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BdB Verbandszeitung Oktober Nr. 36.indd - FB Sozialwesen / FH ...

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Fachteil<br />

2.5.2 Qualitätsziele<br />

und Qualitätsplanungen<br />

Eine Dokumentation des Qualitätsmanagements<br />

sollte Beobachtungen und Aussagen<br />

dazu enthalten, welche gegenwärtigen<br />

Probleme im Qualitätssystem bestehen<br />

und welche zukünftigen Verbesserungen<br />

der Dienstleistungen angestrebt werden.<br />

Die Dokumentation sollte Auskunft gegen,<br />

welche Beurteilungen zur Zufriedenheit<br />

mit dem Berufsbetreuer vorliegen und<br />

wie sich die Zufriedenheit der Betreuten,<br />

der Vormundschaftsgerichte und anderer<br />

Interessenten entwickeln soll. Letztlich ist<br />

auch zu beschreiben, wie all das gemessen<br />

und bewiesen werden kann.<br />

Aufgrund der Erhebungen zum Ist-Stand<br />

und der Soll-Konzeptionierungen sollten<br />

Planungen nachgewiesen werden, wie der<br />

Berufsbetreuer gedenkt, Diskrepanzen zu<br />

beseitigen und zukünftige Zielstellungen<br />

zu erreichen. Vielleicht findet sich für den<br />

Berufsbetreuer mehr Unterstützung bei<br />

der Erreichung der Qualitätsziele als er<br />

denkt, wenn Vormundschaftsgerichte und<br />

Betreute hierüber informiert werden.<br />

2.5.3 Qualitätsbewertungen<br />

Damit das System des Qualitätsmanagements<br />

der Betreuungskanzlei nicht nur<br />

auf dem Papier steht, sondern tatsächlich<br />

zur Verbesserung der Betreuungspraxis<br />

beiträgt, sollte ein Qualitätskonzept laufende<br />

und stichprobenartige Überprüfungen<br />

der Funktionsfähigkeit, sogenannte<br />

’Audits’, enthalten. Deren Ergebnisse<br />

müssen aufgezeichnet werden. Dabei<br />

kann es sich sowohl um die Aufzeichnung<br />

von Problemen und Fehlermeldungen in<br />

der Praxis handeln als auch um Ergebnisse<br />

von Überprüfungen, die intern oder durch<br />

Externe durchgeführt werden. 27<br />

Moderne Sozialgesetze enthalten bereits<br />

solche Verpflichtungen für Vertragseinrichtungen,<br />

indem Qualitätsmanagementsysteme<br />

einzuführen und Qualitätsprüfungen<br />

zu ermöglichen sind. 28 Im<br />

Rahmen des Qualitätsmanagements im<br />

<strong>Sozialwesen</strong> sind Audits zur Qualitätsbewertung<br />

immer wieder in der Diskussion 29 ,<br />

und deren Einführung ist auch für zukünftige<br />

Gestaltungen des Betreuungsgesetzes<br />

deswegen nicht auszuschließen. Bei aller<br />

Skepsis, die in der Praxis gegenüber<br />

Audits herrschen; es zeigt sich anschließend<br />

immer, welche Produktivität die<br />

Beschäftigung mit der eigenen Qualität<br />

birgt. 30<br />

Das Qualitätskonzept für Berufsbetreuung<br />

muss sich an seinen eigenen Vorgaben<br />

messen lassen. Grundlage hierfür<br />

sind die formulierten Leistungs- und<br />

Prozessbeschreibungen, die Qualitätsziele<br />

und Qualitätsplanungen sowie die Ergebnisse<br />

zum Stand der Zufriedenheit von<br />

Betreuten, Vormundschaftsgerichten und<br />

anderen Interessierten.<br />

Im Rahmen interner Audits kann der<br />

Berufsbetreuer anhand einer Checkliste<br />

sein Qualitätshandbuch durchgehen und<br />

die Realität daraufhin kritisch zu reflektieren.<br />

Es kann durchaus interessante<br />

Einblicke in die Funktionalität der Managementdokumentation<br />

geben, wenn<br />

unter Kollegen ein Wettbewerb durchgeführt<br />

wird, wie lange zum Auffinden einer<br />

Gesetzesnorm gebraucht wird und wie<br />

verständlich diese einer mental gehandicapten<br />

Person erläutert werden kann.<br />

Sofern die Ergebnisse dokumentiert und<br />

verbessert werden, handelt es sich hier<br />

schon um ein internes Audis.<br />

Sehr produktiv sind Audits durch externe<br />

Personen, die dem Berufsbetreuer ohne<br />

Betriebsblindheit helfen können, Stand<br />

und Optimierungspotentiale der eigenen<br />

Qualitätsorganisation zu ermitteln.<br />

Prozessbeschreibungen oder ’Verfahrens-<br />

und Arbeitsanweisungen’ stellen<br />

die effektivste Grundlage für Überprüfungen<br />

eines Qualitätsmanagementsystems<br />

dar: Wird der Prozess wirklich in der<br />

Praxis umgesetzt? Stehen die notwendigen<br />

Ressourcen eigentlich wirklich<br />

zur Verfügung? Welche Probleme gab es<br />

bei der Prozessdurchführung, wo sind<br />

diese dokumentiert, wieso konnten diese<br />

entstehen und wurde der Prozess diesbezüglich<br />

optimiert? Und schließlich die<br />

wichtigste Frage: Was hat der Betreute<br />

von diesem Prozess und welche Beurteilungen<br />

dessen Zufriedenheit gibt es?<br />

Von den Berufsverbänden ist zu erwarten,<br />

dass sie Möglichkeiten eruieren, die<br />

Verbandsmitglieder in der Beurteilung<br />

der eigenen Betreuungsqualität durch<br />

BQA´s, also BetreuungsQualitätsAudits<br />

zu unterstützen. Voraussetzung hierfür<br />

sind freilich entsprechende Fortbildungen<br />

der Berufsbetreuer vor dem Hintergrund<br />

eines einheitlichen Normkonzepts wie<br />

des hier beschriebenen. Im Anschluss an<br />

ein Berufsverbandsaudit kann sich der<br />

Berufsbetreuer die Konformität mit der<br />

Qualitätsnorm zertifizieren lassen, oder<br />

sich selbst als konform erklären.<br />

Es bedarf entgegen weitgestreuter<br />

Auffassung nämlich nicht einer kostspieligen<br />

Zertifizierung durch eine externe<br />

Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Die DIN-<br />

ISO selbst sieht die Möglichkeit einer<br />

Konformitätserklärung vor, die dem bereitwilligen<br />

Kunden als Nachweis der<br />

10<br />

Übereinstimmung und Vertrauenswürdigkeit<br />

genügen mag.<br />

2.6 Kontinuierliche Verbesserung<br />

Verbesserungspotentiale für die Betreuungsqualität<br />

liegen zunächst im Informationssystem<br />

über Fehler, die dem Berufsbetreuer<br />

während der Leistungserbringung<br />

bekannt werden oder unterlaufen. Außerdem<br />

sind Hinweise und Beschwerden<br />

von Betreuten und anderen Beteiligten<br />

eine Informationsquelle über Verbesserungsmöglichkeiten.<br />

Zur Verbesserung<br />

der Qualität trägt auch der Vergleich mit<br />

besseren Betreuungskanzleien und die<br />

gemeinsame Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten<br />

bei.<br />

2.6.1 Beschwerdemanagement<br />

Verbesserungshinweisen begegnet der<br />

Berufsbetreuer in unterschiedlichen Formen<br />

und selbst nach jahrelanger Etablierung<br />

hat man den Eindruck, mit einem<br />

Schild am Revers herum zu laufen, auf<br />

dem in großen Lettern steht: „Ich bin ein<br />

hilfebedürftiger Betreuer. Egal wer Sie sind<br />

und wovon Sie Ahnung haben. Bitte sagen<br />

Sie mir, was ich wie zu tun habe!“<br />

Trotzdem wird jeder erfolgreiche Berufsbetreuer<br />

rückblickend bestätigen, dass sich<br />

die Qualität der eigenen Betreuungsleistungen<br />

im Hinblick auf Betreutenorientierung<br />

und Sicherheit in den Prozessen auch<br />

aufgrund von kritischen Rückmeldungen<br />

verbessert hat.<br />

Für Berufsbetreuer, die eine berufsethisch<br />

gestützte Freiberuflichkeit praktizieren,<br />

stellen Rückmeldungen über eigene<br />

Fehler eine kostenlose Fortbildung dar. Es<br />

sollte auch bedacht werden, dass Kritiker,<br />

ob das nun Betreute, Rechtspfleger am<br />

Vormundschaftsgericht oder Pflegemitarbeiter<br />

sind, eigentlich nicht Gegner<br />

sondern Partner im Bemühen um eine<br />

kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsarbeit<br />

sind.<br />

Im Rahmen eines formulierten Beschwerdemanagements<br />

sollte im Qualitätskonzept<br />

beschrieben werden, wie<br />

Fehlermeldungen stimuliert und bearbeitet<br />

werden und anschließend Rückmeldungen<br />

erfolgen. Die Dokumentation zum<br />

Qualitätsmanagement sollte unbedingt<br />

Maßnahmen enthalten, wie vor allem<br />

Betreute aufgefordert und angeregt werden,<br />

sich kritisch zu äußern und sich zu<br />

beschweren.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, wie<br />

mit witzigen Slogans das Thema Beschwerde<br />

aufgelockert werden kann, bis hin zur<br />

Möglichkeit, einen Preis für die Abgabe

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