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DRB 0194

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M<br />

S<br />

T<br />

Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />

Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />

erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />

Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />

kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />

von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />

Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />

Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />

eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />

höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />

Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />

ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />

Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />

genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />

mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />

kann.<br />

Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />

schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />

sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />

10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />

Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />

Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />

ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />

Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />

Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />

kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />

die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />

gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />

Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />

Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />

hiervon sind die Tarife G und P. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstichtag<br />

wirksam. Ein Wechsel aus Tarif S ist gebührenpflichtig.<br />

U<br />

V<br />

Tarifwechselbetrag: Er stellt den Zinsausgleich für den Wechsel in einen<br />

Tarif mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die<br />

Summe der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit<br />

Wirkung zum Jahresbeginn.<br />

Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />

Verträge teilen lassen. Bei Bausparverträgen mit Zinsbonus werden das<br />

Bausparguthaben und der Bonus im Verhältnis der Bausparsummen der<br />

neu entstehenden Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere<br />

Verteilung des Guthabens wünscht. Grundsätzlich muss bei jeder Teilung<br />

ein Guthaben von 1% der neuen Bausparsumme auf den neu entstehenden<br />

Vertrag übertragen werden, mindestens 100,– Euro.<br />

Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />

Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />

spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />

Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />

Abschlussgebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />

mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />

Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />

zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />

Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />

Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />

übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />

Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />

Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />

der gesetzlichen Bindungsfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />

Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />

des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />

etc.) zu erzielen wäre.<br />

Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />

(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />

der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />

Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />

durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />

des Bausparvertrags von mind. 2,4.<br />

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