01.11.2013 Aufrufe

Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de

Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de

Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gebührenkalkulationen</strong><br />

- <strong>Hinweise</strong> <strong>aus</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungspraxis –<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 2


Agenda<br />

Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

> Rechtsnorm<br />

> Betriebskosten im engeren Sinne<br />

> Betriebskosten im weiteren Sinne<br />

Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

> Abschreibungen<br />

> Zinsen<br />

Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>m KAG und <strong>de</strong>m<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 3


Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Rechtsnorm<br />

Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG:<br />

„Das Gebührenaufkommen soll die nach<br />

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen<br />

Kosten einschl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Kosten für die Ermittlung und<br />

Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von einrichtungsbezogenen Abgaben<br />

<strong>de</strong>cken“<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 4


Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im engeren Sinne<br />

Der BayVGH (Urteil vom 15.03.2005, 23 B 04.2683)<br />

unterschei<strong>de</strong>t Betriebskosten im engeren Sinne und<br />

solche im weiteren Sinne. Zu <strong>de</strong>n Betriebskosten i.e.S.<br />

gehören:<br />

> Personalkosten: Löhne, Gehälter, Vergütungen für<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung Beschäftigten<br />

> Sachkosten: Betriebsmittel, Energie, Fahrzeuge,<br />

Verbrauchsmaterial<br />

Achtung:<br />

Zu <strong>de</strong>n Personalkosten gehören auch Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Altersversorgung , aber bei Pensionsansprüchen<br />

kalkulatorisch entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungszuführungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong>, soweit Mitglied im Versorgungsverband, die<br />

Versorgungsumlagen;<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 5


Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im engeren Sinne<br />

Das kalkulieren<strong>de</strong> Unternehmen muss sich zwischen <strong>de</strong>n<br />

bei<strong>de</strong>n Möglichkeiten entschei<strong>de</strong>n.<br />

Han<strong>de</strong>lsrechtlich, auch bei Mitgliedschaft im Versorgungsverband:<br />

Rückstellungszuführung und Umlagezahlungen<br />

(IDW RS HFA 23).<br />

Steuerrechtlich nur Umlagezahlungen; Rückstellungszuführungen<br />

sind nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsprechung <strong>de</strong>s BFH<br />

nicht zulässig (Urteil vom 05.04.2006, I R 46/04)<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 6


Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im weiteren Sinne<br />

Der BayVGH zählt hierzu:<br />

Steuern: Körperschaft- und Gewerbesteuer;<br />

> Nachrichtlich: auch klassische betriebliche Steuern,<br />

wie Grundsteuern, Kfz-Steuern, Verbrauchssteuern<br />

gehören zu <strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation ansatzfähigen<br />

Steuern<br />

Abwasserabgaben (aber nicht für Kleineinleiter; vgl.<br />

BayVGH vom 17.6.1998 23 B 95.4088)<br />

Allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und<br />

Nebenkosten für zentrale Dienststellen, Sachkosten <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsplatzes, allgemeiner Bürobedarf, Datenverarbeitung,<br />

Kosten für Ausschüsse, Organe, RPA,<br />

Kämmerei, Kasse, Steueramt und Bauamt), Kosten für<br />

einrichtungsbezogene Informationsmaßnahmen (neu:<br />

seit 2010 Art. 8 Abs. 3 Satz 6 KAG); Konzessionsabgaben<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 7


Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im weiteren Sinne<br />

Kosten für <strong>de</strong>n Anlagenunterhalt und für laufen<strong>de</strong><br />

Instandhaltungsmaßnahmen;<br />

Bei Zweckverbän<strong>de</strong>n auch Betriebskostenumlagen,<br />

die Gemein<strong>de</strong>n verlangen; nicht aber Investitionskostenumlagen<br />

Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Löschwasserversorgung?<br />

Hinweis:<br />

Die Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungskostenumlage sollte in<br />

einem transparenten und nachprüfbaren Verfahren<br />

erfolgen; die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuordnung verwen<strong>de</strong>ten Schlüssel<br />

sind zu dokumentieren; dies ist nicht nur für einen<br />

Nachweis gegenüber Steuerprüfern son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch für ev.<br />

Streitfälle im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebührenkalkulation<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 8


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Abschreibungen<br />

Kalkulatorische Abschreibungen Art. 8 Abs. 3 Satz<br />

1, 3 bis 5 KAG<br />

„Zu <strong>de</strong>n Kosten i.S. <strong>de</strong>s Abs. 2 Satz 1 gehören<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e angemessene Abschreibungen von <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten …<br />

Den Abschreibungen sind die Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten zugrun<strong>de</strong> zu legen, gekürzt um<br />

Beiträge und ähnliche Entgelte. Auf zuwendungsfinanzierte<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten kann<br />

abgeschrieben wer<strong>de</strong>n. Hierauf entfallen<strong>de</strong><br />

Abschreibungserlöse einschl. einer angemessenen<br />

Verzinsung sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zuzuführen;<br />

künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten sind um<br />

diesen Betrag zu kürzen.“<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 9


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Abschreibungen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Gesetz enthält keine Vorgaben zur Abschreibungsmetho<strong>de</strong>, d.h.<br />

ob linear o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>gressiv abgeschrieben wird.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Transparenz und Nachvollziehbarkeit mit <strong>de</strong>m<br />

Han<strong>de</strong>ls- und Steuerrecht ist eine lineare kalkulatorische<br />

Abschreibung entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen zu<br />

bevorzugen.<br />

De lege lata: Abschreibung nur auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten; keine Abschreibung auf<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte (Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines<br />

Gesetzentwurfs ist installiert)<br />

Kontroverse Diskussion über Abschreibung auf Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte:<br />

Auswirkungen auf die Wasserpreise; es gibt Bestrebungen,<br />

<strong>de</strong>n Kartellbehör<strong>de</strong>n Zugriff auf öffentlich-rechtliche Kalkulationen zu<br />

ermöglichen (Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> Monopolkommission zur GWB-Novelle).<br />

Die Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>m privat-rechtlichen Vergleichsmarktprinzip<br />

und <strong>de</strong>m öffentlich-rechtlichen Kosten<strong>de</strong>ckungsprinzip wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>aus</strong>geweitet<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 10


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Abschreibungen<br />

Hinweis:<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für die Kalkulation ist eine ordnungsmäßige<br />

Anlagenbuchführung; die Anlagen wer<strong>de</strong>n für<br />

Zwecke <strong><strong>de</strong>r</strong> Bilanzierung dann zu einem<br />

Anlagennachweis entsprechend Formblatt 2 für<br />

Eigenbetriebe verdichtet.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis ist hier teilweise, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bei<br />

kleineren Regiebetrieben, die keine Bücher nach<br />

kaufmännischen Gesichtspunkten führen, noch ein<br />

gewisser Nachholbedarf festzustellen.<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 11


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Zinsen<br />

Kalkulatorische Zinsen gem. Art. 8 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 KAG<br />

„ Zu <strong>de</strong>n Kosten … und eine angemessene Verzinsung<br />

<strong>de</strong>s Anlagenkapitals. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzinsung <strong>de</strong>s Anlagenkapitals<br />

bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> durch Beiträge und ähnliche<br />

Entgelte sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>aus</strong> Zuwendungen aufgebrachte<br />

Kapitalanteil außer Betracht; das gilt für<br />

Zuwendungen nur insoweit, als es Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zuwendung ist, die Gebührenschuldner zu entlasten.“<br />

> Als Anlagenkapital gilt das für das Anlagevermögen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> kostenrechnen<strong>de</strong>n Einrichtung gebun<strong>de</strong>ne<br />

Kapital, also Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

abzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschreibungen<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 12


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Zinsen<br />

> Basis für die Verzinsung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweilige<br />

Restbuchwert <strong>de</strong>s Anlagevermögens<br />

> Alternativ:<br />

– Zinsberechnung <strong>aus</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

– Halbierter Zinssatz <strong>aus</strong> <strong>de</strong>n vollen Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten<br />

Anlagevermögen ist jeweils um Beiträge und<br />

Zuwendungen zu kürzen<br />

Hinweis:<br />

> Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Metho<strong>de</strong>nwahl sollte in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis die<br />

Auswirkung auf die Liquidität <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n, da bei Fremdfinanzierung anfangs<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 13


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Zinsen<br />

höhere Zinsaufwendungen entstehen, die bei<br />

Anwendung einer Vereinfachungsmetho<strong>de</strong> nicht<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> kalkulatorische Zinsen ge<strong>de</strong>ckt<br />

sind.<br />

> Nicht vergessen: Zinsverbilligungen und<br />

Zinszuschüsse sind von <strong>de</strong>n kalkulatorischen Zinsen<br />

abzusetzen (§ 12 KommHV).<br />

Angemessenheitsgebot bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl <strong>de</strong>s Zinssatzes<br />

beachten!<br />

> bei <strong>aus</strong>schließlicher Fremdfinanzierung sollten die<br />

Zinsen min<strong>de</strong>stens die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fremdkapitalzinsen<br />

erreichen<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 14


Kalkulatorische Kosten nach Art. 8 Abs. 3 KAG<br />

Kalkulatorische Zinsen<br />

> bei <strong>aus</strong>schließlicher Eigenfinanzierung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zinssatz<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittlichen Rendite längerfristiger<br />

Geldanlagen zu orientieren (z.B. Bank- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaberschuldverschreibungen)<br />

> Bei gemischter Finanzierung: für <strong>de</strong>n<br />

fremdfinanzierten Anteil Fremdkapitalzinssatz und für<br />

<strong>de</strong>n eigenfinanzierten Anteil durchschnittliche Rendite<br />

längerfristiger Geldanlagen, d.h. es wäre ein<br />

Mischzinssatz zugrun<strong>de</strong> zu legen<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 15


Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht<br />

Betriebskosten im engeren und weiteren Sinne nach KAG<br />

entsprechen auch <strong>de</strong>n betrieblichen Aufwendungen nach<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht (Ausnahme: Pensionsrückstellung)<br />

Bei zuwendungsfinanzierten Anlagen entsprechen kalkulatorische<br />

Abschreibungen nach KAG nur dann <strong>de</strong>n<br />

Abschreibungen nach Han<strong>de</strong>lsrecht, wenn auf zuwendungsfinanzierte<br />

Anlagenteile ebenfalls abgeschrieben wird.<br />

Denn han<strong>de</strong>lsrechtlich wer<strong>de</strong>n Zuwendungen grundsätzlich<br />

in das Eigenkapital gebucht (vgl. § 21 Abs. 3 EBV), mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Folge, dass die Abschreibungen von <strong>de</strong>n ungekürzten<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgen; wird<br />

kalkulatorisch auf die Abschreibung zuwendungsfinanzierter<br />

Anlagen verzichtet, ergibt sich han<strong>de</strong>lsrechtlich ein Verlust.<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 16


Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht<br />

Han<strong>de</strong>lsrechtlich gilt stets das Anschaffungskostenprinzip,<br />

d.h. es darf im Jahresabschluss nie von Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerten<br />

abgeschrieben wer<strong>de</strong>n (von Ausnahmen im<br />

Einlagenfall bzw. in bestimmten Einbringungsfällen<br />

abgesehen); sollte künftig kalkulatorisch auf Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte<br />

abgeschrieben wer<strong>de</strong>n, ergibt sich<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlich ein (höherer) Gewinn, <strong><strong>de</strong>r</strong> zu versteuern<br />

ist. Der nach Abzug <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuer verbleiben<strong>de</strong> Jahresüberschuss<br />

erhöht das Eigenkapital (Gewinnvortrag, Rücklagen)<br />

Wer<strong>de</strong>n die Steuern (Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer)<br />

in die Gebühren einkalkuliert, bedarf es bei einer<br />

Steuerbelastung von rd. 30 % einer Anhebung <strong>de</strong>s Steueranteils<br />

in <strong>de</strong>n Gebühren um rd. 43 %, wenn die<br />

Steuerbelastung vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 17


Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht<br />

Dies be<strong>de</strong>utet einen zusätzlichen Preiseffekt; Frage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

politischen Durchsetzbarkeit;<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel liegen die kalkulatorischen Zinsen über <strong>de</strong>m<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlichen Zinsaufwand, da dieser nur die Fremdkapitalzinsen<br />

umfasst. Das sog. Zins<strong>de</strong>lta führt (ev.<br />

vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>t um die Steuerbelastung) zu einem<br />

Gewinn<strong>aus</strong>weis in <strong><strong>de</strong>r</strong> Han<strong>de</strong>lsbilanz und damit zu<br />

Rücklagen im Jahresabschluss.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits: Die Gebühren müssen nach Auffassung <strong>de</strong>s<br />

IMIN (Schreiben vom 16.2.1977 sowie vom 22.8.2008)<br />

nicht kosten<strong>de</strong>ckend kalkuliert wer<strong>de</strong>n, wenn steuerrechtliche<br />

Auswirkungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n sollen;<br />

Divergenz zu Bestrebungen, die Abschreibung auf<br />

Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>beschaffungswerte zuzulassen!<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 18


Wechselwirkungen zwischen KAG und<br />

Han<strong>de</strong>lsrecht<br />

Für Gebührenüber<strong>de</strong>ckungen nach Art. 8 Abs. 6 KAG sind<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlich Rückstellungen zu bil<strong>de</strong>n (IDW FN 6/2001,<br />

S. 240). Sie neutralisieren das laufen<strong>de</strong> Ergebnis, um<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlich einen perio<strong>de</strong>ngerechten Erfolgs<strong>aus</strong>weis<br />

sicherzustellen. Es han<strong>de</strong>lt sich um Verpflichtungsrückstellungen,<br />

da die zu hohen Gebühren <strong>de</strong>n Gebührenzahlern<br />

im folgen<strong>de</strong>n Kalkulationszeitraum wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gutzubringen<br />

sind (gesetzliche Verpflichtung). Steuerrechtlich<br />

(Wasserversorgung) wer<strong>de</strong>n diese Rückstellungen nicht<br />

anerkannt. Gebührenrechtlich sind sie unbeachtlich. Das<br />

gilt auch für die Auflösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungen im folgen<strong>de</strong>n<br />

Kalkulationszeitraum.<br />

Zu guter Letzt:<br />

Rücklagen sind Eigenkapital und letztlich Gewinnverwendung;<br />

Rückstellungen sind Fremdkapital; sie gehören<br />

zur Gewinnermittlung<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 19


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!