DRB 0194
DRB 0194
DRB 0194
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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Auf einen Blick<br />
Internet: www.DeutscherRing-Bausparen.de<br />
E-Mail: Bausparservice@<br />
DeutscherRing-Bausparen.de<br />
<strong>DRB</strong> <strong>0194</strong> 05.13
Inhaltsverzeichnis<br />
Auf einen Blick<br />
RingBausparen<br />
Viele Vorteile sprechen dafür!<br />
RingBausparen – Viele Vorteile sprechen dafür! 3<br />
RingBausparen – Verkaufsstorys für jede Lebenslage 4<br />
RingBausparen – Das Verkaufskonzept 7<br />
RingBausparen – Die aktuellen RingBauspartarife 8<br />
RingBausparen – Bedarfsgerecht empfehlen 10<br />
RingBausparen – Einfach zu berechnen 12<br />
RingBausparen – Die staatliche Bausparförderung 18<br />
RingBausparen – Sparen mit staatlicher Förderung 21<br />
Immobilie als Altersvorsorge 23<br />
Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick 24<br />
RingBaufinanzierung – Die Philosophie 26<br />
RingBaufinanzierung – Sicherheit bei der Finanzierung 27<br />
RingBaufinanzierung – Die RingBaufinanzierung als Ansatz für Folgegeschäft 28<br />
RingBaufinanzierung – Die Grundsätze 29<br />
RingBaufinanzierung – Die Produkte 30<br />
RingBaufinanzierung – Die Bonitätsanforderungen 36<br />
RingBaufinanzierung – Der Immobilienerwerb 37<br />
Die wohnwirtschaftliche Verwendung 39<br />
Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten 41<br />
Das kleine Bauspar- und Finanzierungs-ABC 42<br />
Wohn-Riester – Fragen und Antworten 47<br />
Ihre Notizen 51<br />
Bausparen ist 100 %ig sicher, es gibt kein Kursrisiko und kein Zinsrisiko<br />
Stabile Erträge, die sich sehen lassen können: bis zu 3,25 % Sparzinsen –<br />
garantiert<br />
Flexible Sparidee als zinsstarke Alternative zum klassischen Sparbuch<br />
Staatliche Förderung – keine andere Anlageform wird so vielseitig gefördert<br />
(Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage)<br />
Im Notfall ist das Guthaben kurzfristig verfügbar<br />
Ihr Kunde erwirbt den Anspruch auf ein zinsgünstiges, vom Kapitalmarkt<br />
unabhängiges Bauspardarlehen<br />
Garantiert niedriger Darlehenszins (Sollzins) je nach Tarif 2,75 %, 3,5 % oder<br />
3,9 % p.a. für das Bauspardarlehen*<br />
Sondertilgungen während der Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen<br />
Rückzahlung des Darlehens sind jederzeit kostenfrei möglich – ohne<br />
Zinsaufschlag<br />
Vor Erreichen des Sparziels gibt es bei Bedarf eine günstige Vor- bzw.<br />
Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags<br />
Ein bis zu 75 % höheres Darlehen durch die Mehrzuteilung im Finanzierungs-<br />
Tarif M und Spar-Tarif S (gilt auch für die Bestandstarife Options-Tarif C,<br />
Options-Tarif E, Finanzierungs-Tarif G)<br />
Absenkung der Zins- und Tilgungsbeiträge im Rahmen der Mehrzuteilung<br />
möglich – für eine noch niedrigere monatliche Rate<br />
Kostenfreie Erhöhung der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M und<br />
Spar-Tarif S um 200 % nach Ablauf von 2 Jahren möglich (bei den<br />
Bestandstarifen Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif G um 100 %)<br />
*Effektiver Jahreszins der Bauspardarlehen siehe Seiten 8/9.<br />
2 3
Gefördert von Vater<br />
St at und Ihrem Chef!<br />
FlexiGeldplan<br />
RingBausparen<br />
Verkaufsstorys für jede Lebenslage<br />
3,25 % – unser Liebling bei den Sparzinsen!<br />
Zeigen Sie Ihren Kunden, wie man mit Unterstützung von Arbeitgeber<br />
und Vater Staat ein hübsches Vermögen aufbaut! Wecken<br />
Sie den Bedarf Ihres Kunden, indem Sie ihn zum Träumen anregen,<br />
und zeigen Sie ihm dann, wie er sich seine Wünsche erfüllt!<br />
Ihr Kunde spart mit einem RingBausparvertrag und kassiert satte<br />
Zuschüsse – vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.<br />
Außerdem kann sich Ihr Kunde die<br />
Wohnungsbauprämie sichern.<br />
Wohnungsbauprämie<br />
Für alle Bauspar-Neuabschlüsse nach dem 31.12.2008 gilt: Die Wohnungsbauprämie<br />
(WoP) wird nach Zuteilung nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />
gewährt. Tipp: Alle Sparer sollten sich die WoP sichern, falls später einmal<br />
der Erwerb von Wohneigentum in Frage kommt oder die Mietwohnung<br />
verschönert werden soll! Ausnahme: Einmalig steht die WoP der letzten 7<br />
abgeschlossenen Sparjahre nach Zuteilung des Bausparvertrags frei zur<br />
Verfügung, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist.<br />
FlexiGeldplan<br />
<strong>DRB</strong> 0543<br />
Tipp: Der FlexiGeldplan ist die ideale Ergänzung zur Riester-Versicherung.<br />
Durch Nutzung der zusätzlichen Zuschüsse von Vater Staat und vom Arbeitgeber<br />
sowie durch das günstige Bauspardarlehen bei flexibler Verwendungsmöglichkeit<br />
unabhängig vom Wohneigentumserwerb. Gemeinsam sind die<br />
beiden Produkte das ideale Wohn-Riester-Paket.<br />
RingImmoSchutzbrief<br />
Um das Wohneigentum in Schuss zu halten, sind von Zeit zu<br />
Zeit Modernisierungen und Renovierungen nötig – und das kann<br />
teuer werden. Mit dem RingImmoSchutzbrief sorgen Ihre Kunden<br />
für diese Kosten rechtzeitig vor: Bei einem monatlichen Sparbeitrag<br />
von nur 58,– Euro können sie bereits nach ca. 5–5 1 /2 Jahren<br />
über 5.000,– Euro Bausparsumme verfügen, danach ca. alle 3<br />
Jahre über weitere 4 x 5.000,– Euro. Insgesamt kommen damit<br />
25.000,– Euro Bausparsumme zusammen. Natürlich sind auch<br />
andere Laufzeiten und Auszahlungsbeträge/-varianten möglich –<br />
flexibel und ganz nach Bedarf.<br />
<strong>DRB</strong> 0273<br />
Tipp: Den RingImmoSchutzbrief gibt es für größere Vorhaben auch in den<br />
Varianten 50.000,– Euro und 75.000,– Euro Bausparsumme. Der Sparbeitrag<br />
liegt dann bei monatlich 116,– Euro bzw. 174,– Euro.<br />
Möchte sich Ihr Kunde als Mieter ab und zu besondere Wohnwünsche<br />
erfüllen und braucht dazu immer wieder Geld? Dann<br />
ist der FlexiGeldplan genau das Richtige! Denn mit einem monatlichen<br />
Beitrag von nur 18,– Euro und der Anlage von 40,– Euro<br />
vermögenswirksamen Leistungen sichert sich Ihr Kunde insgesamt<br />
25.000,– Euro für seine Wohnwünsche! Und schon nach<br />
ca. 5–5 1 /2 Jahren Sparzeit stehen erstmals 5.000,– Euro bereit,<br />
danach ca. alle 3 Jahre weitere 4 x 5.000,– Euro. Auch<br />
andere Auszahlungsvarianten sind möglich oder der Einsatz als<br />
vollwertiger Finanzierungsbaustein von bis zu 75.000,– Euro nach<br />
Ablauf von zwei Jahren für den Eigenheimerwerb.<br />
Der flexible<br />
Geldplan für alle Mieter!<br />
<strong>DRB</strong> 0607<br />
Auszahlungsverlauf RingImmoSchutzbrief bei 25.000,– € Bausparsumme<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
verfügbar nach ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca.<br />
5–5 1 /2 Jahren 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später<br />
Auch andere Laufzeiten<br />
und Auszahlungsvarianten<br />
sind möglich!<br />
4 5
RingBausparen<br />
Das Verkaufskonzept<br />
Schenken und schenken lassen!<br />
Fast alle Eltern und Großeltern möchten ihren Lieben gern etwas Sinnvolles<br />
schenken – doch deren Wünsche sind meist kurzlebig und konsumorientiert.<br />
Da kommt Ihre Idee den Kunden bestimmt wie gerufen: Ein RingBausparvertrag<br />
ist ein Geschenk, das eine sichere und attraktive Spargrundlage und staatliche<br />
Förderung durch 8,8 % Wohnungsbauprämie* bietet. Darauf hat übrigens jeder<br />
ab einem Alter von 16 Jahren einen eigenen Anspruch – unabhängig vom<br />
Einkommen der Eltern.<br />
Ob starke Verkaufsansätze, aktuelles Antragsmaterial oder innovative<br />
Schulungs- und Werbefilme – auf unserer Vertriebsplattform unter<br />
www.DasVerkaufskonzept.de finden Sie garantiert das Passende für<br />
Ihren Vertriebserfolg! Neben den Bedarfsfeldern „Sparen“, „Immobilienerwerb“<br />
und „Immobilienbesitz“ stehen Ihnen zusätzlich aktuelle Fachinformationen<br />
in der Infothek und Mediathek zur Verfügung!<br />
So einfach kommen Sie zu Verkaufsideen:<br />
1. Geben Sie in Ihren Internet-Browser www.DasVerkaufskonzept.de ein.<br />
2. Tragen Sie Ihre Vertriebskennung in das vorgesehene Feld ein.<br />
3. Klicken Sie auf „Anmeldung“.<br />
Ihre Vertriebskennung für die Anmeldung erfragen Sie bitte bei Ihrem<br />
zuständigen Verkaufsdirektor der Bausparkasse.<br />
<strong>DRB</strong> 0565<br />
<strong>DRB</strong> 0242<br />
*Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können nach Zuteilung des Bausparvertrags<br />
einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen.<br />
6 7
RingBausparen<br />
Die aktuellen RingBauspartarife<br />
Tarifübersicht<br />
Spar-Tarif S Finanzierungs-Tarif M Finanzierungs-Tarif P<br />
Mindestbausparsumme 5.000,– € 5.000,– € 50.000,– €<br />
Abschlussgebühr 1,6 % der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme<br />
Kontogebühr p. a. 11,– € 11,– € 11,– €<br />
Guthabenzins p. a. 1,25 % + 2,00 % Bonus 1) 1,25 % 0,50 %<br />
Mtl. Regelsparbeitrag 3,50 € 3,00 € 2,40 €<br />
Mindestsparguthaben 50 % der Bausparsumme 30 % der Bausparsumme 25 % der Bausparsumme<br />
Mindestbewertungszahl 4,8 (BWZ-Faktor 1,7) 4,8 4,8<br />
Mindestsparzeit keine keine 48 Monate<br />
Tarifwechselmöglichkeit gegen Gebühr in Standard- keine keine<br />
Finanzierungs-Tarif (akt. Tarif M)<br />
Höhe des Bauspardarlehens immer 50 % der Bausparsumme max. 70 % der Bausparsumme max. 75 % der Bausparsumme<br />
Mehrzuteilung 2) bis zu 75 % mehr Darlehen oder bis zu 75 % mehr Darlehen oder nein<br />
Absenkung des Tilgungsbeitrags Absenkung des Tilgungsbeitrags<br />
Sollzins p. a. 3,90 % 3,50 % 2,75 %<br />
Effektiver Jahreszins 3) 4,17 % bis 5,31 % 3,76 % bis 4,61 % 2,98 % bis 3,28 %<br />
Mtl. Zins- und Tilgungsbeitrag (TB),<br />
in ‰ der Bausparsumme abhängig von der<br />
Bewertungszahl (BWZ) bei dem für die<br />
Zuteilung maßgeblichen Bewertungsstichtag.<br />
Tilgungsdauer (TD) in Jahren/Monaten 4) .<br />
Effektiver Jahreszins (Eff-Zins) in % p. a.<br />
Erhöhungsgebühr<br />
BWZ TB TD Eff-Zins<br />
4,8–5,499 6,50 7/5 4,46–5,31<br />
5,5–6,499 6,00 8/2 4,42–5,27<br />
6,5–7,499 5,50 9/1 4,38–5,22<br />
7,5–8,499 5,00 10/2 4,34–5,15<br />
8,5–9,499 4,50 11/7 4,30–5,11<br />
9,5–11,999 4,00 13/6 4,26–5,04<br />
12–14,999 3,50 16/2 4,22–4,96<br />
ab 15 3,00 20/2 4,17–4,88<br />
BWZ TB TD Eff-Zins<br />
4,8–5,399 8,20 8/3 3,99–4,61<br />
5,4–5,999 7,60 9/0 3,96–4,58<br />
6,0–6,999 6,90 10/1 3,92–4,52<br />
7,0–7,999 6,20 11/5 3,88–4,44<br />
8,0–8,999 5,60 13/0 3,84–4,41<br />
9,0–11,539 5,20 14/3 3,82–4,36<br />
11,54–12,639 4,40 17/1 3,77–4,30<br />
ab 12,640 4,10 19/7 3,76–4,28<br />
Nach Ablauf von 2 Jahren: keine Erhöhungsgebühr für Erhöhungen um bis<br />
zu 200 % der ursprünglichen Bausparsumme. 1,0 % Erhöhungsgebühr für<br />
Bauparsummen, die darüber hinaus erhöht werden.<br />
Innerhalb der ersten 2 Jahre: 1,6 % Erhöhungsgebühr.<br />
Bei Zuteilung wird dem Bausparer eine<br />
individuelle und niedrigstmögliche<br />
Monatsrate angeboten (auf Basis<br />
des individuellen Verhältnisses der erbrachten<br />
Sparerleistung zur Kassenleistung<br />
iSKLV).<br />
Berechnungen sind in den Produktrechnern<br />
der Bausparkasse möglich,<br />
z. B. unter www.RingBausparrechner.de<br />
keine Erhöhung zulässig<br />
1)<br />
Bonusbedingungen für den Spar-Tarif S<br />
Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um<br />
einen Bonus von 2,0 % auf insgesamt 3,25 %<br />
jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
• Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre<br />
bestanden.<br />
• Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht.<br />
• Der Bausparvertrag wurde nicht geändert<br />
(Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung).<br />
• Der Bausparer verzichtet auf das<br />
Bauspardarlehen.<br />
• Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr<br />
maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt<br />
(Zahlungen zur Begleichung der<br />
Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien<br />
und -zulagen sind davon<br />
ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen<br />
in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme,<br />
entfällt die Bonusverzinsung vollständig<br />
für die gesamte Vertragslaufzeit.<br />
• Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten<br />
oder verpfändet.<br />
Die Bonusverzinsung wird für maximal<br />
10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt.<br />
2)<br />
Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach<br />
mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
abgestimmten Voraussetzungen eine<br />
Absenkung des Tilgungsbeitrages bzw. ein<br />
erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem<br />
oder unverändertem Tilgungsbeitrag<br />
(Mehrzuteilung) anbieten.<br />
3)<br />
Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />
4)<br />
Kontogebühren sind nicht berücksichtigt.<br />
8 9
RingBausparen<br />
Bedarfsgerecht empfehlen<br />
Sparen oder finanzieren? Das ist häufig die Frage, mit der Sie von Ihren Kunden<br />
konfrontiert werden. Gut, dass Sie für die bedarfsorientierte Tarifempfehlung drei<br />
exzellente Argumente haben:<br />
Finanzierungs-Tarif P<br />
Ideal für Kunden, die größeren Finanzierungsbedarf<br />
– ab 50.000,– Euro – haben und deren<br />
Finanzierungsbedarf feststeht.<br />
Spar-Tarif S – Hochzins-Sparen mit Finanzierungs-Option<br />
ab 5.000,– Euro Bausparsumme • attraktive Sparidee mit 100 % Sicherheit •<br />
Finanzierung nicht geplant oder Wunsch nach besonders schneller Zuteilung<br />
des Bauspardarlehensfestes<br />
Ihr Kunde …<br />
Ihre Empfehlung:<br />
… sucht eine zinsstarke Alternative<br />
zum Sparbuch, Finanzierung von<br />
Wohneigentum ist (noch) nicht geplant<br />
… möchte bereits kurzfristig über das<br />
Bauspardarlehen verfügen, z. B. für<br />
Modernisierung oder Umschuldung<br />
… sucht eine luktrative Geschenkidee<br />
für Kinder, Enkel<br />
Verkaufsstory „Unser Liebling bei<br />
den Sparzinsen“ (<strong>DRB</strong> 0543) mit<br />
der attraktiven Darlehensoption<br />
Bausparen mit schnellster Zuteilung<br />
beim Spar-Tarif S (<strong>DRB</strong> 0625),<br />
z. B. beim RingModernisierungsdarlehen<br />
Verkaufsstory „Geschenk-Bausparvertrag“<br />
(<strong>DRB</strong> 0565)<br />
Spar-Tarif S<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Ihr Kunde …<br />
… plant mittel- bis langfristig den<br />
Bau/Kauf von Wohneigentum, der<br />
Finanzierungsbedarf steht fest,<br />
günstige Konditionen sind wichtig<br />
… möchte sofort mit niedrigen Raten<br />
finanzieren, der Finanzierungsbedarf<br />
steht fest<br />
Eignet sich immer für Kunden, bei denen der<br />
Spargedanke im Vordergrund steht und eine<br />
Finanzierung vielleicht einmal in Frage kommt.<br />
Optimal für Kunden, die eine Finanzierung planen,<br />
deren Finanzierungsbedarf aber noch offen ist.<br />
Finanzierungs-Tarif P – der Profi-Tarif für größere Vorhaben<br />
ab 50.000,– Euro Bausparsumme • Finanzierungsvorhaben fest geplant •<br />
Finanzierungsbedarf steht bei Abschluss fest<br />
Ihre Empfehlung:<br />
Bausparen mit Finanzierungs-Tarif P<br />
zum Aufbau von Eigenkapital und<br />
Sicherung eines Darlehensanspruchs<br />
von bis zu 75 % Bausparsumme<br />
Ein Darlehen der RingBaufinanzierung,<br />
tilgungsausgesetzt und unterlegt<br />
mit Finanzierungs-Tarif P für<br />
maximale Zins- und Ratensicherheit<br />
Finanzierungs-Tarif M – maximale Flexibilität für Finanzierer<br />
ab 5.000,– Euro Bausparsumme • Finanzierungsvorhaben geplant •<br />
Finanzierungsbedarf noch offen und flexibel anpassbar<br />
Ihr Kunde …<br />
… plant mittel- bis langfristig den<br />
Bau/Kauf von Wohneigentum, der<br />
Darlehensbedarf soll flexibel<br />
angepasst werden können<br />
… ist Mieter und möchte sich ab und zu<br />
besondere Wohnwünsche erfüllen und<br />
braucht dazu immer wieder Geld<br />
… ist Eigenheimbesitzer und<br />
möchte finanziell für Renovierung<br />
und Modernisierung vorsorgen<br />
… möchte in 6 bis 10 Jahren eine<br />
laufende Finanzierung umschulden, der<br />
Ablösebetrag steht noch nicht fest<br />
… nutzt bereits die Riester-Förderung,<br />
möchte vielleicht Wohneigentum<br />
erwerben und sich<br />
dazu alle Förderungen sichern<br />
Ihre Empfehlung:<br />
Bausparen als Finanzierungs-<br />
Baustein für den Eigenheimerwerb,<br />
z.B. Verkaufsstory<br />
„FlexiGeldplan“ (<strong>DRB</strong> 0607)<br />
Verkaufsstory „FlexiGeldplan“<br />
(<strong>DRB</strong> 0607)<br />
Verkaufsstory „RingImmo-<br />
Schutzbrief“ (<strong>DRB</strong> 0273)<br />
Bausparen zur Zinsabsicherung<br />
mit Finanzierungs-Tarif M und<br />
Erhöhungsoption<br />
Verkaufsstory „FlexiGeldplan“<br />
(<strong>DRB</strong> 0607) zur Sicherung<br />
der Bausparförderung als ideale<br />
Ergänzung zum Wohn-Riester<br />
10 11
RingBausparen<br />
Einfach zu berechnen<br />
Mit dem Produktrechner oder dem RingBausparrechner berechnen Sie schnell<br />
und präzise den gewünschten Bausparvertrag.<br />
Zur detaillierten Berechnung nutzen Sie einfach unsere Tarifrechner:<br />
Produktrechner<br />
Kennung: Bausparkasse<br />
www.PR-DRLV.de<br />
RingBausparrechner<br />
mit editierbarem PDF-Antrag<br />
www.RingBausparrechner.de<br />
Eine beispielhafte Übersicht der realisierbaren Anspar- und Tilgungsbeiträge<br />
inklusive Tilgungsdauer für den Finanzierungs-Tarif P ist hier dargestellt:<br />
Beispielhafte Berechnung für den Finanzierungs-Tarif P<br />
Grundlage der Berechnung 100.000,– € Bausparsumme<br />
Laufzeit bis Monatlicher Guthaben bei Darlehens- Zins- und Rück-<br />
Zuteilung Sparbeitrag Zuteilung ca. höhe ca. Tilgungs- zahlungsbeitrag<br />
dauer<br />
10 Jahre 260,– € 30.200,– € 69.800,– € 681,– € 9 Jahre,<br />
10 Monate<br />
10 Jahre 340,– € 40.050,– € 59.950,– € 409,– € 15 Jahre<br />
15 Jahre 150,– € 26.150,– € 73.850,– € 618,– € 11 Jahre,<br />
9 Monate<br />
15 Jahre 200,– € 35.500,– € 64.500,– € 381,– € 18 Jahre<br />
Beim Finanzierungs-Tarif M und Spar-Tarif S ist die Berechnung des Sparbeitrags,<br />
der Laufzeit bis Zuteilung sowie der Bausparsumme überschlägig per<br />
Hand möglich. Voraussetzung dabei ist, dass Sie zusammen mit dem Kunden<br />
zwei dieser drei Werte festgelegt haben, um den Zielwert zu berechnen:<br />
Berechnungssystematik<br />
Zielwert, der zu berechnen ist<br />
Monatlicher Sparbeitrag<br />
Werte bereits bekannt/<br />
mit dem Kunden festgelegt<br />
• Laufzeit bis Zuteilung<br />
• Bausparsumme<br />
Bausparsumme<br />
• Monatlicher Sparbeitrag<br />
• Laufzeit bis Zuteilung<br />
Beispielrechnung mit Verlaufsdarstellung<br />
im Produktrechner<br />
RingBausparrechner mit PDF-Antrag<br />
Laufzeit bis Zuteilung<br />
• Bausparsumme<br />
• Monatlicher Sparbeitrag<br />
Die Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif P lassen sich durch<br />
unsere Tarifrechner berechnen und sind immer auf den bauspartechnisch<br />
niedrigstmöglichen Beitrag optimiert.<br />
Die nachfolgenden Formeln, Anspar- und Tilgungstabellen helfen Ihnen, überschlägig<br />
und schnell die Laufzeit, die Bausparsumme oder den Sparbeitrag zu<br />
bestimmen.<br />
12 13
Berechnung monatlicher Sparbeitrag<br />
Anspartabelle Spar-Tarif S<br />
(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Wie viel muss ich monatlich zahlen, um zu einem festgelegten Zeitpunkt eine<br />
bestimmte Bausparsumme zu erhalten?<br />
(Bausparsumme und Laufzeit bis Zuteilung vorgegeben)<br />
mtl. Sparbeitrag gem.<br />
Anspartabelle je nach<br />
gewünschter Laufzeit<br />
x<br />
(z. B. 9,46 € bei einer Laufzeit von 5<br />
Jahren bis zur Zuteilung, Beispielrechnung<br />
auf Basis Spar-Tarif S)<br />
Berechnung Bausparsumme<br />
Bausparsumme<br />
(z. B. 15.000,– €)<br />
1.000<br />
Welche Bausparsumme erhalte ich zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn ich<br />
monatlich einen festgelegten Sparbeitrag einzahle?<br />
(Monatlicher Sparbeitrag und Laufzeit bis Zuteilung sind vorgegeben)<br />
=<br />
Mtl. Sparbeitrag<br />
(142,– €)<br />
Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />
zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />
ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />
15 Monate – – Sofortauffüllung BSS 1)<br />
2 Jahre – – Sofortauffüllung MGH 2)<br />
3 Jahre 18,08 € 17,11 € 2 Jahre, 6 Monate<br />
4 Jahre 12,21 € 11,82 € 3 Jahre, 6 Monate<br />
5 Jahre 9,46 € 9,16 € 4 Jahre, 6 Monate<br />
6 Jahre 7,72 € 7,47 € 5 Jahre, 6 Monate<br />
7 Jahre 6,51 € 6,29 € 6 Jahre, 6 Monate<br />
8 Jahre 5,62 € 5,43 € 7 Jahre, 6 Monate<br />
9 Jahre 4,94 € 4,78 € 8 Jahre, 6 Monate<br />
10 Jahre 4,41 € 4,26 € 9 Jahre, 6 Monate<br />
11 Jahre 3,97 € 3,84 € 10 Jahre, 6 Monate<br />
12 Jahre 3,62 € 3,49 € 11 Jahre, 6 Monate<br />
13 Jahre 3,31 € 3,20 € 12 Jahre, 6 Monate<br />
14 Jahre 3,06 € 2,95 € 13 Jahre, 6 Monate<br />
15 Jahre 2,84 € 2,74 € 14 Jahre, 6 Monate<br />
1.000<br />
x<br />
gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />
(z. B. 140,– €)<br />
mtl. Sparbeitrag gem. Anspartabelle<br />
je nach gewünschter Laufzeit<br />
(z. B. 9,46 € bei einer Laufzeit von 5 Jahren bis zur<br />
Zuteilung, Beispielrechnung auf Basis Spar-Tarif S)<br />
Berechnung Laufzeit bis Zuteilung<br />
Bausparsumme<br />
(15.000,– €,<br />
abrunden auf<br />
volle Tausend)<br />
Wann kann ich über eine bestimmte Bausparsumme verfügen, wenn ich<br />
monatlich einen bestimmten Sparbeitrag zahle?<br />
(Bausparsumme und monatlicher Sparbeitrag sind vorgegeben)<br />
gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />
(z. B. 140,– €)<br />
Bausparsumme<br />
(z. B. 15.000,– €)<br />
=<br />
Tilgungstabelle Spar-Tarif S<br />
(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />
Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 3)<br />
2 und 3 Jahre 6,50 € 4,46–5,31 % 7 Jahre, 7 Monate<br />
4 Jahre 6,00 € 4,42–5,27 % 8 Jahre, 4 Monate<br />
5 Jahre 5,00 € 4,34–5,15 % 10 Jahre, 5 Monate<br />
6 und 7 Jahre 4,00 € 4,26–5,04 % 13 Jahre, 10 Monate<br />
8 und 9 Jahre 3,50 € 4,22–4,96 % 16 Jahre, 8 Monate<br />
Ab 10 Jahren 3,00 € 4,17–4,88 % 21 Jahre, 1 Monat<br />
1)<br />
Sofortauffüllung in Höhe der Bausparsumme<br />
(Darlehensanspruch i.H.v. 50 % der Bausparsumme bleibt erhalten)<br />
2)<br />
Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens von 50 % der Bausparsumme zzgl. der<br />
Abschlussgebühr sowie der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr<br />
einen Tag vor einem Bewertungsstichtag.<br />
3)<br />
Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />
1.000 x<br />
=<br />
Mtl. Sparbeitrag<br />
je 1.000,– €<br />
Berechnungsgrundlagen:<br />
(9,33 €, Laufzeit bis Zuteilung<br />
• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />
ist in etwa identisch mit dem<br />
• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />
nächstgelegenen mtl. Sparbeitrag<br />
• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />
(9,46 €) in der Anspartabelle,<br />
• Evtl. Abgeltungssteuer auf die Zinserträge nicht berücksichtigt<br />
d. h. 5 Jahre. Beispielrechnung<br />
• Tabelle berechnet auf Basis von 10.000,– € Bausparsumme<br />
auf Basis Spar-Tarif S)<br />
(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />
• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe,<br />
Abweichungen sind möglich<br />
14 15
Anspartabelle Finanzierungs-Tarif M<br />
(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Optimierte Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif M<br />
Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />
zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />
ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />
4 1 /4 Jahre – – Sofortauffüllung 1)<br />
5 Jahre 9,83 € 9,26 € 4 Jahre, 6 Monate<br />
6 Jahre 6,72 € 6,25 € 5 Jahre, 6 Monate<br />
7 Jahre 4,90 € 4,50 € 6 Jahre, 6 Monate<br />
8 Jahre 3,74 € 3,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />
9 Jahre 3,01 € 2,85 € 8 Jahre, 6 Monate<br />
10 Jahre 2,68 € 2,54 € 9 Jahre, 6 Monate<br />
11 Jahre 2,42 € 2,28 € 10 Jahre, 6 Monate<br />
12 Jahre 2,20 € 2,08 € 11 Jahre, 6 Monate<br />
13 Jahre 2,02 € 1,90 € 12 Jahre, 6 Monate<br />
14 Jahre 1,86 € 1,75 € 13 Jahre, 6 Monate<br />
15 Jahre 1,73 € 1,62 € 14 Jahre, 6 Monate<br />
Tilgungstabelle Finanzierungs-Tarif M<br />
(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />
Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />
4 1 /4 bis 9 Jahre 8,20 € 3,99–4,61 % 8 Jahre, 3 Monate<br />
10 Jahre 7,60 € 3,96–4,58 % 9 Jahre<br />
11 und 12 Jahre 6,90 € 3,92–4,52 % 10 Jahre, 1 Monat<br />
13 und 14 Jahre 6,20 € 3,88–4,44 % 11 Jahre, 5 Monate<br />
15 Jahre 5,60 € 3,84–4,41 % 13 Jahre<br />
Spardauer<br />
8 Jahre<br />
10 Jahre<br />
12 Jahre<br />
15 Jahre<br />
Mtl. Zins- u. Tilgungsbeitrag je 1.000,– € Bausparsumme bei Erreichen eines Sparguthabens<br />
von ca.: (Die zum Erreichen des jeweiligen Sparguthabens erforderliche mtl. Sparrate<br />
sowie die Laufzeit des Bauspardarlehens in Jahren und Monaten ist in Klammern dargestellt)<br />
30 % der BSS 35 % der BSS 40 % der BSS 45 % der BSS 50 % der BSS<br />
8,2 ‰ 6,4 ‰ 4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,0 ‰<br />
(3,3 ‰; 8 J., 3 M.) (3,9 ‰; 10 J., 1 M.) (4,4 ‰; 12 J., 8 M.) (4,9 ‰; 15 J., 0 M.) (5,4 ‰; 19 J., 2 M.)<br />
6,9 ‰ 5,3 ‰ 4,1 ‰ 3,3 ‰ 2,6 ‰<br />
(2,7 ‰; 10 J., 1 M.) (3,1 ‰; 12 J., 9 M.) (3,5 ‰; 16 J., 0 M.) (3,9 ‰; 19 J., 2 M.) (4,3 ‰; 23 J., 8 M.)<br />
5,8 ‰ 4,5 ‰ 3,7 ‰ 3,0 ‰ 2,5 ‰<br />
(2,1 ‰; 12 J., 6 M.) (2,5 ‰; 15 J., 9 M.) (2,9 ‰; 18 J., 4 M.) (3,3 ‰; 21 J., 11 M.) (3,6 ‰; 25 J., 0 M.)<br />
4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,1 ‰ 2,7 ‰ 2,5 ‰<br />
(1,7 ‰; 15 J., 6 M.) (2,0 ‰; 19 J., 2 M.) (2,4 ‰; 23 J., 8 M.) (2,6 ‰; 25 J., 0 M.) (2,9 ‰; 25 J., 0 M.)<br />
Gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) bei Finanzierungs-Tarif M und<br />
Spar-Tarif S kann die Bausparkasse dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
abgestimmten Voraussetzungen bei Zuteilung des Bausparvertrags eine Absenkung<br />
des Zins- und Tilgungsbeitrags anbieten.<br />
Die hier dargestellten optimierten Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarifs M sind auf<br />
dieser Basis berechnet. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass das aus der Tabelle ersichtliche Sparguthaben<br />
bei Zuteilung durch eine gleichbleibende monatliche Sparleistung erreicht wird. Eine hiervon<br />
abweichende Besparung führt zu abweichenden Zins- und Tilgungsbeiträgen. Die Zuteilung erfolgt<br />
zum Ablauf der Spardauer. Erreicht der Vertrag die Zuteilung bereits vorher, wird von einer Fortsetzung<br />
des Vertrags ausgegangen. Rechtzeitig vor Ablauf der Spardauer ist dann die erneute<br />
Zuteilung gem. ABB zu beantragen. Alle Werte sind Annäherungswerte. Die tatsächlichen optimierten<br />
Zins- und Tilgungsbeiträge bei Zuteilung des Bausparvertrags können von den hier dargestellten<br />
leicht abweichen.<br />
1)<br />
Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens von 30 % der Bausparsumme zzgl. der<br />
Abschlussgebühr sowie der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr<br />
einen Tag vor einem Bewertungsstichtag.<br />
2)<br />
Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />
Die Bausparkasse kann und darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die hier dargestellten Zinsund<br />
Tilgungsbeiträge nicht garantieren. Die Höhe der regulären Zins- und Tilgungsbeiträge ist in § 11<br />
der ABB festgelegt und kann ggf. von den hier unverbindlich und beispielhaft dargestellten abweichen.<br />
Berechnungsgrundlagen:<br />
• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />
• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />
• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />
• Evtl. Abgeltungssteuer auf die Zinserträge nicht berücksichtigt<br />
• Tabelle berechnet auf Basis von 25.000,– € Bausparsumme<br />
(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />
• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe, Abweichungen sind möglich<br />
16 17
RingBausparen<br />
Die staatliche Bausparförderung<br />
Keine andere Sparform wird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen.<br />
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL)<br />
und der Wohnungsbauprämie erhalten Ihre Kunden zwei Förderungen, die Bausparen<br />
noch attraktiver machen.<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage für VL Stand 1.1.2009<br />
Förderhöchstbetrag p. a. Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />
470,– € 9 % 42,30 €<br />
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Jeder<br />
Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Antrag seines Arbeitnehmers den gewünschten<br />
Betrag als VL zu überweisen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber<br />
häufig einen tarifvertraglich festgelegten Zuschuss zu den VL<br />
Ist der Arbeitgeberanteil kleiner als 40,– Euro monatlich, rechnet es sich,<br />
wenn der Arbeitnehmer die VL durch einen Anteil seines eigenen<br />
Nettogehaltes aufstockt. Dadurch sichert er sich bei Erfüllung der<br />
Anspruchsvoraussetzungen die maximale staatliche Förderung der VL<br />
Sollte Ihr Kunde irgendwann einmal keinen Anspruch mehr auf die<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil die Einkommensgrenzen (siehe Tabelle<br />
Seite 20) überschritten werden, kann ersatzweise auch Wohnungsbauprämie<br />
auf die VL beantragt werden<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist jährlich vom Kunden im Rahmen seiner<br />
Einkommensteuererklärung zu beantragen<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach 7 Jahren für die ersten 7 Jahre dem<br />
Bausparkonto gutgeschrieben. Bei vorzeitiger prämienunschädlicher Verfügung<br />
über den Vertrag erfolgt die Gutschrift zeitnah. Nach Ablauf von 7 Jahren<br />
wird die Sparzulage im Rahmen der steuerlichen Veranlagung festgesetzt<br />
Wohnungsbauprämie Stand 1.1.2009<br />
Förderhöchstbetrag p. a.* Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />
Alleinstehend 512,– € 8,8 % 45,06 €<br />
Verheiratet 1.024,– € 8,8 % 90,11 €<br />
Die Wohnungsbauprämie erhält Ihr Kunde bei Einhaltung der Einkommensgrenzen<br />
(siehe Tabelle Seite 20) für alle Einzahlungen auf sein Bausparkonto<br />
sowie auf die gutgeschriebenen Bausparzinsen bis zum genannten Förderhöchstbetrag.<br />
VL, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird,<br />
gehören nicht dazu<br />
Die Wohnungsbauprämie ist jährlich vom Kunden über die Bausparkasse zu<br />
beantragen<br />
Den Antrag erhält der Kunde zusammen mit dem Jahreskontoauszug<br />
Die Wohnungsbauprämie wird nur nach Zuteilung und Auszahlung der<br />
Bausparmittel bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt. Mehr<br />
Informationen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung finden Sie ab Seite 39<br />
Regelung für bis 31.12.2008 abgeschlossene Bausparverträge: Freie<br />
Verfügung über die Wohnungsbauprämie auch ohne wohnwirtschaftliche<br />
Verwendung, wenn seit Vertragsbeginn mindestens 7 Jahre vergangen sind<br />
und bis Ende 2008 mindestens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde<br />
Bei einer Erhöhung von Bausparverträgen – unabhängig davon, wann der<br />
ursprüngliche Bausparvertrag abgeschlossen wurde – ist die Wohnungsbauprämie<br />
seit 2009 für den erhöhten Vertragsteil ebenfalls an eine wohnwirtschaftliche<br />
Verwendung gebunden<br />
Sonderregelung Wohnungsbauprämie für junge Leute<br />
Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind,<br />
können nach Zuteilung einmal frei – ohne wohnwirtschaftliche Verwendung –<br />
über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre<br />
verfügen. Daher der Tipp an alle jungen Bausparer: „Sichern Sie sich jetzt<br />
die Wohnungsbauprämie, sie steht Ihnen zu!“<br />
*Mindestsparbeitrag p. a. beträgt 50,– € je Bausparkasse.<br />
18 19
RingBausparen<br />
Sparen mit staatlicher Förderung<br />
Einkommensgrenzen für die staatliche Bausparförderung<br />
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Stand 1.1.2009<br />
Familienstand Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie<br />
Alleinstehend 17.900,– € 25.600,– €<br />
Verheiratet 35.800,– € 51.200,– €<br />
Entspricht einem Bruttoeinkommen 1) Stand 1.4.2012<br />
Familienstand Arbeitnehmer Anzahl Arbeitnehmer- Wohnungsbauprämie<br />
Kinder Sparzulage<br />
Alleinstehend 1 0 24.068,– € 29.945,– €<br />
Alleinstehend 1 1 32.795,– € 38.671,– €<br />
Alleinstehend 1 2 40.149,– € 46.025,– €<br />
Verheiratet 1 0 46.247,– € 58.000,– €<br />
Verheiratet 1 1 53.601,– € 65.354,– €<br />
Verheiratet 1 2 60.955,– € 72.449,– €<br />
Verheiratet 1 3 68.309,– € 79.457,– €<br />
Verheiratet 2 0 47.297,– € 59.050,– €<br />
Verheiratet 2 1 54.651,– € 66.404,– €<br />
Verheiratet 2 2 62.005,– € 73.758,– €<br />
Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, welches Guthaben nach 7 Jahren mit der<br />
staatlichen Bausparförderung in unserem Spar-Tarif S erreicht werden kann.<br />
Guthaben nach 7 Jahren 2)<br />
Familien- Anzahl Monatlicher Guthaben Guthaben<br />
stand Arbeit- Sparbeitrag ca. bei Dar- ca. bei Darnehmer<br />
lehensverzicht lehensnutzung<br />
Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 3.975,– € 3.725,– €<br />
Sparzulage Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL 8.045,– € 7.535,– €<br />
Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 8.380,– € 7.805,– €<br />
Sparzulage + 43,– €<br />
und<br />
Wohnungsbauprämie<br />
Wohnungsbau- Alleinstehend – 43,– € 4.290,– € 4.000,– €<br />
prämie Verheiratet – 86,– € 8.685,– € 8.090,– €<br />
1)<br />
Berücksichtigt sind die gültigen und in den jeweiligen Fällen abzugsfähigen Arbeitnehmer-Pauschbeträge,<br />
Sonderausgabenpauschbeträge, Vorsorgepauschalen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,<br />
Betreuungsfreibeträge und Kinderfreibeträge. Die angegebenen Summen gelten nur für sozialversicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuergesetze<br />
erstellt und sind ohne Gewähr.<br />
2)<br />
Berechnungsgrundlagen (Seite 21):<br />
• Vertragsbeginn und Sparbeginn am 1.1. eines Jahres<br />
• Die Bausparsumme entspricht dem Betrag, der bei der vorgegebenen Besparung<br />
nach 7 Jahren voraussichtlich in die Zuteilung kommt<br />
• Die Abschlussgebühr wird separat gezahlt<br />
• Sparen bis zur Zuteilung, also 7 Jahre lang<br />
• Guthaben bei Darlehensverzicht beinhaltet Bonus, Bedingungen müssen erfüllt sein<br />
• Anspruch auf die jeweils genannte staatliche Bausparförderung besteht<br />
• Alle staatlichen Förderungen sind im Guthaben berücksichtigt, auch die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
• Evtl. Abgeltungssteuer auf Zinserträge nicht berücksichtigt<br />
20 21
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Immobilie als Altersvorsorge<br />
Wichtig für Sparer:<br />
Die Wohnungsbauprämie wird nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />
gewährt. Wie vielseitig die wohnwirtschaftliche Verwendung ist, wird ab<br />
Seite 39 beschrieben.<br />
Daher gilt für alle prämienberechtigten Kunden die Empfehlung:<br />
Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen,<br />
als Bausparer können Sie sich die Wohnungsbauprämie in Höhe<br />
von 8,8 % sichern!<br />
Vielleicht möchten Sie später doch einmal Wohneigentum erwerben<br />
oder Ihre Mietwohnung verschönern. Mit der Wohnungsbauprämie<br />
sichern Sie sich alle Optionen für morgen und bleiben flexibel!<br />
Gesetzliche Bindungsfrist<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage:<br />
Der Gesetzgeber hat für die Arbeitnehmer-Sparzulage eine Bindungsfrist von<br />
7 Jahren festgelegt. Nach Ablauf von 7 Jahren kann frei über die Sparzulage<br />
verfügt werden. So lange muss der Bausparvertrag bestanden haben. Wird über<br />
die Bausparmittel vorher verfügt, bleibt der Anspruch erhalten, wenn diese nach<br />
Zuteilung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.<br />
Wohnungsbauprämie:<br />
Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge gilt die Regelung, dass nach<br />
Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren frei über die Wohnungsbauprämie (WoP)<br />
verfügt werden kann, nicht mehr.<br />
Zunehmender<br />
Versorgungsgrad<br />
Ziel:<br />
die Immobilie als<br />
sicheres Dach der Altersvorsorge<br />
3. Kapitalanlageprodukte z.B. Kapitallebensversicherung,<br />
private Rentenversicherung, Bausparvertrag<br />
2. Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge<br />
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)<br />
1. Basisvorsorge<br />
Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente<br />
Die Immobilie, wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge<br />
Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Denn das Niveau der gesetzlichen<br />
Rente wird weiter sinken. Nur wer selbst aktiv wird und heute schon an morgen<br />
denkt, wird seinen Lebensabend ohne finanzielle Einbußen genießen können.<br />
Grundlage der Altersvorsorge ist das 3-Schichten-Modell, das der Gesetzgeber mit<br />
dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt hat. Der eigenen Immobilie kommt in<br />
diesem Modell eine besondere Bedeutung zu, denn sie sichert wie ein Dach jede<br />
Form der Altersvorsorge zusätzlich ab! Als sichere Investition und Geldanlage<br />
garantiert sie mietfreies Wohnen im Alter und damit mehr finanzielle Flexibilität.<br />
Die eigene Immobilie als Altersvorsorge bietet viele Vorteile:<br />
Sichere Investition – Wertsteigerung möglich<br />
Mehr finanzielle Freiheit durch die Mietersparnis im Alter<br />
Vermögensaufbau für einen hohen Lebenskomfort im Alter<br />
Gesteigerte Lebensqualität genießen und eigene Wohnideen verwirklichen<br />
Die Immobilie als Reserve für Unerwartetes – kurzfristige Liquidität durch<br />
zinsgünstiges Hypothekendarlehen möglich<br />
Werte und Sicherheit schaffen für Ihre Kunden, deren Kinder und Enkelkinder<br />
Vererbbar, ohne zu verlieren: i. d. R. keine Steuern bei rechtzeitiger Übertragung.<br />
Ggf. Nachversteuerung im Erbfall, sofern der Erblasser die Riester-<br />
Förderung für die Anschaffung oder Entschuldung selbst genutzten<br />
Wohneigentums in Anspruch genommen hat<br />
22 23
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick<br />
Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) hat das Ziel, das selbst genutzte Wohneigentum<br />
in die staatlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Unter Wohn-<br />
Riester versteht man die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und<br />
ggf. Steuervorteilen sowie die Verwendungsmöglichkeiten von Riester-Verträgen<br />
für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie.<br />
Was wird gefördert:<br />
Kauf und Bau ab 1.1.2008 1)<br />
Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase 1)<br />
Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />
Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />
Förderbeträge und Steuerersparnis<br />
Maximale Förderung 154,– € 185,– € bzw.<br />
300,– € 3) 200,– €<br />
(einmalige Erhöhung der Zulage)<br />
Geförderte Spar- bzw.<br />
Tilgungsleistung<br />
Einkommensgrenzen<br />
Steuervorteil 4)<br />
Grundzulage<br />
p. a./Person<br />
Staatliche Riester-Förderung 2)<br />
Kinderzulage<br />
p. a.<br />
Berufseinsteiger-Bonus<br />
(für alle unter 25-Jährigen)<br />
4% des Vorjahresbruttoeinkommens<br />
(maximal 2.100,– € p. a.)<br />
Keine<br />
Sonderausgabenabzug für maximal 2.100,– € p. a./Person.<br />
Steuererstattung des Differenzbetrags, wenn die Steuerersparnis<br />
den Betrag der Riester-Zulagen überschreitet.<br />
Das Wohnförderkonto:<br />
Grundsätzlich sind alle Leistungen aus Riester-Verträgen nachgelagert<br />
(ab Rentenbeginn) einkommensteuerpflichtig<br />
Auf dem Wohnförderkonto werden alle geförderten Wohn-Riester-Beträge,<br />
d. h. alle Entnahmebeträge aus Riester-Verträgen und Tilgungsleistungen mit<br />
Riester-Förderungen inkl. der eingeflossenen Zulagen aufsummiert und mit<br />
2% jährlich verzinst<br />
Das Konto bildet damit die Basis für die nachgelagerte Besteuerung<br />
Besteuerung des Wohnförderkontos:<br />
Bei der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos zu dem bei<br />
Rentenbeginn gültigen Steuersatz kann sich der Zulagenberechtigte zwischen<br />
zwei Alternativen entscheiden:<br />
Ratenzahlung, d.h. Verteilung der Steuerschuld auf jährlich gleiche Beträge<br />
ab dem Rentenbeginn bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs<br />
Sofortige Zahlung der gesamten Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese<br />
Wahl gewährt der Staat einen Rabatt von 30%, d.h., nur 70% der Steuerschuld<br />
sind zu begleichen<br />
1)<br />
Wenn die Wohnimmobilie selbst genutzt wird und sich in Deutschland oder einem anderen Staat<br />
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-<br />
Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />
2)<br />
Grundzulage und Berufseinsteigerbonus gibt es auf den jeweils eigenen Riester-Vertrag<br />
(Ehegattengemeinschafts-Verträge sind nicht möglich!), die Kinderzulage erhält in der Regel<br />
die Mutter (auf Antrag beider Ehegatten der Vater).<br />
3)<br />
Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren worden sind.<br />
4)<br />
Gilt nur für unmittelbar Förderberechtigte.<br />
24 25
RingBaufinanzierung<br />
Die Philosophie<br />
RingBaufinanzierung<br />
Sicherheit bei der Finanzierung<br />
„Eine gute Baufinanzierung denkt zuerst an Sicherheit“<br />
Es ist ein gutes Gefühl, wenn man sich auf seine<br />
Finanzierung verlassen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden,<br />
welche Vorteile die RingBaufinanzierung bietet:<br />
Alles aus einer Hand<br />
Individuelle Finanzierungen<br />
Komplette Lösungen, d. h. auch Vorsorgeund<br />
Risikoabsicherung rund um die Immobilie<br />
und die Arbeitskraft Ihres Kunden<br />
Langfristig durchdachte Konzepte, damit Ihr<br />
Kunde auch übermorgen noch in seiner Immobilie<br />
wohnen bleiben kann<br />
Ausgezeichnete Produkte<br />
Die Bankpartner der RingBaufinanzierung:<br />
<strong>DRB</strong> 0597<br />
„Warum eine gute Beratung so wichtig ist“<br />
Die RingBaufinanzierung bietet Ihren Kunden mehr als nur günstige Zinsen zu<br />
Top-Konditionen. Wir bieten erstklassige Beratung in allen Finanzierungsfragen<br />
und sichern die Kunden optimal gegen Zinsänderungsrisiken ab.<br />
Wie wichtig eine gute Beratung ist, zeigt sich besonders in Niedrigzinsphasen.<br />
Denn wenn der Marktzins deutlich steigt, kann bei Ablauf der Zinsfestschreibung<br />
die Finanzierungsrate Ihres Kunden unbezahlbar werden. Beraten Sie Ihren<br />
Kunden daher eindringlich und helfen Sie ihm, das Zinsänderungsrisiko auszuschalten.<br />
Die günstigen Darlehen und cleveren Bausparlösungen der RingBaufinanzierung<br />
sind dazu bestens geeignet. Denn damit sind das Eigenheim und der Lebensstandard<br />
Ihres Kunden mit bis zu 100 %iger Sicherheit vor zukünftigen Zinssteigerungen<br />
geschützt.<br />
Zinsentwicklung<br />
8%<br />
7%<br />
6%<br />
5%<br />
?<br />
4%<br />
3%<br />
2%<br />
2%<br />
0%<br />
1997 2001 2005 2009 2013<br />
Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik (Juni 1967 bis Juni 2003), Hypothekendarlehen, 10 Jahre Zinsfestschreibung,<br />
Effektivzins, Durchschnittssatz. Ab 2003: Deutsche Bundesbank – EWU-Zinsstatistik,<br />
Wohnungsbaukredite, 10 Jahre Zinsfestschreibung, Effektivzins Banken Deutschland.<br />
26 27
RingBaufinanzierung<br />
Die RingBaufinanzierung als Ansatz<br />
für Folgegeschäft<br />
Der Baufinanzierungskunde ist längerfristig an Sie gebunden und hat immer<br />
wieder Beratungsbedarf<br />
Dadurch ergibt sich eine intensivere Kundenbindung mit höherem Cross-<br />
Selling-Potenzial und überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten<br />
Die Baufinanzierung dient als Ankerpunkt für den späteren Verkauf von<br />
Versicherungslösungen und Vorsorgekonzepten, denn mit jeder<br />
Baufinanzierung ergibt sich neuer Vorsorge- und Anpassungsbedarf<br />
Der RingSicherheitsCheck (<strong>DRB</strong> 0629) zeigt das Cross-Selling-Potenzial Ihrer<br />
Baufinanzierungskunden auf und liefert zahlreiche Ansprachemöglichkeiten<br />
für Anschlusstermine<br />
Weiterer Vorsorge- und Anpassungsbedarf bei<br />
Baufinanzierungskunden:<br />
Bauphase<br />
Familie und Einkommen<br />
Bauleistungsversicherung,<br />
Feuerrohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht<br />
Unfallversicherung/Krankenhaustagegeld,<br />
Arbeitslosigkeitsversicherung, Lebensversicherung,<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />
private Rentenversicherung, Privathaftpflicht,<br />
Gewässerschadenhaftpflicht, Rechtsschutzversicherung<br />
RingBaufinanzierung<br />
Die Grundsätze<br />
Die Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />
und ihre Bankpartner finanzieren:<br />
Einfamilienhäuser<br />
Zweifamilien-/Doppelhäuser<br />
Doppelhaushälften<br />
Reihenhäuser<br />
Eigentumswohnungen (mind. 40 m 2 Wfl.)<br />
Baugrundstücke<br />
Neubaumaßnahmen<br />
Kaufpreisfinanzierungen<br />
Modernisierungen<br />
Anbauten<br />
Aus- und Umbauten<br />
Umschuldungen<br />
Photovoltaikanlagen<br />
Arbeitnehmer und Rentner mit regelmäßigen, dauerhaften Einkünften<br />
Selbstständige/Freiberufler, sofern mindestens 3 Jahresabschlüsse<br />
vorliegen und nur eine Firma betrieben wird*<br />
Bis zu 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises, außer bei:<br />
Selbstständigen Gewerbetreibenden (bis zu 80%)<br />
Darlehensnehmern mit ausländischem Arbeitgeber (bis zu 72%)<br />
Zwangsversteigerungserwerb (bis zur Höhe des Zuschlagsbetrags)<br />
Differenz muss durch Eigenkapital gedeckt sein (Bankguthaben etc.).<br />
Vollfinanzierungen (über 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises)<br />
bei guter Bonität möglich. Anfragen über den Verkaufsdirektor.<br />
Immobilie<br />
Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung,<br />
Hausratversicherung, Bausparvertrag<br />
für Renovierung und Modernisierung<br />
und/oder zur Zinsabsicherung der Anschlussfinanzierung<br />
*Bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts sind auch mehrere Firmen möglich.<br />
28 29
RingBaufinanzierung<br />
Die Produkte<br />
Verlaufsdarstellung Bauspar-Vorausdarlehen<br />
Zuteilung*<br />
Bauspar-Vorausdarlehen<br />
Bauspardarlehen<br />
Bauspar-Vorausdarlehen<br />
So funktioniert’s: Ihr Kunde erhält ein Vorausdarlehen mit einer Zinsbindung von<br />
z. B. 8, 10 oder 15 Jahren. Gleichzeitig schließt er einen Bausparvertrag in Höhe<br />
des Vorausdarlehens ab. Bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags zahlt er monatlich<br />
die günstigen Zinsen für das Vorausdarlehen und eine Sparrate auf seinen<br />
Bausparvertrag. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen<br />
durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen mit dem bereits heute<br />
feststehenden günstigen Zinssatz abgelöst. Reicht das angesparte Guthaben<br />
nicht aus, um die gesamte Bausparsumme zuzuteilen, kann eine Teilzuteilung<br />
erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an zahlt Ihr Kunde den festen Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
für das zinsgesicherte Bauspardarlehen.<br />
Die Vorteile für Ihre Kunden:<br />
Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum<br />
schützen vor bösen Überraschungen durch Zinsänderungen<br />
Die Finanzierungsraten sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens planbar.<br />
Durch optimales Sparen wird eine überschaubare Finanzierungsdauer erreicht<br />
Es besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers<br />
in den Bausparvertrag einzuzahlen und damit die tatsächliche monatliche<br />
Zahlung weiter zu reduzieren<br />
Der Staat fördert zusätzlich, denn innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen<br />
gibt es die staatliche Bausparförderung in Form von Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
und/oder Wohnungsbauprämie<br />
Nach Ablauf der Zinsbindung besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie<br />
Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen zu leisten<br />
Bausparguthaben<br />
Zinsbindung des<br />
Bauspar-Vorausdarlehens<br />
*Bauspar-Vorausdarlehen wird nach Zuteilung durch Bausparguthaben und -darlehen abgelöst.<br />
Finanzierungs-Tipp für Arbeitnehmer mit<br />
Wohneigentum: Sofortdarlehen<br />
ohne Grundbucheintragung<br />
Mit den Modernisierungsdarlehen der<br />
Deutscher Ring Bausparkasse AG lassen sich<br />
kleine und große Baumaßnahmen zwischen<br />
5.000,– und 50.000,– Euro spielend einfach<br />
finanzieren. Der Vorteil: Eine Eintragung ins<br />
Grundbuch ist nicht notwendig, wodurch<br />
keine zusätzlichen Notar- und Gerichtskosten<br />
anfallen.<br />
Motivieren Sie Ihre Kunden zum Renovieren,<br />
Modernisieren und Energiesparen. Mit dem<br />
Plakat „Renovieren und Modernisieren“ geben<br />
Sie ihnen wertvolle Anregungen.<br />
Garantiert zinsgünstiges<br />
Bauspardarlehen<br />
<strong>DRB</strong> 0625<br />
Jahre<br />
<strong>DRB</strong> 0620<br />
30 31
Annuitätendarlehen<br />
Beim Annuitätendarlehen werden gleichbleibende Raten an Zins- und Tilgungsleistungen<br />
gezahlt. Die jährliche Zahlung, Annuität genannt, setzt sich aus dem<br />
für das Darlehen vereinbarten Zinssatz und der Darlehenstilgung zusammen. Die<br />
Darlehenstilgung erhöht sich im Laufe der Zeit um den geringer werdenden Zinsbetrag.<br />
Der Zinssatz eines Annuitätendarlehens wird über eine gewisse Zeit, die<br />
Zinsbindungsdauer, festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Zinssatz<br />
neu festgeschrieben. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ein Risiko bedeuten, da<br />
sich mit steigenden Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Annuität und<br />
damit die Ratenzahlungen erheblich erhöhen können.<br />
Bauspardarlehen<br />
Das Bauspardarlehen ist die zweite Phase des Bausparvertrags: ein garantiert<br />
zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen. Der Anspruch Ihres Kunden entsteht<br />
mit Zuteilung des Bausparvertrags. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem<br />
gewählten Tarif (z. B. max. 70 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M,<br />
bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung sogar bis zu 122,5 % der Bausparsumme).<br />
Auf das Darlehen zahlt Ihr Kunde einen gleichbleibenden monatlichen<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag über die gesamte Laufzeit. Sonderzahlungen sind<br />
jederzeit und uneingeschränkt kostenfrei möglich (Verkürzung der Laufzeit oder<br />
unter bestimmten Bedingungen Reduzierung der monatlichen Rate möglich).<br />
Forward-Darlehen<br />
Das Forward-Darlehen richtet sich an alle Kunden, die sich den aktuellen Niedrigzins<br />
für mehrere Jahre im Voraus für eine Anschlussfinanzierung sichern wollen.<br />
Und das ohne Vorfälligkeitskosten, die üblicherweise bei Umschuldungen fällig<br />
werden. Denn die bestehende Baufinanzierung läuft zunächst unverändert weiter.<br />
Sobald dort die Zinsbindung endet, wird die bestehende Finanzierung durch das<br />
Forward-Darlehen abgelöst. Zinsen und Tilgung auf das Forward-Darlehen sind<br />
erst ab diesem Moment zu zahlen. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung<br />
und die Zinsreservierung durch ein Forward-Darlehen kostet den Kunden lediglich<br />
einen geringen Zinsaufschlag (in einigen Konstellationen sogar ohne Zinsaufschlag<br />
erhältlich!).<br />
Bauspar-Konstantdarlehen<br />
Das Vorausdarlehen und die Bausparsumme entsprechen z. B. dem 1,2-fachen<br />
des Finanzierungsbedarfs. Die über den eigentlichen Geldbedarf hinausgehende<br />
Vorausdarlehenssumme wird als Soforteinzahlung dem Bausparvertrag gutgeschrieben.<br />
Der monatliche Sparbeitrag bleibt dadurch konstant niedrig und<br />
sorgt, zusammen mit der Soforteinzahlung, für Zinserträge auf dem Bausparkonto.<br />
Auch nach Zuteilung des Bausparvertrags bleiben die monatlichen Zahlungen<br />
für Zins und Tilgung konstant: Ihr Kunde zahlt während der gesamten<br />
Finanzierungsdauer immer die gleiche Rate.<br />
Verlaufsdarstellung Bauspar-Konstantdarlehen<br />
Zahlung<br />
in €<br />
Sparbeitrag<br />
Zinsen für Vorausdarlehen<br />
Zinsbindung Vorausdarlehen<br />
Zuteilung<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
Bauspardarlehen<br />
Garantiert zinsgünstiges<br />
Bauspardarlehen<br />
Von Anfang<br />
bis Ende<br />
konstante<br />
Raten –<br />
sicher und<br />
planbar<br />
Jahre<br />
32 33
Bauspar-Zwischenkredit<br />
Zur Überbrückung der Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrags kann ein<br />
gewünschter Betrag (bis zur Höhe der Bausparsumme) zwischenfinanziert werden.<br />
Darauf entfallen nur Zinsen, keine Tilgung. Das Bausparguthaben bleibt<br />
unverändert, der Vertrag wartet auf seine Zuteilung. Ihr Kunde kann so bereits<br />
vor der Zuteilung ohne Wartezeit und Verlust staatlicher Förderungen über<br />
Finanzierungsmittel verfügen. Der garantiert niedrige Darlehenszins und alle<br />
Vorteile des Bausparens bleiben erhalten. Nach Zuteilung wird der Zwischenkredit<br />
durch das Bauspardarlehen und das angesparte Guthaben abgelöst.<br />
Verlaufsdarstellung Bauspar-Zwischenkredit<br />
Zuteilung<br />
LV-Hypothek<br />
Die Lebensversicherungs-Hypothek kombiniert die Vorzüge einer Lebensversicherung<br />
mit einem Finanzierungsvorhaben und dem damit geplanten Vermögensaufbau.<br />
Ihr Kunde erhält ein Darlehen, dessen laufende Tilgung ausgesetzt wird.<br />
Als Tilgungsersatz dient eine kapitalbildende Versicherung der sogenannten<br />
„3. Schicht" (z. B. Kapital-LV, Rentenversicherung, fondsgebundene Versicherungen).<br />
Während der Laufzeit des Darlehens werden die Darlehenszinsen und<br />
die Versicherungsprämie gezahlt. Ist die Versicherung fällig, wird mit der Ablaufleistung<br />
das Darlehen zurückgeführt. Die Darlehenslaufzeit orientiert sich an der<br />
Laufzeit der Versicherung. Gleichzeitig sind die Angehörigen gegen das Todesfallrisiko<br />
und durch Zusatzversicherungen auch gegen Verlust und Einschränkung<br />
der Arbeitskraft abgesichert.<br />
Verlaufsdarstellung LV-Hypothek<br />
Zwischenkredit (ZK)<br />
Mindestsparguthaben<br />
Bausparen<br />
Vertragsbeginn<br />
Guthaben<br />
ZK<br />
Vorzeitiger<br />
Kapitalbedarf<br />
Zinsgünstiges<br />
Bauspardarlehen<br />
LV-Hypothek<br />
Nur Zinszahlung<br />
Beginn<br />
LV entwickelt<br />
die Tilgung durch<br />
laufende Beitragszahlung<br />
z. B. 25 Jahre<br />
Ablösung durch<br />
Kapitalabfindung<br />
Jahre<br />
Besonderheit: Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />
Diese Variante ist insbesondere für die Kunden geeignet, die noch keinen Bausparvertrag haben und<br />
trotzdem die Vorteile einer bausparunterlegten Sofortfinanzierung nutzen möchten. Gegenüber dem<br />
Bauspar-Vorausdarlehen und Konstantdarlehen ist der Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />
ideal für Kunden, die eine schnellere Tilgung wünschen.<br />
Die Bausparsumme, die immer der Zwischenkreditsumme entspricht, wird in Abhängigkeit zu<br />
dem Finanzierungsbedarf des Kunden und dem gewünschten Bauspartarif ermittelt. Grundregel:<br />
Das spätere Bauspardarlehen entspricht immer dem aktuellen Finanzierungsbedarf.<br />
Das erforderliche (Mindest-)Guthaben wird sofort entweder direkt durch den Kunden eingezahlt<br />
oder die Bausparkasse vermittelt einen kurzfristigen Auffüllkredit hierfür in entsprechender Höhe.<br />
Bei Auszahlung des Zwischenkredits erhält dann der Kunde bei einer Eigenauffüllung die gesamte<br />
Zwischenkreditsumme und bei einer Kreditauffüllung den Differenzbetrag nach Ablösung des<br />
Auffüllkredits.<br />
KfW-Darlehen<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene, zumeist zinsverbilligte<br />
Förderprogramme für den Wohnungsbau. Wenn die Zinsbindung der<br />
billigen KfW-Mittel abläuft und dann zu marktüblichen<br />
Konditionen verlängert werden muss, kann<br />
die Restschuld nach Zuteilung durch das Bausparguthaben<br />
und das zinssichere Bauspardarlehen<br />
abgelöst werden – ohne Belastungsrisiko für Ihre<br />
Kunden, denn wer weiß schon, welcher Marktzins<br />
dann besteht?<br />
Über die Auswahl des Bauspartarifs, die Laufzeit des Zwischenkredits und die Höhe des Auffüllbetrags<br />
lassen sich Konditionen und mtl. Zahlungen individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />
des Kunden ausrichten.<br />
34 35
RingBaufinanzierung<br />
Die Bonitätsanforderungen<br />
RingBaufinanzierung<br />
Der Immobilienerwerb<br />
1. Einkünfte des Kunden<br />
Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />
hierbei können Sie berücksichtigen:<br />
Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />
Kindergeld<br />
Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />
13 Jahre ist 1)<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />
Einspeisevergütungen aus Photovoltaikanlagen zu 70 %<br />
Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />
Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />
Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />
Ausbildungsvergütungen<br />
Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />
Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />
Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />
„Schwarzgelder“<br />
Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />
2. Zahlungsverpflichtungen<br />
Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />
Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />
Weitere Immobilienfinanzierungen<br />
Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />
Kaltmiete<br />
Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />
und Altersvorsorge<br />
Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />
Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />
Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />
Unterhaltsverpflichtungen<br />
Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />
Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />
Immobilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />
kalkuliert werden:<br />
Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />
und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />
Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />
Kaufpreises rechnen<br />
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern, Hessen und Sachsen 3,5 % des<br />
Kaufpreises. 4,5 % müssen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland<br />
und in den 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gezahlt werden. Die<br />
weiteren Bundesländer haben eine Grunderwerbsteuer von 5 % bzw. planen<br />
diese im Laufe des Jahres 2012 auf 5 % anzuheben (Stand 1.4.2012)<br />
Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />
Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />
einplanen<br />
Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />
Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />
dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />
hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />
finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />
Einzelfall zu rechnen ist<br />
1)<br />
Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />
2)<br />
Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />
36 37
Modernisierungskosten – einige Beispiele<br />
Wohneigentum ist schön. Aber es muss auch instand gehalten werden!<br />
Wer sein Haus nicht pflegt, mindert dessen Lebenszeit. Statistisch beträgt<br />
sie 80 Jahre. Raten Sie Ihrem Kunden, zunächst das in Ordnung zu bringen,<br />
was dem Haus am meisten schadet. Zum Beispiel ein undichtes Dach, ein<br />
rissiger Außenputz oder kaputte Dachrinnen. Die Faustformel für die Kosten<br />
lautet: Innerhalb der Lebenszeit von 80 Jahren muss man das 1,3-Fache der<br />
Baukosten noch einmal aufwenden. Davon mehr als die Hälfte während der<br />
ersten 50 Jahre. Einige Beispiele:<br />
Beispiele Modernisierungskosten<br />
Maßnahmen Häufigkeit Kosten ca.<br />
Neue Fußböden Alle 7–30 Jahre 20,– € bis 100,– €/m 2<br />
Einbauküche Alle 10–15 Jahre 6.000,– € bis 15.000,– €<br />
Heizungssanierung Alle 15–20 Jahre 10.000,– € bis 15.000,– €<br />
Empfehlen<br />
Modernisierung<br />
Sie Ihrem<br />
des Bades<br />
Kunden,<br />
Alle<br />
sich<br />
15–25<br />
durch<br />
Jahre<br />
Kostenvoranschläge/Angebote<br />
8.000,– € bis 15.000,–<br />
von<br />
€<br />
Handwerkern Fensteraustausch oder Architekten Alleüber 25–30 dieJahre genauen 600,– Kosten € bis zu1.000,– informieren. €/Fenster Nur<br />
so Dachsanierung vermeiden Sie späteren Ärger Alle 40–50 aufgrund Jahre entstehender 15.000,– Finanzierungslücken.<br />
€ bis 25.000,– €<br />
Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />
Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />
so vermeiden diese späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />
Nutzen Sie für Ihre Argumentation auch das Plakat „Renovieren und Modernisieren“<br />
(siehe Seite 31).<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Die wohnwirtschaftliche Verwendung<br />
Das ABC der Verwendungsmöglichkeiten<br />
Bausparen – der Begriff beinhaltet zwar einen Hinweis auf das eigentliche Sparziel,<br />
aber natürlich können Ihre Kunden das Bausparguthaben jederzeit für beliebige<br />
Zwecke einsetzen: die Urlaubsreise, ein neues Auto oder andere Wünsche.<br />
Das Bauspardarlehen muss jedoch immer zu wohnwirtschaftlichen Zwecken<br />
verwendet werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für<br />
das Bausparguthaben bei Inanspruchnahme der staatlichen Bausparförderung<br />
(siehe hierzu Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie auf Seite 18<br />
und 19). Wohnwirtschaftlich meint dabei im weitesten Sinne fast jede Maßnahme<br />
rund um die Wohnimmobilie. Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird im Zusammenhang<br />
mit der Zuteilungsannahme und/oder Darlehensbeantragung auf<br />
entsprechenden Formularen von Ihnen und Ihrem Kunden bestätigt und durch<br />
Belege, z. B. Kaufvertrag oder Rechnungen, nachgewiesen. Als Vertriebspartner<br />
der Deutscher Ring Bausparkasse AG haben Sie die Kompetenz, die wohnwirtschaftliche<br />
Verwendung von Bausparmitteln bis zu 25.000,– Euro zu bestätigen.<br />
Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, ob die geplante Maßnahme tatsächlich<br />
wohnwirtschaftlich ist, finden Sie hier die notwendigen Informationen. Alle aufgeführten<br />
Verwendungen, ggf. mit den genannten Einschränkungen, sind wohnwirtschaftlich:<br />
Einzureichende Unterlagen<br />
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen zur Prüfung der Beleihungsobjekte<br />
und Bonitätsunterlagen ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.<br />
Welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen, entnehmen Sie bitte den<br />
Antragsunterlagen des jeweiligen Antrags, z. B.<br />
A Abbruchkosten im Zusammenhang<br />
mit der Neuerrichtung eines<br />
Wohnhauses<br />
Anliegerbeiträge<br />
Architektenhonorar<br />
Auslandsimmobilien sind keine<br />
förderberechtigte Verwendung, Bausparmittel<br />
können hierfür jedoch<br />
eingesetzt werden, soweit die Sicherstellung<br />
im Inland erfolgen kann<br />
B Badezimmerrenovierung<br />
Bauerwartungsland, wenn<br />
Bebauung gesichert ist<br />
Bauland<br />
Baunebenkosten für Wohnungsbau<br />
C Carports für Wohnhäuser<br />
D Dachsanierungen von Wohngebäuden<br />
Dauerwohnrecht, wenn eigentumsähnlich<br />
i. S. d. Wohnungseigentumsgesetzes<br />
E Einbauküche, sofern individuell<br />
auf das Gebäude zugeschnitten und<br />
fest mit dem Gebäude verbunden<br />
Einbaumöbel, wenn wesentlicher<br />
Gebäudebestandteil<br />
RingBaufinanzierung: <strong>DRB</strong> 0209<br />
RingBauspardarlehen: <strong>DRB</strong> 0208<br />
(als Blankodarlehen/Darlehen gegen Verpflichtungserklärung)<br />
RingImmoFitDarlehen von 5.000,– Euro bis 50.000,– Euro: <strong>DRB</strong> 0245<br />
(siehe auch Produktmerkblatt)<br />
RingModernisierungsdarlehen<br />
von 10.000,– Euro bis 30.000,– Euro: <strong>DRB</strong> 0627<br />
(siehe auch Produktmerkblatt)<br />
38 39
Einfriedung, wenn sie zu den<br />
Heizungsanlagen inkl. Wärmepumpensystem<br />
bei Wohngebäuden<br />
Herstellungskosten des Wohngebäudes<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
gehört<br />
K Kamine und Öfen im Wohnbereich<br />
Entschuldung, soweit das Darlehen<br />
ursprünglich zu wohnwirt-<br />
Kaution, solange die Verfügungs-<br />
Kanalanschlussgebühren<br />
Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen<br />
Verwendungsmöglichkeiten<br />
schaftlichen Zwecken aufgenommen<br />
wurde oder an der Immobilie Kollektoren zur Warmwasserbeschränkung<br />
besteht<br />
gesichert ist. Auch Rückzahlung<br />
von Verwandtendarlehen<br />
Erbauseinandersetzung,<br />
wenn der Bausparer von einer<br />
Erbengemeinschaft, der er angehört,<br />
Wohnraum oder Bauland<br />
von anderen Miterben erwirbt<br />
gewinnung bei Wohngebäuden<br />
L Leibrenten im Zusammenhang<br />
mit Bau oder Erwerb<br />
eines Wohngebäudes<br />
M Maklerprovision bei Käufen<br />
Markisen für Terrassen und<br />
Balkon, sofern fest verbaut<br />
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über bauliche Maßnahmen des<br />
Mieters und die Möglichkeit, sie mit prämienbegünstigten Bausparverträgen<br />
nach Zuteilung zu finanzieren. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit.<br />
Erbbaurecht und Erbbauzins- Modernisierung der eigenen<br />
A Alarmanlage<br />
T Tapezieren im Rahmen<br />
Ablösung für Wohngebäude,<br />
jedoch keine lfd. Zahlung<br />
Erbfolge, Erwerb eines Wohngebäudes<br />
im Rahmen der vorweggenommenen<br />
oder gemieteten Wohnung<br />
N Notariatsgebühren<br />
P Parkettböden, sofern fest mit<br />
dem Fußboden verbunden<br />
B Badeinbau oder -renovierung<br />
Bodenbeläge<br />
D Dachgeschossausbau<br />
Diebstahlsicherung<br />
einer Instandsetzung<br />
Teppichboden<br />
Terrassen- und<br />
Balkonrenovierung<br />
Erbfolge<br />
Erbschaftsteuer, wenn Wohnimmobilien<br />
R Renovierungskosten, sofern<br />
im Verhältnis zum Verkehrswert<br />
E Einbauküche<br />
Einbauschränke, wenn wesentlicher<br />
Thermostatventil-Einbau<br />
Türerneuerung<br />
geerbt werden<br />
Erschließungskosten für<br />
Wohnungsbau<br />
F Fahrstühle in Wohngebäuden<br />
nicht unerheblich<br />
S Sauna<br />
Schutzräume/Bunker<br />
Schwimmbad<br />
Bestandteil<br />
Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen<br />
erneuern bzw. verlegen<br />
Etagenheizung<br />
V Verkleidung von Außenund<br />
Innenwänden<br />
Verputzerneuerung<br />
Versetzen von Wänden<br />
Fassadensanierung von Wohngebäuden<br />
Ferienhaus, wenn zum dauernden<br />
Bewohnen zugelassen<br />
Stellplätze<br />
T Teppichboden, sofern fest mit<br />
dem Fußboden verbunden<br />
Terrassen, die zu einem Wohnbereich<br />
F Fenstererneuerung<br />
Fliesen im Rahmen einer<br />
Instandsetzung<br />
Fußbodenerneuerung<br />
W Wärmepumpeneinbau<br />
Wärmeschutzmaßnahmen<br />
Warmwasseranlage-Einbau<br />
WC-Einbau<br />
(keine reinen Ferienhaus- und<br />
gehören<br />
H Heizungsumstellung, wenn nicht Wohnungsabschluss<br />
Wochenendsiedlungen und nicht U Umschuldung, soweit Darlehen<br />
Reparatur<br />
Z Zentralheizungserneuerung<br />
bei Gewährung der erhöhten<br />
WoP von 15% in den Jahren<br />
ursprünglich zu wohnwirtschaftlichen<br />
Zwecken aufgenommen<br />
I Innenputzerneuerung<br />
Isolierverglasung<br />
Zwischendecke<br />
Zwischengeschoss-Einbau<br />
1991–1993)<br />
G Garagen für Wohnhäuser<br />
Gartenanlage bei Erstanlage<br />
des Gartens im Zusammenhang<br />
mit Wohnungsbau<br />
Gemischt genutztes Gebäude,<br />
wurde oder an der Immobilie gesichert<br />
ist. Auch Rückzahlung<br />
von Verwandtendarlehen<br />
V Vermessungskosten<br />
W Wärmedämmungsmaßnahmen<br />
bei Wohngebäuden<br />
K Klempnerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
M Malerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
R Radiatoren für Zentralheizung<br />
Rollladeneinbau<br />
soweit die Bausparmittel die<br />
Kosten für den zu Wohnzwecken<br />
genutzten Gebäudeteil nicht übersteigen<br />
Grunderwerbsteuer auf<br />
den Wohnteil der Immobilie<br />
Wintergärten, die als Wohnbereich<br />
genutzt werden<br />
Wochenendhaus (siehe auch<br />
Ferienhaus)<br />
Z Zäune inkl. Tor, wenn sie zu<br />
den Herstellungskosten des<br />
S Sanitäre Anlagen<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Steckdosen und Schalter<br />
40<br />
H Hausanschlusskosten<br />
Wohngebäudes gehören<br />
41
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das kleine Bauspar- und<br />
Finanzierungs-ABC<br />
A<br />
B<br />
Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />
fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />
und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />
sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />
gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />
Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />
Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />
Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />
Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />
der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bausparer dagegen umschulden<br />
oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />
am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />
Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />
bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />
Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />
Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />
Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />
der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />
ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />
Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />
Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />
vom Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen, z. B. vollständige<br />
Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />
Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />
Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />
Antragsformularen.<br />
Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />
und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend<br />
D<br />
E<br />
wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />
und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />
den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />
Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />
und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />
Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />
für Bausparverträge errechnet.<br />
Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />
errechnet.<br />
Spar-Tarif S:<br />
Saldensumme x 1,7<br />
Bausparsumme<br />
Finanzierungs-Tarif M und P:<br />
Saldensumme<br />
Bausparsumme<br />
Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Zielbewertungszahl).<br />
Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />
Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />
Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />
30.000,– Euro als Bauspardarlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />
auf den nicht durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />
Darlehensgebühr: Die je nach Tarif fällige Darlehensgebühr wird dem<br />
Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt zu den Geldbeschaffungskosten<br />
und ist bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />
Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />
grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />
Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />
Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />
oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />
ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />
Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />
erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />
Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 200 % beim<br />
Tarif M und Tarif S (um bis zu 100 % bei den Bestandstarifen G und E) sind<br />
kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber<br />
hinausgehende Erhöhungen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1% der<br />
Bausparsumme an.<br />
42 43
M<br />
S<br />
T<br />
Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />
Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />
erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />
Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />
kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />
von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />
Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />
Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />
eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />
höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />
Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />
ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />
Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />
genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />
mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />
kann.<br />
Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />
schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />
sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />
10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />
Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />
Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />
ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />
Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />
Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />
kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />
die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />
gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />
Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />
Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />
hiervon sind die Tarife G und P. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstichtag<br />
wirksam. Ein Wechsel aus Tarif S ist gebührenpflichtig.<br />
U<br />
V<br />
Tarifwechselbetrag: Er stellt den Zinsausgleich für den Wechsel in einen<br />
Tarif mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die<br />
Summe der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit<br />
Wirkung zum Jahresbeginn.<br />
Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />
Verträge teilen lassen. Bei Bausparverträgen mit Zinsbonus werden das<br />
Bausparguthaben und der Bonus im Verhältnis der Bausparsummen der<br />
neu entstehenden Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere<br />
Verteilung des Guthabens wünscht. Grundsätzlich muss bei jeder Teilung<br />
ein Guthaben von 1% der neuen Bausparsumme auf den neu entstehenden<br />
Vertrag übertragen werden, mindestens 100,– Euro.<br />
Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />
Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />
spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />
Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />
Abschlussgebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />
mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />
Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />
zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />
Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />
Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />
übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />
Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />
Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />
der gesetzlichen Bindungsfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />
Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />
des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />
etc.) zu erzielen wäre.<br />
Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />
(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />
der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />
Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />
durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />
des Bausparvertrags von mind. 2,4.<br />
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In dieser Erklärung verpflichten sich die Eigentümer,<br />
dass die Belastung des Objekts 72 % der Herstellungskosten, des Kaufpreises<br />
oder des Verkehrswerts nicht übersteigen wird<br />
zur Sicherung des Kredits auf Verlangen der Bausparkasse eine Grundschuld<br />
an bereiter Stelle eintragen zu lassen<br />
eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht dadurch zu verhindern,<br />
dass das Pfandobjekt mit weiteren Rechten belastet oder veräußert<br />
wird<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Wohn-Riester – Fragen und Antworten<br />
Allgemeine Fragen<br />
Z<br />
Vertragsbeginn: Der Bausparvertrag kommt mit der Annahme des Antrags<br />
durch die Bausparkasse zustande. Mit dem Tag der Annahme,<br />
der dem Bausparer auf der Bausparurkunde mitgeteilt wird, beginnen<br />
die Sparzeit und die gesetzliche Bindungsfrist.<br />
Zielbewertungszahl: Bei einer Zuteilung haben die Verträge mit den höheren<br />
Bewertungszahlen Vorrang. Die niedrigste Bewertungszahl, für die<br />
zu einem Zuteilungstermin noch alle Bausparverträge mit den verfügbaren<br />
Zuteilungsmitteln zugeteilt werden können, heißt Zielbewertungszahl.<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag: Der Zins- und Tilgungsbeitrag ist die monatliche<br />
Rate, die der Bausparer nach Auszahlung seines Bauspardarlehens<br />
für Zins und Tilgung aufbringen muss. Die Höhe des Zins- und Tilgungsbeitrags<br />
richtet sich nach der erreichten Bewertungszahl bei Zuteilung.<br />
Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag lässt sich im Rahmen der<br />
Mehrzuteilung weiter absenken.<br />
Zusammenlegung: Bausparverträge des gleichen Bauspartarifs mit den<br />
gleichen Tarifmerkmalen können zusammengelegt werden. Für die prämienrechtliche<br />
Bindungsfrist bleibt der Vertragsbeginn der Ursprungsverträge<br />
maßgebend.<br />
Zuteilung: Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unerlässlich,<br />
z. B. Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl. Die Zuteilung<br />
hängt aber letztlich auch von den der Bausparkasse zur Verfügung stehenden<br />
Zuteilungsmitteln ab und erfolgt ca. 4 bis 6 Monate nach Erreichung<br />
der Mindestvoraussetzungen. Deshalb kann und darf im Voraus keine verbindliche<br />
Aussage über den Zuteilungstermin gemacht werden. Hat die<br />
Bausparkasse den Bausparvertrag zugeteilt und hat der Bausparer die<br />
Zuteilung angenommen, stellt die Bausparkasse Bausparguthaben und<br />
Bauspardarlehen bereit.<br />
Was ist Wohn-Riester?<br />
Wohn-Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, deren Ziel das mietfreie<br />
Wohnen im Alter ist. Mit Wohn-Riester werden sowohl Spar- als auch Tilgungsleistungen<br />
gefördert, die diesem Ziel dienen. Die staatliche Förderung setzt sich<br />
zusammen aus jährlich gewährten staatliche Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.<br />
Basis für die Wohn-Riester-Förderung ist das sogenannte Eigenheimrenten-Gesetz,<br />
rückwirkend gültig seit dem 1.1.2008.<br />
Wofür kann Wohn-Riester eingesetzt werden?<br />
Das Kapital aus einem Riester-Vertrag kann eingesetzt werden für:<br />
Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, die sich in Deutschland oder<br />
einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* befindet<br />
Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />
Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />
Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu Beginn der Auszahlungsphase<br />
(d. h. mit Renteneintritt)<br />
Es kann NICHT eingesetzt werden für:<br />
Bau oder Kauf von Immobilien, die sich nicht in Deutschland oder einem<br />
anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* befinden<br />
Immobilien, die vermietet, also nicht selbst genutzt werden<br />
Immobilien, die nicht ganzjährig bewohnt werden, z. B. Ferienwohnungen<br />
Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen<br />
Wer erhält die Förderung?<br />
Anspruch auf diese Förderung haben alle, die in einem inländischen Altersvorsorgesystem<br />
abgesichert sind, z. B. Arbeitnehmer, Beamte und sonstige sozialversicherte<br />
Berufstätige (= unmittelbare Förderberechtigung) sowie Ehepartner förderberechtigter<br />
Personen (= mittelbare Förderberechtigung).<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Die jährliche Grundzulage beträgt maximal 154,– Euro, für Ehepaare maximal<br />
308,– Euro, vorausgesetzt ein Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt und<br />
beide Ehepartner haben einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.<br />
Zudem gibt es eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185,– Euro. Für Kinder ab<br />
*Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />
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dem Geburtsjahr 2008 wird eine Zulage in Höhe von 300,– Euro gewährt. Und:<br />
Alle unter 25-jährigen erhalten einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von einmalig<br />
200,– Euro.<br />
Unmittelbar Förderberechtigte können die Beiträge in Riester-Produkte<br />
(Eigenbeiträge plus Zulagen) in Höhe von bis zu 2.100,– Euro als Sonderausgaben<br />
bei der Steuererklärung geltend machen. Ist die Steuerersparnis größer als<br />
die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz im Rahmen des<br />
Einkommensteuerbescheids.<br />
Wann erhält man die volle Förderung?<br />
Unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer erhalten die volle Förderung, wenn<br />
sie 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens vom Vorjahr, abzüglich<br />
der Zulage, in ihrem Riester-Vertrag anlegen, mindestens aber 60,– Euro im Jahr<br />
(also 5,– Euro pro Monat).<br />
Mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer müssen ab 2012 ebenfalls einen Eigenbeitrag<br />
von mindestens 60,– Euro im Jahr (also 5,– Euro pro Monat) leisten, wollen<br />
sie die volle Förderung beanspruchen.<br />
Wie erhält man die Förderung?<br />
Die Riester-Zulage muss über den Anbieter des Riester-Produkts bei der Zentralen<br />
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich beantragt werden. Der Anbieter<br />
kann aber auch bevollmächtigt werden, die Zulage jedes Jahr abzurufen<br />
(= Dauerzulagenantrag). Den Sonderausgabenabzug kann der Förderberechtigte<br />
jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung geltend machen.<br />
Welche Wohn-Riester-Produkte werden angeboten?<br />
Von Bausparkassen werden spezielle Riester-Bausparverträge angeboten, die<br />
sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase mit Riester-Zulagen gefördert<br />
werden, sowie Riester-Baudarlehen. Banken und Sparkassen haben sich<br />
ebenfalls Riester-Baudarlehen zertifizieren lassen.<br />
Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für den Bau, Kauf oder<br />
die Entschuldung von Immobilien entnommen werden?<br />
Das in einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann bis zu 75 %<br />
oder 100 % jederzeit für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet<br />
werden. Eine Entnahme zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie<br />
ist erst mit Renteneintritt möglich.<br />
Aus welchem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die<br />
Entschuldung einer Immobilie entnommen werden?<br />
Grundsätzlich gilt: Aus jedem bereits bestehenden, kapitalbildenden Riester-<br />
Vertrag kann Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie entnommen werden.<br />
Wie erfolgt die Besteuerung der Wohn-Riester-Produkte?<br />
Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die steuerlich geförderten Spar- bzw.<br />
Tilgungsbeiträge grundsätzlich steuerfrei. Mit Rentenbeginn sind die geförderten<br />
Spar- und Tilgungsbeiträge Steuern nachgelagert zu versteuern.<br />
Was ist das Wohnförderkonto?<br />
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das der Anbieter für jeden Wohn-<br />
Riester-Vertrag anlegt, sobald dieser für geförderte Wohnzwecke verwendet wird.<br />
Auf diesem Konto werden alle geförderten Wohn-Riester-Beträge, d.h. alle<br />
Entnahme- und Tilgungsleistungen inkl. der in diese eingeflossenen Zulagen, bis<br />
zum Rentenbeginn aufsummiert und mit 2 % jährlich verzinst. Mit Rentenbeginn<br />
endet die Verzinsung des Wohnförderkontos und der Kontostand bildet die<br />
Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung.<br />
Wie funktioniert die (nachgelagerte) Besteuerung?<br />
Mit dem Rentenbeginn (frühestens mit 60, bei nach dem 31. Dezember 2011<br />
abgeschlossenen Verträgen frühestens mit 62, spätestens mit 68) muss der<br />
„Eigenheimrentner“ den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des Wohnförderkontos<br />
(= Auslösungsbetrag) mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Dafür kann<br />
der Steuerpflichtige zwischen zwei Alternativen wählen:<br />
1) Ratenzahlung, d. h. der Auslösungsbetrag wird gleichmäßig auf die gesamte<br />
Rentenphase verteilt (vom 60./62. bzw. 68. Lebensjahr bis zur Vollendung des<br />
85. Lebensjahres) und ist jährlich zu besteuern<br />
2) Sofortige Zahlung der auf den Auslösungsbetrag fälligen Steuer in einer Summe<br />
zu Rentenbeginn. Für diese Wahl gewährt der Staat einen Rabatt in Höhe von<br />
30 %, d.h. nur 70 % des geförderten Betrags müssen versteuert werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Immobilie die nächsten 20 Jahre<br />
selbst genutzt wird.<br />
Müssen die Zulagen und die Steuerermäßigung im Erbfall zurückgezahlt<br />
werden?<br />
Mit dem Tod des Förderberechtigten wird die Selbstnutzung der Wohnimmobilie<br />
aufgegeben. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer Wohnimmobilie erfolgt keine<br />
Rückforderung von Zulagen und/oder Steuerermäßigung. Sofern zu diesem Zeitpunkt<br />
noch ein Wohnförderkonto geführt wird, ist dieses aufzulösen. Der Auflösungsbetrag<br />
fällt mit in die Erbmasse und ist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung<br />
des Verstorbenen mit dem individuellen Steuersatz nachgelagert zu<br />
versteuern, sofern der Verstorbene die Steuerschuld nicht in einem Betrag bei<br />
Rentenbeginn beglichen hat.<br />
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Fragen zur Finanzierung, Vermietung und zum Verkauf<br />
Kann Guthaben aus anderen Riester-Verträgen für die Finanzierung einer<br />
Immobilie verwendet werden?<br />
Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann vollständig<br />
für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.<br />
Es wird von den Bausparkassen und Banken als Eigenkapital anerkannt.<br />
Damit Sie nichts vergessen:<br />
Ihre Notizen<br />
Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?<br />
Tilgungsleistungen werden wie Sparzahlungen gefördert: Erfüllen der Darlehensnehmer<br />
und das Darlehensprodukt alle gesetzlichen Voraussetzungen,<br />
werden Zulagen bezogen auf die Höhe der Tilgungsbeiträge gewährt. Stehen<br />
dem Darlehensnehmer steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der Wohn-<br />
Riester-Förderung zu, so können auch diese – abhängig von der Gestaltung<br />
des Darlehensvertrags – als Sondertilgungsbeiträge einfließen.<br />
Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Laufzeiten eines Riester-Darlehens?<br />
Ja, Riester-Darlehen müssen bis zum Rentenbeginn, spätestens bis zum<br />
68. Lebensjahr, komplett getilgt sein.<br />
Was passiert, wenn eine mit dem Geld aus dem Riester-Vertrag gebaute<br />
oder gekaufte Immobilie weitervermietet oder verkauft wird?<br />
Vermietung:<br />
Wird eine geförderte Immobilie vermietet, wird das Wohnförderkonto zur sofortigen<br />
Nachversteuerung freigestellt. Es sei denn, die Vermietung erfolgt zeitlich<br />
begrenzt, z. B. aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs, und die Immobilie<br />
wird spätestens vor Vollendung seines 67. Lebensjahres wieder durch den<br />
Förderberechtigten selbst genutzt.<br />
Verkauf:<br />
Wird eine geförderte Immobilie verkauft, wird das Wohnförderkonto zur sofortigen<br />
Nachversteuerung freigestellt. Es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb<br />
eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von<br />
vier Jahren wieder in selbst genutztes Eigentum investiert.<br />
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