Betreuungsmanagement<br />

eingerichtet.<br />

Die Berufsverbände unterstützen Pilotprojekte<br />

zur Bildung von Kooperationen<br />

zwischen Vormundschaftsgerichten, Betreuungsbehörden<br />

und Berufsbetreuern<br />

auf der Grundlage von Qualitätszirkeln.<br />

Die Berufsverbände entwickeln eine<br />

’Qualitätsoffensive’ und kommunizieren<br />

diese öffentlichkeitswirksam.<br />

Die Berufsverbände unterstützen Benchmarking-Projekte<br />

durch Sammlung von<br />

relevanten Daten und Herstellung von Kontakten<br />

zwischen potentiellen Benchmarking-Partnern.<br />

Die Berufsverbände wirken auf die Entwicklung<br />

von Software hin, die ein Qualitätsmanagement<br />

nach DIN-ISO 9000ff<br />

unterstützt.<br />

Anmerkungen und<br />

Nachweise<br />

1<br />

Vgl. Bruhn, M. (1997): Qualitätsmanagement<br />

für Dienstleistungen: Grundlagen, Konzepte,<br />

Methoden, 2.Aflg. Wiesbaden<br />

2<br />

In Abwandlung der Formulierung aus DIN EN<br />

ISO 9001 der Version 1994 S.1<br />

3<br />

Es ist nicht untypisch, dass bei der Einführung<br />

eines Qualitätsmanagements nach DIN-ISO 9000ff<br />

offensichtlich wird, dass Organisationen bereits<br />

über weitreichende aber unsystematische Qualitätsaktivitäten<br />

verfügten. Die Kreisverwaltung<br />

Soest stellt in ihrem Abschlußbericht fest, dass<br />

viele Elemente des Qualitätsmanagements bereits<br />

vorhanden waren und nun durch das Qualitätsmanagementsystem<br />

in Zusammenhang gebracht,<br />

regelmäßig geprüft und weiterentwickelt werden<br />

können, vgl. die Dokumentation des Deutschen<br />

Beamtenbundes unter www.dbb.de/positionen/<br />

qualitätsmanagement: „Qualitätsmanagement in<br />

der öffentlichen Verwaltung“:<br />

4<br />

Vgl. DIN EN ISO 8402<br />

13<br />

5<br />

Vgl. Müller-Schöll, A./Priepke, M. (1991):<br />

Sozialmanagement: Zur Förderung systematischen<br />

Entscheidens, Planens, Organisierens, Führens und<br />

Kontrollierens in Gruppen, 3.Aflg., Berlin<br />

6<br />

Z.B. Schubert, H.J. (2001 Hg.): Qualitätsmanagement<br />

im Gesundheits- und <strong>Sozialwesen</strong>,<br />

Neuwied; Knorr, F./Halfar, B. (2000): Qualitätsmanagement<br />

in der Sozialarbeit. Für Sozialarbeiter,<br />

Sozialpädagogen, Sozialverwaltungen, freie<br />

Wohlfahrtsverbände, Regensburg<br />

7<br />

„Mit der ISO 9000 allein kommt man deshalb<br />

nicht weiter“ wurde über die alte ISO aus 1994<br />

geklagt, weil der Kunde dort kein wirkliches<br />

Thema darstellte, Meister, U./Meister, H. (1998):<br />

Kundenzufriedenheit im Dienstleistungsbereich,<br />

2.Aflg. München<br />

8<br />

„Aus produktionstheoretischer Sicht sind<br />

für die Qualitätssicherung Sozialer Arbeit unterschiedliche<br />

Meß- und Bewertungsverfahren zu<br />

entwickeln, wobei die Normen der DIN ISO 9000ff.<br />

zur Erleichterung des Qualitätsmanagements<br />

genutzt werden können“, Siegler, F. (1997):<br />

Ökonomik sozialer Arbeit, Freiburg/B., S.139;<br />

zur Praktikabilität der konkreten Umsetzung in<br />

einer Sozialeinrichtung vgl. Büse, F. (1996):<br />

DIN ISO für Heime: Qualitätsmanagement für<br />

Altenhilfeeinrichtungen, Hannover<br />

9<br />

Ein bemerkenswerter ökonomischer Aspekt für<br />

die Erstellung von Betreuungsdienstleistungen in<br />

Kooperation mit Betreuten ist die aufgewendete<br />

Zeit des Berufsbetreuers. Empirische Befunde<br />

legen nahe, dass die Beurteilung der Qualität<br />

der Dienstleistungen auch von der positiven<br />

Beurteilung des Zeitaufwandes der Kunden,<br />

hier also der Betreuten abhängt und „die Angebote<br />

von Unternehmen den Zeiterwartungen<br />

ihrer Kunden entsprechen bzw. die zeitlichen<br />

Vorstellungen von Anbieter und Nachfrager<br />

aufeinander abgestimmt sein müssen, damit<br />

Kundenzufriedenheit entstehen kann.“ Schäffer,<br />

S. (2000): Das subjektive Zeitverhalten der<br />

Kunden – eine Betrachtung für den Dienstleistungsbereich,<br />

S.213, in: Woratschek, H. (2000<br />

Hg.): Neue Aspekte des Dienstleistungsmarketing.<br />

Konzepte für Forschung und Praxis, S.201-219<br />

10<br />

Den Zusammenhang zwischen Dienstleistungsqualität<br />

und Kundenbindung haben Boulding,<br />

W. et al (1993) nachgewiesen: A Dynamic Process<br />

Modell of Service Quality: From Expectations to<br />

Behavioral Intentions, in: Journal of Marketing<br />

Research Vol.30 February S.7-27<br />

11<br />

Die Wahrnehmung konkreter nutzenstiftender<br />

Ergebnisse beeinflusst die Gesamtwahrnehmung<br />

der Dienstleistung ganz besonders, vgl. Homburg,<br />

C./Kebbel, P. (8/2001): Komplexität als<br />

Determinante der Qualitätswahrnehmung von<br />

Dienstleistungen, in: zfbf S.496<br />

12<br />

Vgl. für Altenheime z.B. Büse, F. (1996):<br />

DIN ISO für Heime: Qualitätsmanagement für<br />

Altenhilfeeinrichtungen, Hannover S.63 sowie<br />

S.97<br />

13<br />

Vgl. Horak, C. (1996): Stakeholder-Management<br />

für Nonprofit-Organisationen, in: Strunk, A.<br />

(1996 Hg.): Dienstleistungscontrolling. Strategien<br />

zur Innovationssteuerung im Sozial- und Gesundheitssystem,<br />

Baden-Baden, S.87-103<br />

14<br />

Homburg/Kebbel bestätigen aufgrund ihrer<br />

aktuellen empirischen Forschung, dass Anbieter<br />

von Dienstleistungen die Qualitätswahrnehmung<br />

ihrer Kunden steigern können, in dem sie die<br />

Komplexitätswahrnehmung beeinflussen. Es kommt<br />

demnach zunächst darauf an, den Eindruck einer<br />

Vielzahl von Dienstleistungselementen zu vermitteln,<br />

vgl. Homburg, C./Kebbel, P. (8/2001):<br />

Komplexität als Determinante der Qualitätswahrnehmung<br />

von Dienstleistungen, in: zfbf<br />

S.478-499<br />

15<br />

Vgl. Luhmann N. (1994): Soziale Systeme:<br />

Grundriß einer allgemeinen Theorie, Frankfurt/M.<br />

16<br />

Im sogenannten „Service Blueprinting“ wird<br />

versucht, Prozesse grafisch so abzubilden, dass<br />

deutlich wird, welche Elemente der Prozesse weitgehend<br />

unsichtbar für Außenstehende ablaufen<br />

(Backstage“), bzw. wann und wo im Prozessverlauf<br />

direkte Kundenkontakte zustande kommen („Line<br />

of Service Evidence Visibility“). Wo also für den<br />

Betreuten oder die Vormundschaftsgerichte die<br />

Dienstleistung konkret sichtbar wird. Spätestens<br />

hier sind die Schnittpunkte für ein notwendiges<br />

Marketingkonzept für Berufsbetreuer gegeben, an<br />

deren Ende unter anderem ein „Dienstleistungsatlas“<br />

berufsbetreuerischer Leistungen stehen<br />

könnte, vgl. Kleinaltenkamp, M. (2000): Blueprinting<br />

– Grundlage des Managements von Dienstleistungsunternehmen,<br />

in: Woratschek, H. (2000<br />

Hg.): Neue Aspekte des Dienstleistungsmarketing.<br />

Konzepte für Forschung und Praxis, S.3-28; dazu<br />

auch die Übersicht der Blueprinting-Konzepte bei<br />

Stauss, B./Seidel, W. (1995): Prozessuale Zufriedenheitsermittlung<br />

und Zufriedenheitsdynamik<br />

bei Dienstleistungen, in: Simon, H./Homburg,<br />

C. (1995 Hg.): Kundenzufriedenheit. Konzepte-<br />

Methoden-Erfahrungen, Wiesbaden, S.179-203<br />

17<br />

Komplexe Dienstleistungen stellen bei deren<br />

Bewertung durch Betreute hohe Anforderungen an<br />

die Informationsverarbeitung, bei abnehmender<br />

Bereitschaft sich eigentlich damit beschäftigen<br />

zu wollen. Deshalb tendieren Kunden generell<br />

dazu, die Anzahl beurteilungsrelevanter Faktoren<br />

überschaubar zu reduzieren, vgl. Bleicker, U.<br />

(1983): Produktbeurteilung der Konsumenten:<br />

Eine psychologische Theorie der Informationsverarbeitung,<br />

Heidelberg<br />

18<br />

So berichtet die Stadt Offenbach über Erfahrungen<br />

mit der DIN-ISO Norm, nach denen<br />

nicht eine weitere Verbürokratisierung durch<br />

Qualitätsdokumentationen sondern „das praktische<br />

Handlungswissen des Amtes“ in Form<br />

„schlanker, sehr instruktiver Organisationshandbücher“<br />

das Ergebnis der Normanwendung sei, vgl.<br />

www.dbb.de/positionen/qualitätsmanagement:<br />

„Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung“.<br />

19<br />

Eine wunderbar kurzweilige, attraktive und<br />

doch informative Qualitätsdokumentation ist<br />

derzeit in den Filialen von McDonalds zu erhalten.<br />

Dieser Prospekt macht Spaß zu lesen und enthält<br />

trotzdem wie in einem Lehrbuch zum Qualitätsmanagement<br />

alles, was Kunden über das Qualitätsmanagement<br />

wissen sollten. Bemerkenswert<br />

der Slogan „Qualität schafft Vertrauen“ auf S.18:<br />

McDonald´s Deutschland: „McDonalds&Qualität“<br />

20<br />

Mittlerweile kann über das Internet nahezu<br />

gratis auf sämtliche betreuungsrelevanten Gesetzestexte,<br />

Verordnungen und Gerichtsentscheidungen<br />

zugegriffen werden. Hervorzuheben ist<br />

das beispiellose Engagement Deinerts und der<br />

Ruhruniversität mit dem Online-Lexikon zum<br />

Betreuungsrecht. Die Etablierung, Pflege und<br />

Weiterentwicklung eines einheitlichen Berufswissens<br />

ist eine der Grundbedingungen erfolgreicher<br />

Professionalisierung in den Freien Berufen!<br />

21<br />

Vgl. Knorr, F./Halfar, B. (2000): Qualitätsmanagement<br />

in der Sozialarbeit. Für Sozialarbeiter,<br />

Sozialpädagogen, Sozialverwaltungen, freie Wohlfahrtsverbände,<br />

Regensburg, S.129-140<br />

22<br />

Hierzu sind die über das Internet beziehbaren<br />

Positionen des Deutschen Beamtenbundes<br />

lesenswert, der übrigens explizit ein<br />

Qualitätsmanagement nach DIN-ISO 9000ff für


Fachteil<br />

die öffentliche Verwaltung favorisiert, vgl.<br />

www.dbb.de/positionen/qualitätsmanagement:<br />

„Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung“<br />

23<br />

Vgl. Güthoff, J. (1995): Qualität komplexer<br />

Dienstleistungen. Konzeption und empirische<br />

Analyse der Wahrnehmungsdimensionen, Wiesbaden<br />

24<br />

Vgl. z.B. <strong>Verbandszeitung</strong> des # e.V. Heft 4,<br />

März 1998 mit Leitfäden zur Heimunterbringung<br />

und zur Wohnungsauflösung oder Heft <strong>Nr</strong>.17 zum<br />

Vermögensverzeichnis<br />

25<br />

Interessanterweise entsprechen die untersuchten<br />

Aussagen von Berufsbetreuern (Adler, R. 1998)<br />

zu ihren Vorstellungen von guter Betreuungsarbeit<br />

weitgehend den empirisch ermittelten SERVQUAL-<br />

Kriterien zur Bewertung von Dienstleistungen durch<br />

Kunden: Ausstattung, Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft,<br />

Kompetenz und Einfühlungsvermögen,<br />

vgl. Parasuraman, A./Berry, L. (1988): SERVQUAL:<br />

A Multiple-Item Scale for Measuring Consumer<br />

Persceptions of Service Quality, Journal of Retailing<br />

64, S.12-40<br />

26<br />

Die Ergebnisse der Befragungen von Berufsbetreuern<br />

Mitte der 90er Jahre zeigen deutlich<br />

das Vorhandensein einer recht homogenen Berufsethik,<br />

die eine ausgeprägte, zuweilen sogar<br />

kämpferische, Betreutenorientierung aufweist, vgl.<br />

Adler, R.(1998): Berufsbetreuer als Freier Beruf,<br />

Institut für Freie Berufe, Nürnberg<br />

27<br />

Praxisbeispiele für den Auditbericht einer gemeinnützigen<br />

Familieneinrichtung sind im Internet zu<br />

finden unter: www.dialog-badessen.de/qualitnav.htm<br />

28<br />

Vgl. §93 BSHG „Die Träger der Sozialhilfe vereinbaren<br />

mit dem Träger der Einrichtung Grundsätze<br />

und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und die<br />

Qualitätssicherung der Leistungen sowie für das<br />

Verfahren zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsund<br />

Qualitätsprüfungen.“, auch §78 KJHG enthält<br />

„Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte<br />

und Qualitätsentwicklung“<br />

29<br />

Vgl. Ergebnisse der 88. Arbeitstagung der Bundesgemeinschaft<br />

der Landesjugendämter in Halle vom<br />

3.5.-5.5.2000: „Qualität in Kindertageseinrichtungen“<br />

30<br />

Vgl. die spannenden und positiven Erfahrungen<br />

der Caritas mit Qualitätssystem-Audits,<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend (1998): Qualitätsmanagement in der<br />

Caritas-Jugendhilfe GmbH Köln. Materialien zur<br />

Qualitätssicherung, Heft 18, Bonn<br />

31<br />

Vgl. Stauss, B./Seidel, W. (1998): Beschwerdemanagement.<br />

Fehler vermeiden – Leistung verbessern<br />

– Kunden binden, 2.Aflg. München<br />

32<br />

Vgl. Mertins, K. et al (1995 Hg.): Benchmarking:<br />

Praxis in deutschen Unternehmen, Berlin<br />

33<br />

Erste Anfänge hierzu machte bereits der #<br />

e.V. in Heft 16, August 1999 mit Kalkulationen zum<br />

Gemeinkostenstundensatz für Berufbetreuer<br />

34<br />

Geringe ’Beziehungskosten’ bilden die wirtschaftlichen<br />

Vorteile einer guten Dienstleistung<br />

im Rahmen der Beziehungen zwischen dem<br />

Betreuer und den Kommunikationspartnern, vgl.<br />

Wahren, H.-K./Bälder, K.-H.(1994): Kundenorientierte<br />

Dienstleistungsqualität. Ein Analyse<br />

und Handlungsleitfaden, Eschborn, S.17.<br />

35<br />

Vgl. Riedl, G.(1988): Die Vormundschaft<br />

zwischen Privatrecht und öffentlicher Fürsorge<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Berufsvormundschaften,<br />

Diss. München, S.82<br />

36<br />

Dann können sogar Mitarbeiter in Vereinen,<br />

Behörden und Gerichten als interne Unternehmerpersönlichkeiten<br />

jene Verantwortung<br />

übernehmen, die in produktive Selbstorganisation<br />

mündet., vgl. Ludwig, W. (1995):<br />

Mehr Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit<br />

durch internes Unternehmertum, in: Simon,<br />

H./Homburg, C. (1995 Hg.): Kundenzufriedenheit.<br />

Konzepte-Methoden-Erfahrungen,<br />

Wiesbaden, S.121-135<br />

37<br />

Vgl. Knorr, F./Halfar, B. (2000): Qualitätsmanagement<br />

in der Sozialarbeit. Für<br />

Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Sozialverwaltungen,<br />

freie Wohlfahrtsverbände, Regensburg;<br />

hierzu auch Puch H.J./Westermeyer K., (1999),<br />

Managementkonzepte. Eine Einführung für<br />

soziale Berufe, Freiburg<br />

Adler<br />

!Bitte vormerken<br />

Die #-Jahrestagung 2002 findet vom 07. - 09. März 2002<br />

im Gustav-Stresemann-Insitut<br />

in Bonn statt.<br />

Schwerpunktmäßig wird sich die<br />

Tagung mit dem Thema<br />

„Qualität in der Betreuungsarbeit“<br />

befassen; ein detailliertes Programm werden wir in Kürze<br />

veröffentlichen.<br />

14

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