DRB 0194
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M<br />
S<br />
T<br />
Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />
Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />
erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />
Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />
kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />
von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />
Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />
Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />
eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />
höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />
Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />
ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />
Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />
genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />
mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />
kann.<br />
Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />
schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />
sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />
10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />
Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />
Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />
ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />
Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />
Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />
kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />
die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />
gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />
Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />
Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />
hiervon sind die Tarife G und P. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstichtag<br />
wirksam. Ein Wechsel aus Tarif S ist gebührenpflichtig.<br />
U<br />
V<br />
Tarifwechselbetrag: Er stellt den Zinsausgleich für den Wechsel in einen<br />
Tarif mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die<br />
Summe der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit<br />
Wirkung zum Jahresbeginn.<br />
Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />
Verträge teilen lassen. Bei Bausparverträgen mit Zinsbonus werden das<br />
Bausparguthaben und der Bonus im Verhältnis der Bausparsummen der<br />
neu entstehenden Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere<br />
Verteilung des Guthabens wünscht. Grundsätzlich muss bei jeder Teilung<br />
ein Guthaben von 1% der neuen Bausparsumme auf den neu entstehenden<br />
Vertrag übertragen werden, mindestens 100,– Euro.<br />
Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />
Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />
spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />
Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />
Abschlussgebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />
mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />
Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />
zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />
Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />
Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />
übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />
Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />
Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />
der gesetzlichen Bindungsfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />
Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />
des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />
etc.) zu erzielen wäre.<br />
Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />
(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />
der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />
Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />
durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />
des Bausparvertrags von mind. 2,4.<br />
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