Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de
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<strong>Gebührenkalkulationen</strong><br />
- <strong>Hinweise</strong> <strong>aus</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungspraxis –<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 2
Agenda<br />
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
> Rechtsnorm<br />
> Betriebskosten im engeren Sinne<br />
> Betriebskosten im weiteren Sinne<br />
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
> Abschreibungen<br />
> Zinsen<br />
Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>m KAG und <strong>de</strong>m<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 3
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Rechtsnorm<br />
Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG:<br />
„Das Gebührenaufkommen soll die nach<br />
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen<br />
Kosten einschl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Kosten für die Ermittlung und<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von einrichtungsbezogenen Abgaben<br />
<strong>de</strong>cken“<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 4
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im engeren Sinne<br />
Der BayVGH (Urteil vom 15.03.2005, 23 B 04.2683)<br />
unterschei<strong>de</strong>t Betriebskosten im engeren Sinne und<br />
solche im weiteren Sinne. Zu <strong>de</strong>n Betriebskosten i.e.S.<br />
gehören:<br />
> Personalkosten: Löhne, Gehälter, Vergütungen für<br />
die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung Beschäftigten<br />
> Sachkosten: Betriebsmittel, Energie, Fahrzeuge,<br />
Verbrauchsmaterial<br />
Achtung:<br />
Zu <strong>de</strong>n Personalkosten gehören auch Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Altersversorgung , aber bei Pensionsansprüchen<br />
kalkulatorisch entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungszuführungen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong>, soweit Mitglied im Versorgungsverband, die<br />
Versorgungsumlagen;<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 5
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im engeren Sinne<br />
Das kalkulieren<strong>de</strong> Unternehmen muss sich zwischen <strong>de</strong>n<br />
bei<strong>de</strong>n Möglichkeiten entschei<strong>de</strong>n.<br />
Han<strong>de</strong>lsrechtlich, auch bei Mitgliedschaft im Versorgungsverband:<br />
Rückstellungszuführung und Umlagezahlungen<br />
(IDW RS HFA 23).<br />
Steuerrechtlich nur Umlagezahlungen; Rückstellungszuführungen<br />
sind nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsprechung <strong>de</strong>s BFH<br />
nicht zulässig (Urteil vom 05.04.2006, I R 46/04)<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 6
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im weiteren Sinne<br />
Der BayVGH zählt hierzu:<br />
Steuern: Körperschaft- und Gewerbesteuer;<br />
> Nachrichtlich: auch klassische betriebliche Steuern,<br />
wie Grundsteuern, Kfz-Steuern, Verbrauchssteuern<br />
gehören zu <strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation ansatzfähigen<br />
Steuern<br />
Abwasserabgaben (aber nicht für Kleineinleiter; vgl.<br />
BayVGH vom 17.6.1998 23 B 95.4088)<br />
Allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und<br />
Nebenkosten für zentrale Dienststellen, Sachkosten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsplatzes, allgemeiner Bürobedarf, Datenverarbeitung,<br />
Kosten für Ausschüsse, Organe, RPA,<br />
Kämmerei, Kasse, Steueramt und Bauamt), Kosten für<br />
einrichtungsbezogene Informationsmaßnahmen (neu:<br />
seit 2010 Art. 8 Abs. 3 Satz 6 KAG); Konzessionsabgaben<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 7
Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im weiteren Sinne<br />
Kosten für <strong>de</strong>n Anlagenunterhalt und für laufen<strong>de</strong><br />
Instandhaltungsmaßnahmen;<br />
Bei Zweckverbän<strong>de</strong>n auch Betriebskostenumlagen,<br />
die Gemein<strong>de</strong>n verlangen; nicht aber Investitionskostenumlagen<br />
Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Löschwasserversorgung?<br />
Hinweis:<br />
Die Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungskostenumlage sollte in<br />
einem transparenten und nachprüfbaren Verfahren<br />
erfolgen; die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuordnung verwen<strong>de</strong>ten Schlüssel<br />
sind zu dokumentieren; dies ist nicht nur für einen<br />
Nachweis gegenüber Steuerprüfern son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für ev.<br />
Streitfälle im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebührenkalkulation<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 8
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Abschreibungen<br />
Kalkulatorische Abschreibungen Art. 8 Abs. 3 Satz<br />
1, 3 bis 5 KAG<br />
„Zu <strong>de</strong>n Kosten i.S. <strong>de</strong>s Abs. 2 Satz 1 gehören<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e angemessene Abschreibungen von <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten …<br />
Den Abschreibungen sind die Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten zugrun<strong>de</strong> zu legen, gekürzt um<br />
Beiträge und ähnliche Entgelte. Auf zuwendungsfinanzierte<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten kann<br />
abgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Hierauf entfallen<strong>de</strong><br />
Abschreibungserlöse einschl. einer angemessenen<br />
Verzinsung sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zuzuführen;<br />
künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten sind um<br />
diesen Betrag zu kürzen.“<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 9
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Abschreibungen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Gesetz enthält keine Vorgaben zur Abschreibungsmetho<strong>de</strong>, d.h.<br />
ob linear o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>gressiv abgeschrieben wird.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Transparenz und Nachvollziehbarkeit mit <strong>de</strong>m<br />
Han<strong>de</strong>ls- und Steuerrecht ist eine lineare kalkulatorische<br />
Abschreibung entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen zu<br />
bevorzugen.<br />
De lege lata: Abschreibung nur auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten; keine Abschreibung auf<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte (Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines<br />
Gesetzentwurfs ist installiert)<br />
Kontroverse Diskussion über Abschreibung auf Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte:<br />
Auswirkungen auf die Wasserpreise; es gibt Bestrebungen,<br />
<strong>de</strong>n Kartellbehör<strong>de</strong>n Zugriff auf öffentlich-rechtliche Kalkulationen zu<br />
ermöglichen (Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> Monopolkommission zur GWB-Novelle).<br />
Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m privat-rechtlichen Vergleichsmarktprinzip<br />
und <strong>de</strong>m öffentlich-rechtlichen Kosten<strong>de</strong>ckungsprinzip wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>aus</strong>geweitet<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 10
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Abschreibungen<br />
Hinweis:<br />
Entschei<strong>de</strong>nd für die Kalkulation ist eine ordnungsmäßige<br />
Anlagenbuchführung; die Anlagen wer<strong>de</strong>n für<br />
Zwecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Bilanzierung dann zu einem<br />
Anlagennachweis entsprechend Formblatt 2 für<br />
Eigenbetriebe verdichtet.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis ist hier teilweise, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bei<br />
kleineren Regiebetrieben, die keine Bücher nach<br />
kaufmännischen Gesichtspunkten führen, noch ein<br />
gewisser Nachholbedarf festzustellen.<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 11
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Zinsen<br />
Kalkulatorische Zinsen gem. Art. 8 Abs. 3 Satz 1<br />
und 2 KAG<br />
„ Zu <strong>de</strong>n Kosten … und eine angemessene Verzinsung<br />
<strong>de</strong>s Anlagenkapitals. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzinsung <strong>de</strong>s Anlagenkapitals<br />
bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> durch Beiträge und ähnliche<br />
Entgelte sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>aus</strong> Zuwendungen aufgebrachte<br />
Kapitalanteil außer Betracht; das gilt für<br />
Zuwendungen nur insoweit, als es Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zuwendung ist, die Gebührenschuldner zu entlasten.“<br />
> Als Anlagenkapital gilt das für das Anlagevermögen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> kostenrechnen<strong>de</strong>n Einrichtung gebun<strong>de</strong>ne<br />
Kapital, also Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
abzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschreibungen<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 12
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Zinsen<br />
> Basis für die Verzinsung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweilige<br />
Restbuchwert <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />
> Alternativ:<br />
– Zinsberechnung <strong>aus</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Anschaffungsund<br />
Herstellungskosten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
– Halbierter Zinssatz <strong>aus</strong> <strong>de</strong>n vollen Anschaffungsund<br />
Herstellungskosten<br />
Anlagevermögen ist jeweils um Beiträge und<br />
Zuwendungen zu kürzen<br />
Hinweis:<br />
> Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Metho<strong>de</strong>nwahl sollte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis die<br />
Auswirkung auf die Liquidität <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n, da bei Fremdfinanzierung anfangs<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 13
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Zinsen<br />
höhere Zinsaufwendungen entstehen, die bei<br />
Anwendung einer Vereinfachungsmetho<strong>de</strong> nicht<br />
durch entsprechen<strong>de</strong> kalkulatorische Zinsen ge<strong>de</strong>ckt<br />
sind.<br />
> Nicht vergessen: Zinsverbilligungen und<br />
Zinszuschüsse sind von <strong>de</strong>n kalkulatorischen Zinsen<br />
abzusetzen (§ 12 KommHV).<br />
Angemessenheitsgebot bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl <strong>de</strong>s Zinssatzes<br />
beachten!<br />
> bei <strong>aus</strong>schließlicher Fremdfinanzierung sollten die<br />
Zinsen min<strong>de</strong>stens die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fremdkapitalzinsen<br />
erreichen<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 14
Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />
Kalkulatorische Zinsen<br />
> bei <strong>aus</strong>schließlicher Eigenfinanzierung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zinssatz<br />
an <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittlichen Rendite längerfristiger<br />
Geldanlagen zu orientieren (z.B. Bank- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaberschuldverschreibungen)<br />
> Bei gemischter Finanzierung: für <strong>de</strong>n<br />
fremdfinanzierten Anteil Fremdkapitalzinssatz und für<br />
<strong>de</strong>n eigenfinanzierten Anteil durchschnittliche Rendite<br />
längerfristiger Geldanlagen, d.h. es wäre ein<br />
Mischzinssatz zugrun<strong>de</strong> zu legen<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 15
Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht<br />
Betriebskosten im engeren und weiteren Sinne nach KAG<br />
entsprechen auch <strong>de</strong>n betrieblichen Aufwendungen nach<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht (Ausnahme: Pensionsrückstellung)<br />
Bei zuwendungsfinanzierten Anlagen entsprechen kalkulatorische<br />
Abschreibungen nach KAG nur dann <strong>de</strong>n<br />
Abschreibungen nach Han<strong>de</strong>lsrecht, wenn auf zuwendungsfinanzierte<br />
Anlagenteile ebenfalls abgeschrieben wird.<br />
Denn han<strong>de</strong>lsrechtlich wer<strong>de</strong>n Zuwendungen grundsätzlich<br />
in das Eigenkapital gebucht (vgl. § 21 Abs. 3 EBV), mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Folge, dass die Abschreibungen von <strong>de</strong>n ungekürzten<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgen; wird<br />
kalkulatorisch auf die Abschreibung zuwendungsfinanzierter<br />
Anlagen verzichtet, ergibt sich han<strong>de</strong>lsrechtlich ein Verlust.<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 16
Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht<br />
Han<strong>de</strong>lsrechtlich gilt stets das Anschaffungskostenprinzip,<br />
d.h. es darf im Jahresabschluss nie von Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerten<br />
abgeschrieben wer<strong>de</strong>n (von Ausnahmen im<br />
Einlagenfall bzw. in bestimmten Einbringungsfällen<br />
abgesehen); sollte künftig kalkulatorisch auf Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte<br />
abgeschrieben wer<strong>de</strong>n, ergibt sich<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlich ein (höherer) Gewinn, <strong><strong>de</strong>r</strong> zu versteuern<br />
ist. Der nach Abzug <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuer verbleiben<strong>de</strong> Jahresüberschuss<br />
erhöht das Eigenkapital (Gewinnvortrag, Rücklagen)<br />
Wer<strong>de</strong>n die Steuern (Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer)<br />
in die Gebühren einkalkuliert, bedarf es bei einer<br />
Steuerbelastung von rd. 30 % einer Anhebung <strong>de</strong>s Steueranteils<br />
in <strong>de</strong>n Gebühren um rd. 43 %, wenn die<br />
Steuerbelastung vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 17
Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht<br />
Dies be<strong>de</strong>utet einen zusätzlichen Preiseffekt; Frage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
politischen Durchsetzbarkeit;<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel liegen die kalkulatorischen Zinsen über <strong>de</strong>m<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlichen Zinsaufwand, da dieser nur die Fremdkapitalzinsen<br />
umfasst. Das sog. Zins<strong>de</strong>lta führt (ev.<br />
vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>t um die Steuerbelastung) zu einem<br />
Gewinn<strong>aus</strong>weis in <strong><strong>de</strong>r</strong> Han<strong>de</strong>lsbilanz und damit zu<br />
Rücklagen im Jahresabschluss.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits: Die Gebühren müssen nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />
IMIN (Schreiben vom 16.2.1977 sowie vom 22.8.2008)<br />
nicht kosten<strong>de</strong>ckend kalkuliert wer<strong>de</strong>n, wenn steuerrechtliche<br />
Auswirkungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n sollen;<br />
Divergenz zu Bestrebungen, die Abschreibung auf<br />
Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte zuzulassen!<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 18
Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />
Han<strong>de</strong>lsrecht<br />
Für Gebührenüber<strong>de</strong>ckungen nach Art. 8 Abs. 6 KAG sind<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlich Rückstellungen zu bil<strong>de</strong>n (IDW FN 6/2001,<br />
S. 240). Sie neutralisieren das laufen<strong>de</strong> Ergebnis, um<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlich einen perio<strong>de</strong>ngerechten Erfolgs<strong>aus</strong>weis<br />
sicherzustellen. Es han<strong>de</strong>lt sich um Verpflichtungsrückstellungen,<br />
da die zu hohen Gebühren <strong>de</strong>n Gebührenzahlern<br />
im folgen<strong>de</strong>n Kalkulationszeitraum wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gutzubringen<br />
sind (gesetzliche Verpflichtung). Steuerrechtlich<br />
(Wasserversorgung) wer<strong>de</strong>n diese Rückstellungen nicht<br />
anerkannt. Gebührenrechtlich sind sie unbeachtlich. Das<br />
gilt auch für die Auflösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungen im folgen<strong>de</strong>n<br />
Kalkulationszeitraum.<br />
Zu guter Letzt:<br />
Rücklagen sind Eigenkapital und letztlich Gewinnverwendung;<br />
Rückstellungen sind Fremdkapital; sie gehören<br />
zur Gewinnermittlung<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 20