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RingBaufinanzierung<br />

Die Bonitätsanforderungen<br />

RingBaufinanzierung<br />

Der Immobilienerwerb<br />

1. Einkünfte des Kunden<br />

Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />

hierbei können Sie berücksichtigen:<br />

Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />

Kindergeld<br />

Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />

13 Jahre ist 1)<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />

Einspeisevergütungen aus Photovoltaikanlagen zu 70 %<br />

Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />

Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />

Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />

Ausbildungsvergütungen<br />

Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />

Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />

Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />

Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />

„Schwarzgelder“<br />

Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />

2. Zahlungsverpflichtungen<br />

Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />

Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />

Weitere Immobilienfinanzierungen<br />

Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />

Kaltmiete<br />

Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />

und Altersvorsorge<br />

Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />

Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />

Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />

Unterhaltsverpflichtungen<br />

Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />

Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />

Immobilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />

kalkuliert werden:<br />

Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />

und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />

Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />

Kaufpreises rechnen<br />

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern, Hessen und Sachsen 3,5 % des<br />

Kaufpreises. 4,5 % müssen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland<br />

und in den 3 Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gezahlt werden. Die<br />

weiteren Bundesländer haben eine Grunderwerbsteuer von 5 % bzw. planen<br />

diese im Laufe des Jahres 2012 auf 5 % anzuheben (Stand 1.4.2012)<br />

Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />

Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />

einplanen<br />

Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />

Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />

dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />

hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />

finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />

Einzelfall zu rechnen ist<br />

1)<br />

Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />

2)<br />

Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />

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