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BdB Verbandszeitung Oktober Nr. 36.indd - FB Sozialwesen / FH ...

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Fachteil<br />

also wozu ein Prozess dient, welche Bedeutung<br />

und Risiken damit verbunden sind<br />

und wer beteiligt ist. Arbeitsanweisungen<br />

dagegen sind Handreichungen für die<br />

konkrete Durchführung von Aktivitäten,<br />

was Ablaufpläne und auch Checklisten<br />

oder Merkzettel sein können.<br />

Der Sinn von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen<br />

besteht vor allem in der<br />

Sicherheit, dass der Betreuer einen Prozess<br />

nach einem Standard immer wieder durchführen<br />

und nach Misserfolgen systematisch<br />

verbessern kann. Es ist davon auszugehen,<br />

dass diese Fähigkeit auf Seiten<br />

der Betreuten und weiterer Beteiligter<br />

vertrauensbildend wirkt.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Handreichungen,<br />

Tätigkeitskatalogen und Leitfäden 24 ,<br />

die Kernprozesse der Berufsbetreuung<br />

beschreiben. Damit diese Prozesse transparent,<br />

kommunizierbar und steuerbar<br />

werden, können diese Prozessbeschreibungen<br />

in Ablaufdiagrammen abgebildet<br />

und anschließend in Checklisten umgesetzt<br />

werden.<br />

Viele Berufsbetreuer verfügen wohl<br />

bereits über eine Sammlung von mehr oder<br />

minder systematisch erfassten Ablaufbeschreibungen,<br />

mit denen vor allem kritische<br />

Prozesse vorbereitet und gesteuert<br />

werden. Denkbar wäre dies zum Beispiel<br />

für die zuweilen gefährliche Durchführung<br />

von Unterbringungen oder um komplexe<br />

Verwaltungsarbeiten zu steuern, wie die<br />

Sammlung, Erfassung und Verbuchung<br />

der Vermögensbewegungen der Betreuten<br />

und Einspeisung in den Prozess der Rechenschaftslegung<br />

über die Verwaltung<br />

des Betreutenvermögens gegenüber dem<br />

Vormundschaftsgericht.<br />

Genaue Checklisten hierzu werden den<br />

Betreuten zwar weniger interessieren,<br />

wohl aber, wozu seine Kontoauszüge gebraucht<br />

werden, dass der Berufsbetreuer<br />

genau Buch führen muss zu seiner eigenen<br />

Entlastung und was der Betreuer dem<br />

Betreuten zusichert im Umgang mit dessen<br />

Vermögen.<br />

Gleiches gilt beispielsweise für Unterbringungen.<br />

Die Checkliste für die konkrete<br />

Durchführung mag den einen oder anderen<br />

Betreuten vielleicht interessieren. Ganz<br />

bestimmt von Bedeutung ist aber die<br />

schriftliche Beschreibung und Zusicherung<br />

von Aspekten, die dem Betreuten das<br />

Gefühl von Respekt und würdevoller Behandlung<br />

in einer derartigen Krisensituation<br />

vermitteln.<br />

Durch solche Beschreibungen besteht<br />

erst die Möglichkeit, die Überzeugungen<br />

und Werte des Berufsbetreuers ablauforganisatorisch<br />

einzuplanen und nachzuweisen.<br />

Jeder Berufsbetreuer kann dann<br />

hoffentlich die Frage beantworten, woran<br />

ein Betreuter oder das Vormundschaftsgericht<br />

die spezielle Qualitätsüberzeugung in<br />

jedem einzelnen Prozess erkennen kann.<br />

2.4.2.3 Aufzeichnungen<br />

über das Qualitätsmanagement<br />

Damit überprüft werden kann, in welchem<br />

Umfang Übereinstimmungen und Abweichungen<br />

zwischen den Qualitätskriterien<br />

und der Praxis der Betreuung bestehen,<br />

sind dazu eigene Qualitätsaufzeichnungen<br />

notwendig. Für diese sind ein kontinuierlicher<br />

Einsatz sowie Sicherheit im Umgang<br />

und Funktionsfähigkeit sehr wichtig.<br />

Typische Probleme der Praxis sind nämlich<br />

mangelnde Lesbarkeit, wenn im Arbeitsablauf<br />

Notizen angefertigt werden, oder<br />

dass Aufzeichnungen verlegt und nicht<br />

zeitnah gefunden werden. In größeren<br />

Organisationen wie Vereinen und Behörden<br />

kommen auch unklare Zuständigkeiten und<br />

Kompetenzen als Problemfaktoren hinzu.<br />

Deshalb sollte das Dokumentationssystem<br />

Regelungen beinhalten, durch die sicher<br />

gestellt wird, wer für diese Aufzeichnungen<br />

zuständig ist. Es ist sicherzustellen, dass<br />

Aufzeichnungen über Qualitätsprobleme<br />

eindeutig erkennbar sind und sicher aufbewahrt<br />

und geschützt werden. Letztlich ist<br />

auch zu regeln, wie diese Aufzeichnungen<br />

jederzeit gefunden werden können und wie<br />

verhindert wird, dass sie nicht länger als<br />

nötig archiviert bleiben.<br />

2.5 Übernahme von<br />

Qualitätsverantwortung<br />

Erfahrene und erfolgreiche Berufsbetreuer<br />

sind in der Regel Unternehmerpersönlichkeiten,<br />

die Verantwortung für<br />

die Übereinstimmung der Strukturen und<br />

Bedingungen ihres Arbeitens mit den<br />

eigenen Zielen übernehmen. Deshalb ist<br />

es notwendig, dass der Berufbetreuer die<br />

tatsächliche Infrastruktur und Ausstattung<br />

der Betreuungskanzlei in Beziehung zu<br />

Visionen, Zielen und Leistungsanforderungen<br />

setzt. Der Berufsbetreuer sollte<br />

begründen können, welche Ausstattung<br />

und Merkmale seiner Betreuungskanzlei er<br />

für qualitätsrelevant hält. Es geht also um<br />

den Beitrag, den die Infrastruktur der Betreuungskanzlei<br />

nachweislich zum Vorteil<br />

der Betreuten und Vormundschaftsgerichte<br />

liefert.<br />

2.5.1 Qualitätsvisionen<br />

und Qualitätspolitik<br />

Fragt man Berufsbetreuer nach Grundsätzen<br />

ihres Managements, so tauchen<br />

9<br />

häufig ähnliche Konzeptelemente auf,<br />

die in einem bestimmten Verhältnis ausbalanciert<br />

werden. Deren ausgewogene<br />

Beachtung liefert in der täglichen Betreuungspraxis<br />

einen bedeutsamen Beitrag zum<br />

Berufserfolg. 25 Diese Grundsätze bilden<br />

als Rahmen einer ganzheitlich ausgerichteten<br />

Organisation erst die Grundlage zur<br />

Qualitätsorientierung der Berufsbetreuer<br />

und sollten deshalb schriftlich formuliert<br />

werden.<br />

Über eigene Qualitätsbemühungen wird<br />

im <strong>Sozialwesen</strong> nicht immer gerne öffentlich<br />

gesprochen. Zu groß ist die Befürchtung,<br />

dass Fehler als peinliches Versagen<br />

interpretiert werden. Ernstgenommenes<br />

Qualitätsmanagement fordert aber ein<br />

Gemessen werden an den eigenen Ansprüchen<br />

geradezu heraus. Deshalb reflektieren<br />

in einem Handbuch zum Qualitätsmanagement,<br />

in Prospekten oder auf dem Briefkopf<br />

publik gemachte Visionen oder ein Berufsmotto<br />

des Berufsbetreuers die Bereitschaft<br />

zur Übernahme von Qualitätsverantwortung.<br />

Andere öffentlichkeitswirksame<br />

Darstellungen der Qualitätsorientierung<br />

der Betreuungsorganisation unterstützen<br />

dies wirkungsvoll und üben einen selbst<br />

auferlegten Druck aus, sich regelmäßig<br />

der Qualitätsthematik zu stellen.<br />

Zu Beginn sollte jeder Betreuer also<br />

seine Vision oder Gedanken über die<br />

eigenen Qualitätsziele und die Wege zu<br />

deren Erreichung formulieren. Nur in wenigen<br />

Ausnahmefällen oder bei geringer<br />

Berufserfahrung arbeiten Berufsbetreuer<br />

nämlich ohne konkrete Vorstellungen,<br />

weshalb sie Betreuungen führen und<br />

welchen ideellen Beitrag sie für die Gesellschaft<br />

und die betroffenen Menschen<br />

leisten.<br />

Auf Nachfragen kann leicht von Betreuern<br />

erfahren werden, was sie unter guter<br />

Betreuungsarbeit verstehen und was sie<br />

für bemerkenswert an den eigenen Betreuungsleistungen<br />

halten. Meist stehen<br />

die Überzeugungen der Berufsbetreuer<br />

in Einklang mit den Intentionen des<br />

Gesetzgebers zur Abschaffung des Vormundschaftsrechts<br />

und oft reflektieren<br />

Berufsbetreuer noch den Optimismus der<br />

Psychiatriereform. 26<br />

Im Rahmen der Managementdokumentation<br />

geht es also zunächst einfach um das<br />

schriftliche Formulieren dieser Maßstäbe<br />

und Ziele des betreuerischen Handelns.<br />

Zugegeben braucht das Mut, denn der Freiberufler<br />

macht sich dadurch erst diskutabel<br />

und angreifbar. Andererseits kann diese<br />

Offenheit von Betreuten mit Vertrauen<br />

belohnt werden: Wenigstens zu wissen, mit<br />

wem man es zu tun hat und was betreuerische<br />

Werte und Ziele sind.

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