Mandantenbrief - Stb-langbein.de
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Steuerberatungskanzlei Klaus D. Langbein März 2009<br />
Angestellte<br />
Dienstwagen: Zuzahlungen<br />
<strong>de</strong>s Arbeitnehmers mehrere<br />
Jahre als geldwerter Vorteil<br />
anrechenbar<br />
(Val) Zuzahlungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das ihm<br />
auch zur privaten Nutzung überlassen wur<strong>de</strong>, können<br />
nicht nur im Zahlungsjahr, son<strong>de</strong>rn auch in <strong>de</strong>n darauf<br />
folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahren auf <strong>de</strong>n geldwerten Vorteil<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies geht aus einem aktuellen<br />
Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums hervor. Die<br />
Behör<strong>de</strong> wi<strong>de</strong>rspricht damit <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes<br />
(BFH).<br />
Dieser hatte in einem Urteil vom 18.10.2007 (VI R 59/06)<br />
entschie<strong>de</strong>n, dass Zuzahlungen zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
eines <strong>de</strong>m Arbeitnehmer zur privaten Nutzung<br />
überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs auch dann als<br />
Werbungskosten bei <strong>de</strong>n Einkünften aus nichtselbstständiger<br />
Arbeit anzusehen seien, wenn <strong>de</strong>r Nutzungsvorteil<br />
nach <strong>de</strong>r Ein-Prozent-Regelung besteuert wer<strong>de</strong>.<br />
Nach <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s BFH han<strong>de</strong>lt es sich um Aufwand,<br />
<strong>de</strong>r wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts<br />
zu behan<strong>de</strong>ln ist, sodass AfA für das Nutzungsrecht<br />
«wie für ein materielles Wirtschaftsgut» vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Die Anschaffungskosten <strong>de</strong>s<br />
Nutzungsrechts sind laut BFH über die voraussichtliche<br />
Gesamtdauer <strong>de</strong>s Nutzungsrechts linear abzuschreiben.<br />
Die Rechtsgrundsätze teilten die obersten Finanzbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r nicht, heißt es in <strong>de</strong>m<br />
Schreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzministeriums. Diese sähen<br />
in Höhe <strong>de</strong>r selbst getragenen Zuzahlungen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />
zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten eines ihm auch zur<br />
privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs<br />
keine Werbungskosten, son<strong>de</strong>rn eine Min<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s geldwerten Vorteils. Der Arbeitnehmer sei insoweit<br />
nicht bereichert und die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
<strong>de</strong>r §§ 8 Abs. 1, 19 Abs. 1 Einkommensteuergesetz<br />
seien nicht erfüllt.<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzministerium, Schreiben vom 06.02.2009, IV<br />
C 5 - S 2334/08/10003<br />
Pendlerpauschale: Keine<br />
Än<strong>de</strong>rungen bei Fahrkarten<br />
(Val) Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hatte die Kürzung<br />
<strong>de</strong>r Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer<br />
als einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt.<br />
Damit gilt nun für die Jahre 2007 bis 2009 wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
günstigere Rechtsstand aus <strong>de</strong>m Jahr 2006, <strong>de</strong>r für viele<br />
Berufspendler zu einer nachträglichen Steuererstattung<br />
für 2007 und weniger Abgabenlast ab 2008 führt.<br />
Allerdings schränkt nun das Finanzministerium Schleswig-Holstein<br />
<strong>de</strong>n Spruch aus Karlsruhe wie<strong>de</strong>r ein wenig<br />
ein (VI 315 - S 2353 - 118). Denn die bis 2006 gelten<strong>de</strong><br />
Fassung zur Entfernungspauschale ist dadurch nicht in<br />
vollem Umfang anwendbar. Aus Sicht <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />
sind ab 2007 auch weiterhin die Kosten für öffentliche<br />
Verkehrsmittel, Fährkosten und Unfallkosten steuerlich<br />
nicht abzugsfähig. Bis En<strong>de</strong> 2006 durften die Kosten<br />
für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegen Einzelnachweis<br />
abgezogen wer<strong>de</strong>n, wenn sie über <strong>de</strong>n 30<br />
Cent liegen.<br />
Bei Nutzung einer Fähre sind die Fährkosten ab 2007<br />
auch nicht mehr zusätzlich zur Entfernungspauschale<br />
abziehbar. Die Fährverbindung ist jedoch mit in die Entfernungsberechnung<br />
einzubeziehen. Die Fahrtstrecke<br />
<strong>de</strong>r Fähre selbst ist dann Teil <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n Entfernung.<br />
Gebühren für die Benutzung eines Straßentunnels<br />
o<strong>de</strong>r einer mautpflichtigen Straße dürfen ebenfalls nicht<br />
neben <strong>de</strong>r Entfernungspauschale berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Vor 2007 konnten neben <strong>de</strong>r Entfernungspauschale<br />
zusätzlich Unfallkosten auf <strong>de</strong>m Weg zur Arbeit als außergewöhnliche<br />
Kosten steuermin<strong>de</strong>rnd als Werbungskosten<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Diese Beurteilung ergab<br />
sich zwar nicht aus einer gesetzlichen Regelung, wonach<br />
mit <strong>de</strong>r Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen<br />
für das Zurücklegen <strong>de</strong>r Wege zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten im<br />
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgegolten<br />
sind, son<strong>de</strong>rn lediglich aus <strong>de</strong>r Gesetzesbegründung<br />
zum Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale.<br />
An dieser Ausnahmeregelung hält <strong>de</strong>r Fiskus nicht mehr<br />
Butzbach<br />
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