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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Das kleine Bauspar- und<br />

Finanzierungs-ABC<br />

A<br />

B<br />

Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />

fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />

und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />

sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />

gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />

Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />

Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />

Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />

Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />

der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bausparer dagegen umschulden<br />

oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />

am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />

Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />

bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />

Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />

Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />

Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />

der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />

ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />

Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />

Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />

vom Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen, z. B. vollständige<br />

Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />

Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />

Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />

Antragsformularen.<br />

Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />

und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend<br />

D<br />

E<br />

wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />

und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />

den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />

Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />

und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />

Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />

für Bausparverträge errechnet.<br />

Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />

errechnet.<br />

Spar-Tarif S:<br />

Saldensumme x 1,7<br />

Bausparsumme<br />

Finanzierungs-Tarif M und P:<br />

Saldensumme<br />

Bausparsumme<br />

Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Zielbewertungszahl).<br />

Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />

Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />

Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />

30.000,– Euro als Bauspardarlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />

auf den nicht durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />

Darlehensgebühr: Die je nach Tarif fällige Darlehensgebühr wird dem<br />

Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt zu den Geldbeschaffungskosten<br />

und ist bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />

Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />

grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />

Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />

Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />

oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />

ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />

Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />

erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />

Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 200 % beim<br />

Tarif M und Tarif S (um bis zu 100 % bei den Bestandstarifen G und E) sind<br />

kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber<br />

hinausgehende Erhöhungen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1% der<br />

Bausparsumme an.<br />

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