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"Die Stadtentwässerung Karlsruhe" (PDF, 12.05 MB)

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Entwässerung nach Plan<br />

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung beginnt mit<br />

einer richtig bemessenen Grundstücksentwässerung.<br />

Ziel ist es, das anfallende Abwasser von den Grundstücken<br />

schnell und ohne Ablagerungen in die öffentliche<br />

Kanalisation zu leiten.<br />

Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe<br />

sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet,<br />

die Gebäude an die öffentliche Kanalisation<br />

anzuschließen (Anschlusszwang). Für die Planung der<br />

Hausentwässerungsleitung bestehen inzwischen sehr<br />

genaue Richtlinien.<br />

Entwässerungsplan 1886<br />

Beim Neubau eines Gebäudes muss auch ein Entwässerungsplan<br />

vorgelegt werden. <strong>Die</strong>se Entwässerungspläne<br />

werden seit Beginn der Kanalisierung verlangt und beim<br />

Tiefbauamt geprüft, genehmigt und aufbewahrt.<br />

speicher<br />

kinderbad<br />

elternbad<br />

dachgeschoss<br />

gästetoilette<br />

küche<br />

erdgeschoss<br />

DN 125<br />

hauswirtschaftsraum<br />

kellergeschoss<br />

hebeanlage<br />

Entwässerungsplan 2003<br />

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