DRB 0194
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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das kleine Bauspar- und<br />
Finanzierungs-ABC<br />
A<br />
B<br />
Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />
fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />
und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />
sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />
gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />
Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />
Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />
Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />
Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />
der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bausparer dagegen umschulden<br />
oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />
am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />
Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />
bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />
Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />
Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />
Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />
der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />
ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />
Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />
Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />
vom Darlehensnehmer bestimmte Unterlagen, z. B. vollständige<br />
Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />
Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />
Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />
Antragsformularen.<br />
Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />
und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend<br />
D<br />
E<br />
wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />
und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />
den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />
Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />
und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />
Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />
für Bausparverträge errechnet.<br />
Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />
errechnet.<br />
Spar-Tarif S:<br />
Saldensumme x 1,7<br />
Bausparsumme<br />
Finanzierungs-Tarif M und P:<br />
Saldensumme<br />
Bausparsumme<br />
Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Zielbewertungszahl).<br />
Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />
Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />
Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />
30.000,– Euro als Bauspardarlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />
auf den nicht durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />
Darlehensgebühr: Die je nach Tarif fällige Darlehensgebühr wird dem<br />
Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt zu den Geldbeschaffungskosten<br />
und ist bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />
Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />
grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />
Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />
Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />
oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />
ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />
Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />
erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />
Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 200 % beim<br />
Tarif M und Tarif S (um bis zu 100 % bei den Bestandstarifen G und E) sind<br />
kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber<br />
hinausgehende Erhöhungen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1% der<br />
Bausparsumme an.<br />
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