DRB 0194
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RingBaufinanzierung<br />
Die Bonitätsanforderungen<br />
RingBaufinanzierung<br />
Der Immobilienerwerb<br />
1. Einkünfte des Kunden<br />
Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />
hierbei können Sie berücksichtigen:<br />
Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />
Kindergeld<br />
Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />
13 Jahre ist 1)<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />
Einspeisevergütungen aus Photovoltaikanlagen zu 70 %<br />
Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />
Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />
Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />
Ausbildungsvergütungen<br />
Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />
Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />
Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />
„Schwarzgelder“<br />
Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />
2. Zahlungsverpflichtungen<br />
Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />
Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />
Weitere Immobilienfinanzierungen<br />
Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />
Kaltmiete<br />
Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />
und Altersvorsorge<br />
Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />
Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />
Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />
Unterhaltsverpflichtungen<br />
Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />
Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />
Immobilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />
kalkuliert werden:<br />
Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />
und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />
Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />
Kaufpreises rechnen<br />
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern, Hessen und Sachsen 3,5 % des<br />
Kaufpreises. 4,5 % müssen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland<br />
und in den 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gezahlt werden. Die<br />
weiteren Bundesländer haben eine Grunderwerbsteuer von 5 % bzw. planen<br />
diese im Laufe des Jahres 2012 auf 5 % anzuheben (Stand 1.4.2012)<br />
Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />
Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />
einplanen<br />
Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />
Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />
dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />
hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />
finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />
Einzelfall zu rechnen ist<br />
1)<br />
Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />
2)<br />
Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />
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