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DRB 0194

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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Auf einen Blick<br />

Internet: www.DeutscherRing-Bausparen.de<br />

E-Mail: Bausparservice@<br />

DeutscherRing-Bausparen.de<br />

<strong>DRB</strong> <strong>0194</strong> 05.13


Inhaltsverzeichnis<br />

Auf einen Blick<br />

RingBausparen<br />

Viele Vorteile sprechen dafür!<br />

RingBausparen – Viele Vorteile sprechen dafür! 3<br />

RingBausparen – Verkaufsstorys für jede Lebenslage 4<br />

RingBausparen – Das Verkaufskonzept 7<br />

RingBausparen – Die aktuellen RingBauspartarife 8<br />

RingBausparen – Bedarfsgerecht empfehlen 10<br />

RingBausparen – Einfach zu berechnen 12<br />

RingBausparen – Die staatliche Bausparförderung 18<br />

RingBausparen – Sparen mit staatlicher Förderung 21<br />

Immobilie als Altersvorsorge 23<br />

Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick 24<br />

RingBaufinanzierung – Die Philosophie 26<br />

RingBaufinanzierung – Sicherheit bei der Finanzierung 27<br />

RingBaufinanzierung – Die RingBaufinanzierung als Ansatz für Folgegeschäft 28<br />

RingBaufinanzierung – Die Grundsätze 29<br />

RingBaufinanzierung – Die Produkte 30<br />

RingBaufinanzierung – Die Bonitätsanforderungen 36<br />

RingBaufinanzierung – Der Immobilienerwerb 37<br />

Die wohnwirtschaftliche Verwendung 39<br />

Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten 41<br />

Das kleine Bauspar- und Finanzierungs-ABC 42<br />

Wohn-Riester – Fragen und Antworten 47<br />

Ihre Notizen 51<br />

Bausparen ist 100 %ig sicher, es gibt kein Kursrisiko und kein Zinsrisiko<br />

Stabile Erträge, die sich sehen lassen können: bis zu 3,25 % Sparzinsen –<br />

garantiert<br />

Flexible Sparidee als zinsstarke Alternative zum klassischen Sparbuch<br />

Staatliche Förderung – keine andere Anlageform wird so vielseitig gefördert<br />

(Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage)<br />

Im Notfall ist das Guthaben kurzfristig verfügbar<br />

Ihr Kunde erwirbt den Anspruch auf ein zinsgünstiges, vom Kapitalmarkt<br />

unabhängiges Bauspardarlehen<br />

Garantiert niedriger Darlehenszins (Sollzins) je nach Tarif 2,75 %, 3,5 % oder<br />

3,9 % p.a. für das Bauspardarlehen*<br />

Sondertilgungen während der Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen<br />

Rückzahlung des Darlehens sind jederzeit kostenfrei möglich – ohne<br />

Zinsaufschlag<br />

Vor Erreichen des Sparziels gibt es bei Bedarf eine günstige Vor- bzw.<br />

Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags<br />

Ein bis zu 75 % höheres Darlehen durch die Mehrzuteilung im Finanzierungs-<br />

Tarif M und Spar-Tarif S (gilt auch für die Bestandstarife Options-Tarif C,<br />

Options-Tarif E, Finanzierungs-Tarif G)<br />

Absenkung der Zins- und Tilgungsbeiträge im Rahmen der Mehrzuteilung<br />

möglich – für eine noch niedrigere monatliche Rate<br />

Kostenfreie Erhöhung der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M und<br />

Spar-Tarif S um 200 % nach Ablauf von 2 Jahren möglich (bei den<br />

Bestandstarifen Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif G um 100 %)<br />

*Effektiver Jahreszins der Bauspardarlehen siehe Seiten 8/9.<br />

2 3


Gefördert von Vater<br />

St at und Ihrem Chef!<br />

FlexiGeldplan<br />

RingBausparen<br />

Verkaufsstorys für jede Lebenslage<br />

3,25 % – unser Liebling bei den Sparzinsen!<br />

Zeigen Sie Ihren Kunden, wie man mit Unterstützung von Arbeitgeber<br />

und Vater Staat ein hübsches Vermögen aufbaut! Wecken<br />

Sie den Bedarf Ihres Kunden, indem Sie ihn zum Träumen anregen,<br />

und zeigen Sie ihm dann, wie er sich seine Wünsche erfüllt!<br />

Ihr Kunde spart mit einem RingBausparvertrag und kassiert satte<br />

Zuschüsse – vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.<br />

Außerdem kann sich Ihr Kunde die<br />

Wohnungsbauprämie sichern.<br />

Wohnungsbauprämie<br />

Für alle Bauspar-Neuabschlüsse nach dem 31.12.2008 gilt: Die Wohnungsbauprämie<br />

(WoP) wird nach Zuteilung nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />

gewährt. Tipp: Alle Sparer sollten sich die WoP sichern, falls später einmal<br />

der Erwerb von Wohneigentum in Frage kommt oder die Mietwohnung<br />

verschönert werden soll! Ausnahme: Einmalig steht die WoP der letzten 7<br />

abgeschlossenen Sparjahre nach Zuteilung des Bausparvertrags frei zur<br />

Verfügung, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist.<br />

FlexiGeldplan<br />

<strong>DRB</strong> 0543<br />

Tipp: Der FlexiGeldplan ist die ideale Ergänzung zur Riester-Versicherung.<br />

Durch Nutzung der zusätzlichen Zuschüsse von Vater Staat und vom Arbeitgeber<br />

sowie durch das günstige Bauspardarlehen bei flexibler Verwendungsmöglichkeit<br />

unabhängig vom Wohneigentumserwerb. Gemeinsam sind die<br />

beiden Produkte das ideale Wohn-Riester-Paket.<br />

RingImmoSchutzbrief<br />

Um das Wohneigentum in Schuss zu halten, sind von Zeit zu<br />

Zeit Modernisierungen und Renovierungen nötig – und das kann<br />

teuer werden. Mit dem RingImmoSchutzbrief sorgen Ihre Kunden<br />

für diese Kosten rechtzeitig vor: Bei einem monatlichen Sparbeitrag<br />

von nur 58,– Euro können sie bereits nach ca. 5–5 1 /2 Jahren<br />

über 5.000,– Euro Bausparsumme verfügen, danach ca. alle 3<br />

Jahre über weitere 4 x 5.000,– Euro. Insgesamt kommen damit<br />

25.000,– Euro Bausparsumme zusammen. Natürlich sind auch<br />

andere Laufzeiten und Auszahlungsbeträge/-varianten möglich –<br />

flexibel und ganz nach Bedarf.<br />

<strong>DRB</strong> 0273<br />

Tipp: Den RingImmoSchutzbrief gibt es für größere Vorhaben auch in den<br />

Varianten 50.000,– Euro und 75.000,– Euro Bausparsumme. Der Sparbeitrag<br />

liegt dann bei monatlich 116,– Euro bzw. 174,– Euro.<br />

Möchte sich Ihr Kunde als Mieter ab und zu besondere Wohnwünsche<br />

erfüllen und braucht dazu immer wieder Geld? Dann<br />

ist der FlexiGeldplan genau das Richtige! Denn mit einem monatlichen<br />

Beitrag von nur 18,– Euro und der Anlage von 40,– Euro<br />

vermögenswirksamen Leistungen sichert sich Ihr Kunde insgesamt<br />

25.000,– Euro für seine Wohnwünsche! Und schon nach<br />

ca. 5–5 1 /2 Jahren Sparzeit stehen erstmals 5.000,– Euro bereit,<br />

danach ca. alle 3 Jahre weitere 4 x 5.000,– Euro. Auch<br />

andere Auszahlungsvarianten sind möglich oder der Einsatz als<br />

vollwertiger Finanzierungsbaustein von bis zu 75.000,– Euro nach<br />

Ablauf von zwei Jahren für den Eigenheimerwerb.<br />

Der flexible<br />

Geldplan für alle Mieter!<br />

<strong>DRB</strong> 0607<br />

Auszahlungsverlauf RingImmoSchutzbrief bei 25.000,– € Bausparsumme<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

verfügbar nach ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca.<br />

5–5 1 /2 Jahren 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später<br />

Auch andere Laufzeiten<br />

und Auszahlungsvarianten<br />

sind möglich!<br />

4 5


RingBausparen<br />

Das Verkaufskonzept<br />

Schenken und schenken lassen!<br />

Fast alle Eltern und Großeltern möchten ihren Lieben gern etwas Sinnvolles<br />

schenken – doch deren Wünsche sind meist kurzlebig und konsumorientiert.<br />

Da kommt Ihre Idee den Kunden bestimmt wie gerufen: Ein RingBausparvertrag<br />

ist ein Geschenk, das eine sichere und attraktive Spargrundlage und staatliche<br />

Förderung durch 8,8 % Wohnungsbauprämie* bietet. Darauf hat übrigens jeder<br />

ab einem Alter von 16 Jahren einen eigenen Anspruch – unabhängig vom<br />

Einkommen der Eltern.<br />

Ob starke Verkaufsansätze, aktuelles Antragsmaterial oder innovative<br />

Schulungs- und Werbefilme – auf unserer Vertriebsplattform unter<br />

www.DasVerkaufskonzept.de finden Sie garantiert das Passende für<br />

Ihren Vertriebserfolg! Neben den Bedarfsfeldern „Sparen“, „Immobilienerwerb“<br />

und „Immobilienbesitz“ stehen Ihnen zusätzlich aktuelle Fachinformationen<br />

in der Infothek und Mediathek zur Verfügung!<br />

So einfach kommen Sie zu Verkaufsideen:<br />

1. Geben Sie in Ihren Internet-Browser www.DasVerkaufskonzept.de ein.<br />

2. Tragen Sie Ihre Vertriebskennung in das vorgesehene Feld ein.<br />

3. Klicken Sie auf „Anmeldung“.<br />

Ihre Vertriebskennung für die Anmeldung erfragen Sie bitte bei Ihrem<br />

zuständigen Verkaufsdirektor der Bausparkasse.<br />

<strong>DRB</strong> 0565<br />

<strong>DRB</strong> 0242<br />

*Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können nach Zuteilung des Bausparvertrags<br />

einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen.<br />

6 7


RingBausparen<br />

Die aktuellen RingBauspartarife<br />

Tarifübersicht<br />

Spar-Tarif S Finanzierungs-Tarif M Finanzierungs-Tarif P<br />

Mindestbausparsumme 5.000,– € 5.000,– € 50.000,– €<br />

Abschlussgebühr 1,6 % der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme<br />

Kontogebühr p. a. 11,– € 11,– € 11,– €<br />

Guthabenzins p. a. 1,25 % + 2,00 % Bonus 1) 1,25 % 0,50 %<br />

Mtl. Regelsparbeitrag 3,50 € 3,00 € 2,40 €<br />

Mindestsparguthaben 50 % der Bausparsumme 30 % der Bausparsumme 25 % der Bausparsumme<br />

Mindestbewertungszahl 4,8 (BWZ-Faktor 1,7) 4,8 4,8<br />

Mindestsparzeit keine keine 48 Monate<br />

Tarifwechselmöglichkeit gegen Gebühr in Standard- keine keine<br />

Finanzierungs-Tarif (akt. Tarif M)<br />

Höhe des Bauspardarlehens immer 50 % der Bausparsumme max. 70 % der Bausparsumme max. 75 % der Bausparsumme<br />

Mehrzuteilung 2) bis zu 75 % mehr Darlehen oder bis zu 75 % mehr Darlehen oder nein<br />

Absenkung des Tilgungsbeitrags Absenkung des Tilgungsbeitrags<br />

Sollzins p. a. 3,90 % 3,50 % 2,75 %<br />

Effektiver Jahreszins 3) 4,17 % bis 5,31 % 3,76 % bis 4,61 % 2,98 % bis 3,28 %<br />

Mtl. Zins- und Tilgungsbeitrag (TB),<br />

in ‰ der Bausparsumme abhängig von der<br />

Bewertungszahl (BWZ) bei dem für die<br />

Zuteilung maßgeblichen Bewertungsstichtag.<br />

Tilgungsdauer (TD) in Jahren/Monaten 4) .<br />

Effektiver Jahreszins (Eff-Zins) in % p. a.<br />

Erhöhungsgebühr<br />

BWZ TB TD Eff-Zins<br />

4,8–5,499 6,50 7/5 4,46–5,31<br />

5,5–6,499 6,00 8/2 4,42–5,27<br />

6,5–7,499 5,50 9/1 4,38–5,22<br />

7,5–8,499 5,00 10/2 4,34–5,15<br />

8,5–9,499 4,50 11/7 4,30–5,11<br />

9,5–11,999 4,00 13/6 4,26–5,04<br />

12–14,999 3,50 16/2 4,22–4,96<br />

ab 15 3,00 20/2 4,17–4,88<br />

BWZ TB TD Eff-Zins<br />

4,8–5,399 8,20 8/3 3,99–4,61<br />

5,4–5,999 7,60 9/0 3,96–4,58<br />

6,0–6,999 6,90 10/1 3,92–4,52<br />

7,0–7,999 6,20 11/5 3,88–4,44<br />

8,0–8,999 5,60 13/0 3,84–4,41<br />

9,0–11,539 5,20 14/3 3,82–4,36<br />

11,54–12,639 4,40 17/1 3,77–4,30<br />

ab 12,640 4,10 19/7 3,76–4,28<br />

Nach Ablauf von 2 Jahren: keine Erhöhungsgebühr für Erhöhungen um bis<br />

zu 200 % der ursprünglichen Bausparsumme. 1,0 % Erhöhungsgebühr für<br />

Bauparsummen, die darüber hinaus erhöht werden.<br />

Innerhalb der ersten 2 Jahre: 1,6 % Erhöhungsgebühr.<br />

Bei Zuteilung wird dem Bausparer eine<br />

individuelle und niedrigstmögliche<br />

Monatsrate angeboten (auf Basis<br />

des individuellen Verhältnisses der erbrachten<br />

Sparerleistung zur Kassenleistung<br />

iSKLV).<br />

Berechnungen sind in den Produktrechnern<br />

der Bausparkasse möglich,<br />

z. B. unter www.RingBausparrechner.de<br />

keine Erhöhung zulässig<br />

1)<br />

Bonusbedingungen für den Spar-Tarif S<br />

Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um<br />

einen Bonus von 2,0 % auf insgesamt 3,25 %<br />

jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

• Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre<br />

bestanden.<br />

• Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht.<br />

• Der Bausparvertrag wurde nicht geändert<br />

(Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung).<br />

• Der Bausparer verzichtet auf das<br />

Bauspardarlehen.<br />

• Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr<br />

maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt<br />

(Zahlungen zur Begleichung der<br />

Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien<br />

und -zulagen sind davon<br />

ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen<br />

in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme,<br />

entfällt die Bonusverzinsung vollständig<br />

für die gesamte Vertragslaufzeit.<br />

• Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten<br />

oder verpfändet.<br />

Die Bonusverzinsung wird für maximal<br />

10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt.<br />

2)<br />

Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach<br />

mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

abgestimmten Voraussetzungen eine<br />

Absenkung des Tilgungsbeitrages bzw. ein<br />

erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem<br />

oder unverändertem Tilgungsbeitrag<br />

(Mehrzuteilung) anbieten.<br />

3)<br />

Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />

4)<br />

Kontogebühren sind nicht berücksichtigt.<br />

8 9


RingBausparen<br />

Bedarfsgerecht empfehlen<br />

Sparen oder finanzieren? Das ist häufig die Frage, mit der Sie von Ihren Kunden<br />

konfrontiert werden. Gut, dass Sie für die bedarfsorientierte Tarifempfehlung drei<br />

exzellente Argumente haben:<br />

Finanzierungs-Tarif P<br />

Ideal für Kunden, die größeren Finanzierungsbedarf<br />

– ab 50.000,– Euro – haben und deren<br />

Finanzierungsbedarf feststeht.<br />

Spar-Tarif S – Hochzins-Sparen mit Finanzierungs-Option<br />

ab 5.000,– Euro Bausparsumme • attraktive Sparidee mit 100 % Sicherheit •<br />

Finanzierung nicht geplant oder Wunsch nach besonders schneller Zuteilung<br />

des Bauspardarlehensfestes<br />

Ihr Kunde …<br />

Ihre Empfehlung:<br />

… sucht eine zinsstarke Alternative<br />

zum Sparbuch, Finanzierung von<br />

Wohneigentum ist (noch) nicht geplant<br />

… möchte bereits kurzfristig über das<br />

Bauspardarlehen verfügen, z. B. für<br />

Modernisierung oder Umschuldung<br />

… sucht eine luktrative Geschenkidee<br />

für Kinder, Enkel<br />

Verkaufsstory „Unser Liebling bei<br />

den Sparzinsen“ (<strong>DRB</strong> 0543) mit<br />

der attraktiven Darlehensoption<br />

Bausparen mit schnellster Zuteilung<br />

beim Spar-Tarif S (<strong>DRB</strong> 0625),<br />

z. B. beim RingModernisierungsdarlehen<br />

Verkaufsstory „Geschenk-Bausparvertrag“<br />

(<strong>DRB</strong> 0565)<br />

Spar-Tarif S<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Ihr Kunde …<br />

… plant mittel- bis langfristig den<br />

Bau/Kauf von Wohneigentum, der<br />

Finanzierungsbedarf steht fest,<br />

günstige Konditionen sind wichtig<br />

… möchte sofort mit niedrigen Raten<br />

finanzieren, der Finanzierungsbedarf<br />

steht fest<br />

Eignet sich immer für Kunden, bei denen der<br />

Spargedanke im Vordergrund steht und eine<br />

Finanzierung vielleicht einmal in Frage kommt.<br />

Optimal für Kunden, die eine Finanzierung planen,<br />

deren Finanzierungsbedarf aber noch offen ist.<br />

Finanzierungs-Tarif P – der Profi-Tarif für größere Vorhaben<br />

ab 50.000,– Euro Bausparsumme • Finanzierungsvorhaben fest geplant •<br />

Finanzierungsbedarf steht bei Abschluss fest<br />

Ihre Empfehlung:<br />

Bausparen mit Finanzierungs-Tarif P<br />

zum Aufbau von Eigenkapital und<br />

Sicherung eines Darlehensanspruchs<br />

von bis zu 75 % Bausparsumme<br />

Ein Darlehen der RingBaufinanzierung,<br />

tilgungsausgesetzt und unterlegt<br />

mit Finanzierungs-Tarif P für<br />

maximale Zins- und Ratensicherheit<br />

Finanzierungs-Tarif M – maximale Flexibilität für Finanzierer<br />

ab 5.000,– Euro Bausparsumme • Finanzierungsvorhaben geplant •<br />

Finanzierungsbedarf noch offen und flexibel anpassbar<br />

Ihr Kunde …<br />

… plant mittel- bis langfristig den<br />

Bau/Kauf von Wohneigentum, der<br />

Darlehensbedarf soll flexibel<br />

angepasst werden können<br />

… ist Mieter und möchte sich ab und zu<br />

besondere Wohnwünsche erfüllen und<br />

braucht dazu immer wieder Geld<br />

… ist Eigenheimbesitzer und<br />

möchte finanziell für Renovierung<br />

und Modernisierung vorsorgen<br />

… möchte in 6 bis 10 Jahren eine<br />

laufende Finanzierung umschulden, der<br />

Ablösebetrag steht noch nicht fest<br />

… nutzt bereits die Riester-Förderung,<br />

möchte vielleicht Wohneigentum<br />

erwerben und sich<br />

dazu alle Förderungen sichern<br />

Ihre Empfehlung:<br />

Bausparen als Finanzierungs-<br />

Baustein für den Eigenheimerwerb,<br />

z.B. Verkaufsstory<br />

„FlexiGeldplan“ (<strong>DRB</strong> 0607)<br />

Verkaufsstory „FlexiGeldplan“<br />

(<strong>DRB</strong> 0607)<br />

Verkaufsstory „RingImmo-<br />

Schutzbrief“ (<strong>DRB</strong> 0273)<br />

Bausparen zur Zinsabsicherung<br />

mit Finanzierungs-Tarif M und<br />

Erhöhungsoption<br />

Verkaufsstory „FlexiGeldplan“<br />

(<strong>DRB</strong> 0607) zur Sicherung<br />

der Bausparförderung als ideale<br />

Ergänzung zum Wohn-Riester<br />

10 11


RingBausparen<br />

Einfach zu berechnen<br />

Mit dem Produktrechner oder dem RingBausparrechner berechnen Sie schnell<br />

und präzise den gewünschten Bausparvertrag.<br />

Zur detaillierten Berechnung nutzen Sie einfach unsere Tarifrechner:<br />

Produktrechner<br />

Kennung: Bausparkasse<br />

www.PR-DRLV.de<br />

RingBausparrechner<br />

mit editierbarem PDF-Antrag<br />

www.RingBausparrechner.de<br />

Eine beispielhafte Übersicht der realisierbaren Anspar- und Tilgungsbeiträge<br />

inklusive Tilgungsdauer für den Finanzierungs-Tarif P ist hier dargestellt:<br />

Beispielhafte Berechnung für den Finanzierungs-Tarif P<br />

Grundlage der Berechnung 100.000,– € Bausparsumme<br />

Laufzeit bis Monatlicher Guthaben bei Darlehens- Zins- und Rück-<br />

Zuteilung Sparbeitrag Zuteilung ca. höhe ca. Tilgungs- zahlungsbeitrag<br />

dauer<br />

10 Jahre 260,– € 30.200,– € 69.800,– € 681,– € 9 Jahre,<br />

10 Monate<br />

10 Jahre 340,– € 40.050,– € 59.950,– € 409,– € 15 Jahre<br />

15 Jahre 150,– € 26.150,– € 73.850,– € 618,– € 11 Jahre,<br />

9 Monate<br />

15 Jahre 200,– € 35.500,– € 64.500,– € 381,– € 18 Jahre<br />

Beim Finanzierungs-Tarif M und Spar-Tarif S ist die Berechnung des Sparbeitrags,<br />

der Laufzeit bis Zuteilung sowie der Bausparsumme überschlägig per<br />

Hand möglich. Voraussetzung dabei ist, dass Sie zusammen mit dem Kunden<br />

zwei dieser drei Werte festgelegt haben, um den Zielwert zu berechnen:<br />

Berechnungssystematik<br />

Zielwert, der zu berechnen ist<br />

Monatlicher Sparbeitrag<br />

Werte bereits bekannt/<br />

mit dem Kunden festgelegt<br />

• Laufzeit bis Zuteilung<br />

• Bausparsumme<br />

Bausparsumme<br />

• Monatlicher Sparbeitrag<br />

• Laufzeit bis Zuteilung<br />

Beispielrechnung mit Verlaufsdarstellung<br />

im Produktrechner<br />

RingBausparrechner mit PDF-Antrag<br />

Laufzeit bis Zuteilung<br />

• Bausparsumme<br />

• Monatlicher Sparbeitrag<br />

Die Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif P lassen sich durch<br />

unsere Tarifrechner berechnen und sind immer auf den bauspartechnisch<br />

niedrigstmöglichen Beitrag optimiert.<br />

Die nachfolgenden Formeln, Anspar- und Tilgungstabellen helfen Ihnen, überschlägig<br />

und schnell die Laufzeit, die Bausparsumme oder den Sparbeitrag zu<br />

bestimmen.<br />

12 13


Berechnung monatlicher Sparbeitrag<br />

Anspartabelle Spar-Tarif S<br />

(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Wie viel muss ich monatlich zahlen, um zu einem festgelegten Zeitpunkt eine<br />

bestimmte Bausparsumme zu erhalten?<br />

(Bausparsumme und Laufzeit bis Zuteilung vorgegeben)<br />

mtl. Sparbeitrag gem.<br />

Anspartabelle je nach<br />

gewünschter Laufzeit<br />

x<br />

(z. B. 9,46 € bei einer Laufzeit von 5<br />

Jahren bis zur Zuteilung, Beispielrechnung<br />

auf Basis Spar-Tarif S)<br />

Berechnung Bausparsumme<br />

Bausparsumme<br />

(z. B. 15.000,– €)<br />

1.000<br />

Welche Bausparsumme erhalte ich zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn ich<br />

monatlich einen festgelegten Sparbeitrag einzahle?<br />

(Monatlicher Sparbeitrag und Laufzeit bis Zuteilung sind vorgegeben)<br />

=<br />

Mtl. Sparbeitrag<br />

(142,– €)<br />

Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />

zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />

ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />

15 Monate – – Sofortauffüllung BSS 1)<br />

2 Jahre – – Sofortauffüllung MGH 2)<br />

3 Jahre 18,08 € 17,11 € 2 Jahre, 6 Monate<br />

4 Jahre 12,21 € 11,82 € 3 Jahre, 6 Monate<br />

5 Jahre 9,46 € 9,16 € 4 Jahre, 6 Monate<br />

6 Jahre 7,72 € 7,47 € 5 Jahre, 6 Monate<br />

7 Jahre 6,51 € 6,29 € 6 Jahre, 6 Monate<br />

8 Jahre 5,62 € 5,43 € 7 Jahre, 6 Monate<br />

9 Jahre 4,94 € 4,78 € 8 Jahre, 6 Monate<br />

10 Jahre 4,41 € 4,26 € 9 Jahre, 6 Monate<br />

11 Jahre 3,97 € 3,84 € 10 Jahre, 6 Monate<br />

12 Jahre 3,62 € 3,49 € 11 Jahre, 6 Monate<br />

13 Jahre 3,31 € 3,20 € 12 Jahre, 6 Monate<br />

14 Jahre 3,06 € 2,95 € 13 Jahre, 6 Monate<br />

15 Jahre 2,84 € 2,74 € 14 Jahre, 6 Monate<br />

1.000<br />

x<br />

gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />

(z. B. 140,– €)<br />

mtl. Sparbeitrag gem. Anspartabelle<br />

je nach gewünschter Laufzeit<br />

(z. B. 9,46 € bei einer Laufzeit von 5 Jahren bis zur<br />

Zuteilung, Beispielrechnung auf Basis Spar-Tarif S)<br />

Berechnung Laufzeit bis Zuteilung<br />

Bausparsumme<br />

(15.000,– €,<br />

abrunden auf<br />

volle Tausend)<br />

Wann kann ich über eine bestimmte Bausparsumme verfügen, wenn ich<br />

monatlich einen bestimmten Sparbeitrag zahle?<br />

(Bausparsumme und monatlicher Sparbeitrag sind vorgegeben)<br />

gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />

(z. B. 140,– €)<br />

Bausparsumme<br />

(z. B. 15.000,– €)<br />

=<br />

Tilgungstabelle Spar-Tarif S<br />

(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />

Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 3)<br />

2 und 3 Jahre 6,50 € 4,46–5,31 % 7 Jahre, 7 Monate<br />

4 Jahre 6,00 € 4,42–5,27 % 8 Jahre, 4 Monate<br />

5 Jahre 5,00 € 4,34–5,15 % 10 Jahre, 5 Monate<br />

6 und 7 Jahre 4,00 € 4,26–5,04 % 13 Jahre, 10 Monate<br />

8 und 9 Jahre 3,50 € 4,22–4,96 % 16 Jahre, 8 Monate<br />

Ab 10 Jahren 3,00 € 4,17–4,88 % 21 Jahre, 1 Monat<br />

1)<br />

Sofortauffüllung in Höhe der Bausparsumme<br />

(Darlehensanspruch i.H.v. 50 % der Bausparsumme bleibt erhalten)<br />

2)<br />

Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens von 50 % der Bausparsumme zzgl. der<br />

Abschlussgebühr sowie der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr<br />

einen Tag vor einem Bewertungsstichtag.<br />

3)<br />

Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />

1.000 x<br />

=<br />

Mtl. Sparbeitrag<br />

je 1.000,– €<br />

Berechnungsgrundlagen:<br />

(9,33 €, Laufzeit bis Zuteilung<br />

• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />

ist in etwa identisch mit dem<br />

• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />

nächstgelegenen mtl. Sparbeitrag<br />

• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />

(9,46 €) in der Anspartabelle,<br />

• Evtl. Abgeltungssteuer auf die Zinserträge nicht berücksichtigt<br />

d. h. 5 Jahre. Beispielrechnung<br />

• Tabelle berechnet auf Basis von 10.000,– € Bausparsumme<br />

auf Basis Spar-Tarif S)<br />

(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />

• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe,<br />

Abweichungen sind möglich<br />

14 15


Anspartabelle Finanzierungs-Tarif M<br />

(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Optimierte Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif M<br />

Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />

zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />

ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />

4 1 /4 Jahre – – Sofortauffüllung 1)<br />

5 Jahre 9,83 € 9,26 € 4 Jahre, 6 Monate<br />

6 Jahre 6,72 € 6,25 € 5 Jahre, 6 Monate<br />

7 Jahre 4,90 € 4,50 € 6 Jahre, 6 Monate<br />

8 Jahre 3,74 € 3,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />

9 Jahre 3,01 € 2,85 € 8 Jahre, 6 Monate<br />

10 Jahre 2,68 € 2,54 € 9 Jahre, 6 Monate<br />

11 Jahre 2,42 € 2,28 € 10 Jahre, 6 Monate<br />

12 Jahre 2,20 € 2,08 € 11 Jahre, 6 Monate<br />

13 Jahre 2,02 € 1,90 € 12 Jahre, 6 Monate<br />

14 Jahre 1,86 € 1,75 € 13 Jahre, 6 Monate<br />

15 Jahre 1,73 € 1,62 € 14 Jahre, 6 Monate<br />

Tilgungstabelle Finanzierungs-Tarif M<br />

(je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />

Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />

4 1 /4 bis 9 Jahre 8,20 € 3,99–4,61 % 8 Jahre, 3 Monate<br />

10 Jahre 7,60 € 3,96–4,58 % 9 Jahre<br />

11 und 12 Jahre 6,90 € 3,92–4,52 % 10 Jahre, 1 Monat<br />

13 und 14 Jahre 6,20 € 3,88–4,44 % 11 Jahre, 5 Monate<br />

15 Jahre 5,60 € 3,84–4,41 % 13 Jahre<br />

Spardauer<br />

8 Jahre<br />

10 Jahre<br />

12 Jahre<br />

15 Jahre<br />

Mtl. Zins- u. Tilgungsbeitrag je 1.000,– € Bausparsumme bei Erreichen eines Sparguthabens<br />

von ca.: (Die zum Erreichen des jeweiligen Sparguthabens erforderliche mtl. Sparrate<br />

sowie die Laufzeit des Bauspardarlehens in Jahren und Monaten ist in Klammern dargestellt)<br />

30 % der BSS 35 % der BSS 40 % der BSS 45 % der BSS 50 % der BSS<br />

8,2 ‰ 6,4 ‰ 4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,0 ‰<br />

(3,3 ‰; 8 J., 3 M.) (3,9 ‰; 10 J., 1 M.) (4,4 ‰; 12 J., 8 M.) (4,9 ‰; 15 J., 0 M.) (5,4 ‰; 19 J., 2 M.)<br />

6,9 ‰ 5,3 ‰ 4,1 ‰ 3,3 ‰ 2,6 ‰<br />

(2,7 ‰; 10 J., 1 M.) (3,1 ‰; 12 J., 9 M.) (3,5 ‰; 16 J., 0 M.) (3,9 ‰; 19 J., 2 M.) (4,3 ‰; 23 J., 8 M.)<br />

5,8 ‰ 4,5 ‰ 3,7 ‰ 3,0 ‰ 2,5 ‰<br />

(2,1 ‰; 12 J., 6 M.) (2,5 ‰; 15 J., 9 M.) (2,9 ‰; 18 J., 4 M.) (3,3 ‰; 21 J., 11 M.) (3,6 ‰; 25 J., 0 M.)<br />

4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,1 ‰ 2,7 ‰ 2,5 ‰<br />

(1,7 ‰; 15 J., 6 M.) (2,0 ‰; 19 J., 2 M.) (2,4 ‰; 23 J., 8 M.) (2,6 ‰; 25 J., 0 M.) (2,9 ‰; 25 J., 0 M.)<br />

Gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) bei Finanzierungs-Tarif M und<br />

Spar-Tarif S kann die Bausparkasse dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

abgestimmten Voraussetzungen bei Zuteilung des Bausparvertrags eine Absenkung<br />

des Zins- und Tilgungsbeitrags anbieten.<br />

Die hier dargestellten optimierten Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarifs M sind auf<br />

dieser Basis berechnet. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass das aus der Tabelle ersichtliche Sparguthaben<br />

bei Zuteilung durch eine gleichbleibende monatliche Sparleistung erreicht wird. Eine hiervon<br />

abweichende Besparung führt zu abweichenden Zins- und Tilgungsbeiträgen. Die Zuteilung erfolgt<br />

zum Ablauf der Spardauer. Erreicht der Vertrag die Zuteilung bereits vorher, wird von einer Fortsetzung<br />

des Vertrags ausgegangen. Rechtzeitig vor Ablauf der Spardauer ist dann die erneute<br />

Zuteilung gem. ABB zu beantragen. Alle Werte sind Annäherungswerte. Die tatsächlichen optimierten<br />

Zins- und Tilgungsbeiträge bei Zuteilung des Bausparvertrags können von den hier dargestellten<br />

leicht abweichen.<br />

1)<br />

Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens von 30 % der Bausparsumme zzgl. der<br />

Abschlussgebühr sowie der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr<br />

einen Tag vor einem Bewertungsstichtag.<br />

2)<br />

Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />

Die Bausparkasse kann und darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die hier dargestellten Zinsund<br />

Tilgungsbeiträge nicht garantieren. Die Höhe der regulären Zins- und Tilgungsbeiträge ist in § 11<br />

der ABB festgelegt und kann ggf. von den hier unverbindlich und beispielhaft dargestellten abweichen.<br />

Berechnungsgrundlagen:<br />

• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />

• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />

• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />

• Evtl. Abgeltungssteuer auf die Zinserträge nicht berücksichtigt<br />

• Tabelle berechnet auf Basis von 25.000,– € Bausparsumme<br />

(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />

• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe, Abweichungen sind möglich<br />

16 17


RingBausparen<br />

Die staatliche Bausparförderung<br />

Keine andere Sparform wird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen.<br />

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL)<br />

und der Wohnungsbauprämie erhalten Ihre Kunden zwei Förderungen, die Bausparen<br />

noch attraktiver machen.<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage für VL Stand 1.1.2009<br />

Förderhöchstbetrag p. a. Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />

470,– € 9 % 42,30 €<br />

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Jeder<br />

Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Antrag seines Arbeitnehmers den gewünschten<br />

Betrag als VL zu überweisen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber<br />

häufig einen tarifvertraglich festgelegten Zuschuss zu den VL<br />

Ist der Arbeitgeberanteil kleiner als 40,– Euro monatlich, rechnet es sich,<br />

wenn der Arbeitnehmer die VL durch einen Anteil seines eigenen<br />

Nettogehaltes aufstockt. Dadurch sichert er sich bei Erfüllung der<br />

Anspruchsvoraussetzungen die maximale staatliche Förderung der VL<br />

Sollte Ihr Kunde irgendwann einmal keinen Anspruch mehr auf die<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil die Einkommensgrenzen (siehe Tabelle<br />

Seite 20) überschritten werden, kann ersatzweise auch Wohnungsbauprämie<br />

auf die VL beantragt werden<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist jährlich vom Kunden im Rahmen seiner<br />

Einkommensteuererklärung zu beantragen<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach 7 Jahren für die ersten 7 Jahre dem<br />

Bausparkonto gutgeschrieben. Bei vorzeitiger prämienunschädlicher Verfügung<br />

über den Vertrag erfolgt die Gutschrift zeitnah. Nach Ablauf von 7 Jahren<br />

wird die Sparzulage im Rahmen der steuerlichen Veranlagung festgesetzt<br />

Wohnungsbauprämie Stand 1.1.2009<br />

Förderhöchstbetrag p. a.* Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />

Alleinstehend 512,– € 8,8 % 45,06 €<br />

Verheiratet 1.024,– € 8,8 % 90,11 €<br />

Die Wohnungsbauprämie erhält Ihr Kunde bei Einhaltung der Einkommensgrenzen<br />

(siehe Tabelle Seite 20) für alle Einzahlungen auf sein Bausparkonto<br />

sowie auf die gutgeschriebenen Bausparzinsen bis zum genannten Förderhöchstbetrag.<br />

VL, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird,<br />

gehören nicht dazu<br />

Die Wohnungsbauprämie ist jährlich vom Kunden über die Bausparkasse zu<br />

beantragen<br />

Den Antrag erhält der Kunde zusammen mit dem Jahreskontoauszug<br />

Die Wohnungsbauprämie wird nur nach Zuteilung und Auszahlung der<br />

Bausparmittel bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt. Mehr<br />

Informationen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung finden Sie ab Seite 39<br />

Regelung für bis 31.12.2008 abgeschlossene Bausparverträge: Freie<br />

Verfügung über die Wohnungsbauprämie auch ohne wohnwirtschaftliche<br />

Verwendung, wenn seit Vertragsbeginn mindestens 7 Jahre vergangen sind<br />

und bis Ende 2008 mindestens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde<br />

Bei einer Erhöhung von Bausparverträgen – unabhängig davon, wann der<br />

ursprüngliche Bausparvertrag abgeschlossen wurde – ist die Wohnungsbauprämie<br />

seit 2009 für den erhöhten Vertragsteil ebenfalls an eine wohnwirtschaftliche<br />

Verwendung gebunden<br />

Sonderregelung Wohnungsbauprämie für junge Leute<br />

Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind,<br />

können nach Zuteilung einmal frei – ohne wohnwirtschaftliche Verwendung –<br />

über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre<br />

verfügen. Daher der Tipp an alle jungen Bausparer: „Sichern Sie sich jetzt<br />

die Wohnungsbauprämie, sie steht Ihnen zu!“<br />

*Mindestsparbeitrag p. a. beträgt 50,– € je Bausparkasse.<br />

18 19


RingBausparen<br />

Sparen mit staatlicher Förderung<br />

Einkommensgrenzen für die staatliche Bausparförderung<br />

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Stand 1.1.2009<br />

Familienstand Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie<br />

Alleinstehend 17.900,– € 25.600,– €<br />

Verheiratet 35.800,– € 51.200,– €<br />

Entspricht einem Bruttoeinkommen 1) Stand 1.4.2012<br />

Familienstand Arbeitnehmer Anzahl Arbeitnehmer- Wohnungsbauprämie<br />

Kinder Sparzulage<br />

Alleinstehend 1 0 24.068,– € 29.945,– €<br />

Alleinstehend 1 1 32.795,– € 38.671,– €<br />

Alleinstehend 1 2 40.149,– € 46.025,– €<br />

Verheiratet 1 0 46.247,– € 58.000,– €<br />

Verheiratet 1 1 53.601,– € 65.354,– €<br />

Verheiratet 1 2 60.955,– € 72.449,– €<br />

Verheiratet 1 3 68.309,– € 79.457,– €<br />

Verheiratet 2 0 47.297,– € 59.050,– €<br />

Verheiratet 2 1 54.651,– € 66.404,– €<br />

Verheiratet 2 2 62.005,– € 73.758,– €<br />

Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, welches Guthaben nach 7 Jahren mit der<br />

staatlichen Bausparförderung in unserem Spar-Tarif S erreicht werden kann.<br />

Guthaben nach 7 Jahren 2)<br />

Familien- Anzahl Monatlicher Guthaben Guthaben<br />

stand Arbeit- Sparbeitrag ca. bei Dar- ca. bei Darnehmer<br />

lehensverzicht lehensnutzung<br />

Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 3.975,– € 3.725,– €<br />

Sparzulage Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL 8.045,– € 7.535,– €<br />

Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 8.380,– € 7.805,– €<br />

Sparzulage + 43,– €<br />

und<br />

Wohnungsbauprämie<br />

Wohnungsbau- Alleinstehend – 43,– € 4.290,– € 4.000,– €<br />

prämie Verheiratet – 86,– € 8.685,– € 8.090,– €<br />

1)<br />

Berücksichtigt sind die gültigen und in den jeweiligen Fällen abzugsfähigen Arbeitnehmer-Pauschbeträge,<br />

Sonderausgabenpauschbeträge, Vorsorgepauschalen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,<br />

Betreuungsfreibeträge und Kinderfreibeträge. Die angegebenen Summen gelten nur für sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeitnehmer. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuergesetze<br />

erstellt und sind ohne Gewähr.<br />

2)<br />

Berechnungsgrundlagen (Seite 21):<br />

• Vertragsbeginn und Sparbeginn am 1.1. eines Jahres<br />

• Die Bausparsumme entspricht dem Betrag, der bei der vorgegebenen Besparung<br />

nach 7 Jahren voraussichtlich in die Zuteilung kommt<br />

• Die Abschlussgebühr wird separat gezahlt<br />

• Sparen bis zur Zuteilung, also 7 Jahre lang<br />

• Guthaben bei Darlehensverzicht beinhaltet Bonus, Bedingungen müssen erfüllt sein<br />

• Anspruch auf die jeweils genannte staatliche Bausparförderung besteht<br />

• Alle staatlichen Förderungen sind im Guthaben berücksichtigt, auch die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

• Evtl. Abgeltungssteuer auf Zinserträge nicht berücksichtigt<br />

20 21


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Immobilie als Altersvorsorge<br />

Wichtig für Sparer:<br />

Die Wohnungsbauprämie wird nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />

gewährt. Wie vielseitig die wohnwirtschaftliche Verwendung ist, wird ab<br />

Seite 39 beschrieben.<br />

Daher gilt für alle prämienberechtigten Kunden die Empfehlung:<br />

Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen,<br />

als Bausparer können Sie sich die Wohnungsbauprämie in Höhe<br />

von 8,8 % sichern!<br />

Vielleicht möchten Sie später doch einmal Wohneigentum erwerben<br />

oder Ihre Mietwohnung verschönern. Mit der Wohnungsbauprämie<br />

sichern Sie sich alle Optionen für morgen und bleiben flexibel!<br />

Gesetzliche Bindungsfrist<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage:<br />

Der Gesetzgeber hat für die Arbeitnehmer-Sparzulage eine Bindungsfrist von<br />

7 Jahren festgelegt. Nach Ablauf von 7 Jahren kann frei über die Sparzulage<br />

verfügt werden. So lange muss der Bausparvertrag bestanden haben. Wird über<br />

die Bausparmittel vorher verfügt, bleibt der Anspruch erhalten, wenn diese nach<br />

Zuteilung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.<br />

Wohnungsbauprämie:<br />

Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge gilt die Regelung, dass nach<br />

Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren frei über die Wohnungsbauprämie (WoP)<br />

verfügt werden kann, nicht mehr.<br />

Zunehmender<br />

Versorgungsgrad<br />

Ziel:<br />

die Immobilie als<br />

sicheres Dach der Altersvorsorge<br />

3. Kapitalanlageprodukte z.B. Kapitallebensversicherung,<br />

private Rentenversicherung, Bausparvertrag<br />

2. Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge<br />

Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)<br />

1. Basisvorsorge<br />

Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente<br />

Die Immobilie, wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge<br />

Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Denn das Niveau der gesetzlichen<br />

Rente wird weiter sinken. Nur wer selbst aktiv wird und heute schon an morgen<br />

denkt, wird seinen Lebensabend ohne finanzielle Einbußen genießen können.<br />

Grundlage der Altersvorsorge ist das 3-Schichten-Modell, das der Gesetzgeber mit<br />

dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt hat. Der eigenen Immobilie kommt in<br />

diesem Modell eine besondere Bedeutung zu, denn sie sichert wie ein Dach jede<br />

Form der Altersvorsorge zusätzlich ab! Als sichere Investition und Geldanlage<br />

garantiert sie mietfreies Wohnen im Alter und damit mehr finanzielle Flexibilität.<br />

Die eigene Immobilie als Altersvorsorge bietet viele Vorteile:<br />

Sichere Investition – Wertsteigerung möglich<br />

Mehr finanzielle Freiheit durch die Mietersparnis im Alter<br />

Vermögensaufbau für einen hohen Lebenskomfort im Alter<br />

Gesteigerte Lebensqualität genießen und eigene Wohnideen verwirklichen<br />

Die Immobilie als Reserve für Unerwartetes – kurzfristige Liquidität durch<br />

zinsgünstiges Hypothekendarlehen möglich<br />

Werte und Sicherheit schaffen für Ihre Kunden, deren Kinder und Enkelkinder<br />

Vererbbar, ohne zu verlieren: i. d. R. keine Steuern bei rechtzeitiger Übertragung.<br />

Ggf. Nachversteuerung im Erbfall, sofern der Erblasser die Riester-<br />

Förderung für die Anschaffung oder Entschuldung selbst genutzten<br />

Wohneigentums in Anspruch genommen hat<br />

22 23


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick<br />

Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) hat das Ziel, das selbst genutzte Wohneigentum<br />

in die staatlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Unter Wohn-<br />

Riester versteht man die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und<br />

ggf. Steuervorteilen sowie die Verwendungsmöglichkeiten von Riester-Verträgen<br />

für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie.<br />

Was wird gefördert:<br />

Kauf und Bau ab 1.1.2008 1)<br />

Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase 1)<br />

Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />

Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />

Förderbeträge und Steuerersparnis<br />

Maximale Förderung 154,– € 185,– € bzw.<br />

300,– € 3) 200,– €<br />

(einmalige Erhöhung der Zulage)<br />

Geförderte Spar- bzw.<br />

Tilgungsleistung<br />

Einkommensgrenzen<br />

Steuervorteil 4)<br />

Grundzulage<br />

p. a./Person<br />

Staatliche Riester-Förderung 2)<br />

Kinderzulage<br />

p. a.<br />

Berufseinsteiger-Bonus<br />

(für alle unter 25-Jährigen)<br />

4% des Vorjahresbruttoeinkommens<br />

(maximal 2.100,– € p. a.)<br />

Keine<br />

Sonderausgabenabzug für maximal 2.100,– € p. a./Person.<br />

Steuererstattung des Differenzbetrags, wenn die Steuerersparnis<br />

den Betrag der Riester-Zulagen überschreitet.<br />

Das Wohnförderkonto:<br />

Grundsätzlich sind alle Leistungen aus Riester-Verträgen nachgelagert<br />

(ab Rentenbeginn) einkommensteuerpflichtig<br />

Auf dem Wohnförderkonto werden alle geförderten Wohn-Riester-Beträge,<br />

d. h. alle Entnahmebeträge aus Riester-Verträgen und Tilgungsleistungen mit<br />

Riester-Förderungen inkl. der eingeflossenen Zulagen aufsummiert und mit<br />

2% jährlich verzinst<br />

Das Konto bildet damit die Basis für die nachgelagerte Besteuerung<br />

Besteuerung des Wohnförderkontos:<br />

Bei der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos zu dem bei<br />

Rentenbeginn gültigen Steuersatz kann sich der Zulagenberechtigte zwischen<br />

zwei Alternativen entscheiden:<br />

Ratenzahlung, d.h. Verteilung der Steuerschuld auf jährlich gleiche Beträge<br />

ab dem Rentenbeginn bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs<br />

Sofortige Zahlung der gesamten Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese<br />

Wahl gewährt der Staat einen Rabatt von 30%, d.h., nur 70% der Steuerschuld<br />

sind zu begleichen<br />

1)<br />

Wenn die Wohnimmobilie selbst genutzt wird und sich in Deutschland oder einem anderen Staat<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-<br />

Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />

2)<br />

Grundzulage und Berufseinsteigerbonus gibt es auf den jeweils eigenen Riester-Vertrag<br />

(Ehegattengemeinschafts-Verträge sind nicht möglich!), die Kinderzulage erhält in der Regel<br />

die Mutter (auf Antrag beider Ehegatten der Vater).<br />

3)<br />

Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren worden sind.<br />

4)<br />

Gilt nur für unmittelbar Förderberechtigte.<br />

24 25


RingBaufinanzierung<br />

Die Philosophie<br />

RingBaufinanzierung<br />

Sicherheit bei der Finanzierung<br />

„Eine gute Baufinanzierung denkt zuerst an Sicherheit“<br />

Es ist ein gutes Gefühl, wenn man sich auf seine<br />

Finanzierung verlassen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden,<br />

welche Vorteile die RingBaufinanzierung bietet:<br />

Alles aus einer Hand<br />

Individuelle Finanzierungen<br />

Komplette Lösungen, d. h. auch Vorsorgeund<br />

Risikoabsicherung rund um die Immobilie<br />

und die Arbeitskraft Ihres Kunden<br />

Langfristig durchdachte Konzepte, damit Ihr<br />

Kunde auch übermorgen noch in seiner Immobilie<br />

wohnen bleiben kann<br />

Ausgezeichnete Produkte<br />

Die Bankpartner der RingBaufinanzierung:<br />

<strong>DRB</strong> 0597<br />

„Warum eine gute Beratung so wichtig ist“<br />

Die RingBaufinanzierung bietet Ihren Kunden mehr als nur günstige Zinsen zu<br />

Top-Konditionen. Wir bieten erstklassige Beratung in allen Finanzierungsfragen<br />

und sichern die Kunden optimal gegen Zinsänderungsrisiken ab.<br />

Wie wichtig eine gute Beratung ist, zeigt sich besonders in Niedrigzinsphasen.<br />

Denn wenn der Marktzins deutlich steigt, kann bei Ablauf der Zinsfestschreibung<br />

die Finanzierungsrate Ihres Kunden unbezahlbar werden. Beraten Sie Ihren<br />

Kunden daher eindringlich und helfen Sie ihm, das Zinsänderungsrisiko auszuschalten.<br />

Die günstigen Darlehen und cleveren Bausparlösungen der RingBaufinanzierung<br />

sind dazu bestens geeignet. Denn damit sind das Eigenheim und der Lebensstandard<br />

Ihres Kunden mit bis zu 100 %iger Sicherheit vor zukünftigen Zinssteigerungen<br />

geschützt.<br />

Zinsentwicklung<br />

8%<br />

7%<br />

6%<br />

5%<br />

?<br />

4%<br />

3%<br />

2%<br />

2%<br />

0%<br />

1997 2001 2005 2009 2013<br />

Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik (Juni 1967 bis Juni 2003), Hypothekendarlehen, 10 Jahre Zinsfestschreibung,<br />

Effektivzins, Durchschnittssatz. Ab 2003: Deutsche Bundesbank – EWU-Zinsstatistik,<br />

Wohnungsbaukredite, 10 Jahre Zinsfestschreibung, Effektivzins Banken Deutschland.<br />

26 27


RingBaufinanzierung<br />

Die RingBaufinanzierung als Ansatz<br />

für Folgegeschäft<br />

Der Baufinanzierungskunde ist längerfristig an Sie gebunden und hat immer<br />

wieder Beratungsbedarf<br />

Dadurch ergibt sich eine intensivere Kundenbindung mit höherem Cross-<br />

Selling-Potenzial und überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten<br />

Die Baufinanzierung dient als Ankerpunkt für den späteren Verkauf von<br />

Versicherungslösungen und Vorsorgekonzepten, denn mit jeder<br />

Baufinanzierung ergibt sich neuer Vorsorge- und Anpassungsbedarf<br />

Der RingSicherheitsCheck (<strong>DRB</strong> 0629) zeigt das Cross-Selling-Potenzial Ihrer<br />

Baufinanzierungskunden auf und liefert zahlreiche Ansprachemöglichkeiten<br />

für Anschlusstermine<br />

Weiterer Vorsorge- und Anpassungsbedarf bei<br />

Baufinanzierungskunden:<br />

Bauphase<br />

Familie und Einkommen<br />

Bauleistungsversicherung,<br />

Feuerrohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht<br />

Unfallversicherung/Krankenhaustagegeld,<br />

Arbeitslosigkeitsversicherung, Lebensversicherung,<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

private Rentenversicherung, Privathaftpflicht,<br />

Gewässerschadenhaftpflicht, Rechtsschutzversicherung<br />

RingBaufinanzierung<br />

Die Grundsätze<br />

Die Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />

und ihre Bankpartner finanzieren:<br />

Einfamilienhäuser<br />

Zweifamilien-/Doppelhäuser<br />

Doppelhaushälften<br />

Reihenhäuser<br />

Eigentumswohnungen (mind. 40 m 2 Wfl.)<br />

Baugrundstücke<br />

Neubaumaßnahmen<br />

Kaufpreisfinanzierungen<br />

Modernisierungen<br />

Anbauten<br />

Aus- und Umbauten<br />

Umschuldungen<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Arbeitnehmer und Rentner mit regelmäßigen, dauerhaften Einkünften<br />

Selbstständige/Freiberufler, sofern mindestens 3 Jahresabschlüsse<br />

vorliegen und nur eine Firma betrieben wird*<br />

Bis zu 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises, außer bei:<br />

Selbstständigen Gewerbetreibenden (bis zu 80%)<br />

Darlehensnehmern mit ausländischem Arbeitgeber (bis zu 72%)<br />

Zwangsversteigerungserwerb (bis zur Höhe des Zuschlagsbetrags)<br />

Differenz muss durch Eigenkapital gedeckt sein (Bankguthaben etc.).<br />

Vollfinanzierungen (über 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises)<br />

bei guter Bonität möglich. Anfragen über den Verkaufsdirektor.<br />

Immobilie<br />

Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung,<br />

Hausratversicherung, Bausparvertrag<br />

für Renovierung und Modernisierung<br />

und/oder zur Zinsabsicherung der Anschlussfinanzierung<br />

*Bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts sind auch mehrere Firmen möglich.<br />

28 29


RingBaufinanzierung<br />

Die Produkte<br />

Verlaufsdarstellung Bauspar-Vorausdarlehen<br />

Zuteilung*<br />

Bauspar-Vorausdarlehen<br />

Bauspardarlehen<br />

Bauspar-Vorausdarlehen<br />

So funktioniert’s: Ihr Kunde erhält ein Vorausdarlehen mit einer Zinsbindung von<br />

z. B. 8, 10 oder 15 Jahren. Gleichzeitig schließt er einen Bausparvertrag in Höhe<br />

des Vorausdarlehens ab. Bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags zahlt er monatlich<br />

die günstigen Zinsen für das Vorausdarlehen und eine Sparrate auf seinen<br />

Bausparvertrag. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen<br />

durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen mit dem bereits heute<br />

feststehenden günstigen Zinssatz abgelöst. Reicht das angesparte Guthaben<br />

nicht aus, um die gesamte Bausparsumme zuzuteilen, kann eine Teilzuteilung<br />

erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an zahlt Ihr Kunde den festen Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

für das zinsgesicherte Bauspardarlehen.<br />

Die Vorteile für Ihre Kunden:<br />

Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum<br />

schützen vor bösen Überraschungen durch Zinsänderungen<br />

Die Finanzierungsraten sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens planbar.<br />

Durch optimales Sparen wird eine überschaubare Finanzierungsdauer erreicht<br />

Es besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers<br />

in den Bausparvertrag einzuzahlen und damit die tatsächliche monatliche<br />

Zahlung weiter zu reduzieren<br />

Der Staat fördert zusätzlich, denn innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen<br />

gibt es die staatliche Bausparförderung in Form von Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

und/oder Wohnungsbauprämie<br />

Nach Ablauf der Zinsbindung besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie<br />

Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen zu leisten<br />

Bausparguthaben<br />

Zinsbindung des<br />

Bauspar-Vorausdarlehens<br />

*Bauspar-Vorausdarlehen wird nach Zuteilung durch Bausparguthaben und -darlehen abgelöst.<br />

Finanzierungs-Tipp für Arbeitnehmer mit<br />

Wohneigentum: Sofortdarlehen<br />

ohne Grundbucheintragung<br />

Mit den Modernisierungsdarlehen der<br />

Deutscher Ring Bausparkasse AG lassen sich<br />

kleine und große Baumaßnahmen zwischen<br />

5.000,– und 50.000,– Euro spielend einfach<br />

finanzieren. Der Vorteil: Eine Eintragung ins<br />

Grundbuch ist nicht notwendig, wodurch<br />

keine zusätzlichen Notar- und Gerichtskosten<br />

anfallen.<br />

Motivieren Sie Ihre Kunden zum Renovieren,<br />

Modernisieren und Energiesparen. Mit dem<br />

Plakat „Renovieren und Modernisieren“ geben<br />

Sie ihnen wertvolle Anregungen.<br />

Garantiert zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

<strong>DRB</strong> 0625<br />

Jahre<br />

<strong>DRB</strong> 0620<br />

30 31


Annuitätendarlehen<br />

Beim Annuitätendarlehen werden gleichbleibende Raten an Zins- und Tilgungsleistungen<br />

gezahlt. Die jährliche Zahlung, Annuität genannt, setzt sich aus dem<br />

für das Darlehen vereinbarten Zinssatz und der Darlehenstilgung zusammen. Die<br />

Darlehenstilgung erhöht sich im Laufe der Zeit um den geringer werdenden Zinsbetrag.<br />

Der Zinssatz eines Annuitätendarlehens wird über eine gewisse Zeit, die<br />

Zinsbindungsdauer, festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Zinssatz<br />

neu festgeschrieben. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ein Risiko bedeuten, da<br />

sich mit steigenden Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Annuität und<br />

damit die Ratenzahlungen erheblich erhöhen können.<br />

Bauspardarlehen<br />

Das Bauspardarlehen ist die zweite Phase des Bausparvertrags: ein garantiert<br />

zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen. Der Anspruch Ihres Kunden entsteht<br />

mit Zuteilung des Bausparvertrags. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem<br />

gewählten Tarif (z. B. max. 70 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M,<br />

bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung sogar bis zu 122,5 % der Bausparsumme).<br />

Auf das Darlehen zahlt Ihr Kunde einen gleichbleibenden monatlichen<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag über die gesamte Laufzeit. Sonderzahlungen sind<br />

jederzeit und uneingeschränkt kostenfrei möglich (Verkürzung der Laufzeit oder<br />

unter bestimmten Bedingungen Reduzierung der monatlichen Rate möglich).<br />

Forward-Darlehen<br />

Das Forward-Darlehen richtet sich an alle Kunden, die sich den aktuellen Niedrigzins<br />

für mehrere Jahre im Voraus für eine Anschlussfinanzierung sichern wollen.<br />

Und das ohne Vorfälligkeitskosten, die üblicherweise bei Umschuldungen fällig<br />

werden. Denn die bestehende Baufinanzierung läuft zunächst unverändert weiter.<br />

Sobald dort die Zinsbindung endet, wird die bestehende Finanzierung durch das<br />

Forward-Darlehen abgelöst. Zinsen und Tilgung auf das Forward-Darlehen sind<br />

erst ab diesem Moment zu zahlen. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung<br />

und die Zinsreservierung durch ein Forward-Darlehen kostet den Kunden lediglich<br />

einen geringen Zinsaufschlag (in einigen Konstellationen sogar ohne Zinsaufschlag<br />

erhältlich!).<br />

Bauspar-Konstantdarlehen<br />

Das Vorausdarlehen und die Bausparsumme entsprechen z. B. dem 1,2-fachen<br />

des Finanzierungsbedarfs. Die über den eigentlichen Geldbedarf hinausgehende<br />

Vorausdarlehenssumme wird als Soforteinzahlung dem Bausparvertrag gutgeschrieben.<br />

Der monatliche Sparbeitrag bleibt dadurch konstant niedrig und<br />

sorgt, zusammen mit der Soforteinzahlung, für Zinserträge auf dem Bausparkonto.<br />

Auch nach Zuteilung des Bausparvertrags bleiben die monatlichen Zahlungen<br />

für Zins und Tilgung konstant: Ihr Kunde zahlt während der gesamten<br />

Finanzierungsdauer immer die gleiche Rate.<br />

Verlaufsdarstellung Bauspar-Konstantdarlehen<br />

Zahlung<br />

in €<br />

Sparbeitrag<br />

Zinsen für Vorausdarlehen<br />

Zinsbindung Vorausdarlehen<br />

Zuteilung<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

Bauspardarlehen<br />

Garantiert zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

Von Anfang<br />

bis Ende<br />

konstante<br />

Raten –<br />

sicher und<br />

planbar<br />

Jahre<br />

32 33


Bauspar-Zwischenkredit<br />

Zur Überbrückung der Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrags kann ein<br />

gewünschter Betrag (bis zur Höhe der Bausparsumme) zwischenfinanziert werden.<br />

Darauf entfallen nur Zinsen, keine Tilgung. Das Bausparguthaben bleibt<br />

unverändert, der Vertrag wartet auf seine Zuteilung. Ihr Kunde kann so bereits<br />

vor der Zuteilung ohne Wartezeit und Verlust staatlicher Förderungen über<br />

Finanzierungsmittel verfügen. Der garantiert niedrige Darlehenszins und alle<br />

Vorteile des Bausparens bleiben erhalten. Nach Zuteilung wird der Zwischenkredit<br />

durch das Bauspardarlehen und das angesparte Guthaben abgelöst.<br />

Verlaufsdarstellung Bauspar-Zwischenkredit<br />

Zuteilung<br />

LV-Hypothek<br />

Die Lebensversicherungs-Hypothek kombiniert die Vorzüge einer Lebensversicherung<br />

mit einem Finanzierungsvorhaben und dem damit geplanten Vermögensaufbau.<br />

Ihr Kunde erhält ein Darlehen, dessen laufende Tilgung ausgesetzt wird.<br />

Als Tilgungsersatz dient eine kapitalbildende Versicherung der sogenannten<br />

„3. Schicht" (z. B. Kapital-LV, Rentenversicherung, fondsgebundene Versicherungen).<br />

Während der Laufzeit des Darlehens werden die Darlehenszinsen und<br />

die Versicherungsprämie gezahlt. Ist die Versicherung fällig, wird mit der Ablaufleistung<br />

das Darlehen zurückgeführt. Die Darlehenslaufzeit orientiert sich an der<br />

Laufzeit der Versicherung. Gleichzeitig sind die Angehörigen gegen das Todesfallrisiko<br />

und durch Zusatzversicherungen auch gegen Verlust und Einschränkung<br />

der Arbeitskraft abgesichert.<br />

Verlaufsdarstellung LV-Hypothek<br />

Zwischenkredit (ZK)<br />

Mindestsparguthaben<br />

Bausparen<br />

Vertragsbeginn<br />

Guthaben<br />

ZK<br />

Vorzeitiger<br />

Kapitalbedarf<br />

Zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

LV-Hypothek<br />

Nur Zinszahlung<br />

Beginn<br />

LV entwickelt<br />

die Tilgung durch<br />

laufende Beitragszahlung<br />

z. B. 25 Jahre<br />

Ablösung durch<br />

Kapitalabfindung<br />

Jahre<br />

Besonderheit: Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />

Diese Variante ist insbesondere für die Kunden geeignet, die noch keinen Bausparvertrag haben und<br />

trotzdem die Vorteile einer bausparunterlegten Sofortfinanzierung nutzen möchten. Gegenüber dem<br />

Bauspar-Vorausdarlehen und Konstantdarlehen ist der Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />

ideal für Kunden, die eine schnellere Tilgung wünschen.<br />

Die Bausparsumme, die immer der Zwischenkreditsumme entspricht, wird in Abhängigkeit zu<br />

dem Finanzierungsbedarf des Kunden und dem gewünschten Bauspartarif ermittelt. Grundregel:<br />

Das spätere Bauspardarlehen entspricht immer dem aktuellen Finanzierungsbedarf.<br />

Das erforderliche (Mindest-)Guthaben wird sofort entweder direkt durch den Kunden eingezahlt<br />

oder die Bausparkasse vermittelt einen kurzfristigen Auffüllkredit hierfür in entsprechender Höhe.<br />

Bei Auszahlung des Zwischenkredits erhält dann der Kunde bei einer Eigenauffüllung die gesamte<br />

Zwischenkreditsumme und bei einer Kreditauffüllung den Differenzbetrag nach Ablösung des<br />

Auffüllkredits.<br />

KfW-Darlehen<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene, zumeist zinsverbilligte<br />

Förderprogramme für den Wohnungsbau. Wenn die Zinsbindung der<br />

billigen KfW-Mittel abläuft und dann zu marktüblichen<br />

Konditionen verlängert werden muss, kann<br />

die Restschuld nach Zuteilung durch das Bausparguthaben<br />

und das zinssichere Bauspardarlehen<br />

abgelöst werden – ohne Belastungsrisiko für Ihre<br />

Kunden, denn wer weiß schon, welcher Marktzins<br />

dann besteht?<br />

Über die Auswahl des Bauspartarifs, die Laufzeit des Zwischenkredits und die Höhe des Auffüllbetrags<br />

lassen sich Konditionen und mtl. Zahlungen individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />

des Kunden ausrichten.<br />

34 35


RingBaufinanzierung<br />

Die Bonitätsanforderungen<br />

RingBaufinanzierung<br />

Der Immobilienerwerb<br />

1. Einkünfte des Kunden<br />

Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />

hierbei können Sie berücksichtigen:<br />

Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />

Kindergeld<br />

Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />

13 Jahre ist 1)<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />

Einspeisevergütungen aus Photovoltaikanlagen zu 70 %<br />

Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />

Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />

Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />

Ausbildungsvergütungen<br />

Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />

Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />

Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />

Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />

„Schwarzgelder“<br />

Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />

2. Zahlungsverpflichtungen<br />

Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />

Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />

Weitere Immobilienfinanzierungen<br />

Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />

Kaltmiete<br />

Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />

und Altersvorsorge<br />

Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />

Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />

Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />

Unterhaltsverpflichtungen<br />

Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />

Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />

Immobilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />

kalkuliert werden:<br />

Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />

und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />

Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />

Kaufpreises rechnen<br />

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern, Hessen und Sachsen 3,5 % des<br />

Kaufpreises. 4,5 % müssen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland<br />

und in den 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gezahlt werden. Die<br />

weiteren Bundesländer haben eine Grunderwerbsteuer von 5 % bzw. planen<br />

diese im Laufe des Jahres 2012 auf 5 % anzuheben (Stand 1.4.2012)<br />

Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />

Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />

einplanen<br />

Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />

Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />

dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />

hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />

finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />

Einzelfall zu rechnen ist<br />

1)<br />

Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />

2)<br />

Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />

36 37


Modernisierungskosten – einige Beispiele<br />

Wohneigentum ist schön. Aber es muss auch instand gehalten werden!<br />

Wer sein Haus nicht pflegt, mindert dessen Lebenszeit. Statistisch beträgt<br />

sie 80 Jahre. Raten Sie Ihrem Kunden, zunächst das in Ordnung zu bringen,<br />

was dem Haus am meisten schadet. Zum Beispiel ein undichtes Dach, ein<br />

rissiger Außenputz oder kaputte Dachrinnen. Die Faustformel für die Kosten<br />

lautet: Innerhalb der Lebenszeit von 80 Jahren muss man das 1,3-Fache der<br />

Baukosten noch einmal aufwenden. Davon mehr als die Hälfte während der<br />

ersten 50 Jahre. Einige Beispiele:<br />

Beispiele Modernisierungskosten<br />

Maßnahmen Häufigkeit Kosten ca.<br />

Neue Fußböden Alle 7–30 Jahre 20,– € bis 100,– €/m 2<br />

Einbauküche Alle 10–15 Jahre 6.000,– € bis 15.000,– €<br />

Heizungssanierung Alle 15–20 Jahre 10.000,– € bis 15.000,– €<br />

Empfehlen<br />

Modernisierung<br />

Sie Ihrem<br />

des Bades<br />

Kunden,<br />

Alle<br />

sich<br />

15–25<br />

durch<br />

Jahre<br />

Kostenvoranschläge/Angebote<br />

8.000,– € bis 15.000,–<br />

von<br />

€<br />

Handwerkern Fensteraustausch oder Architekten Alleüber 25–30 dieJahre genauen 600,– Kosten € bis zu1.000,– informieren. €/Fenster Nur<br />

so Dachsanierung vermeiden Sie späteren Ärger Alle 40–50 aufgrund Jahre entstehender 15.000,– Finanzierungslücken.<br />

€ bis 25.000,– €<br />

Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />

Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />

so vermeiden diese späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />

Nutzen Sie für Ihre Argumentation auch das Plakat „Renovieren und Modernisieren“<br />

(siehe Seite 31).<br />

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Die wohnwirtschaftliche Verwendung<br />

Das ABC der Verwendungsmöglichkeiten<br />

Bausparen – der Begriff beinhaltet zwar einen Hinweis auf das eigentliche Sparziel,<br />

aber natürlich können Ihre Kunden das Bausparguthaben jederzeit für beliebige<br />

Zwecke einsetzen: die Urlaubsreise, ein neues Auto oder andere Wünsche.<br />

Das Bauspardarlehen muss jedoch immer zu wohnwirtschaftlichen Zwecken<br />

verwendet werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für<br />

das Bausparguthaben bei Inanspruchnahme der staatlichen Bausparförderung<br />

(siehe hierzu Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie auf Seite 18<br />

und 19). Wohnwirtschaftlich meint dabei im weitesten Sinne fast jede Maßnahme<br />

rund um die Wohnimmobilie. Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird im Zusammenhang<br />

mit der Zuteilungsannahme und/oder Darlehensbeantragung auf<br />

entsprechenden Formularen von Ihnen und Ihrem Kunden bestätigt und durch<br />

Belege, z. B. Kaufvertrag oder Rechnungen, nachgewiesen. Als Vertriebspartner<br />

der Deutscher Ring Bausparkasse AG haben Sie die Kompetenz, die wohnwirtschaftliche<br />

Verwendung von Bausparmitteln bis zu 25.000,– Euro zu bestätigen.<br />

Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, ob die geplante Maßnahme tatsächlich<br />

wohnwirtschaftlich ist, finden Sie hier die notwendigen Informationen. Alle aufgeführten<br />

Verwendungen, ggf. mit den genannten Einschränkungen, sind wohnwirtschaftlich:<br />

Einzureichende Unterlagen<br />

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen zur Prüfung der Beleihungsobjekte<br />

und Bonitätsunterlagen ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.<br />

Welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen, entnehmen Sie bitte den<br />

Antragsunterlagen des jeweiligen Antrags, z. B.<br />

A Abbruchkosten im Zusammenhang<br />

mit der Neuerrichtung eines<br />

Wohnhauses<br />

Anliegerbeiträge<br />

Architektenhonorar<br />

Auslandsimmobilien sind keine<br />

förderberechtigte Verwendung, Bausparmittel<br />

können hierfür jedoch<br />

eingesetzt werden, soweit die Sicherstellung<br />

im Inland erfolgen kann<br />

B Badezimmerrenovierung<br />

Bauerwartungsland, wenn<br />

Bebauung gesichert ist<br />

Bauland<br />

Baunebenkosten für Wohnungsbau<br />

C Carports für Wohnhäuser<br />

D Dachsanierungen von Wohngebäuden<br />

Dauerwohnrecht, wenn eigentumsähnlich<br />

i. S. d. Wohnungseigentumsgesetzes<br />

E Einbauküche, sofern individuell<br />

auf das Gebäude zugeschnitten und<br />

fest mit dem Gebäude verbunden<br />

Einbaumöbel, wenn wesentlicher<br />

Gebäudebestandteil<br />

RingBaufinanzierung: <strong>DRB</strong> 0209<br />

RingBauspardarlehen: <strong>DRB</strong> 0208<br />

(als Blankodarlehen/Darlehen gegen Verpflichtungserklärung)<br />

RingImmoFitDarlehen von 5.000,– Euro bis 50.000,– Euro: <strong>DRB</strong> 0245<br />

(siehe auch Produktmerkblatt)<br />

RingModernisierungsdarlehen<br />

von 10.000,– Euro bis 30.000,– Euro: <strong>DRB</strong> 0627<br />

(siehe auch Produktmerkblatt)<br />

38 39


Einfriedung, wenn sie zu den<br />

Heizungsanlagen inkl. Wärmepumpensystem<br />

bei Wohngebäuden<br />

Herstellungskosten des Wohngebäudes<br />

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

gehört<br />

K Kamine und Öfen im Wohnbereich<br />

Entschuldung, soweit das Darlehen<br />

ursprünglich zu wohnwirt-<br />

Kaution, solange die Verfügungs-<br />

Kanalanschlussgebühren<br />

Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen<br />

Verwendungsmöglichkeiten<br />

schaftlichen Zwecken aufgenommen<br />

wurde oder an der Immobilie Kollektoren zur Warmwasserbeschränkung<br />

besteht<br />

gesichert ist. Auch Rückzahlung<br />

von Verwandtendarlehen<br />

Erbauseinandersetzung,<br />

wenn der Bausparer von einer<br />

Erbengemeinschaft, der er angehört,<br />

Wohnraum oder Bauland<br />

von anderen Miterben erwirbt<br />

gewinnung bei Wohngebäuden<br />

L Leibrenten im Zusammenhang<br />

mit Bau oder Erwerb<br />

eines Wohngebäudes<br />

M Maklerprovision bei Käufen<br />

Markisen für Terrassen und<br />

Balkon, sofern fest verbaut<br />

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über bauliche Maßnahmen des<br />

Mieters und die Möglichkeit, sie mit prämienbegünstigten Bausparverträgen<br />

nach Zuteilung zu finanzieren. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit.<br />

Erbbaurecht und Erbbauzins- Modernisierung der eigenen<br />

A Alarmanlage<br />

T Tapezieren im Rahmen<br />

Ablösung für Wohngebäude,<br />

jedoch keine lfd. Zahlung<br />

Erbfolge, Erwerb eines Wohngebäudes<br />

im Rahmen der vorweggenommenen<br />

oder gemieteten Wohnung<br />

N Notariatsgebühren<br />

P Parkettböden, sofern fest mit<br />

dem Fußboden verbunden<br />

B Badeinbau oder -renovierung<br />

Bodenbeläge<br />

D Dachgeschossausbau<br />

Diebstahlsicherung<br />

einer Instandsetzung<br />

Teppichboden<br />

Terrassen- und<br />

Balkonrenovierung<br />

Erbfolge<br />

Erbschaftsteuer, wenn Wohnimmobilien<br />

R Renovierungskosten, sofern<br />

im Verhältnis zum Verkehrswert<br />

E Einbauküche<br />

Einbauschränke, wenn wesentlicher<br />

Thermostatventil-Einbau<br />

Türerneuerung<br />

geerbt werden<br />

Erschließungskosten für<br />

Wohnungsbau<br />

F Fahrstühle in Wohngebäuden<br />

nicht unerheblich<br />

S Sauna<br />

Schutzräume/Bunker<br />

Schwimmbad<br />

Bestandteil<br />

Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen<br />

erneuern bzw. verlegen<br />

Etagenheizung<br />

V Verkleidung von Außenund<br />

Innenwänden<br />

Verputzerneuerung<br />

Versetzen von Wänden<br />

Fassadensanierung von Wohngebäuden<br />

Ferienhaus, wenn zum dauernden<br />

Bewohnen zugelassen<br />

Stellplätze<br />

T Teppichboden, sofern fest mit<br />

dem Fußboden verbunden<br />

Terrassen, die zu einem Wohnbereich<br />

F Fenstererneuerung<br />

Fliesen im Rahmen einer<br />

Instandsetzung<br />

Fußbodenerneuerung<br />

W Wärmepumpeneinbau<br />

Wärmeschutzmaßnahmen<br />

Warmwasseranlage-Einbau<br />

WC-Einbau<br />

(keine reinen Ferienhaus- und<br />

gehören<br />

H Heizungsumstellung, wenn nicht Wohnungsabschluss<br />

Wochenendsiedlungen und nicht U Umschuldung, soweit Darlehen<br />

Reparatur<br />

Z Zentralheizungserneuerung<br />

bei Gewährung der erhöhten<br />

WoP von 15% in den Jahren<br />

ursprünglich zu wohnwirtschaftlichen<br />

Zwecken aufgenommen<br />

I Innenputzerneuerung<br />

Isolierverglasung<br />

Zwischendecke<br />

Zwischengeschoss-Einbau<br />

1991–1993)<br />

G Garagen für Wohnhäuser<br />

Gartenanlage bei Erstanlage<br />

des Gartens im Zusammenhang<br />

mit Wohnungsbau<br />

Gemischt genutztes Gebäude,<br />

wurde oder an der Immobilie gesichert<br />

ist. Auch Rückzahlung<br />

von Verwandtendarlehen<br />

V Vermessungskosten<br />

W Wärmedämmungsmaßnahmen<br />

bei Wohngebäuden<br />

K Klempnerarbeiten im Rahmen<br />

einer Instandsetzung<br />

M Malerarbeiten im Rahmen<br />

einer Instandsetzung<br />

R Radiatoren für Zentralheizung<br />

Rollladeneinbau<br />

soweit die Bausparmittel die<br />

Kosten für den zu Wohnzwecken<br />

genutzten Gebäudeteil nicht übersteigen<br />

Grunderwerbsteuer auf<br />

den Wohnteil der Immobilie<br />

Wintergärten, die als Wohnbereich<br />

genutzt werden<br />

Wochenendhaus (siehe auch<br />

Ferienhaus)<br />

Z Zäune inkl. Tor, wenn sie zu<br />

den Herstellungskosten des<br />

S Sanitäre Anlagen<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

Steckdosen und Schalter<br />

40<br />

H Hausanschlusskosten<br />

Wohngebäudes gehören<br />

41


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Das kleine Bauspar- und<br />

Finanzierungs-ABC<br />

A<br />

B<br />

Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />

fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />

und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />

sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />

gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />

Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />

Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />

Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />

Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />

der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bausparer dagegen umschulden<br />

oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />

am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />

Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />

bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />

Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />

Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />

Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />

der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />

ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />

Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />

Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />

vom Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen, z. B. vollständige<br />

Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />

Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />

Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />

Antragsformularen.<br />

Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />

und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend<br />

D<br />

E<br />

wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />

und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />

den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />

Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />

und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />

Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />

für Bausparverträge errechnet.<br />

Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />

errechnet.<br />

Spar-Tarif S:<br />

Saldensumme x 1,7<br />

Bausparsumme<br />

Finanzierungs-Tarif M und P:<br />

Saldensumme<br />

Bausparsumme<br />

Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Zielbewertungszahl).<br />

Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />

Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />

Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />

30.000,– Euro als Bauspardarlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />

auf den nicht durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />

Darlehensgebühr: Die je nach Tarif fällige Darlehensgebühr wird dem<br />

Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt zu den Geldbeschaffungskosten<br />

und ist bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />

Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />

grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />

Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />

Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />

oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />

ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />

Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />

erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />

Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 200 % beim<br />

Tarif M und Tarif S (um bis zu 100 % bei den Bestandstarifen G und E) sind<br />

kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber<br />

hinausgehende Erhöhungen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1% der<br />

Bausparsumme an.<br />

42 43


M<br />

S<br />

T<br />

Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />

Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />

erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />

Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />

kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />

von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />

Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />

Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />

eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />

höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />

Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />

ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />

Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />

genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />

mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />

kann.<br />

Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />

schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />

sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />

10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />

Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />

Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />

ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />

Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />

Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />

kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />

die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />

gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />

Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />

Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />

hiervon sind die Tarife G und P. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstichtag<br />

wirksam. Ein Wechsel aus Tarif S ist gebührenpflichtig.<br />

U<br />

V<br />

Tarifwechselbetrag: Er stellt den Zinsausgleich für den Wechsel in einen<br />

Tarif mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die<br />

Summe der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit<br />

Wirkung zum Jahresbeginn.<br />

Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />

Verträge teilen lassen. Bei Bausparverträgen mit Zinsbonus werden das<br />

Bausparguthaben und der Bonus im Verhältnis der Bausparsummen der<br />

neu entstehenden Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere<br />

Verteilung des Guthabens wünscht. Grundsätzlich muss bei jeder Teilung<br />

ein Guthaben von 1% der neuen Bausparsumme auf den neu entstehenden<br />

Vertrag übertragen werden, mindestens 100,– Euro.<br />

Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />

Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />

spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />

Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />

Abschlussgebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />

mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />

Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />

zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />

Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />

Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />

übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />

Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />

Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />

der gesetzlichen Bindungsfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />

Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />

des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />

etc.) zu erzielen wäre.<br />

Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />

(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />

der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />

Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />

durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />

des Bausparvertrags von mind. 2,4.<br />

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In dieser Erklärung verpflichten sich die Eigentümer,<br />

dass die Belastung des Objekts 72 % der Herstellungskosten, des Kaufpreises<br />

oder des Verkehrswerts nicht übersteigen wird<br />

zur Sicherung des Kredits auf Verlangen der Bausparkasse eine Grundschuld<br />

an bereiter Stelle eintragen zu lassen<br />

eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht dadurch zu verhindern,<br />

dass das Pfandobjekt mit weiteren Rechten belastet oder veräußert<br />

wird<br />

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Wohn-Riester – Fragen und Antworten<br />

Allgemeine Fragen<br />

Z<br />

Vertragsbeginn: Der Bausparvertrag kommt mit der Annahme des Antrags<br />

durch die Bausparkasse zustande. Mit dem Tag der Annahme,<br />

der dem Bausparer auf der Bausparurkunde mitgeteilt wird, beginnen<br />

die Sparzeit und die gesetzliche Bindungsfrist.<br />

Zielbewertungszahl: Bei einer Zuteilung haben die Verträge mit den höheren<br />

Bewertungszahlen Vorrang. Die niedrigste Bewertungszahl, für die<br />

zu einem Zuteilungstermin noch alle Bausparverträge mit den verfügbaren<br />

Zuteilungsmitteln zugeteilt werden können, heißt Zielbewertungszahl.<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag: Der Zins- und Tilgungsbeitrag ist die monatliche<br />

Rate, die der Bausparer nach Auszahlung seines Bauspardarlehens<br />

für Zins und Tilgung aufbringen muss. Die Höhe des Zins- und Tilgungsbeitrags<br />

richtet sich nach der erreichten Bewertungszahl bei Zuteilung.<br />

Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag lässt sich im Rahmen der<br />

Mehrzuteilung weiter absenken.<br />

Zusammenlegung: Bausparverträge des gleichen Bauspartarifs mit den<br />

gleichen Tarifmerkmalen können zusammengelegt werden. Für die prämienrechtliche<br />

Bindungsfrist bleibt der Vertragsbeginn der Ursprungsverträge<br />

maßgebend.<br />

Zuteilung: Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unerlässlich,<br />

z. B. Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl. Die Zuteilung<br />

hängt aber letztlich auch von den der Bausparkasse zur Verfügung stehenden<br />

Zuteilungsmitteln ab und erfolgt ca. 4 bis 6 Monate nach Erreichung<br />

der Mindestvoraussetzungen. Deshalb kann und darf im Voraus keine verbindliche<br />

Aussage über den Zuteilungstermin gemacht werden. Hat die<br />

Bausparkasse den Bausparvertrag zugeteilt und hat der Bausparer die<br />

Zuteilung angenommen, stellt die Bausparkasse Bausparguthaben und<br />

Bauspardarlehen bereit.<br />

Was ist Wohn-Riester?<br />

Wohn-Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, deren Ziel das mietfreie<br />

Wohnen im Alter ist. Mit Wohn-Riester werden sowohl Spar- als auch Tilgungsleistungen<br />

gefördert, die diesem Ziel dienen. Die staatliche Förderung setzt sich<br />

zusammen aus jährlich gewährten staatliche Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.<br />

Basis für die Wohn-Riester-Förderung ist das sogenannte Eigenheimrenten-Gesetz,<br />

rückwirkend gültig seit dem 1.1.2008.<br />

Wofür kann Wohn-Riester eingesetzt werden?<br />

Das Kapital aus einem Riester-Vertrag kann eingesetzt werden für:<br />

Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, die sich in Deutschland oder<br />

einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* befindet<br />

Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />

Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />

Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu Beginn der Auszahlungsphase<br />

(d. h. mit Renteneintritt)<br />

Es kann NICHT eingesetzt werden für:<br />

Bau oder Kauf von Immobilien, die sich nicht in Deutschland oder einem<br />

anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* befinden<br />

Immobilien, die vermietet, also nicht selbst genutzt werden<br />

Immobilien, die nicht ganzjährig bewohnt werden, z. B. Ferienwohnungen<br />

Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen<br />

Wer erhält die Förderung?<br />

Anspruch auf diese Förderung haben alle, die in einem inländischen Altersvorsorgesystem<br />

abgesichert sind, z. B. Arbeitnehmer, Beamte und sonstige sozialversicherte<br />

Berufstätige (= unmittelbare Förderberechtigung) sowie Ehepartner förderberechtigter<br />

Personen (= mittelbare Förderberechtigung).<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Die jährliche Grundzulage beträgt maximal 154,– Euro, für Ehepaare maximal<br />

308,– Euro, vorausgesetzt ein Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt und<br />

beide Ehepartner haben einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.<br />

Zudem gibt es eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185,– Euro. Für Kinder ab<br />

*Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />

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dem Geburtsjahr 2008 wird eine Zulage in Höhe von 300,– Euro gewährt. Und:<br />

Alle unter 25-jährigen erhalten einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von einmalig<br />

200,– Euro.<br />

Unmittelbar Förderberechtigte können die Beiträge in Riester-Produkte<br />

(Eigenbeiträge plus Zulagen) in Höhe von bis zu 2.100,– Euro als Sonderausgaben<br />

bei der Steuererklärung geltend machen. Ist die Steuerersparnis größer als<br />

die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz im Rahmen des<br />

Einkommensteuerbescheids.<br />

Wann erhält man die volle Förderung?<br />

Unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer erhalten die volle Förderung, wenn<br />

sie 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens vom Vorjahr, abzüglich<br />

der Zulage, in ihrem Riester-Vertrag anlegen, mindestens aber 60,– Euro im Jahr<br />

(also 5,– Euro pro Monat).<br />

Mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer müssen ab 2012 ebenfalls einen Eigenbeitrag<br />

von mindestens 60,– Euro im Jahr (also 5,– Euro pro Monat) leisten, wollen<br />

sie die volle Förderung beanspruchen.<br />

Wie erhält man die Förderung?<br />

Die Riester-Zulage muss über den Anbieter des Riester-Produkts bei der Zentralen<br />

Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich beantragt werden. Der Anbieter<br />

kann aber auch bevollmächtigt werden, die Zulage jedes Jahr abzurufen<br />

(= Dauerzulagenantrag). Den Sonderausgabenabzug kann der Förderberechtigte<br />

jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung geltend machen.<br />

Welche Wohn-Riester-Produkte werden angeboten?<br />

Von Bausparkassen werden spezielle Riester-Bausparverträge angeboten, die<br />

sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase mit Riester-Zulagen gefördert<br />

werden, sowie Riester-Baudarlehen. Banken und Sparkassen haben sich<br />

ebenfalls Riester-Baudarlehen zertifizieren lassen.<br />

Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für den Bau, Kauf oder<br />

die Entschuldung von Immobilien entnommen werden?<br />

Das in einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann bis zu 75 %<br />

oder 100 % jederzeit für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet<br />

werden. Eine Entnahme zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie<br />

ist erst mit Renteneintritt möglich.<br />

Aus welchem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die<br />

Entschuldung einer Immobilie entnommen werden?<br />

Grundsätzlich gilt: Aus jedem bereits bestehenden, kapitalbildenden Riester-<br />

Vertrag kann Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie entnommen werden.<br />

Wie erfolgt die Besteuerung der Wohn-Riester-Produkte?<br />

Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die steuerlich geförderten Spar- bzw.<br />

Tilgungsbeiträge grundsätzlich steuerfrei. Mit Rentenbeginn sind die geförderten<br />

Spar- und Tilgungsbeiträge Steuern nachgelagert zu versteuern.<br />

Was ist das Wohnförderkonto?<br />

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das der Anbieter für jeden Wohn-<br />

Riester-Vertrag anlegt, sobald dieser für geförderte Wohnzwecke verwendet wird.<br />

Auf diesem Konto werden alle geförderten Wohn-Riester-Beträge, d.h. alle<br />

Entnahme- und Tilgungsleistungen inkl. der in diese eingeflossenen Zulagen, bis<br />

zum Rentenbeginn aufsummiert und mit 2 % jährlich verzinst. Mit Rentenbeginn<br />

endet die Verzinsung des Wohnförderkontos und der Kontostand bildet die<br />

Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung.<br />

Wie funktioniert die (nachgelagerte) Besteuerung?<br />

Mit dem Rentenbeginn (frühestens mit 60, bei nach dem 31. Dezember 2011<br />

abgeschlossenen Verträgen frühestens mit 62, spätestens mit 68) muss der<br />

„Eigenheimrentner“ den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des Wohnförderkontos<br />

(= Auslösungsbetrag) mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Dafür kann<br />

der Steuerpflichtige zwischen zwei Alternativen wählen:<br />

1) Ratenzahlung, d. h. der Auslösungsbetrag wird gleichmäßig auf die gesamte<br />

Rentenphase verteilt (vom 60./62. bzw. 68. Lebensjahr bis zur Vollendung des<br />

85. Lebensjahres) und ist jährlich zu besteuern<br />

2) Sofortige Zahlung der auf den Auslösungsbetrag fälligen Steuer in einer Summe<br />

zu Rentenbeginn. Für diese Wahl gewährt der Staat einen Rabatt in Höhe von<br />

30 %, d.h. nur 70 % des geförderten Betrags müssen versteuert werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Immobilie die nächsten 20 Jahre<br />

selbst genutzt wird.<br />

Müssen die Zulagen und die Steuerermäßigung im Erbfall zurückgezahlt<br />

werden?<br />

Mit dem Tod des Förderberechtigten wird die Selbstnutzung der Wohnimmobilie<br />

aufgegeben. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer Wohnimmobilie erfolgt keine<br />

Rückforderung von Zulagen und/oder Steuerermäßigung. Sofern zu diesem Zeitpunkt<br />

noch ein Wohnförderkonto geführt wird, ist dieses aufzulösen. Der Auflösungsbetrag<br />

fällt mit in die Erbmasse und ist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung<br />

des Verstorbenen mit dem individuellen Steuersatz nachgelagert zu<br />

versteuern, sofern der Verstorbene die Steuerschuld nicht in einem Betrag bei<br />

Rentenbeginn beglichen hat.<br />

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Fragen zur Finanzierung, Vermietung und zum Verkauf<br />

Kann Guthaben aus anderen Riester-Verträgen für die Finanzierung einer<br />

Immobilie verwendet werden?<br />

Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann vollständig<br />

für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.<br />

Es wird von den Bausparkassen und Banken als Eigenkapital anerkannt.<br />

Damit Sie nichts vergessen:<br />

Ihre Notizen<br />

Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?<br />

Tilgungsleistungen werden wie Sparzahlungen gefördert: Erfüllen der Darlehensnehmer<br />

und das Darlehensprodukt alle gesetzlichen Voraussetzungen,<br />

werden Zulagen bezogen auf die Höhe der Tilgungsbeiträge gewährt. Stehen<br />

dem Darlehensnehmer steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der Wohn-<br />

Riester-Förderung zu, so können auch diese – abhängig von der Gestaltung<br />

des Darlehensvertrags – als Sondertilgungsbeiträge einfließen.<br />

Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Laufzeiten eines Riester-Darlehens?<br />

Ja, Riester-Darlehen müssen bis zum Rentenbeginn, spätestens bis zum<br />

68. Lebensjahr, komplett getilgt sein.<br />

Was passiert, wenn eine mit dem Geld aus dem Riester-Vertrag gebaute<br />

oder gekaufte Immobilie weitervermietet oder verkauft wird?<br />

Vermietung:<br />

Wird eine geförderte Immobilie vermietet, wird das Wohnförderkonto zur sofortigen<br />

Nachversteuerung freigestellt. Es sei denn, die Vermietung erfolgt zeitlich<br />

begrenzt, z. B. aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs, und die Immobilie<br />

wird spätestens vor Vollendung seines 67. Lebensjahres wieder durch den<br />

Förderberechtigten selbst genutzt.<br />

Verkauf:<br />

Wird eine geförderte Immobilie verkauft, wird das Wohnförderkonto zur sofortigen<br />

Nachversteuerung freigestellt. Es sei denn, die Fördersumme wird innerhalb<br />

eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag angelegt oder innerhalb von<br />

vier Jahren wieder in selbst genutztes Eigentum investiert.<br />

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